Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.1.2 Kürzungsmethode

Rz. 33 Die Finanzverwaltung lässt auf Antrag des Steuerpflichtigen die Anwendung der Kürzungsmethode zu (H E 23 ErbStH). Die Finanzverwaltung folgt damit der Entscheidung des BFH vom 17.09.1997 (BFH/NV 1998, 587). Bei der Kürzungsmethode wird der Freibetrag über die gesamte Laufzeit des Rechts gleichmäßig in Anspruch genommen. Hierzu ist eine Kürzungsquote zu ermitteln, um d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Allgemeines

Rz. 101 [Autor/Stand] Tätigkeitenkatalog und Einkunftsarten. § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 enthält eine Positivliste von Einkünften aus aktivem Erwerb (vgl. Rz. 38), die von der Hinzurechnungsbesteuerung ausgenommen sind. Die Aufteilung einer unternehmerischen Betätigung in einzelne Tätigkeiten ist das Gegenteil von dem, was § 8 Abs. 2 KStG und die in ihm geregelte Adhäsionswirkung ein...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.1. Grundlagen

Rz. 242 Für begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG wird ein Abschlag in Höhe von bis zu 30 % des gemeinen Werts des begünstigten Vermögens gewährt, wenn es sich bei dem begünstigten Vermögen um ein Familienunternehmen i. S. d. § 13a Abs. 9 ErbStG handelt. Die Begünstigung von Familienunternehmen gegenüber anderen Unternehmen, die zwar auch begünstigtes Vermögen i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 398a Abs. 3 AO)

Rz. 35 [Autor/Stand] Zu § 398a AO a.F. wurde in Anlehnung an § 153a StPO diskutiert, ob eine Einstellung nach § 398a AO – entsprechend der Regelung des § 153a Abs. 1 Satz 5 StPO – zu einem beschränkten Strafklageverbrauch führt.[2] Dagegen wurde vorgebracht, dass in jenen Fällen, in denen sich die Frage der Wiederaufnahme des Verfahrens und damit verbunden die des Strafklage...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?

Rz. 1475 [Autor/Stand] Die mehrfachen Verdikte des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit einzelner Steuergesetze werfen die Frage nach den steuerstrafrechtlichen Konsequenzen dieser Rspr. auf.[2] Dabei geht es zum einen um die potentielle Strafbarkeit der entsprechenden Verkürzungen, zum anderen um die gravierenden finanziellen steuerlichen Nebenfolgen (wie verlängerte Festsetzun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.1.1. Veräußerung von betrieblichem Vermögen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 HS 1)

Rz. 136 § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 HS 1 ErbStG erfasst die Veräußerung eines Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs, einer Beteiligung an einer Gesellschaft i. S. d. § 97 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG, den Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder einen Anteil daran. Hierzu zählen auch Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn diese steuerrechtliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Abgrenzung zu anderen Tätigkeiten

Rz. 155 [Autor/Stand] Abgrenzung zum Gewerbebetrieb. Der Unterscheidung zwischen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und Einkünften aus Gewerbebetrieb, der im Rahmen der Ertragbesteuerung große praktische Bedeutung zukommt, ist ein entsprechendes Gewicht im Rahmen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 nicht beizumessen.[2] Denn die Unterscheidung ist im Ertragsteuerrecht vor allem bei d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.3 Beteiligung an Kapitalgesellschaften von ≤ 25 % (§ 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 192 Grundsätzlich sind Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die zu einem Betriebsvermögen i. S.d § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehören, unabhängig von einer Mindestbeteiligung des Erblassers/Schenkers als Teil des Betriebsvermögens begünstigungsfähig. Abweichend davon ordnet § 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG an, dass Anteile an Kapitalgesellschaften, die nicht die Mindestbeteiligun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 339 [Autor/Stand] Der Steuermessbetrag ist bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse mit Auswirkung auf die Höhe des Steuermessbetrags neu festzusetzen. Hierunter fallen alle Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen, die für die Berechnung des Steuermessbetrags nach den §§ 4 bis 6 HGrStG maßgeblich sind. Das sind beispielsweise: Veränderungen der Flächen von B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehung der Vorschrift

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 194 BewG zur Bewertung von Erbbaugrundstücken ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu § 192 BewG Rz. 1 ff. hingewiesen. Rz. 11 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Bewertung des Grundvermögens zunächst mit gleich l...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.2 Grundstücksüberlassung i. R.d. Betriebsaufspaltung (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a 1. Alt. ErbStG)

Rz. 129 Die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung überlassenen Grundstücke gehören nach § 13 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a 1. Alt. ErbStG nicht zum Verwaltungsvermögen. Dies gilt, sofern der Erblasser oder Schenker sowohl im überlassenen Betrieb als auch im nutzenden Betrieb allein oder gemeinsam mit anderen Gesellschaftern einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Größe der Wohnfläche

Rz. 28 [Autor/Stand] In dem Urteil v. 12.2.1986[2] hat der BFH die Auffassung vertreten, eine Wohnfläche von rd. 220 qm rechtfertige für sich allein die Bewertung eines Einfamilienhauses im Sachwertverfahren. Zutreffend geht die Finanzverwaltung davon aus, dass für die Frage, ob eine Wohnung die Wohnflächengrenze von 220 qm erreicht oder überschreitet, der bei der Artfeststel...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Vermietung von Kegelbahnen

Tz. 10 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei der Vermietung von Kegelbahnen handelt es sich nach dem Urteil des BFH vom 31.05.2001 (BStBl II 2001, 658) um eine einheitliche steuerpflichtige Leistung (Aufgabe der früheren Rechtsprechung aufgrund von Urteilen des EuGH). Tz. 11 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Diese Rechtsprechung ist von der Finanzverwaltung in Abschn. 4.12.11 Abs. 1 UStAE ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.3.7. Fallstricke beim Ausgleich einer drohenden Überentnahme

Rz. 185 Die Überwachung der Entnahmen im Rahmen des Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 sollte vom Steuerpflichtigen bereits frühzeitig und bestenfalls schon mit Ablauf des ersten in die Behaltensfrist fallenden Wirtschaftsjahres beginnen. Nur so kann gewährleistet werden, dass drohende Überentnahmen rechtzeitig und vor allem in ausreichender Höhe ausgeglichen werden. Finden die Überwachung...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2 Rechtsprechung des BFH zur Ausführung der Schenkung bei Grundstücken

Rz. 142 Die finanzgerichtliche Rechtsprechung folgt für die Frage der Ausführung der Grundstücksschenkung der zivilrechtlichen Rechtsprechung zum Begriff der Bewirkung der Schenkung und hält es für ausreichend, dass der Schenker alles getan hat, was von seiner Seite zum Erwerb des Schenkungsgegenstandes durch den Beschenkten erforderlich ist. Der Beschenkte muss noch nicht e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g EStG)

Rz. 1347 [Autor/Stand] Mit dem sog. Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 29.6.2013[2] wurde die Lohnsteuer-Nachschau eingeführt (§ 42g EStG). Es handelt sich um eine Prüfungsmöglichkeit der Finanzverwaltung ohne vorherige Ankündigung. § 42g EStG Lohnsteuer-Nachschau (1) Die Lohnsteuer-Nachschau dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der L...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorausgefüllte Steuererklär... / 4 Abruf von Bescheinigungen durch Steuerberater

Bevollmächtigte Steuerberater profitieren von der vorausgefüllten Steuererklärung, weil sie sich bereits vor der Erstellung der Steuererklärung für ihre Mandanten über die der Finanzverwaltung vorliegenden Bescheinigungen informieren und bei abweichenden Angaben eine Korrektur der Bescheinigungen bei den Dritten veranlassen können. Nachträgliche Korrekturen im Wege des Einsp...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 17.2.1.7 Steuerbefreiung

Rz. 770 Eine weitere Frage stellt sich, wenn im Rahmen einer disquotalen Einlage ein nach §§ 13a ff. ErbStG begünstigtes Unternehmen bzw. begünstigter Gesellschaftsanteil in die Kapitalgesellschaft eingebracht wird. Nach dem Wortlaut des § 13b ErbStG ist die Zuwendung eines Einzelunternehmens, eines Mitunternehmeranteils, eines qualifizierten GmbH-Anteils oder eines land- un...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Beschenkter als Steuerschuldner

Rz. 11 Bei Zuwendungen unter Lebenden nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 10, Abs. 2 bis 7 ErbStG ist der jeweilige Erwerber bzw. unmittelbar Bereicherte der Erwerber i. S. d. § 20 ErbStG und damit Steuerschuldner (s. Richter/Fischer in V/S/W, § 20 Rn. 5). Das bedeutet, dass z. B. die Vermögensmasse nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 ErbStG selbst Erwerber u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Neue Grundsät... / a. FG Hamburg, Urt. v. 17.12.2020 – 6 K 307/19

Nach Auffassung des FG Hamburg sei "das Tatbestandsmerkmal der Entziehung der rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsmacht [gem. § 15 Abs. 6 Nr. 1 AStG] […] nicht eng, also etwa allein auf eine zivilrechtliche Verfügungsbefugnis bezogen, sondern weiter auszulegen."[8] Unter Bezugnahme des Telos von § 15 Abs. 1 und 6 AStG (Missbrauchsbekämpfung),[9] der ertragsteuerlichen Ge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.21.3.2 Gesicherte Verwendung

Rz. 265 Der Empfänger bzw. die begünstigte Einrichtung muss Gewähr dafür bieten, dass die Zuwendung bestimmungsgemäß verwendet wird. Dies kann aufgrund der Abwicklung über eine Amtsperson (eine Privatperson genügt nicht) oder aufgrund der satzungsmäßigen Mittelverwendung der bereicherten Institution gegeben sein. Mitunter werden durch die Finanzverwaltung Nachweise zur besti...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3 Kritik

Rz. 19 Es ist fraglich, ob die Regelung, dass sowohl Schenker als auch Beschenkter als Steuerschuldner haften, noch zeitgemäß ist. So hat das FG Köln mit Urteil vom 10.03.2010 (EFG 2010, 1434) m. E. zu Recht entschieden, dass eine Festsetzung der Schenkungsteuer gegenüber dem Schenker erst dann zu erfolgen habe, wenn die Inanspruchnahme des Beschenkten erfolglos geblieben is...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorausgefüllte Steuererklär... / 5.1 Berechtigungsmanagement mit FSC

Der Steuerpflichtige (Dateninhaber) kann einer unbeschränkten Anzahl von Personen den Abruf seiner Bescheinigungen erlauben. Die autorisierte Person (Datenabrufer), z. B. der Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins, darf dagegen nicht für unbeschränkt viele Personen Bescheinigungen abrufen. Die Anzahl ist abhängig vom Registrierungsmerkmal des Abrufs sowie von de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fall 9: Eintreten der Tochtergesellschaft in vorbereitete Geschäfte

Rz. 159.alt [Autor/Stand] Fall: Ein deutsches Mutterunternehmen bereitet ein Handelsgeschäft vor. Der Vertrag wird anschließend von der örtlichen Verkaufsgesellschaft abgeschlossen und ausgeführt. – Ist der Fall anders zu beurteilen, wenn das Geschäft von der örtlichen Verkaufsbetriebsstelle des Mutterunternehmens vorbereitet und deren Tätigkeit als Ganze (darunter auch der A...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitnehmer, Sachprämie / 4.4 Tankgutscheine und Tankkarten

Die gesetzlichen Einschränkungen greifen auch bei den bislang in der Praxis beliebten Zuwendungen in Form von Tankgutscheinen und Tankkarten. So fallen dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellte Tankkarten nunmehr unter den Begriff der Geldsurrogate und stellen damit künftig Barlohn dar. Die Sachbezugsgrenze von 50 EUR ist damit nicht mehr anwendbar. Auch hier stellen lediglic...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 7.2 Grundvermögen

Rz. 62 Das Grundvermögen ist ebenfalls mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 177 BewG). Zusätzlich zu dem (im alten Recht schon relevanten) Bodenrichtwert werden die Gebäudewerte der verschiedenen Grundstücksarten in Anlehnung an die Wertermittlungsverordnung im Vergleichswert-, Ertragswert- sowie Sachwertverfahren ermittelt. In sehr detaillierten gesetzlichen Vorgaben sind im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Subjektiver Tatbestand

Rz. 1713 [Autor/Stand] Sollte die Versicherung im Einzelfall steuerlich nicht anerkannt werden, ist zu prüfen, ob die Beschuldigten vorsätzlich (Steuerhinterziehung nach § 370 AO = Straftat) bzw. leichtfertig (leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO = Ordnungswidrigkeit) gehandelt haben. Nicht wenige Kunden dürften ernsthaft auf die (i.d.R. auch zutreffenden) Angaben[2]...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / c) Vollständige Steuerbefreiung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 204 [Autor/Stand] Bei einer vollständigen Steuerbefreiung gibt es keinen der Höhe nach bezifferbaren Steuermessbetrag. Dass Ermittlung und Festsetzung in diesem Fall unterbleiben, ist somit eine logische Folge und die Regelung dahingehend rein deklaratorisch. Rz. 205 [Autor/Stand] Allerdings kann es Situationen geben, in denen das Finanzamt zwar zu der Entscheidung gelang...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Untersagung der Gewerbeausübung

Rz. 1165 [Autor/Stand] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist die Ausübung eines Gewerbes von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewebetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragten Person in Bezug auf dieses Gewerbe dartun. Die Untersagung dient dem Schutz der Allgemeinheit ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 14 Personengesellschaftsanteile mit Buchwertklausel (§ 7 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 685 Die mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz 1974 (Gesetz vom 17.04.1974, BGBl I 1974, 933) zum 01.01.1974 eingeführte Vorschrift des § 7 Abs. 5 ErbStG ist nur verständlich unter rechtshistorischen Aspekten. Wurde nämlich früher bei der unentgeltlichen Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft auf einen neuen Gesellschafter bzw. bei der Aufnahme eines weiter...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.4.2. Besonderheiten

Rz. 52 Immer dann, wenn sowohl eine Unterschreitung der Mindestlohnsumme als auch ein Verstoß gegen die Behaltensregelungen einschlägig ist, stellt sich die Frage, ob es zu einer doppelten Nachversteuerung kommt (mit weiteren Nachweisen Jülicher in T/G/J/G, § 13a Rn. 76). Rz. 53 Nach Auffassung der Finanzverwaltung wird sowohl der Lohnsummen- als auch der Behaltensregelungenv...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.3 Gleichzeitiger Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten

Rz. 90 Werden mehrere unmittelbare Beteiligungen gleichzeitig übertragen, ist der 90 %-Test ("Die Quote Verwaltungsvermögen") für jede wirtschaftliche Einheit gesondert durchzuführen (s. R E 13b.12 Abs. 1 Satz 2 ErbStR). Der BFH bestätigte jüngst im Einklang mit der Rechtsprechung des FG Münster (BFH vom 26.07.2022, ZEV 2022, 746; FG Münster vom 10.09.2020, DStRE 2021, 615; ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.17.2 Körperschaftsteuer und Erbschaftsteuer

Rz. 232 Unter den Voraussetzungen der §§ 5 Abs. 1 Nr. 3, 6 KStG i. V. m. §§ 1–3 KStDV sind Pensions- und Unterstützungskassen ganz oder teilweise von der Körperschaftsteuer befreit. Dabei darf das Kassenvermögen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten (s. § 6 KStG), andernfalls kommt es insoweit zu einem Verlust der Körperschaftsteuerbefreiung (Überdotierung). Diesen Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Neue Grundsät... / b. Systematisches Argument

Der BFH begründet seine Entscheidung außerdem mit einem systematischen Argument. Würde man der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Finanzverwaltung und des FG Hamburg folgen, hätte das Tatbestandsmerkmal des § 15 Abs. 6 Nr. 1 AStG keinen eigenen Anwendungsbereich.[25] Denn § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, welcher der Prüfung des § 15 AStG nach Auffassung des BFH systematisch vorgela...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4.2 Steuerrechtliche Beurteilung bei behördlichen Genehmigungen

Rz. 171 Die Finanzverwaltung vertritt für behördlichen Genehmigungen die Auffassung, dass bei diesen die zivilrechtliche Rückwirkung sich auch auf die Steuerentstehung auswirke (s. R E 9.1 Abs. 3 ErbStR) und damit der Zeitpunkt der Steuerentstehung bereits erreicht ist, wenn die Beteiligten alles getan haben, um die behördliche Genehmigung herbeizuführen, insbesondere die er...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1.2 Selbständiges Ermittlungsverfahren

(1) 1Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (§§ 386, 397 AO, 160 Abs. 1 StPO) nehmen die BuStra-Stellen die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft wahr, wenn die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt (§§ 386 Abs. 2 Nr. 1, 399 Abs. 1 AO). 2Als solche kommen im Bereich des Familienleistungsausgleichs die Erlangung nicht gerechtfertigter Kindergeldzahlungen in...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Allgemeine Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 3 Die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung müssen, soweit nichts anderes bestimmt ist, im Zeitpunkt der Steuerentstehung erfüllt sein. Sind sie erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten, kommt eine Befreiung grundsätzlich nicht mehr in Betracht (s. R E 13.1 Abs. 1 ErbStR, Ausnahme s. Rn. 40 bzgl. der Bereitschaft des Erwerbers zeitnah zum Erbfall). Die Inanspruchnahme v...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.3 Zahlungsunfähigkeit des Verpflichteten

Rz. 80 Im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Verpflichteten bleibt die Jahressteuer grundsätzlich ohne Änderung bestehen. Dies gebietet die Gleichbehandlung mit den Steuerpflichtigen, die die Sofortbesteuerung gewählt haben. Bei diesen wirkt sich ein späterer Wegfall der Rente oder der Nutzung aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Verpflichteten ebenfalls nicht auf die bereits ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Ausländische Gesellschaft keine Zwischengesellschaft

(2) Eine ausländische Gesellschaft ist nicht Zwischengesellschaft für Einkünfte aus einer Beteiligung an einer anderen ausländischen Gesellschaft , ... Rz. 605 [Autor/Stand] Ober- und Untergesellschaft. Die in § 8 Abs. 2 aF zunächst angesprochene ausländische Gesellschaft war die die Beteiligungserträge empfangende, dh. die Obergesellschaft. Sie musste eine solche iS von § 7 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 12.1. Erklärung zur Vollverschonung ("Optionsverschonung") nach Abs. 10

Rz. 293 Nach Abs. 10 kann der Erwerber des begünstigten Vermögens unwiderruflich erklären, dass anstelle der 85 %igen Regelverschonung eine Vollverschonung in Höhe von 100 % des begünstigten Vermögens gewährt wird (Abs. 10 Nr. 1). Der Antrag auf Optionsverschonung konnte nach der bisherigen Verwaltungsauffassung nur einheitlich für das gesamte begünstigte Vermögen gestellt w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Liquidationsgewinn

. . . sowie aus deren Auflösung . . . Rz. 308 [Autor/Stand] Auflösung einer anderen Gesellschaft. § 8 Abs. 1 Nr. 9 findet auch Anwendung, wenn die in Anm. 304 genannte Gesellschaft aufgelöst und ein Liquidationsgewinn ausgekehrt wird. Wann eine ausländische Gesellschaft als aufgelöst zu betrachten ist, sollte vorrangig nach dem (ausländischen) Zivilrecht des Ansässigkeitsstaa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff Erbbaurecht/Erbbaugrundstück

Rz. 19 [Autor/Stand] Das Grundstück, an dem das Erbbaurecht bestellt ist, wird als Erbbaugrundstück bezeichnet (vgl. § 194 BewG). Zwar verwendet § 192 Satz 2 BewG auch den Begriff "Erbbaurechtsgrundstück", jedoch wird in der Praxis die Formulierung des § 194 BewG – Erbbaugrundstück – verwendet. Trotz Bestellung mit dem Erbbaurecht bleibt das Erbbaugrundstück zivilrechtlich w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Versagung der Steuerbefreiung bei Wissen bzw. Wissenmüssen der Beteiligung des Abnehmers an einem Umsatzsteuerbetrug

Rz. 1408 [Autor/Stand] Der Ursprung für die heutige Rspr. zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sicher bereits in den zum Vorsteuerabzug ergangenen EuGH-Urteilen (s. Rz. 1402) zu sehen. Konkret mit der möglichen Einschränkung der Steuerbefreiung für Lieferungen ins EU-Ausland bei missbräuchlicher Erlangung der Befreiung hatte der EuGH s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gemeinnützigkeit

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b ist die "Förderung des Sports" (hier: des Kegelsports) ein gemeinnütziger und somit steuerbegünstigter Zweck. Der Begriff des Sports umfasst auch den Kegelsport, wenn er wettkampf- und turniermäßig ausgeübt wird. Wichtiges Indiz ist ein geordneter Trainingsbetrieb (Trainingsplan, regelmäßige Trainings, Fo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / g) Verluste

. . . ; Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an der anderen Gesellschaft . . . Rz. 349 [Autor/Stand] § 8 Nr. 9 Halbs. 3 betrifft die Berücksichtigung von Beteiligungsveräußerungsverlusten innerhalb der Hinzurechnungsbesteuerung. Erzielt eine ausländische Gesellschaft einen Verlust aus der Veräußerung eines Anteils an einer ihr nachgelagerten Gesellschaft, so haben die St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Rz. 1184 [Autor/Stand] Berufsträger (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und Beamte oder Richter müssen bei einer Verurteilung wegen eines Steuervergehens oftmals mit berufs- bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen.[2] Die eigene Steuerhinterziehung eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe stellt eine Berufspflichtverletzung dar,...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.9 Weitergabeverpflichtung oder freiwillige Weitergabe

Rz. 121 Sind mehrere Erben vorhanden, kann nur der begünstigte überlebende Ehegatte/Lebenspartner in den Genuss der Freistellung der geerbten Wohnung kommen, soweit er durch Selbstnutzung die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Zusätzlich kommt die Freistellung zunächst nur in dem Umfang in Betracht, in dem er die Wohnung erworben hat, also im Umfang seiner Erbquote. Praxis-Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1.9 Mitteilungspflichten zur Durchführung disziplinarischer Maßnahmen

1Ist der Beschuldigte Beamter i.S.d. § 1 BeamtStG (Landes- und Kommunalbeamte) oder § 1 BBG (Bundesbeamte), ist die BuStra-Stelle nach § 49 BeamtStG bzw. § 115 BBG verpflichtet, der für Disziplinarmaßnahmen zuständigen Stelle (häufig Behördenleitung) Mitteilung zu machen. 2Das BMF-Schreiben vom 12.01.2018, BStBl I S. 201, geändert durch das BMF-Schreiben vom 13.01.2023, BStB...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gemeinnützigkeitsrechtliche Würdigung

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei Körperschaften die Schulen betreiben, ist zwischen Ersatzschulen und Ergänzungsschulen zu unterscheiden (AEAO Nr. 4 Satz 1 zu § 52 AO; Anhang 2). Ersatzschulen werden von den zuständigen Landesbehörden genehmigt, wenn eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird, d. h. es findet von vornherein ke...mehr