Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.2.5 Vergleichbarkeit des Formwechsels

Rz. 108 Der grenzüberschreitende Formwechsel i. S. d. §§ 333ff. UmwG ist dabei grundsätzlich ein mit einem Formwechsel i. S. d. § 190 Abs. 1 UmwG vergleichbarer ausländischer Vorgang. Dies gilt auch für Formwechsel mit Drittstaatenbezug.[1] Für die Anwendung der steuerlichen Vorschriften ist danach zu unterscheiden, ob es sich um einen rechtsformkongruenten oder einen rechts...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 4 Übertragung einer Rückdeckungsversicherung im Insolvenzfall

Ein Arbeitnehmer kann bei Insolvenz des Arbeitgebers eine auf sein Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung übernehmen und fortsetzen. Er tritt im Insolvenzfall als Versicherungsnehmer in die Versicherung ein und entscheidet, ob er die Versicherung mit eigenen Beiträgen weiter aufbauen möchte.[1] Hinweis Rückdeckungsversicherung Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebe...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 Berücksichtigung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 3–6)

Rz. 169 Nach Abs. 4 S. 3, eingefügt durch Gesetz v. 26.6.2013[1] mit Wirkung für Umwandlungen, deren Anmeldung zum maßgebenden Register nach dem 6.6.2013 erfolgt ist, dürfen positive Einkünfte des übertragenden Rechtsträgers, die dieser während des Rückwirkungszeitraums erzielt, nicht mit Verlusten und Zinsvorträgen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden. Während ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.1 Strukturmerkmale der Umwandlungsarten

Rz. 78 Der sachliche Anwendungsbereich der §§ 3–19 UmwStG, d. h., die Anwendung des Gesetzes auf die verschiedenen Umwandlungsarten ohne Einbringungen, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 UmwStG. Nach Abs. 1 gelten der Zweite bis Fünfte Teil des UmwStG, also die §§ 3–19 UmwStG, bei inl. Umwandlungen für alle Umwandlungsarten i. S. d. § 1 Abs. 1, 2 UmwG, die in den persönlichen Anwend...mehr

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§ 39 Steuerrecht / cc) Verwaltung: Nicht bei Steuervorteilen und alternativen Gestaltungen

Rz. 86 Nach dem Anwendungserlass zur AO (§ 89, Tz. 3.5.4) soll die Finanzverwaltung keine Auskunft erteilen in "Angelegenheiten, bei denen die Erreichung eines Steuervorteils im Vordergrund steht (z.B. Prüfung von Steuersparmodellen, Feststellung der Grenzpunkte für einen Gestaltungsmissbrauch oder für das Handeln eines ordentlichen Geschäftsleiters)". Auch für alternative G...mehr

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§ 39 Steuerrecht / dd) Beraterüberlegung

Rz. 87 Hier zeigt sich auch die Crux aller Auskünfte: Zum einen kann schon die Tatsache einer Anfrage die Finanzverwaltung – zu Unrecht – argwöhnisch machen, eine ihr vorgestellte Konstruktion sei ein verkappter Gestaltungsmissbrauch zur Steuerersparnis,[108] während sie ohne die Anfrage die Konstruktion nicht näher hinterfragen würde. Zum anderen zwingt die Beschränkung von...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 7. Fortgang des Einspruchsverfahrens

Rz. 13 Bereits die den Erstbescheid erlassende Veranlagungsstelle kann dem Einspruchsbegehren durch einen Abhilfebescheid gem. § 367 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO stattgeben. Ansonsten ist der Sachbearbeiter intern gehalten, dem Steuerpflichtigen die abweichende Auffassung des Finanzamtes darzulegen. Erst wenn der Steuerpflichtige seinen Einspruch nicht zurücknimm...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 8. Unselbstständige Stiftung

Rz. 117 Seit geraumer Zeit wird der "Stiftungsfachmann" vermehrt auf die unkompliziert zu errichtende unselbstständige Stiftung angesprochen. Die unselbstständige Stiftung[139] (auch treuhänderische oder fiduziarische Stiftung genannt) ist keine juristische Person,[140] sondern eine Rechtsbeziehung des "Stifters" mit einem Treuhänder, durch das eine rechtsfähige Stiftung nac...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Aussetzung der Vollziehung

Rz. 161 Trotz der Klage kann die Finanzverwaltung den Steuerbescheid vollziehen. Die Klage hat ebenso wie der Einspruch keinen Suspensiveffekt (§ 361 Abs. 1 AO, § 69 Abs. 1 FGO). Die Finanzverwaltung kann aus dem angefochtenen Verwaltungsakt die Zwangsvollstreckung betreiben. Die FGO gewährleistet den grundrechtlich geforderten effektiven Rechtsschutz gegen vollziehbare Verwa...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 80 Bei dem Mandanten im oben stehenden Fall (siehe Rdn 33) hat eine Außenprüfung stattgefunden, bei der das Finanzamt dessen Tätigkeit nicht als gewerbliche, sondern als freiberufliche Ingenieurtätigkeit qualifizierte. Der Mandant möchte auch für die Zukunft Klarheit haben.[99]mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Zusage nach Außenprüfung

Rz. 81 Gem. § 204 AO soll die Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen im Anschluss an eine Außenprüfung auf Antrag verbindlich zusagen, wie sie einen für die Vergangenheit geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandeln wird, wenn die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung für die geschäftlichen Maßnahmen des Steuerpfl...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Zulässigkeit des Einspruchs

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§ 40 Stiftungsrecht / a) Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit

Rz. 84 Grundsätzlich sind die Errichtung und die Tätigkeit einer Stiftung mit unterschiedlichen steuerlichen Belastungen verbunden (Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer etc.). Steuerbegünstigte Stiftungen (siehe Rdn 85 ff.), die steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen, d.h. gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern, sind im Gegensatz dazu nach de...mehr

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§ 38 Sponsoring / 1. Ertragsteuerliche Behandlung der Zahlungen beim Sponsor

Rz. 23 Für die steuerliche Behandlung beim Sponsor kommen grundsätzlich drei Möglichkeiten in Betracht:mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 2. Familienstiftung

Rz. 62 Die sog. Familienstiftung[80] (siehe auch Rdn 140 ff.) ist keine gesonderte Stiftungsart, sondern eine Unterart der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nach ihrem Stiftungszweck in erster Linie oder jedenfalls wesentlich den Interessen einer oder mehrerer Familien dient. Welchen Umfang diese Familienförderung haben muss, is...mehr

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§ 38 Sponsoring / Literaturtipps

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§ 32 Personengesellschaften / g) Familien-GmbH & Co. KG

Rz. 58 Hier sind die Kommanditisten Familienangehörige, in der Regel Ehegatten und Abkömmlinge. Bei einer Familien-GmbH & Co. KG ist im Rahmen der Vertragsgestaltung auf steuerrechtliche Besonderheiten zu achten, da die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte bestimmte Anforderungen an die Ausgestaltung der Rechte der Kommanditisten und an die Ergebnisverteilung unter den Ge...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / I. Typischer Sachverhalt eines Formwechsels einer GmbH in eine Personengesellschaft

Rz. 47 Die Gesellschafter der X GmbH beabsichtigen, diese in die Rechtsform einer GmbH & Co. KG unter der Firma "Y GmbH & Co. KG" formwechselnd umzuwandeln. Sie wollen dabei einerseits die Vorteile einer haftungsbeschränkenden Rechtsform erhalten wissen, andererseits aber die steuerlichen Nachteile einer GmbH für die Zukunft vermeiden. In den vergangenen Jahren sind im Rahme...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / III. Muster: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung

Rz. 158 Siehe Rdn 84 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.3: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung Satzung der Stiftung _________________________, gemeinnützige Stiftung für _________________________, mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ § 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen: Stiftun...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 159 Im Beispielfall (siehe Rdn 110) bitten die Eheleute M ihren Rechtsanwalt nach Einlegung und Begründung der Klage der Frage nachzugehen, ob sie die zu Unrecht festgesetzte Einkommensteuer bezahlen müssen, und notfalls gegen die sofortige Zahlungspflicht vorzugehen. Der Steuerberater (St) von M und F hatte schon erfolglos gegenüber dem Finanzamt die Aussetzung der Voll...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Bindungswirkung

Rz. 85 Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO wird nach Tz. 3.5.5 AEAO zu § 89 "anders als die frühere Auskunft mit Bindungswirkung" als Verwaltungsakt angesehen. Der alte Streit über die Rechtsnatur der verbindlichen Auskunft soll sich damit erledigt haben. Der Vertrauensschutzgedanke liegt der verbindlichen Auskunft jedoch immer noch zugrunde.[104] Das ist insbesond...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 201 Im Beispielfall (siehe Rdn 110) hat sich das Finanzgericht nach dem Grundsatz in dubio pro fisco[294] entschieden, dass es auf die Frage, ob Herr M einen großen Umweg gefahren habe und ob die Rechnung überhöht sei, überhaupt nicht ankomme. Zwar sei die Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 28.11.1977 bekannt (vgl. Rdn 11), doch die Entscheidung wolle man nicht a...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 92 Insbesondere in schwierigen Schätzungsfällen hat sich die tatsächliche Verständigung zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung durchgesetzt.[114] Das Steuerrecht unterliegt dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung, sodass es den Vergleich an sich nicht kennt. Jedoch ist spätestens seit der BFH-Entscheidung vom 11.12.1984[115] anerkannt, dass zwa...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Einspruch

Rz. 37 Beim Einspruch gegen den Grundlagenbescheid ist zu beachten, dass die Rechtsbehelfsbefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden (für Mitunternehmerschaften) gem. § 352 AO eingeschränkt ist.[58] Einspruch können regelmäßig nur die geschäftsführenden Gesellschafter für die Gesellschaft einlegen. Ausnahmen gelten für ausgeschiedene Gesellschafter un...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 111 Die Anfechtungsklage ist auf die Aufhebung oder die Änderung eines Verwaltungsaktes, meist des Steuerbescheides, gerichtet, §§ 40 Abs. 1, 100 Abs. 2 FGO.[138] Sie ist die typische Klage im Finanzgerichtsprozess. Die Anfechtungsklage hat keine aufschiebende Wirkung. Hat das Finanzamt im Einspruchsverfahren einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (vgl. Rdn 4 ff.) s...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 4. Checkliste: Begründetheit des Einspruchs

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§ 40 Stiftungsrecht / III. Entwicklung eines spezifischen Stiftungsmodells

Rz. 154 (selbstständige gemeinnützige Stiftung, unselbstständige Stiftung, Familienstiftung, Zustiftungen, Spenden etc.)mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / IV. Anmerkungen zum Muster

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§ 39 Steuerrecht / aa) Inhalt des Auskunftsantrags

Rz. 84 Ein Antrag soll nach § 1 Abs. 1 StAuskV enthalten:mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[4] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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§ 38 Sponsoring / 3. Ausgrenzung nicht quellensteuerpflichtiger Leistungen

Rz. 17 Nicht mit der Abzugssteuer belastet sind Leistungen außerhalb der Gewährung von Rechten bzw. der Darbietung sportlicher Leistungen. Soweit der Sportler also Vergütungen für allgemeine Werbeleistungen durch Teilnahme an Werbeveranstaltungen, Interviews, Werbesendungen erhält, die nicht anlässlich eines in Deutschland stattfindenden Turniers erfolgten, ist die Vergütung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / 2. Ertragsteuerliche Beurteilung beim Gesponserten

Rz. 24 Während die Behandlung der Sponsoring-Ausgaben bei dem Sponsor auf Basis des BMF-Schreibens vom 18.2.1998 in der Regel eindeutig zu qualifizieren ist, stellt sich die Qualifikation der Einnahmen bei der gesponserten gemeinnützigen Körperschaft als wesentlich streitbefangener dar. Eine Verknüpfung der Qualifikation bei der gesponserten Körperschaft und bei dem zahlende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / a) Praxis

Rz. 93 Diese feine Unterscheidung verwischt die Praxis nahezu bis zur Unkenntlichkeit. Es ist oft möglich, eine Einigung in den Bereich des Tatsächlichen zu verlagern, auch wenn es sich im Grunde genommen um eine rechtliche Streitigkeit handelt.[117] Voraussetzung einer tatsächlichen Verständigung ist neben einer Einigung über vergangene Sachverhalte (nicht einen erst zukünf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BahnCard / Zusammenfassung

Begriff Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine BahnCard (oder gewährt eine Geldleistung für die Anschaffung einer solchen), ist dies grundsätzlich eine Sachzuwendung. Diese stellt sowohl steuerpflichtigen Arbeitslohn als auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Dies gilt insbesondere für die Privatnutzung der Karte. Wird die BahnCard ausschließlich zu berufliche...mehr

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§ 39 Steuerrecht / g) Eintritt eines Ereignisses mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit, § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 25 Ein Steuerbescheid ist auch dann zu berichtigen, wenn ein neuer Sachverhalt (nicht aber eine Änderung der Rechtsprechung)[46] eintritt, der steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Dies ist bei den laufend veranlagten Steuern eher der Ausnahmefall, da die erforderlichen Anpassungen in aller Regel erst im jeweils laufenden Besteuerungszeitraum vorgenommen werden ...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 5. Bürgerstiftungen

Rz. 95 Mit dem zur Vererbung anstehenden Vermögen der Nachkriegsgeneration gewinnt nicht nur traditionelles soziales Engagement an Bedeutung, sondern etwas, was man als bürgerschaftliches Engagement beschreiben kann. Bürger setzen sich vor Ort konkret für ihr Gemeinwesen ein. Eine Auswirkung dieses Engagements vor Ort sind die sog. Bürgerstiftungen [111] als eine Sonderform d...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 34 Die Abspaltung (§ 123 Abs. 2 UmwG) ist eine der drei Arten der Spaltung (§§ 123–173 UmwG). Wesensmerkmale der Abspaltung sind, dass der übertragende Rechtsträger mit seinem restlichen Vermögen bestehen bleibt und die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers auch Anteilsinhaber des übernehmenden Rechtsträgers – bei der Abspaltung zur Neugründung – werden oder – b...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Muster: Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Gläubiger- und Schuldnerverzeichnis

Rz. 17 Hinweis: Der Schuldner hat den Eröffnungsgrund substantiiert und nachvollziehbar darzulegen, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 4 InsO. Erforderlich ist insoweit die Mitteilung von Tatsachen, die die wesentlichen Merkmale eines Eröffnungsgrundes erkennen lassen. Die Angaben müssen die Finanz- und ggf. Vermögenslage des Schuldners nachvollziehbar darstellen.[22] Muster in ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vertretungsbefugnis

Rz. 32 Es ist üblich und zweckmäßig, die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer zu regeln, zumal ob Einzel- [135] oder Gesamtgeschäftsführungsbefugnis gilt.[136] Es empfiehlt sich eine explizite Regelung mit der Möglichkeit, abweichende Gesellschafterbeschlüsse zu fassen. Bei mehreren Geschäftsführern bewährt es sich typischerweise, die Gesellschaft durch je zwei Geschäftsfü...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sog. Signing und Closing

Leitsatz Es ist rechtlich zweifelhaft, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) und § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG festgesetzt werden kann, wenn dem Finanzamt im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG bekannt ist, dass die Übertragung der GmbH-Anteil...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Voraussetzungen

Rz. 5 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn eine summarische Prüfung ergibt, dass neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten.[6] Dies ist u.a. der Fall, wenn gewichtige Gründe dafür sprechen, dass von einer falschen Tatsachengrundlage ausgegangen wurde, o...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 4. Schriftform des Insolvenzantrags

Rz. 14 Für den Insolvenzantrag gilt gem. § 13 Abs. 1 S. 1 InsO das Schriftformerfordernis. Für das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde ein zwingend zu verwendendes bundesweit einheitliches Antragsformular eingeführt, § 305 Abs. 5 S. 2 InsO. Ein amtliches Antragsformular für den Eigenantrag des Schuldners im Regelinsolvenzverfahren ist noch nicht eingeführt. Die Justizminister...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 6. Rechnungslegung und Prüfung von Stiftungen

Rz. 102 Die Rechnungslegung bei Stiftungen[120] dient den Stiftungsorganen und der Stiftungsaufsicht sowie der Finanzverwaltung als Informationsquelle und im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben als Entscheidungsgrundlage. Die grundlegenden Vorschriften zur Rechnungslegung von Stiftungen finden sich im BGB (§§ 84a Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 666 BGB und §§ 259, 260 BGB), ggf. ergän...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / A. Einleitung Umwandlungsverfahren

Rz. 1 Mit dem "Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts" und dem "Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts"[1] hat der Gesetzgeber seit dem 1.1.1995 nicht nur eine Rechtsbereinigung herbeigeführt, sondern Umwandlungsvorgänge auch gesellschafts- und steuerrechtlich erheblich erleichtert.[2] Allerdings hat der Gesetzgeber mit mehreren zwischenzeitlichen Änderungen d...mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Präklusion

Rz. 48 Die Finanzbehörde kann gem. § 364b AO dem Einspruchsführer eine Ausschlussfrist setzen, wenn dieser den Einspruch zunächst nicht begründet hat. Ziel der Regelung ist, die Gerichte von Klagen und Rechtsmitteln freizustellen, die durch nachträgliches Vorbringen, insbesondere durch verspätete Abgabe oder Nichtabgabe von Steuererklärungen verursacht werden.[72] Erklärunge...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / Literaturtipps

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§ 39 Steuerrecht / d) Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Rz. 8 Gem. § 363 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde ohne Zustimmung des Rechtsbehelfsführers ihre Entscheidung über den eingelegten Einspruch aussetzen, wenn die Entscheidung vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anhängigen Rechtstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist (Fall der ...mehr

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BahnCard / 2.2 Vollamortisation aufgrund von Dienstreisen und/oder als sog. Jobticket

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] zu den Aufwendungen von Arbeitnehmern für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (sowie für Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt) erbracht werden, bleiben ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 8. Kosten/Gebühren

Rz. 14 Das Einspruchsverfahren ist kostenfrei. Damit gibt der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen jedoch Steine statt Brot. Denn die Auslagen und Gebühren für den Bevollmächtigten erhält der Rechtsbehelfsführer nicht erstattet, wenn er im Rechtsbehelfsverfahren obsiegt. Nur für den Fall, dass der Rechtsbehelfsführer erst im anschließenden finanzgerichtlichen Verfahren Erfolg h...mehr