Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Vorsatz und Irrtum

Rz. 1332 [Autor/Stand] Bei offenen Rechtsfragen wird es für möglich und zumutbar erachtet, dass der Steuerpflichtigen bei der Finanzverwaltung eine sog. Anrufungsauskunft zur Lohnsteuer nach § 42e EStG einholt[2]. Rz. 1332.1 [Autor/Stand] Zur Bedeutung des Vorsatzes für die Beurteilung einer Lohnsteuerhinterziehung "auf Zeit" bzw. "auf Dauer" s. Rz. 1328.1 und 1328.3. Rz. 133...mehr

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ZErb 10/2025, Die doppelans... / a. Ausschüttungen einer deutschen Familienstiftung an deutsche Destinatäre

Gem. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 Hs. 1 EStG gehören Einnahmen aus Leistungen, die wirtschaftlich mit Gewinnausschüttungen vergleichbar sind, zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Das Kriterium der wirtschaftlichen Vergleichbarkeit i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG ist weit auszulegen. Somit fällt hierunter grundsätzlich jede Leistung einer Stiftung, die eine Verteilung des erwirtscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Bedingter Vorsatz und Festsetzung von Hinterziehungszinsen, PStR 2011, 245; Bachmann, Vorsatz und Rechtsirrtum im Allgemeinen Strafrecht und im Steuerstrafrecht, Diss. Kiel 1993; Bechtel, Grundzüge des Steuerstrafrechts Teil 2, JuS 2024, 1115; Dörn, Die Bedeutung der Prüfung von Vorsatz und Leichtfertigkeit im Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht, INF 1990...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Verpfändung/Abtretung/Beleihung

Rz. 1680 [Autor/Stand] Für Versicherungsverträge, die vor dem 1.1.2005 geschlossen wurden, bedurfte es bei einer Verpfändung, Abtretung oder Beleihung einer ausführlichen Prüfung der Steuerschädlichkeit. Mit dem AltEinkG[2] ist der bis 2004 geltende Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge, der zu einer Steuerbegünstigung auch beim Ansparen in der Versicherung gef...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.4 Aktuelle Rechtslage (seit 25.06.2017)

Rz. 188 Nachdem § 2 Abs. 3 ErbStG durch den EuGH (vom 08.06.2016, C-479/14, Sabine Hünnebeck, DStR 2016, 1360) als EU-rechtswidrig verworfen wurde, handelte der Gesetzgeber und hob § 2 Abs. 3 ErbStG auf. Gleichzeitig wurde aber § 16 Abs. 2 ErbStG, betreffend die beschränkte Steuerpflicht, dahingehend modifiziert, dass ein verwandtschaftsabhängiger Freibetrag im Umfang des § ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.2.1 § 6 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ErbStG im Einzelnen

Rz. 46 Zwar ist steuerlich der Nacherbe Erbe des Vorerben (§ 6 Abs. 1 Satz 1 ErbStG), was zur Folge hat, dass es sich – unabhängig von der Möglichkeit des § 6 Abs. 1 Satz 2 ErbStG – um einen Erwerb vom Vorerben handelt, auf Antrag ist aber "der Versteuerung das Verhältnis des Nacherben zum Erblassers zugrunde zu legen" (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG). Was darunter im Einzelnen zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Dörn, Zur Strafverfolgung der Nichtabgabe und der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen, wistra 1989, 290; Dörn, Die Nichtabgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen aus strafrechtlicher Sicht, DStZ 1989, 580; Dörn, Nochmals: Strafverfolgung der Nichtabgabe von Steuererklärungen, wistra 1991, 10; Dörn, Strafrechtliche Beurteilung der Nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 10.1 Allgemeines

(1) 1Hinsichtlich der Zumessung der Geldbuße enthält die AO grundsätzlich keine ausdrücklich vom OWiG abweichenden Vorschriften, sodass § 17 OWiG entsprechend anzuwenden ist (§ 410 AO). 2Im Hinblick auf die materiell-rechtlichen Bußgeldvorschriften der AO und die Besonderheiten des steuerlichen Kindergeldes nach Maßgabe der §§ 31, 62 bis 78 EStG (insbesondere die nach § 66 E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Kein "vermögensverwaltender Versicherungsvertrag"

Rz. 1685 [Autor/Stand] Ein sog. vermögensverwaltender Versicherungsvertrag liegt gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG [2] vor, wenn kumulativ:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.5.2 Objektive Gründe

Rz. 97 Nach Auffassung der Finanzverwaltung stellt insb. die Unterbringung in einem Pflege- oder Altenheim aufgrund von Pflegebedürftigkeit, die der Führung eines eigenen Haushalts entgegensteht, einen zwingenden objektiven Grund dar, der beim Erblasser eine fehlende Selbstnutzung rechtfertigen kann (R E 13.4 Abs. 2 Satz 3 ErbStR). Rz. 98 Weitere denkbare objektive Gründe ein...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Nettoprinzip (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG normiert das Nettoprinzip, das der deutschen Erbschaftsteuer ihre Prägung als Erbanfallsteuer verleiht. Entscheidend ist nicht, welches Vermögen der Erblasser hinterlässt, sondern welches Vermögen der jeweilige Erwerber erwirbt. Nur die Bereicherung des Erwerbers unterliegt der Besteuerung, also der Saldo aller vermögenswerten Vor- und Nachte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuerrechtliche Grundlagen

Rz. 480 [Autor/Stand] Insbesondere die Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steuervoranmeldungen zieht Schätzungen nach § 162 AO nach sich. In der Betriebsprüfung kommt es zu Schätzungen, wenn der Stpfl. Aufzeichnungen nur unzureichend führt oder die Buchführung der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden kann. Ist eine formell ordnungsgemäße Buchführung mit an Sicherheit...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 13.1 Grundfall

Rz. 301 Die komplexe Wirkungsweise des § 13b ErbStG soll zum Abschluss ein zusammenfassendes Beispiel veranschaulichen. Der Sachverhalt ist folgender: Herr Albrecht ist 70 Jahre alt. Er denkt darüber nach, wie er einen GmbH-Anteil an seine Tochter übertragen kann. Er besitzt 30 % an der Autohaus GmbH. Die Autohaus GmbH hat ihren Sitz in Kiel, bei der GmbH sind momentan 100 Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (bb) Landesrechtliche Modifikation (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 121 [Autor/Stand] Für den Anwendungsbereich der Hessischen Grundsteuer (wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens, Rz. 82, Rz. 85) legt § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Halbs. 1 HGrStG demgegenüber fest, dass die allgemeine Aufforderung zur Abgabe der "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag" i.S.d. § 228 Abs. 1 Satz 1 BewG durch öffentliche Bekanntmachung durch das HMdF erfolgen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuerhinterziehung in großem Ausmaß (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 AO)

Rz. 1098 [Autor/Stand] Das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO a.F. war vor dem 1.1.2008 nur erfüllt, wenn die Merkmale der Steuerverkürzung "in großem Ausmaß" (objektive Voraussetzung) und "aus grobem Eigennutz" (subjektive Voraussetzung), gleichzeitig vorlagen[2]. Nachdem das Merkmal des groben Eigennutzes bei § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO n.F. ersatzlos weggefallen ist, ist n...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.3 Folgefragen

Rz. 315 Es ist derzeit noch nicht vollends geklärt, ob die zivilrechtliche Unterscheidung auch in das Erbschaftsteuerrecht übernommen werden kann. Nach dem letzten BFH-Urteil vom 24.10.2001 (BStBl II 2002, 153) in dieser Frage soll die zivilrechtliche Vorgabe auch im Erbschaftsteuerrecht befolgt werden. Danach gilt: bei Vollzug unter Lebenden wird die Zuwendung als Schenkung ...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2.3 Übernahme der Bescheinigungen in die Steuererklärung

Die Bescheinigungen können eingesehen und in die Einkommensteuererklärung übernommen werden. Die Daten können nach der Übernahme noch geändert oder gelöscht werden. Die Vorteile der Datenübernahme im Überblick: Die Daten müssen nicht mehr eingegeben, sondern nur noch überprüft und ggf. ergänzt werden. Fehler bei der Erfassung werden vermieden. Die Daten werden in die zutreffen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG

Rz. 150 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen gehören:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.4 Die Fälle der Betriebsverpachtung (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Buchst. b ErbStG)

Rz. 163 Gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 b ErbStG führt eine Nutzungsüberlassung nicht zu Verwaltungsvermögen, wenn diese im Rahmen der Verpachtung eines ganzen Betriebes erfolgt und beim Verpächter zu Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit führt und der Verpächter des Betriebs im Zusammenhang mit einer unbefristeten Verpachtung den Pächter durch eine letztwillig...mehr

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ZErb 10/2025, Neue Grundsät... / b. Bundesministerium der Finanzen, Schreiben betr. Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes vom 22.12.2023

Neben dem FG Hamburg hat sich auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in seinem Außensteuererlass vom 22.12.2023 (AEAStG) mit der Zurechnungsbesteuerung und den Voraussetzungen der Escape-Klausel beschäftigt.[13] Zunächst stellt das BMF im AEAStG klar, dass im Grundsatz kein Fall des § 15 AStG vorläge, wenn aufgrund fehlender Übertragung der Verfügungsmacht der zur Erzi...mehr

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ZErb 10/2025, Zurechnungsbe... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten über das Vorliegen der Voraussetzungen der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 des Außensteuergesetzes in der in den Streitjahren 2012 bis 2016 jeweils gültigen Fassung (AStG) sowie darüber, ob hiervon zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit Abstand zu nehmen ist. Frau … (Stifterin) ordnete testamentarisch die Errichtung einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / e) Kein Bodenrichtwert für baureifes Land (Abs. 2 Satz 4 Alt. 2)

Rz. 310 [Autor/Stand] Die Formulierung "zum jeweiligen Hauptveranlagungszeitpunkt" und die Gesetzesbegründung[2] verdeutlichen, dass es hierbei insbesondere um Grundstücke geht, für die auf einen der Hauptveranlagung nachfolgenden Veranlagungszeitpunkt ein Steuermessbetrag zu ermitteln ist, jedoch für Zwecke der Faktorberechnung kein der aktuellen Bodenart als baureifes Land...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Blank, Zum objektiven Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO beim Kleinunternehmer nach § 19 UStG, wistra 1992, 51; Dörn, Zur Strafverfolgung und Nichtabgabe und der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen, wistra 1989, 290; Dörn, Strafverfolgung der Nichtabgabe von Steuererklärungen, wistra 1991, 10; Dörn, Die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Folgen der unklaren Rechtslage

Rz. 1888.1 [Autor/Stand] Eine Erklärung ist unrichtig bzw. unvollständig, wenn Tatsachen verschwiegen werden, die nach der in den Verwaltungsvorschriften und im BStBl. II zum Ausdruck kommenden Auffassung der Finanzverwaltung für die Steuerfestsetzung erheblich sind (Lehre von typisierten Empfängerhorizont).[2] Da lange Zeit Unklarheit über die steuerliche Bewertung von Kryp...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.2 Zuwendungen an Kinder und andere Familienangehörige

Rz. 551 Bei Schenkungen zwischen Familienangehörigen besteht oftmals großes Gestaltungspotential. Dies resultiert daraus, dass je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze bestehen. Ein weiterer Grund liegt in der Möglichkeit der Aufspaltung einer Zuwendung in zwei getrennte Zuwendungen. So kann z. B. ein im Eigentum des Vaters steh...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2 90 %-Test bei mehrstufigen Strukturen

Rz. 88 Bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen innerhalb eines Konzerns wird die Prüfung der 90 % Grenze für das übermäßige Verwaltungsvermögen aufwendiger. Wird eine mehrstufige Beteiligung übertragen, ist die Verwaltungsvermögensquote anhand der Verbundvermögensaufstellung i. S. d. § 13b Abs. 9 ErbStG zu prüfen (s. Stalleiken in Oertzen/Loose, ErbStG, § 13b Rz. 92). Dem...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Kulturelle Veranstaltungen

Tz. 5 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Eintrittsgelder bei kulturellen Veranstaltungen (u. a. Museen, Konzerte, Theater, Ausstellungen) sind bei einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft dem Zweckbetrieb "Kultur" zuzuordnen. Dieser genießt in vollem Umfang Ertragsteuerfreiheit, weil es für den Bereich "Kultur" keine gesetzliche Zweckbetriebsgrenze gibt. Abzugrenzen s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 234 Abs. 1 Nr. 3 BewG umfasst ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auch die Nebenbetriebe. Die grobe Definition ergibt sich aus § 234 Abs. 7 BewG. Danach ist ein Nebenbetrieb ein Betrieb, der dem Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist und nicht einen selbständigen gewerblichen Betrieb darstellt. Generell ist für die Abgrenzung aber die ertragst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Broemel/Marquardt, Die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Erbbaurechten, Unterschiede zwischen Asset Deal und Share Deal, DStR 2024, 89–91; Brüggemann, Update: Bewertung von Erbbaugrundstücken und Erbbaurechten, ErbBstg 2019, 230; Lorenz, Neue Grundbesitzbewertung: Gleich lautende Erlasse der Finanzverwaltung vom 20.3.2023 (AEBew JStG 2022), ZEV 2023, 426–430; Re...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Ausgewählte Literaturhinweise: Brabender/Gräfe/Freund, Die ErbStR im Spannungsverhältnis zu den ErbStH: Abweichungen, Konkretisierungen und strittige Fragen im Bereich der Unternehmensnachfolge, ZEV 2020, 79; Döge/Beckmann, Steuerbegünstigtes Vermögen aufgrund einer Poolvereinbarung bei einer Kapitalgesellschaft, StuB 2019, 738; Eisele, Die ErbSt-Rl 2019: Aktualisierung und K...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Aufhebung der Stiftung

Rz. 3 Nach dem Urteil des BFH vom 25.11.1992 (BStBl II 1993, 238) ist Zuwendender die Stiftung und nicht der Stifter (mit Auswirkungen auf § 14 ErbStG und auf die Steuerschuldnerschaft des § 20 ErbStG). Umstritten ist die Behandlung der Satzungsänderung einer Stiftung (s. § 7 Rn. 653 nach Verwaltungsauffassung: Aufhebung). Wegen des Zusammenhangs mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1312 [Autor/Stand] Die Lohnsteuer ist die Einkommensteuer der Arbeitnehmer für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, § 19 EStG), die gem. § 38 Abs. 1 EStG durch Steuerabzug vom Arbeitslohn erhoben wird[2]. Sie ist eine Vorauszahlung auf die nach Ablauf des Kalenderjahrs entstehende Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers. Die Besonderheit liegt darin...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Vorsteuerabzug

Tz. 8 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Da der Verein sowohl einen unternehmerischen als auch einen außerunternehmerischen Bereich hat, kommt ein Vorsteuerabzug i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) nur insoweit in Betracht, als die empfangenen Lieferungen und sonstigen Leistungen mit der unternehmerischen Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Die im Zusammenhang mit der Abhaltung...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.4 Mehrere Erben

Rz. 17 Eine Sonderstellung in allen Rechtsdisziplinen (Erbrecht: s. §§ 2032 ff. BGB; Einkommensteuerrecht: s. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG i. V. m. der Realteilung, s. § 16 Abs. 3 Sätze 2 ff. EStG) nehmen mehrere Erben ein. Diese Personengruppe ist – als Gesamthandsgemeinschaft – immer unmittelbarer Rechtsnachfolger des Erblassers, deren einzelne Mitglieder erst bei der Auseinande...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Brüggemann, Lebensversicherungen im Blickpunkt, ErbBstg 2012, 138; Brüggemann, Besteuerung einer Lebensversicherung mit Termfix-Klausel, ErbBStG 2/20, 35; Dobner/Schick, Steuerliche Behandlung vermögensverwaltender Versicherungsverträge in der Nachdeklarationsberatung, DStR 2016, 280; Geck, Die Lebensversicherung im Zivil- und Erbschaftsteuerrecht, KÖSDI 2007, 15584; Groß, A...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.4 Sonderfall der mittelbaren Schenkung und Nießbrauch

Rz. 28 Derzeit nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, ob die mittelbare Schenkung von Hausrat und anderen beweglichen körperlichen Gegenständen ebenfalls zur Steuerbefreiung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG führt. Ausgehend von der durch ständige BFH-Rechtsprechung untermauerten und von der Finanzverwaltung anerkannten mittelbaren Schenkung von Grundbesitz (s. R E 7...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 13 Jedes Wohnungs- und jedes Teileigentum gilt als ein Grundstück i. S. d. BewG (§ 157 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG). Die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs- und Teileigentums setzt sich aus dem Sondereigentum, dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum und ggf. vereinbarten Sondernutzungsrechten am gemeinschaftlichen Eigentum (wie z. B...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / c) Finanzverwaltungsgesetz

Rz. 163 [Autor/Stand] Das Gesetz über die Finanzverwaltung [2] (FVG) enthält die einfach-gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung von Art. 108 GG. Es regelt die Organisation und die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden (§ 16 AO) sowie den hierarchischen Aufbau der Steuerverwaltung (§ 6 Abs. 2 AO). Einer Abgrenzung zwischen Bundes- und Landesfinanzbehörden bedarf es für Zwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Fehlender Zurechnungszusammenhang bei unrichtigen Angaben durch Finanzbeamte?

Rz. 581 [Autor/Stand] Es ist nicht überzeugend, den erforderlichen Zurechnungszusammenhang mit dem Erfordernis der Unkenntnis der FinB vom wahren Sachverhalt (s. Rz. 580) gleichzusetzen. Das zeigen insb. die Fälle, in denen unrichtige Angaben durch Finanzbeamte selbst gemacht werden, die für fingierte Stpfl. Steuererklärungen erstellen und so Steuervorteile erschleichen[2] (...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 5. Flächenbetrag Gebäudefläche "Nicht-Wohnen" (Abs. 3)

Rz. 270 [Autor/Stand] Unter § 5 Abs. 3 HGrStG fallen alle Gebäudeflächen, die zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden (Satz 1). Im Ergebnis sind diese Gebäudeflächen "Nicht-Wohnen" alle Gebäudeflächen, die weder selbst unter Abs. 2 fallen, noch oder mit dem Ansatz einer Wohnfläche nach Abs. 2 abgegolten sind. Werden Gebäudeflächen nicht mehr zu Nicht-Wohnzwecken genutzt, wi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Steuerliche Voraussetzungen

Rz. 1668 [Autor/Stand] An die steuerliche Privilegierung von Versicherungsverträgen hat die Finanzverwaltung in Ergänzung bzw. Konkretisierung zu dem bis zum 31.12.2004 geltenden Gesetzeswortlaut zusätzliche Anforderungen[2] gestellt. Der Lebensversicherungsvertrag ist danach nur dann steuerlich privilegiert i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG [3], wenn zusätzlich die folgenden Vor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / kk) Überlange Verfahrensdauer

Rz. 1064 [Autor/Stand] Speziell Steuerstrafverfahren ziehen sich wegen ihrer Komplexität erfahrungsgemäß lange hin[2]. Liegt zwischen Tatbeendigung und Verurteilung ein großer zeitlicher Abstand, schwindet das ursprünglich bestehende Strafbedürfnis, so dass ein längerer Zeitraum zwischen Tat und Urteil strafmildernd berücksichtigt werden kann.[3] Ein großer Abstand zwischen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pflegeleistungen

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Ein Verein, der das Pflegen von bedürftigen Menschen i. S. des § 53 AO (Anhang 1b) zum Zweck hat, kann als steuerbegünstigter Verein anerkannt werden. Werden die Pflegeleistungen gegen Entgelt erbracht, kann dies – soweit es von einem steuerbegünstigten Verein erbracht wird – einen steuerbefreiten Zweckbetrieb i. S. des § 66 AO (Wohlfahrtspflege, A...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.3 Zuwendungen im Geschäfts- und Wirtschaftsleben

Ausgewählte Literaturhinweise: Borggräfe/Staud, Schenkung ohne Zuwendung: Der BFH im Abseits des Zivil- und Gesellschaftsrechts, DStR 2018, 833; Hartmann, Ein Smart für 1999 EUR – fast geschenkt, UVR 2004, 125; Hartmann, Unentgeltliche Zuwendungen an Arbeitnehmer unterliegen der Schenkungsteuer, FR 2000, 1014; Mäscher, Freigebige Zuwendungen im Geschäftsverkehr, DStR 2015, 19...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6.alt. Einkünfte von Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen — Abs. 1 Nr. 3 (Einkünfte aus aktivem Erwerb mit Ausnahmen)

Rz. 86.alt [Autor/Stand] Allgemeines. Während das EStG in Unternehmenstypen denkt und innerhalb der 7 Einkunftsarten Tätigkeiten oder Rechtsverhältnisse[2] anspricht, löst sich der Katalog des § 8 Abs. 1 an sich von je...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Hypothetischer Buchwertansatz

. . ., die ungeachtet des § 1 Abs. 2 und 4 des Umwandlungssteuergesetzes zu Buchwerten erfolgen könnten; . . . Rz. 369 [Autor/Stand] Ungeachtet § 1 Abs. 2 und 4 UmwStG. § 8 Abs. 1 Nr. 10 erfasst alle Umwandlungen, die ihrer Art nach im UmwStG geregelt sind. Für die Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 10 ist es nicht erforderlich, dass im konkreten Einzelfall auch die Voraussetzungen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorausgefüllte Steuererklär... / 2 Abruf eigener Bescheinigungen

Mit "vorausgefüllter Steuererklärung" bezeichnet die Finanzverwaltung ein optionales Serviceangebot, das die Erstellung der Einkommensteuererklärung erleichtert.[1] Den Bürgern wird eine aktuelle Datenbasis (Bescheinigungen Dritter) kostenlos zum Abruf bereitgestellt. Sämtliche Bescheinigungen, die dem Finanzamt zu dem Steuerpflichtigen vorliegen, können eingesehen, elektron...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / Die Herausgeber

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Preißer ist Steuerberater und Partner bei PRS Preißer von Rönn Schultz-Aßberg in Hamburg und war Professor für Steuerrecht und Wirtschaftsprivatrecht sowie Studiengangsleiter des Studiengangs "Master of Taxation" (LL.M) an der Leuphana Universität Lüneburg. Er war vorher in der bayerischen Finanzverwaltung, dann als Professor an der Beamtenfachhochs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fall 1: Global- oder Einzelprüfung von Handelsgeschäften?

Rz. 151.alt [Autor/Stand] Fall: Ein deutsches Mutterunternehmen unterhält im Lande X eine örtliche Vertriebsgesellschaft für den dortigen laufenden Absatz von Waren (zB Automobile). Über diese Gesellschaft werden einzelne Großaufträge geleitet. In diesem Falle wird die Vorbereitung, der Abschluss und die Ausführung solcher Geschäfte in sehr großem Umfange durch Angestellte de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerbefreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Tz. 3 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Zuwendungen an steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) erfüllen, sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG (Anhang 12e) steuerbefreit. Folgende Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung gegeben sein: die Steuerbegünstigung wegen Verfolgung gemeinnützi...mehr