Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
An Dritte überlassene Grundstücke als schenkungsteuerliches Verwaltungsvermögen

Leitsatz Werden Grundstücke an Dritte überlassen, kann in Erbfällen und auch bei vorgenommener Erbfolge gleichwohl kein Verwaltungsvermögen vorliegen. Das erfordert jedoch, dass im Zusammenhang mit dem Pachtvertrag auch eine Erbeinsetzung des Dritten erfolgt. Sachverhalt Strittig war die Regelung des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa ErbStG, wonach Dritten ...mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 2.1 Leistung des Zuwendungsempfängers

Die Leistungen im Rahmen des Sponsorings sind häufig in vertraglichen Vereinbarungen zwischen Sponsor und Zuwendungsempfänger (Sponsoringvertrag) geregelt, in der Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers bestimmt werden.[1] I. d. R. erhofft sich der Sponsor mit seiner Zuwendung eine Werbewirkung in Bezug auf bestimmte Produkte oder eine allgemeine Imageve...mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 2.3 Sponsoring ohne Gegenleistung

Sofern die Prüfung ergibt, dass der Zuwendungsempfänger an den Sponsor keine Leistung erbringt, ist für die umsatzsteuerrechtliche Einordnung entscheidend, worin die Zuwendung besteht. Eine bloße Geldzahlung des Sponsors ist umsatzsteuerlich unbeachtlich, weil bloße Zahlungen keine umsatzsteuerbare Leistung darstellen.[1] Besteht die Zuwendung hingegen in einem Gegenstand, lie...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Direktanspruch in der Umsatzsteuer (zu § 15 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 15.11 UStAE um einen Hinweis auf dieses BMF-Schreiben, inhaltliche Aussagen wurden in den UStAE nicht mit aufgenommen. Vor mehr als 15 Jahren hatte der EuGH [1] entschieden, dass einem Unternehmer ein sog. Direktanspruch gegen die Finanzverwaltung zustehen kann. Wichtig Ein sog. Direktanspruch (Rückzahlung einer rechtsgrundlos a...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein Umlegungsverfahren

Leitsatz 1. Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingeworfenen Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird (s. BFH-Urteil vom 23.09.2009 – IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270). 2. Werden Grundstücke des Privat- und des Betri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Aufzeichnungsvorschriften

Rz. 61 Grundsätzlich muss ein Unternehmer, dem die USt für die grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr erlassen wird oder bei dem die USt niedriger festgesetzt wird, die Aufzeichnungsvorschriften des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG beachten. Damit sind auch ausländische Luftverkehrsunternehmen verpflichtet, die Entgelte für Beförderungen von Personen i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 48 Bei dem leistenden Unternehmer muss es sich nach der sprachlichen Festlegung der Finanzverwaltung um einen Luftverkehrsunternehmer handeln[1]; allerdings kennt das Gesetz den Begriff des Luftverkehrsunternehmers in diesem Zusammenhang nicht. Nach Auffassung der Finanzverwaltung setzt dies voraus, dass der Luftverkehrsunternehmer die Beförderung der Personen selbst dur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Verfahren

Rz. 58 Handelt es sich bei dem Unternehmer, der grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr ausführt, um ein Luftverkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, kann die USt niedriger festgesetzt oder erlassen werden. Gleiches gilt für die Luftverkehrsunternehmen, die aus Ländern kommen, zu denen Gegenseitigkeit vom BMF festgestellt worden ist (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 39 Nach § 26 Abs. 3 UStG kann die Steuer für die grenzüberschreitenden Beförderungen von Personen im Luftverkehr niedrigerer festgesetzt oder teilweise oder ganz erlassen werden. Dazu muss sich die Beförderungsleistung z. T. auf das Inland und z. T. auf das Ausland (Drittlandsgebiet oder übriges Gemeinschaftsgebiet) erstrecken. Danach kann es sich um die folgenden Beförd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.1 Allgemeine Rechtsentwicklung

Rz. 7 Die Regelungen des § 26 Abs. 1 bis Abs. 3 UStG waren – inhaltlich kaum verändert – auch schon in der ersten Fassung des UStG enthalten, das die Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug regelte (UStG 1967). Aber auch im UStG 1951 waren schon Vorläufer der heutigen Ermächtigungsvorschriften in § 18 UStG 1951 und später in § 28 UStG 1951 enthalten. Rz. 8 Inhaltlich sind di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 34 § 26 Abs. 3 UStG enthält eine Ermächtigungsvorschrift für das BMF, die USt einzelnen Unternehmern für grenzüberschreitende Beförderungen von Personen im Luftverkehr ganz oder teilweise zu erlassen oder die USt niedriger festzusetzen. Die Regelung ist für inländische wie ausländische Unternehmer daran gebunden, dass in Rechnungen keine USt gesondert ausgewiesen ist. Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Untersagung gegenüber Personen nach § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG

Rz. 7 Die Untersagung der Fiskalvertretung nach § 22e UStG kann nach der ausdrücklichen Anweisung in Abs. 1 der Regelung nur gegenüber den in § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG genannten Personen erfolgen. Dies sind Speditionsunternehmen oder andere gewerbliche Unternehmen (vgl. § 22a UStG Rz. 42). In der Praxis werden dies aber die Personen sein, die typischerweise die Fiskalvertre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Vollmacht

Rz. 48 Nach § 22a Abs. 3 UStG bedarf die Fiskalvertreter einer Vollmacht des im Ausland ansässigen Unternehmers. Gesetzlich ist an dieser Stelle nicht geregelt, zu welchem Zeitpunkt die Vollmacht vorliegen muss und ob bestimmte Anforderungen an diese Vollmacht zu stellen sind. Nach der Gesetzesbegründung[1] zur Einführung der Fiskalvertreterregelung muss die Vertretungsbefug...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ende der Fiskalvertretung

Rz. 54 In § 22a UStG sind weder Voraussetzungen noch Rechtsfolgen für das Ende der Fiskalvertretung geregelt. Die Fiskalvertretung muss nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Regelung dann enden, wenn die Voraussetzungen für ihre Anwendung nicht mehr alle gleichzeitig vorliegen. Insbesondere sind dies: Der vertretene ausländische Unternehmer widerruft seine Vollmacht, der ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Im Ausland ansässiger Unternehmer

Rz. 22 Nur ein im Ausland ansässiger Unternehmer kann sich für Melde- und Erklärungspflichten in Deutschland durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen. Ist der leistende Unternehmer im Inland ansässig, muss – und kann – er die Pflichten der Anmeldung und Erklärung steuerrelevanter Daten selbst übernehmen. Als Unternehmer i. S. d. § 22a Abs. 1 UStG gilt ein Unternehmer, de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Zuständige Finanzbehörde

Rz. 18 Die Untersagung der Fiskalvertretung erfolgt durch die "zuständige Finanzbehörde". Welches die zuständige Finanzbehörde ist, wird gesetzlich nicht weiter ausgeführt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung bezieht sich die Aussage des § 22e Abs. 1 UStG offensichtlich auf das Finanzamt, bei dem der Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 2 UStG geführt wird.[1] Im Ergebnis ist es...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Zuständiges Finanzamt

Rz. 15 Für die Erteilung der USt-IdNr. und die Abgabe der ZM ist ausschließlich das BZSt mit Dienstsitz in Saarlouis zuständig. Insoweit ist eine Sonderregelung für die Fiskalvertretung nicht notwendig. Anders ist es bei der Erteilung der Steuernummer. Da hier eine dezentrale Zuständigkeit vorliegt, musste eine separate Regelung aufgenommen werden, die aber auch der AO zugeo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Rechnungsinhalte

Rz. 9 Unberührt von der Verpflichtung, eine Rechnung ausstellen zu müssen, bleiben die Inhalte für die Rechnung. Eine ordnungsgemäße Rechnung hat die in § 14 Abs. 4 UStG aufgeführten Bestandteile zu beinhalten. Soweit eine innergemeinschaftliche Lieferung ausgeführt wird, müssen zusätzlich nach § 14a Abs. 3 UStG noch die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers sowie des Leistu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Rechnungsanforderungen

Rz. 16 Hat ein ausländischer Unternehmer unter den weiteren Voraussetzungen des § 22a UStG einen Fiskalvertreter bestellt, müssen in der Rechnung die sich aus § 22c UStG ergebenden weiteren Angaben enthalten sein. Sind diese zusätzlichen Angaben in der Rechnung des leistenden Unternehmers nicht, nicht vollständig oder nicht richtig angegeben, müssen die Auswirkungen auf die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 20 Die Untersagung der Fiskalvertretung ist ein Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO, der zwar nicht schriftlich erteilt werden muss, bei einer so einschneidenden Maßnahme wie der Untersagung der Fiskalvertretung erscheint aber jede andere Form als der schriftlichen Erteilung ungeeignet. Der Verwaltungsakt muss begründet und dem Fiskalvertreter bekannt gegeben worden sein. E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zur Vertretung befugte Personen

Rz. 39 Nach § 22a Abs. 2 UStG sind die in § 3 Nr. 1 bis Nr. 3 und § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG genannten Personen zur Fiskalvertretung befugt. Die durch das 7. StBÄndG[1] in § 22a UStG mit Wirkung zum 1.7.2000 vorgenommene Einschränkung auf die in § 3 Nr. 1 bis Nr. 3 StBerG genannten Personen (vgl. Rz. 11) ist seit der Änderung durch 8. StBÄndG[2] ohne Bedeutung, da die für di...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kindergeld; Abgrenzung der einheitlichen Erstausbildung von der berufs­begleitenden Zweitausbildung

Leitsatz 1. Für die im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG durchzuführende Abgrenzung einer einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit von einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) ist das Berufsziel des Kindes nur im Rahmen des engen sachlichen Zusammenhangs zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten zu würdigen. Für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Jahreswechsel nach der ... / 2. Außergewöhnliche Belastung

Rz. 22 Alternativ zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG können Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG bis zur Höhe von 8.004 EUR pro Kalenderjahr in Abzug gebracht werden. Rz. 23 Praxistipp:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.1 Gegenstand des Rechtsstreits

Rz. 29 Nach Art. 58 DSGVO kann die Aufsichtsbehörde gegenüber den für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Es können Verwarnungen ausgesprochen werden, wenn mit Datenverarbeitungen bereits gegen die Grundverordnung verstoßen wurde. Darüber hinaus kann dem Verantwortlichen und dessen Auftragsverarbeiter aufgegeben werden ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Konzentration der Datenschutzaufsicht

Rz. 4 § 32h AO wurde zusammen mit den anderen Regelungen zur Umsetzung der DSGVO im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes eingeführt.[1] Mit dem Artikelgesetz erfolgte auch die Anpassung des sozialrechtlichen Datenschutzes. Im ursprünglichen Gesetzentwurf waren allerdings noch keine Datenschutzregelungen enthalten.[2] Gegenstand waren ursprünglich di...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Haftung der Organgesellschaft für nach Beendigung der Organschaft entstandene Steuern

Leitsatz 1. Die Haftung der Organgesellschaft für Steuern des Organträgers gemäß § 73 AO beschränkt sich nicht notwendig auf solche Steuern, die während der Dauer des Organschaftsverhältnisses entstanden sind. 2. Die Organgesellschaft kann in dem Umfang haften, in dem der Organträger die Umsätze der Organgesellschaft zu versteuern hat und Vorsteuerbeträge aus Rechnungen über ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.1 Finanzbehörden

Rz. 16 Der Begriff der Finanzbehörde ist § 6 Abs. 2 AO definiert. Der Begriff wird insoweit als Oberbegriff zu verstehen. Zu den Finanzbehörden gehören im Einzelnen somit das Bundesministerium der Finanzen und die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden (Finanzminister und -senatoren); die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, des Bundeszentralamtes für ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen

Leitsatz 1. Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt und auch keine Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden, die die Höhe von Steuerforderungen beeinflussen, welche zur Ta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 34 Nach § 2a Abs. 1 AO gelten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der Abgabenordnung durch Finanzbehörden, durch andere öffentliche Stellen und durch nicht-öffentliche Stellen neben der DSGVO ausschließlich die datenschutzrechtlichen Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze. Dieser Grundsatz wird durchbrochen, soweit die AO ausd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 9 Verfahrensmäßige Besonderheiten (§ 32i Abs. 10 AO)

Rz. 57 Nach § 32i Abs. 10 AO hat die Klage gegen rechtsverbindliche Beschlüsse der Datenschutzaufsicht aufschiebende Wirkung. Relevant ist die Regelung insbesondere für die Finanzverwaltung. Rechtsverbindliche Weisungen der Datenschutzaufsicht gegenüber einer Finanzbehörde erwachsen daher erst dann in Rechtskraft, wenn Klagefrist abgelaufen ist und keine Klage erhoben wurde....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1.3 Geschützte Daten im Sinne des § 30 AO

Rz. 11 Die Rechtswegzuweisung gilt nur in den Fallgestaltungen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, die zu den geschützten Daten i. S. d. § 30 AO gehören. Hierbei handelt es sich um eine doppelte Einschränkung. Rz. 12 Zunächst kann die Norm nur eingreifen, soweit der Anwendungsbereich der AO betroffen ist. Damit scheiden z. B. die Beschäftigtendaten bereits au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 8 Vorverfahren (§ 32i Abs. 9 AO)

Rz. 53 Eine Klage ist nach § 44 FGO i. d. R. nur dann zulässig, wenn das Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf erfolglos geblieben ist. Der in Art. 19 Abs. 4 GG angesprochenen richterlichen Überprüfung wird also ein Verwaltungsverfahren vorgeschaltet. Das teilweise erfolglose Vorverfahren ist somit grundsätzlich eine Prozessvoraussetzung. Fehlt es daran, darf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.3.3 Entsprechende Anwendung der AO

Rz. 22 Für andere durch Bundesgesetz geregelte öffentlich-rechtliche Abgaben, Prämien (z. B. Wohnungsbauprämie), Zulagen (z. B. Investitionszulage nach dem InvZulG) und auch Subventionen nach den EG/EU-Marktordnungen gilt die AO nur, soweit die Prämien- und Zulagengesetze oder die EG/EU-Marktordnungen sie für anwendbar erklären. Rz. 23 Bezogen auf die Datenschutzaufsicht sind...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1.1 Begriff

Rz. 40 Die DSGVO regelt die Rahmenbedingungen für Datenschutz und Datensicherheit. Hierbei führt sie für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einen risikobasierten Ansatz ein. Dies bedeutet: Je risikoreicher und schadensgeneigter eine Verarbeitung von Daten für Betroffene sein kann, umso höhere Anforderungen stellt die DSGVO an die Anwendung. Immer dann, wenn eine Da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Zuständigkeit der FG wird grundsätzlich in der FGO geregelt. Mit § 32i AO wird nun erstmals in der AO eine Zuständigkeitsregelung zugunsten der Finanzgerichtsbarkeit aufgenommen. Schober [1] kritisiert den Standort des § 32i AO. Nach seiner Auffassung hätten die Regelungen an verschiedenen Stellen in der FGO und in § 348 AO aufgenommen werden müssen. Unter systematis...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Privatvermögens: Kein Veräußerungsverlust wegen Ansatzes des gemeinen Werts der Anteile bei Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle

Leitsatz 1. Eigene Anteile der Kapitalgesellschaft sind bei der Bestimmung der relevanten Beteiligungsquote i.S. des § 17 EStG nicht zu berücksichtigen (Bestätigung von BFH-Urteil vom 25.11.1997 – VIII R 36/96, BFH/NV 1998, 691). 2. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns i.S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG ist von den tatsächlichen Anschaffungskosten auszugehen; der Ansatz d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der DSGVO [1] wurde das Datenschutzrecht in Europa grundlegend geändert. Die Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, sodass zentrale Fragen des Datenschutzes europaweit einheitlich beantwortet werden. Das Datenschutzrecht der DSGVO wird von verschiedenen Grundprinzipien getragen – zu nennen sind hier u. a. die "Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung", die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.3.2 Doppelnatur der Steuerfahndungsstellen

Rz. 21a Eine aus datenschutzrechtlicher Sicht besondere Stellung innerhalb der Finanzverwaltung haben die Steuerfahndungsstellen. Diesen nehmen sowohl steuerverfahrensrechtliche als auch strafverfahrensrechtliche Aufgaben wahr. Zwischen der Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen im Besteuerungsverfahren und der Ermittlung von strafrechtlich relevanten Tatsachen im Strafverfah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1.1 Beschluss der Aufsichtsbehörde (Art. 78 Abs. 1 DSGVO)

Rz. 7 Nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO hat jede natürliche oder juristische Person – unbeschadet eines anderweitigen "verwaltungsrechtlichen" oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs – das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen einen sie betreffenden rechtsverbindlichen Beschluss einer Aufsichtsbehörde. Dies betrifft insbesondere die Ausübung von Untersuchungs-, Ab...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art

Kommentar Der BFH hat zu Fragen der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) ohne eigene Rechtspersönlichkeit entschieden. Nun hat die Finanzverwaltung ihre bisherige Rechtsauffassung zu Auslegungsfragen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei BgA als Schuldner der Kapitalerträge angepasst. Der BFH (Urteil v. 30.9.2020, I R 12/17) hat entschied...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Holdinggesellschaften, gemeinnützige

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft muss ihre Zwecke grundsätzlich unmittelbar selbst verwirklichen (§ 57 Abs. 1 AO). Neben der für diesen Grundsatz schon lange bestehenden Ausnahme für Förderkörperschaften (§ 58 Nr. 1 AO; Anhang 1b) wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 (BGBl I 2020, 3096) auch das ausschließliche Hal...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur Aussteller- und Veranlasserhaftung

Tz. 28 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Mit FG Baden-Württemberg vom 14.07.1998, DStR 1999, XII hat der Senat entschieden, dass die Verwendung von Zuwendungen zur Bezahlung von Sportlern und Trainern über die Grenze von 358 EUR im Durchschnitt pro Monat sowie die Zahlung von Ablöseentschädigungen, die mehr als 2 556 EUR betragen, eine gemeinnützigkeitsschädliche Mittelverwendung v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2022, Anordnung von... / 9

Auf einen Blick Selbst wenn die Einsicht in den Umstand, dass der von Ehegatten oder den Parteien eines Erbvertrages niedergelegte Wille steuerlich und wirtschaftlich nicht die beste Lösung darstellt, erst nach Eintritt des ersten Erbfalls entsteht, ist es noch nicht zu spät. So kann hier noch durch Anordnung eines Supervermächtnisses gegengesteuert werden. Nach hier vertret...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Haftung für Zuwendungen/Spenden

Tz. 20 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Spendenhaftung fällt nicht in den Anwendungsbereich der §§ 69ff. AO (Anhang 1b). Während es sich bei dieser um eine Haftung der für bestimmte steuerliche Pflichten Verantwortlichen oder der Vertreter und Geschäftsführer gemeinnütziger Körperschaften handelt, stellt die Spendenhaftung eine Haftung gemeinnütziger Körperschaften als solcher...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 EStG)

Tz. 6 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlten Bezüge, welche nach einem Gesetz/einer Ermächtigung oder von der Bundesregierung oder Landesregierung festgesetzt sind und als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, sind nach § 3 Nr. 12 EStG steuerbefreit. Das Gleiche gilt für andere Bezüge, die als Aufwandsentschädigun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Die Befreiungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG begünstigt den Erwerb der selbstgenutzten Wohnung des Erblassers, sofern diese nicht größer als 200 m² ist. Die Befreiung wird jedoch nur dann gewährt, wenn es sich hierbei auch zukünftig um den Mittelpunkt des familiären Lebens handelt. "Soweit" die Wohnfläche 200 m² übersteigt, greift die Vergünstigung nicht ein. Diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2022, Anordnung von... / 7. Steuerliche Anerkennung des (wenn auch unwirksam angeordneten) Supervermächtnisses

Die wirksame Anordnung eines Supervermächtnisses ist geeignet, die mit ihr in steuerlicher Hinsicht verfolgten Ziele zu fördern.[46] Zwar ist diskutiert worden, ob in der Anordnung eines Supervermächtnisses ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO gesehen werden kann.[47] Dies wird jedoch weitgehend und zu Recht abgelehnt mit der Begründung, dass das Ziel der Ausnutzung der St...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer (§ 3 Nr. 26b EStG)

Tz. 14 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB sind, soweit sie zusammen mit ggf. anderen steuerfreien Einnahmen i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG von 3 000 EUR (bis einschl. 2019: 2 400 EUR) nicht überschreiten, steuerfrei (§ 3 Nr. 26b EStG). Tz. 15 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Hobby- und Freizeitvereine

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Hobby- und Freizeitvereine sind im Grundsatz keine steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Körperschaften, weil von ihnen lediglich eine Freizeitbetätigung gefördert wird. Im Übrigen handelt es sich nicht um eine ausschließliche und selbstlose Förderung der Allgemeinheit. Von der Nichtanerkennung steuerbegünstigter und somit auch eige...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Zusatzversorgung des öffent... / 4.6.2 Eigenbeteiligung am Beitrag

Soweit eine Eigenbeteiligung am Pflicht- oder Zusatzbeitrag erfolgt, musste der von den Beschäftigten zu tragende Teil – nach der mittlerweile überholten Ansicht der Finanzverwaltung – individuell versteuert werden. Mit einer Entscheidung vom 9.12.2010, Az. VI R 57/08, hat der Bundesfinanzhof (BFH) aber festgestellt, dass die Arbeitnehmerbeteiligung an den Beiträgen zum Aufb...mehr