Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] StMBG vom 21.12.1993. [2] § 50 d Abs. 3 EStG war ursprünglich § 50 d Abs. 1 a EStG. Der Buchstabe "a" verdeutlich dabei, dass die Regelung erst nachträglich in § 50 d EStG aufgenommen worden ist. Historisch erklärt sie sich allein aus dem Umstand, dass nach der sog. "Monaco"-Entscheidung des BFH [3] die allgemeine Missbrauchsbekämpfungsvorschrift des § 42 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zerstörung oder Verfall des Gebäudes (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 45 [Autor/Stand] Nach § 178 Abs. 2 Satz 2 BewG gelten auch Grundstücke als nicht mehr benutzbar und damit als unbebaut, auf denen infolge von Zerstörung oder Verfall des Gebäudes keine auf Dauer benutzbaren Räume mehr vorhanden sind. Es handelt sich hierbei um einen eigenen, von § 178 Abs. 2 Satz 1 BewG unabhängigen Tatbestand. Dieser entspricht wörtlich dem § 72 Abs. 3 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Weitergabeverpflichtung (Abs. 5)

Rz. 152 [Autor/Stand] Ein Erwerber kann die Befreiung nicht in Anspruch nehmen, soweit er verpflichtet ist, das begünstigte Vermögen aufgrund einer letztwilligen oder rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers auf einen Dritten zu übertragen, § 13a Abs. 5 Satz 1 ErbStG. Letztwillige Verfügung ist das Testament, rechtsgeschäftliche Verfügung ist z.B. der Erbvertrag. Anwend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Behaltensregelung für Anteile an Kapitalgesellschaften (Abs. 6 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 202 [Autor/Stand] Einen Nachversteuerungstatbestand löst aus, wer Anteile an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 13b ErbStG ganz oder teilweise veräußert, § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 ErbStG. Diese Regelung ist die Parallelvorschrift zu § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 ErbStG, die die Nachversteuerung eintreten lässt, wenn Betriebsvermögen vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist veräußert wir...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Reinvestitionsklausel (Abs. 6 Satz 3)

Rz. 239 [Autor/Stand] Von der Nachversteuerung ist abzusehen, wenn der Veräußerungserlös innerhalb der nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigten Vermögensart verbleibt, § 13a Abs. 5 Satz 3 ErbStG. Ein Transfer zwischen verschiedenen begünstigten Vermögensarten ist wohl nicht möglich.[2] Rz. 240 [Autor/Stand] Bei dem Vermögen darf es sich nicht um nicht begünstigtes Vermögen i.S.d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Aufhebung für die Zukunft (Abs. 4)

Rz. 68 [Autor/Stand] Der mit Art. 7 Nr. 4 Buchst. b FoStoG[2] v. 3.6.2021 m.W.v. 1.7.2021 eingeführte § 266 Abs. 5 BewG dient der Vereinfachung. Danach sind für Zwecke der Feststellung von Grundsteuerwerten nach den Regelungen des Siebenten Abschnitts die §§ 26 oder 34 Absatz 4 bis 6 in der bis zum 31. Dezember 2024 gültigen Fassung des Bewertungsgesetzes weiterhin anwendbar...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anwendungsbereich und Zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ("ErbStAnpG 2016")[2] regeln nunmehr die §§ 13a, 13b, 13c , 19a, 28 und § 28a ErbStG aktuell die zu gewährenden Verschonung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wahl des Hauptfeststellungszeitpunkts und erstmalige Anwendung

Rz. 8 [Autor/Stand] Die neu eingefügte Norm § 266 BewG bestimmt in Absatz 1, dass die erste Hauptfeststellung für die Grundsteuerwerte nach § 221 BewG auf den 1.1.2022 durchgeführt wird. Auf diesen Zeitpunkt sind Feststellungsbescheide über die neuen Grundsteuerwerte zu erteilen. Rz. 9 [Autor/Stand] Gleichzeitig wird geregelt, dass die auf den 1.1.2022 festgestellten Grundste...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 2. ErbStG

Nicht alle Vermächtnisse lassen sich mit Ewigkeitsgarantie uneingeschränkt einsetzen. Auch bewährte Institute können durch die Rechtsprechung einmal Einschränkungen erfahren: Dies gilt in Teilbereichen auch für das sog. Zweckvermächtnis (nach § 2156 BGB), das oft bei gemeinsamen Testamenten u.a. zur wiederholten Nutzung von Freibeträgen gewählt wird. Dabei wird zum Todeszeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verfügungsbeschränkungen (Abs. 9 Nr. 2)

Rz. 285 [Autor/Stand] Als zweite der drei kumulativ erforderlichen Voraussetzungen für den Vorwegabschlag statuiert das Gesetz in § 13a Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 ErbStG, dass der Gesellschaftsvertrag die Verfügung über die Beteiligung an der Personengesellschaft oder den Anteil an der Kapitalgesellschaft auf Mitgesellschafter, auf Angehörige i.S.d. § 15 AO oder auf eine Familienst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflichten (Abs. 9 Satz 6)

Rz. 301 [Autor/Stand] Jeder Erwerber ist verpflichtet, dem für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt (§ 35 ErbStG) innerhalb einer Frist von einem Monat, nachdem der jeweilige Tatbestand verwirklicht wurde, schriftlich mitzuteilen, wenn sich die Bestimmungen oder die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich seines Erwerbs geändert haben, § 13a Abs. 9 Satz ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Berechnung des Lohnsummenzeitraums

Rz. 113 [Autor/Stand] Für die Berechnung des Lohnsummenzeitraumes und der jährlich festzustellenden Lohnsumme ist der Tag der Steuerentstehung nicht mit einzubeziehen, da die Lohnsummenfrist nach § 13a Abs. 3 Satz 1 ErbStG den Zeitraum von fünf Jahren (bei der Optionsverschonung i.S.d. § 13a Abs. 10 ErbStG von sieben Jahren) nach dem Erwerb umfasst.[2] Rz. 114 Praxis-Beispie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Zusammenrechnung bei Betriebsaufspaltung (Abs. 3 Satz 13)

Rz. 144 [Autor/Stand] Jedenfalls bei Betriebsaufspaltungen konnte aber nach bisherigem Verständnis wohl nicht von nachgeordneten Gesellschaften ausgegangen werden.[2] Die Anforderungen an die Entwicklung der Lohnsumme spielten bei der Besitzgesellschaft keine Rolle. Die Beschäftigten der Betriebsgesellschaft waren der Besitzgesellschaft nicht zuzurechnen. Bei Schwestergesell...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.6.2 Eigenbeteiligung am Beitrag

Soweit eine Eigenbeteiligung am Pflicht- oder Zusatzbeitrag erfolgt, musste der von den Beschäftigten zu tragende Teil – nach der mittlerweile überholten Ansicht der Finanzverwaltung – individuell versteuert werden. Mit einer Entscheidung vom 9.12.2010, Az. VI R 57/08, hat der Bundesfinanzhof (BFH) aber festgestellt, dass die Arbeitnehmerbeteiligung an den Beiträgen zum Aufb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Entnahmebegrenzung (Abs. 6 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 191 [Autor/Stand] Wenn der Erwerber als Inhaber begünstigt erworbenen Betriebsvermögens oder land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ab dem Zeitpunkt der Steuerentstehung bis zum Ende des letzten in die Fünfjahresfrist fallenden Wirtschaftsjahrs Entnahmen tätigt, die die Summe seiner Einlagen und der ihm zuzurechnenden Gewinne oder Gewinnanteile seit dem Erwerb um mehr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Behaltensregelung für Betriebsvermögen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 176 [Autor/Stand] Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils an einer Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG, eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder eines Anteils daran innerhalb der Behaltensfrist ist ein Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 ErbStG. R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unmittelbarkeitsgrundsatzes

Rz. 21 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung nach §§ 3, 4 GrStG kommt nur in Betracht, wenn der betreffende Grundbesitz unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke bzw. durch eine steuerbegünstigte Person genutzt wird. Anders als § 7 Satz 2 GrStG, der den frühestmöglichen Beginn einer Steuerbefreiung regelt, setzt § 7 Satz 1 GrStG voraus, dass der Grundbesitz dem erforderlichen Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Durchführung der Nachversteuerung (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 244 [Autor/Stand] Soweit ein Erwerber innerhalb der Behaltensfrist nach § 13a Abs. 6 ErbStG in schädlicher Weise über das begünstigte Vermögen verfügt, entfallen der Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und der Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG).[2] Bei der Nachversteuerung ist der erbschaftsteuerrechtliche Wert im Zeitpunkt der Steuerentstehung anzusetzen.[3] Dies...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Stand] § 266 BewG ist durch das Grundsteuer-Reformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden und für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 anzuwenden. Die Neufassung reagiert auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.2018.[3] Rz. 4 [Autor/Stand] Die mit dem Grundsteuer-Reformgesetz[5] eingeführte Vorschrift ist sowohl durch das Fondsst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Beweislast

Rz. 627 [Autor/Stand] Subjektive Beweislast (Beweisführungslast). Sie betrifft die Obliegenheit eines Beteiligten, zur Meidung eines Prozessverlustes durch eigene Tätigkeit den Beweis einer streitigen Tatsache zu führen. Aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes gibt es im Finanzverwaltungs- und Finanzgerichtsverfahren grundsätzlich keine subjektive Beweislast (Beweisführungslas...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Systematik

Rz. 626 [Autor/Stand] Untersuchungsgrundsatz, Mitwirkungspflichten und Beweislast. Im Verwaltungsverfahren mit der Finanzbehörde und im Gerichtsverfahren vor dem FG gilt der sog. Untersuchungs- bzw. Amtsermittlungsgrundsatz (§ 88 AO, § 76 FGO). Das bedeutet, dass die Finanzbehörde bzw. das FG die steuerrelevanten Tatsachen (den Sachverhalt) von Amts wegen aufzuklären haben u...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Verhältnis zu innerstaatlichen Vorschriften

Rz. 20 [Autor/Stand] § 41 Abs. 2 AO (Scheingeschäfte). § 50d Abs. 3 EStG und § 41 Abs. 2 AO schließen sich (ebenso wie im Verhältnis zu § 42 AO [2]) grundsätzlich aus. Beim von § 50d Abs. 3 EStG erfassten Treaty- bzw. Directive-Shopping ist das Umgehungsgeschäft (anders als das Scheingeschäft) nämlich gerade zur Erzielung des Steuervorteils gewollt.[3] Im Übrigen dürfte § 41 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Historische Entwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] Wie die Besteuerung bzw. Begünstigung von Betriebsvermögens in verfassungskonformer Art und Weise zu bewerkstelligen ist, dies beschäftigt den Gesetzgeber, das Bundesverfassungsgericht, den Bundesfinanzhof, die nachgeordneten Finanzgerichte, die Finanzverwaltung und natürlich die Beraterschaft, seit es eine Erbschaftsteuer gibt. Rz. 8 [Autor/Stand] Das heu...mehr

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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Computerhardware und Software geäußert und neue Grundsätze veröffentlicht. Bereits mit BMF-Schreiben v. 26.2.2021 (IV C 3 - S 2190/21/10002 :013) änderte die Finanzverwaltung die bisherige Auffassung zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software. Doch noch blieben einige Praxisfragen offe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
§ 14 Abs. 3 Satz 1 KStG umfasst keine außerorganschaftlichen Mehrabführungen

Leitsatz Das Tatbestandsmerkmal "vororganschaftlich" in § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG ist nur in zeitlicher, nicht auch in sachlicher Hinsicht zu verstehen; außerorganschaftlich verursachte Mehrabführungen in organschaftlicher Zeit sind nicht erfasst (entgegen Rz Org.33 des sog. Umwandlungssteuererlasses 2011, BMF-Schreiben vom 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314). Normenkette § 14 Abs....mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Alte Bauträgerfälle: Aufrechnung der Finanzverwaltung

Leitsatz Es ist umstritten, ob und ggf. in welchen Fällen bei sogenannten Bauträgerfällen nach § 27 Abs. 19 UStG die Finanzgerichte über die an den Fiskus abgetretenen Werklohnforderungen selbst entscheiden können oder ob dafür die Zivilgerichte zuständig sind. Aussetzung der Vollziehung ist geboten. Sachverhalt Die Antragstellerin war als Bauträgerin tätig. Für bezogene Baul...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Fahrten eines erwerbslosen Steuerpflichtigen im Rahmen eines Teilzeitstudiums

Leitsatz Kosten für Fahrten eines erwerbslosen Steuerpflichtigen im Rahmen eines Teilzeitstudiums sind nicht durch die Entfernungspauschale begrenzt. Sachverhalt Streitig war, ob die Fernuniversität in Hagen die erste Tätigkeitsstätte des Steuerpflichtigen im Sinne des § 9 Abs. 4 EStG ist. Die Fernuniversität in Hagen ist eine Bildungseinrichtung, die der Steuerpflichtige, da...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wohn-Riester zum Zweiten: Unmittelbare Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals in Fällen der Darlehenstilgung

Leitsatz Auch im Fall der Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals zur Tilgung eines Darlehens nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Auszahlung des geförderten Kapitals und der Darlehenstilgung bestehen. Normenkette § 82 Abs. 1 Satz 3, § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Sätze 1, 2 und 7, § 92b, § 93 Abs. 1, § 94 Abs. 2 ES...mehr

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Grundsteuer für land- und f... / 3.2 Mindestgröße – Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern

Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft setzt weder eine Mindestgröße noch einen vollen Besatz mit Wirtschaftsgebäuden, Betriebsmitteln und immateriellen Wirtschaftsgütern voraus. Deshalb kann auch ein einzelnes land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, das gemäß § 233 BewG nicht zum Grundvermögen zu rechnen ist, ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sein. Di...mehr

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Grundsteuer für land- und f... / 3.6 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft – § 234 BewG

§ 234 BewG beschreibt den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und gliedert ihn in seine einzelnen Nutzungen, Nutzungsteile und Nutzungsarten. Der Begriff der Nutzung umfasst grundsätzlich die Gesamtheit aller jeweils hierzu gehörenden Wirtschaftsgüter, die einem Betriebszweig oder mehreren Betriebszweigen der Urproduktion dienen. Dies hat den Vorteil, dass mehreren Nutzung...mehr

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Grundsteuer für land- und f... / Zusammenfassung

Überblick Die Grundsteuer ist mit einem bundesweiten Aufkommen von rd. 14 Mrd. Euro pro Jahr eine bedeutende Größe für die Finanzausstattung der Kommunen. Sie ist anders als die Gewerbesteuer keinen konjunkturellen Schwankungen unterworfen und sorgt damit für eine hohe Planungssicherheit bei den Kommunen. Die Grundsteuer wird in drei verschiedene Kategorien unterteilt: Die so...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Festsetzung eines Verspätungszuschlags

Leitsatz Wird eine Fristverlängerung für die Abgabe einer Steuererklärung gewährt, steht die Festsetzung eines Verspätungszuschlags weiterhin im Ermessen der Finanzverwaltung, sodass die Entscheidung zu begründen ist. Sachverhalt Der Kläger erzielte umsatzsteuerpflichtige Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage. Im Januar 2021 erließ das Finanzamt aufgrund der Nich...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistungen eines Istversteuerers an einen anderen Istversteuerer

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg[1] ging es um den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistungen durch einen Istversteuerer. Das FG hatte dem EuGH folgende Fragen gestellt: Steht Art. 167 MwStSystRL einer nationalen Regelung entgegen, nach der das Recht zum Vorsteuerabzug auch dann bereits im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes entsteht, wenn de...mehr

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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer (zu § 15 UStG)

Kommentar Die Besteuerung der privaten Nutzung von Fahrzeugen wie auch die Überlassung von Fahrzeugen an Arbeitnehmer vollzieht sich in der Umsatzsteuer nach anderen Grundsätzen als im Ertragsteuerrecht. Während im Ertragsteuerrecht Lenkungsfunktionen zulässig sind, können im unionsgeprägten Umsatzsteuerrecht Subventions- oder Lenkungswirkungen nicht umgesetzt werden. Die Fi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeines

Rz. 21 § 3 Abs. 3 UStG enthält keine eigenen Regelungen über den Zeitpunkt der Lieferung bei Kommissionsgeschäften. Insoweit gelten deshalb die Regelungen des § 3 Abs. 5a UStG. Vor allem bei den Fällen der Einkaufskommission werden die Bestimmungen über bewegte Lieferungen (Beförderungs- und Versendungslieferungen i. S. v. § 3 Abs. 6 UStG; vgl. die Kommentierung in § 3 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Einschaltung von Genossenschaften

Rz. 34 Erfolgt die Biogas- und Energieerzeugung durch Zusammenschluss mehrerer Land- und Forstwirte in einer gemeinschaftlich betriebenen Anlage oder Genossenschaft, unterliegen der gemeinschaftliche Betrieb oder die Genossenschaft nach Verwaltungsansicht der Regelbesteuerung. Eine nach Menge- und Energiegehalt bemessene Vergütung für die Abgabe selbst erzeugter Biomasse ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Vorschrift von § 3 Abs. 5 UStG spielt vor allem in der Landwirtschaft und ihren angrenzenden Geschäftsfeldern eine Rolle. Insbesondere bei Landwirten kann je nach der Höhe des geltenden Steuersatzes eine Fallgestaltung nach § 3 Abs. 5 UStG für den Unternehmer teils günstiger, teils ungünstiger ausfallen als eine Fallgestaltung, die auf eine Lieferung des gesamten G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Innergemeinschaftliche Kommissionsgeschäfte

Rz. 25 Gelangt z. B. bei einer Verkaufskommission das Kommissionsgut vom Inland in das Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats, wo es vom Kommissionär an den Erwerber veräußert werden soll, liegt im Zeitpunkt der Übergabe an den Kommissionär noch keine Lieferung des Kommittenten vor (Rz. 23). Der Kommittent hat im Bestimmungsland das Verbringen der Ware zu seiner eigenen Verf...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / 1. Besteuerung des Vermächtnisnehmers

Im ErbStG ist durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG die Besteuerung des Vermächtnisses der Besteuerung des Erbes gleichgestellt. Da seit 1.1.2009 die Bewertung nach § 12 ErbStG nicht mehr hinsichtlich einzelner Zuwendungsgegenstände zu unterschiedlichen Ergebnissen führen darf (bzw. "soll"), haben sich auch frühere Überlegungen, z.B. ein Vermächtnis oder eine Unterart des Vermächtni...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist bei einem Sportverein immer dann gefährdet, wenn die ihm zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausschließlich und unmittelbar für die in der Satzung festgelegten Zwecke (z. B. "Förderung des Sports") verwendet werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Zahlungen, die Vereine für die Freigabe von ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abgabe der Strafsache an die Staatsanwaltschaft (§ 386 Abs. 4 Satz 1 AO)

a) Jederzeitige Abgabe Ergänzender Hinweis: Nr. 22 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 22) Rz. 117 [Autor/Stand] Nach § 386 Abs. 4 Satz 1 AO kann die FinB die Strafsache jederzeit an die StA abgeben (vgl. die Übersicht Rz. 51 unter II.B.1.). b) Ermessen Rz. 118 [Autor/Stand] Die Entscheidung über die Abgabe und deren Zeitpunkt steht – wie aus der Formulierung "kann" hervorgeht – im pf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Mehrfachwechsel eines Sportlers des Vereins

Tz. 33 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Schleder (DB 1983, 2387f.), vertritt die Auffassung, dass auch bei einem Mehrfachwechsel (also bei jedem Vereinswechsel) die Pauschalierungsregelung angewendet werden kann. M.E. muss dann beim Mehrfachwechsel eines Sportlers auch jeder Einzelnachweis bei höheren Kostenerstattungen für die Ausbildungskosten von der Finanzverwaltung akzeptiert ...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / 1. Einkünftezurechnung an den Vermächtnisnehmer bis zur Erfüllung des Vermächtnisses bei der Erbauseinandersetzung

Nutzungen, z.B. Zinsen auf ein Geldvermächtnis, sind bei der ESt zu erfassen, nicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.[15] Nach der Aufspaltung von Erbfall und Erbauseinandersetzung in zwei selbstständige Vorgänge entschied der BFH,[16] dass auch bei einer Erbauseinandersetzung, die erst mehr als sechs Monate nach dem Erbfall stattfindet, die Zurechnung der Einkünfte an den Übern...mehr

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FF 02/2022, Rechtsprechung ... / Trennungsunterhalt

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2020 – 3 UF 100/19 1. Die Pflegegeldeinnahmen sind um die für die angemessene Versorgung der Pflegekinder anfallenden und um betriebliche Aufwendungen zu bereinigen, soweit diese nicht bereits mit den für die Pflegekinder gewährten Sachleistungen einschließlich Mietanteil abgegolten sind. 2. Allein die Anerkennung bestimmter Aufwendungen durch ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Altmaterialsammlungen als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tz. 9 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Wird Altmaterial von vornherein mit dem Ziel gesammelt es zu veräußern, um Mittel für die steuerbegünstigte Tätigkeit zu beschaffen, wird damit ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 64 AO; Anhang 1b) begründet. Jedoch wird auch mit der Verwertung des in einer Kleiderkammer nicht verwertbaren Altmaterials ein steuerpflichti...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / b) ErbStG

In § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG ist für Zwecke des ErbStG, wenn ein Ausschlagender oder Verzichtender eine Abfindung dafür erhält, der Abfindungserwerb als vom Erblasser erhalten ersatzweise für steuerbar erklärt worden. Verweis (s.o., vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG). Das ist z.B. das Datum des Verzichts, damit zumeist auch zugleich der Vereinbarung zwischen den Erwerbern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8066; Korn, Probleme bei der ertragsteuerlichen Abgrenzung zwischen freier Berufstätigkeit und Gewerbe, DStR 1995, 1249; Korn, Neues zur Besteuerung von Freiberuflern, KÖSDI 2003, 13 605; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher T...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Nach § 67a Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) sind alle Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen im Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "Sport" zu erfassen, wenn die Bruttoeinnahmen innerhalb eines Jahres die Zweckbetriebsfreigrenze von 45 000 EUR nicht übersteigen. Der Gesetzgeber lässt auch zu, dass an sportlichen Veranstaltungen, die die Voraussetzu...mehr

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ZErb 02/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bachem, Der Pflichtteil im Steuerrecht, 2021, Nomos, ISBN 978-3-848...mehr