Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 7.5 Nur-Pension

Die Vereinbarung einer Pension als alleinige Vergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer hält der BFH[1] für unangemessen und erkennt sie nicht an. Ein fremder Dritter hätte eine solche Vereinbarung nicht abgeschlossen, da sie für ihn zu riskant und ungünstig sei. Eine solche Vereinbarung lasse sich nur aus dem Gesellschaftsverhältnis erklären.[2] In einem weiteren Urtei... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Markenrechte

Literatur: Renz/Kern, IStR 2015, 132; Schmitt, IStR 2017, 311; Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 12.12.2024, IV B 3 – S 1341/19/10017 :004, BStBl I 2025, 207, Rz. 3.47ff. Nutzt eine konzernabhängige Gesellschaft nach dem Markengesetz geschützte Produktbezeichnungen, ist hierfür eine angemessene Nutzungsvergütung an den Inhaber der Markenrechte zu zahlen. Die Vergütu... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Cash-Pool

Literatur: Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 12.12.2024, IV B 3 – S 1341/19/10017 :004, BStBl I 2025, 207, Rz. 3.147, 3.152ff.; Podewils, GmbHR 2009, 803; Scholz/Kaiser, IStR 2013, 54; Scholz/Herda, IStR 2015, 472; Bärsch, FR 2019, 990; Schilling/Greil, IStR 2020, 201; Nolden/Borgmann, IStR 2024, 598, 604; Ditz/Engelen/Leucht, DStR 2024, 1737, 1741; Schnitger/Schäf... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Abfindung

Soll das Anstellungsverhältnis eines Gesellschafter-Geschäftsführers vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist enden, und liegt kein Grund für eine fristlose Kündigung vor, kann bei Betriebsüblichkeit eine entsprechende Abfindung gezahlt werden, ohne dass hierin eine verdeckte Gewinnausschüttung zu sehen ist.[1] Dagegen kann keine Abfindung gezahlt werden, soweit Kündigung... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Know-how

Know-how gehört zu den immateriellen Wirtschaftsgütern und ist Teil des Vermögens der Körperschaft. Überträgt diese Know-how unentgeltlich auf einen Gesellschafter, liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form einer unterlassenen Vermögensmehrung, da bei der Übertragung an einen Dritten eine Gegenleistung anfallen und das Vermögen der Körperschaft erhöhen würde. Das... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betrieb gewerblicher Art

Literatur: Rader, BB 1977, 1441; Pott, StuW 1979, 321; Knobbe-Keuk, StuW 1983, 227; Hölzer, DB 2003, 2090; Pel, DB 2004, 1065; Wallenhorst, DStZ 2004, 711; ­Ellerich/Schulte, DB 2005, 1138; Kohlhepp, DB 2005, 1705; Kalwarowskyi, DB 2005, 2260; Storg, BB 2005, 1993; Binnewies, DB 2006, 465; Pinkos, DB 2006, 692; Becker/Kretzschmann, DStR 2007, 1421; Hüttemann, DB 2007, 1603; ... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Nahestehende Person

Literatur: Mahlow, DB 1997, 1640; Frotscher, GmbHR 1998, 23; Söffing, DStZ 1999, 885; Schuhmann, GmbHR 2008, 1029; Winter, GmbHR 2010, 1073; Breier/Sejdija, GmbHR 2011, 291 Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch vorliegen, wenn der Begünstigte nicht unmittelbar der Gesellschafter ist, sondern eine ihm nahestehende Person. Die Vorteilsgewährung der Gesellschaft an eine de... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Beweislast

Literatur: Ritter, FR 1985, 34; Döllerer, GmbHR 1987, 26; Wassermeyer, DB 1987, 1113; Eppler, DStR 1988, 339; Döllerer, DStR 1989, 331; Pezzer, FR 1996, 379; Milatz/Wellmann, GmbHR 2005, 1329. Hinsichtlich der Beweislast für eine verdeckte Gewinnausschüttung ist zu unterscheiden zwischen der eigentlichen (objektiven) Beweislast und der Darlegungslast.[1] Der Steuerpflichtige m... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zeitwertkonten

Literatur: Wellisch/Liedke/Quast, BB 2005, 1989; Meurs, BB 2019, 2333 Hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Zeitwertkonten für Organe der Gesellschaft (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer) ist zu unterscheiden, ob es sich um Fremdgeschäftsführer oder beherrschend bzw. nicht beherrschend beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer handelt. Dabei ist es ohne Bedeutu... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 2.1 Übersicht

Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter, der Arbeitnehmer (Geschäftsführer) ist, löst nur dann keine verdeckte Gewinnausschüttung aus, wenn sie aus betrieblichen Gründen gegeben wurde; sonst ist sie gesellschaftsrechtlich veranlasst. Betrieblich veranlasst ist eine Pensionszusage, wenn sie auch einem Arbeitnehmer bzw. Geschäftsführer gegeben worden wäre, der nicht Gesell... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gesellschafter

Der Gesellschafter (Mitglied der Körperschaft) ist der Empfänger der verdeckten Gewinnausschüttung. Gesellschafter ist, wem die Beteiligung an der Gesellschaft nach zivilrechtlichen Grundsätzen oder aufgrund wirtschaftlichen Eigentums zuzurechnen ist. Er kann eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft sein. Er kann im Inland oder im Ausland ansäss... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 3.2 Überversorgung

Generell muss die Pensionszusage in einem angemessenen Verhältnis zum Gehalt stehen.[1] Die Pensionszusage soll eine Versorgungslücke aufgrund der fehlenden Sozialversicherung abdecken. Übersteigen die Versorgungsbezüge dieses angemessene Verhältnis zum Gehalt, wird unterstellt, dass entweder eine Überversorgung eintritt oder eine unzulässige Vorwegnahme künftiger Gehaltsste... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 4 Erdienbarkeit der Pension

Die Erteilung einer Pensionszusage ist nur dann nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst, wenn die zugesagte Pension in der ab Erteilung der Zusage noch verbleibenden Dienstzeit erdient werden kann. Das Merkmal der Erdienbarkeit beruht darauf, dass der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersversorgung eine freiwillige Leistung erbringt, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zu dem... mehr

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Renten und dauernde Lasten / 3.1 Auffassung der Finanzverwaltung

Bei der Übertragung von nicht nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG begünstigtem Vermögen (z. B. vermietetes Mietwohngebäude) gegen wiederkehrende Leistungen wendet die Finanzverwaltung die Grundsätze über die einkommensteuerrechtliche Behandlung wiederkehrender Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung an.[1] Es handelt sich danach um eine voll- oder teilentgeltliche Übertragu... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.2 Materielle Wirtschaftsgüter oder erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 235 Besteht die Vermögensminderung in der Übertragung eines materiellen Wirtschaftsguts (einschließlich Geld) oder eines erworbenen immateriellen Wirtschaftsguts, also in bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgütern, erfolgt die Abwicklung nach folgenden Grundsätzen. Bei der den Vorteil gewährenden Gesellschaft ist das Einkommen außerbilanziell um den Betrag der verdeckten Ge... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 6 Der Nachweis der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 278 Für die Frage, ob der Stpfl. den Nachweis führen muss, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, oder vielmehr die Finanzbehörde die (objektive) Beweislast dafür trägt, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist von den Grundsätzen der Rspr.[1] auszugehen. Danach trägt die Finanzbehörde die Feststellungslast für die den Steueranspruch begründenden T... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.1.2 Schenkungsteuerliche Konsequenzen

Rz. 209a Erbringt eine Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter eine überhöhte Leistung, die als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist, hat dies grundsätzlich keine schenkungsteuerlichen Konsequenzen. Eine Gewinnausschüttung, auch wenn sie verdeckt ist, erfolgt in Erfüllung des Gesellschaftszwecks der Kapitalgesellschaft und ist daher ebenso wenig wie eine off... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 7 Vorteilsausgleich

Rz. 280 Der Maßstab der verdeckten Gewinnausschüttung ist das Verhalten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Ein solcher Geschäftsleiter muss bei seinen Entscheidungen eine Vielzahl von Faktoren einbeziehen; diese Faktoren müssen auch bei der Beurteilung, ob seine Handlungen eine verdeckte Gewinnausschüttung bedeuten, berücksichtigt werden. Ein ordentliche... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.4 Verhältnis zu Art. 9 Abs. 1, 11 Abs. 6, 12 Abs. 4 OECD-MA

Rz. 32 Art. 9 OECD-MA enthält eine Regelung zur Korrektur der Bedingungen von kaufmännischen und finanziellen Beziehungen, wenn beide Partner des jeweiligen Geschäfts in verschiedenen Staaten ansässig sind und eines der Unternehmen an dem anderen Unternehmen, oder eine dritte Person an beiden Unternehmen, unmittelbar oder mittelbar an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder... mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.7 Empfänger des Vermögens

Eine privilegierte Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist möglich, wenn die Immobilie an die Abkömmlinge sowie an gesetzlich erbberechtigte entferntere Verwandte übertragen wird.[1] Unschädlich sind also Grundstücksübertragungen von Eltern auf Kinder oder von Großeltern auf Enkelkinder, aber auch zwischen Tante/Onkel und Nichte/Neffe.[2] Im Schrifttum[3] wird die ... mehr

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Steuerberatungskosten / 5 Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug

Privat veranlasste Steuerberatungskosten sind nicht abziehbar. Privat sind Steuerberatungskosten, wenn sie keiner Einkunftsart zuzurechnen sind. Zu den privaten Steuerberatungskosten zählen vor allem die Kosten für das Ausfüllen des Hauptvordrucks[1], nach Meinung der Finanzverwaltung[2] auch das Übertragen der Ergebnisse aus der jeweiligen Einkunftsermittlung in die entspre... mehr

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Steuerberatungskosten / Zusammenfassung

Begriff Steuerberatungskosten sind alle Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen im sachlichen Zusammenhang mit dem Besteuerungsverfahren dadurch entstehen, dass er zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten oder zur Wahrung seiner steuerlichen Rechte fremde Hilfe – insbesondere durch Angehörige der steuerberatenden Berufe – in Anspruch nimmt. Dazu zählen auch Kosten von a... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.4 Korrekturen im Bereich der Passivposten

Rz. 226 Hängt die verdeckte Gewinnausschüttung mit Vorgängen im Bereich der Passivposten der Gesellschaft zusammen, gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Das bedeutet, dass bei der Gesellschaft eine außerbilanzielle Korrektur steuerpflichtigen Einkünfte vorzunehmen ist, wenn und soweit der Steuerbilanzgewinn aufgrund von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen gemindert worde... mehr

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Kein Vorrang des Vorabverst... / 4. Pflicht zur Bescheidung des unilateralen Antrags

Ist dem BMF bzw. BZSt auf Basis seiner Erfahrungswerte bekannt, dass der andere Vertragsstaat ein Vorabverständigungsverfahren typischerweise nicht einleiten wird, folgt daraus zweierlei: Erstens darf vom Steuerpflichtigen nicht verlangt werden, vor Antragstellung nach § 89 Abs. 2 AO, § 204 AO oder § 42e EStG zunächst einen Antrag auf Einleitung eines Vorabverständigungsverf... mehr

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Die Neuregelung des § 91 Ab... / 6. Kurze Fallskizzen verdeutlichen die neue Konfliktdynamik

Beispiel 1: fehlerhafte Lohn- oder Rentendaten Ein erster Standardfall betrifft unzutreffende Lohn- oder Rentendaten. Der Steuerpflichtige erklärt abweichend und fügt ggf. korrigierende Belege bei, nutzt aber das qualifizierte Freitextfeld nicht. Das Finanzamt übernimmt die eDaten automatisiert, verzichtet auf eine Anhörung und weist im Bescheid auf die Abweichung hin. Der S... mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.10 Ablösung des Nießbrauchs durch Versorgungsleistungen

Wird bei einer vor dem 1.1.2008 vereinbarten Immobilienübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt der Nießbrauch nach 2007 durch Versorgungsleistungen abgelöst (sog. gleitende Vermögensübergabe), gilt für diese Versorgungsleistungen noch das alte Recht.[1] Die Finanzverwaltung hat ihre einschlägige Verwaltungsanweisung[2] entsprechend angepasst und zudem eine Übergangsregelung e... mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.1 Unentgeltliche Übertragung

Bei Grundstücksübergaben unter Angehörigen gegen Rente oder dauernde Last, bei denen der Übergabevertrag bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurde, gelten die bisherigen Regelungen über den 31.12.2007 hinaus bis zum Erlöschen der zuvor abgeschlossenen Übergabevereinbarung fort. Die im Folgenden beschriebene Rechtslage gilt also nur für sog. "Altfälle". Wird eine Immobilie gegen ... mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.9.2 Zeitnaher Erwerb eines Ersatzwirtschaftsguts ist unschädlich

Veräußert der Übernehmer das übernommene Vermögen an einen Dritten und erwirbt er mit dem Erlös "zeitnah" eine existenzsichernde und ausreichend ertragbringende Wirtschaftseinheit oder stellt er eine solche her, sind die nach der Übertragung an den Übergeber entrichteten Versorgungsleistungen weiterhin begünstigt. Die Umschichtung einer ausreichend ertragbringenden Wirtschaf... mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / Zusammenfassung

Begriff Versorgungsbezüge gehören nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, weil sie Entlohnungen für frühere Dienstleistungen darstellen. Die in der Norm genannten Wartegelder, Ruhegelder sowie Witwen- und Waisengelder sind nur Beispiele. Zu unterscheiden sind Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst und privaten Dienst. Versorgung... mehr

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Die Neuregelung des § 91 Ab... / 1. Einführung

Mit § 91 Abs. 2a AO ist zum 1.1.2026 durch das Steueränderungsgesetz 2025 (Steueränderungsgesetz 2025 v. 23.12.2025, BGBl. I Nr. 363) eine gezielte, gesetzlich vorgeprägte Ausnahme von der Anhörungspflicht eingeführt worden: Wenn die Finanzbehörde bei Erlass eines Verwaltungsakts anstelle der in der Steuererklärung angegebenen Daten die nach § 93c Abs. 1 AO elektronisch über... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.2 Rückabwicklung durch Aktivierung des Rückgewähranspruchs

Rz. 289 Die Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung in dem hier verstandenen Sinn liegt darin, dass der Gesellschafter den erhaltenen Vermögensvorteil auf die Gesellschaft zurück überträgt. Zu unterscheiden ist der Fall, in dem der Gesellschafter dies aufgrund eines zivilrechtlich bestehenden Rückgewähranspruchs tut, von dem Fall, indem der Vorteil ohne Verpflicht... mehr

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Die Neuregelung des § 91 Ab... / 5. Umsetzung in Verwaltung und Beratung

Für die Verwaltung ist § 91 Abs. 2a AO eine Art "Ermöglichungshebel" für Automationsverfahren, aber nur dann rechtssicher, wenn die organisatorischen Schnittstellen, die das Gesetz als Schutzmaßnahmen voraussetzt, tatsächlich funktionieren. Das betrifft vor allem zwei Punkte: die zuverlässige Erkennung, welche Daten als § 93c-eDaten i.S.d. § 91 Abs. 2a AO zu qualifizieren si... mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.3.1 Vermietete Immobilie

Bei der Veräußerung von Grundbesitz gegen eine Veräußerungs- bzw. Erwerbsrente stellt der Kapitalwert (Barwert, Tilgungsanteil) der Rente für den Erwerber die Anschaffungskosten für das erworbene Grundstück dar. Diese Anschaffungskosten des Käufers sind nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf das Gebäude einerseits und den Grund und Boden andererseits aufzuteilen.[1] Zunäc... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.1 Übersicht

Rz. 97 Die Frage, in welchen Fällen die Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters erfolgt und daher eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt, ist der Kernbereich des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung.[1] Neben der Definition der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung als "societatis causa"[2] und dem Grundsatz, d... mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1.9.2 Sterbegeld

Sterbegelder i. S. d. § 18 Abs. 1–2 Nr. 1 und Abs. 3 BeamtVG werden von der Finanzverwaltung ausdrücklich als eigenständige – zusätzliche – Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 2 Abs. 2 EStG behandelt.[1] Das beamtenrechtliche Sterbegeld beträgt das Doppelte der Bezüge des Verstorbenen. Es wird als einmalige Leistung in einer bestimmten Reihenfolge an Ehegatten, Kinder... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.3 Objektive Veranlassung und Indizwirkung

Rz. 102 Der Maßstab der "societatis causa" scheint ein subjektives Element zu enthalten. Indem auf die "Veranlassung" abgestellt wird, und damit auf die Finalität, d. h. die Zielgerichtetheit des Handelns der Organe der Gesellschaft, scheint die Motivation des Handelnden bzw., bei einer Leistungsbeziehung, die Motivation von Leistendem und Leistungsempfänger maßgebend zu sei... mehr

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Kein Vorrang des Vorabverst... / I. Einleitung

Das Vorabverständigungsverfahren nach § 89a AO ist im Bereich der grenzüberschreitenden Steuerplanung ein zentrales Instrument zur präventiven Vermeidung von Doppelbesteuerung. Der AO-Anwendungserlass (AEAO) ordnet an, dass das Vorabverständigungsverfahren in grenzüberschreitenden Fällen grundsätzlich vorrangig gegenüber einer denselben Sachverhalt oder dieselbe Rechtsfrage ... mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.9.1 Kein Erwerb eines Ersatzwirtschaftsguts: Ende der Abziehbarkeit

In Fortentwicklung der rechtlichen Vorgaben in den Beschlüssen des GrS[1]"neigt" der X. Senat des BFH[2] zu der Annahme, dass mit der Veräußerung oder dem Verbrauch des übergebenen Vermögens die Abziehbarkeit der dauernden Last jedenfalls dann endet, wenn kein Ersatzwirtschaftsgut ("Surrogat") erworben wird. Der früher unentgeltliche Übergabevorgang wird aber nicht nachträgl... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.4.2 Kapitalertragsteuer

Rz. 257 Regelmäßig führt die verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Gesellschafter zu Einkünften, die der KapESt unterliegen.[1] Bemessungsgrundlage der KapESt ist der volle Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung.[2] Das bedeutet, dass die volle KapESt auch dann zu erheben ist, wenn feststeht, dass die Einnahme bei dem Anteilseigner nach § 8b Abs. 1 KStG nicht in das Einkomm... mehr

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Die Neuregelung des § 91 Ab... / 4. Verfahrensrechtliche Einordnung und Rechtsschutz

Verfahrensrechtlich stellt § 91 Abs. 2a AO eine normative Vorprägung des Absehens von einer Anhörung dar. Während § 91 Abs. 2 AO als "Kann"-Ausnahme konstruiert ist und damit ein klassisches, offen auszuübendes Ermessen eröffnet, formuliert § 91 Abs. 2a AO eine "Soll"-Vorgabe. Das bedeutet in der Praxis, dass die Finanzbehörde typischerweise von einer Anhörung absehen soll, ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.6 Eingrenzung des Tatbestandes durch das allgemeine Ordnungswidrigkeitsrecht

Rz. 76 Ausweislich der Gesetzesbegründung des § 26a Abs. 1 UStG kommt dem im Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden Opportunitätsgrundsatz im Rahmen der Anwendung der Vorschrift eine besondere Bedeutung zu[1], nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll damit also der (weite) Anwendungsbereich im konkreten Fall eingegrenzt werden können. Dieser Grundsatz hat es nun zum Inhalt,... mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.1 Gleichwertigkeit der Leistungen

Im Einzelfall kann es im Rahmen familiärer Grundstücksübertragungen gegen Leibrente erstrebenswert sein, eine volle Entgeltlichkeit wie bei einem Verkauf unter fremden Dritten zu erreichen. Dies bietet sich insbesondere an, wenn der Rentenbarwert als "Anschaffungskosten" für das erworbene Gebäude zu qualifizieren ist und damit für den Käufer Abschreibungsvolumen bei den Eink... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.2 Angemessenheitsprüfung

Rz. 182 Aus dem Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters folgt, dass keine gesellschaftsrechtlichen Gründe vorliegen können, wenn die Gesellschaft für ihre an den Gesellschafter erbrachte Leistung eine angemessene Gegenleistung erhält. Sind Leistung und Gegenleistung ausgeglichen, hätte der Geschäftsleiter ohne Pflichtenverstoß die Leistung auch gegenüber... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.1.2 Bedeutung der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 3 Die Funktion des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung hat sich im Laufe der Zeit mehrfach geändert. Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung diente bis 1976 der Sicherung der körperschaftsteuerlichen Doppelbelastung. Da nach dem vor 1977 geltenden KSt-Recht sowohl das Einkommen bei der Körperschaft als auch die Ausschüttung bei dem Anteilseigner besteuert ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.1 Begriff des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters

Rz. 174 Der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zur Konkretisierung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung besagt, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wenn das Handeln des Geschäftsleiters im konkreten Einzelfall dem eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entsprochen hat. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass es Aufg... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.2.4 Verdeckte Gewinnausschüttung an andere (nahestehende) Personen

Rz. 59 Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch vorliegen, wenn die Leistung, die zu der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung beim KSt-Subjekt führt, nicht unmittelbar an den Gesellschafter erfolgt, sondern an einen Dritten. Der Vorteil wird dann dem Gesellschafter mittelbar zugewendet. Voraussetzung ist immer, dass der Dritte Nutzen aus der Vermögensverl... mehr

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Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.5 Steuerfreiheit von Maßnahmen

Der Steuergesetzgeber erlaubt in Ausnahmefällen, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten geldwerte Vorteile zukommen lässt, ohne dass dafür Steuern aufseiten des Arbeitnehmers anfallen. Hinweis Steuerprivilegierte Maßnahmen können insgesamt steuerfrei sein oder die Steuer kann vom Arbeitgeber pauschal übernommen werden (§ 40 Abs. 2 EStG). Für die Beschäftigten bleibt die Leist... mehr

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Jahressteuergesetz 2026 / 4.1 Beibehaltung der Zuständigkeit (§ 26 Satz 3 AO)

Es wird eine gesetzliche Neuregelung eingeführt, dass bereits Anhaltspunkte für eine wirtschaftliche Abwicklung einer rechtsfähigen Personenvereinigung oder juristischen Person als Tatbestandsvoraussetzungen für einen Zuständigkeitsverbleib beim bisherigen Finanzamt ausreichen. Anhaltspunkte sind insoweit zum Beispiel konkrete Umstände oder Tatsachen, die nach den Erfahrunge... mehr

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Registrierkassenpflicht für... / Zusammenfassung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant, für bargeldintensive Unternehmen eine Pflicht zur Nutzung elektronischer Registrierkassen ab einem Jahresumsatz von 100.000 Euro einzuführen. Ziel ist es, Barumsätze besser zu kontrollieren und Steuerhinterziehung zu erschweren. Zusätzlich sollen die Belegausgabepflicht und die Befugnisse der Finanzverwaltung ausgeweitet werden. mehr

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Registrierkassenpflicht für... / Hintergrund

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, die Bekämpfung von Steuerhinterziehung deutlich zu stärken. Ein verlässlicher Steuervollzug ist notwendig, um die staatlichen Einnahmen zu sichern und einen fairen Wettbewerb zwischen ehrlichen Unternehmen zu gewährleisten. In bargeldintensiven Branchen – etwa Gastronomie, Einzelhandel oder bestimmte Dienstleistungsbere... mehr