Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.1 Entwicklung der Bestimmung

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 284 AO war zu Zeiten der Geltung der RAO § 325 bzw. später § 322 RAO. Die Regelung in der RAO wurde ebenso wie die Regelung in § 284 AO verschiedentlich geändert.[1] So wurde aus dem alten Offenbarungseid die Eidesstattliche Versicherung und jetzt die Abgabe der Vermögensauskunft. Eine umfassende Änderung hat die Bestimmung durch das Gesetz zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländisches Einkommen / 2.1 Referenz der Europäischen Zentralbank

Ausländisches Einkommen, das in fremder Währung erzielt wird, wird grundsätzlich nach § 17a SGB IV umgerechnet. Hierfür wird der von der Europäischen Zentralbank öffentlich bekannt gegebene Referenzkurs berücksichtigt. Dieser entspricht den von der Finanzverwaltung im Bundessteuerblatt veröffentlichten monatlichen Umsatzsteuer-Umrechnungskursen.[1]mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 3 Zur Bedeutung der neuen Freigrenzen-Regelung

§ 64 AO enthält für alle gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen eine interessante Freigrenzen-Regelung, die insgesamt vor allem für unzählige Vereine zu einer echten Vereinfachungsregelung und auch Steuerersparnis führen kann. Die Freigrenze von derzeit 50.000 Euro ab 2026 (45.000 Euro bis einschließlich 2025) gilt nur, wenn ein gemeinnütziger Verein bzw....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 7.2 Steuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Rz. 67 In einem Schreiben[1] hat sich das BMF zu den einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters geäußert. Für die Körperschaftsteuer gelten die Ausführungen entsprechend. Dieses BMF-Schreiben bezieht sich in wesentlichen Bereichen auf ein BFH-Urteil vom 10.2.2015.[2] Die wesentlichen steuerlichen Folgen ergeben sich dabei daraus, dass durch den Beschluss über die A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 16 Der Inhalt des Vermögensauskunft bzw. des Vermögensverzeichnisses nach dem alten Recht wird bestimmt durch den Wortlaut der Bestimmung sowie den Normzweck des § 284 AO, nämlich der Finanzbehörde einen Überblick über das Vermögen des Vollstreckungsschuldners zu verschaffen, um auf diese Weise Möglichkeiten für eine weitere Vollstreckung prüfen zu können.[1] Aus diesem ...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.8.5 Besondere verfahrensrechtliche Maßnahmen der Finanzverwaltung

Der Finanzverwaltung stehen unterschiedliche verfahrensrechtliche Maßnahmen zur Verfügung, damit das Besteuerungsverfahren durchgeführt werden kann. Können insbesondere die Besteuerungsgrundlagen nicht berechnet bzw. ermittelt werden oder hat der Steuerpflichtige nicht ausreichend am Besteuerungsverfahren mitgewirkt, kann die Finanzverwaltung eine Schätzung vornehmen.[1] Bei...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 7.2.1 Potenziale im Bereich der Verrechnungspreise/Intercompany Agreements

Eine Einsatzmöglichkeit der Blockchain-Technologie in der direkten Besteuerung liegt im Bereich der datenverarbeitungsintensiven Verrechnungspreise bei Konzernen. Der Einsatz der Blockchain-Technologie bei Verrechnungspreisen muss jedoch im großen Zusammenhang der Automatisierung von Steuerfunktionen gesehen werden, in der moderne Technologien (wie z. B. Künstliche Intellige...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 7.2.2 Anrechnung der Quellensteuer bei ausländischen Kapitalerträgen/Missbrauchsbekämpfung von Cum-Ex

Potenziale zur erleichterten Administrierung von Steuern ergeben sich auch bei Transaktionen im Rahmen des Finanzmarkts. Dies umfasst zum einen die Anrechnung von Quellensteuern bei Kapitalerträgen. Die Blockchain-Technologie soll diesen grenzüberschreitenden Prozess erleichtern und damit zu einer besseren Administrierbarkeit für Finanzverwaltungen sowie Steuerpflichtige füh...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 7.4.2 Aktuelle Initiativen und technologische Grundlagen

Der Gedanke einer Digitalisierung des Identitäts- und Dokumentenmanagements und der Bereitstellung von geeigneten Infrastrukturen wird sowohl auf europäischer wie deutscher Ebene gedacht. Auf europäischer Ebene wurde bereits seit dem Jahr 2017 eine EU-Blockchain-Initiative ausgerufen, welche im Jahr 2020 in die Entwicklung der European Blockchain Service Infrastructure (EBSI...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.2 Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist gesetzlich nicht näher bestimmt. Durch die Rechtsprechung sind die Voraussetzungen, die an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellen sind, jedoch im Wesentlichen geklärt. Es ist erforderlich, das ordnungsgemäß geführte Fahrtenbuch dem Finanzamt stets im Original vorzulegen. Die Übertragung in Reinschrift in eine Fahrtenbuchvor...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.4.2 Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils

Bei der Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils werden die gesamten betrieblich veranlassten Fahrten herangezogen. Eine betriebliche Fahrt ist dann gegeben, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht. Zu den betrieblichen Fahrten zählen insbesondere die Fahrten zu Geschäftskontakten, Kundenbesuche, Lieferanten, für das Unternehmen tätige freie Mitarb...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.3 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Bei der ertragsteuerlichen Einkünftequalifikation von Krypto-Transaktionen kommen insbesondere folgende Einkunftsarten in Betracht: Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG, Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften na...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 7.1 Übersicht und allgemeine Potenziale

Neben der steuerrechtlichen Bewertung von Transaktionen kann die Blockchain-Technologie auch einen Mehrwert für die Digitalisierung von steuerlichen Prozessen leisten. Dabei wird die Blockchain-Technologie bei der Bewertung, Verarbeitung und Dokumentation in steuerlichen Prozessen sowohl von den Finanzverwaltungen als auch durch Steuerpflichtige eingesetzt. Von besonderem In...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / Zusammenfassung

Überblick Die Blockchain-Technologie ist in der Wirklichkeit und einer kontinuierlich breiteren Öffentlichkeit angekommen. Die Blockchain-Technologie nur auf die Kryptowährung Bitcoin zu reduzieren, wird ihr nicht gerecht und verschränkt den Blick auf bereits unterschiedlichste Anwendungen, die inzwischen entstanden sind und sich voraussichtlich noch abzeichnen werden. Der B...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.8.3 Aufzeichnungspflichten und Dokumentationsanforderungen

Grundsätzlich müssen Einkünfte vollständig und richtig erklärt werden und für die Finanzverwaltung nachvollziehbar sein. Hierfür können geeignete Unterlagen oder Angaben zur Einkünfteermittlung und -berechnung herangezogen werden. Insbesondere kommen Transaktionsübersichten und Steuerreports in Betracht. Transaktionsübersichten können von CEX oder Wallet-Anbietern für Steuerp...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.3.1.2 Steuerliche Grundlagen bei betrieblich verstrickten Kryptowerten

Im Folgenden werden ausgewählte Transaktionen vorgestellt und einer steuerlichen Bewertung unterzogen. Z. B. kann Mining bzw. Forging zum steuerlichen Erwerb von Kryptowerten führen. Für diese Qualifikation ist die Definition des § 15 EStG entscheidend. Zu den Einkünften aus Mining bzw. Forging gehören sowohl Kryptowerte, die durch die Blockbildung erzeugt werden, als auch Kr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 7.4.1 Steuerartenüberschreitende Digitalisierung von Basisinformationen

Die bisherigen Skizzierungen von Use-Cases sind jeweils nur auf bestimmte Steuerarten bzw. Anwendungen in steuerlichen Prozessen fokussiert. Die individualisierte Betrachtung und Entwicklung von Use-Cases sind sinnvoll, um greifbare Ergebnisse und Anwendungsbeispiele zu entwickeln. Diese Gedanken müssen jedoch auch Synergien zwischen den unterschiedlichen Use-Cases identifiz...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.8.2 Mitwirkungspflichten

Allgemein sind die Mitwirkungspflichten für Steuerpflichtige in § 90 Abs. 1 AO beschrieben. Sie verpflichten die Steuerpflichtigen die erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen sowie die bekannten Beweismittel anzugeben.[1] Bei Auslandssachverhalten trifft die Steuerpflichtigen eine erhöhte Mitwirkungspflicht.[2] Bei der Ausdifferenzierung der Mitwirku...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.1 Einführung und internationale Einordnung

Aufgrund der fehlenden Fungibilität von Non-Fungible-Token (NFT) ist eine Verwendung als alternatives Zahlungsmittel und damit eine Mehrwertsteuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwSt-SyStRL bzw. § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG nicht möglich. Ist ein NFT mit einem Gegenstand oder einem physischen Gut verknüpft, könnte theoretisch eine Lieferung vorliegen. In diesem Fall kön...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 7.3.1 Allgemein: Digitalisierung von steuerlichen Transaktionsdaten

Der Treiber der Blockchain-Technologie im Bereich der indirekten Besteuerung und speziell der Mehrwertsteuer ist zum einen die hohe Komplexität in grenzüberschreitenden Transaktionen und zum anderen die Bekämpfung der Mehrwertsteuerhinterziehung. In der EU existiert das sog. Allphasen-Netto-Mehrwertsteuerprinzip, d. h., dass sich Unternehmer im mehrwertsteuerlichen Sinne die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 7.5 Bewertung und Ausblick auf zukünftige Entwicklungen

Mit den beschriebenen Blockchain Use-Cases sowie technischen Infrastrukturprojekten im Steuerrecht zeigt sich die kontinuierliche Bewertung und der Versuch, die Blockchain-Technologie in steuerliche Prozesse zu integrieren. Treiber dieser Entwicklungen sind eine zunehmende Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft sowie zunehmende rechtliche Anforderungen für Steuerp...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.8 Kostendeckelung

Bei der Listenpreismethode im Rahmen der 1 %-Regelung ist die Kostendeckelung zu beachten.[1] Sind die zusammengerechneten Werte nach der Listenpreismethode gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG inklusive der nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und Familienheimfahrten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG höher als die tatsächl...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.4 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte/Tätigkeitsstätte

Auch der Unternehmer muss sich im Rahmen seiner Fahrten von der Wohnung zur beruflichen Tätigkeit einer "ersten Betriebsstätte" zuordnen, die Finanzverwaltung hat hierzu detaillierte Zuordnungskriterien entwickelt.[1] Wird die private Nutzung vom Unternehmer nach der 1 %-Regelung ermittelt, sind neben dem festen Betrag i. H. v. 1 % des Listenpreises monatlich darüber hinaus a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.2.2 Übersicht zu steuerrelevanten Ertragsarten

Es existieren unterschiedliche steuerrelevante Transaktionsformen. Die wichtigsten Transaktionskategorien sind: Kauf bzw. Verkauf/Tausch (Swap), Initial Coin Offering (ICO), Airdrop, Lending, Mining/Staking Aktives Staking (Forging), (passives) Staking. Als Kauf bzw. Verkauf betrachtet die Finanzverwaltung einen entgeltlichen Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang von Kryptowerten v...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 7.3.2 VATCoin und automatisierte Erhebung der Mehrwertsteuer

Die automatisierte Erhebung der Mehrwertsteuer bzw. die vollständige Substitution der Mehrwertsteuer mittels Token, sind die ältesten Blockchain-Konzepte im Bereich des Steuerrechts. Kerngedanke ist zunächst die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerhinterziehung durch die Digitalisierung von Rechnungsinformationen aus dem Jahr 2016.[1] Neben der bloßen Verwendu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 6.1 Anonymität von Krypto-Transaktionen

Zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit in der Besteuerung von Kryptowährungen ist es notwendig, die Pseudoanonymität zu reduzieren, damit die Finanzverwaltungen von relevanten Transaktionen erfahren können. Krypto-Transaktionen von Steuerpflichtigen können über vielfältige Möglichkeiten abgewickelt werden. Für eine bessere Systematisierung kann man allerdings als grobe Unterg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 1.3 Blockchain-Technologie und Steuerrecht

Die dargestellten Einsatzmöglichkeiten haben zwei große Implikationslinien: Die steuerliche Bewertung von Transaktionen im Blockchain-Ökosystem, z. B. dem Handel mit Kryptowährungen, Finanzdienstleistungen, Spekulationen, etc. Dem Einsatz der Blockchain-Technologie in steuerlichen Prozessen. Im Nachfolgenden werden anhand dieser Implikationslinien wesentliche Fragestellungen sk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 7.3.3 Digitalisierung der Rechnungen und Transaktionsketten

Die Digitalisierung von Transaktionsinformationen auf der Blockchain ist Kernelement einer jeden Digitalisierungsinitiative mithilfe der Blockchain-Technologie im Steuerrecht. Dies gilt auch für die Mehrwertsteuer. Der Eingriff in das bestehende Mehrwertsteuersystem durch die bloße Digitalisierung von Rechnungsinformationen und der dadurch automatisierten Überprüfung z. B. v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.4.4 Kauf und Verkauf sowie Tausch von Kryptowerten

Maßgeblich für die Ermittlung von Gewinn oder Verlust aus sonstigen Einkünften ist das Veräußerungsgeschäft. Dieses kann grundsätzlich durch einen Verkauf oder Tausch abgewickelt werden. Liegen keine steuerbefreienden Tatbestände bei privaten Veräußerungsgeschäften vor (z. B. Spekulationsfrist oder Geschäft des täglichen Lebens), dann ermittelt sich der Veräußerungserlös abz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 6.2 Privatnutzung eines Dienstwagens samt Fahrer

Hinsichtlich der Nutzung eines Fahrzeugs durch Unternehmer mit Fahrer gibt es keine speziellen Äußerungen der Finanzverwaltung zur Behandlung im Detail. Entsprechend sind hierzu sinngemäß die Grundsätze für den Arbeitnehmerfall anzuwenden.[1]Die Gestellung eines Fahrers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte führt zu einem Vorteil, der grundsätzlich nac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.4 Einkünfte aus Lending

Grundsätzlich enthält das BMF-Schreiben mit Erläuterungen zum Lending Anleihen zur Einordnung von Decentralized Finance-Transaktionen. Darüberhinausgehende Einordnungen existieren nicht. Allgemein gilt, dass beim Lending auch gewerbliche Einkünfte vorliegen können. Lending von Kryptowährungen oder Token kann einen Steuertatbestand nach § 22 Nr. 3 EStG darstellen. Aus Sicht de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 1.2 Potenziale der Blockchain-Technologie

Ein wichtiger Gedanke hinter der Umsetzung von Use-Cases im Bereich der Blockchain-Technologie ist die sog. Tokenisierung. Token können alle möglichen Zustände, unabhängig ob physisch oder nicht, repräsentieren. Diese Vermögenswerte oder Rechte können frei programmiert, ausgetauscht sowie übertragen werden.[1] Gleichzeitig geht damit auch eine bessere Handelbarkeit einher. Z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 6.1 Nutzung für andere Einkunftsarten

Wird ein betriebliches Fahrzeug vom Unternehmer für Fahrten verwendet, die der Erzielung anderer Einkunftsarten dienen, z. B. zur Immobilienverwaltung, sind diese "außerbetrieblichen" Fahrten zusätzlich durch eine Entnahme in Höhe der insoweit verursachten Selbstkosten zu bewerten.[1] Im Rahmen der Ermittlung der privaten Einkunftsquelle stellt dieser Wert Werbungskosten ode...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 5.3 Wegzug und erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG

Die Verwaltung und die Anlage von Kryptowerten sind örtlich mobil und flexibel. Daher kommt es häufiger vor, dass die Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit für Kryptoinvestoren als ein verlockendes Instrument erscheint, damit die steuerliche Belastung auf Kryptoeinkünfte reduziert wird. Bei privat gehaltenen Kryptowerten liegt grundsätzlich nur eine unbeschränkte Steuerpf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 5.5 Hinzurechnungsbesteuerung am Beispiel des Kryptomining/Staking

Insbesondere das Mining von Bitcoin beim PoW-Konsensmechanismus ist sehr rechenintensiv und deshalb ressourcenintensiv.[1] Aus diesem Grund finden bevorzugt Miningaktivitäten in Ländern mit niedrigen Stromkosten sowie einer geringeren Steuerlast statt. Das steuerpolitische Instrument der Hinzurechnungsbesteuerung versucht diesen Steuersubstratverlagerungen entgegenzuwirken. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.5 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

Kryptowerte können auch an Arbeitnehmer überlassen werden und Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit nach § 19 EStG begründen. Eine andere Einkunftsart kommt nur in Betracht, wenn kein Veranlassungszusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht. Z. B. ist dies der Fall, wenn ein Sonderrechtsverhältnis begründet wird. Also der Arbeitnehmer beteiligt sich mit seinen Mitt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.2 Aktuelle finanzgerichtliche Leitplanken für die Umsatzsteuerbarkeit von NFT

Im zugrundeliegenden Fall streiten der Kläger und das Finanzamt über die umsatzsteuerliche Behandlung des Handels mit NFT im Jahr 2021. Der Kläger betrieb als Einzelunternehmer den Wiederverkauf von NFT über Plattformen wie OpenSea und Rarible. Während er in seinen Umsatzsteuer-Voranmeldungen ursprünglich noch den ermäßigten Steuersatz von 7 % geltend machte, vertritt er im ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.8.4 Praktische Tipps beim Softwareeinsatz

Der Zugangs- und Verkaufszeitpunkt für die Bestimmung des Kryptowerts sowie der Besteuerung von Kryptotransaktionen ist wichtig. In der Praxis werden jedoch auf unterschiedlichen Plattformen verschiedene Krypto-Assets meist in einer kurzen Zeit gehandelt, damit aus Kurzschwankungen und Trends ein Profit erzielt werden kann. Für die nachträgliche Dokumentation dieser Transakt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.1 Allgemeines

Nach der 1 %-Regelung wird die Privatnutzung monatlich i. H. v. 1 % des Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs ermittelt. Die 1 % Regelung ist grundsätzlich nur anwendbar, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs nachweislich mehr als 50 % beträgt. Die Regelung ist auch für gemietete oder geleaste Fahrzeuge anwendbar, da die zivil- oder steuerrechtliche Zuordnung des Fahrzeug...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.4.5.6 Liquidity Mining

Das Liquidity Mining wird im BMF-Schreiben nicht behandelt. Für die steuerliche Einordnung ist zunächst notwendig, die technischen und wirtschaftlichen Besonderheiten zu erläutern. Beim sog. Liquidity Mining handelt es ich um eine DeFi-Anwendung. Beim Liquidity Mining stellen die sog. Liquidity Provider (LP) dezentralisierten Kryptobörsen (DEXs) oder DeFi-Anwendungen Handels...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 6.3 Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH

Überlassung eines betrieblichen Pkw als lohnsteuerpflichtiger Vorteil Angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer werden grundsätzlich wie Arbeitnehmer behandelt, auch wenn sich durch ihre Beteiligung an der Gesellschaft, insbesondere als beherrschender Gesellschafter, faktisch eine Art von Unternehmerstellung ergibt. Entsprechend gilt die Überlassung eines betrieblichen PKW d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.2 Brutto-Listenpreis

Der private Nutzungswert des Fahrzeuges wird bei der 1 %-Regelung monatlich i. H. v. 1 % vom Brutto-Listenpreis ermittelt.[1] Listenpreis in diesem Sinne ist – auch bei gebraucht erworbenen oder geleasten Fahrzeugen – die auf volle hundert Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das genutzte Kraftfahrzeug im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zuzüglich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 6.4 Deutschland: Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz

Die CARF- und DAC8-Anforderungen müssen noch in deutsches Recht umgesetzt worden. Das sog. "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226" wurde am 19.12.2025 final durch den Bundesrat beschlossen. Zunächst hatte das BMF einen Referentenentwurf am 4.11.2024 veröffentlicht. Aufgrund des Bruchs der vorherigen Bundesregierung wurde am 26.6.2025 ein neuer Entwurf vom BMF ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 6.2 OECD: Crypto-Asset Reporting Framework

Auf OECD-Ebene wurde am 10.10.2022 die finale Fassung des sog. "Crypto-Asset Reporting Framework and Amendments to the Common Reporting Standard" (kurz: CARF) veröffentlicht.[1] Dem ging ein öffentliches Konsultationsverfahren am Anfang des Jahres 2022 voraus.[2] Der internationale Informationsaustausch teilt sich grundsätzlich in folgende 3 Formen: Austausch von Informatione...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 6.3 EU: Ein harmonisiertes Reportingnetzwerk für Krypto-Transaktionen – DAC8

Die Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (sog. DAC8)[1] wurde am 17.10.2023 beschlossen und ist ab dem 1.1.2026 anzuwenden. Der Richtlinienvorschlag wurde am 8.12.2022 veröffentlicht.[2] Handlungsbedarf bestand vonseiten der EU-Kommission, da der bisherige steuerliche Informationsaustausch nach der DAC2 bisher nur tra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.1.2 Entwicklung und Einordnung der BMF-Auffassung

Damit lagen die finanzgerichtlichen Entscheidungen grundsätzlich mit der Verwaltungsauffassung des BMF zur Wirtschaftsguteinstufung von Kryptowerten auf einer Linie. Das BMF äußerte sich in einem ersten BMF-Schreiben v. 10.5.2022 mit dem Titel "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token" umfangreich.[1] Dem ging ein E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Künstliche Intelligenz und ... / 5.3.4 Systemische Einordnung von KI-Systemen in der Finanzverwaltung

Auch in der Finanzverwaltung kann KI zur Bewältigung kontinuierlich steigender Anforderungen sowie dem Fachkräftemangel allein durch den demografischen Wandel beitragen. Außerdem lässt sich durch eine stärkere Automatisierung von Prozessen ein KI-basiertes Risikomanagement etablieren. Durch eine Analyse von historischen Daten können risikolose Fälle erleichtert verarbeitet w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.1 Maßgebliche Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung

Rz. 5g Die Finanzverwaltung hat sich im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer[1] zu § 43a EStG geäußert. Durch das Schreiben der Finanzverwaltung v. 12.4.2018[2] wurden Änderungen bezüglich der Übermittlung der Anschaffungsdaten bei Übertragung von Investmentanteilen von einem anderen inländischen Institut ohne Gläubigerwechsel sowie mit Gläubigerwechsel bei einem unentgel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.2 Maßgebliche Beispiele der Finanzverwaltung zur Korrektur nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG

Rz. 106c Die Finanzverwaltung hat sich in dem für die auszahlenden Stellen nach § 44 Abs. 1 S. 3 EStG maßgeblichen Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer in (Leit-)Beispielen zur Durchführung der Korrektur geäußert.[1] Praxis-Beispiel Grundfall: Nachträgliche Gutschrift Dem Anleger wird im Jahr 01 eine Dividende von 100 EUR gutgeschrieben; tatsächlich beträgt die Dividende je...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2.3 Übertragungen aus dem (Nicht-EU-)Ausland nach Deutschland (Abs. 2 S. 6)

Rz. 74 Sitzt das Institut bzw. eine Zweigstelle eines inländischen Instituts im Ausland [hierzu zählt seit dem EU-Austritt (sog. "Brexit") zum 1.2.2020 auch das Vereinigte Königreich (Rz. 74a)] und liegen die Voraussetzungen laut Rz. 73 nicht vor, können die Anschaffungsdaten nicht auf das übernehmende Institut übertragen werden (§ 43a Abs. 2 S. 6 EStG). Bei Depotüberträgen ...mehr