Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Mandatsbezogen

Rz. 61 Die Rechtsprechung erwartet vielmehr (nur) eine mandatsbezogene Rechtskenntnis;[375] maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit der Zeitpunkt der Beratung.[376] Der Mandant kann von dem Anwalt die Kenntnis der einschlägigen Rechtsnormen erwarten.[377] Das bedeutet, dass der Rechtsberater sich Kenntnis derjenigen Rechtsgrundlagen, höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Rdn ... mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 8. Verstoß gegen materielles Recht

Rz. 100 Der Geschädigte soll im Wege des Schadensersatzes grds. nicht mehr erhalten als das, was er nach der materiellen Rechtslage hätte verlangen können.[219] Der Verlust oder die Vorenthaltung einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, auf die nach der Rechtsordnung kein Anspruch besteht, stellt keinen ersatzfähigen Schaden dar.[220] Verliert der Mandant den von ihm g... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.5.2 Pflicht zum Ansatz des Kürzungsbetrages

Rz. 167 Der Kürzungsbetrag ist bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte bzw. der Kapitalerträge abzuziehen. Der Abzug des Kürzungsbetrages hat (zwingend) zu erfolgen und stellt kein Wahlrecht des Stpfl. dar.[1] Ebenso wenig steht der Ansatz des Kürzungsbetrages im Ermessen der Finanzverwaltung. Da der Abzug des Kürzungsbetrages zwingend durchzuführen ist, ist auch kein etw... mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (6) Keine höchstrichterliche Rechtsprechung

Rz. 86 Hat sich bzgl. des Mandatsgegenstandes eine höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht gebildet, so kann der Rechtsanwalt i.R.d. Rechtsprüfung vor der Aufgabe stehen, die "Tendenz" der Entwicklung einer solchen Rechtsprechung festzustellen.[495] Eine entsprechende anwaltliche Vertragspflicht setzt aber – ebenso wie bei einer zu erwartenden Änderung der Rechtsprechun... mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / c) Rechtsfolgen der neuen Sichtweise

Bezogen auf das vorstehende Beispiel würde die Zugrundelegung der Rechtsauffassung des IX. Senats des BFH Folgendes bedeuten: Lösung Variante a: für den Nießbraucher A im Fall der Variante a (weitere Vermietung des Objekts nach Grundstücksübertragung), dass er das Entgelt für die Ablösung des Nießbrauchs für künftig entgehende Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erhält un... mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / b) Entgeltlich eingeräumte Nutzungsrechte

Bei einem entgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauch erzielt der Nießbrauchsbesteller Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Form des für die Nießbrauchseinräumung gezahlten Entgelts. Zahlungen zur Ablösung eines entgeltlich bestellten Zuwendungsnießbrauchs führen nach Auffassung der Finanzverwaltung beim Eigentümer im Jahr der Zahlung zu negativen Einnahmen aus Verm... mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / 6. Wohnrechte

Die vorstehenden Grundsätze wendet die Finanzverwaltung entsprechend bei der Ablösung von vorbehaltenen oder zugewendeten Wohnrechten an[19]. Beraterhinweis Bei Ablösung eines dinglichen Wohnrechts ist zu beachten, dass die Aufwendungen, sofern sie nachträgliche Anschaffungskosten des Grundstückseigentümers sind, in vollem Umfang auf das Gebäude entfallen[20]. Aufwendungen, di... mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / a) Schlechtleistung

Rz. 7 § 280 Abs. 1 BGB begründet einen Schadensersatzanspruch in folgenden Beispielsfällen einer fehlerhaften Rechtsberatung: Beispiele Ein Mandant befragt einen Rechtsanwalt, ob eine verhältnismäßig geringfügige restliche Kaufpreisforderung für ein Grundstück verjährt sei. Der Rechtsanwalt bejaht dies zu Unrecht. Der Verkäufer tritt vom Kaufvertrag wegen Verzuges mit der Kau... mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Beratungspflichten des Steuerberaters

Rz. 330 Die Vertragspflichten eines Steuerberaters beschränken sich in der Regel auf das Steuerrecht.[1468] Inhalt und Umfang der Pflichten richten sich nach dem mit dem Mandanten geschlossenen Vertrag. Der Steuerberater hat grundsätzlich von der Belehrungsbedürftigkeit seines Auftraggebers in steuerlichen Dingen auszugehen. Der um Rat ersuchte steuerliche Berater ist zu ein... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 26 Die Vorschrift findet auf in Deutschland einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Personen Anwendung, sofern diese Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 AStG erhalten bzw. Veräußerungsgewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG erzielen und die übrigen Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 S. 1 AStG erfüllt sind. Somit ist § 11 AStG auf natürliche und juristische Personen anwen... mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / b) Sonderfall

Es kann nun jedoch der Fall eintreten, dass vor dem 1.1.2008 ein Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt auf den Vermögensübernehmer übertragen worden ist und dieses Nießbrauchsrecht nach dem 31.12.2007 im Zusammenhang mit wiederkehrenden Leistungen abgelöst wird. In diesem Fall ist § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F.(jetzt: § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) hinsichtlich des Abzugs und der Beste... mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 3. Erbschaft-/Schenkungsteuer

Sowohl Betriebs- als auch Besitzunternehmen sind für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer den Vergünstigungen für BV [47] grundsätzlich zugänglich, soweit die Betriebsaufspaltung fortbesteht.[48] Überlässt das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen ein Grundstück, stellt dieses grds. kein schädliches Verwaltungsvermögen dar.[49] mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / a) Unentgeltlich eingeräumte Nutzungsrechte

In aller Regel sind zugewendete Nutzungsrechte im Grundstücksbereich in der Besteuerungspraxis in Form von Nießbrauchseinräumungen zugunsten niedriger besteuerter Abkömmlinge zwecks Senkung der Steuerbelastung anzutreffen. Derartige Nießbrauchsbestellungen erfolgen in aller Regel unentgeltlich. Dies hat zur Folge, dass die Einkünfteerzielung auf den Nießbraucher übergeht, der je... mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / Zusammenfassung

Überblick Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die in einem objektiven Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit stehen und subjektiv zur Förderung dieser Tätigkeit gemacht werden, wobei die subjektive Förderungsabsicht keine zwingende Voraussetzung ist und bei unfreiwilligen Aufwendungen auch ganz entfallen kann. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist eine Geltendmachun... mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / 5. Vermächtnisnießbrauch

Beim Vermächtnisnießbrauch gelten die für einen unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch maßgebenden einkommensteuerlichen Rechtsfolgen entsprechend [16]. Aufwendungen zur Ablösung eines zugewendeten Vermächtnisnießbrauchs führen zu nachträglichen Anschaffungskosten des Grundstückseigentümers[17]. Beim Nießbraucher führen sie nach Auffassung der Finanzverwaltung zu einer nicht steue... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.2 Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 51 Mit der Einführung der aktuellen Vorschrift des § 11 AStG setzte der Gesetzgeber die ATAD, und insbesondere Art. 8 Abs. 5 und 6, um (vgl. Rz. 11).[1] Rz. 52 Ob die Umsetzung der ATAD im Ergebnis vollständig gelungen ist, wird im Schrifttum teilweise für die nachfolgende Konstellation bezweifelt.[2] Nach Art. 8 Abs. 5 ATAD sei die Doppelbesteuerung bei einer tatsächlich... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.4 Verhältnis zu § 5 AStG

Rz. 62 § 5 AStG ist auf natürliche Personen anwendbar, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht als Deutsche insgesamt 5 Jahre steuerpflichtig waren und im niedrig besteuerten Ausland ansässig werden (§ 5 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG). Im Gegensatz zur erweitert beschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 2 AStG müssen ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.3 (Vormals) beim Steuerpflichtigen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegene Hinzurechnungsbeträge

Rz. 128 Als Voraussetzung für den Ansatz des Hinzurechnungsbetrages müssen für die ausländische Gesellschaft, von der der Stpfl. die in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 AStG genannten Bezüge erhält, Hinzurechnungsbeträge nach § 10 Abs. 2 AStG bei letzterem der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegen haben. Es genügt, dass dem Grunde nach in der Vergangenheit eine Hinzurechnu... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.6.3 Änderung der Rechtsform und Umwandlungsvorgänge

Rz. 350 Beantragt eine nach § 1a KStG optierte – und als Körperschaftsteuersubjekt behandelte – Personengesellschaft gem. § 1a Abs. 4 KStG die Rückoption zur Behandlung als Personengesellschaft, entfällt auf Ebene der Gesellschaft als Stpfl. i. S. d. § 11 AStG das Hinzurechnungskorrekturvolumen. Dies ergibt sich als Konsequenz der fehlenden Steuersubjektivität von Personenge... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.2 Veräußerungen

Rz. 430 Der Begriff der Veräußerung wird in § 11 Abs. 4 AStG nicht definiert. Es werden allerdings den Gewinnen aus der Veräußerung in § 11 Abs. 4 AStG die Gewinne aus der Auflösung der ausländischen Gesellschaft sowie aus der Herabsetzung des Kapitals der ausländischen Gesellschaft gleichgestellt. Rz. 431 Die beiden Vorgänge der Auflösung und der Herabsetzung des Kapitals st... mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 1.1 Allgemeines zum Werbungskostenbegriff

Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Dagegen sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Geht man allein vom Wortlaut des Gesetzes aus, ist der Begriff der Werbungskosten deutlich enger als der Begriff der Betriebsausgaben. Während das Gesetz d... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.7.1 Einlage

Rz. 559 Hält ein Stpfl. die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft im Privatvermögen und legt dieser die Beteiligung in ein gewerbliches Betriebsvermögen ein, unterliegen die Hinzurechnungsbeträge ab dem Erhebungszeitraum, in dem die Einlage erfolgt, auch der Gewerbesteuer. Erhält der Steuerpflichtige anschließend Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 oder erzielt dieser... mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt... mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung

Rz. 96 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 35 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 55 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterrichte... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Bekanntgabe an Bevollmächtigte (§ 122 Abs. 1 S. 3 und S. 4 AO)

Rz. 57 Für die Frage, ob an einen Bevollmächtigten bekanntzugeben ist, ist zu unterscheiden, ob es sich um eine speziell für Bekanntgaben geltende allgemeine Empfangsvollmacht (Rz. 58ff.) oder eine (Vorsorgevollmacht (Rz. 61) handelt. Rz. 58 § 122 Abs. 1 AO gilt für alle Arten von Verwaltungsakten, einschließlich Steuerbescheiden, Zwangsgeldandrohungen und Zwangsgeldfestsetzu... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 5 Öffentliche Bekanntgabe (§ 122 Abs. 3 und 4 AO)

Rz. 221 Eine öffentliche Bekanntgabe ist nur in den Fällen zulässig, in denen dies gesetzlich vorgesehen ist[1]; sie ist das letzte Mittel der Bekanntgabe und daher nur in Ausnahmefällen anzuwenden.[2] Die Finanzverwaltung muss daher vor einer öffentlichen Bekanntgabe alle Mittel ausschöpfen, um den tatsächlichen Aufenthalt des Stpfl. zu ermitteln.[3] Eine öffentliche Zustel... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.3 Zugang des Verwaltungsakts

Rz. 13 Seitens des Empfängers setzt die Bekanntgabe den Zugang beim Betroffenen voraus. Der Verwaltungsakt ist dem Empfänger zugegangen, wenn er mit Willen des Bekanntgebenden in verkehrsüblicher Weise derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter regelmäßigen Umständen damit gerechnet werden kann, dass der Empfänger von ihm Kenntnis erlangt. Ebenso wie ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.7 Gesellschaften und Gemeinschaften in Liquidation

Rz. 106 Befindet sich eine Personenhandelsgesellschaft oder rechtsfähige GbR in Liquidation, so ist der Verwaltungsakt an den Liquidator unter Angabe der Vertretungsverhältnisse bekannt zu geben.[1] Bei mehreren Liquidatoren genügt die Bekanntgabe an einen von ihnen. Für die Bekanntgabe gilt § 34 Abs. 2 AO; da die GbR bzw. die Gemeinschaft keinen Geschäftsführer hat, kann di... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.1 Grundlagen

Rz. 1 § 122 AO ist durch Gesetz v. 19.12.1985[1] um Abs. 2 Nr. 2 ergänzt worden. Als weitere Änderung sind durch Gesetz v. 22.12.1999[2] die bisher in § 155 Abs. 4 und 5 AO enthaltenen Regelungen in § 122 Abs. 6 und 7 AO übernommen worden. Dabei wurde die Regelung verallgemeinert und von Steuerbescheiden auf alle Verwaltungsakte ausgedehnt. Durch Gesetz v. 21.8.2002[3] wurde... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1.3 Ausschluß der Vier-Tages-Vermutung; Beweisfragen

Rz. 164 Kein Zugang innerhalb der Vier-Tages-Frist: Grundsätzlich hat die Finanzbehörde zu beweisen, dass der Verwaltungsakt dem Adressaten zugegangen ist.[1] Die Vermutung des Abs. 2 gilt nicht, wenn die Postsendung nicht oder später als am vierten Tag nach Aufgabe zur Post zugegangen ist. Die Vermutung des Abs. 2 erbringt keinen Beweis, der dem Stpfl. den Gegenbeweis aufer... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Schenkungsteuer

Literatur: Breier, Ubg 2009, 417; Benz/Böing, DStR 2010, 1157; Tolksdorf, DStR 2010, 423; Berizzi/Guldan, BB 2011, 1052; Birnbaum, DStR 2011, 252; Daragan, DStR 2011, 2079; Kortzkij, DStR 2011, 1454; Neufang/Merz, BB 2011, 2397; Viskorf, DStR 2011, 607; Birnbaum, BB 2013, 1371; Binnewies, GmbHR 2013, 449; Loose, DB 2013, 1080; van Lishaut, FR 2013, 891; Rodewald, BB 2018, 66... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Firma

Literatur: Ditz/Bärsch, IStR 2014, 492; Haverkamp, ISR 2014, 190; Krüger, IStR 2015, 650; Renz/Kern, IStR 2015, 132; Krüger, IStR 2016, 945; Baumhoff/Kluge, Ubg 2016, 338; Greil/Wargowske, IStR 2017, 12; Schmitt, IStR 2017, 311; Birnbaum/Nientimp, DB 2017, 1673; Stein/Schwarz, BB 2017, 1566; Beermann, BB 2017, 1431; Krüger, Der Konzern 2017, 340; Rasch/Mank, ISR 2018, 73. Ein... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 2.2 Qualifikation des Geschäftsführers (Probezeit)

Bei der Prüfung der betrieblichen Veranlassung ist auf die Umstände des Einzelfalls und die Situation der Kapitalgesellschaft Rücksicht zu nehmen. Es spricht gegen die betriebliche Veranlassung, wenn einem unerfahrenen Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt wird, bevor über seine Eignung ein zuverlässiges Urteil möglich ist. Erforderlich ist also eine ang... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 2.3 Künftige Ertragslage des Unternehmens

Die betriebliche Veranlassung fehlt, wenn sich eine GmbH schon kurz nach ihrer Gründung mit einer hohen Pensionszusage belastet, bevor die Ertragsaussichten der Gesellschaft zuverlässig eingeschätzt werden können.[1] Eine zuverlässige Aussage über die Ertragsaussichten der Gesellschaft ist i. d. R. erst einige Jahre nach der Gründung des Unternehmens möglich.[2] Die Finanzve... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Konzessionsabgaben (Sondernutzungsentgelte)

Literatur: Lenz, Wpg 1992, 252; ders., Wpg 1993, 472; Schwind, DStZ 2005, 620. Konzessionsabgaben sind ein für Betriebe gewerblicher Art spezifisches Problem im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung. Es handelt sich um Abgaben, die der Betrieb gewerblicher Art oder eine Kapitalgesellschaft an den Träger für die Einräumung von Monopol- und ähnlichen Ausschlussrechten oder,... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 5 Finanzierbarkeit der Pensionszusage

Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist auch dann gesellschaftsrechtlich, nicht betrieblich veranlasst, wenn sie für die Kapitalgesellschaft nicht finanzierbar ist. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde die Kapitalgesellschaft nicht mit einer Verpflichtung belasten, die sie nicht finanzieren kann. Nicht finanzierbar ist eine Pensio... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zinsen

Literatur: Mayer-Wegelin, FR 1983, 289; Dahnke, IStR 1997, 490; Meilicke/Sangen-Emden, FR 1998, 938; Dörner, INF 2002, 328; Mitsch/Sondermann, INF 2004, 588 Zinsen für ein betrieblich veranlasstes Darlehen sind Betriebsausgaben. Für die Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung sind Zinsen und Kapital getrennt zu würdigen. Aus Umständen, die die Hingabe eines Darlehens ... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kraftfahrzeugkosten

Literatur: Junge, DStR 1998, 833; Brise, GmbHR 2005, 1271; Pust, StuW 2006, 324; Gebel/Merz, DStZ 2011, 145 Ein Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, ist Teil der auch insoweit vertraglich zu vereinbarenden Gesamtvergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers. Auch ein alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer ist steuerlich Arbeitnehmer, wenn mit ihm ein Arbeitsve... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 4.2 Berücksichtigung des Rückhalts im Konzern

Umstritten ist, ob bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit die Tatsache zu berücksichtigen ist, dass der Darlehensnehmer einem Konzern angehört und daher zu vermuten sei, dass die Konzernmutter die Gesellschaft erforderlichenfalls mit den notwendigen Finanzmitteln ausstatten würde, ein Insolvenzrisiko also nicht bestehe. M.E. ist ein solcher "Rückhalt im Konzern" nicht zu b... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Lizenzen

Literatur: Dürrfeld/Wingendorf, IStR 2005, 464; Krüger, IStR 2016, 945; Schmitt, IStR 2017, 311; Schilling/Schmidt-Marloh, DB 2020, 524; Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 12.12.2024, IV B 3 – S 1341/19/10017 :004, BStBl I 2025, 207, Rz. 3.47ff. Bei der Vereinbarung von Lizenzzahlungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. nahestehender Person gilt der Drittv... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rückhalt im Konzern

Literatur: Krüger, DStZ 2017, 284; Wacker, FR 2019, 449; Kahlenberg/Kempelmann/Rieck, DB 2019, 1752; Köhler/Neumann/Scholz, DStR 2019, 704; Maetz, IStR 2019, 481; Nürnberg, DStR 2019, 1901; Schuster/Steiner/Ullmann, DStZ 2020, 823; Schmid, FR 2020, 453; Winkelmann, IStR 2021, 740; Brugger, Der Konzern 2022, 5; Unruh, IStR 2022, 337; Scholz/Waldens/Proemel, IStR 2024, 593. Unt... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Anteile, eigene

Literatur: BMF v. 27.11.2013, IV C 2 – S 2742/07/10009, BStBl I 2013, 1615; Haas, BB 1980, 770; Rose, GmbHR 1999, 373; Blumenberg/Roßner, GmbHR 2008, 1079; Mayer, Ubg 2008, 779; Hohage, DB 2009, 1033; Breuninger/Müller, GmbHR 2011, 10; Köhler, DB 2011, 15; Oser/Kropp, Der Konzern 2012, 185. Handelsrechtlich stellt der Erwerb eigener Anteile aufgrund des § 272 Abs. 1a HGB i. d... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 4.1 Fehlende Besicherung

Auch wenn das Darlehen ernsthaft vereinbart ist, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen, wenn die Darlehenssumme nicht in marktkonformer Weise gesichert ist. Die Bedingungen des Darlehens müssen dem Drittvergleich standhalten. Vergleichsmaßstab sind dabei in erster Linie, aber nicht ausschließlich, die Kreditvergabebedingungen der Banken. Die Bedingungen müssen auß... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verluste

Literatur: Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 12.12.2024, IV B 3 – S 1341/19/10017 :004, BStBl I 2025, 207, Rz. 3.31ff.; Pott, StuW 1979, 321, 326; Baumhoff/Ditz/Greinert, IStR 2005, 592 Es liegt allein in der Entscheidung des Stpfl., ob und wie lange er den Betrieb einer verlustbringenden Sparte in Kauf nimmt. Im Wirtschaftsverkehr gibt es keine Gewinngarantie. In d... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Dienstleistungen

Literatur: Stock/Kaminski, IStR 1997, 449; Brem, IStR 2025, 673; Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 12.12.2024, IV B 3 – S 1341/19/10017 :004, BStBl I 2025, 207, Rz. 3.64ff. Für Vergütungen von Dienstleistungen (Rechts- und Steuerberatung, wirtschaftliche Beratung, Vermittlung, Baubetreuung, Planung, Ingenieurleistungen, Verschaffung von Versicherungsschutz) zwischen... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 7.3 Ernsthaftigkeit der Zusage (Mindestpensionierungsalter)

Darüber hinaus ist die Pensionszusage steuerlich nur anzuerkennen, wenn ernsthaft mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft gerechnet werden muss. Die Pensionszusage muss einen unbedingten Anspruch des Gesellschafter-Geschäftsführers begründen. Klauseln, nach denen die Pension nur zu zahlen ist, wenn es die Geschäftslage der Gesellschaft erlaubt, führen zur steuerlichen Nich... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 5 Verdeckte Gewinnausschüttung hinsichtlich der Zinsen

Eine Darlehensgewährung der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter ohne betriebliche Veranlassung ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Das gilt neben ungesicherten risikobehafteten Darlehen insbesondere bei niedrig verzinslichen oder unverzinslichen Darlehen (unterlassene Vermögensmehrung in Höhe der nicht berechneten Zinsen). Ein Forderungsbestand ist grundsätzlich zu ... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 3 Ernsthaft vereinbarter Darlehensvertrag

In materieller Hinsicht ist nach der Gesamtheit der objektiven Darlehensbedingungen zu beurteilen, ob das Darlehen betrieblich veranlasst ist oder ob eine verdeckte Eigenkapitalzuführung vorliegt. Eine Abweichung einzelner Sachverhaltselemente vom Fremdüblichen führt nicht im Sinne absoluter Tatbestandsmerkmale zur steuerlichen Nichtanerkennung. Vielmehr sind die einzelnen S... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 6 Verhältnis zu § 1 AStG

Bei grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen kann § 1 AStG eingreifen, der in § 1 Abs. 3d AStG besondere Regelungen über die steuerliche Anerkennung von Darlehensbeziehungen und in § 1 Abs. 3e AStG über Finanzierungsbeziehungen als funktions- und risikoarme Dienstleistungen enthält.[1] Der EuGH hat allerdings entschieden, dass wegen des Eigeninteresses der Muttergesellsc... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Investitionen (special purpose vehicle)

Literatur: Ruthe, StBp 2010, 301, 329; Ruthe, StBp 2011, 1; Schaden/Wild, Ubg 2011, 337 Eine Investitionsentscheidung führt ebenso wie das Unterlassen einer bestimmten Investitionsentscheidung allein regelmäßig nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, sodass diese Entscheidungen auch regelmäßig nicht der Nachprüfung durch die Finanzbehörde unterliegen. Diese Entscheidung... mehr