Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 3.4 Keine Erstattung der Mehrsteuer

Ist die auf den Vorerwerb tatsächlich zu entrichtende Steuer höher als die Steuer für den Gesamterwerb, ergibt sich rechnerisch ein Erstattungsbetrag. Hier stellt sich die Frage, ob diese Mehrsteuer zu einer Erstattung führt. Die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung lehnen dies ab.[1] Praxis-Beispiel Tatsächlich höhere Steuer auf Vorerwerb führt nicht zur Erstattung Der Leb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.2 Alters- und Pflegeheime, betreutes Wohnen

Rz. 46 Aufwendungen für die Unterbringung in Altersheimen zählen generell zu den Aufwendungen des Existenzminimums, die durch den Grundfreibetrag abgegolten sind.[1] Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Stpfl. zu seinem pflegebedürftigen Partner in ein Altersheim umzieht[2], ebenso wenn eine Behinderung Ursache der Pflegebedürftigkeit ist.[3] Ein Abzug als außergewöhnliche ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 5.2 Mehrere Schenkungen über den 10-Jahreszeitraum hinaus

Liegen mindestens drei insgesamt über zehn Jahre auseinander liegende Zuwendungen von derselben Person an denselben Empfänger vor, von denen wenigstens eine Zuwendung zeitlich weniger als zehn Jahre von einer früheren und einer späteren Zuwendung entfernt liegt, so dass der 1. Erwerb und 3. Erwerb nicht zusammengerechnet werden können, aber der 2. Erwerb jeweils mit dem 1. E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 6 Nachweise

Rz. 44a Die Erbringung von Nachweisen hat nach den allgemeinen Regelungen des Einkommensteuerrechts zu erfolgen, insbesondere ist die Zahlung durch den Stpfl. in Zweifelsfällen zu belegen. Sofern ergänzende Informationen einzuholen sind, kann dies ggf. im Gerichtsverfahren durch ein Gutachten erfolgen. Der BFH hatte im Hinblick auf Krankheitskosten entschieden, dass ein amtsä...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 8.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

In § 14 Abs. 2 ErbStG a. F. ist eine Ablaufhemmung vorgesehen. Hiernach gilt Folgendes: Führt der Eintritt eines Ereignisses mit Wirkung für die Vergangenheit zu einer Veränderung des Werts eines früheren, in die Zusammenrechnung einzubeziehenden Erwerbs, endet die Festsetzungsfrist für die Änderung des Bescheids über die Steuerfestsetzung für den späteren Erwerb nach § 175 A...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.3 Vor- und Nacherbschaft

Wurde vom Erblasser eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet, dann beerben zivilrechtlich der Vorerbe wie auch der Nacherbe den Erblasser, aber nicht gleichzeitig, sondern zeitlich nacheinander. Erbschaftsteuerlich wird das aber nicht nachvollzogen. Hier wird zunächst der Vorerbe Erbe des Erblassers. Tritt zu einem späteren Zeitpunkt der Nacherbfall ein, wird der Nacherbe als E...mehr

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Fondsetablierungskosten als... / 6. Fazit und Ausblick

Das erste Anwendungsschreiben zu § 6e EStG schließt eine seit Einführung der Norm im Jahr 2019 bestehende Lücke und schafft erstmals handhabbare Vorgaben für die Beratungspraxis. Die Finanzverwaltung interpretiert den Anwendungsbereich weit und stellt zugleich strenge Anforderungen an den Nachweis wesentlicher Einflussnahmemöglichkeiten. Gegenüber dem Entwurf hat die Endfass...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) E-Bilanz: Keine eigenständige Buchführungspflicht für atypisch stille Gesellschaft

Für die atypisch stille Gesellschaft an dem Geschäftsbetrieb einer GmbH besteht – trotz Beurteilung als Mitunternehmerschaft und als eigenständiges Gewinnermittlungssubjekt – keine eigenständige Buchführungspflicht gem. §§ 140, 141 AO. Im Fall von atypisch stillen Gesellschaften müssen daher nach § 5b Abs. 1 S. 1 und 2 EStG nur der Jahresabschluss des Geschäftsinhabers, die ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Investitionsabzugsbetrag für geplante Anschaffung einer PV-Anlage bei Stromproduktion für Privatverbrauch?

Die Nutzung einer betrieblichen Photovoltaikanlage (PV-Anlage) stellt sich nicht als betriebliche Nutzung i.S.d. § 7g Abs. 1 S. 1 EStG dar, soweit mit der PV-Anlage Strom für den privaten Haushalt des Steuerpflichtiger produziert wird. Denn die (fast) ausschließliche betriebliche Nutzung i.S.d. § 7g Abs. 1 S. 1 EStG erfordert einen Anteil der betrieblichen Nutzung von mindes...mehr

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Fondsetablierungskosten als... / c) Wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten (Rz. 6–10)

Die Frage, ob Anleger über wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten verfügen, ist der zentrale Prüfstein für die Anwendbarkeit des § 6e EStG: Fehlen solche Möglichkeiten, greift – ungeachtet des Vorliegens eines vorformulierten Vertragswerks i.S.d. § 6e Abs. 1 S. 1 EStG – die Aktivierungspflicht (§ 6e Abs. 1 S. 2 EStG). Bestehen hingegen wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten, b...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.1 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung

Der Prüfer kann auf Lohn- und Bilanzbuchhaltungen, die mit Datenverarbeitungssystemen erstellt worden sind, elektronisch zugreifen. Die Zugriffsmöglichkeiten wurden zuletzt im Jahr 2022 mit Inkrafttreten zum 1.1.2023 reformiert.[1] Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen gegeben, die für die Prüfungspraxis von wichtiger Bedeutung sind: Die Außen...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.4 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

Zur Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers gehört, dass dieser gegenüber dem Prüfer zur Klärung von Fragen Rede und Antwort steht. Die Auskunftspflicht gilt bei der Lohnsteuer-Außenprüfung auch für Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber dem Prüfer ausdrücklich als Auskunftsperson benannt hat, etwa den Personalchef, den Leiter der Steuerabteilung oder den Entgeltabrechner. Für den Prüfer...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.2 Anzeige- und Berichtigungspflicht

Zu beachten ist außerdem die erweiterte Anzeige- und Berichtigungspflicht[1] bezüglich Steuererklärungen, die auch für die Lohnsteuer relevant sind. Die Anzeige- und Berichtigungspflicht besteht, wenn die Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Steuerbescheid, einem Feststellungsbescheid [2] oder einem Teilabschlussbescheid [3] umgesetzt worden sind und...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.6 Schlussbesprechung

Die Lohnsteuer-Außenprüfung findet wie die Betriebsprüfung regelmäßig ihren Abschluss in einer Schlussbesprechung. Hierauf hat der Arbeitgeber einen Rechtsanspruch, wenn die Prüfung zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen führt. Er hat dann nochmals Gelegenheit, zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen eingehend Stellung zu nehmen. Hierbei können in Zweifelsfällen Kompro...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.2 Besteuerung des Schlusserben

Die Vorschrift des § 15 Abs. 3 ErbStG sieht für den Schlusserben eine Begünstigung vor. Hiernach wird beim Schlusserben, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, die Steuerklasse im Verhältnis zum erstverstorbenen Ehegatten zugrunde gelegt (und nicht die Steuerklasse im Verhältnis zum letztverstorbenen Ehegatten).[1] Hinweis Eingetragene Lebenspartner Die Regelung findet...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.5.2 Tod des letztversterbenden Ehegatten

Die oben genannten Vergünstigungen finden auch für den Schlusserben Anwendung. Praxis-Beispiel Auch der Schlusserbe erhält die Vergünstigungen Die Ehegatten E und F, die im Güterstand der Gütertrennung leben, haben sich in einem formgültigen gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Darüber hinaus haben sie den gemeinsamen Sohn S als Schlusserben vorg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.2 Amtshilfe

Rz. 40 Zuwendungen an nicht im Inland ansässige Empfänger sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG nur abziehbar, wenn der betreffende Ansässigkeitsstaat dem deutschen Staat Amtshilfe leistet. Den Begriff "Amtshilfe" definiert § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 KStG als Auskunftsaustausch im Sinne oder entsprechend der Amtshilferichtlinie nach § 2 Abs. 2 des EU-Amtshilfegesetzes. Die Regelun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.5.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 51 Der Nachweis über die Leistung einer steuerlich abziehbaren Zuwendung ist durch eine vom Empfänger ausgestellte Zuwendungsbestätigung zu führen.[1] Diese Bestätigung gehört zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Zuwendungsabzug. Sie kann nicht durch andere Bekundungen, insbes. nicht durch Zeugenaussagen ersetzt werden.[2] Die nachträgliche Erteilung eine...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Die KGaA ist nach § 278 Abs. 1 AktG eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionär...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.12 Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Eine weitere Steuerbefreiung ist die des 13d ErbStG. Nach dieser werden bestimmte Grundstücke nur zu 90 % angesetzt, d. h., es wird ein Verschonungsabschlag von 10 % berücksichtigt[1]. Auch diese Befreiung kann beim lebzeitigen Übergang von Vermögen auf den Ehegatten genutzt werden. Voraussetzung ist, dass ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück übergeht. Dabei muss es sich...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Coronahilfen richtig buchen / 3.1 Überbrückungshilfe I (Förderzeitraum Juni bis August 2020)

Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich um eine steuerpflichtige Einnahme. Wie die Soforthilfe unterliegt auch die Überbrückungshilfe der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer. Die Überbrückungshilfe wird jedoch nicht nachträglich bei der Berechnung der Steuervorauszahlungen 2020 berücksichtigt. Insoweit sind nachträgliche Anpassungen der Vorauszahlung...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 2 Steuerliche Grundlagen

Der Bundesfinanzhof[1] hatte in 1994 entschieden, dass eine unbenannte (ehebedingte) Zuwendung nicht deswegen von der Schenkungsteuer ausgenommen ist, weil sie wegen ihres spezifisch ehebezogenen Charakters nach herrschender Meinung im Zivilrecht keine Schenkung i. S. d. § 516 BGB darstellt. Dies hat demnach zur Folge, dass unbenannte Zuwendungen der Besteuerung durch die Sc...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.1 Allgemeines

Da unbenannte Zuwendungen der Schenkungsteuerpflicht unterliegen, ist es angesagt, Ausweichstrategien zu finden, die eine schenkungsteuerliche Belastung bei Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten vermeiden. Hierbei kann es wichtig sein, dass die beratende Person auch ein Gespür für potentiell schenkungsteuerlich relevante Sachverhalte zeigt. Denn unter Umständen lassen s...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.13 Betriebsvermögen

Ein Ehegatte kann dem anderen Ehegatten auch Betriebsvermögen übertragen. Hierfür stehen dem Erwerber bei Einhalten bestimmter Voraussetzungen die Begünstigungen des § 13a ErbStG. [1] Ferner gibt es noch den Entlastungsbetrag nach 19a ErbStG. Wenn jedoch die Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG nicht in Betracht kommt, greift das Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG oder die Be...mehr

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Rückläufige Eingänge beim BFH: Liegt dies auch an der Finanzverwaltung? (AO-StB 2026, Heft 4, S. 112)

StB Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther[*] Rückläufige Verfahrenseingänge beim BFH – könnte dies auch mit einem veränderten Prüfverhalten der Finanzverwaltung zusammenhängen? Der Beitrag geht dieser Frage insbesondere vor dem Hintergrund einer risikobasierten Fallbearbeitung in den Finanzämtern nach. 1. BFH beklagt zurückgehende Verfahrenseingänge Der Präsident des BFH hat im Rahme...mehr

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"Frequently asked questions... / 2. Vertrauensschutz zugunsten Steuerpflichtiger

Unter bestimmten Voraussetzungen können FAQ allerdings Vertrauensschutz zugunsten des Steuerpflichtigen begründen. Grundsatz des Vertrauensschutzes: Der Grundsatz des Vertrauensschutzes wird aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) in der Ausprägung der Rechtssicherheit hergeleitet (BVerfG v. 19.12.1961 – 2 BvL 6/59, BVerfGE 13, 261, unter B.III.1.; BFH v. 24.1.1989 – ...mehr

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"Frequently asked questions... / I. Einleitung

Die Finanzverwaltung nutzt zur Verbreitung von Informationen in erheblichem Umfang "Frequently asked questions"-Kataloge (FAQ). Derzeit finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) 28 FAQ-Kataloge, die sich u.a. mit dem Kassengesetz oder der Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung beschäftigen. Damit tritt neben das BMF-Schreiben ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückläufige Eingänge beim B... / b) Problem des qualifizierten Nachwuchses

In diesem Kontext ist zudem von Bedeutung, dass die Finanzverwaltung schon seit längerem Probleme hat, freiwerdende Stellen des mittleren, gehobenen, aber auch höheren Dienstes mit entsprechend qualifiziertem Personal zu besetzen. Die Finanzverwaltung ist als Arbeitgeber für junge Leute im Vergleich zur freien Wirtschaft offensichtlich vielfach nicht attraktiv genug und für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Frequently asked questions... / V. Schlussbemerkungen

FAQ bloße Informationsangebote im Rahmen der Pressearbeit: Die zunehmende Nutzung von FAQ-Katalogen durch das BMF markiert eine "Flucht aus der Form" klassischer Verwaltungsvorschriften wie BMF-Schreiben oder Anwendungserlassen. Durch die Umgehung des Publikationsmonopols im Bundessteuerblatt entziehen sich FAQ der herkömmlichen Hierarchie und verbleiben – trotz ihrer hohen ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 5 Die Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils bei Pkw in gewillkürtem Betriebsvermögen

Wird ein Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt, so zählen sämtliche Aufwendungen für den Pkw, einschließlich der AfA, zu den Betriebsausgaben. Für die Ermittlung und Bewertung des privaten Nutzungsanteils stehen grundsätzlich 2 Möglichkeiten zur Verfügung.[1] Die private Nutzung des Pkws, der zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit...mehr

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"Frequently asked questions... / IV. Rechtsfolgen der Einordnung: Selbstbindung der Verwaltung oder Vertrauensschutz durch FAQ

Da FAQ keine Verwaltungsvorschriften sind und primär informatorischen Charakter besitzen, ist zu prüfen, ob sie dennoch eine rechtliche Bindungswirkung für den Steuerpflichtigen oder die Finanzverwaltung entfalten (hierzu unter 1.). Davon zu trennen ist die Frage, ob FAQ über den Grundsatz von Treu und Glauben im Einzelfall einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand zugunsten...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 1 Problematik

Bei der Einräumung von Eintrittsberechtigungen zu einer Veranstaltung richtet sich der Leistungsort grundsätzlich nach dem Veranstaltungsort, d. h. dem Ort, an dem die Veranstaltung tatsächlich stattfindet (sog. Veranstaltungsortprinzip). Dieses Prinzip findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt, der die Veranstaltun...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.1 Änderung der deutschen Beurteilung

In Folge der Rechtsprechung und geänderten Unionsrechts hat sich auch die Auffassung der deutschen Finanzverwaltung in Bezug auf Veranstaltungsleistungen in den vergangenen Jahren erheblich verändert.[1] Aufgrund einer Entscheidung des EuGH in 2019 änderte das BMF die Verwaltungsauffassung betreffend unterrichtende oder wissenschaftliche Veranstaltungen (z. B. Seminare), die...mehr

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Rückläufige Eingänge beim B... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther[*] Rückläufige Verfahrenseingänge beim BFH – könnte dies auch mit einem veränderten Prüfverhalten der Finanzverwaltung zusammenhängen? Der Beitrag geht dieser Frage insbesondere vor dem Hintergrund einer risikobasierten Fallbearbeitung in den Finanzämtern nach.mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.3 B2B-Konstellationen

In B2B-Konstellationen greift grds. das Empfängerortprinzip. Diese Grundregel gilt auch für Online-Seminare und Veranstaltungsleistungen, die nicht in der Einräumung einer Eintrittsberechtigung bestehen. Die Steuerbarkeit richtet sich demnach nach dem Sitz des Unternehmens, das die Leistung empfängt. Liegt in einer B2B-Beziehung ein Präsenzseminar vor, gilt nach § 3a Abs. 3 Nr...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufmerksamkeiten für Untern... / 4.1 50 EUR pro Person und Jahr

Die 50-EUR-Grenze ist eine Freigrenze. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Betrag von 50 EUR pro Empfänger und Jahr auch nur um einen Cent, entfällt der Betriebsausgabenabzug insgesamt und nicht nur der Betrag, der über 50 EUR hinausgeht. Die 50-EUR-Grenze gilt pro Person und Jahr. Empfänger können natürliche und juristische Personen (z. B. eine GmbH) s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Frequently asked questions... / 1. Befugnis zum Erlass von Verwaltungsvorschriften im Steuerrecht

Das Steuerrecht ist durch eine große Zahl von Verwaltungsvorschriften geprägt (z.B. BMF-Schreiben zu bestimmten Einzelfragen oder Themen, Anwendungserlasse oder Richtlinien zu Steuergesetzen), die eine erhebliche Bedeutung für die Rechtsanwendung haben (Wahl, Verwaltungsvorschriften: Die ungesicherte dritte Kategorie des Rechts, Festgabe 50 Jahre Bundesverwaltungsgericht, 57...mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, ass. jur., LL.M. Köln-Paris, Köln[*] Der dingliche Arrest gem. § 324 AO wird von den Finanzbehörden genutzt, um das Vermögen des Steuerpflichtigen bereits vor Steuerfestsetzung und Vollstreckbarkeit zu sichern. Er verhindert, dass bspw. im Falle einer groß angelegten Steuerhinterziehung – mit den dazugehörigen zeitintensiven Ermittlungen und Durchsuch...mehr

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Rückläufige Eingänge beim B... / a) Personelle Ausstattung der Finanzämter

Die Finanzverwaltung leidet nach wie vor unter einem immensen Fallbearbeitungsdruck, d.h. es fehlt an einer dem Arbeitsanfall adäquaten Personalausstattung. Verschärft hat dies dann aktuell noch der Gesetzgeber durch die ab VZ 2026 bestehende Möglichkeit, Gewerkschaftsbeiträge neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a S. 1 Nr. 1a EStG) als Werbungskosten geltend zu machen (§...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.8 Überblick

Digitale Veranstaltungen: Auf Unionsebene wurden Anpassungen bei den Regelungen zur Leistungsortbestimmung vorgenommen.[1] Art. 53, 54 MwStSystRL wurden dahingehend angepasst, dass Online-Seminare berücksichtigt wurden und die Leistungsorte grds. nunmehr am Sitz oder Wohnsitz des Empfängers belegen sein sollen. Dies wurde auch im deutschen UStG nachvollzogen. Das BMF-Schreibe...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.5 Steuerschuldner

Besonderheiten können sich ergeben, wenn der Sachverhalt einen Auslandsbezug aufweist. Findet bei einem grenzüberschreitenden Umsatz bzw. ausländischen Leistungsort kein Reverse-Charge-Verfahren Anwendung, muss sich derjenige, der die Veranstaltungsleistung erbringt bzw. die Eintrittsberechtigung einräumt, dort umsatzsteuerlich registrieren. Grundsätzlich ist der leistende Un...mehr

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Rückläufige Eingänge beim B... / 2. Wie werden Steuererklärungen geprüft – ein kurzer Blick in die Historie

Als der Verfasser Mitte der Siebziger Jahre in die Finanzverwaltung eintrat, gab es für die Bearbeitung von Steuererklärungen so gut wie keine die qualitative Fallbearbeitung steuernden Direktiven. Es gab zwar Fallgruppeneinteilungen und eine Reihe von Fällen mussten zunächst unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) veranlagt werden, aber letztlich war die Bearbeiterin...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / b) Rückwirkende einseitige Anpassung durch die Finanzverwaltung

Die zweite Konstellation betrifft den Fall einer durch die Finanzverwaltung angeordneten einseitigen Anpassung der Verrechnungspreise.[51] Eine solche Anpassung stelle eine reine ertragsteuerrechtliche Fiktion dar: Der Gewinn werde aus ertragsteuerrechtlichen Gründen erhöht, ohne dass eine Änderung des zwischen den Unternehmen vereinbarten Entgelts erfolge.[52] Sofern die Fi...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 4. Umsatzsteuerliche Behandlung und Position der portugiesischen Finanzverwaltung

Die Steuerprüfungsdienste der Finanzdirektion Lissabon führten bei der Klägerin eine allgemeine externe Buch- und Steuerprüfung für das Geschäftsjahr 2006 durch und erstellten am 10.12.2009 den Abschlussbericht.[29] Darin kam die die Finanzverwaltung zu dem Ergebnis, dass die Reparaturen in den Verantwortungsbereich der OEM fallen und die Klägerin die damit verbundenen Koste...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / a) Eigenständige Dienstleistung vs. fiktive Abrechnung

Die erste Konstellation betrifft den Fall, dass die Gewinnanpassung durch eigenständige Dienstleistungen oder Lieferungen erfolgt, die tatsächlich erbracht werden.[48] Im vorliegenden Fall fehle es jedoch bereits an einem Vertrag, aufgrund dessen sich eine Dienstleistung des Käufers an den Verkäufer irgendwie begründen ließe: "Zum einen kauft die Klägerin nur die Autos und v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kritik und neue Grundsätze ... / 1. Wahlrechte bleiben bestehen

Das Besprechungsurteil ändert Stand heute (noch) nichts an der bisherigen Verwaltungspraxis der Finanzverwaltung, aus politischen Gründen, "echte" Mitgliedsbeträge zu Sportvereinen als nichtsteuerbar anzusehen. Vereine können sich daher weiterhin darauf berufen. Ohne eine Gesetzesänderung ist es kaum vorstellbar, dass die Finanzverwaltung dies ändern wird. Dies führt in der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was Arcomet (C-726/23) offe... / 4. Abgrenzung Arcomet vs. Stellantis – Konsequenzen für die Vertragsgestaltung

Die beiden Verfahren verdeutlichen zwei grundlegend unterschiedliche Modelle der konzerninternen Leistungsverrechnung und deren jeweilige mehrwertsteuerrechtliche Konsequenzen.[82] Im Arcomet-Modell wird eine konzerninterne Dienstleistung gegen eine auf Basis der TNMM ermittelte Vergütung erbracht – dies führt nach der EuGH-Rechtsprechung zu einem entgeltlichen Leistungsaust...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was Arcomet (C-726/23) offe... / V. Fazit

Die Schlussanträge in der Rs. Stellantis Portugal (C-603/24) stellen eine systematische und dogmatisch überzeugende Aufarbeitung der mehrwertsteuerrechtlichen Konsequenzen ertragsteuerrechtlich motivierter Verrechnungspreisanpassungen dar. Die entwickelte Dreiteilung – eigenständige Dienstleistung, einseitige behördliche Anpassung, variabler Kaufpreis – bietet erstmals einen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was Arcomet (C-726/23) offe... / a) Keine Dienstleistung zu positiven wie negativen Preisen

Zunächst weist sie darauf hin, dass die Preisanpassung laut Sachverhalt in beide Richtungen erfolgen konnte.[39] Im Streitjahr wurde der Preis reduziert und es kam zu einer Erstattung an den Käufer.[40] Die Finanzverwaltung wollte diese Erstattung als Entgelt für eine im Inland erbrachte Dienstleistung des Käufers an den Verkäufer behandeln.[41] Bei einer Preiserhöhung hätte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kritik und neue Grundsätze ... / 1. Unmut über die Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit

Der BFH äußert zunächst deutliche Kritik an der Verwaltungspraxis der Finanzverwaltung, die auch nach über 15 Jahren die ständige Rechtsprechung zur Steuerbarkeit ignoriert. Die Finanzverwaltung verneint einen steuerbaren Leistungsaustausch bei "echten" Mitgliedsbeiträgen, die von Vereinen im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Zwecke gleichmäßig erhoben werden, auch wenn der Verei...mehr