Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgericht

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.6.1 Absolute Anpassungsverpflichtung

Die Vorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO begründet eine "absolute Anpassungsverpflichtung". Für eine selbstständige steuerrechtliche Würdigung der im Grundlagenbescheid bindend festgestellten Besteuerungsgrundlagen durch das für den Erlass des Folgebescheids zuständige Finanzamt ist demnach kein Raum, und zwar unabhängig davon, ob der Grundlagenbescheid rechtmäßig ode...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.2 Übliche Mahlzeiten bis 60 EUR – Kürzung der Verpflegungspauschale

Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar gewährten Speisen und Getränke nicht mehr als 60 EUR, handelt es sich also um eine übliche Bewirtung, gilt folgende lohnsteuerliche Behandlung: Beim Arbeitnehmer wird auf die Besteuerung des hieraus resultierenden geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer seinerseits für die dienstliche Reisetä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.2 Abzugsfähige Aufwendungen

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer wie bisher die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder den hierfür festgelegten Kilometersa...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 3.1.2 Antrag an das Finanzgericht

Der Steuerpflichtige kann gem. § 69 Abs. 3 FGO auch schon im Einspruchsverfahren (alternativ) Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht stellen[1], jedoch mit der Einschränkung in § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO, dass der Antrag an das Gericht grundsätzlich erst zulässig ist, wenn das Finanzamt einen Antrag ganz oder teilweise abgelehnt hat. Eine teilweise Antragsableh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 3.2 Aussetzung für das Klageverfahren

Wird nach Zurückweisung des Einspruchs im Hauptverfahren Klage erhoben, kann und muss der Kläger Aussetzung der Vollziehung nunmehr für das gerichtliche Verfahren beantragen, und zwar auch hier zunächst grundsätzlich bei der beklagten Behörde[1], wenn die Behörde für das Vorverfahren die Vollziehung ausgesetzt hatte.[2] Nur wenn das Finanzamt einen Antrag auf Aussetzung der ...mehr

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Einspruch / 3.6 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Die Entscheidung über einen Einspruch kann gem. § 363 Abs. 1 AO ausgesetzt werden, wenn ein für die Entscheidung vorgreifliches Rechtsverhältnis den Gegenstand eines anderen Rechtsstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. Bei dem vorgreiflichen Rechtsverhältnis muss es sich um eine konkrete Tatsache handeln, die für die Entscheidu...mehr

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Einspruch / 3.8 Verböserungsmöglichkeit

Da ein zulässiger Einspruch gem. § 367 Abs. 2 Satz 1 AO in vollem Umfang in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu überprüfen ist, kann es passieren, dass das Finanzamt den Einspruch nicht nur als unbegründet zurückweisen, sondern darüber hinaus den angefochtenen Verwaltungsakt zum Nachteil des Einspruchsführers ändern möchte. Um wenigstens diese Verböserung zu verhindern...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 8.2 Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen

Ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt in Betracht, wenn die Einziehung der Säumniszuschläge im Hinblick auf den Zweck der Säumniszuschläge nicht mehr zu rechtfertigen ist, weil ihre Entstehung den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (sog. Überhang des Gesetzes).[1] Diese Voraussetzung ist z. B. in folgenden Fällen gegeben[2]: Die Säumniszuschläge entfallen au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 5 Säumniszuschlag bei Aussetzung der Vollziehung

Bei Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung gelten ähnliche Grundsätze wie bei Anträgen auf Stundung[1]: Wird eine Aussetzung der Vollziehung vor Fälligkeit beantragt, aber erst nach Fälligkeit bewilligt, gewährt die Finanzverwaltung die Aussetzung der Vollziehung zur Aufhebung der verwirkten Säumniszuschläge i. A. mit Wirkung ab dem Fälligkeitstag. Wird ein Aussetzungsantrag ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Fristen und Termine / 1.4.3 Fristberechnung bei Telefax

Die Fristwahrung durch Übermittlung eines Schriftsatzes mit Telefax ist bei allen Fristen möglich, auch beim Finanzgericht, z. B. bei Erhebung einer Klage. Die Frist ist gewahrt, wenn das Telefax vor 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist vollständig beim Finanzamt bzw. Gericht durch das Empfangsgerät aufgenommen worden ist. Geht die letzte Seite mit der Unterschrift erst nac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 2 Zulässigkeitsvoraussetzungen

Will der Einspruchsführer mit seinem Einspruch Erfolg haben, muss dieser nicht nur begründet, sondern zunächst einmal zulässig sein. Dementsprechend ist das Finanzamt bei jedem Einspruch verpflichtet, vorab zu prüfen, ob ein eingelegter Einspruch zulässig ist.[1] Dafür müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Fehlt nur eine, ist der Einspruch von Amts wegen als unzulä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 3.1.1 Antrag an das Finanzamt

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist zunächst grundsätzlich an das Finanzamt zu stellen, das auch für die Entscheidung über den Einspruch zuständig ist. Lehnt dieses den Antrag für das Einspruchsverfahren ganz oder teilweise ab, ist hiergegen der Einspruch gegeben. Nach dessen Zurückweisung ist ein Antrag an das Finanzgericht möglich. Eine Klage auf Aussetzung der V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 3.1 Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Das Einspruchsverfahren wird als "verlängertes Festsetzungsverfahren" vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht[1], d. h., das Finanzamt ist an das Vorbringen und die Beweisanträge des Einspruchsführers nicht gebunden. Dessen Antrag und Begründung begrenzen die Befugnisse und Pflichten der Behörde nicht. Dabei sind auch die für ihn günstigen Umstände zu berücksichtigen. Eine Bin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 9 Rechtsbehelfe

Der Rechtsschutz gegen die Erhebung von Säumniszuschlägen gestaltet sich deswegen schwierig, weil der Säumniszuschlag nicht in einem besonderen Bescheid festgesetzt wird, gegen den der Steuerpflichtige Einspruch einlegen könnte. Macht die Finanzbehörde Säumniszuschläge in einem Kontoauszug, einer Mahnung oder sonst durch eine besondere Aufforderung geltend und meint der Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Fristen und Termine / 1.3.2 Das Ende einer Frist

Das Ende einer Frist hängt von deren Dauer ab, die in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren bemessen sein kann. Eine nach Tagen bestimmte Frist endet nach § 108 Abs. 1 AO bzw. § 188 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Solche Fälle sind allenfalls bei behördlichen Fristen denkbar und dürften auch kaum Bedeutung haben. Beträgt eine Frist einen Monat (oder mehrere...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 1.3 Umfang der Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung

Der Umfang der Aussetzung richtet sich zunächst nach dem Umfang des Rechtsbehelfs, aber auch nach dem Umfang der ernstlichen Zweifel oder der unbilligen Härte. Deshalb ist auch eine teilweise Aussetzung der Vollziehung möglich. Die Höhe der auszusetzenden Steuer ist in jedem Fall zu berechnen; eine pauschale Bestimmung (z. B. ausgesetzte Steuer = Abschlusszahlung) ist nicht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 3.10.1 Teil-Einspruchsentscheidung

Gem. § 367 Abs. 2a AO kann (Ermessen) das Finanzamt zunächst (nur) über Teile des Einspruchs befinden, wenn dies sachdienlich ist (Satz 1). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Teil des Einspruchs entscheidungsreif ist, während über einen anderen Teil des Einspruchs zunächst nicht entschieden werden kann, weil insoweit die Voraussetzungen für eine Verfahrensruhe nac...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 2.1 Vollziehbarer Verwaltungsakt

Die Aussetzung der Vollziehung setzt einen vollziehbaren Verwaltungsakt (Bescheid) voraus, da nur bei einem vollziehbaren Bescheid eine Aussetzung der Vollziehung möglich ist. Ob ein Bescheid vollziehbar ist, hängt von der Art des Bescheids und der Zielrichtung des Rechtsbehelfs ab. Ficht der Steuerpflichtige einen ihn belastenden Bescheid an, z. B. Steuerbescheid, Prüfungsa...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 1.1 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestehen, wenn neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe vorliegen, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken. Dabei brauchen die für die Unrechtmäß...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Fristen und Termine / 1.4.1 Eingänge im Hausbriefkasten

Beim Einwurf in den Hausbriefkasten des Finanzamts (oder Finanzgerichts) ist die Frist gewahrt, wenn das Schriftstück sich um 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist im Hausbriefkasten befindet. Ob dies geschehen ist, ist nur bei einem sog. Nachtbriefkasten feststellbar. Nachtbriefkästen gibt es jedoch allenfalls bei den Gerichten, nicht aber bei den Finanzämtern. Dort gilt Fo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 1.2 Unbillige Härte

Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte kommt in Betracht, wenn bei sofortiger Vollziehung dem Betroffenen Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Realisierung des Bescheids hinausgehen, indem sie vom Steuerpflichtigen ein Tun, Dulden oder Unterlassen fordern, dessen nachteilige Folgen nicht mehr oder nur schwer rückgängig gemacht werden können oder ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorbehalt der Nachprüfung b... / 2 Wirkung

Solange der Vorbehalt wirksam ist, kann der Bescheid jederzeit – also auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit – uneingeschränkt aufgehoben oder – in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, auch mehrmals[1] – geändert werden. Allerdings sind die Bindung an eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und die Grundsätze des Vertrauensschutzes[2] zu beachten.[3] Praxis-Beispie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Kurkosten

Aufwendungen für eine Heilkur sind abziehbar, wenn und soweit ihre Zwangsläufigkeit nachgewiesen ist. Dies setzt voraus, dass die Reise nachweislich zur Heilung oder Linderung der Krankheit notwendig ist, eine andere Behandlung nicht oder kaum Erfolg versprechend erscheint und die verordneten Kurmaßnahmen am Kurort unter ärztlicher Aufsicht verabreicht werden. Zur Verhinderu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 3.5 Hinzuziehung eines Dritten

Der Kreis der am Einspruchsverfahren Beteiligten ist nicht nur auf den Einspruchsführer beschränkt. Beteiligter kann nach § 359 Nr. 2 AO auch ein Dritter sein, wenn er zum Verfahren hinzugezogen worden ist. Die Hinzuziehung kommt gem. § 360 AO in Betracht, wenn die den Gegenstand eines Einspruchsverfahrens bildende Rechtsfrage später gegenüber diesem Dritten ebenfalls entschi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Prozesskosten

Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG sind Prozesskosten vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreits dürfen allerdings...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Ehescheidung

Bei den Kosten im Zusammenhang mit einer Scheidung ist zu differenzieren: Vom Abzug ausgeschlossen sind jedenfalls die Kosten für die sog. Scheidungsfolgesachen (Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt für Ehegatten und Kinder, Sorgerechtsregelungen). Hier fehlt die Zwangsläufigkeit, da diese Punkte nur auf Antrag eines Ehegatten in den prozessualen Verbund mit der Scheidungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erstattungsanspruch nach § ... / 2.2 Schuldner der Rückforderung

Hauptstreitpunkt in der Praxis ist vielfach die Frage, gegen wen sich der Rückforderungsanspruch richtet. Dies gilt insbesondere bei sog. Dreiecksverhältnissen, d. h. in Fällen, bei denen mehrere Personen in den – den Rückforderungsanspruch auslösenden – Zahlungsvorgang eingeschaltet waren. Der Anspruch des Fiskus richtet sich gegen den Leistungsempfänger i. S. d. § 37 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstattungsansprüche von Eh... / 3. Korrektur von Anrechnungsverfügungen oder Abrechnungsbescheiden

Die Anrechnungsverfügung ist zwar selbstständig mit dem Einspruch (§ 347 Abs. 1 S. 1 AO) oder der Anfechtungsklage anfechtbar, jedoch hat das Abrechnungsverfahren Vorrang, so dass das Rechtschutzbedürfnis entfällt, wenn ein Abrechnungsbescheid vorliegt. Aus dem gleichen Grund sind die Korrekturmöglichkeiten nach §§ 130 und 131 AO praktisch ebenfalls bedeutungslos (Werth in K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstattungsansprüche von Eh... / 1. Problemdarstellung

Das BMF hat mit Schreiben vom 14.1.2015 (IV A 3 - S 0160/11/10001, BStBl. I 2015, 83) zu den Besonderheiten bei der Bestimmung des Einkommensteuererstattungsanspruchs insb. bei Ehegatten oder Lebenspartnern umfassend Stellung genommen. In diesem Bereich kommt es in der Praxis oft zu Unsicherheiten und damit auch zu Streitigkeiten, die wiederum nicht nur selten den Finanzgeri...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Adressat einer Grundsteuerw... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein früherer Grundstückseigentümer trotz späterer Übertragung des Grundstücks weiterhin gegen einen Grundsteuerbescheid vorgehen darf.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bodenrichtwert: Erfolg mit Einspruch gegen Steuerbescheid

Nachrechnen beim Grundsteuerwertbescheid kann sich lohnen. Setzt das Finanzamt überhöhte Bodenrichtwerte an, können Immobilieneigentümer mit einem Einspruch Erfolg haben, wie ein neueres Urteil aus Nordrhein-Westfalen zeigt. Für die Berechnung der neuen Grundsteuer kann es einen großen Unterschied machen, ob es um unbebaute Flächen im Außenbereich geht oder nicht. Setzen Fina...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Privatnutzung mehrerer betr... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die private Nutzung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge auch dann steuerlich zu berücksichtigen ist, wenn für jedes Fahrzeug keine Fahrtenbücher geführt werden. Wird dem Finanzamt nachträglich bekannt, dass ein weiteres Fahrzeug privat genutzt wurde, kann der Steuerbescheid geändert werden. Die Tatsache, dass eine Person nicht meh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer beim Handel mi... / Zusammenfassung

Beim Handel mit sogenannten Krypto-NFT (Non-Fungible Token) hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden, dass diese Verkäufe grundsätzlich dem regulären Umsatzsteuersatz unterliegen. NFT-Transaktionen gelten dabei nicht als Lieferung von Waren, sondern als sonstige Leistungen, die auf elektronischem Weg erbracht werden. Für Wiederverkäufer bedeutet das: Verkäufe an Priva...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werterhöhung des Teilwerts ... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Erhöhung des Werts einer Pensionszusage nach einer Scheidung zu steuerpflichtigen Einkünften führen kann – auch wenn die betroffene Person selbst keine Gesellschafterin der beteiligten Firma ist.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Allgemeinverfügung zur Verf... / Anträge und Einsprüche zurückgewiesen

Um Verwaltungsaufwand zu sparen, beenden die Finanzbehörden nun die vielen noch offenen Verfahren pauschal. Grundlage dafür ist die Abgabenordnung, die solche allgemeinen Entscheidungen in Massenverfahren erlaubt. Für Betroffene bedeutet das: Wer bis jetzt auf eine positive Entscheidung gehofft hat, muss davon ausgehen, dass sein Einspruch ohne Einzelfallprüfung erledigt ist....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werterhöhung des Teilwerts ... / Entscheidung

Das Finanzgericht wies die Klage ab und begründete dies wie folgt: Wer durch eine interne Teilung im Versorgungsausgleich Rentenansprüche erhält, wird steuerlich so behandelt, als ob er selbst Gesellschafter wäre. Das bedeutet: Wertsteigerungen dieser Pensionszusage gelten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb – und sind damit steuerpflichtig. Das Gericht stellte außerdem klar, da...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer beim Handel mi... / Entscheidung

Das Finanzgericht stellte klar, dass beim Handel mit NFT keine Lieferung von Waren vorliegt, sondern eine sogenannte sonstige Leistung. Das bedeutet: Es wird kein körperlicher Gegenstand verkauft, sondern ein digitales Recht übertragen – konkret der Eintrag auf der Blockchain, der das Eigentum am digitalen Objekt dokumentiert. Die Leistungen des Unternehmers wurden zu etwa 50...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verlängerte Festsetzungsfri... / Entscheidung

Der BFH entschied, dass die Revision des Klägers begründet ist. Für die Anwendung der verlängerten Festsetzungsfrist von zehn Jahren bei Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung – AO) müssen sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand der Steuerhinterziehung geprüft werden. Objektiver Tatbestand: Es muss festgestellt werden, ob tatsächlich Steuern verkürzt wurden...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Adressat einer Grundsteuerw... / Hintergrund

Mit einem Zwischenurteil stellte das Finanzgericht Münster klar: Auch wenn jemand sein Grundstück nicht mehr besitzt, kann er sich gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts wehren, wenn dieser ursprünglich ihm gegenüber festgesetzt wurde. Es ging um folgenden Fall: Ein Mann übertrug 2022 sein Grundstück auf seine Tochter. Das Finanzamt stellte 2023 den Grundsteuerwert zum S...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besteuerung von Erträgen au... / Hintergrund

Ein Anleger wurde in Deutschland zur Einkommensteuer veranlagt und erzielte unter anderem Einkünfte aus Kapitalvermögen. Er investierte in einen luxemburgischen Spezial-Investmentfonds, der wiederum fast ausschließlich in andere Investmentfonds investierte. Die Erträge des Fonds wurden nicht ausgeschüttet, sondern im Fonds wieder angelegt (thesauriert). Der Anleger erklärte d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Adressat einer Grundsteuerw... / Entscheidung

Das sah das Gericht jedoch anders und entschied: Der Kläger bleibt weiterhin Beteiligter des Verfahrens, weil er der offizielle Adressat des Bescheids ist und der Bescheid weiterhin ihm gegenüber Rechtswirkung entfalte. Der Bescheid wirkt also weiterhin ihm gegenüber – auch wenn er künftig keine Grundsteuer mehr zahlen muss. Damit bleibt er formell beschwert und verliert nic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Privatnutzung mehrerer betr... / Entscheidung

Das Finanzgericht Hamburg wies die Klage der Gesellschaft ab. Es stellte klar, dass das Finanzamt den Steuerbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) ändern darf, wenn nachträglich bekannt wird, dass ein weiteres betriebliches Fahrzeug privat genutzt wurde. Wesentliche Punkte der Entscheidung: Nachträgliche Tatsachen: Wird dem Finanzamt erst nach Erlass des ursprüng...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.15 Interessante Einzelfälle

Erbschaftsteuererklärung Nach § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV bestimmt sich die Vergütungspflicht für die Anfertigung der Erklärung zur Feststellung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaftsteuergesetz. § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV bestimmt grundsätzlich den Gebührensatz für die Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung. Soweit im Zusammenhang mit der Erstellung der Erbschaftsteuerer...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2.2 Wesentliche Verbesserungen

Rz. 91 Analog zu Erweiterungen müssen sich wesentliche Verbesserungen eines VG über seinen ursprünglichen Zustand hinaus auf den VG als Ganzes beziehen. Eine lediglich tw. Verbesserung führt zu regelmäßigem Erhaltungsaufwand.[1] Rz. 92 Mangels eindeutiger Formulierung respektive Definition der Merkmale "wesentlich" und "ursprünglicher Zustand" bedingt die Festlegung weiterer ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 15 Da § 252 HGB nicht von abschließendem Charakter ist, was sich bereits aus der Verwendung der Formulierung "insbesondere" in Abs. 1 ergibt, stehen alle anderen Normen des Handelsgesetzbuches mit § 252 HGB zumindest in indirekter Beziehung, die GoB-Bezug aufweisen respektive GoB konkretisieren. Dies betrifft sowohl § 238 Abs. 1 HGB für die Buchführung, die §§ 243 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Grundlegendes und Abgrenzung zu den Anschaffungskosten

Rz. 82 HK sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines VG, seiner Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Die vom Gesetzgeber mit der Formulierung vorgenommene Klassifizierung als Aufwendungen bezieht sich auf noch nicht periodisi...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Voraussetzungen, Anordnungsverfahren und Folgen der Nichtvorlage

Rz. 2 Die Vorlagepflichten nach gerichtlicher Anordnung gem. § 258 Abs. 1 HGB betreffen Kaufleute in schwebenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einschl. Prozessen des Unterhalts- oder Arbeitsrechts. Sie beschränken sich nicht auf Handelsgeschäfte nach § 95 GVG.[1] Begrenzt ist die Anordnungsberechtigung des Gerichts vom Zeitpunkt der eintretenden Rechtsanhängigkeit bis zu...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.1.2 Beizulegender Wert

Rz. 220 Die Vorschrift ordnet den Vergleich zweier Wertansätze an, nämlich Buchwert und beizulegender Wert. Eine Definition des beizulegenden Werts enthält das Gesetz nicht. Er ist nicht zu verwechseln mit dem in § 255 Abs. 4 HGB definierten beizulegenden Zeitwert (§ 255 Rz 207). In der Praxis haben sich verschiedene Hilfswerte zur Bestimmung des beizulegenden Werts herausge...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Erträge aus Krypto-Lending

Leitsatz Erträge aus Krypto-Lending unterliegen als Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG dem persönlichen Steuersatz. Der Kryptowert Bitcoin repräsentiert keine "sonstige Kapitalforderung jeder Art" im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Sachverhalt Der Kläger erzielte unter anderem Einkünfte aus der vorübergehenden entgeltlichen Nutzungsüberlassung des Kryptowertes Bitcoin im Wege des sogenannten Krypto-Lendings. Dazu stellte er seine Bitcoin-Werte anderen Personen auf entsprechenden Plat...§ 22 Nr. 3 EStGmehr