Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgericht

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.4.2 Glättung von Mehrergebnissen

Nach dieser Rechtslage hat ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger ein nahezu unbefristetes Wahlrecht zwischen Bilanzierung und der EÜR, welches allein durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung begrenzt ist.[1] Erfolgt eine Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung können Wahlrechte, die an keine Frist gebunden sind, noch ausgeübt werden und auch eine b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.5 Ermittlung des Unternehmenswerts unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten Methode (§ 11 Abs. 2 S. 2, 2. Fall BewG)

Rz. 286 Lässt sich der gemeine Wert nicht aus stichtagsnahen Verkäufen ableiten, so ist er unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln; dabei ist die Methode anzuwenden, die ein Erwerber der Bemessung des Kaufpreises zugrunde legen würde. Die §§ 19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.3 Entscheidung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens

Rz. 325 Aus dem in § 199 Abs. 1 und 2 BewG verwendeten Begriff "kann" wird nahezu einhellig der Schluss gezogen, dass die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens bei Erfüllung seiner tatbestandsmäßigen Voraussetzungen nicht zwingend ist, sondern die Bewertung auch in einem anderen – betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechenden – Ertragswertverfahren erfolgen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2.2 Ansatz der Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 UStG und Begrenzung auf marktübliches Entgelt

Rz. 539d Entgegen der früheren Annahme des Gesetzgebers sind die Ausgaben oder Kosten nicht immer die Untergrenze dessen, was ein Unternehmer für seine sonstige Leistung verlangt. Manchmal und in manchen Bereichen erbringen Unternehmer sonstige Leistungen ohne kostendeckendes Entgelt an jeden Leistungsempfänger. Dafür können unterschiedliche Gründe ausschlaggebend sein. In s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.7 Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts (§ 198 BewG)

Rz. 576 Im Vergleich zu der Bedarfsbewertung nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht führen die neuen Bewertungsverfahren im Durchschnitt zu deutlich höheren Werten. Eine unter Auswertung der Kaufpreissammlungen des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte Niedersachsen für die Jahre 1996–2006 durchgeführte Untersuchung, bei der der durch Mikrosimulation ermittel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / 2 Höhe des Altersentlastungsbetrags

Die Höhe des Altersentlastungsbetrags berechnet sich nach einem Prozentsatz, der abhängig ist vom Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Praxis-Beispiel Altersentlastungsbetrag für Steuerpflichtige mit dem 64. Geburtstag im Jahr 2023 Beispielhaft für 2024 beträgt der Altersentlastungsbetrag bei Steuerpflichtigen, die das 64. Lebensjahr vor dem 1.1.202...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 2.4.1 Zuordnungsprinzipien

Weitere Voraussetzung des Arbeitsortbegriffs "erste Tätigkeitsstätte" ist, dass der Arbeitnehmer einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung dauerhaft zugeordnet ist. Das Gesetz nennt dabei abschließend 2 Fallgruppen, die eine dauerhafte Zuordnung begründen können: Arbeitsrechtliches Zuordnungsprinzip: Dauerhafte Zuordnung des Arbeitnehmers nach dienst- oder arbeitsrechtlichen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 2.4 Sammel- und Treffpunktfahrten

Eine gesetzlich einschneidende Änderung gilt für die Fahrtkosten bei bestimmten Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte.[1] Anordnung des dauerhaften Sammel- bzw. Treffpunktorts durch den Arbeitgeber Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund Anweisung des Arbeitgebers aber dauerhaft denselben Ort aufsuchen müssen, um von dort typischerweise die arbeitstä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 2.4.2 Vorrang der arbeitsrechtlichen Zuordnung

Vorrang hat nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes die arbeitsrechtliche Zuordnung. Die zeitliche Abgrenzung ist als subsidiäre Alternative festgelegt, die nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Arbeitgeber keine dienst- bzw. arbeitsrechtliche Festlegung auf eine Tätigkeitsstätte getroffen hat oder diese nicht eindeutig ist. Steuerrecht folgt Arbeitsrecht Bei der arbeitsre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 3.3.2 Unbefristeter oder auf mehr als 48 Monate befristeter Überlassungsvertrag

Nach den allgemein für die betriebliche Einrichtung eines Dritten geltenden Voraussetzungen, damit diese zur ersten Tätigkeitsstätte werden kann, liegt ein dauerhafter Einsatz des Leiharbeitnehmers an einer ortsfesten Betriebsstätte der Entleiherfirma auch dann vor, wenn der zwischen Zeitarbeitsfirma und dem Entleiher abgeschlossene Arbeitnehmerüberlassungsvertrag keine Befr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 2.9.1 Dauerhafte Zuordnung

Bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung bestimmt der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts, wo der Arbeitnehmer tätig wird. Dieser arbeitsrechtlichen Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung schließt sich das Steuerrecht an. Dies gilt unabhängig davon, ob die arbeitsrechtlichen Festlegungen schriftlich oder mündlich erteilt werden.[1] Diese Zuordnung durch d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerrechtliche Folgen... / 1.1.2.2 Steuerfreiheit des Sachbezugs

Für die Feststellung, ob die Leistung des Arbeitgebers im Rahmen der 50-EUR-Freigrenze steuerfrei ist, sind jedoch alle dem Arbeitnehmer in einem Kalendermonat gewährten und nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewertenden Vorteile zusammenzurechnen.[1] Demzufolge ist die Gewährung von Unfallversicherungsschutz durch den Arbeitgeber nur steuerfrei, wenn dem Arbeitnehmer der Sachbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / 3.1.3 Fahrten zum Sammelpunkt

Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund Anweisung des Arbeitgebers aber dauerhaft denselben Ort aufsuchen müssen, um von dort typischerweise die arbeitstägliche berufliche Tätigkeit aufzunehmen, dürfen für diese Fahrten nur die Entfernungspauschale ansetzen.[1] Diese Fahrten von zu Hause zum arbeitsrechtlich festgelegten Ort der täglichen Berufsaufnahm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 4.2.3 Treffpunktfahrten

Treffpunktfahrten sind keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sondern fallen unter den Reisekostenbegriff der beruflichen Auswärtstätigkeit. Der gleichbleibende Treffpunkt erfüllt nicht die Voraussetzungen einer "betrieblichen Einrichtung" i. S. d. Arbeitsstättenbegriffs. Keine Fiktion einer ersten Tätigkeitsstätte Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 3.4 Besonderheit bei Sammel- und Treffpunktfahrten

Seit 2014 dürfen Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aber aufgrund einer Anweisung des Arbeitgebers dauerhaft denselben Ort aufsuchen müssen, um von dort typischerweise die arbeitstägliche berufliche Tätigkeit aufzunehmen, für diese Fahrten nur noch die Entfernungspauschale anwenden.[1] Die Fahrten von Zuhause zum arbeitsrechtlich festgelegten Ort der tägli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebssport / 1 Steuerfreie Leistungen im überwiegend betrieblichen Interesse

Leistungen des Arbeitgebers können schon von vornherein kein Arbeitslohn sein, wenn es sich um Vorteile handelt, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen. Aus den Begleitumständen wie z. B. Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, frei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 4.1 Steuerrechtliche Anerkennung der stillen Gesellschaft

Rz. 57 Der Begriff der stillen Gesellschaft findet sich im Steuerrecht an zahlreichen Stellen.[1] Es existiert allerdings keine eigenständige steuerrechtliche Definition des Begriffs der stillen Gesellschaft.[2] Das Vorliegen einer stillen Gesellschaft gemäß der jeweiligen steuerrechtlichen Vorschrift richtet sich daher grundsätzlich nach zivil- und handelsrechtlichen Maßstä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verpackungskosten / 3 Rücknahmeverpflichtung für Transportverpackungen ist gesetzlich geregelt

Transportverpackungen fallen nur im gewerblichen Bereich an. Laut Verpackungsgesetz besteht vor allem für Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber eine Rücknahmepflicht für Transportverpackungen[1] nach Gebrauch. Zu den Transportverpackungen gehören alle Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, diese auf dem Transport vor Schäden bewahren oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.7 Haftungsbescheid

Eine Haftungsinanspruchnahme[1] als Arbeitgeber setzt voraus, dass die Lohnsteuer entstanden, nicht aber, dass sie auch festgesetzt worden ist.[2] Wird der Arbeitgeber vom Finanzamt als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist ein Haftungsbescheid zu erlassen.[3] Im Haftungsbescheid sind die für das Entschließungs- und Auswahlermessen[4] maßgebenden Gründe des Finanzamt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.3 Junges Verwaltungsvermögen

Zum nicht begünstigten Vermögen gehört auch das sogenannte junge Verwaltungsvermögen. Als solches man zählt man Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 4 Nrn. 1 bis 4 ErbStG, wenn es dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zuzurechnen war.[1] Dazu gehört aber nicht nur innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegtes Verwaltungsvermögen, sondern auch Verwaltu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.2.4 Ausschluss der Verschonung

Besteht das begünstigte Vermögen nahezu aus übermäßigen Verwaltungsvermögen, dann ist es von jeder Verschonung ausgenommen. Übermäßiges Verwaltungsvermögen liegt vor, wenn das begünstigungsfähige Vermögen nahezu ausschließlich aus Verwaltungsvermögen besteht. Dies ist bei mindestens 90 % der Fall.[1] Das übermäßige Verwaltungsvermögen ermittelt sich wie folgt:[2] festgestellter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 17 Steuerermäßigung bei Belastung mit Einkommensteuer nach § 35b EStG

§ 35b EStG enthält eine Steuerermäßigung für den Fall, dass bei der Ermittlung des Einkommens Einkünfte berücksichtigt worden sind, die im Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen vier Veranlagungszeiträumen als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben. Dabei wird die um sonstige Steuerermäßigungen gekürzte tarifliche Einkommensteuer, die auf diese...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Definition und Berechnungsg... / 1.2 Berechnungsgrundsätze

Berechnungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist stets die für den Arbeitslohn ermittelte Lohnsteuer, wobei folgende Besonderheiten zu beachten sind: Im Gegensatz zur Lohnsteuerermittlung sind bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags Freibeträge für Kinder zu berücksichtigen und ein evtl. als Lohnsteuerabzugsmerkmal zu berücksichtigender Faktor.[1] Bei einem "niedrige...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Führerscheinkosten, Übernah... / 3.2 Betriebsausgabenabzug bei Führerschein für ausschließlich betriebliche Zwecke

Das Niedersächsische Finanzgericht gab der gegen die Nichtanerkennung als Betriebsausgaben gerichteten Klage statt. Danach sind Betriebsausgaben Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind jedoch die Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung eines Steuerpflichtigen mit sich brin...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Führerscheinkosten, Übernah... / 5 Unterschiedliche Rechtsprechung zu Führerscheinkosten

In der Vergangenheit mussten sich die Finanzgerichte des Öfteren mit der steuermindernden Berücksichtigung von Führerscheinkosten befassen: So sah beispielsweise der BFH mit Urteil vom 26.6.2003[1] ersparte Aufwendungen der Führerscheinklasse 3 nicht als Arbeitslohn an – es ging konkret um den Führerschein eines Polizisten – weil das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuergerichte

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Finanzgerichtsbarkeit ist zuständig für Rechtsstreite über Abgaben, soweit diese von Bundes- oder Landesbehörden verwaltet werden. Sie ist zweistufig, mit dem > Finanzgericht als erste Instanz und dem > Bundesfinanzhof als zweite Instanz. Über die Frage, ob ein > Verwaltungsakt mit dem GG vereinbar ist (> Verfassungsmäßigkeit), entscheidet das ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Berichtigung von Rechnungen... / 2.3 Durchführung der Rechnungsberichtigung

Die Rechtsgrundlage für die Rechnungsberichtigung ist § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG i. V. m. § 31 Abs. 5 UStDV. Fehlen bereits die Mindestangaben, lag bereits initial keine Rechnung vor und die "Berichtigung" ist als Ausstellung einer ganz neuen Rechnung anzusehen. Formell gesehen muss die Berichtigung einer Rechnung nach § 31 Abs. 5 UStDV durch ein Dokument erfolgen, das spezifisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / 8 Sachbezüge Dritter

Die bisherigen Ausführungen behandeln ausschließlich Sachleistungen des arbeitsrechtlichen Arbeitgebers. Steuerpflichtiger Arbeitslohn kann indes auch in der Vorteilsgewährung liegen, die nicht unmittelbar durch den Arbeitgeber erfolgt. Einkaufsvorteile oder andere Preisnachlässe, die der Arbeitnehmer aufgrund seines individuellen Dienstverhältnisses von Dritten erhält, könn...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Betriebsprüfu... / 4 Das gilt nicht für kleinere Kapitalgesellschaften

In seinem vorgenannten Urteil aus 2012 hatte der BFH die Frage offengelassen, ob eine Rückstellung für Betriebsprüfungskosten auch bei nicht abschlussgeprüften Steuerpflichtigen gebildet werden darf. Das hat das Bundesfinanzministerium mit BMF-Schreiben vom 7.3.2013 [1] verneint. Danach kommt die Passivierung einer Rückstellung für Kosten, die in Zusammenhang mit einer zukünft...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Bearbeiterverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2024, Keine Festsetz... / Leitsatz

1. Vor Fälligkeit der Anwaltsvergütung ist der Antrag auf vorläufige Festsetzung des Gegenstandswertes auch dann unzulässig, wenn der Rechtsanwalt seine Vergütung vorschussweise berechnen will. 2. Der Streitwert des Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde entspricht regelmäßig dem Streitwert des vorangegangenen Klageverfahrens. Dabei ist grundsätzlich der im Urteil des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / b. Eltern und Kinder oder Geschwister im Einzelfall?

Erfasst sein können auch ggf. "Dreieckskonstellationen".[12] Streitanfällig ist hier insbesondere die Abgrenzung zwischen einer Geschwisterschenkung oder zweier Schenkungen erst der Eltern an ein Kind und dann von ihm an sein Geschwister als Endempfänger eines zweiaktigen Vorgangs.[13] Zwischen Geschwistern, die erst von den Eltern erwarben und dann untereinander übertragen,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der Einkommensteuererklärung

Leitsatz 1. Eine vom Arbeitgeber nicht ausgezahlte Energiepreispauschale ist vom Arbeitnehmer nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für 2022 durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend zu machen. 2. Kommt das Finanzamt der Festsetzung der Energiepreispauschale nicht nach, kann diese nach Durchführung eines Vorverfahrens vor dem ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Eigenverbrauchssätze 2021, ... / 7 Rechtsprechung zum Ansatz der Pauschbeträge für Sachentnahmen

Die Anwendung der Eigenverbrauchssätze wird von der Rechtsprechung weitestgehend anerkannt. Die nachfolgenden Urteile zeigen, dass eine Abweichung ohne Einzelaufzeichnungen regelmäßig nicht möglich ist. FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.6.1996, 1 K 1624/95: Hat der Betreiber einer Gast- und Speisewirtschaft, die Pauschalregelungen zur Ermittlung des Eigenverbrauchs (Sachentneh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.2 Steuerschulden (Zeilen 90 bis 92)

Hatte der Erblasser Steuerschulden (z. B. Einkommensteuerschulden), sind diese in den Zeilen 90 bis 92 einzutragen. Dies gilt nicht für betriebliche Steuerschulden (z. B. Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuerschulden). Anzugeben sind der Name des Finanzamts, die Steuernummer und der Wert der Steuerschulden. Sind die Steuerschulden vom Finanzamt noch nicht veranlagt worden, sind s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gilt § 52d FGO auch bei Anb... / 4. Auch der Zweck des § 47 Abs. 2 FGO steht nicht entgegen

Schließlich steht einer Anwendung des § 52d FGO auch im Falle der Anbringung der Klage bei der Behörde, der Gesetzeszweck des § 47 Abs. 2 FGO, den Zugang zum Gericht zu erleichtern, nicht entgegen. Für steuerlich vertretene Steuerpflichtige ist es im Zeitalter der elektronischen Kommunikation unerheblich, wie weit das nächste Finanzgericht entfernt ist. Da der Berater ohnehi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gilt § 52d FGO auch bei Anb... / 2. § 47 Abs. 2 FGO betrifft nur die Frist, nicht die Form

§ 47 FGO betrifft die Frist und nicht die Form (vgl. auch Überschrift: "Frist zur Klageerhebung"). § 47 Abs. 2 FGO will im Interesse der Kläger den Zugang zum Gericht erleichtern (BFH v. 28.2.1978 – VIII R 112/75, BFHE 124, 494 = BStBl. II 1978, 376; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 47 FGO Rz. 8 [170. Lfg. Mai 2022]). Zur Fristwahrung genügt es, wenn die Klage innerhalb der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gilt § 52d FGO auch bei Anb... / 1. § 52d FGO gilt umfassend

§ 52d FGO gilt nach seinem Wortlaut und nach dem Willen des Gesetzgebers umfassend. So lässt sich dem Wortlaut des § 52d FGO keine Einschränkung dahingehend entnehmen, dass die Vorschrift nur für die Klageerhebung direkt beim Finanzgericht gelten soll. Eine Ausnahme ist im Gesetz nur in § 52d S. 3 FGO (vorübergehende technische Unmöglichkeit) geregelt. Weitere Ausnahmen sieh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gilt § 52d FGO auch bei Anb... / [Ohne Titel]

RiFG Matthias Steinhauff[*] Eine Frage, die – soweit ersichtlich – bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden wurde, ist die, ob die für Berater geltende verpflichtende elektronische Kommunikation (§ 52d FGO) auch für die Anbringung der Klage bei der Behörde (§ 47 Abs. 2 FGO) gilt. Der vorliegende Beitrag ordnet diese Frage in die vorhandenen Verfahrensvorschriften ein,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gilt § 52d FGO auch bei Anb... / II. Unterscheidung zwischen Form und Frist

Im Ausgangspunkt ist zunächst zwischen Form und Frist zu unterscheiden. Form: Ausgangspunkt für die Form ist § 64 Abs. 1 FGO. Danach ist die Klage bei dem Gericht schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. § 52d FGO ergänzt und modifiziert § 64 Abs. 1 FGO (Schmieszek in Gosch, AO/FGO, § 52d FGO Rz. 6 [125. Lfg. August 2016]). Gemäß § 52d ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 2.3 Andere bewegliche Gegenstände

Zu den anderen beweglichen Gegenständen zählen z. B. Musikinstrumente, Schmuck, Uhren, Tiere oder Kraftfahrzeuge. Des Weiteren fallen hierunter auch Kunstgegenstände, sofern diese nicht schon von § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG erfasst sind. Aus Sicht des FG Düsseldorf bezieht sich die Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1c ErbStG nicht nur auf persönliche Gegenstände des all...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Verfassungsrecht

Rz. 27 Mit der Neuregelung des begünstigten Vermögens in § 13b ErbStG hat der Gesetzgeber der Kritik des BVerfG am früheren Verwaltungsvermögenstest Rechnung getragen. Die mehrstufigen Berechnungen und die zahlreichen Missbrauchsvorschriften schließen sachlich nicht gerechtfertigte Begünstigungen aus. Rz. 28 Allerdings entspricht die jetzige Regelung nicht den Ansprüchen an e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.5 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 438 Die Erfüllung des Unternehmenszwecks muss schließlich einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 AO)" erfordern.[1] § 14 AO lautet wie folgt: Zitat Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Allgemeines

Rz. 111 Der in § 10 Abs. 5 ErbStG verwendete Begriff der "Nachlassverbindlichkeiten" entspricht der Ausdrucksweise des § 1967 BGB. Bürgerlich-rechtlich gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten zum einen die sog. Erblasserschulden [1] und ferner die sog. Erbfallschulden.[2] Hierbei ist zivilrechtlich zwischen den unmittelbaren Erbfallschulden[3] und den erst nach dem Erbfall e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Zurechnungsfragen

Rz. 13 Welche Vermögensgegenstände dem Grunde nach bei der Bewertung des Vermögensanfalls zu berücksichtigen sind, beurteilt sich nach gefestigter Rspr. nach zivilrechtlichen und nicht nach steuerrechtlichen Grundsätzen.[1] Eine Zurechnung von Vermögensgegenständen unter dem Gesichtspunkt eines bloß wirtschaftlichem Eigentums ist damit grundsätzlich ausgeschlossen[2]; § 39 A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.3 Mögliche Sperrwirkung der Doppelbesteuerungsabkommen

Der BFH hat in 3 Entscheidungen[1] zur Frage der Korrektur von Teilwertabschreibungen an kapitalersetzende Darlehen, die ausländischen notleidenden Tochtergesellschaften gewährt wurden, den Grundsatz der Sperrwirkung der DBA herausgearbeitet. Der abkommensrechtliche Grundsatz des "dealing at arm's length" nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA ermöglicht eine Einkünftekorrektur nach nat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaft- und Schenkungste... / 3.4 Weitere Voraussetzungen

Im Folgenden sollen die weiteren Voraussetzungen, die für die Gewährung der Steuerbefreiung gegeben sein müssen, kurz erläutert werden. Erwerbe von Todes wegen Zu den Erwerben von Todes wegen siehe unter diesem Stichwort in Tz. 2.3.2. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken beim Erblasser[1] Der Erblasser muss die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. War er aus zwingenden Gründe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.1.3 Praxisprobleme

In der Praxis treten nachfolgende Abgrenzungsprobleme auf. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Bewertung nur auf die Frage des Ansatzes eines Transferpaketes im Rahmen einer "echten" Funktionsverlagerung bezieht. In diesen Fällen ist bei einer Verneinung einer Funktionsverlagerung (im engeren Sinne) dennoch eine Verechnungspreisproblematik (d. h. i. d. R. durch Einzelbewe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen / 8.2 Stundungs-/Aussetzungszinsen

Für die Dauer einer gewährten Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis[1] werden Zinsen erhoben. Wird der Steuerbescheid nach Ablauf der Stundung aufgehoben, geändert oder nach § 129 AO berichtigt, bleiben die bis dahin entstandenen Zinsen unberührt.[2] Mit der Erhebung von Aussetzungszinsen[3] sollen der Zinsnachteil des Fiskus, der den Abgabenbetrag nicht scho...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beginn der sachlichen Gewer... / VII. Handlungsempfehlungen und Fazit

Als offensichtliche Handlungsempfehlung wäre zu raten, Kosten erst nach Eröffnung des Betriebs zu produzieren; im Fall des BFH vom 30.8.2022 also den Imbiss zu übernehmen, zunächst weiterzubetreiben, dann zu schließen und zu sanieren und im Anschluss wiederzueröffnen. Beachten Sie: Dies ist allerdings in den meisten Fällen praktisch nicht möglich. Verweis auf Äquivalenzprinzi...mehr