Fachbeiträge & Kommentare zu Festsetzungsverjährung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.1 Rechtsfolgen der wirksamen Einspruchseinlegung

Rz. 68 Das Einspruchsverfahren wird anhängig und damit in Gang gesetzt, sobald der Einspruch bei einer der in § 357 Abs. 2 S. 1 –3 AO genannten Einlegungsbehörden "eingelegt", "eingereicht" oder "angebracht" wurde. Diese in § 357 AO verwendeten unterschiedlichen Formulierungen sind synonym[1] und bedeuten, dass der Einspruch mit Wissen und Wollen des Stpfl. tatsächlich in de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 207. Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SteuerumgehungsbekämpfungsG – StUmgBG) v 23.06.2017, 1682

Rn. 227 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Nach Veröffentlichung der "Panama Papers" durch ein Journalistennetzwerk im April 2016 betr sog Briefkastenfirmen o auch Domizilgesellschaften hat das Bundeskabinett am 21.12.2016 den RegE eines SteuerumgehungsbekämpfungsG ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht; die Verabschiedung durch den BR erfolgte am 02.06.2017. Ein erhöhtes Entdeckungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 11): Vert... / V. Hinterziehungsvorsatz

Häufiger als die Frage der Erklärungspflicht wird in der Praxis die Vorsatzfrage bei Krypto-Fällen diskutiert. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will.[19] Für bedingten Vorsatz reicht es aus, dass der Täter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 11): Vert... / 2. Steuerliche Folgen

Zugleich ergeben sich steuerliche Folgen. Die fehlende Offenbarungspflicht darf zwar nicht dahingehend verstanden werden, dass Krypto-Gewinne in den betreffenden Veranlagungszeiträumen (einkommen-)steuerfrei sind. Sofern die Veranlagungszeiträume nicht bestandskräftig sind, können die steuerpflichtigen Gewinne veranlagt werden. Gleichwohl lohnt sich der Streit: a) Zum einen um...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.6 Haftungsdauer – Festsetzungsverjährung

Ein Haftungsbescheid darf nicht mehr ergehen, soweit die Steuer gegen den Steuerschuldner (Arbeitnehmer) nicht festgesetzt worden ist und wegen Ablaufs der steuerlichen Festsetzungsfrist gemäß § 169 AO auch nicht mehr festgesetzt werden kann.[1] Der Gleichlauf der Festsetzungsfristen beim Steuerschuldner und dem zur Steuerentrichtung Pflichtigen ist in § 171 Abs. 15 AO gereg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12 Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers

Rz. 215 Der Leistungsempfänger kann die Steuer für Leistungen i. S. v. § 13b Abs. 1 und 2 UStG, soweit sie für sein Unternehmen ausgeführt werden, auch ohne Rechnung mit gesondertem Steuerausweis als Vorsteuer geltend machen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG; Abschn. 13b.15 UStAE). Lediglich im Rahmen des § 15 Abs. 2 UStG, des § 25 UStG sowie (ab 1.1.2020) des § 25f Abs. 1 Nr. 4 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 148 Nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG i. d. ab 1.10.2014 geltenden Fassung schuldet der Leistungsempfänger in den in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannten Fällen die Steuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der Leistungen i. S. d. Abs. 2 Nr. 4 S. 1 nachhaltig erbringt. Der Leistungsempfänger wird also nur dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist und selbst Bau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 7. § 175b Abs. 1 AO – Änderungsbefugnis bei zutreffender Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten

Im Fall übernahm das FA im Rahmen der Besteuerung Daten zu einer Leibrente entsprechend den elektronischen Rentenbezugsmitteilungen der Lebensversicherung. Nach Bestandskraft des insoweit ergangenen Einkommensteuerbescheides übersandte die Lebensversicherung geänderte Mitteilungen. Diese übernahm der Beklagte, was zu einer höheren Steuer führte. Mit dem erfolglos gebliebenen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 3 Rund um die Steuererklärung

Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2025 endet am 31.7.2026. Wird die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht, gilt eine verlängerte Abgabefrist. Bei einer Antragsveranlagung ist die Erklärung bis zum 31.12.2029 abzugeben. Praxis-Tipp Vereinfachte Erklärungsvordrucke (Arbeitnehmer/Nur-Rentner) Für Steuerbür...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.5 Mobilitätsprämie

Geringverdiener, d. h. Arbeitnehmer, die mit ihrem z. v. E. durch Abzug der (erhöhten) Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als WK unter dem Grundfreibetrag (12.096 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung 24.192 EUR) liegen, mit der Folge, dass keine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2025 / 8 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung → Zeilen 13 und 14

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen i.Z.m. der Erstausbildung oder dem Erststudium des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten bis maximal 6.000 EUR (pro Person). Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.1 Festsetzungsverjährung/Bestandskraft gegenüber Bilanzzusammenhang

Rz. 28 Das steuerliche Zusammenspiel der verfahrensrechtlichen Vorschriften der Festsetzungsverjährung (§§ 169 ff. AO) und der Bestandskraft (§§ 172 ff. AO) einerseits und der bilanziellen Vorschrift des Bilanzzusammenhangs (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) andererseits ist seit langem umstritten.[1] Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG und der Rechtsprechung des BFH wird dem form...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.1 Vollständigkeitsgebot gem. § 371 Abs. 1 AO

Wegen des Vollständigkeitsgebots des § 371 Abs. 1 AO ist das nächste Ziel der Beratung, die nachzuerklärenden Besteuerungsgrundlagen so konkret und vollständig wie möglich zu ermitteln. Die Nacherklärung muss dieselben Anforderungen erfüllen, denen der Mandant bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner steuerrechtlichen Offenbarungspflichten schon früher hätte genügen müssen. Er m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 4 Feststellungsverjährung

Rz. 33 Nach § 181 Abs. 1 S. 1 AO gelten für Nachfeststellungen die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß. Hierzu gehören insbesondere auch die Regelungen zur Feststellungsverjährung nach §§ 169 AO ff. Infolgedessen kann für einen Nachfeststellungszeitpunkt bereits Feststellungsverjährung eingetreten sein. Eine Nachfeststellung kann jedoch gem. § 181 Abs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 2 Festsetzungsfrist

Für Haftungsbescheide hat der Gesetzgeber in § 191 Abs. 3 Satz 2 AO eine besondere Regelung vorgesesehen. Die Festserzungsfrist beträgt danach im Normalfall vier Jahre. In den Fällen des § 70 AO bei Steuerhinterziehung 10 Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO) 5 Jahre und in den Fällen des § 71 AO bei vorsätzlicher Hinterziehung 10 Jahre. Nach h. M. bleibt es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2058–2063 BGB

Rz. 1 Die zentralen Regelungen für die Haftung des Erben finden sich in §§ 1967–2017 BGB. Diese werden in vollstreckungsrechtlicher Hinsicht ergänzt durch die Regelungen der §§ 780–785 ZPO. Dabei gehen – wie der Wortlaut zeigt – die genannten Normen beider Gesetze von dem (in der Praxis eher die Ausnahme bildenden) Regelfall eines Alleinerben aus, entfalten aber auch bei Mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / b) Wirkung

Rz. 36 Der Grundlagenbescheid ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der gesondert bekannt gegeben wird und auch gesondert anzufechten ist. Der Folgebescheid baut zwingend auf dem Grundlagenbescheid auf. Demzufolge kann man gegen den Folgebescheid nicht mit der Begründung Einspruch einlegen, der Grundlagenbescheid sei rechtswidrig, § 351 Abs. 2 AO. Soweit der Grundlagenbesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Berücksichtigung neuer Tatsachen, § 173 AO

Rz. 29 Nach dieser Vorschrift können Steuerbescheide berichtigt werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. Wenn eine niedrigere Steuer festzusetzen ist, ist zudem erforderlich, dass den Steuerpflichtigen an dem nachträglichen Bekanntwerden kein grobes Verschulden trifft. Sind die Steuerbescheide aufgrund einer Außenprüfung ergangen, ist eine Beri...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile

Leitsatz 1. Erwirbt eine grundbesitzende GmbH eigene Anteile und erhöht sich dadurch der Anteil eines Gesellschafters ‐‐ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile‐‐ rechnerisch auf mindestens 95 %, ist der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes in der im Streitjahr 2010 geltenden Fassung (GrEStG) erfüllt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Gesellschafter die nicht von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteil...Urteils des Bundesfinanzhofs vom 20.01.2015 ‐ II R 8/13BStBl II 2015, 553mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Zur Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Fall der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Leitsatz 1. Die durch § 20a des Lebenspartnerschaftsgesetzes ermöglichte Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe stellt ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) dar. 2. Nach Art. 97 § 9 Abs. 5 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) kommt eine auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gestützte Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids zum Zwecke der Zusammenveranlagung dann nicht mehr in Betracht, wenn die Umwandlung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Keine Verpflichtung des Betriebsstätten-FA zur sog. Schattenveranlagung bei fehlerhafter Einbehaltung der LSt für beschränkt Steuerpflichtige

X war als (Fremd-)Geschäftsführer und Y als Arbeitnehmer für die A-GmbH tätig. X und Y hatten ihren ausschließlichen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in den Niederlanden. Die jeweilige LSt wurde nach Steuerklasse I einbehalten und abgeführt. Die LSt-Außenprüfung stellte fest, dass die A-GmbH als Arbeitgeberin den Steuerabzug für X und Y nicht in richtiger Höhe vorgenomme...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.4.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts stand von Anfang an fest, dass der TVöD keine Nachfolgeregelungen zum Orts- und Sozialzuschlag enthalten wird, sondern das Entgelt unabhängig von familienbezogenen Bestandteilen gestaltet wird. Da andererseits sichergestellt werden sollte, dass die Beschäftigten bei der Überleitung in den TVöD keine finanziellen Einbußen haben, mussten die kind...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 20 Festsetzung und Zahlung des Kindergelds nach § 70 Abs. 1 EStG

Da das Kindergeld eine Steuervergütung ist[1], sind nach § 155 Abs. 6 AO für die Kindergeld-Festsetzung die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden. Das Kindergeld wird von den Familienkassen nach § 70 Abs. 1 EStG stets durch Bescheid festgesetzt.[2] Damit ist auch in folgenden Fällen ein schriftlicher Kindergeldbescheid zu erteilen bei Kindergeld-...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 20.6 Zahlungsverjährung

Kindergeld, das irrtümlich ohne eine entsprechende Festsetzung ausgezahlt wird, kann nicht mehr zurückgefordert werden, wenn nach §§ 228 ff. AO Zahlungsverjährung eingetreten ist. Die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung sind im Rückforderungsfall nicht anzuwenden.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 1.1 Steuerliche Entlastung für Kinder

Die Besteuerung der Bürger hat nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erfolgen. Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz (insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG – Gleichheitsgrundsatz) und den darauf gestützten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Da die Erziehung und Betreuung von Kindern für die betroffenen Eltern mit erheblichen Aufwendungen und Belastungen verbunden sind...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 20.3 Bindungswirkung bestandskräftiger ablehnender Kindergeld-Festsetzungen

Eine Bindungswirkung für die Zukunft haben nur positive Kindergeld-Festsetzungen, d. h. Bescheide, mit denen Kindergeld für ein bestimmtes Kind bzw. für bestimmte Kinder in bestimmter Höhe festgesetzt wird.[1] Der Bescheid, mit dem eine Kindergeld-Festsetzung aufgehoben (= Aufhebungsbescheid) oder abgelehnt (Ablehnungsbescheid) wird, trifft eine Entscheidung zum Kindergeldans...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 2.2 Mitteilung über die Ergebnislosigkeit der Prüfung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 15 Führt die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen, so genügt es nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO, wenn dies dem Stpfl. schriftlich oder elektronisch mitgeteilt wird. Die Mitteilung erfüllt ebenso wie der Prüfungsbericht eine Dokumentations- und Protokollfunktion.[1] Der Stpfl. soll nicht im Unklaren darüber gelassen werden, ob er aufgrund der Prüfung mit d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Festsetzungsverjährung

Rz. 26 [Autor/Stand] Zu beachten ist, dass bei der Prüfung, ob die Grundsteuer verjährt ist, sowohl auf den Grundsteuermessbescheid als auch auf den Grundsteuerbescheid abzustellen ist. Hat der Eigentümer z.B. den Grundsteuerbescheid angefochten, ist der Ablauf der Festsetzungsverjährung nach § 171 Abs. 3a AO gehemmt. Die Fortschreibung des Grundsteuerwerts kann also nach § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Festsetzungsverjährung

aa) Festsetzungsfrist Rz. 469 [Autor/Stand] Für den Erlass von GrSt-Messbescheiden gelten die Vorschriften über die Festsetzungsfrist (§§ 169 ff. AO) nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz 3 AO entsprechend.[2] Die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 AO wird nur durch Bekanntgabe des Messbescheids, nicht aber durch die Mitteilung nach § 184 Abs. 3 AO an ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Baum, Die Festsetzungsverjährung, NWB Fach 2, 6513; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts, NJW 2003, 2281; Bornheim, Verfassungswidrige Steuern und Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund Steuerhinterziehung gem. § 169 Abs. 2 S. 2 AO, Stbg 1998, 549; Bornheim, Hinterziehung von Vermögensteuer – Strafrechtliche Aspekte, Ver...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 9 Verjährung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 88 Sofern der Anzeigeverpflichtung fristgerecht Genüge getan wird, das Finanzamt zeitnah die Steuererklärung anfordert und den Steuerbescheid erlässt, wird niemand die ursprüngliche Anzeige näher in Augenschein nehmen. Anders ist es jedoch, wenn – durch wessen Verschulden auch immer – die Festsetzungsverjährung der AO (§§ 169 bis 171) ins Spiel kommt. Durch Eintritt der ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 30 Anzeige des Erwerbs

Ausgewählte Literaturhinweise: Alvermann/Fraedrich, Zur Festsetzungsverjährung bei der Schenkungsteuer, DStR 2008, 393; Bruschke, Zweckzuwendungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, ErbStB 2014, 73; Demme, Der Beginn der Festsetzsetzungsverjährung in der Erbschaftsteuer, ZEV 2008, 222; Esskandari/Bick, Wann beginnt die Verjährung bei der Hinterziehung von Erbschaft- und ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.1 Analoge Anwendung des § 181 Abs. 1 AO

Rz. 10 § 153 Abs. 5 BewG ordnet die entsprechende Anwendung des § 181 Abs. 1 AO für gesonderte Feststellungen von Grundbesitzwerten an. Demnach gelten die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung, bspw. die Vorschriften über Verwaltungsakte gem. §§ 118 ff. AO und Steuerbescheide gem. §§ 155, 157 AO sowie die Änderungsvorschriften gem. §§ 172 ff. AO, sinngemäß (BFH ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Überzahlung (Abs. 2)

Rz. 11 [Autor/Stand] Hat der Steuerpflichtige höhere Vorauszahlungen geleistet, als er dies bei rechtzeitiger Bekanntgabe des Grundsteuerbescheids hätte zahlen müssen, ist der überzahlte Betrag zu erstatten oder mit anderen Rückständen zu verrechnen. Die Verrechnung der Überzahlung mit später fällig werdenden Vorauszahlungen ist nicht zulässig. Bestehen keine anderweitigen S...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / cc) Ablaufhemmung

Rz. 472 [Autor/Stand] Die Ablaufhemmungen nach § 171 AO sind nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz 3 AO sinngemäß anzuwenden.[2] Im Falle der Änderung oder Aufhebung des GrSt-Messbescheids, endet die Festsetzungsfrist für den GrSt-Bescheid nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheids (GrSt-Messbescheid...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Zuständiges Finanzamt, Kenntnis und Schriftform der Anzeige

Rz. 31 Die Anzeige ist beim zuständigen Erbschaft- und Schenkungsteuer-FA einzureichen. Für eine Übersicht der entsprechenden Ämter s. § 35 Rn. 35. Rz. 32 Von Bedeutung ist neben der Schriftform der Hinweis auf das zuständige FA, da ansonsten nicht immer die gewünschten Rechtsfolgen eintreten (s. Rn. 88 ff.). Dabei ist die organisatorisch zuständige Erbschaft- oder Schenkungs...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.3 Folgen

Rz. 183 Die Anwendung von § 2 Abs. 3 ErbStG hatte zur Folge, dass der Vermögensanfall insgesamt den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht unterworfen war. Der Steuerpflichtige hatte damit Anspruch auf die deutlich höheren Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG. Dies hatte aber auch zur Folge, dass für den Erwerb die gegenständliche Begrenzung der Bemessungsgrundlage auf das I...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 4.1 Straftat

(1) 1Steuerstraftaten verjähren fünf Jahre nach ihrer Beendigung (§§ 78 Abs. 3 Nr. 4, 78a StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO), in den in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 6 AO genannten Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung dauert die Verjährungsfrist 15 Jahre (§ 376 Abs. 1 AO). 2Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die Tat beendet ist (vgl. S 2.5 Satz 6). 3Tritt ein zum Tatbes...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.3 Rechtsfolgen

Rz. 88 Die Weitergabe der erworbenen Vermögensgegenstände führt zum Erlöschen der ursprünglichen Steuer. Es liegt ein rückwirkendes Ereignis vor, sodass der ursprüngliche Steuerbescheid ungeachtet einer evtl. bereits eingetretenen Festsetzungsverjährung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern ist. Zu den Rechtsfolgen s. auch Rn. 34. Rz. 89 Zu beachten ist, dass in der Pra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Christoffel, Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform: Änderungen im Bewertungsrecht, DB 1998, 155; Günther, Anforderungen an den Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO, ErbStB 2012, 235; Günther, Einheitswertfortschreibung trotz Feststellungsverjährung, ErbStB 2013, 367; Leipold, Erstmaliger Erlass und Korrektur eines Einheitswertbescheides nach Ablauf der Feststell...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Begründetheit (Überprüfungsumfang)

Rz. 503 [Autor/Stand] Die unselbständigen Besteuerungsgrundlagen des GrSt-Bescheids (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 AO i.V.m. § 157 Abs. 2 AO) sind als Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen im verwaltungsbehördlichen Widerspruchsverfahren grundsätzlich vollständig zu prüfen (§ 79 VwVfG i.V.m. §§ 68 ff. VwGO). Allerdings können im Rechtsbehelfsverfahren gegen den GrSt-Bescheid nicht alle die dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bornheim, Verfassungswidrige Steuern und Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund Steuerhinterziehung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO, Stbg 1998, 549; Bornheim, Vermögensteuer in Hinterziehungsfällen, DB 1999, 2600; Bornheim, Steuerstrafverteidigung – Strafrecht – Steuerrecht – Wirtschaftliche Folgen, 2. Aufl. 2010; Gast-de Haan, Erlaß von Hinterziehungszinsen aus sachl...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.18.1 Allgemeines

Rz. 236 Die üblichen Gelegenheitsgeschenke sind aufgrund der Nr. 14 steuerfrei. Die Befreiung dient vor allem zur Verwaltungsvereinfachung für alle Beteiligten. Entsprechend § 30 Abs. 1 ErbStG (s. § 30 Rn. 1) i. V. m. § 7 ErbStG sind grundsätzlich alle Schenkungen unter Lebenden steuerbar und damit anzeigepflichtig (selbst wenn sie aufgrund des höheren persönlichen Freibetra...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 30 regelt für den Erwerber bzw. auch den Schenker die Anzeigepflicht für Erwerbe v.T.w. oder aufgrund einer vollzogenen Schenkung unter Lebenden. Nachdem durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer vorwiegend einmalige Vorgänge besteuert werden, die durch das besondere persönliche Verhältnis zwischen EL/Schenker und Erwerber geprägt sind, benötigt die Steuerfestsetzung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Keine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO

Rz. 34 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BewG i.V.m. § 181 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 AO bleibt § 171 Abs. 10 AO bei einer Einheitswertfortschreibung auf der Grundlage dieser Vorschrift – nicht bei einer Fortschreibung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 BewG – außer Betracht. Die zweijährige Ablaufhemmung, die normalerweise bei Erlass eines Grundlagenbescheids für die Festsetzungsverjä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Vertrauensschutz für Altfälle, Rechtsentwicklung

Rn. 46 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die FinVerw ist der Auffassung, dass in Altfällen (vollzogene Schuldenerlasse bis zum 08.02.2017) Vertrauensschutz zur Anwendung des Sanierungserlasses zu gewähren ist (BMF v 27.04.2017, BStBl I 2017, 741; BMF v 29.03.2018, BStBl I 2018, 588). Entgegengesetzter Ansicht ist hier der BFH, welcher dies als unvereinbar mit dem Grundsatz der Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / bb) Beginn der Festsetzungsfrist

Rz. 470 [Autor/Stand] Der Beginn der Festsetzungsfrist für die Grundsteuer richtet sich nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz 3, § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO.[2] Die Frist beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Erklärung zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (Rz. 115) oder die Anzeige i.S.d. § 228 Abs. 2 BewG (Rz. 123) beim zuständigen F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Brandis, Zinsen bei Hinterziehung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen, DStR 1990, 510; Braun, Festsetzung von Hinterziehungszinsen, PStR 2008, 145; Bublitz, Neue Aspekte bei Hinterziehungszinsen, DStR 1990, 438; Dahlmann, Festsetzungsverjährung bei Hinterziehungszinsen nach Einstellung des Steuerstrafverfahrens wegen Strafverfolgungsverjährung, DStR 1998, 1246; Diebold, Zins...mehr