Fachbeiträge & Kommentare zu Festsetzungsverjährung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.3 Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern

Rz. 33 Handelt es sich dagegen um einen beschränkt stpfl. Anteilseigner, wird die Körperschaft, die die vGA an ihn bewirkt hat, als Haftungsschuldnerin für die KapESt in Anspruch genommen. Dies wird damit begründet, dass bei einem beschränkt stpfl. Anteilseigner die ESt bzw. KSt für Einkünfte, die dem KapESt-Abzug unterliegen, durch den Steuerabzug als abgegolten gilt und de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.8 Bildung und Auflösung der Rückstellung

Rz. 432 Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (Rz. 37ff.). Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen besteht die Bindung nicht an die tatsächlich aufgestellte Handelsbilanz, sondern an diejenige Handelsbilanz, wie sie nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung aufzustellen gewesen wäre.[1] Rz. 432a Entsprechend d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachträgliche Rechnungskorr... / 3. Rechnungskorrektur entfaltet ex nunc-Wirkung

Für bereits abgeschlossene innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, bei denen die notwendigen Rechnungshinweise fehlen "ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen". So scheint es zumindest. Eine rückwirkende Rechnungsberichtigung scheidet ausdrücklich aus. Eine Berichtigung selbst scheint darüber hinaus aber nicht ausgeschlossen, wenn sie auch keine Berichtigung i.S.v. § ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 3.2 Übergangsregelung für Kapitalgesellschaften (Abs. 5a)

Rz. 26 Die Neuregelung in § 6 Abs. 5 S. 2 KStG kann Unterstützungskassen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft benachteiligen. Zur Überdotierung kann es in der Leistungsphase der Unterstützungskasse kommen. Dann sind nach § 6 Abs. 5 S. 2 KStG die Versorgungsleistungen nicht mehr einkommensmindernd zu berücksichtigen. In der vor dem Vz 2016 liegenden Ansammlungsphase wa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuerliche Bedeutung

Rz. 120 [Autor/Stand] Änderungen in der Art oder in der Zurechnung führen nach § 222 Abs. 2 BewG nur dann zu einer Fortschreibung, wenn die neue Feststellung für die Besteuerung von Bedeutung ist. Rz. 121 [Autor/Stand] Grundsätzlich gilt allerdings, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Fortschreibung, diese vom Finanzamt durchzuführen ist. Es steht nicht im Ermesse...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 8 Was muss hinsichtlich der Aufbewahrungsfrist beachtet werden

Steuerrechtlich gilt die Besonderheit, dass die Aufbewahrungsfrist nicht abläuft, soweit die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Das bedeutet, dass beispielsweise nach einer begonnenen Betriebsprüfung (Außenprüfung) nicht nur die Festsetzungsverjährung für die Festsetzungsfrist für Steuern, auf die sich die Prüfung er...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 10 Welche Aufbewahrungsfristen gelten

Sofern das Steuerrecht im Einzelfall keine kürzeren Fristen bestimmt, sind die Belege 10, 8 oder 6 Jahre aufzubewahren.[1] Im Umsatzsteuerrecht ist in Einzelfällen eine Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren zu beachten.[2] Darüber hinaus existiert eine gesonderte Ablaufhemmung.[3] Die Aufbewahrungsfrist läuft nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für steuerliche Zwecke von Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.1 Hinzurechnung in Höhe des vorgenommenen Investitionsabzugs im Wirtschaftsjahr der Investition (§ 7g Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 60 Erfolgt eine Investition in ein Wirtschaftsgut, das die Voraussetzungen des § 7g Abs. 1 S. 1 EStG erfüllt, kann der Stpfl. einen – in einem Vorjahr gebildeten Investitionsabzugsbetrag – auflösen. Dazu muss der laufende Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem die Investition erfolgt ist, außerbilanziell erhöht werden. Die Hinzurechnung kann bis zu 50 % (ab 2020) bzw. 40 %...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1.4 Bedeutung des Entstehungszeitpunkts

Rz. 3 Vor der Entstehung kann ein Anspruch weder Gegenstand eines Leistungsgebots sein, noch kann er erfüllt werden oder auf andere Weise erlöschen.[1] Besondere Bedeutung hat der Zeitpunkt der Entstehung für: Festsetzungsverjährung Der gesetzessystematische Regelfall des § 170 Abs. 1 AO, wonach die Festsetzungsfrist[2] mit Ablauf des Kalenderjahrs beginnt, in dem die Steuer e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1 Abstrakter Tatbestand

Rz. 4 Tatbestand i. S. d. § 38 AO ist die Gesamtheit der in den materiellen Rechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen, bei deren Vorliegen im konkreten Fall ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis entsteht.[1] Der Tatbestand ist damit das abstrakte Spiegelbild des konkreten Lebenssachverhalts, an dessen Verwirklichung die Entstehung des Anspruchs anknüpft.[2] D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anbieterhaftung ab VZ 2018

Rn. 24 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Durch das BetriebsrentenstärkungsG vom 17.08.2017 (BGBl 2017, 3214) ist ab dem VZ 2018 eine Verschärfung der Anbieterhaftung eingetreten. Der Gesetzgeber schließt eine Regelungslücke (vgl BT-Drucks 168/11286, 68). Nach der früheren Rechtslage kann der Anbieter nicht für entgangene Steuern in Haftung genommen werden. Dies ist dann der Fall, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 25.9.2006 (BT-Drucks. 16/2710)

Rz. 29 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) [...] „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 11.8.2006 (BR-Drucks. 542/06)

Rz. 26 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Haftungsbescheid

Tz. 147 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Eine Spendenhaftung darf nur innerhalb der Festsetzungsfrist (§ 169 AO, Anhang 1b) erfolgen. Nach § 10b Abs. 4 Satz 5 EStG (Anhang 10) ist der Ablauf der Festsetzungsfrist an die Körperschaftsteuerveranlagung des Zuwendungsempfängers gekoppelt. Danach läuft sie nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für die vom Zuwendungsempfänger geschuld...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.5.2 Vermutung nach Abs. 2 S. 4

Rz. 203 Da der Tatbestand des Abs. 2 S. 3 für sich allein unbestimmt und daher unanwendbar ist, konkretisiert S. 4 das Tatbestandsmerkmal "Schaffung der Voraussetzungen einer Veräußerung". Nach Abs. 2 S. 4 wird das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals unwiderlegbar vermutet, wenn innerhalb von 5 Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag[1] mehr als 20 % der Anteile v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Rechtsfolgen einer Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 106 Die wesentlichen Rechtsfolgen einer abgeschlossenen Umsatzsteuer-Nachschau ergeben sich bereits daraus, dass die Nachschau keine Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO ist. Die Nachschau kann folglich auch nicht die Rechtsfolgen einer derartigen Außenprüfung auslösen[1], solange sie nicht nach § 27b Abs. 3 UStG in eine solche übergegangen ist. Die Umsatzsteuer-Nachschau ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Betriebsprüfung

Rz. 95 Die Umsatzsteuer-Nachschau ist keine Außenprüfung, wie sie insbesondere die steuerliche Betriebsprüfung zum Inhalt hat (Rz. 13), sie kann zwar nach § 27b Abs. 3 UStG unter bestimmten Voraussetzungen in eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung übergehen; ein Übergang zur Betriebsprüfung ist aber ausgeschlossen. Die Umsatzsteuer-Nachschau und die Betriebsprüfung unterscheiden si...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.3 Verfahren

Die Inanspruchnahme des Pauschbetrags setzt an sich keinen Antrag voraus. Das Finanzamt kann den Pauschbetrag aber grundsätzlich nur berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige entsprechende Angaben macht und dadurch sein Begehren erkennbar wird. Macht der Behinderte jedoch von seinem Wahlrecht Gebrauch und wählt er statt des Pauschbetrags den Abzug seiner einzeln nachgewiese...mehr

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Auslandskinder / 5.1.1 Für Kinder in anderen EU-/EWR-Staaten und der Schweiz

Für zu berücksichtigende Kinder des Anspruchsberechtigten, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz haben, wird vorbehaltlich der Vorrangregelungen Kindergeld i. H. d. inländischen Sätze gezahlt.[1] Besteht für ein Kind, das in einem anderen EU-/EWR-Staat seinen Wohnsitz hat, gleichzeitig sowoh...mehr

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Zinsen auf Steuern / Zusammenfassung

Überblick Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. d. § 37 Abs. 1 AO werden gem. § 233 Satz 1 AO nur verzinst, soweit dies durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union vorgeschrieben ist. Dazu zählen: Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuer­erstattungen in § 233a AO Stundungszinsen in § 234 AO Verzinsung hinterzogener Steuern in § 235 AO Zinsen bei Aussetzun...mehr

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Zinsen auf Steuern / 7 Festsetzung der Zinsen

In allen Fällen der Entstehung von Zinsen werden diese durch schriftlichen Zinsbescheid festgesetzt. Es sind gem. § 239 Abs. 1 Satz 1 AO die für Steuern geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der Zinsbescheid kann nach §§ 129, 172 ff. AO berichtigt, aufgehoben oder geändert werden. Als Rechtsbehelf gegen den Zinsbescheid sowie gegen die Ablehnung, Erstattungszinsen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Persönliche Antragsberechtigung und Verfahren (Abs 5 S 1 und 6)

Tz. 53 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Pers antragsberechtigt iSd Abs 5 S 1 sind ausschl (zu weiteren Zweifelsfällen s Tz 51) iSd § 2 Nr 1 (nicht: Nr 2) KStG beschr stpfl (Abs 5 S 1 Nr 1 1. Hs) EU/EWR-Kap-Ges (iSd Verweises in Abs 5 S 1 Nr 1 Buchst a; zu Drittstaaten-Kap-Ges s schon Tz 51), welche Sitz und Geschäftsleitung im EU/EWR-Raum haben (Abs 5 S 1 Nr 1 Buchst b, nach diesem W...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.2 Antrag des Stpfl. i. S. v. Satz 1

Rz. 332 Das Gesetz sieht keine Formvorschriften für die Antragstellung vor. Ein Vordruck existiert nicht. Der Antrag sollte daher auch mündlich gestellt werden können, wobei sich dies aus Dokumentationsgründen für die Praxis nicht empfiehlt.[1] Die Verwaltung fordert einen schriftlichen oder elektronischen Antrag[2], was sich aus dem Gesetz zwar nicht herleiten lässt, woran ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.30 Anwendungsregelungen zu § 17 Abs 1 S 2 Nr 2 KStG (§ 34 Abs 10b KStG idF des AIFM-StAnpG)

Tz. 101 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 34 Abs 10b KStG idF des AIFM-StAnpG enthält Regelungen zum zeitlichen Anwendungsbereich des § 17 S 2 Nr 2 KStG idF des Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts. Durch das sog Kroatien-StAnpG wurde der vorherige Wortlaut des § 17 KStG zu dessen Abs 1. Es wurde ein neuer Abs 2 angefüg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Weitere materielle Voraussetzungen und Nachweiserfordernisse (Abs 5 S 2 bis 5)

Tz. 55 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Erstattung ist subsidiär zu anderen inl (zu ausl s Abs 5 S 2 Nr 5 und S 5) Erstattungsmöglichkeiten (Abs 5 S 2 Nr 1), dh es ist keine Erstattung zu gewähren, wenn und soweit Anträge auf (tw) Erstattung gem § 44a Abs 9 EStG und/oder gem DBA iVm § 50c (früher § 50d) EStG gestellt werden könnten. Dies begrenzt im Ergebnis die nach Abs 5 mög...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Korrektur einer jahresübergreifenden Umsatzverlagerung

Leitsatz Versteuert der Unternehmer entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 und 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) seine Umsätze nicht bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung, sondern erst für den der nachfolgenden Entgeltvereinnahmung, kann er die Rechtswidrigkeit der für den Besteuerungszeitraum der Entgeltvereinnahmung vorliegenden Steuerfestsetzu...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.1.4 Verfahrensregelungen

Durch die jeweiligen Verweise auf § 10d Abs. 4 EStG in den Einzelvorschriften gelten die Verfahrensregelungen des § 10d Abs. 4 EStG einschließlich der Regelung zur Festsetzungsverjährung entsprechend.[1]mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.6.2 Feststellungsbescheid und Feststellungsverjährung

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung wirkt wie ein Grundlagenbescheid [1] für die Einkommensteuerfestsetzung des folgenden VZ und für den auf den nachfolgenden Feststellungszeitpunkt zu erlassenden Feststellungsbescheid.[2] Dies folgt aus dem Verweis in § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG auf die Regelungen des § 171 Abs. 10 AO (Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist des Folgebesc...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Hemmung der Verjährung durch Abgabe einer Feststellungserklärung nach Ergehen eines Schätzbescheids unter Vorbehalt der Nachprüfung

Leitsatz 1. Gibt der Steuerpflichtige nach Ergehen eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Gewinnfeststellungsbescheids erstmals eine inhaltlich abweichende Feststellungserklärung ab, so liegt darin zugleich ein Änderungsantrag gemäß § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO). Dieser führt, wird er vor Ablauf der Feststellungsfrist gestellt, gemäß § 171 Abs. 3, § 181 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 16 GrStG enthält die Regelungen zur Hauptveranlagung der Steuermessbeträge für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Art. 15 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Feststellungsverfahren, Bindungswirkung

Rn. 76 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Es fand ein gesondertes Teilwertfeststellungsverfahren nach den Vorschriften der AO und der FGO über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen statt, §§ 179 und 180 AO. Gegenstand der Teilwert-Feststellung konnte auch ein dahin gehender Antrag des StPfl sein, dass ein bestimmtes Grundstück zum Bewertungsstichtag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vergleichsrechnung zwischen dem Anspruch auf Kindergeld für den gesamten VZ und der steuerlichen Auswirkung beim Abzug der Freibeträge für Kinder (§ 31 S 4 Hs 1 EStG)

Rn. 240 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die nach § 31 S 4 EStG von Amts wegen durchzuführende Vergleichsrechnung (BFH v 16.03.2004, VIII R 86/98, BStBl II 2005, 332; BFH v 16.03.2004, II R 88/98, BStBl II 2005, 594) wird schlagwortartig als Günstigerprüfung bezeichnet. Diese Bezeichnung ist allerdings unzutreffend. Gegenstand der Prüfung ist nicht, ob der Anspruch auf Kindergeld ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.2.2 Geltungsvorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht

Rz. 27 Die VO 883/2004/EG gilt für EU-/EWR Bürger (einschließlich der Schweiz), Staatenlose und Flüchtlinge sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene.[1] Entfallen ist die früher in Art. 2 VO 1408/71/EWG enthaltene Beschränkung auf Arbeitnehmer, Selbstständige und Studierende. Zunächst muss der persönliche Anwendungsbereich der VO eröffnet sein. Danach ist nach A...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / 3. Verfahrensrechtliche Wirkung der Jahressteuerfestsetzung/-anmeldung

Die Festsetzung der Jahresumsatzsteuer nimmt den Inhalt von Steuerfestsetzungen aufgrund von Voranmeldungen in sich auf.[14] Die in den Voranmeldungen festgesetzten Steuern werden in die Jahresveranlagung miteinbezogen.[15] Deutlich wird dies auch bei der Bemessung der Steuer aufgrund der Jahreserklärung. Diese wird für das gesamte Kalenderjahr in voller Höhe festgesetzt und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Änderung bereits verjährter Einkommensteuerfestsetzung des Gesellschafters nach § 32a KStG

Bei verfassungskonformer Auslegung erlaubt § 32a EStG aus Gründen des Vertrauensschutzes eine nachteilige Änderung einer Einkommensteuer-Festsetzung dann nicht, wenn für diese im Zeitraum des Inkrafttretens der Vorschrift bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war. FG Köln v. 19.3.2024 – 4 K 2717/09, NZB eingelegt, Az. des BFH: VIII B 30/24mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.5 Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

Am 24.6.2017 wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz) v. 23.6.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet.[1] und ist damit grundsätzlich am 25.6.2017 in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist es dabei ausdrücklich, die Möglichkeiten einer Steuerumgehung mittels Domizilgesells...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 1. § 13 Abs. 1 Nr. 16b S. 2 ErbStG

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 16b S. 2 ErbStG entfällt die Befreiung von der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer mit Wirkung für die Vergangenheit, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützige Institution innerhalb von zehn Jahren nach der Zuwendung entfallen und das Vermögen der Körperschaft nicht begünstigten Zwecken zugeführt wird. Rechtsgrundlage für die Nachversteu...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / 2. Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 2 UStG

Option zur Regelbesteuerung: Der Unternehmer konnte nach bisheriger Rechtslage dem Finanzamt bis zur formellen[22] Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung von § 19 Abs. 1 UStG verzichtet,[23] mithin die Steuer nach den allgemeinen Regelungen versteuern möchte. Für die Erklärung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Vor Eintritt der Unanf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.1.2 Wirkung der Regelung

Rz. 19 Anders als bei einer Hemmung wegen höherer Gewalt nach Abs. 1, wirkt die Regelung des Abs. 2 S. 1 nicht so, dass die Zeit des Laufs der Ablaufhemmung der Frist nach Wegfall der "Hemmung" (Rz. 7f.) – also nach Eintritt der Festsetzungsverjährung – dem regulären Ende der Zahlungsverjährungsfrist angefügt wird.[1] Andernfalls würde die Zahlungsverjährung wegen § 230 Abs....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.1.1 Tatbestandsmäßigkeit

Rz. 12 Mit dem durch das JStG 2022[1] in den § 230 AO eingefügten Abs. 2 S. 1 wird geregelt, dass der Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist "gehemmt" ist, solange die Festsetzungsfrist für den betroffenen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis noch nicht abgelaufen ist. Intention des Gesetzgebers war dabei, dass verhindert werden sollte, dass auch zukünftig ein anhängiges Steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Höhe der Umsatzsteuer

Rz. 123 Die Höhe der vom leistenden Unternehmer geschuldeten USt ist nicht von dem Besteuerungsverfahren abhängig. Damit hat die Gestattung der Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten keinen Einfluss auf die Bestimmung des Orts der Leistung und damit auf die Beurteilung der Steuerbarkeit, auf die Anwendung von Steuerbefreiungsvorschriften sowie auf die Anwendung des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.2 Zeitliche Abfolge bei Anwendung des § 32a Abs 1 KStG

Tz. 42 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der ges Grundfall geht davon aus, dass zunächst die vGA bei der Kö zu einem Erlass oder zu einer Änderung des St-Bescheids führt und anschließend dann die Änderung des Bescheids des AE erfolgt. Tz. 43 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Fraglich ist, ob eine Änderung des St-Bescheids des AE auch dann erfolgen kann, wenn die vGA bei der Kö im Zeitpunkt d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Auswirkung der Ersatzrealisationstatbestände auf die Steuerverstrickung der Anteile

Tz. 207 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden sämtliche stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen infolge einer Antragsversteuerung nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG, wegen Ausschluss des inl Besteuerungsrechts nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG oder als Folge der verdeckten Einlage der Anteile in eine Kap-Ges gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 4 UmwStG realisiert und versteuert, führ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Antragstellung

Rn. 500 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Günstigerprüfung wird durch einen Antrag des StPfl initiiert. Über eine Frist für die Antragstellung sagt das Gesetz in § 32d Abs 6 EStG – im Gegensatz etwa zu § 32d Abs 2 Nr 3 EStG – nichts aus (Weiss, NWB 2016, 334, 342). Daher handelt es sich nach Auffassung des BFH bei dem Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs 6 EStG um ein unb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Folgen des Zuständigkeitswechsels

Rn. 101 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Mit dem Eintritt bzw dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst wechselt die Zuständigkeit für die Festsetzung des Kindergeldes, BFH vom 18.12.2014, III R 13/14, BFH/NV 2015, 948. Durch den Zuständigkeitswechsel wird jedoch die bestehende Festsetzung nicht berührt, FG Nds vom 06.10.2009, 12 K 113/09, EFG 2010, 382, soweit sie nicht von der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Umfang der Änderungsmöglichkeit

Tz. 28a Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Änderung des Bescheids des AE ist der Höhe nach nicht an die Änderung auf der Ebene der Kö gebunden. Dies ergibt sich bereits daraus, dass materiell-rechtlich eine Abweichung zwischen dem nach § 8 Abs 3 S 2 KStG bei der Kö hinzuzurechnenden und dem zugeflossenen Betrag der vGA vorliegen kann (dazu s Tz 22). Diese Abweichungen sollen und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3 Erstmalige Anwendung; Übergangsregelung für Altverträge (§ 17 Abs 2 iVm § 34 Abs 10b KStG idF des AIFM-StAnpG)

Tz. 31 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Durch das sog Kroatien-StAnpG wurde der vorherige Wortlaut des § 17 KStG zu dessen Abs 1. Es wurde ein neuer Abs 2 angefügt, wonach § 34 Abs 10b KStG idFd Art 12 des Ges v 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) entspr fortgilt. Wie bereits erwähnt (s Tz 2) wurde diese Regelung wegen der Neufassung des § 34 KStG durch das Kroatien-StAnpG erforderlich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.2.2 Verzicht des ausländischen Staates auf sein Besteuerungsrecht

Rz. 68 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Wenn der ausländische Staat auf das ihm zugewiesene Besteuerungsrecht verzichtet, hat der Steuerpflichtige Unterlagen vorzulegen, aus denen sich der Verzicht ergibt. Es kann sich hierbei um einen Verzicht gegenüber Einzelpersonen, bestimmten Personengruppen oder um einen generellen Verzicht handeln (z. B. Erlass, Steuerbefreiung, genereller ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 5. Exkurs: Das zeitliche Element der Berichtigung

Die Berichtigung einer zu hoch ausgewiesenen Steuer i.S.v. § 14c Abs. 1 UStG wirkt nicht zurück, sondern ist in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem der leistende Unternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger den Steuerausweis berichtigt hat.[24] Wurde ein zu hoch ausgewiesener Rechnungsbetrag bereits vom leistenden Unternehmer vereinnahmt und steht dem Leistungsempfä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 6. Epilog: Uneinbringlichkeit

Der Unternehmer fungiert als Steuereinnehmer der Umsatzsteuer für den Fiskus.[32] Wenn er auch im Rahmen der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten die abzuführende Umsatzsteuer vorfinanzieren muss,[33] so hat dies doch Grenzen, wenn er das Entgelt und die Umsatzsteuer nicht in einer angemessenen Frist vereinnahmen kann.[34] Besteuerungsgrundlage ist die tatsächlich erhalte...mehr