Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Muster

Rz. 32 Kündigung des Vermieters gegenüber dem in das Mietverhältnis mit dem verstorbenen Mieter eingetretenen Kind Einschreiben/Rückschein Frau/Herrn ... (Vor- und Zuname/n des Angehörigen des verstorbenen Mieters) ... (Straße, Hausnummer und Lage der Wohnung im Gebäude, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr ..., hiermit zeige ich an, dass ich H...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Eintritts in das Mietverhältnis

Rz. 6 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen treten dann in das Mietverhältnis ein, wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war. Waren der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen Mitmieter, gilt § 563a. Die Ehe, Lebenspartnerschaft, das Kindschaftsver...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Ablehnungsrecht

Rz. 15 Der Ehegatte, Lebenspartner, das Kind, der Familien- oder Haushaltsangehörige kann – jeder für sich – die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem verstorbenen Mieter verhindern, indem er dem Vermieter – bei mehreren Vermietern allen – erklärt, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzen will. Die Erklärung ist formfrei. Der Eintrittsberechtigte kann die Ablehnung au...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Unabdingbarkeit

Rz. 28 Das Eintrittsrecht des Ehegatten – vorrangig vor den übrigen Eintrittsberechtigten – sowie des Lebenspartners, der Kinder, der anderen Familien- und/oder Haushaltsangehörigen kann nicht zum Nachteil des Mieters und der eintrittsberechtigten Personen abbedungen werden. Deshalb kann weder vereinbart werden, dass das Mietverhältnis mit dem Tod des Mieters endet noch, das...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.4 Räumungsfrist

Rz. 447 Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Mieter eine den Umständen nach angemessener Räumungsfrist gewähren (§ 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Wohnräume sind alle Räume, die tatsächlich Wohnzwecken dienen, auch der als Wohnraum vermietete Geschäftsraum, nicht dagegen eine Wohnung, die als Lager und Abstellraum gemietet wur...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für Ansprüche aus einem Mietverhältnis über eine Wer...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.6 Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Rz. 160 Achtung Zulässigkeit der Klage Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter nach § 558a BGB (Erklärung und Begründung des Erhöhungsverlangens in Textform) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur Erhebung der Zustimmungsklage) betrifft nicht die Zulässigkeit der Klage (BGH, Urteil. v. 29.4.2020, VIII ZR 355/1...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.9 Aufnahme von weiteren Personen

Rz. 79 Das Recht des Mieters, andere Personen in die gemieteten Räume aufzunehmen, stellt sich nur bei der Wohnraummiete. Bei der Geschäftsraummiete geht es jeweils um die Frage der Untermiete nach § 540, wenn weitere Personen die gemieteten Räume mitnutzen oder einen Teil allein nutzen sollen. Treten weitere Personen in die Firma des Mieters ein, geht es nicht um die Aufnah...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Berechtigtes Interesse

Rz. 4 Der Mieter muss ein berechtigtes Interesse an der Gebrauchsüberlassung eines Teils des Wohnraums haben. Dem Anspruch auf Untervermietungserlaubnis steht nicht entgegen, dass er das zur Untervermietung berechtigende Interesse selbst herbeigeführt hat (AG Mitte, Urteil v. 25.8.2021, 7 C 44/20, GE 2021, 1436). Als berechtigt ist jedes, auch höchstpersönliche Interesse des ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Personenkreis

Rz. 8 Die entscheidende Frage ist, für welche Personen der Mieter ein berechtigtes Interesse an ihrer Aufnahme in die Wohnung geltend machen kann. Eine Rolle spielen insoweit einmal diejenigen Angehörigen im weiteren Sinne, denen der Mieter den Gebrauch der Mietsache nicht im Rahmen des § 540 Abs. 1 überlassen werden darf, weil es sich um Dritte i. S. dieser Bestimmung hande...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Klageverfahren – Abs. 2

Rz. 9 Das Mieterhöhungsverlangen setzt zwei Fristen in Gang: Überlegungs- oder Zustimmungsfrist und Klagefrist. Rz. 10 Der Mieter hat bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens Zeit, der Mieterhöhung zuzustimmen. Der Vermieter muss beweisen, ob und wann sein Mieterhöhungsverlangen zugegangen ist. Insoweit reicht es nicht aus, dass der V...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / 1 Pfändbares Arbeitseinkommen

Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist,[1] ist nur in beschränktem Umfang nach Maßgabe der §§ 850 – 850i ZPO pfändbar. Sinn und Zweck der Regelungen sind der Schutz eines Existenzminimums für den Arbeitnehmer und seine Familie und die Vermeidung staatlicher Fürsorgeleistungen. Bestimmte Einkommensbeträge sind absolut unpfändbar, andere nur nachrangig oder relativ, d. h. b...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Umsteigen auf verbrauchsabhängige Abrechnung

Rz. 42 Durch § 556a Abs. 2 ist den Vermietern von freifinanziertem und dem Wohnraumförderungsgesetz unterliegenden Wohnraum für den Fall, dass sie etwas anderes vereinbart haben, das Recht eingeräumt worden, verbrauchs- oder verursachungsabhängig erfasste Betriebskosten ganz oder teilweise nach einem Maßstab umzulegen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der e...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Gesetz zur Befugniserweiter... / 1 Ziel

Ziel des Gesetzes ist es, die pflegerische Versorgung angesichts des demografischen Wandels langfristig sicherzustellen, die Pflegeberufe attraktiver zu machen und die Pflegeinfrastruktur effizienter, digitaler und nachhaltiger zu gestalten. Konkret verfolgt das Gesetz folgende Teilziele: Sicherstellung der pflegerischen Versorgung durch eine bessere Nutzung der Kompetenzen von...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.10 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar) – alte EU-Mitgliedstaaten

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Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.2 Verfahren

Rz. 70 Zur Einleitung des Verfahrens bedarf es eines Antrags des Arbeitgebers, der an keine Form gebunden ist und aus dem sich ergeben muss, dass die Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung einer Schwangeren oder Wöchnerin begehrt wird. Hinweis Um ein beschleunigtes Verfahren zu ermöglichen, ist es dem Arbeitgeber aber dringend anzuraten, den Antrag schriftlich zu stelle...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält er sich in der Schweiz auf. In dieser Zeit wohnt er do...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederlande / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 1.4.1 Tätigkeit in der Schweiz für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Schweiz für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweiz besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederlande / 1.4.1 Tätigkeit in den Niederlanden für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in den Niederlanden für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Niederlande besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten aufhält, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt ode...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau

Einkommensobergrenzen Es bestehen Einkommensgrenzen, die sich nach dem HmbWoFG richten. So dürfen z. B. beim 3. Förderweg für Menschen mit mittlerem Einkommen die Einkommensgrenzen für Alleinstehende bei etwa 28.800 EUR (ca. 42.000 EUR brutto Jahreseinkommen) und für eine dreiköpfige Familie bei rund 55.440 EUR (ca. 80.000 EUR brutto) liegen. Es gibt verschiedene Förderwege m...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Sonderkündigungsrecht des Vermieters nach Abs. 1

Rz. 2 Voraussetzung für die erleichterte Kündigungsmöglichkeit des Vermieters im Sinne von § 573a Abs. 1 ist, dass die Wohnung des Mieters in dem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude liegt und das Gebäude über nicht mehr als zwei Wohnungen verfügt. Der Begriff des Gebäudes i. S. d. § 573a bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, nicht nach der Ausweisung im Grundbuch als...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.3 Förderweg 3 – Mittleres bis gehobenes Einkommen:

Der 3. Förderweg richtet sich an Haushalte mit Einkommen bis maximal 140 % über den im Wohnraumförderungsgesetz definierten Grenzen, sodass bis zu 65 % der Hamburger Haushalte gefördert werden können. Die Anfangsmiete kann bis zu 12,25 EUR pro Quadratmeter betragen. Auch hier vergibt der Senat jährliche Fördermittel für rund 350 Wohneinheiten. Der Förderumfang umfasst ebenfal...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Form und Frist

Rz. 5 Die Kündigung bedarf, wie jede andere Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses auch, gemäß § 568 Abs. 1 BGB der Schriftform. Der Vermieter muss die Kündigung daher mit seiner eigenhändigen Unterschrift versehen (vgl. § 126), eine E-Mail oder ein Fax genügen der Schriftform nicht. Rz. 6 Für die Kündigung nach § 573a gilt ebenfalls die sog. Sozialklausel nach § 574. Es b...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Was gefördert wird

Neubau und Modernisierung Gefördert wird im Rahmen der sozialen Wohnungsbauförderung in Hamburg hauptsächlich: Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen: Der Schwerpunkt liegt auf dem Bau neuer Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung (Sozialbindungen), die insbesondere für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen bestimmt sind. Änderung und Erweiterung bestehender...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Die Förderabsicht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) besteht darin, durch gezielte Programme die Schaffung, Modernisierung und langfristige Erhaltung von bezahlbarem, qualitativ hochwertigem und barrierefreiem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht die Unterstützung von Bauherren, Kommunen und gemeinnützigen Trägern, um insbe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Wer die Förderung beantragen kann

Investoren, Eigentümer, Erbbauberechtigte Die Förderung im Rahmen der sozialen Wohnungsbauförderung Hamburg können folgende Akteure beantragen: Investoren: Hierzu gehören zahlreiche natürliche und juristische Personen, zum Beispiel private Investoren, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Projektentwickler oder Bauträger, die über die erforderliche wirtschaftliche Leistungsfä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Diese Belegungsbedingungen sind gefordert

Bis zu 30 Jahre Für den sozialen Wohnungsbau in Hamburg gelten folgende Belegungsbedingungen: Die geförderten Mietwohnungen mit Sozialbindungen unterliegen einer Belegungsbindung von in der Regel mindestens 30 Jahren, in denen die Wohnungen nur an Personen vermietet werden dürfen, die die Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung für die Belegung ist der Wohnberechtigungsschein ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 5. Belegung mit Mietern, die die Kriterien nach Beginn des Mietverhältnisses nicht mehr erfüllen

Das Gesetz bestimmt, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mieter, die von § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO verlangt werden, nur zu Beginn des Mietverhältnisses vorliegen müssen. In der Begründung des Regierungsentwurfs wird ausdrücklich in Kauf genommen, dass sich im Lauf der Zeit eine Unterstützung von Personen ergibt, die die Kriterien der – bereits erweiterten – Hilfebedü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 1.2 Beschäftigung von Gesellschaftern und Geschäftsführern

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern, Fremdgeschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern und Geschäftsführern einer Familien-GmbH gelten besondere Regelungen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Eine Beschäftigung ist ein persönliches und wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis, in dem sich ein Arbeitnehmer (Angestellter, Arbeiter) seinem Arbeitgeber gegenüber befindet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen einer Beschäftigung sind in § 7 SGB IV definiert. Die höchstrichterlichen Entscheidungen zu dieser The...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
KI in der Personalentwicklung / 2.2 Weitere nützliche Anwendungsfelder der künstlichen Intelligenz in der Personalentwicklung

Wirklich interessante Anwendungsfelder, die potenziell möglich sind, aber i. d. R. (noch) nicht genutzt werden oder eben auf systembedingte Limitierungen oder mangelnde Daten stoßen, ließen sich im Kontext eines Lern-Ökosystems hervorragend realisieren. Hinweis Lern-Ökosystem In vielen Organisationen sind in den letzten Jahren Lernlandschaften gewachsen, die aus einer Vielzahl...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.14 Prozessuales

Rz. 69 Der Vermieter ist für die Schuldhaftigkeit der durch den Wohnungsmieter begangenen Pflichtverletzung (§ 573 Abs. 2 Nr. 1) beweispflichtig (LG Berlin II, Urteil v. 5.3.2024, 67 S 179/23, GE 2024, 501; entgegen BGH, Urteil v. 13.4. 2016, VIII ZR 39/15, ZMR 2016, 523). Rz. 69a Bei längerfristigen Mietverhältnissen ist die Kündigungsfrist nach § 573 Abs. 1 oft recht lang. ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.3 Privilegierter Personenkreis

Rz. 35 Eigenbedarf kann für Familienangehörige geltend gemacht werden. Hinweis Begriff: Familienangehörige Der Begriff des Familienangehörigen ist im Gesetz nicht definiert, auch nicht im übrigen BGB. Allgemein wird mit dem Begriff der Familie die Gesamtheit der durch Ehe- und Verwandtschaft verbundenen Personen gesehen (BVerwG, Urteil v. 31.3.1977, V C 22.76, BVerwGE 52, 214)...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.10 Anforderungen an das Kündigungsschreiben

Rz. 55 Gemäß § 573 Abs. 3 sind die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Es muss sich aus dem Kündigungsschreiben ergeben, dass ein ernsthafter, vernünftiger und nachvollziehbarer Erlangungswunsch des Vermieters besteht und die weiteren Voraussetzungen des Tatbestands erfüllt sind. Die Kerntatsachen müssen mitgeteilt werde...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.5 Rechtsmissbräuchliche Kündigung

Rz. 40 Wichtig Rechtsmissbräuchlicher Eigenbedarf Es gibt zahlreiche Fallkonstellationen, in denen eine Eigenbedarfskündigung vom BGH als rechtsmissbräuchlich eingestuft worden ist. Dies gilt zunächst für den Fall, dass der Eigenbedarf des Vermieters noch vor Ablauf der Kündigungsfrist entfällt. Ein Festhalten an der rechtmäßig ausgesprochenen Eigenbedarfskündigung ist dann re...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Betriebsbedarf

Rz. 89a Zu unterscheiden ist zwischen den Fällen, in denen die Wohnung schon von Betriebsangehörigen genutzt wird (Werkmiet- oder Werkdienstwohnungen nach §§ 576–576b), und den Wohnungen, die an Betriebsfremde vermietet sind, jetzt aber Betriebsangehörigen zur Verfügung gestellt werden sollen. Nur im letzten Fall spricht man von einer Kündigung wegen Betriebsbedarfs. Die Künd...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Anspruchsinhaber

Rz. 31 Der Anspruch auf Eigenbedarf kann ausschließlich vom Vermieter der Wohnung geltend gemacht werden. Bei einer Mehrheit von Vermietern reicht es aus, wenn Eigenbedarf nur bei einem von ihnen vorliegt (AG Ratzeburg, Urteil v. 23.7.2025, 17 C 235/23, BeckRS 2025, 22584). Wer Vermieter ist, ergibt sich in der Regel aus dem Mietvertrag. Hat der Grundstückseigentümer den Miet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.13 Kündigungen – Räumungsklage – Muster

Rz. 64 Muster Eigenbedarfskündigungen Per Bote Frau/Herrn (Mieter) Anschrift Betreff: Ihre Wohnung in der … Straße, … Wohnort Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, ich sehe mich leider veranlasst, Ihr Mietverhältnis fristgemäß zum … zu kündigen. Rechtsgrundlage für die Kündigung ist § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB. Ich mache Eigenbedarf für meine Kinder, die zur Zeit in...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Außergerichtliche Streitbei... / 3.2 Vertretung

Im Schlichtungsverfahren kann man sich selbst vertreten. Es ist also kein Rechtsanwalt zur Vertretung hinzuzuziehen. Das Gesetz regelt aber, dass sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt oder eine andere Person, die zur Rechtsdienstleistung befugt sein muss, vertreten lassen können. Praxis-Beispiel Verbände als Vertreter Damit sind vor allem Interessen- und Berufsverbände gem...mehr

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Betreuungsgeld / Zusammenfassung

Begriff Das rechtspolitisch umstrittene Betreuungsgeld in Höhe von monatlich 150 EUR (bzw. bis 31.7.2014 100 EUR) wurde als steuerfreie "Anerkennungs- und Unterstützungsleistung" für Eltern konzipiert, die die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder außerhalb einer öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtung, d. h. in der Familie oder im privaten Umfeld, durchführen. Es ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur zielgenaue...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.5 Einwendungen gegen die RBEG 2017/2021

Rz. 192 Der Bundesrat hat sich schon im Zuge des RBEG 2017 zu der verwendeten Berechnungsmethode für die Ermittlung der Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II (und dem SGB XII) kritisch geäußert. Die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche sind demnach wissenschaftlich nicht belastbar ermittelt, weil nur eine sehr geringe Anzahl von Haushalten mit Kindern au...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.1 Berechtigte

Rz. 8 Das Bürgergeld ist grundsätzlich nicht allein den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorbehalten. Diese erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1. Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 und den Maßgaben des § 23 erhalten demgegenüber die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die unterschiedlichen früheren Begrifflichkeiten Arbeitslosengeld II und Sozialgeld h...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.5.3 Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Stiefeltern, Großeltern

Rz. 97 Als Eltern sind nur die leiblichen oder Adoptiveltern anzusehen. Rz. 98 Die in § 10 Abs. 4 für die Familienversicherung ausdrücklich vorgenommene Ausdehnung des Kindbegriffs auf Enkel, Stief- oder Pflegekinder kann nicht auf den Elternbegriff übertragen werden. Nicht erfasst sind daher insbesondere die Pflegeeltern nach dem Jugendhilferecht (SGB VIII), Stiefeltern oder...mehr

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Sauer, SGB IX § 9 Vorrangig... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 der § 8, der eine nicht so weit gehende Verpflichtung der Rehabilitationsträger zur intensiv...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.3 Familienhaushalte

Rz. 143 Die Höhe der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben bei Kindern und Jugendlichen wurde entsprechend dem bei der Ermittlung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben bei Einpersonenhaushalten nach § 5 RBEG angewandten Verfahren vorgenommen. Die ermittelten Verbrauchsausgaben dienen ungeachtet der nachfolgenden Aufstellung nur der Berechnung eines Budgets. Weite...mehr