Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / II. Ausgestaltung der Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer oder Nachlasssteuer

Rz. 16 In Deutschland, wie in den meisten anderen kontinental-europäischen Ländern, ist die Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer ausgestaltet. Jeder Erbe, Vermächtnisnehmer oder in anderer Weise von Todes wegen Begünstigte soll den ihm nach zivilrechtlichen Vorschriften, regelmäßig im Todeszeitpunkt, zufließenden Erwerb versteuern. Bei der Höhe der Besteuerung wird an die Per...mehr

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Zypern (Nord) / E. Erbschaftsteuer

Rz. 10 Anders als im Süden ist in Nordzypern die Erbschaftsteuer nicht abgeschafft worden. Für jeden Nachlass wird ein Grundfreibetrag in Höhe eines jährlich angepassten Betrages gewährt.[6] Der übersteigende Wert des Nachlasses wird mit 1 % besteuert. Rz. 11 Die Erbschaftsteuer kann durch vorweggenommene Erbfolge vermieden werden. Schenkungen werden von der Erbschaftsteuer n...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / II. Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer bzw. Nachlasssteuer

Rz. 44 Wird eine Erbschaftsteuer erhoben, ist es unter Gestaltungsgesichtspunkten regelmäßig vorzugswürdig, einer Erbanfallsteuer statt einer Nachlasssteuer ausgesetzt zu sein. Während bei der Nachlasssteuer nämlich der Wert des Gesamtnachlasses der Besteuerung unterworfen wird und der Nachlass selbst steuerpflichtig ist (estate tax), wird bei der Erbanfallsteuer jeweils nur...mehr

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Türkei / II. Gegenstand der Erbschaftsteuer und Befreiungen

Rz. 115 Der Gegenstand der Erbschaftsteuer ist in Art. 1 VVK geregelt. Danach unterliegt der Erbschaftsteuer der Vermögensanfall von Todes wegen. Als Steuerpflichtigen der Erbschaftsteuer stellt das Gesetz ausschließlich auf den Erwerber bzw. Erben ab (Art. 5 VVK). Danach kann Erbe sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein.[189] Rz. 116 Eine Befreiung von d...mehr

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Polen / IV. Beispiele zur Berechnung der Erbschaftsteuer

Rz. 131 Beispiel 1: Eine fremde Person erwirbt im Wege einer Erbschaft einen Pkw im Wert von 40.000 PLN. Die Erbschaftsteuer beträgt unter Berücksichtigung des steuerfreien Betrages von 5.733 PLN 5.433 PLN. Rz. 132 Beispiel 2: Zwei Personen, die der Steuergruppe II angehören, erwarben im Wege einer Erbschaft von je zur Hälfte eine Wohnung mit dem Wert von 500.000 PLN. Jeder d...mehr

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Finnland / II. System der Erbschaftsteuer

Rz. 114 Das finnische Erbschaftsteuerecht ist in dem Gesetz für Erb- und Schenkungsteuer geregelt. Besteuert wird nicht der Nachlass als solcher, sondern der Anteil des jeweils Begünstigten (Erbanfallsteuer). Von der Grundidee her wird die Erbschaftsteuer daher erst nach der Auseinandersetzung des Nachlasses erhoben. Da diese aber üblicherweise eine gewisse Zeit in Anspruch ...mehr

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Österreich / I. Wegfall der Erbschaftsteuer

Rz. 209 Mit Wirkung zum 1.8.2008 wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Österreich aufgehoben. Unentgeltliche Vorgänge sind aber nicht vollkommen steuerfrei, sondern werden in verschiedenen anderen Steuern erfasst. Rz. 210 Vorsicht ist allerdings bei ausländischen Wohnsitzen des Verstorbenen, Erben oder Vermächtnisnehmers geboten. In solchen Fällen können auch inländisch...mehr

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Frankreich / V. Abwicklung der Erbschaftsteuer

Rz. 243 In der Praxis erfolgt die Abwicklung in der Regel über den Notar, der für die Erben die Erbschaftsteuererklärung abgibt. Dem Notar sind hierzu Informationen über die Nachlassgegenstände und eine Aufstellung der Aktiva und Passiva zur Abwicklung der Erbschaftsteuer zur Verfügung zu stellen. Rz. 244 Die Frist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung beträgt sechs Monate,...mehr

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Katalonien / VI. Verjährung der Erbschaftsteuer

Rz. 114 Ebenso wie im Rest Spaniens beträgt die Verjährungsfrist für die Erbschaftsteuer vier Jahre ab dem Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers, in der die Steuererklärung abgegeben werden muss. In der Praxis bedeutet das, dass nach viereinhalb Jahren nach dem Tod des Erblassers keinerlei Steuerverpflichtung mehr besteht. Jedoch besteht weiterhin ...mehr

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Kroatien / F. Erbschaftsteuer

I. Erbschaft- und Schenkungsteuer Rz. 70 In internationaler Hinsicht greift die Besteuerung nach dem kroatischen Erbschaftsteuerrecht stets dann ein, wenn der Erwerb durch Erbfolge oder Schenkung in der Republik Kroatien erfolgt. Mithin kommt es ausschließlich auf die Belegenheit des Vermögens an. Die Staatsangehörigkeit der Beteiligten und ihre steuerliche Ansässigkeit sind ...mehr

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Schweden / D. Erbschaftsteuer

I. Allgemeines Rz. 202 Die erste nachgewiesene schriftliche Erbschaftsteuerregelung in Schweden geht auf das 14. Jahrhundert zurück, dem jüngeren Westgotengesetz (västgötalagen). Danach musste der Erbe 1/10 des ererbten beweglichen Vermögens binnen 30 Tagen nach dem Todestag seiner Mutter oder seines Vaters zahlen.[143] Rz. 203 Derzeit, d.h. seit dem Jahreswechsel 2004/2005, w...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / X. Die Abwicklung der Erbschaftsteuer

1. Fälligkeit Rz. 300 Nach Art. 24 spanErbStG wird die Steuer fällig:mehr

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Belgien / D. Erbschaftsteuer

I. Allgemeines Rz. 153 Die in Belgien erhobenen Abgaben von Todes wegen sind als Erbanfallsteuer ausgestaltet, die das Verwandtschaftsverhältnis der Nachlassbegünstigten zum Erblasser und den Umfang des Erbanfalls berücksichtigt. Das belgische Erbschaftsteuerrecht macht die Besteuerung des Nachlasses ausschließlich von einer subjektiven Bindung des Erblassers zum Inland (Einw...mehr

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Irland / D. Erbschaftsteuer

I. Allgemeines Rz. 225 Eine Besteuerung kommt in Irland nach dem Capital Acquisiton Tax oder dem Capital Gains Tax in Betracht. Daneben ist auch Einkommensteuer (income tax) zu entrichten. Rz. 226 Der sog. Probate Tax (Erbscheinsteuer), der aufgrund des Finance Act 1993 vor Erteilung eines grant of probate zu zahlen war, ist durch den Finance Act 2001 zum 6.12.2000 abgeschafft...mehr

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Estland / I. Erbschaftsteuer

Rz. 64 Die Erbschaft wird in Estland nicht besteuert.mehr

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Bulgarien / E. Erbschaftsteuer

Rz. 91 Die Erbschaftsteuer ist eine Kommunalsteuer. Dies bedeutet, dass das Steueraufkommen den Kommunen zufließt und die Steuerschuld von der Kommunalverwaltung eingetrieben wird. Einschlägig ist das Gesetz über die Kommunalsteuern und -gebühren aus dem Jahre 1998. Rz. 92 Steuerpflichtige Objekte sind durch bulgarische Staatsangehörige gesetzlich oder testamentarisch geerbte...mehr

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Finnland / VI. Freibeträge sowie Befreiung von der Erbschaftsteuer

Rz. 122 Die hohen Steuersätze werden nicht durch entsprechend hohe Erbschaftsteuerfreibeträge abgemildert. Es gelten folgende Freibeträge: Rz. 123 Von der Erbschaftsteuer gänzlich befreit sind gem. § 2 FinErbStG u.a. der fin...mehr

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Island / D. Erbschaftsteuer

Rz. 32 Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Island hinsichtlich der Erbschaftsteuer besteht nicht. War der Erblasser in Island ansässig, besteht unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht. Erhoben wird Erbschaftsteuer auf den Erwerb jedes einzelnen Erben. Steuerbefreit sind Ehepartner, nichteheliche Lebenspartner und karitative Organisationen. Der Erwerb wird gr...mehr

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Niederlande / II. Berechnung der Erbschaftsteuer

Rz. 147 Die Erbschaftsteuer (Successiewet) ist als Erbanfallsteuer ausgestaltet. Steuerschuldner ist der Erbe. Bei der Bewertung wird grundsätzlich vom Verkehrswert ausgegangen. Rz. 148 Der Ehegatte (und zusammenlebende unverheiratete Paare, die die Voraussetzungen des Erbsteuergesetzes erfüllen) und die Kinder gehören zur Steuerklasse I. Die Enkelkinder gehören zur Steuerkla...mehr

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Deutschland / III. Entstehung der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer (§ 9 ErbStG)

Rz. 212 Für die persönliche Steuerpflicht (§ 2 ErbStG), die Wertermittlung (§ 11 ErbStG), die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe innerhalb von zehn Jahren (§ 14 ErbStG), die Steuerklasse des Erwerbers (§ 15 ErbStG) und die Übergangsregelungen beim Wechsel der gesetzlichen Bestimmungen (§ 37 ErbStG) sind grundsätzlich die Verhältnisse am Stichtag der Steuerentstehung maßgeblic...mehr

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Deutschland / H. Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer

I. Vorbemerkung Rz. 191 In der jüngeren Vergangenheit war die Tätigkeit des deutschen Steuergesetzgebers im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht insbesondere durch den Versuch geprägt, die Begünstigungsvorschriften für Betriebsvermögen (und Grundvermögen) an die Vorgaben des BVerfG[154] anzupassen. Mittlerweile gewinnt daneben die Rechtsprechung des EuGH immer größeren Einflus...mehr

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Zypern (Republik Zypern) / F. Erbschaftsteuer

Rz. 22 Die Nachlasssteuer (estate tax) ist in der Republik Zypern mit Wirkung vom 1.1.2004 an abgeschafft worden.mehr

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Ungarn / I. System der Erbschaftsteuer

1. Rechtsgrundlagen Rz. 315 Das ungarische Recht kennt das Rechtsinstitut der Erbschaftsgebühr.[275] Die diesbezüglichen Vorschriften sind in Kapitel II des Gebührengesetzes[276] (Illtv.) enthalten. Rz. 316 2010 wurde das System der Erbschaftsgebühr erheblich vereinfacht. Angesichts dessen, dass in zwei Dritteln der Nachlasssachen die Verwandten der geraden Linie oder der Eheg...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / 1. Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer?

a) Allgemeines Rz. 123 Die Vorteile der balearischen Erbschaftsteuer gegenüber der Schenkungsteuer als Steuer, welche unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden besteuert, liegen auf der Hand: Der Erbschaftsteuertarif liegt bei nächsten Angehörigen (Steuerklasse II) bei einem Pro-Kopf-Erwerb von bis zu 700.000 EUR bei nur 1 % auf die bereinigte Bemessungsgrundlage. Weiterhin kom...mehr

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Luxemburg / I. System der Erbschaftsteuer

Rz. 170 Ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern zwischen Luxemburg und Deutschland besteht nicht.[82]mehr

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Bosnien und Herzegowina / D. Erbschaftsteuer

I. Rechtsgrundlagen Rz. 138 Aufgrund des komplexen Staatsaufbaus Bosniens und Herzegowinas ist die Zuständigkeit für die Regelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer den verschiedenen Trägern der öffentlichen Gewalt zugeteilt. Der Staat Bosnien und Herzegowina hat hier keinerlei Befugnisse, sondern die Republik Srpska und Brčko Distrikt BuH; in der Föderation BuH sind zehn Kan...mehr

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Finnland / IV. Anrechnung der im Ausland gezahlten Erbschaftsteuer

Rz. 117 Ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet des Erbschaftsteuerrechts gibt es zwischen Finnland und Deutschland nicht. § 4 FinErbStG sieht aber eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern vor, sofern der Erbe/Begünstigte in Finnland wohnt.mehr

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Polen / I. Das System der Erbschaftsteuer

1. Gegenstand der Erbschaftsteuer Rz. 117 Grundlegender Rechtsakt im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist das Gesetz vom 28.7.1983 über die Erbschaft- und Schenkungsteuer ( ErbStG).[24] Dieses Gesetz regelt – was man schon aus dessen Titel ersehen kann – die Besteuerung des Vermögenserwerbs nicht nur im Wege der Vererbung, sondern auch im Wege einer Schenkung. Rz. 11...mehr

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Belgien / b) Objekt der Erbschaftsteuer

Rz. 169 Objekt der Erbschaftsteuer ist das Weltvermögen des Erblassers, der an seinem Todestage Einwohner Belgiens war. Alles, was aus dem Nachlass von Todes wegen erworben wird, unterliegt der Erbschaftsteuer, d.h. insbesondere: Rz. 170 (1) Immobilien, die grundsätzlich mit dem objektiven Verkaufswert (valeur vénale) am Todestag zu bewerten sind. Bei ausländischem Immobilien...mehr

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Schweiz / a) Erbschaftssteuer

Rz. 219 Gegenstand der Erbschaftssteuer sind die von Todes wegen erfolgenden Vermögensübergänge. Darunter fallen die Vermögensübertragungen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge bzw. aufgrund einer Verfügung von Todes wegen.[390] Da die jeweilige kantonale Gesetzgebung über die Begriffsauslegung bestimmt, können zusätzlich auch andere mit dem Tod zusammenhängende Tatbestände de...mehr

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Italien / I. System der Erbschaftsteuer

Rz. 299 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die die Regierung Berlusconi mit Gesetz Nr. 383 vom 18.10.2001, das am 25.10.2001 in Kraft trat, für alle Erbfälle, die nach dem 25.10.2001 eingetreten sind, abgeschafft hatte, wurde durch das Gesetzesdekret Nr. 262/06 bzw. durch Gesetz Nr. 286/06 rückwirkend zum 3.10.2006 (Erbschaften) bzw. zum 1.1.2007 (Schenkungen) wieder eingef...mehr

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Luxemburg / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht für Erbschaftsteuer

Rz. 197 Eine unbeschränkte Steuerpflicht aufgrund Besteuerung mittels der Erbschaftsteuer (droits de successions) besteht, wenn der Erblasser luxemburgischer Einwohner (résident) war, Art. 1 Abs. 1 L.27.12.1817. Auf den Wohnsitz der Erben kommt es nicht an. Rz. 198 Man gilt als luxemburgischer Einwohner, wenn sich der letzte Wohnsitz (domicile) des Erblassers oder der Mittelp...mehr

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Norwegen [1] / E. Erbschaftsteuer

Rz. 105 Mit Wirkung vom 1.1.2014 wurde in Norwegen die Erbschaft- und Schenkungsteuer aufgehoben. Diese Änderung findet Anwendung für unentgeltliche Zuwendungen, die nach dem 31.12.2013 erfolgt sind, sowie für Nachlässe, bei denen der Todesfall nach dem 31.12.2013 eingetreten ist. Rz. 106 Für früher angefallene Zuwendungen und Erbanfälle ist die Erbschaftsteuer nach Maßgabe d...mehr

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Polen / 1. Gegenstand der Erbschaftsteuer

Rz. 117 Grundlegender Rechtsakt im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist das Gesetz vom 28.7.1983 über die Erbschaft- und Schenkungsteuer ( ErbStG).[24] Dieses Gesetz regelt – was man schon aus dessen Titel ersehen kann – die Besteuerung des Vermögenserwerbs nicht nur im Wege der Vererbung, sondern auch im Wege einer Schenkung. Rz. 118 Gemäß Art. 1 Abs. 1 ErbStG unter...mehr

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Malta / F. Erbschaftsteuer

Rz. 20 Die Erbschaftsteuer ist auf Malta am 25.11.1992 abgeschafft worden. Rz. 21 Im Rahmen der Erbfolge wird daher allenfalls für bestimmte Gegenstände eine Stempelsteuer (Duty on Documents and Transfer) erhoben. Dies betrifft insbesondere in Malta belegenen Grundbesitz sowie Geschäftsanteile an einer in Malta gegründeten Limited Liability Company. Rz. 22 Der Steuersatz beträ...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Erbschaftsteuer

Rz. 144 Im Fall des Todes wird IHT auf das gesamte Vermögen des Erblassers in der Weise erhoben, wie wenn er dieses unmittelbar vor seinem Tode übertragen hätte.[165] Zum steuerbaren Nachlass gezählt werden auch Anteile einer joint tenancy (z.B. am Haus, gemeinsamen Bankkonto), die im Wege des right of survivorship übergehen, lebzeitig übertragene Vermögensgegenstände, an de...mehr

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Montenegro / G. Erbschaftsteuer

Rz. 24 Die Erbfolge wird nach dem Gesetz über die Grunderwerbsteuer belastet. Die Grunderwerbsteuer beträgt im Erbfall 3 % des Wertes der im Nachlass enthaltenen Grundstücke. Die Abkömmlinge, die Eltern des Erblassers und sein Ehegatte sind von der Steuer befreit. Die Erben der zweiten Ordnung werden insoweit befreit, wie die Wohnung des Erblassers Gegenstand der Erbfolge is...mehr

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Russische Föderation / F. Erbschaftsteuer

Rz. 97 Die Erbschaftsteuer wurde in Russland zum 1.1.2006 aufgehoben. Es fällt jedoch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,3 % des Werts des Erbes für Erben der ersten und zweiten Kategorie sowie 0,6 % für sonstige Erben an. Rz. 98 Gemäß Art. 217 Abs. 18 SteuerGB[12] ist der Erwerb von Todes wegen einkommensteuerfrei. Allerdings fällt bei der Veräußerung der Erbschaftsgegenstä...mehr

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Frankreich / III. System der Erbschaftsteuer

Rz. 231 Besteuert wird der Reinnachlass, bei der Ermittlung des Nachlasses sind daher – wie seit 1.1.2005 im Rahmen und unter den Voraussetzungen von Art. 776bis C.G.I. auch bei lebzeitigen Schenkungen – Verbindlichkeiten im Rahmen der Art. 767 ff. C.G.I. abzuziehen, bei beschränkter Steuerpflicht allerdings nur die auf den in Frankreich belegenen Gegenständen ruhenden Verbi...mehr

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Liechtenstein / D. Erbschaftsteuer

Rz. 25 Todesfälle mit einem Rechtskraftdatum der gerichtlichen Einantwortungsurkunde ab dem 1.1.2011 unterliegen in Liechtenstein nicht mehr der Nachlass- und Erbanfallsteuer. Diese ist damit seither aufgehoben und gilt allenfalls noch für vor diesem Stichtag eingeantwortete Nachlässe. Wurde die Einantwortung 2010 rechtskräftig, so ist die Nachlass- und Erbanfallsteuer gesch...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / ff) Berechnung der anzurechnenden Steuer

Rz. 142 Bei der Berechnung der anzurechnenden Steuer ist danach zu differenzieren, ob der Erwerb nur aus Auslandsvermögen oder nur teilweise aus Auslandsvermögen besteht oder das Auslandsvermögen in verschiedenen Staaten liegt. Rz. 143 Der Begriff "Auslandsvermögen" ist im Rahmen des § 21 ErbStG nach deutschem Steuerrecht auszulegen. Nicht jeder Vermögensgegenstand, der sich ...mehr

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Slowenien / K. Erbschaftssteuer

Rz. 105 Die Erbschaftssteuer samt verfahrensrechtlichen Vorschriften ist im Gesetz über die Steuer auf Erbschaften und Schenkungen[286] ( ErbStG) geregelt.[287] Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts,[288] die im Erbweg[289] Vermögen erlangen (Art. 3 Abs. 1 ErbStG), das kein Einkommen nach dem Einkommens- oder Körperschaftsteuergesetz ist (A...mehr

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Schweiz / 2. Konzeption der Erbschaftssteuer

Rz. 217 Die Besteuerung der Erbschaften kann entweder als Erbanfall- oder als Nachlasssteuer oder durch eine Kumulation der beiden Steuerarten erfolgen. Die Erbanfallsteuer wird auf dem Erbteil jedes Erben individuell erhoben und nicht auf dem Nachlass insgesamt. Dies erlaubt eine Bemessung nach der Höhe der einzelnen Erbanfälle/Vermächtnisse sowie eine Abstufung nach dem Ve...mehr

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Portugal / 1. Doppelbesteuerung

Rz. 243 Portugal hat mit ca. 79 Staaten (Stand 2024) Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, von denen 78 bereits in Kraft getreten sind, wobei sich diese Abkommen auf Regelungen zur Besteuerung des Einkommens beschränken und die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen nicht erfassen. Gesonderte Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erbschaften und Schenkunge...mehr

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Belgien / X. Doppelbesteuerung und Maßnahmen zu deren Milderung

Rz. 242 Belgien hat lediglich mit Frankreich und Schweden Doppelbesteuerungsabkommen bezüglich der Erbschaftsteuer unterzeichnet. Abkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz bestehen nicht. Rz. 243 Die Konflikte, die meist zwischen der Besteuerung aufgrund des Wohnsitzes des Erblassers (oder des Erben) einerseits und der Besteuerung aufgrund der Belegenheit des Vermö...mehr

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Italien / VI. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 323 Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es zwischen Deutschland und Italien kein Doppelbesteuerungsabkommen.[473] Gerade bei Wegzug des Erblassers oder Schenkers aus Deutschland nach Italien besteht wegen der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 b) ErbStG (persönliche Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige auch binnen fünf Jahren nach Wegzug) die Gefahr ...mehr

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Belgien / 1. Steuerpflichtige Schenkungen

Rz. 236 Steuerpflichtige Schenkungen, d.h. notariell beurkundete Schenkungen, Schenkungen von Immobilien und andere registrierungspflichtige Schenkungen, die der Erblasser innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Tode an Erben oder Vermächtnisnehmer gemacht hat, werden für die Ermittlung des anwendbaren Steuersatzes berücksichtigt, außer in der Region Brüssel-Hauptstadt.[165...mehr

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Ungarn / III. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 333 Zwischen Ungarn und Deutschland wurde bis heute kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, das auch die Erbschaftsteuer bzw. Erbschaftsgebühr erfasst. Zwischen Ungarn und Österreich hingegen besteht ein Abkommen[291] über die Vermeidung der Doppelbesteuerung im Bereich der Erbschaftsteuer; der sachliche Anwendungsbereich dieses Abkommens erfasst sowohl die im ung...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 1. Völkerrecht

Rz. 1 Das internationale Steuerrecht ist gekennzeichnet durch unterschiedliche Zielvorstellungen der nationalen Gesetzgeber. Einzelne Länder erheben regelmäßig in unterschiedlichem Umfang Steuern zur Erzielung von Einnahmen. Das Recht, Steuern zu erheben, ist Ausfluss der staatlichen Souveränität, die allerdings im Völker- und Europarecht ihre Grenzen findet. Völkerrechtlich...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / I. Nationales Steuerrecht als Rechtsgrundlage

Rz. 38 Unter dem Begriff des internationalen Steuerrechts ist das nationale (deutsche) Steuerrecht zu verstehen, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Der Teil des deutschen Erbschaftsteuerrechts, der sich mit Erbfällen mit Auslandsberührung beschäftigt, ist daher das deutsche internationale Erbschaftsteuerrecht. Zwischenstaatliches Recht g...mehr