Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Grundsätzliches

Rz. 90 Im Falle einer Erbschaft hängt die Besteuerung zwischen Ehegatten von dem Güterstand ab, in dem diese leben. Eheleute und eingetragene Lebenspartner können zwischen den folgenden Güterständen wählen:mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage

Rz. 23 In § 3 ErbStG ist im Einzelnen definiert, was nach dem ErbStG als Erwerb von Todes wegen gilt. Es dürfen nur diejenigen Sachverhalte besteuert werden, die unter eine der gesetzlichen Bestimmungen subsumiert werden können.[22] Dieser abschließende Charakter der Vorschrift hat zu einer Reihe von Spezialvorschriften geführt.mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Anwendbarkeit der Begünstigungen auf das Betriebsvermögen

Rz. 187 Die Betriebsvermögensbegünstigungen sind dem Grunde nach auf das sog. begünstigungsfähige Unternehmensvermögen anwendbar. Begünstigungsfähig ist inländisches bzw. in einem Mitgliedstaat des EU- bzw. EWR-Raums gelegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Betriebsvermögen beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs (Einzelunternehmen) oder Teilbetriebs, einer ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / cc) Erfüllung des Zugewinns durch Sachwerte – ertragsteuerliche Folgen

Rz. 104 Der Zugewinnausgleichsanspruch ist ein auf Geld gerichteter Anspruch. Erfolgt der Ausgleich des Zugewinns nicht "in Geld", sondern durch die Übertragung von anderen Vermögensgegenständen, ist dies eine "Leistung an Erfüllungs statt" (§ 364 BGB). Diese Übertragung von Sachwerten an Erfüllungs statt stellt aus ertragsteuerlicher Sicht grundsätzlich einen entgeltlichen ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Vermögensgegenstände, die die Altersversorgung sichern

Rz. 200 Für Vermögensgegenstände, welche die Altersversorgung sichern, sehen die Betriebsvermögensbegünstigungen weitgehende Erleichterungen vor: Gem. § 13b Abs. 3 ErbStG werden zur Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen angeschaffte Vermögensgegenstände vollständig aus dem Verwaltungsvermögen ausgenommen. Diese Neuregelung orientiert sich an § 246 Abs. 2 S. 2 HGB un...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Zivilrecht

Rz. 108 Wenn die Zugewinngemeinschaft durch Tod eines Ehegatten beendet wird, gilt als Beendigungszeitpunkt zwingend der Todeszeitpunkt. In Bezug auf den Zugewinnausgleichsanspruch hat der überlebende Ehegatte faktisch ein Wahlrecht zwischen der erbrechtlichen und der güterrechtlichen Lösung.[116] Rz. 109 Nach der erbrechtlichen Lösung wird der Ausgleich des Zugewinns zivilre...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / cc) Pflichtteil

Rz. 33 In Bezug auf Pflichtteilsansprüche folgt das Steuerrecht nicht dem zivilrechtlichen Anfallprinzip, sondern stellt für die Entstehung der Steuerschuld darauf ab, dass der Pflichtteilsanspruch (§§ 2303 ff. BGB) geltend gemacht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) ErbStG). Erst dann gilt dieser gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG als Erwerb von Todes wegen. Für die Geltendmachung ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Keine Mitbegünstigung des Verwaltungsvermögens

Rz. 198 Kernstück des neuen Erbschaftsteuerrechts ist der grundsätzliche Ausschluss von Verwaltungsvermögen aus den Betriebsvermögensbegünstigungen. Begünstigt wird grundsätzlich lediglich das Produktivvermögen des Unternehmens, nicht hingegen das Verwaltungsvermögen. In § 13b Abs. 2 S. 1 ErbStG ist insofern ausdrücklich geregelt, dass das begünstigungsfähige Vermögen nur be...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / cc) Schuldenabzug

Rz. 203 Um den geminderten Wert fremdfinanzierten Verwaltungsvermögens für das Unternehmen angemessen zu berücksichtigen, erfolgt ein quotaler Schuldenabzug nach § 13b Abs. 6 ErbStG. Dieser Schuldenabzug ist aufgrund des Ausschlusses des Verwaltungsvermögens aus den Betriebsvermögensbegünstigungen zwingend erforderlich: Anderenfalls wäre das schädliche Verwaltungsvermögen vo...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / IV. Wahlvermächtnis

Rz. 56 Ein Wahlvermächtnis kann nach § 2154 BGB gewährt werden, wenn der Bedachte von mehreren Gegenständen nur den einen oder anderen erhalten soll. Neben § 2154 BGB finden hier die Vorschriften über die Wahlschuld in §§ 262–265 BGB ergänzend Anwendung.[55] § 2154 BGB ist nach herrschender Meinung auch auf Fälle anwendbar, in denen der Erblasser zwar nur einen bestimmten Ge...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / e) Gesetzliche Vermächtnisse

Rz. 40 Die in § 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erwähnten sog. gesetzlichen Vermächtnisse, insbesondere nach § 1932 BGB (Voraus des Ehegatten für den Hausrat [in der Regel steuerfrei gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG]), § 1969 BGB (Anspruch der Hausgenossen auf Wohnung usw. für 30 Tage [in der Regel steuerfrei gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG]) und § 1514 BGB (Regelung für die fortgesetzte G...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / k) Abfindungen für die Übertragung der Anwartschaft eines Nacherben

Rz. 54 § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG bezieht sich auf das Institut der Vor- und Nacherbschaft, das unter Rdn 134 ff. im Einzelnen dargestellt wird. Ab dem Anfall der Vorerbschaft steht dem Nacherben bis zum Eintritt des Nacherbfalls eine Anwartschaft auf die Nacherbschaft zu (sog. Nacherbenanwartschaftsrecht), die bei diesem zunächst noch keine Erbschaftsteuerpflicht auslöst. Über...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 4. Steuerfreie Zugewinnausgleichsforderung an den Ehegatten

Rz. 55 Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1371 ff. BGB), steht dem überlebenden Ehegatten nach dem Tod des Partners u.U. eine Zugewinnausgleichsforderung zu, die nach § 5 Abs. 1 ErbStG in der Regel steuerfrei bleibt. Bei der Berechnung dieser tatsächlichen Zugewinnausgleichsforderung ist jedoch zu beachten, dass nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbSt...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Zweckzuwendungen

Rz. 56 Eine Sonderrolle nehmen sog. Zweckzuwendungen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ein. Hierbei handelt es sich nach § 8 ErbStG um Zuwendungen von Todes wegen oder freigebige Zuwendungen unter Lebenden, die unter der Auflage oder Bedingung erfolgen, dass der Empfänger das Zugewendete ganz oder teilweise zugunsten eines bestimmten Personenkreises oder eines bestimmten Zwecks...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 1. Errichtung

Rz. 95 Sowohl die gemeinnützige Stiftung als auch die Familienstiftung sind rechtsfähige Stiftungen des Privatrechts. Während die gemeinnützige Stiftung nach ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und somit steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgt, dient die häufige Erscheinungsform der Familienstiftung als ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / c) Der Nacherbfolge gleichgestellte Konstellationen

Rz. 155 Der Vor- und Nacherbschaft werden in steuerlicher Hinsicht nach § 6 Abs. 4 ErbStG diejenigen testamentarischen Anordnungen gleichgestellt, die zu wirtschaftlich vergleichbaren Ergebnissen führen. Dies gilt insbesondere für Nachvermächtnisse und Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden,[171] aber auch für entsprechende Auflagen (R E 6 S. 1 Erb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Steuern (Nr 1).

Rn 17 Abzuziehen sind – Abflussprinzip – die tatsächlich entrichteten Steuern, die auf das Einkommen entfallen. Demnach die laufenden Zahlungen auf Lohn- und Einkommensteuer sowie die entspr Nachzahlungen. Einkommensunabhängige Steuern, wie Umsatz- oder Erbschaftssteuer sind nicht in Abzug zu bringen.mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Persönliche Freibeträge (§§ 16, 17 ErbStG)

Rz. 62 Die mit Abstand wichtigsten persönlichen Steuerbefreiungen enthält § 16 ErbStG. Dieser gewährt den Erben persönliche Freibeträge bei Schenkungen und dem Erwerb von Todes wegen. Die Höhe des persönlichen Freibetrags nach § 16 ErbStG hängt von der nach § 15 ErbStG zu bestimmenden Steuerklasse ab. Im Einzelnen gelten für Vermögensübergänge an folgende Personen die folgen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Breier, Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung und verdeckter Einlage, Bonner Bp-Nachrichten 4/2012, 25; Crezelius, Noch einmal: Disquotale Einlagen und verdeckte Gewinnausschüttungen, Ubg 2012, 190; Dorn, Verdeckte Einlage und verdeckte Gewinnausschüttung – Doppelbelastung aufgrund einer Schenkungsteuerpflicht?, NWB-EV 2013, 337; Ebbinghaus/Hinz, USt bei Sanierun...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Dem Grunde nach

Rz. 5 Von einer unbeschränkten Steuerpflicht ist die Rede, wenn entweder der Erblasser oder der Erwerber ein Inländer im Sinne des Gesetzes ist.[1] Es reicht also aus, wenn einer von beiden Inländer im Sinne des Gesetzes ist. Damit unterscheidet sich das deutsche Erbschaftsteuerrecht erheblich von dem anderer Staaten, die zumeist nur auf den Erblasser abstellen. Nach § 2 Abs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirkung der Bekanntgabe

Rz. 10 [Autor/Stand] Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter sind sog. Bekanntgabeadressaten.[2] Inhaltsadressaten sind die jeweiligen Erwerber. Der Bescheid muss die deutlich zum Ausdruck bringen. Dazu gehören insbesondere die hinreichende Individuali sierung der Erwerber als Steuerschuldner sowie die deutliche Unterscheidung zwischen Inhalts- und Bekanntgabeadressaten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Belastung des Erwerbers

Rz. 407 [Autor/Stand] Gegenleistung(sverpflichtung)en sind nur dann beachtlich, wenn und soweit sie den Erwerber tatsächlich belastet. Dies entspricht konsequent dem Bereicherungsprinzip, wonach nur reale Vermögensmehrungen und grundsätzlich nicht schon hierauf gerichtete Ansprüche schenkungsteuerlich erfasst werden (s. Anm. 11). Rz. 408 [Autor/Stand] Bei bedingten Gegenleist...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bekanntgabe an Nachlasspfleger (Abs. 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Der Nachlasspfleger hat, wenn sein Wirkungskreis durch das Nachlassgericht nicht eingeschränkt wurde, den Nachlass insbesondere bei noch ungewisser Rechtsnachfolge zu sichern und zu erhalten. Er kann aber auch für einzelne, potenzielle Erben bestellt werden (§ 1960 Abs. 1, 2 BGB).[2] Er gilt dann als gesetzlicher Vertreter des/r – unbekannten – Erben mit...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / b) Ermittlung des vereinfachten Ertragswerts gem. §§ 199 ff. BewG

Rz. 180 Gem. § 199 Abs. 1 und 2 BewG ist die Ableitung des gemeinen Werts aus dem vereinfachten Ertragswertverfahren sowohl für Anteile an Kapitalgesellschaften, für das Betriebsvermögen von Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen als auch für den Wert des Anteils am Betriebsvermögen einer in § 97 BewG genannten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse anwen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ziel der Vorschrift

Rz. 501 [Autor/Stand] § 7 Abs. 5 ErbStG wurde, zusammen mit § 7 Abs. 6 und 7 (Satz 1) ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Ziel war zu vermeiden, dass durch bestimmte gesellschaftsvertragliche Gestaltungen bei Auflösung oder Ausscheiden aus einer Personengesellschaft die Schenkungsteuer umgangen wird.[3] Speziell mit § 7 Abs. 5 ErbStG fokussierte ma...mehr

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ZErb 08/2025, Betreuerbeste... / 1 Gründe

I. Mit anwaltlichem Schreiben vom 11.10.2024 regte der Ehemann der Betroffenen an, für die Betroffene eine Betreuung für den Aufgabenkreis "Übertragung der Hausanwesen … . und … auf die Abkömmlinge" einzurichten. Die Betroffene leide an einer Demenz. Sie hat ihrem Ehemann 2016 eine Vorsorgevollmacht(AS I3) ausgestellt, in der es unter § 1 S. 1 Hs. 1 heißt: "Die Vollmacht gilt...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / bb) Vermögenstransfers während der Zugewinngemeinschaft

Rz. 100 In der Praxis oft verkannt wird der Umstand, dass trotz § 5 ErbStG Schenkungen zwischen Ehegatten, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, nicht generell steuerfrei sind. Die Eheleute haben während des Bestands des gesetzlichen Güterstands zu beachten, dass gewöhnliche Schenkungen steuerrechtlich als "normale", schenkungsteuerbare Vorgänge behandelt werden....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ehegatten (Abs. 1 StKl. I Nr. 1)

Rz. 16 [Autor/Stand] Eheleute fallen unter die Steuerklasse I, wenn die Ehe[2] bis zum Tod bestanden hat und nicht durch Scheidung rechtskräftig geschieden worden war (s. § 1564 Satz 2 BGB). Ob sie dauernd getrennt lebten (etwa i.S.d. § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), ist unerheblich.[3] Rechtskräftig geschiedene Eheleute, die gleichwohl erben, fallen unter die Steuerklasse II...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / I. Verträge zugunsten Dritter

Rz. 58 Verträge zugunsten Dritter (z.B. kapitalbildende oder Risikolebensversicherungen, Sparbücher oder andere Geldanlagen für Dritte) haben ihren Regelungsschwerpunkt außerhalb einer letztwilligen Verfügung. Für sie gelten regelmäßig nicht die strengen Formvorschriften für letztwillige Verfügungen und Schenkungsversprechen von Todes wegen (§ 2301 Abs. 1 BGB).[40] Rz. 59 Abg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ziel der Vorschrift

Rz. 531 [Autor/Stand] § 7 Abs. 6 ErbStG wurde, zusammen mit § 7 Abs. 5 und 7 (Satz 1) ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Der BFH vertrat in den Jahren zuvor den Standpunkt, dass der Anspruch eines Gesellschafters auf künftige Gewinnbeteiligung, als Rechtsfrucht der Mitgliedschaft i.S.d. § 99 Abs. 2 BGB,[3] den Wert des Gesellschaftsanteils beeinfl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorbemerkung

Rz. 261 [Autor/Stand] Der Erbverzicht ändert unmittelbar die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge.[2] Haben Verwandte und/oder der Ehegatte noch zu Lebzeiten des Erblassers [3] durch notariellen Vertrag (§ 2348 BGB) mit ihm auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichtet, sind sie bei Eintritt des Erbfalls weder erb- noch pflichtteilsberechtigt (§ 2346 Abs. 1 BGB). Dadurch erhöhen ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / bb) Vermächtnis

Rz. 29 Das Vermächtnis unterscheidet sich vom Erwerb als Erbe dadurch, dass der Vermächtnisnehmer gem. § 2174 BGB nicht dinglicher Erwerber wird. Er erhält stattdessen einen Anspruch gegen den Beschwerten auf Leistung des vermachten Gegenstands.[30] Besteuerungs- und Bewertungsgegenstand ist daher das mit dem Erbfall entstandene Forderungsrecht.[31] Die Rechtsprechung hat da...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / II. Abwicklungsvollstreckung

Rz. 13 Die Abwicklungsvollstreckung stellt den gesetzlichen Regelfall der Testamentsvollstreckung dar. Hat der Erblasser in seinem Testament schlicht Testamentsvollstreckung angeordnet, ohne nähere Einzelheiten festzulegen, ist im Zweifel bloß die Abwicklungsvollstreckung gem. § 2203 BGB gemeint.[12] Rz. 14 Im Rahmen der Abwicklungsvollstreckung ist es Aufgabe des Testamentsv...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / 2. Nutzung der Steuerbefreiung des Familienheims

Rz. 38 Bereits in Rdn 17 wurde darauf hingewiesen, dass das sog. Familienheim, also die selbst genutzte Immobilie, vom überlebenden Ehegatten steuerfrei gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG geerbt werden kann. Ein Nachteil ist jedoch darin zu sehen, dass der überlebende Ehegatte noch zehn Jahre nach dem Tod des Erstversterbenden im Familienheim wohnen bleiben muss, damit die zunäc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übermäßige Gewinnauszahlungen von Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 546 [Autor/Stand] Freiwillige Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter sind, als sog. Leistungen societatis causa betrachtet, grundsätzlich keine Schenkungen i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB.[2] Darüber setzt sich § 7 Abs. 6 ErbStG hinweg: Überobligatorische Gewinnauszahlungen, die unzweifelhaft im Gesellschaftsverhältnis "wurzeln",[3] gelten danach ausdrücklich als s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Steuerbarkeit des Anwachsungserwerbs

Rz. 558 [Autor/Stand] Dieser sog. Anwachsungserwerb ist tatbestandsmäßig i.S.d. § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG, wenn der Gesellschafter die Gesellschaft zu Lebzeiten verlässt – bei Todesfall bedingtem Ausscheiden greift § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG (s. § 3 ErbStG Rz. 180 ff.).[2] Ein subjektives Merkmal in Gestalt der Kenntnis bzw. des Bewusstseins der Unentgeltlichkeit auf Seit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Bereicherung durch Verringerung von Schulden

Rz. 30 [Autor/Stand] Beim Forderungsverzicht kommt es durch Wegfall oder Verringerung von Schulden bzw. Belastungen zu einer steuerbaren Vermögensmehrung.[2] Bereichert wird der Schuldner grundsätzlich nur durch Schulderlass (§ 397 Abs. 1 BGB);[3] dies setzt den "unmissverständlichen rechtsgeschäftlichen Willen des Gläubigers voraus, auf (seine) Forderung zu verzichten."[4] ...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 2. Laufende Besteuerung

Rz. 97 Eine Familienstiftung ist unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG. Die Körperschaftsteuer beträgt gem. § 23 Abs. 1 KStG 15 %. Dazu kommt weiterhin der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer.[191] Die Stiftung unterliegt ferner mit ihrem Gewerbeertrag der Gewerbesteuer, wenn und soweit sie einen inländischen Gewerb...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / II. Geldvermächtnis

Rz. 84 Denkbar sind insbesondere Geldvermächtnisse. Bei Geldvermächtnissen sollte der Testamentsgestalter die Fragen in den Blick nehmen,mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Kürzung des Freibetrags um nicht steuerbare Versorgungsbezüge (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 5 [Autor/Stand] Zu den nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Bezügen gehören insb. nach R E 17 Abs. 1 Satz 2 ErbStR 2019:[2]mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Immobilienbewertung nach der ImmoWertV

Rz. 156 Die Immobilienbewertung ist in Deutschland maßgeblich durch die Wertermittlungsregeln gem. §§ 192–199 BauGB und die dazu ergangene Verordnung geprägt.[172] Aufgrund des § 199 BauGB wurde die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erlassen, derzeit in der umfangreich novellierten Fassung vom 1.1.2022. Sie bestimmt, wie die Verkehrswerte (Marktwerte) von Grund...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / 1. Erster Erbfall

Rz. 105 Eine Testamentsvollstreckung ist in Ehegattentestamenten beim ersten Erbfall in der Regel nicht veranlasst. Dem überlebenden Ehegatten soll nämlich jedenfalls bei der Einheitslösung regelmäßig die volle Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in Bezug auf alle Nachlassgegenstände zustehen. Etwa anders gilt dann, wenn der überlebende Ehegatte nicht Erbe wird, sondern ihm ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Außerordentliche Rechtsbehelfe

a) Wiederaufnahme des Verfahrens Rz. 840 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient der Beseitigung fehlerhafter rechtskräftiger Urteile oder Strafbefehle (vgl. §§ 359, 373a StPO). Sie ist kein ordentliches Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, weil eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt. Wurde das Strafverfahren aus Opportunitätsgründen nach...mehr

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ZErb 08/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bothe Die Teilungsversteigerung 3. Auflage, 2025 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-160-5, 49 EUR In seiner 3. Auflage gilt das Handbuch zur Teilungsve...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / cc) Sachwertverfahren

Rz. 169 Das Sachwertverfahren ist nach § 182 Abs. 4 BewG nur anwendbar, wenn keine Vergleichswerte vorliegen (Wohnungs- und Teileigentum, Ein- und Zweifamilienhäuser) oder sich keine ortsübliche Miete ermitteln lässt (Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke). Sonstige bebaute Grundstücke (z.B. Vereinsheime, Jagdhütten) sind grundsätzlich im Sachwertverfahren zu b...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Grundlagen

Rz. 177 Die Bewertung von Betriebsvermögen und nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften richtet sich gem. § 12 ErbStG nach den Regelungen des BewG.[175] Für nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften verweist § 12 Abs. 2 ErbStG auf den im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BewG zu ermittelnden gemeinen Wert gem. § 11 Abs. 2 BewG. Fü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] § 33 ErbStG soll die gleichmäßige Besteuerung im Erbfall sicherstellen. Sie ergänzt die Anzeigepflichten der Erwerber und der Nachlassgerichte (§§ 30 Abs. 1, 34 ErbStG), sind allerdings keine Anzeigen i.S.d. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO.[2] In der Praxis empfiehlt sich eine Abstimmung der Erbschaftsteuererklärung mit den bekannten Kreditinstituten des Erb...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Steuerfreiheit des Zugewinnausgleichs

Rz. 91 Wesentliches Merkmal der Zugewinngemeinschaft ist die Regelung, dass der von den Ehegatten während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft auszugleichen ist (§ 1363 Abs. 2 S. 2 BGB). Auf diesen Zugewinnausgleichsanspruch hat der jeweils anspruchsberechtigte Ehepartner einen auch klagweise durchsetzbaren Anspruch. Es steht damit nicht i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einordung nach BGB und ErbStG

Rz. 273 [Autor/Stand] Zivilrechtlich kommt es infolge rechtswirksam, d.h. durch letztwillige Verfügung (§ 1937 BGB) oder Erbvertrag (§ 1941 BGB), angeordneter Nacherbfolge zu einer zeitlich gestaffelten Gesamtrechtsnachfolge nach dem Erblasser (§ 2100 BGB). Die mit dem Erbfall zunächst dem/n Vorerben anfallende Erbschaft (§§ 1922, 1942 Abs. 1 BGB) fällt mit Eintritt des Nach...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Erbanfall

Rz. 25 Der Umfang des Erwerbs von Todes wegen durch Erbanfall (§ 1922 BGB) ist nach zivilrechtlichen Maßstäben zu beurteilen. Erbt eine Erbengemeinschaft, ist nicht diese als Gesamthandsgemeinschaft Erwerberin im erbschaftsteuerlichen Sinne, sondern die Miterben werden als einzelne Erwerber erfasst und mit dem jeweiligen anteiligen Erwerb besteuert (sog. Erbanfallsteuer).[23...mehr