Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.2.2.4 Nießbrauchsvermächtnis

Die mit dem Nießbrauchsvermächtnis belastete Person kann den Kapitalwert des Nießbrauchsrechts abziehen.[1] Der Kapitalwert berechnet sich dabei wie beim Vermächtnisnehmer nach § 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m. §§ 13 – 16 BewG.[2] Der Vervielfältiger ergibt sich hierbei für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 aus dem BMF, Schreiben vom 14.11.2022. [3] Für Bewertungsstichtage ab dem...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.9 Bewertungsrechliche Besonderheiten

Ist vom Erblasser eine wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes oder ein Miteigentumsanteil daran durch Vermächtnis zugewandt worden, dann ist der Wert der wirtschaftlichen Einheit oder des Miteigentumsanteils gesondert festzustellen und dem Erben oder der Erbengemeinschaft (in Vertretung der Miterben) zuzurechnen. Ferner erfolgt auch eine eigenständige gesonderte Feststellu...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.2.2.6 Sachvermächtnis

Auch für die Vermächtnislast gilt zunächst das gleiche wie für die Bewertung beim Vermächtnisnehmer. Ist das Vermächtnis auf ein Grundstück gerichtet, so ist dieses zunächst bei der beschwerten Person mit dem Grundstückswert zu erfassen.[1] Wird das Vermächtnis erfüllt, kann der Erbe die Vermächtnislast als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG abziehen. Die ...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.11 Jahressteuergesetz 2022

Änderung bei der Bewertung Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden auch Änderungen in der Bewertung von Grundstücken vorgenommen. Dies hat naturgemäß auch Auswirkungen bei den Vermächtnissen, da vielmals Gegenstand eines Vermächtnisses Grundstücke sein werden. Es werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Be...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.2.5 Rentenvermächtnis

Ein Rentenvermächtnis ist beim Vermächtnisnehmer mit dem Kapitalwert der Rente zu versteuern. Der Kapitalwert ermittelt sich dabei nach den §§ 13 – 15 BewG. Der Kapitalwert von Renten richtet sich dabei nach der am Besteuerungszeitpunkt noch laufenden Bezugsberechtigung. Später eintretende Umstände können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie im Besteuerungszeitpunkt bere...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.8 Besteuerung von gesetzlichen Vermächtnissen

§ 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG sieht eine Besteuerung von sonstigen Erwerben vor, auf die die für Vermächtnisse geltenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts Anwendung finden. Im Einzelnen sind dies insbesondere: Der Voraus des Ehegatten oder auch eingetragenen Lebenspartners.[1] Hier ist aber zu beachten, dass dieser Erwerb steuerfrei gestellt ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) Der Drei...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.1 Allgemeines

Will der Erblasser einer bestimmten Person nur einen einzelnen Vermögensgegenstand zuwenden, spricht man von einem Vermächtnis.[1] Dabei ist der Begriff des Vermögensvorteils im weitesten Sinne zu verstehen.[2] Die Anordnung eines Vermächtnisses – die durch Testament oder Erbvertrag vorzunehmen ist – kann verschiedene Gründe haben. So kann der Erblasser jemanden einen bestimm...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.2.6 Sachvermächtnis

Wichtigste Anwendungsfälle für Sachvermächtnisse sind Grundstücke oder Betriebsvermächtnisse. Grundsätzlich sind Sachvermächtnisse mit dem Steuerwert anzusetzen.[1] Dies kann z. B. der Kurswert, der Kapitalwert oder der Grundbesitzwert sein. Ist für die Bewertung des Vermächtnisgegenstandes kein Steuerwert maßgebend, ist das Sachvermächtnis mit dem gemeinen Wert[2] zu bewerten...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.2.8 Vorausvermächtnis

Während eine Teilungsanordnung erbschaftsteuerlich keine Beachtung findet, wird ein Vorausvermächtnis berücksichtigt.[1] Das Vorausvermächtnis ist zunächst mit dessen Steuerwert vom Steuerwert des Nachlasses abzuziehen. Anschließend wird es dem Vermächtnisnehmer (begünstigten Erben) vorab zugerechnet. Daneben erhält dieser noch seinen Erbanteil. Letzterer errechnet sich aus d...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.2 Bestimmungsvermächtnis

Hier hat der Erblasser angeordnet, dass der Beschwerte oder auch ein Dritter zu bestimmen hat, wer von mehreren Personen Vermächtnisnehmer sein soll.[1] Darüber hinaus hat auch der Beschwerte die Art, den Umfang und die Fälligkeit des Vermächtnisses festzulegen.[2] Unterfall des Bestimmungsvermächtnisses ist das Verteilungsvermächtnis.[3] Dies kann bei der Unternehmensnachfol...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.4 Forderungsvermächtnis

Wurde durch den Erblasser ein Forderungsvermächtnis ausgesetzt, erhält der Vermächtnisnehmer eine dem Erblasser zustehende Forderung.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.8 Hauptvermächtnis

Hat der Erblasser einen Vermächtnisnehmer mit einem Vermächtnis oder mit einer Auflage beschwert, dann liegt ein Hauptvermächtnis vor.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.13 Quotenvermächtnis

Hier erhält der Vermächtnisnehmer einen Bruchteil von dem Barerlös des nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten verbleibenden Nachlasses.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.22 Wahlvermächtnis

Durch ein Wahlvermächtnis wird dem Vermächtnisnehmer die Möglichkeit eingeräumt, aus dem Nachlass einen von verschiedenen Gegenständen auszuwählen.[1] Praxis-Beispiel Wahlvermächtnis Der Erblasser E hat bestimmt, dass seine Freundin F entweder den Familienschmuck oder den Porsche erhalten soll.mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.16 Schuldvermächtnis

Von einem Schuldverhältnis ist auszugehen, wenn der Erblasser dem Bedachten etwas zuwendet, was er diesem ohnehin schuldet.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.6.4 Auflage

Bei einem Vermächtnis hat der Begünstigte die Möglichkeit, seinen Anspruch gegen den Beschwerten auf dem Klageweg durchzusetzen. Im Fall einer Auflage hat der durch die Auflage Begünstigte keinen einklagbaren Anspruch.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.1 Allgemeines

Vermächtnisse können nach ihrer Rechtsgrundlage (z. B. gewillkürte oder gesetzliche) Vermächtnisse, nach der Stellung des Bedachten und Beschwerten und nach ihrem Inhalt eingeteilt werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Vermächtnisarten alphabetisch erläutert.mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.5 Gattungsvermächtnis

Hier hat der Erblasser angeordnet, dass der Vermächtnisnehmer nur eine Sache erhalten soll, die der Gattung nach bestimmt ist.[1] Beim Gattungsvermächtnis handelt es sich um gleichartige Gegenstände.mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.14 Rentenvermächtnis

Das Rentenvermächtnis vermittelt dem Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf die Zahlung einer Rente durch den verpflichteten Erben. Möglich ist hier entweder eine Leibrente oder eine dauernde Last. Soll ein Rentenvermächtnis ausgesetzt werden, sind insbesondere die steuerlichen Gegebenheiten zu beachten.mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.12 Pflichtteilsvermächtnis

Beim Pflichtteilsvermächtnis wird ein Geldbetrag in genau der Höhe des Pflichtteilsanspruchs vermacht.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.23 Zweckvermächtnis

Wurde ein Zweckvermächtnis angeordnet, kann die Bestimmung der Leistung dem billigen Ermessen des Beschwerten oder auch einem Dritten überlassen werden.[1] Den Zweck und die bedachte Person muss der Erblasser aber selbst bestimmt haben.mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.7 Früchte des Vermächtnisgegenstandes

Die beschwerte Person hat dem Vermächtnisnehmer auch die seit dem Vermächtnisanfall gezogenen Früchte herauszugeben.[1] Bei einem Mietwohngrundstück sind dies z. B. die Mieterträge.mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.10 Erklärungspflicht

Allgemeines Grundsätzlich ist auch der Vermächtnisnehmer zur Abgabe einer eigenen Erbschaftsteuererklärung verpflichtet. Dies ergibt sich aus § 31 Abs. 1 Satz 1 ErbStG. Hiernach kann das Finanzamt von jedem am Erbfall beteiligten Erwerber (zu denen auch der Vermächtnisnehmer gehört) die Abgabe einer Erklärung innerhalb einer von dem Finanzamt zu bestimmenden Frist verlangen. §...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.3.2 Rechtslage ab 1.7.2016

Ab dem 1.7.2016 wurden die nachfolgend genannten Verschonungsregelungen für begünstigtes Betriebsvermögen neu gefasst: Begünstigungen des § 13a ErbStG (Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 % und Abzugsbetrag, Vorababschlag für Familiengesellschaften) und § 19a ErbStG (Entlastungsbetrag) bzw. wenn die Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG nicht in Betracht kommt (bei Übersch...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / Zusammenfassung

Überblick Viele Testamente enthalten neben der Erbeinsetzung die Zuwendung von einzelnen Vermögensgegenständen an Personen, die nicht Erben werden sollen. Diese Zuwendung eines Vermögensvorteils ist als Vermächtnis anzusehen. Oder der Erblasser beabsichtigt, dem Erben neben seinem Erbteil noch einen einzelnen Vermögensgegenstand zukommen zu lassen (sog. Vorausvermächtnis). Er...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.3.1 Rechtslage bis 30.6.2016

§ 13a ErbStG sieht für nach § 13b ErbStG begünstigtes Vermögen bestimmte Verschonungen (unter bestimmten Voraussetzungen) vor. Zum einen kann der Erwerber einen 85 %igen Verschonungsabschlag beanspruchen.[1] Daneben wird gegebenenfalls ein Abzugsbetrag gewährt[2] und bei Erwerbern der Steuerklasse II und III eine Tarifbegrenzung.[3] Beläuft sich das Verwaltungsvermögen auf nic...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.10 Nachvermächtnis

Hat der Erblasser festgelegt, dass den Vermächtnisgegenstand ab einem bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis ein weiterer Vermächtnisnehmer erhalten soll, so liegt ein Nachvermächtnis vor.[1] Praxis-Beispiel Nachvermächtnis Erblasser E hat in seinem Testament u. a. angeordnet, dass seine Cousine C das Einfamilienhaus im Wege des Vermächtnisses erhalten soll. Nach deren Tod soll da...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.20 Verschaffungsvermächtnis

Soll der Vermächtnisnehmer einen Gegenstand erhalten, der nicht zum Nachlass gehört, spricht man von einem Verschaffungsvermächtnis.[1] Die beschwerte Person ist hier verpflichtet, den entsprechenden Gegenstand dem Bedachten zu verschaffen. Praxis-Beispiel Verschaffungsvermächtnis Erblasser E hat angeordnet, dass der Alleinerbe A dem Bruder B mit Mitteln der Erbschaft ein best...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.6.2 Abgrenzung zur Erbeinsetzung

Wird eine Person als Erbe eingesetzt, so ist diese Gesamtrechtsnachfolgerin des Erblassers. Das bedeutet, sie tritt mit dem Erbfall unmittelbar in alle Rechte und Pflichten ein. Im Gegensatz dazu erhält der Vermächtnisnehmer nur einen einzelnen Vermögensvorteil.[1] Dieser steht ihm aber mit dem Erbfall nicht unmittelbar zu, sondern er erhält nur eine Forderung gegenüber dem ...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.2 Ausschlagung des Vermächtnisses

Ebenso wie ein Erbe die ihm angefallene Erbschaft ausschlagen kann, steht auch dem Vermächtnisnehmer das Recht zu, das mit dem Erbfall[1] angefallene Vermächtnis auszuschlagen.[2] Hat der Vermächtnisnehmer das Vermächtnis angenommen, kann er es nicht mehr ausschlagen. Es reicht dabei ein schlüssiges Handeln. Im Gegensatz zur Ausschlagung einer Erbschaft[3], gibt es für die Au...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.21 Vorausvermächtnis

Der Erblasser kann einem Erben neben dessen Erbteil ein Vermächtnis zuwenden. Man spricht dann von einem Vorausvermächtnis.[1] In der Regel wird dies ein Miterbe oder ein Vorerbe sein. Denkbar ist aber auch ein Alleinerbe. Das Vorausvermächtnis bietet mehrere Vorteile. Der mit einem Vermächtnis begünstigte Miterbe muss nicht bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft war...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.4 Vermächtnisnehmer

Als Vermächtnisnehmer kommen natürliche Personen wie auch juristische Personen in Betracht. Ferner kann Vermächtnisnehmer auch eine Personengesellschaft sein.[1] Hierbei ist auf die Änderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz[2] hingewiesen, durch das ab dem 1.1.2024 ein neuer § 2a ErbStG eingefügt wurde. Weitere Einzelheiten hierzu siehe Punkt 2.4.6. Darüber hinaus...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.3 Ersatzvermächtnis

Aus bestimmten Gründen kann der zunächst Bedachte (Vermächtnisnehmer) wegfallen. Hier hat der Erblasser die Möglichkeit anzuordnen, dass ein Ersatzvermächtnisnehmer anstelle des zunächst Bedachten den Vermächtnisgegenstand erhalten soll.[1] Gründe für den Wegfall des ersten Vermächtnisnehmers können z. B. dessen Tod vor dem Erbfall sein[2], wodurch das Vermächtnis unwirksam ...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.7 Gesetzliche Vermächtnisse

Zu den gesetzlichen Vermächtnissen zählen der Voraus des Ehegatten[1] und der so genannte "Dreißigste".[2] Beim Voraus erhält der überlebende Ehegatte (sofern er gesetzlicher Erbe neben Verwandten erster Ordnung ist) die Gegenstände, die er zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt. Ist der überlebende Ehegatte dagegen gesetzlicher Erbe neben Verwandten zweiter Ordnun...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.11 Nießbrauchsvermächtnis

Das Nießbrauchsvermächtnis stellt ein interessantes Mittel zur Gestaltung der Nachfolgeplanung dar. Hierbei räumt der Erblasser dem Vermächtnisnehmer einen Nießbrauch an einem Gegenstand des Nachlasses ein. Geregelt ist das Nießbrauchsvermächtnis in § 1089 BGB, wonach die Bestimmungen der §§ 1085 – 1088 BGB entsprechende Anwendung finden. Durch den Nießbrauch erhält der Vermä...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.17 Stückvermächtnis

Wie beim Sachvermächtnis erhält der Vermächtnisnehmer einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass. Das Stückvermächtnis ist der in der Praxis am häufigsten anzutreffende Vermächtnistyp. Im Zweifel erstreckt sich das Stückvermächtnis auf das zur Zeit des Erbfalls vorhandene Zubehör.[1] Praxis-Beispiel Stückvermächtnis Erblasser E setzt in seinem Testament seine Kinder K1 und K...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.6.3 Teilungsanordnung

Das Vermächtnis, insbesondere das Vorausvermächtnis ist gegenüber einer Teilungsanordnung[1] abzugrenzen. Mit Hilfe einer Teilungsanordnung will der Erblasser bestimmen, welcher Erbe welche Nachlassgegenstände erhalten soll. Dabei soll sich die Höhe der Erbteile aber nicht verändern. Erhält jemand bei einer Teilungsanordnung mehr als ihm zusteht, ist er gegenüber den anderen...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.3 Beschwerter

Mit einem Vermächtnis beschwerte Personen können der Erbe (gesetzlicher oder testamentarischer) oder ein Vermächtnisnehmer (im Falle eines Untervermächtnisses) sein.[1] Hat der Erblasser keine Bestimmung darüber getroffen, wer Beschwerter sein soll, greift die Auslegungsregelung des § 2147 Satz 2 BGB, wonach der Erbe beschwert sein soll. Des Weiteren kann der Erblasser auch m...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.2 Umfang der Haftung

Die Haftung nach § 74 AO erstreckt sich nur auf Steuern, bei denen die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Es muss sich also um Steuern handeln, die nur ein Unternehmer schulden kann.[2] Gehaftet wird deshalb für: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, in Herstellungsbetrieben anfallende Verbrauchssteuer wie Tabaksteuer oder Kaffeesteuer, Rückzahlung der Investition...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 8.2 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung nach § 75 AO ist sachlich und zeitlich begrenzt. Sachliche Schranken sind hierbei: Nach § 75 AO wird nur gehaftet für: Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Das sind: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben, Rückforderung von Investitionszulage, Versicherungssteuer bei Versic...mehr

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Kosovo / F. Erbschaftsteuer

Rz. 21 Im Kosovo wird keine Erbschaftsteuer erhoben.mehr

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Albanien / F. Erbschaftsteuer

Rz. 15 Eine Erbschaftsteuer wird in Albanien nicht erhoben.mehr

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Andorra / E. Erbschaftsteuer

Rz. 18 In Andorra wird keine Erbschaftsteuer erhoben. Auch Schenkungen unter Lebenden sind steuerfrei möglich.mehr

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Rumänien / G. Erbschaftsteuer

Rz. 69 Eine Erbschaftsteuer wird in Rumänien nicht erhoben. Ausnahmen können sich für in Rumänien belegene Grundstücke ergeben. Kosten fallen allenfalls für die Nachlassabwicklung an, also bei Notar und Gericht sowie beim Immobilienregisteramt.mehr

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Monaco / E. Erbschaftsteuer

Rz. 15 In Monaco sind Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz im Fürstentum von der Einkommensteuer befreit. Erbschaftsteuer wird erhoben, soweit der Nachlass im Fürstentum belegen ist, und zwar unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit der Erblasser hat oder wo er seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Tarif der Erbschaftsteuer beläuft sich auf 8 ...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / D. Erbschaftsteuer

Rz. 44 Eine Erbschaftsteuer existiert in Belarus nicht. Der durch den Erbanfall erfolgte Vermögenszuwachst ist dem Einkommen des Erben hinzuzurechnen. Jedoch werden Erben gem. Art. 208 Punkt 21 des Steuergesetzbuches der Republik Belarus grundsätzlich von der Einkommensteuer befreit. Ausgenommen von der Befreiung ist Einkommen, das aus vererbten Rechtspositionen künstlerisch...mehr

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Griechenland / V. Anrechnung der ausländischen Erbschaftsteuer

Rz. 114 Zur Vermeidung der doppelten Besteuerung in verschiedenen Staaten wird die im Ausland geschuldete oder gezahlte Erbschaftsteuer von der in Griechenland geschuldeten Steuer abgezogen, soweit beide Steuern sich auf dasselbe Vermögen beziehen.mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / V. System der Erbschaftsteuer

1. Grundsätze Rz. 274 Die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine direkte Personalsteuer. Sie belastet eine Einnahme, nämlich den unentgeltlichen Vermögenszuwachs einer natürlichen Person. Sie knüpft zur Bestimmung der Steuerbelastung an persönliche Verhältnisse des Erben bzw. Beschenkten an:mehr

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Großbritannien: England und... / I. Schenkung- und Erbschaftsteuer

1. Allgemeine Merkmale Rz. 138 Die Inheritance Tax (IHT), die einheitlich für das gesamte Vereinigte Königreich gilt, ist in erster Linie als Steuer auf den gesamten Nachlass konzipiert und unterscheidet sich damit von der deutschen Regelung, den Zufluss beim jeweils Begünstigten zu erfassen (Nachlasssteuer).[156] Allerdings kennt auch England neben Steuerermäßigungen für ein...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / I. Erbschaftsteuer im internationalen Recht

1. Völkerrecht Rz. 1 Das internationale Steuerrecht ist gekennzeichnet durch unterschiedliche Zielvorstellungen der nationalen Gesetzgeber. Einzelne Länder erheben regelmäßig in unterschiedlichem Umfang Steuern zur Erzielung von Einnahmen. Das Recht, Steuern zu erheben, ist Ausfluss der staatlichen Souveränität, die allerdings im Völker- und Europarecht ihre Grenzen findet. V...mehr