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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.3 Beschwerter

Christoph Wenhardt
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Mit einem Vermächtnis beschwerte Personen können der Erbe (gesetzlicher oder testamentarischer) oder ein Vermächtnisnehmer (im Falle eines Untervermächtnisses) sein.[1] Hat der Erblasser keine Bestimmung darüber getroffen, wer Beschwerter sein soll, greift die Auslegungsregelung des § 2147 Satz 2 BGB, wonach der Erbe beschwert sein soll.

Des Weiteren kann der Erblasser auch mehrere Erben oder mehrere Vermächtnisnehmer mit demselben Vermächtnis beschweren.[2]

[1] § 2147 Satz 1 BGB.
[2] § 2148 BGB.

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