Fachbeiträge & Kommentare zu Equal Pay

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die gesellschaftlichen Konf... / 4 Gender Pay Gap – Die Vielschichtigkeit geschlechtergerechter Entlohnung

Damit sind wir beim nächsten Reizthema in Sachen Geld angelangt: die ungleiche Entlohnung von Männern und Frauen. Interessanterweise verläuft der Graben nicht zwischen den Geschlechtern selbst. Wer genauer hinhört, erkennt vielmehr, dass es um Bewertungsmaßstäbe geht, mit denen die Diskutanten Lohngerechtigkeit definieren oder ungleiche Vergütung begründen. Der Gender Pay Gap...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 3.1.1 Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Sofern Unternehmen Leiharbeiter einstellen, gilt für sie seit dem 01.04.2017 das neue Gesetz zur Zeitarbeit. Dabei sind folgende Neuregelungen zu beachten:[110] Verleiher und Entleiher haben die Überlassung von Leiharbeitnehmern ausdrücklich in ihrem Vertrag als solche zu bezeichnen (§ 1 Abs. 1 Satz 5 AÜG). Grundsätzlich dürfen Zeitarbeitnehmer nur noch 18 Monate an ein andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / Zusammenfassung

Begriff Zeit- oder Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Personalleasing – all diese Begriffe meinen dasselbe: Ein Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber einem anderen Betrieb vorübergehend überlassen. Dabei ist der Arbeitgeber (Verleiher) ein Personaldienstleister. Bei ihm ist der (Leih-)Arbeitnehmer fest und meist unbefristet angestellt. Eingesetzt wird er in einem Ku...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 7.5 Besonderheiten durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Bei der Personalgestellung bleibt der Beschäftigte Arbeitnehmer des ursprünglichen Arbeitgebers. Wegen der Aufgabenverlagerung ist der Beschäftigte verpflichtet, die Tätigkeit bei einem Dritten zu erbringen. Damit geht auch der Übergang des Direktionsrechts auf den Dritten einher. Da die Personalgestellung "dauerhaft" erfolgt, bestehen rechtliche Probleme im Zusammenhang mit...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Branchenzugehörigkeit des Betriebes Vergleichsentgelt und Höchstüberlassungsdauer, § 3

Rz. 583 Vor dem Hintergrund, dass in zahlreichen Branchen inzwischen Branchenzuschlagstarifverträge für ­Arbeitnehmerüberlassung Anwendung finden, sollte im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag eine Regelung aufgenommen werden, wonach der Entleiher verbindlich erklärt, ob der Einsatzbetrieb einem solchen Branchenzuschlagstarifvertrag unterfällt. Dieses Gebot gilt seit der letzten...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Vergütung, § 4

Rz. 637 Die Vergütungsregelung unter § 4 Abs. 1 des Vertragsmusters verweist auf die unter § 1 Abs. 7 des Vertragsmusters vereinbarten Entgeltrahmen- und Entgelttarifverträge BPA-DGB/iGZ-DGB in ihrer jeweils gültigen Fassung. Insoweit obliegt es den Vertragsparteien, sich auf eine Eingruppierung zu verständigen und diese im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Aus Gründen der Tran...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit, § 11

Rz. 606 Der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit sind bei der Arbeitnehmerüberlassung von besonderer Bedeutung, da die Leiharbeitnehmer bei wechselnden Entleihern mit unterschiedlichen Gefahrenquellen tätig werden. Insoweit werden dem Entleiher von § 11 Abs. 6 AÜG besondere Verpflichtungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes auferlegt. Diese Verpflichtungen werden unter § 11...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / II. Musterarbeitsvertrag

Rz. 215 Vertiefende und ergänzende Formulierungsbeispiele sowie weitere Formulierungsalternativen finden sich bei den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln in § 1a B. IV (siehe Rdn 213 ff.). Rz. 216 Muster 1a.15: Arbeitsvertrag Muster 1a.15: Arbeitsvertragmehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 702 Der Einsatz eines Leiharbeitnehmers ist wie eine Einstellung zu behandeln, § 14 Abs. 3 AÜG. Der Betriebsrat ist also entsprechend anzuhören. Allerdings sind dabei einige Besonderheiten, die sich aus dem Leiharbeitnehmerverhältnis ergeben, zu beachten. Rz. 703 Nicht nur der erste Einsatz eines Leiharbeitnehmers löst die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach §§ 99 – ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Vorbemerkungen

Rz. 617 Die Rechtsbeziehung zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer richtet sich grds. nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen, soweit keine gesetzlichen Sonderregelungen gelten. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sieht derartige Sonderregelungen insbesondere in § 11 AÜG vor, so dass der Vertragsgestaltung gewisse Grenzen gesetzt sind.[1225] Das Vert...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, § 2

Rz. 580 Nach § 12 Abs. 1 S. 3 AÜG besteht die gesetzliche Verpflichtung des Verleihers, sich über die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung zu erklären. Im Vertrag wird der Verleiher auch verpflichtet, darüber einen Nachweis zu erbringen und eine Kopie der Erlaubnis als Anlage dem Vertrag beizufügen. Dies empfiehlt sich, um die Richtigkeit der Angaben des Verl...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Vertragsgegenstand/Tätigkeit, § 1

Rz. 620 Die unter § 1 Abs. 1 vorgesehene Verpflichtung zur Mitteilung der Erlaubnis sowie des Ortes und des Datums der Erteilung der Erlaubnis folgt unmittelbar aus § 11 Abs. 1 Nr. 1 AÜG. Diese Verpflichtung tritt neben die Verpflichtungen, die Angaben nach § 2 Abs. 1 NachwG zu machen.[1230] Fehlt die Erlaubnis, so ist der Leiharbeitsvertrag nach § 9 Nr. 1 AÜG unwirksam, mit...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 576 Muster 1b.23: Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung Muster 1b.23: Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung § 1 Gegenstand des Vertrages (1) Dieser Vertrag dient der Regelung der Geschäftsbedingungen und zur Auftragsabwicklung zwischen dem Entleiher und dem Verleiher auf dem Gebiet der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 712 Muster 2.59: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung eines Leiharbeitnehmers Muster 2.59: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung eines Leiharbeitnehmers An: Betriebsrat Zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Von: Personalabteilung Datum: _____________________...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Musterarbeitsvertrag Leitende Angestellte

Rz. 217 Muster 1a.16: Arbeitsvertrag für leitende Angestellte Muster 1a.16: Arbeitsvertrag für leitende Angestelltemehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 787 Muster 1b.32: Geschäftsführervertrag Muster 1b.32: Geschäftsführervertragmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / nn) Ausgleichsklausel

Rz. 439 Häufig enthalten Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge sog. Ausgleichsklauseln, etwa des Inhalts, dass mit der Erfüllung des Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrages sämtliche beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erledigt sind. Sofern das Arbeitsverhältnis noch fortdauert, kann eine allgemeine Ausgleichsklausel hinsichtlich ihres Umfangs auslegungsbedürftig ...mehr

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Einsatz von Fremdfirmenpers... / 2.6 Konsequenzen einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung

Die Risiken einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung sind beträchtlich. Bei einer rechtlichen Wertung des Vertragsverhältnisses als Arbeitnehmerüberlassung wird nach § 10 Abs. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (Auftraggeber/Generalunternehmer) fingiert. Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer gegenüber dem Entleiher arbeitsrechtliche Ans...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatz von Fremdfirmenpers... / 2.4 Ratschläge zum Abschluss von Werkverträgen

Gelegentlich wird der Typ des Werkvertrags systemwidrig und damit fehlerhaft verwendet. Dies geschieht häufig aus Unkenntnis, aber auch bewusst zur Umgehung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Um die mit diesem Fehlgebrauch verbundenen unliebsamen Konsequenzen, wie Nichtigkeit des Vertrags, Begründung von nicht gewollten Arbeitsverhältnissen mit den überlassenen Arbeitnehm...mehr

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Verjährung / 6.1 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist, § 199 Abs. 1 BGB

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (Nr. 1) und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (Nr. 2).[1] Hier wird an die Kenntnis bzw. fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers hinsichtl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 6.3 Gesetzesrecht

Zwingendes Gesetzesrecht führt zur Nichtigkeit der entsprechenden tariflichen Regelung. Dies gilt auf jeden Fall für 2-seitig zwingendes Recht, d. h. Gesetze, von denen auch zugunsten des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden kann (z. B. § 107 Abs. 2 GewO: Regelungen zur Bezahlung des Arbeitnehmers in Form von Sachbezügen). Bei einseitig zwingendem Gesetzesrecht kann zugunst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 3.3 Soziale Mächtigkeit

Nach der Rechtsprechung sind die ausreichende Mächtigkeit und Druckfähigkeit unverzichtbare Voraussetzungen für die Anerkennung der Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition.[1] Dies hat sich auch durch die Einführung des Mindestlohngesetzes und durch das Tarifeinheitsgesetz nicht geändert.[2] Definition: Soziale Mächtigkeit ist gegeben, wenn die Arbeitnehmerkoalition so leist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 115 Ansprüc... / 2.2.1 Fälliger Entgeltanspruch des Arbeitnehmers, den der Arbeitgeber nicht erfüllt

Rz. 8 Von § 115 erfasst wird nur der fällige Anspruch auf Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV, auf den ein Rechtsanspruch besteht. Unbeachtlich ist, ob sich der Anspruch des Arbeitnehmers aus einer arbeits-, tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelung ergibt. Es dürfen keine Einwendungen gegen den Arbeitsentgeltanspruch bestehen. Ausreichend ist, wenn sich der Arbeitgeber ...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.3 Equal Pay nach 9 Monaten

Leiharbeitnehmer müssen künftig spätestens nach 9 Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammbeschäftigten gleichgestellt werden (Equal Pay). Längere Abweichungen sind künftig nur möglich, wenn durch (Branchen-)Zuschlagstarifverträge sichergestellt wird, dass Leiharbeitnehmer stufenweise an ein Arbeitsentgelt herangeführt werden, das von den Tarifvertragsparteien d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 3.3.1 Überblick über die Neuregelungen

Die Bundesregierung hatte sich bereits im Koalitionsvertrag im Dezember 2013 zum Ziel gesetzt, die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion hin zu orientieren und den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern. Die entsprechende Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wurde am 21.10.2016 vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat der Gesetzesänderung am 25...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.3 "Tarifvertrag" der Christlichen Gewerkschaft für die Zeitarbeit

Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010[1], in dem die fehlende Tariffähigkeit der CGZP festgestellt wurde, kam zwar nicht überraschend. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass ein Tarifvertrag mit einer Spitzenvereinigung nur dann ein echter Tarifvertrag sei, wenn auch die Spitzenvereinigung für sich selbst tariffähig ist. Dies ist bei einer Spitzenorgan...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.5 Sonderfall: Gestellungsverträge mit der DRK-Schwesternschaft

Nach den Entscheidungen des EuGH vom 17.11.2016[1] und des BAG vom 21.2.2017[2] ist der Einsatz von DRK-Schwestern auf der Basis von Gestellungsverträgen mit DRK-Schwesternschaften als Arbeitnehmerüberlassung zu werten. Dies hatte zunächst zur Folge, dass die Vorschriften des AÜG und damit u. a. auch die Höchstüberlassungsdauer nach § 1 Abs. 1b AÜG zur Anwendung kamen. Da das...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 3.1.1 Grundsatz: Erlaubnispflicht bei Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG, Begriff

Arbeitgeber (Verleiher), die Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) – bisher gewerbsmäßig/ab 1.12.2011 im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit – zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (§§ 1, 17 AÜG). Vom Grundsatz her ist jede Arbeitnehmerüberlassung ohne entsprechende Erlaubnis unzulässig, weil auf diese We...mehr

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Anwaltsmagazin / "Gender Pay Gap" in der Anwaltschaft

Vor einigen Wochen – am 19. März – wurde wieder der "Equal Pay Day" in Deutschland ausgerufen. Dieser jährlich stattfindende Aktionstag soll die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen symbolisieren, indem die durchschnittliche Entgeltdifferenz zwischen den Geschlechtern in einen Zeitraum von Kalendertagen umgerechnet wird. Ermittelt wird so der Tag, "bis zu dem Frauen umsonst...mehr

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ZAP 7/2017, Neuordnung des ... / 8. Sanktionierung auch geringfügiger Verstöße gegen die neu begründeten Verpflichtungen und gesetzlichen Vorgaben

Während bislang Verstöße gegen das Gebot eines nur vorübergehenden Einsatzes von Zeitarbeitnehmern kaum sanktioniert waren, sieht die Neuregelung selbst bei nur geringfügigen Verstößen weitreichende Sanktionen vor. Das gilt sowohl für die Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer als auch für Verstöße gegen das Equal-Pay-Gebot oder gegen die Denominationspflicht. So kann et...mehr

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ZAP 7/2017, Neuordnung des ... / b) Abweichung durch tarifliche Regelungen

Zitat § 8 Abs. 2 bis 4 AÜG – Grundsatz der Gleichstellung: (2) Ein Tarifvertrag kann vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen, soweit er nicht die in einer Rechtsverordnung nach § 3a Abs. 2 festgesetzten Mindeststundenentgelte unterschreitet. Soweit ein solcher Tarifvertrag vom Gleichstellungsgrundsatz abweicht, hat der Verleiher dem Leiharbeitnehmer die nach diesem Tarifvertra...mehr

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ZAP 7/2017, Neuordnung des ... / 1. Überblick über die Gesamtregelung

Hauptanliegen der Gesetzesnovelle ist die Reform des Rechts der Leiharbeit. Gesetzliches Anliegen ist die Bekämpfung des funktionswidrigen Einsatzes der Zeitarbeit und ihre Rückführung auf ihre Kernfunktion. Ausweislich der Regierungsbegründung (BT-Drucks 18/9232, S. 20) sollen mit § 1 Abs. 1b AÜG außerdem die Leiharbeitnehmer geschützt werden, "weil sie nur für einen klar b...mehr

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Gesetzgebungsreport / 1. Reglementierung von Leiharbeit und Werkverträgen

Das BMAS hat im November 2015 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vorgestellt. In der Zwischenzeit kursiert bereits eine überarbeitete Fassung des Referentenentwurfs, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Als zentrale Zielsetzung wird die Stärkung der Beschäftigung in den Stammbelegschaften ...mehr

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ZAP 7/2017, Neuordnung des ... / 5. Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

Für die Arbeitnehmerüberlassung im Konzernverbund gelten auch nach der Reform weiterhin Erleichterungen. So bleibt insbesondere das Konzernprivileg des § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG erhalten. Das bedeutet u.a., dass die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten bei einer zeitlich begrenzten Versetzung in eine andere Konzerngesellschaft nicht greift. Projektbezogene Überlassungen oder la...mehr

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ZAP 22/2016, Anwaltsmagazin / Reform der Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung beschlossen

Der Bundestag hat am 21. Oktober die von der Bundesregierung im Sommer auf den Weg gebrachten Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) beschlossen. Damit sollen die Rechte von Leiharbeitnehmern gestärkt und Missbräuche bei Werkverträgen eingedämmt werden (vgl. hierzu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 17/2016, S. 885). Mit dem Gesetz wird eine Höchstdauer für die Überlassun...mehr

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ZAP 7/2017, Neuordnung des ... / a) Ausgestaltung als starre Obergrenze

Während nach bisherigem Recht ein Zeitarbeitnehmer zwar im Einklang mit der EU-Arbeitnehmerüberlassungsrichtlinie nur "vorübergehend" bei einem Entleiher eingesetzt werden durfte, auf eine gesetzliche Präzisierung dieses Kriteriums aber verzichtet wurde, sieht das neue Recht in § 1 Abs. 1b S. 1 AÜG eine arbeitnehmerbezogene Überlassungshöchstdauer von 18 aufeinander folgende...mehr

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ZAP 7/2017, Neuordnung des ... / a) Weiter Entgeltbegriff

Zitat § 8 Abs. 1 AÜG – Grundsatz der Gleichstellung: "(1) Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (Gleichstellungsgrundsatz). Erhält der Leiharbei...mehr

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ZAP 3/2017, Rechtsprechungs... / 2. Ausschlussfrist und Teilbarkeit

Das BAG hat mit Urteil vom 27.1.2016 (5 AZR 277/14, ZAP EN-Nr. 615/2016 = NZA 2016, 679; auch 278/14 und 279/14) in drei Fällen zu einer Verfallklausel und deren Teilbarkeit entschieden. Dabei setzt das BAG, im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, seine Rechtsprechung fort, indem es bei einer Verfallklausel, welche sprachlich verschränkt ist, jedoch inhaltlich trennbare ...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 1. Reglementierung von Leiharbeit und Werkverträgen

Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21.2.2017 (BGBl I, S. 258) ein weiteres ihrer in der Koalitionsvereinbarung fixierten großen arbeitsrechtlichen Reformprojekte zum Abschluss gebracht. Ziel der Neuregelung ist es, den zulasten der Stammbelegschaft gehenden "Fremdpersonaleinsatz" in den Betrieben s...mehr

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AGS 4/2016, Hypothetische R... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte die Beklagte vor dem ArbG Stralsund 2011 auf Zahlung unter dem Gesichtspunkt von Equal Pay verklagt. Der Gerichtsstand des ArbG Stralsund ergibt sich aus dem Umstand, dass die Beklagte dort eine Niederlassung betreibt. In der Niederlassung sind bis auf den Niederlassungsleiter und seine Assistentin nur gewerbliche Mitarbeiter beschäftigt. Der Niederlassungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2016, Hypothetische R... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beklagten ist begründet. Die Beklagte kann von der Klägerin Erstattung ihrer hypothetischen Reisekosten von B. nach Stralsund für die beiden erstinstanzlichen Termine vor dem ArbG verlangen. 1. Die Beklagte hat gegen die Klägerin gem. § 91 Abs. 1 ZPO Anspruch auf Erstattung der erstinstanzlichen Anwaltskosten in Höhe ihrer ersparten Reisekosten. a) Reisekost...mehr

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Tarifvertragsrecht / 3.4 Tarifzuständigkeit

Gewerkschaft und Arbeitgeberverband können nach herrschender Meinung einen Tarifvertrag nur im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit schließen. Wer in den Einzugsbereich des Verbands fallen soll, besagt die jeweilige Satzung. Die Zuständigkeit ist vor allem für die Bewertung der Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen zu prüfen. Zusammenschlüsse von Gewerkschaften oder Arbeitgeberv...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften (CGZP) nicht tariffähig

Leitsatz Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften darf keine Tarifverträge schließen. Die Folge könnten hohe Nachzahlungen in Form von Sozialversicherungsbeiträgen sein. Sind die Zeitarbeitsfirmen dazu nicht fähig, können ggf. die entleihenden Firmen zur Kasse gebeten werden. Sachverhalt Die Spitzenorganisation der Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften, der Billigve...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit gilt auch für Leiharbeit

Leitsatz Leiharbeitgeber müssen ihren Leiharbeitnehmern diejenige Vergütung zahlen, welche sie als Arbeitnehmer in vergleichbarer Position im Unternehmen des Entleihers erhalten würden – "Equal-Pay-Gebot". Eine niedrigere Vergütung kann sich aber aus einem Tarifvertrag ergeben. Sachverhalt Die Leiharbeitnehmerin ist seit 1981 bei dem Leiharbeitgeber als Sekretärin beschäftigt...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Reform des Arbeitnehmerüber... / 5 Equal Pay nach 9 Monaten

Leiharbeitnehmer müssen künftig spätestens nach 9 Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammbeschäftigten gleichgestellt werden (Equal Pay). Längere Abweichungen sind künftig nur möglich, wenn durch (Branchen-)Zuschlagstarifverträge sichergestellt wird, dass Leiharbeitnehmer stufenweise an ein Arbeitsentgelt herangeführt werden, das von den Tarifvertragsparteien d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aktuelles aus Gesetzgebung ... / 40 Kein Anspruch auf "Equal Pay" für Leiharbeitnehmer

BAG, Urteil v. 31.5.2023, 5 AZR 143/19 Tarifverträge können wirksam eine Abweichung vom Grundsatz des "Equal Pay" zu Ungunsten der Leiharbeitnehmer vorsehen. Voraussetzung: Die Abweichung muss die "Achtung des Gesamtschutzes der Leiharbeitnehmer" berücksichtigen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Klage einer Leiharbeitnehmerin abgewiesen, die nach dem "Equal Pay"-Grundsa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zusatzinformationen für Ber... / 1.1 Warum Leiharbeitnehmer keinen Anspruch auf "Equal Pay" haben

BAG, Urteil v. 31.5.2023, 5 AZR 143/19 Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Klage einer Leiharbeitnehmerin abgewiesen, die nach dem "Equal Pay"-Grundsatz eine Vergütung wie die Stammbelegschaft des ausleihenden Unternehmens verlangt hatte.mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Bezugnahme auf Tarifvertrag – Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz"

BAG, Urteil v. 16.10.2019, 4 AZR 66/18 Eine Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung ("Equal-Pay") kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung nach § 9 Nr. 2 Hs. 3 AÜG a. F. ist für Arbeitgeber, die als Verleiher Leiharbeitnehmer an einen Dritten überlassen, nur dann möglich, wenn für den Entleihzeitraum das einschlägige Tarifwerk für die Arbeitnehmerüberlassung aufgrund diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aktuelles aus Gesetzgebung ... / 52 Wegweisendes BAG-Urteil zum Equal-Pay-Grundsatz

BAG, Urteil v. 16. 2.2023, 8 AZR 450/21 Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Allein die Tatsache, dass der männliche Kollege sein Gehalt "besser verhandelt" hat, kann kein zulässiges Unterscheidungskriterium sein. Das geht aus einem aktuel...mehr