Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 2.2 Entsendungen nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit

Für Entsendungen und vorübergehende selbstständige Tätigkeiten gelten die Regelungen des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit, wenn sie nach dem 1.1.2021 beginnen und keinen grenzüberschreitenden Bezug zum Vereinigten Königreich haben, sofern dies vom jeweiligen Staat gewünscht wird. Ist dies der Fall, dann muss der jeweilige Staat eine entsprechende Meldung (sog. Notifizie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 2 Recht für Entsendungen in den verschiedenen Abkommensphasen

2.1 Entsendungen nach dem Austrittsabkommen Vor dem Ende der Übergangsphase Entsendungen, die vor dem 1.1.2021 begonnen haben gelten bis zum Ablauf der Entsendung weiter. Da die Entsendedauer auf 24 Kalendermonate begrenzt ist, kann es neue Entsendungen nach dem Austrittsabkommen nicht mehr geben. Begonnene Entsendungen sind im Regelfall bereits beendet. Nach dem Ende der Überg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 2 Abgrenzungen zu anderen Fallkonstellationen

Insbesondere die Abgrenzung zwischen einer Mehrfachbeschäftigung und einer Entsendung sowie die Abgrenzung einer Mehrfachbeschäftigung und der Telearbeit kann schwierig sein. 2.1 Abgrenzung Mehrfachbeschäftigung/ Entsendung Die Kontinuität ist das wichtigste Abgrenzungskriterium zwischen einer Entsendung und einer Mehrfachbeschäftigung (gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.2 Unbedeutende Tätigkeiten

Bei der Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften werden Tätigkeiten nicht berücksichtigt, die als unbedeutende Tätigkeiten angesehen werden. Dies sind Tätigkeiten die weniger als 5 % der Vergütung oder weniger als 5 % der Arbeitszeit umfassen. Praxis-Beispiel Unbedeutende Tätigkeiten Ein Arbeitnehmer arbeitet für ein französisches Unternehmen in Deutschland. Jede Woch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 4.1 Gewöhnliche selbstständige Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedsstaaten

Art. 13 Abs. 2 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit wird angewandt, wenn eine Person in mehreren Staaten selbstständig erwerbstätig ist. Sollte eine der selbstständigen Tätigkeiten nur vorübergehend ausgeübt werden, ist eine Entsendung nach Art. 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 zu prüfen. Praxis-Beispiel Selbstständig in Deutschland un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Wort Brexit wird der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bezeichnet. Infolge des Brexits ergeben sich Änderungen für Personen in allen europäischen Staaten, insbesondere auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Übergangsphase bis zu einer endgültigen und dauerhaften Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurd...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 3 Einzelfall ist entscheidend

Die genannten steuerlichen Folgen können bei Entsendungen – je nach den Umständen des einzelnen Falls – relevant sein oder nicht. Erforderlich ist deshalb eine genaue Prüfung jedes Einzelfalls.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.1 Gewöhnliche Beschäftigung in mehreren Mitgliedsstaaten

Nach Art. 13 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 muss zunächst festgestellt werden, ob eine Person gewöhnlich in 2 oder mehr Mitgliedsstaaten beschäftigt ist. Eine Person gilt insbesondere dann als gewöhnlich in 2 oder mehr Mitgliedsstaaten tätig, wenn die Person unter Beibehaltung ihrer ursprünglichen Beschäftigung gleichzeitig eine weitere Beschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 3 Employer of Record

Ein relativ neues Phänomen ist die Nutzung ausländischer Unternehmen als fiktiven Arbeitgeber vor Ort. Bei einer längeren Entsendung, aber auch bei Workation-Vereinbarungen besteht das Problem darin, dass oftmals die Regelungen des Beschäftigungsstaates – auch hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht – gelten. Dafür ist in der Regel ein Betriebssitz vor Ort erforderlich, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 1.4 Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug

Grundsätzlich ist eine Arbeitnehmerüberlassung auch ins Ausland möglich. Handelt es sich um eine Entsendung innerhalb der EU/ bzw. des EWR-Raumes, müssen die Meldebestimmungen (EU-Entsenderichtlinie) beachtet werden. Fehlt es an der erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, so liegt keine Entsendung vor und damit können die Regelungen zur Ausstrahlung nicht greife...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 1 Verleiher bleibt Arbeitgeber

Werden Arbeitnehmer gewerbsmäßig oder gelegentlich nicht gewerbsmäßig einem anderen Unternehmen (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen, so bleibt der Verleiher grundsätzlich Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer. Daraus folgen die üblichen lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten des Verleihers. Für den Entleiher ergeben sich aufgrund der Arbeitnehmerüberlassung Haftungsverpflic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Muster / A. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Fassung v. 1.2.2024)

Rz. 1 Vorbemerkung Auf der Basis der zweiten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2018 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und aus der Richterschaft eine über...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.2 Unterbrechungen einer Entsendung

Grundsätzlich beinhalten die Abkommen über Soziale Sicherheit keine Regelungen zur Unterbrechung einer Entsendung. Ein einheitlicher Entsendevorgang liegt vor, wenn die Entsendung für einen Zeitraum bis zu 2 Monaten unterbrochen wird. Sollte eine Entsendung für eine längere Zeit unterbrochen werden, gilt die Entsendung als beendet. Besondere Regelungen beinhalten lediglich d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.1 Entsendung in Abkommensstaat

Die in den Abkommen vereinbarten Regelungen zur Entsendung enthalten in der Regel keine weiteren Ergänzungen zur deutschen Definition der Entsendung. Grundsätzlich liegt eine Entsendung in einem Abkommensstaat vor, wenn die Voraussetzungen einer Entsendung nach deutschem Recht vorliegen. Besonderheiten im Bereich der Entsendungen gibt es im deutsch-albanischen, deutsch-austr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 3 Ende einer Entsendung

Eine Entsendung gilt als beendet, wenn der Entsendezeitraum abläuft und der Arbeitnehmer nach Deutschland zurückkehrt. Wechselt der im Ausland tätige Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, so gilt die Entsendung als beendet, da er als "Ortskraft" gilt. Etwas anderes gilt bei einem Betriebsübergang.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2 Voraussetzungen für eine Entsendung nach dem Abkommensrecht

Damit eine Entsendung nach dem Abkommensrecht vorliegt, müssen die zusätzlichen Voraussetzungen in den jeweiligen Abkommen beachtet werden. Sollten diese nicht erfüllt werden, wäre eine Ausstrahlung nach deutschem Recht zu prüfen. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Die Abkommen über Soziale Sicherheit erstrecken sich in der Regel nicht auf alle Versicherungszweige. Die ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 1 Entsendung in einen Abkommensstaat

Für einen Arbeitnehmer, der in ein Land entsandt wird, mit dem ein Abkommen über Soziale Sicherheit abgeschlossen wurde, gelten vorrangig die jeweiligen Regelungen des Abkommens über Soziale Sicherheit.[1] Hierbei sind die bei den jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit vorhandenen Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen oder sachlichen Geltungsbereich zu beachte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 6 Entsendung nach Deutschland

Bei Entsendungen aus einem Abkommensstaat nach Deutschland beurteilt der ausländische zuständige Träger, ob eine Entsendung im Sinne des jeweiligen Abkommens vorliegt. Ist dies der Fall, gelten für die vom Abkommen erfassten Sozialversicherungszweige ausschließlich die Rechtsvorschriften des Abkommensstaates. Hierüber erhält die entsandte Person einen Nachweis. Hierbei ist z...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 4 Nachweis einer Entsendung

Liegt eine Entsendung vor, benötigt der Arbeitnehmer eine Bescheinigung, dass für ihn die deutschen Rechtsvorschriften weitergelten. Die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften[1] dient als Nachweis, dass für die Person ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften und nicht die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates gelten. Mit Albanien, Australien, ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.2.5 Deutsch-moldauisches Abkommen

Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 12 Monaten vorliegt oder der Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitgeber entsandt wird und er bei diesem vor der Entsendung mindestens 2 Monate im Entsendestaat beschäftigt war.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.2.8 Deutsch-uruguayisches Abkommen

Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 12 Monaten vorliegt. Sollte die Unterbrechung kürzer sein, wird der gesamte Zeitraum als eine Entsendung betrachtet. Der Unterbrechungszeitraum wird nicht als Einsatzzeit berücksichtigt.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.4 Deutsch-chinesisches Abkommen

Eine Entsendung nach dem deutsch-chinesischen Abkommen liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt ausschließlich vom entsendenden Unternehmen gezahlt wird, sofern die Entsendung im Kalenderjahr die Dauer von 2 Monaten überschreitet.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.2.7 Deutsch-quebecisches Abkommen

Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 12 Monaten vorliegt. Sollte die Unterbrechung kürzer sein, wird der gesamte Zeitraum als ein Gesamtzeitraum betrachtet (erster Einsatzzeitraum + Unterbrechung + zweiter Einsatzzeitraum).mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.2.6 Deutsch-philippinisches Abkommen

Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 12 Monaten vorliegt oder der Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitgeber entsandt wird.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.2.3 Deutsch-brasilianisches Abkommen

Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 6 Monaten vorliegt. Der Unterbrechungszeitraum wird beim Gesamtzeitraum nicht als Einsatzzeit berücksichtigt. Praxis-Beispiel Unterbrechung einer Entsendung für 5 Monate Ein Arbeitnehmer wird für 9 Monate nach Brasilien entsandt. Nach seiner Rückkehr arbeitet der Arbeitnehmer für 5...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.3 Zeitliche Befristung

Der überwiegende Teil aller Abkommen über Soziale Sicherheit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung für eine Entsendung.[1] Hierbei muss beachtet werden, dass die jeweiligen Abkommen unterschiedliche Formulierungen beinhalten. Es wird zwischen Monaten und Kalendermonaten unterschieden. Bei den Staaten, in denen sich die Zeitgrenze nach Monaten richtet, beginnt die Entsendedauer...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.1 Deutsch-albanisches Abkommen

Nach dem deutsch-albanischen Abkommen kann eine Entsendung nur dann vorliegen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber übt im Entsendestaat weiterhin das Direktionsrecht aus, der Arbeitnehmer bleibt in der Organisation des entsendenden Arbeitgebers eingegliedert, der Entgeltanspruch richtet sich weiter gegen den entsendenden Arbeitgeber, das Entgelt wird vo...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.3 Deutsch-brasilianisches Abkommen

Nach dem deutsch-brasilianischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus. Die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat. Die Entsendung stellt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung n...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.5 Deutsch indisches Abkommen

Nach dem deutsch-indischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus. Diese liegt vor, wenn das entsendende Unternehmen im Entsendestaat nicht nur Verwaltungsmitarbeiter beschäftigt. Hierbei ist es ausreichend, wenn die zum Zwecke der Entsen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.9 Deutsch-uruguayisches Abkommen

Nach dem deutsch-uruguayischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus. Die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat. Die Tätigkeit des entsandten Arbeitnehmers entspricht dem Tätigkei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.2.4 Deutsch-indisches Abkommen

Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 6 Monaten vorliegt. Sollte die Unterbrechung kürzer sein, wird der gesamte Zeitraum als eine Entsendung betrachtet. Der Unterbrechungszeitraum wird allerdings nicht als Einsatzzeit berücksichtigt. Praxis-Beispiel Unterbrechung einer Entsendung für 4 Monate Ein Arbeitnehmer wird für...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.2 Deutsch-australisches Abkommen

Nach dem deutsch-australischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus.[1] Die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat. Die Entsendung stellt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.8 Deutsch-quebecisches Abkommen

Nach dem deutsch-quebecischem Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus. Die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat. Die Entsendung stellt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung nach...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.6 Deutsch-moldauisches Abkommen

Nach dem deutsch-moldauischen Abkommen liegt eine Entsendung vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Tätigkeit aus. Die Person ist gewöhnlich im Entsendestaat beschäftigt. Die Person wird im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses entsandt. Sie bleibt weiterhin in der Organisation des entsendend...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.7 Deutsch-philippinisches Abkommen

Eine Entsendung nach dem deutsch-philippinischen Abkommen liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus. Die entsandte Person ist gewöhnlich im Entsendestaat beschäftigt. Die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat. Die entsandte Perso...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.2.2 Deutsch-amerikanisches Abkommen

Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 12 Monaten vorliegt. Sollte die Unterbrechung kürzer sein, wird der gesamte Zeitraum als ein Gesamtzeitraum betrachtet (erster Einsatz + Unterbrechung + zweiter Einsatz). Sollte der Gesamtzeitraum 5 Jahre überschreiten, gelten von Beginn an die amerikanischen Rechtsvorschriften. P...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.10 Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich

Nach dem Handels- und Kooperationsabkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn eine Person nach dem 31.12.2020 in das Vereinigte Königreich oder in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird und zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Tätigkeit aus, die Entsendung ist auf einen Zeitraum auf bis zu 24 Kalend...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 2.2.1 Deutsch-albanisches Abkommen

Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 12 Monaten vorliegt oder der Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitgeber entsandt wird. Praxis-Beispiel Neuer Arbeitgeber Ein Arbeitnehmer wird für 2 Jahre nach Albanien entsandt. Nach seiner Rückkehr arbeitet der Arbeitnehmer für 7 Monate in Deutschland. Der Arbeitgeber möchte den A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der nachfolgenden Übersicht kann der sachliche Geltungsbereich der jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit entnommen werden. Abkommen über Soziale Sicherheitmehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / Zusammenfassung

Überblick Eine Entsendung im Rahmen eines Abkommens über Soziale Sicherheit liegt vor, wenn die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sind und zudem weitere, je nach Abkommen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. Grundsätzlich gilt bei Abkommensstaaten die deutsche Definition der Entsendung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Grundsä...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von Abkommensrecht

Zusammenfassung Überblick Eine Entsendung im Rahmen eines Abkommens über Soziale Sicherheit liegt vor, wenn die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sind und zudem weitere, je nach Abkommen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. Grundsätzlich gilt bei Abkommensstaaten die deutsche Definition der Entsendung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 1.2 Persönlicher Geltungsbereich

Das deutsch-marokkanische Abkommen erfasst nur deutsche und marokkanische Staatsangehörige. Das deutsch-tunesische Abkommen erfasst nur deutsche und tunesische Staatsangehörige. Das deutsch-moldauische Abkommen erfasst vereinzelt nur deutsche und moldauische Staatsangehörige. Das deutsch-philippinische Abkommen erfasst vereinzelt nur deutsche und philippinische Staatsangehör...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 5 Ausnahmevereinbarung

Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nach dem Abkommensrecht nicht erfüllt, gelten für den Arbeitnehmer im Rahmen des Auslandseinsatzes die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Sollte ein begründetes individuelles Interesse an der Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften bestehen, kann ein Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung gestellt werden. Hierbei is...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 1.1 Gebietlicher Geltungsbereich

In den nachfolgenden Abkommen über Soziale Sicherheit gibt es Einschränkungen beim gebietlichen Geltungsbereich. Das deutsch-chinesische Abkommen gilt nicht für Taiwan und für die Sonderverwaltungsgebiete Hongkong und Macao. Das deutsch-kanadische Abkommen besteht nicht für Quebec. Das deutsch-amerikanische Abkommen wird neben den Bundesstaaten auch für den Distrikt Columbia...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Israel / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Israel bei einem israelischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck ISR/D 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Kranken-, Renten- und Unfa...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 1.3.1 Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich

Zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurde ein Handels- und Kooperationsabkommen geschlossen. Dieses ist am 1.1.2021 in Kraft getreten. Das Handels- und Kooperationsabkommen findet in Sachverhalten Anwendung, die nach dem 1.1.2021 erstmalig auftreten und in denen es keinen vorherigen Bezug zum Vereinigten Königreich gibt.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / Sozialversicherung

1 Entsendung in einen Abkommensstaat Für einen Arbeitnehmer, der in ein Land entsandt wird, mit dem ein Abkommen über Soziale Sicherheit abgeschlossen wurde, gelten vorrangig die jeweiligen Regelungen des Abkommens über Soziale Sicherheit.[1] Hierbei sind die bei den jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit vorhandenen Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen oder s...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Israel / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Israel entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Pflegeversicherung und Arbeitslosenförderung. Die vorübergehende Beschäftigung in Israel muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich ist i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Israel / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-israelischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Zeitliche Begrenzung Für die Entsendung gibt es keine Begrenzung in Form ei...mehr