Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Argentinien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Expatriates

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Als Expatriates werden die aus dem in- oder ausländischen Heimatland in ein jeweils anderes Land entsandten > Arbeitnehmer bezeichnet. > Entsendung von Arbeitnehmern sowie > Ausländische Arbeitnehmer im Inland und > Inländische Arbeitnehmer im Ausland. Wird ein ins > Inland kommender ArbN von der Belastung inländischer > Steuern freigestellt, sind ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verbundene Unternehmen

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Den Begriff verwenden zB § 37b Abs 1 Satz 2 EStG (> Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 48, 56) sowie § 38 Abs 1 Satz 3 HS 2 EStG (> Lohnzahlung durch Dritte Rz 2). Er hat ua auch Bedeutung für die Entsendung von ArbN im internationalen Bereich (> Doppelbesteuerung Rz 159, ergänzend > Wirtschaftlicher Arbeitgeber), ferner etwa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kaufkraftausgleich

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Im öffentlichen Dienst wird an > Arbeitnehmer, deren Dienstort sich im > Ausland befindet, ein Zuschlag zu den Dienstbezügen gezahlt, wenn die Kaufkraft der Besoldung am Dienstort geringer ist als die Kaufkraft am Sitz der Bundesregierung. Der Kaufkraftausgleich ist nach § 55 BBesG auf 60 % der Dienstbezüge mit Ausnahme des Mietzuschusses (> ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäische Schulen

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Europäischen Schulen sind von den Mitgliedstaaten der > Europäische Union gegründete zwischenstaatliche öffentliche Lehranstalten für die Kinder der Bediensteten der EU. Sie sollen den sie besuchenden Schülern einen Unterricht in der eigenen Muttersprache gewährleisten; vom Schulabschluss her führen sie zum Europäischen Abitur. Drei der de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Aufteilung

Rn. 230 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei Ausübung der früheren Tätigkeit im Inland und Ausland ist die Abfindung aufzuteilen. § 50d Abs 12 EStG enthält keinen Aufteilungsmaßstab. Daher kommt uE sowohl eine Aufteilung nach Einkunftsanteilen als auch pro rata temporis in Betracht (so auch Gosch in Kirchhof, § 50d EStG Rz 54 (19. Aufl); Frotscher in Frotscher/Geurts, § 50d EStG R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind ein Staat in Nordamerika zwischen dem Pazifik im Westen und dem Atlantik im Osten mit Landgrenzen zu > Kanada im Norden und > Mexiko im Süden. Als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 1 Hybride Arbeitsformen: Mit Freiheit binden

Von hybridem Arbeiten sprechen wir, wenn Mitarbeitende von verschiedenen Orten aus und zu verschiedenen Zeiten sowohl mobil als auch in Präsenz vor Ort im Unternehmen zusammen arbeiten können. Ort und Zeit sind bestenfalls völlig unabhängig von der zu erbringenden Tätigkeit Ganz konkret geht es hier um die Erweiterung des Arbeitsortes und der Flexibilisierung von Arbeitszeit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freibeträge für Kinder und ... / 4. Anrechnung von Leistungen (§ 65 EStG)

§ 65 EStG sieht kein Kindergeld vor, wenn für ein Kind eine Leistung i.S.d. § 65 S. 1 EStG zusteht. Beachten Sie: Dies gilt auch dann, wenn diese niedriger ist als der Kindergeldsatz für dieses Kind. Anspruch auf Kindergeld(unterschiedsbetrag): Unterliegt eine Person jedoch den deutschen Rechtsvorschriften und stehen für ein Kind Familienleistungen eines anderen EU-/EWR-Staat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Frankreich bei einem französischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die französischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2 Entsendung

Im Fall einer Entsendung gelten in Frankreich besondere Regelungen. 2.1 Arbeitnehmer Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in Frankreich eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Es ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber, die Arbeitnehmer vorübergehend in Frankreich einsetzen, müssen diese Beschäftigung online anmelden.[1] 2.3.1 Meldung für das französische Portal Jede Entsendung muss vorab für das französische Portal SIPSI gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um die Seite des Arbeitsministeriums. Hierbei müssen unter anderem Informationen zum Arbeitgeber, zur Kontaktperson in Fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2.1 Arbeitnehmer

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in Frankreich eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Es handelt sich auch dann um eine Entsendung, wenn der Arbeitnehmer mit Zustimmung des A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nordzypern / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2.3.1 Meldung für das französische Portal

Jede Entsendung muss vorab für das französische Portal SIPSI gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um die Seite des Arbeitsministeriums. Hierbei müssen unter anderem Informationen zum Arbeitgeber, zur Kontaktperson in Frankreich, die die Kommunikation mit den Behörden sicherstellt, zum Auftraggeber/Kunden, zum Auftrag, zum entsendenden Arbeitgeber gemacht werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Frankreich, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2.2 Selbstständigkeit im Ausland

Für eine Person, die in Deutschland selbstständig tätig ist und die eine ähnliche Tätigkeit in Frankreich ausübt, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Voraussetzung hierfür ist, dass weitere Kriterien erfüllt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nordzypern / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung Doppelversicherungen sind möglich Mit Nordzypern besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Frankreich aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Frankreich wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Frankreich ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nordzypern / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Frankreich arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung ist elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe erfolgen. [1] Die Bescheinigung w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nordzypern / 1 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Nordzypern entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nordzypern / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung[1] bleibt bei einer Entsendung nach Nordzypern unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung[2] abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Frankreich eingesetzt werden, können auch in Frankreich Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Martinique Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die französischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nordzypern / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2.3.3 Keine Meldungen

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Dies ist vor allem bei Arbeitgebern der Fall, die Mitarbeiter auf eigene Rechnungen entsenden. Das geschieht beispielsweise zur Teilnahme an Messen als Besucher oder als Aussteller. Weiterhin sind einige kurzfristige Entsendungen nicht meldepflichtig. Dies gilt für Künstler, Sportler sowie Rednern bei wissenschaftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2.3.2 Transportgewerbe

Jedes Transportunternehmen, das Mitarbeiter in Frankreich einsetzt, ist meldepflichtig. Hierbei spielt weder die Dauer noch die Art der Transporte eine Rolle. Die Regelungen umfassen sowohl Gütertransporte als auch Personenbeförderungen. Jeder Fahrer muss sowohl die Meldebescheinigung und die Bescheinigung A1[1] mitführen. Die Meldebescheinigung kann für bis zu 6 Monate ausge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 1.4.2 Tätigkeit in Frankreich für einen in Frankreich ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt er seine Tätigkeit in Frankreich für einen in Frankreich ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Frankreich besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2.3.4 Selbstständige

Selbstständige Personen sind von der Meldung befreit.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt keine Anmeldung über das SIPSI-System, sieht das französische Recht eine Strafe in Höhe von 4.000 EUR je Arbeitnehmer und bis zu 8.000 EUR im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren vor. Die Höchstgrenze liegt bei 500.000 EUR.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 3.3.1 Beschäftigung ohne qualifizierte Berufsausbildung

Die BeschV enthält verschiedene Beschäftigungen, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen. Zu den dort aufgeführten Beschäftigungsformen gehören: Vorübergehende Beschäftigungen, dazu zählen u. a. im Rahmen eines internationalen Personalaustauschs und unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer auf Basis einer ICT-Karte oder Mobiler ICT-Karte[1], Sprachlehrer und ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.2 Entsendung in einen Abkommensstaat

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem Abkommensstaat eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Hierbei sind sowohl eine Pflichtversicherung, eine freiwillige Versicherung und eine Familienversic...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.1 Entsendung in einen anderen Mitgliedsstaat

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Hierbei sind sowohl eine Pflichtversicherung, eine freiwillige Versicherung[1] und eine Fam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 2.1 Abgrenzung Mehrfachbeschäftigung/ Entsendung

Die Kontinuität ist das wichtigste Abgrenzungskriterium zwischen einer Entsendung und einer Mehrfachbeschäftigung (gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Ländern). Es muss die Frage gestellt werden, ob die Beschäftigung dauerhaft, kurzfristig oder vorübergehender Art ist. Im Regelfall liegt eine Entsendung vor, wenn die Tätigkeit nur vorübergehend ausgeübt wird. Werden ber...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausstrahlung / 2.3 Unbefristete Entsendung

Damit eine Entsendung vorliegen kann, muss bei vorausschauender Betrachtungsweise eine Begrenzung vorliegen. Eine Befristung kann sich aus dem Vertrag oder aus der Eigenart der Beschäftigung ergeben. Es reicht nicht aus, wenn sich die Begrenzung erst im Laufe der Entsendung ergibt. Praxis-Beispiel Unbefristete Entsendung Ein Arbeitnehmer wird für unbestimmte Zeit nach Bolivie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 2 Entsendung

Im Fall einer Entsendung gelten in Malta besondere Regelungen. 2.1 Arbeitnehmer Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in Malta eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Es handelt sich...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.2 Entsendung ins vertragslose Ausland

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung ins vertragslose Ausland entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung. War der Arbeitnehmer bisher freiwillig versichert, kann auch die freiwillige Versicherung aufrechterhalten werden. Kann ein Arbeitnehmer aufgrund eines Krieges nicht bzw. später als geplant zurückkehren und arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 2.2 Abkommensstaaten

Die Abkommen über Soziale Sicherheit umfassen keine Pflegeversicherung. Liegt keine Entsendung im Sinne des jeweiligen Abkommens vor, sollte eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Ist der Arbeitnehmer während der Entsendung privat krankenversichert, kann er auch eine Anwartschaft in der privaten Pflegeversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einstrahlung / 2.3 Unbefristete Entsendung

Damit eine Entsendung vorliegen kann, muss bei vorausschauender Betrachtungsweise eine Begrenzung vorliegen. Eine Befristung kann sich aus dem Vertrag oder aus der Eigenart der Beschäftigung ergeben. Es reicht nicht aus, wenn sich die Begrenzung erst im Laufe der Entsendung ergibt. Praxis-Beispiel Befristung im Laufe der Tätigkeit Ein Arbeitnehmer wird für unbestimmte Zeit nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Norwegen / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Norwegen bei einem norwegischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die norwegischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Malta bei einem maltesischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die maltesischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Norwegen / 2 Entsendung

Besondere Regelungen gelten für Entsendungen. Im Hinblick auf Norwegen ist der persönliche Geltungsbereich der Verordnung auf die Staatsangehörigen der EU- und EWR-Staaten eingeschränkt. Staatsangehörige der Schweiz und Drittstaatsangehörige werden von Verordnung nicht erfasst. Praxis-Beispiel Arbeitgeber entsendet 2 Arbeitnehmer nach Oslo Ein deutscher Arbeitgeber entsendet 2...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.3 Anwartschaftsversicherung

Sollte die Voraussetzung für eine Entsendung gegeben sein und das Einkommen des Arbeitnehmers über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, dann kann in diesem Fall eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden, sofern der Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit privat krankenversichert ist. Diese ist zu empfehlen, da sich der Arbeitnehmer hierdurch nach der Auslandst...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 2.1 EU/EWR-Staat oder die Schweiz

Liegt eine Entsendung in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz vor, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Auch wenn keine Entsendung vorliegt, ist eine Anwartschaftsversicherung für die Beschäftigungsdauer in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz entbehrlich, da die in einem anderen Mitgliedsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten als Vorversicherungszeiten ange...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 3 Rentenversicherung

3.1 Staaten, mit denen ein Abkommen besteht Wird ein Arbeitnehmer in einem Staat, mit dem ein Abkommen besteht, beschäftigt, ist eine zusätzliche Absicherung im Bereich der Rentenversicherung grundsätzlich nicht erforderlich, da die ausländischen Versicherungszeiten anerkannt werden und der Arbeitnehmer im Rentenalter entweder 2 Renten (eine deutsche und eine ausländische Ren...mehr