Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2.3.3 Keine Meldungen

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Dies ist vor allem bei Arbeitgebern der Fall, die Mitarbeiter auf eigene Rechnungen entsenden. Das geschieht beispielsweise zur Teilnahme an Messen als Besucher oder als Aussteller. Weiterhin sind einige kurzfristige Entsendungen nicht meldepflichtig. Dies gilt für Künstler, Sportler sowie Rednern bei wissenschaftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2.3.2 Transportgewerbe

Jedes Transportunternehmen, das Mitarbeiter in Frankreich einsetzt, ist meldepflichtig. Hierbei spielt weder die Dauer noch die Art der Transporte eine Rolle. Die Regelungen umfassen sowohl Gütertransporte als auch Personenbeförderungen. Jeder Fahrer muss sowohl die Meldebescheinigung und die Bescheinigung A1[1] mitführen. Die Meldebescheinigung kann für bis zu 6 Monate ausge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 1.4.2 Tätigkeit in Frankreich für einen in Frankreich ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt er seine Tätigkeit in Frankreich für einen in Frankreich ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Frankreich besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2.3.4 Selbstständige

Selbstständige Personen sind von der Meldung befreit.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt keine Anmeldung über das SIPSI-System, sieht das französische Recht eine Strafe in Höhe von 4.000 EUR je Arbeitnehmer und bis zu 8.000 EUR im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren vor. Die Höchstgrenze liegt bei 500.000 EUR.mehr

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Ausländische Arbeitnehmer b... / 3.3.1 Beschäftigung ohne qualifizierte Berufsausbildung

Die BeschV enthält verschiedene Beschäftigungen, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen. Zu den dort aufgeführten Beschäftigungsformen gehören: Vorübergehende Beschäftigungen, dazu zählen u. a. im Rahmen eines internationalen Personalaustauschs und unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer auf Basis einer ICT-Karte oder Mobiler ICT-Karte[1], Sprachlehrer und ...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.2 Entsendung in einen Abkommensstaat

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem Abkommensstaat eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Hierbei sind sowohl eine Pflichtversicherung, eine freiwillige Versicherung und eine Familienversic...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.1 Entsendung in einen anderen Mitgliedsstaat

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Hierbei sind sowohl eine Pflichtversicherung, eine freiwillige Versicherung[1] und eine Fam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 2.1 Abgrenzung Mehrfachbeschäftigung/ Entsendung

Die Kontinuität ist das wichtigste Abgrenzungskriterium zwischen einer Entsendung und einer Mehrfachbeschäftigung (gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Ländern). Es muss die Frage gestellt werden, ob die Beschäftigung dauerhaft, kurzfristig oder vorübergehender Art ist. Im Regelfall liegt eine Entsendung vor, wenn die Tätigkeit nur vorübergehend ausgeübt wird. Werden ber...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausstrahlung / 2.3 Unbefristete Entsendung

Damit eine Entsendung vorliegen kann, muss bei vorausschauender Betrachtungsweise eine Begrenzung vorliegen. Eine Befristung kann sich aus dem Vertrag oder aus der Eigenart der Beschäftigung ergeben. Es reicht nicht aus, wenn sich die Begrenzung erst im Laufe der Entsendung ergibt. Praxis-Beispiel Unbefristete Entsendung Ein Arbeitnehmer wird für unbestimmte Zeit nach Bolivie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 2 Entsendung

Im Fall einer Entsendung gelten in Malta besondere Regelungen. 2.1 Arbeitnehmer Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in Malta eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Es handelt sich...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.2 Entsendung ins vertragslose Ausland

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung ins vertragslose Ausland entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung. War der Arbeitnehmer bisher freiwillig versichert, kann auch die freiwillige Versicherung aufrechterhalten werden. Kann ein Arbeitnehmer aufgrund eines Krieges nicht bzw. später als geplant zurückkehren und arbeit...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 2.2 Abkommensstaaten

Die Abkommen über Soziale Sicherheit umfassen keine Pflegeversicherung. Liegt keine Entsendung im Sinne des jeweiligen Abkommens vor, sollte eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Ist der Arbeitnehmer während der Entsendung privat krankenversichert, kann er auch eine Anwartschaft in der privaten Pflegeversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einstrahlung / 2.3 Unbefristete Entsendung

Damit eine Entsendung vorliegen kann, muss bei vorausschauender Betrachtungsweise eine Begrenzung vorliegen. Eine Befristung kann sich aus dem Vertrag oder aus der Eigenart der Beschäftigung ergeben. Es reicht nicht aus, wenn sich die Begrenzung erst im Laufe der Entsendung ergibt. Praxis-Beispiel Befristung im Laufe der Tätigkeit Ein Arbeitnehmer wird für unbestimmte Zeit nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Norwegen / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Norwegen bei einem norwegischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die norwegischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Malta bei einem maltesischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die maltesischen Rechtsvorschriften.mehr

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Norwegen / 2 Entsendung

Besondere Regelungen gelten für Entsendungen. Im Hinblick auf Norwegen ist der persönliche Geltungsbereich der Verordnung auf die Staatsangehörigen der EU- und EWR-Staaten eingeschränkt. Staatsangehörige der Schweiz und Drittstaatsangehörige werden von Verordnung nicht erfasst. Praxis-Beispiel Arbeitgeber entsendet 2 Arbeitnehmer nach Oslo Ein deutscher Arbeitgeber entsendet 2...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.3 Anwartschaftsversicherung

Sollte die Voraussetzung für eine Entsendung gegeben sein und das Einkommen des Arbeitnehmers über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, dann kann in diesem Fall eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden, sofern der Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit privat krankenversichert ist. Diese ist zu empfehlen, da sich der Arbeitnehmer hierdurch nach der Auslandst...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 2.1 EU/EWR-Staat oder die Schweiz

Liegt eine Entsendung in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz vor, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Auch wenn keine Entsendung vorliegt, ist eine Anwartschaftsversicherung für die Beschäftigungsdauer in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz entbehrlich, da die in einem anderen Mitgliedsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten als Vorversicherungszeiten ange...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 3 Rentenversicherung

3.1 Staaten, mit denen ein Abkommen besteht Wird ein Arbeitnehmer in einem Staat, mit dem ein Abkommen besteht, beschäftigt, ist eine zusätzliche Absicherung im Bereich der Rentenversicherung grundsätzlich nicht erforderlich, da die ausländischen Versicherungszeiten anerkannt werden und der Arbeitnehmer im Rentenalter entweder 2 Renten (eine deutsche und eine ausländische Ren...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.6 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung in einen Abkommensstaat arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländis...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.4 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet. Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.5.4 Vollversicherung

Bei der Krankheitsvollversicherung handelt es sich um eine private Krankenversicherung, die ein Versicherter anstelle einer gesetzlichen Krankenversicherung auswählt.[1] Merkmal dieser Versicherung ist, dass sie nicht nur als Ergänzungsversicherung abgeschlossen wird. Bei der Vollversicherung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Diese kann dazu führen, das...mehr

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Entsendung: Leistungen und Versicherungsschutz

Zusammenfassung Überblick Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt, sollte der Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer sichergestellt werden. Der Umfang, der noch sichergestellt werden muss, richtet sich wesentlich nach dem Beschäftigungsstaat. Wird eine Person in einen EU/EWR-Staat oder die Schweiz entsandt, werden alle Versicherungszweige von den e...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.5 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeit gebunden. Sollten Zwei...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.3 Abkommensstaaten

Es gelten die Regelungen des jeweiligen Abkommens über Soziale Sicherheit. 1.3.1 Leistungen in einem Abkommensstaat Im Bereich der Abkommensstaaten gelten die jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit. Der Bereich der Krankenversicherung wird in den Abkommen über Soziale Sicherheit für Bosnien-Herzegowina, Israel, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Tunesien und dem Ver...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.4 Vertragsloses Ausland

Sollte eine Ausstrahlung vorliegen, gelten die deutschen Rechtsvorschriften weiter. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, gelten ausschließlich die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. 1.4.1 Leistungen im vertragslosen Ausland Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Ar...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 2 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. 2.1 EU/EWR-Staat oder die Schweiz Liegt eine Entsendung in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz vor, gelten weiterhin die deutschen Re...mehr

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Entsendebescheinigung / 4 Entsendung nach Deutschland

Gelten für eine nach Deutschland entsandte Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates weiter, erhält die Person als Nachweis eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften. 4.1 Ausstellung Wird ein Beschäftigter nach Deutschland entsandt, beurteilt und entscheidet der ausländische Träger, ob eine Entsendung vorliegt. Sollte dies bejaht werden, stellt der a...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.5.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 4 Unfallversicherung

Im Bereich der Unfallversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. 4.1 Staaten, mit denen ein Abkommen besteht Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Staat, mit dem ein Abkommen besteht, ...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.4 Leistungen bei Krankheit

Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Abkommen der Sozialen Sicherheit die jeweilige Anspruchsbescheinigung. Bei Aufenthalt in Mazedonien, Montenegro und in Serbien gilt die Europäische Krankenversicherungskarte. Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur sofort notwendige Sachleistungen in...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.5 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich.[1] Um den richtigen Schutz zu erhalten, müssen eine Reihe von Dingen beachtet und im Vorfeld geklärt werden. Hierzu gehören vor allem Fragen zum Leistungsumfang (z. B.: Wo leistet die Versicherung? Wie lange leistet die Versicherung? Gibt es eine Befristung hinsichtlich d...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.5.2 Gruppenversicherung

Bei einer Gruppenversicherung wird eine bestimmte Personengruppe in einem Vertrag zusammengefasst und gegen ein Risiko versichert. Diese Versicherung ist in der Regel für Unternehmen interessant, die häufig Arbeitnehmer ins Ausland entsenden. Es gibt sowohl Gruppenversicherungen, die individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens ausgestaltet werden, als auch Gruppenversic...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / Sozialversicherung

1 Krankenversicherung Ist ein Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt, ist abhängig vom Beschäftigungsstaat zu prüfen, ob die Möglichkeit einer weiteren Krankenversicherung besteht und ggf. welche Leistungen im Ausland in Anspruch genommen werden können. 1.1 Ausstrahlung und Anwendung deutscher Rechtsvorschriften Die nachfolgenden Ausführungen gelten immer in den Sachverhalten, in ...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 3.2.2 Rentenversicherung auf Antrag

Liegt bei einer Beschäftigung im vertragslosen Ausland keine Ausstrahlung vor, kann neben einer freiwilligen Rentenversicherung eine Versicherung auf Antrag abgeschlossen werden. Die Beiträge für die Rentenversicherung auf Antrag sind einkommensabhängig und werden als Pflichtbeiträge gewertet. Dies bedeutet, dass diese Zeiten bei der Prüfung der Voraussetzungen für Erwerbsmi...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.1 Ausstrahlung und Anwendung deutscher Rechtsvorschriften

Die nachfolgenden Ausführungen gelten immer in den Sachverhalten, in denen eine Ausstrahlung gegeben ist bzw. die deutschen Rechtsvorschriften weiter angewendet werden können. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Beschäftigungsstaat um einen Staat handelt, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gilt, mit dem ein Abkommen über Soziale Sicher...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 3.2 Vertragsloses Ausland

Im Bereich der Rentenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Kann ein Arbeitnehmer aufgrund eines Krieges nicht bzw. später als geplant zurückkehren und arbeitet er in Absprache mit seinem Arbeitgeber vorübergehend mobil aus dem Ausland, dann gilt das Beschäftigungsverhältnis als fortbestehend. Entsprechend bleibt auch das Versicherungsverhältnis unv...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 4.1 Staaten, mit denen ein Abkommen besteht

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Staat, mit dem ein Abkommen besteht, entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls bzw. der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates. Dies kann dazu führen, dass eine Person Einschränkunge...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.1.2 Kostenerstattung des Arbeitgebers

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Besonderheiten bei der Kostenerstattung für den Arbeitgeber gibt es im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit und im Rahmen der Abkommen über Soziale Sicherheit.mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.3 Leistungen bei Krankheit

Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit die Europäische Krankenversicherungskarte, die sich in der Regel auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte befindet. Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur die Sachleistungen in Anspruch nehmen können, ...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 5 Arbeitsförderung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsförderung weiter. Kann ein Arbeitnehmer aufgrund eines Krieges nicht zurückkehren bzw. verspätet zurückkehren und arbeitet er in Absprache mit seinem Arbeitgeber vorübergehend mobil aus dem Ausland, dann gilt das Beschäftigungsverhältnis als fortbestehend...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.1 Leistungen in einem Abkommensstaat

Im Bereich der Abkommensstaaten gelten die jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit. Der Bereich der Krankenversicherung wird in den Abkommen über Soziale Sicherheit für Bosnien-Herzegowina, Israel, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Tunesien und dem Vereinigten Königreich erfasst.mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.3 Anwartschaftsversicherung

Die in einem anderen Abkommensstaat zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet. Eine Anwartschaftsversicherung ist nur in den vom Abkommen nicht erfassten Versicherungszweigen möglich. Sollte das Einkommen des Arbeitnehmers über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen und dieser während der Auslandstätigkeit privat krankenversichert sein, dann kann in diesem Fall ein...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.1 Leistungen im vertragslosen Ausland

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1]mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.5.1 Krankengeldtageversicherung

Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland nach Deutschland zurück, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat. Daher ist zu empfehlen, eine Krankengeldtageversicherung mit einer langfristigen Laufzeit abzuschießen. Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung auch...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.5.5 Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung ist die klassische Auslandskrankenversicherung bei Urlaubsaufenthalten. Auch bei der Reisekrankenversicherung gibt es verschiedene Formen und Tarife. Es gibt Reisekrankenversicherungen, die ausschließlich kurze Aufenthalte abdecken, und Versicherungen für mehrmonatige bzw. mehrjährige Aufenthalte. Bei einer Reisekrankenversicherung muss darauf ge...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 2.3 Vertragsloses Ausland

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Kann ein Arbeitnehmer aufgrund eines Krieges nicht bzw. später als geplant zurückkehren und arbeitet er in Absprache mit seinem Arbeitgeber vorübergehend mobil aus dem Ausland, dann gilt das Beschäftigungsverhältnis als fortbestehend. Entsprechend bleibt auch das Versicherungsverhältnis unv...mehr