Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

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Frankreich / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die französischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird f...mehr

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Albanien / 8 Pflegeversicherung

Gelten nicht aufgrund des deutsch-albanischen Abkommens über Soziale Sicherheit die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Pflegeversicherung, muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitneh...mehr

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Nordmazedonien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Albanien / 2.1.4 Besondere Regelungen

Selbstständige Die Entsenderegelungen gelten nicht für selbstständige Personen. Mitglieder des fahrenden und fliegenden Personals Bei Personen, die zur Flug- oder Kabinenbesatzung eines Luftfahrzeuges gehören, gelten die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Luftfahrgesellschaft ihren Sitz hat. Seeleute Bei Seeleuten gilt grundsätzlich das Flaggenstaatsprinzip. Ist eine Pers...mehr

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Marokko / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 9 Arbeitnehmereinsatz im Konzern

Der Arbeitnehmereinsatz im Konzern unterfällt nicht der klassischen Mehrfachbeschäftigung. Im Konzern können allerdings ebenfalls Situationen auftreten, in denen Arbeitnehmer eine arbeitsvertragliche Beziehung zu verschiedenen Konzerngesellschaften eingehen, etwa wenn ein Teil der Arbeitsleistung für eine Gesellschaft und der andere Teil für eine andere Gesellschaft erbracht...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 6.1.2 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Bosnien und Herzegowina arbeitsunfähig krank[1], besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem a...mehr

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Tunesien / 6.3 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Tunesien arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländischen aushelfen...mehr

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Uruguay / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Uruguay entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Rentenversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Uruguay muss eine Entsendung im Rahmen einer inländischen Beschäftigung sein. Zusätzlich muss im Voraus eine zeitliche Begrenzung de...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 4 Arbeitslosenversicherung

Folgenden Personenkreisen wird in der Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit eingeräumt, ein "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" zu begründen[1], das mit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung vergleichbar ist: Selbstständig Tätige, deren Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst. Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung im Ausland außerhalb der EU oder as...mehr

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Entwicklungshelfer / 3 Beschränkte Steuerpflicht

Besitzt Deutschland im Verhältnis zum Aufenthaltsstaat das Besteuerungsrecht und hat der Entwicklungshelfer während seiner Entsendung ins Ausland im Inland weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt beibehalten, unterliegt sein Arbeitslohn nur dann der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG, wenn er inländische Einkünfte i. S. d. § 49 EStG bezieht. Wer...mehr

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Tunesien / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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Entsendebescheinigung / 2.5 Informationsaustausch

Im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit können Mitgliedsstaaten, in denen eine Beschäftigung im Rahmen einer Entsendung ausgeübt wird, verlangen, dass ihnen eine Kopie der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften zugesandt wird. Die Kopie der A1 Bescheinigung muss durch die ausstellende Krankenkasse übersandt werden. Neben Deutschland möchten die...mehr

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Kanada / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Kanada unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Uruguay / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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Frankreich / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Republik Moldau / 7 Pflegeversicherung

Gelten nicht aufgrund des deutsch-moldauischen Abkommens im Bereich der Pflegeversicherung die deutschen Rechtsvorschriften, muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsv...mehr

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Brasilien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Japan / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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Uruguay / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Frankreich / 2.3.4 Selbstständige

Selbständige Personen sind von der Meldung befreit.mehr

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Frankreich / 2.3.2 Transportgewerbe

Jedes Transportunternehmen, das Mitarbeiter in Frankreich einsetzt, ist meldepflichtig. Hierbei spielt weder die Dauer noch die Art der Transporte eine Rolle. Die Regelungen umfassen sowohl Gütertransporte als auch Personenbeförderungen. Jeder Fahrer muss sowohl die Meldebescheinigung und die Bescheinigung A1[1] mitführen. Die Meldebescheinigung kann für bis zu 6 Monate ausge...mehr

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Unfallanzeige / 1 Verpflichtung des Unternehmens

Die Unternehmer sind verpflichtet, dem zuständigen Unfallversicherungsträger Unfälle, die sich in ihrem Betrieb ereignet haben, zu melden. Bei Unfällen von Schülern[1] ist der Schulhoheitsträger (unabhängig davon, ob er auch Unternehmer ist), Versicherten, die in medizinischen Einrichtungen stationär, teilstationär oder ambulant behandelt werden oder[2] Personen, die an Präventi...mehr

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Lohnkonto / 1.4.2 Beizufügende Unterlagen

Zusätzlich zu den in den Entgeltunterlagen erforderlichen Angaben sind die Entgeltabrechnung begleitende und erläuternde Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV beizufügen. Diese Unterlagen sind dem Arbeitgeber – soweit möglich – elektronisch zur Verfügung zu stellen. Wichtig Rahmenbedingungen zur elektronischen Führung der Entgeltunterlagen Die Spitzenorganisationen der Sozialversiche...mehr

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Frankreich / 1.4.2 Tätigkeit in Frankreich für einen in Frankreich ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt er seine Tätigkeit in Frankreich für einen in Frankreich ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Frankreich besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arb...mehr

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Lohnkonto / 1.4.1 Mindestanforderungen

Die Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags[1] stellt folgende Mindestanforderungen an den Inhalt der Entgeltunterlagen: Den Familiennamen, Vornamen und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal, das Geburtsdatum, die Anschrift, bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die Staa...mehr

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Frankreich / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt keine Anmeldung über das SIPSI-System, sieht das französische Recht eine Strafe in Höhe von 4.000 EUR je Arbeitnehmer und bis zu 8.000 EUR im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren vor. Die Höchstgrenze liegt bei 500.000 EUR.mehr

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Entsendebescheinigung / 3.3.3 Zuständigkeit der DVKA

Entsendebescheinigungen Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung entweder die DVKA oder die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Die DVKA ist für die Ausstellung der Entsendebescheinigung für Entsendungen nach Bosnien- und Herzegowina, Israel, Kosovo, Marokko, Moldau, Montenegro, Schweiz (bei Dritt...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1 Örtlicher Anwendungsbereich

Nach dem Gesetz gilt der Mindestlohn für Beschäftigungsorte in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Er gilt demnach auch für Grenzgänger und Wanderarbeiter, sofern sie regelmäßig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig sind.[1] Auf den Unternehmenssitz des "Arbeitgebers" kommt es hingegen nicht an. ...mehr

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Entsendebescheinigung / 3.3.2 Zuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung entweder die deutsche Rentenversicherung Bund oder die DVKA zuständig. Die deutsche Rentenversicherung Bund ist für die Ausstellung der Entsendebescheinigung für Entsendungen nach Albanien, Australien, Brasilien, Chile, China, Indien, Japan, Kanada, Quebec, Korea,...mehr

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Studierende und Praktikante... / 2.2 Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum

Wird ein freiwilliges oder vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum oder ein freiwilliges Zwischenpraktikum in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz durchgeführt, unterliegt der Praktikant aufgrund des Praktikums den Rechtsvorschriften dieses Staates. I. d. R. wird der Praktikant von der Versicherungspflicht im jeweiligen Beschäftigungsstaat erfasst. Praxis-Beispiel Vor...mehr

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Studierende und Praktikante... / Zusammenfassung

Überblick Für Studierende und Praktikanten gelten besondere Bestimmungen, wenn sie in einem anderen Staat ihr Studium oder ein Praktikum ausüben. Im Rahmen der europäischen Verordnung gilt ein studentischer Aufenthalt als vorübergehender Aufenthalt, sodass die Rechtsvorschriften des Wohnstaats i. d. R. weitergelten. Die gleichen Regelungen gelten auch für die Abkommensstaate...mehr

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Entsendung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Verwandte Inhalte finden Sie auf den Themenseiten Auslandstätigkeit und Workation.mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 8 Nach dem Territorialitätsprinzip findet § 17 unabhängig von der Staatsangehörigkeit auf alle Arbeitnehmerinnen Anwendung, deren Arbeitsort in Deutschland liegt, sodass das Kündigungsverbot auch für im Ausland wohnende, aber im Inland beschäftigte Grenzgängerinnen gilt. Dagegen ist es bei Beschäftigungen im Ausland nur ausnahmsweise zu beachten. § 17 gilt, wenn das Arbe...mehr

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Niederlande / 2 Entsendung

Im Fall einer Entsendung gelten in den Niederlanden besondere Regelungen. 2.1 Arbeitnehmer Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in den Niederlanden eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung ha...mehr

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Niederlande / 2.3.5 Entsendung von nicht EU-Staatsangehörigen

Werden Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-, EWR-Staates oder der Schweiz haben, in die Niederlande entsandt, können weitere Anforderungen – beispielsweise Aufenthaltsgenehmigungen – gestellt werden.mehr

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Niederlande / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in den Niederlanden bei einem niederländischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die niederländischen Rechtsvorschriften.mehr

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Schweiz / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in der Schweiz bei einem schweizerischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die schweizerischen Rechtsvorschriften.mehr

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Schweiz / 2 Entsendung

Besondere Regelungen gelten für Entsendungen. Im Hinblick auf die Schweiz ist der persönliche Geltungsbereich der Verordnung auf die Staatsangehörigen der EU-Staaten eingeschränkt. Staatsangehörige der EWR-Staaten und Drittstaatsangehörige werden von der Verordnung nicht erfasst. Praxis-Beispiel Arbeitgeber entsendet 2 Arbeitnehmer nach Bern Ein deutscher Arbeitgeber entsendet...mehr

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Niederlande / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in den Niederlanden beschäftigt sind, unterliegen der niederländischen Meldepflicht und müssen diese Beschäftigung online melden.[1] 2.3.1 Meldung über das niederländische Portal Grundsätzlich muss jede Beschäftigung über das Portal "postedworkers.nl" online gemeldet werden. Neben der Meldepflicht der Arbeitgeber gibt es eine K...mehr

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Schweiz / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in der Schweiz tätig sind, unterliegen der schweizerischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in der Schweiz online melden.[1] 2.3.1 Meldung an das Staatssekretariat für Migration Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in der Schweiz vorübergehend beschäftigt ist, über das schweizerische Portal online an das Staatssekre...mehr

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Schweiz / 2.3.1 Meldung an das Staatssekretariat für Migration

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in der Schweiz vorübergehend beschäftigt ist, über das schweizerische Portal online an das Staatssekretariat für Migration gemeldet werden. Die Meldung muss 8 Tage vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben zum Arbeitnehmer, zur Berufsqualifikation des Arbeitnehmers, zur ausgeübten Tätigkeit...mehr

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Schweiz / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich 8 Tage vor Beginn der Entsendung, spätestens am Tag der Entsendung vorliegen. Hinweis Notfallsituationen In Notfallsituationen kann von der Vorlauffrist von 8 Tagen abgewichen werden. Eine Abweichung wird nur in Notfällen oder bei dringenden Reparaturen akzeptiert. Eine dringende Reparatur liegt vor, wenn ein unvorhersehbarer Schaden eingetreten ...mehr

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Schweiz / 2.1 Arbeitnehmer

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in der Schweiz eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt.mehr

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Niederlande / 2.1 Arbeitnehmer

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in den Niederlanden eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt.mehr

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Niederlande / 2.3.7 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung der Entsendung, sieht das niederländische Recht pro Verstoß Bußgelder in Höhe von 12.000 EUR vor. Ein Verstoß liegt in der Regel vor, wenn eine Meldung gar nicht oder verspätet vorgenommen wird.mehr

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Niederlande / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten in die Niederlande, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des A...mehr

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Schweiz / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten in die Schweiz, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufen...mehr

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Schweiz / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in der Schweiz arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschri...mehr

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Niederlande / 2.3.3 Keine Meldungen

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Es handelt sich dabei um folgende Tätigkeiten: Entsendung von qualifizierten und spezialisierten Mitarbeitern für die Erstmontage/Erstinstallation von Gütern, sofern die Tätigkeit nicht länger als 8 Tage dauert dringende Reparatur und Wartungsarbeiten, Softwareinstallationen, Einweisungen sofern sich die Mitarbeiter i...mehr