Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rumänien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Rumänien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Rumänien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Rumänien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. D...mehr

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Bulgarien / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die bulgarischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird fü...mehr

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Italien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Lettland / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Schweiz / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die schweizerischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird...mehr

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Dänemark / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

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Estland / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

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Österreich / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

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Rumänien / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

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Belgien / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die belgischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird für ...mehr

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Litauen / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Österreich / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Litauen / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

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Zypern / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die zypriotischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird f...mehr

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Österreich / 2.3.3 Keine Meldung

Auch Dienstreisen von kurzer Dauer werden grundsätzlich als Entsendungen angesehen. Ausgenommen hiervon sind Dienstreisen, wenn im Rahmen dieser Dienstreisen keine zusätzlichen Dienstleistungen erbracht werden. Hierzu zählen Teilnahme an Kongressen, Seminaren, Schulungen, Weiterbildungen oder Veranstaltungen, Teilnahme an Messen, Teilnahme an geschäftlichen Besprechungen, Kunden...mehr

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Kroatien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Italien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Italien eingesetzt werden, können auch in Italien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach San Marino Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

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Italien / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

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Ungarn / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die ungarischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird für...mehr

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Lettland / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

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Griechenland / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Griechenland / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die griechischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird fü...mehr

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Dänemark / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die dänischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird für 3...mehr

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Kroatien / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die kroatischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird für...mehr

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Österreich / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die österreichischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wir...mehr

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Schweiz / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Finnland / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Finnland eingesetzt werden, können auch in Finnland Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Helsinki Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

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Finnland / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

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Estland / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die estländischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird f...mehr

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Rumänien / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die rumänischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird für...mehr

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Belgien / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

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Litauen / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die litauischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird für...mehr

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Finnland / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Bulgarien / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

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Zypern / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend auf Zypern eingesetzt werden, können auch auf Zypern Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Südzypern Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer ...mehr

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Schweiz / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

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Italien / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die italienischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird f...mehr

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Ungarn / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Estland / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rumänien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lettland / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die lettischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird für ...mehr

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Zypern / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finnland / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die finnischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zypern / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Dänemark eingesetzt werden, können auch in Dänemark Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung auf die Färöer-Inseln Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbe...mehr