Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 2.3.5 Entsendung von nicht EU-Staatsangehörigen

Werden Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-, EWR-Staates oder der Schweiz haben, in die Niederlande entsandt, können weitere Anforderungen – beispielsweise Aufenthaltsgenehmigungen – gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in den Niederlanden bei einem niederländischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die niederländischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in den Niederlanden beschäftigt sind, unterliegen der niederländischen Meldepflicht und müssen diese Beschäftigung online melden.[1] 2.3.1 Meldung über das niederländische Portal Grundsätzlich muss jede Beschäftigung über das Portal "postedworkers.nl" online gemeldet werden. Neben der Meldepflicht der Arbeitgeber gibt es eine K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 2.1 Arbeitnehmer

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in den Niederlanden eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 2.3.7 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung der Entsendung, sieht das niederländische Recht pro Verstoß Bußgelder in Höhe von 12.000 EUR vor. Ein Verstoß liegt in der Regel vor, wenn eine Meldung gar nicht oder verspätet vorgenommen wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten in die Niederlande, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 2.3.3 Keine Meldungen

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Es handelt sich dabei um folgende Tätigkeiten: Entsendung von qualifizierten und spezialisierten Mitarbeitern für die Erstmontage/Erstinstallation von Gütern, sofern die Tätigkeit nicht länger als 8 Tage dauert dringende Reparatur und Wartungsarbeiten, Softwareinstallationen, Einweisungen sofern sich die Mitarbeiter i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 2.2 Selbstständigkeit im Ausland

Für eine Person, die in Deutschland selbstständig tätig ist und die eine ähnliche Tätigkeit in den Niederlanden ausübt, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Voraussetzung hierfür ist, dass weitere Kriterien erfüllt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Niederlande / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in den Niederlanden aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in den Niederlanden wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und den Niederlanden ein Doppelbesteuerungsabkomm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in den Niederlanden eingesetzt werden, können auch in den Niederlanden Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung auf die niederländischen Antillen Eine deutsche Firma entsendet ihren in De...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. In den Niederlanden dürfen die Ärzte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Bei Arbeitsunfähigkeit muss sich der Arbeitnehmer telefonisch an das Kundenkontaktzentrum (KCC) der Uit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in den Niederlanden arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die niederländischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 1.4.2 Tätigkeit in den Niederlanden für einen in den Niederlanden ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in den Niederlanden für einen in den Niederlanden ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Niederlande besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ...mehr

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Niederlande / 2.3.4 Selbstständige

Die Niederlande haben festgelegt, dass Selbstständige die in den Wirtschaftszweigen Baugewerbe, Reinigung, Nahrungsmittelindustrie, Metallsektor, Gesundheitswesen, Glasreinigung sowie Landwirtschaft und Gartenbau tätig sind, immer eine Meldung erstatten müssen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 2.3.6 Aufbewahrungspflichten

Das niederländische Recht sieht vor, dass im Fall einer Kontrolle die Arbeitsverträge, Lohnzettel, die Arbeitszeitnachweise und der Nachweis über die Zahlung des Lohns des entsendenden Mitarbeiters vorgelegt werden müssen. Die Unterlagen müssen mind. 5 Jahre aufbewahrt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 2.3.1 Meldung über das niederländische Portal

Grundsätzlich muss jede Beschäftigung über das Portal "postedworkers.nl" online gemeldet werden. Neben der Meldepflicht der Arbeitgeber gibt es eine Kontrollpflicht für die Auftraggeber. Diese müssen bei Beginn der Beschäftigung kontrollieren, ob die Meldung vollständig ist und ggf. eine Korrektur veranlassen. Hierfür wurde vom niederländischen Ministerium für Arbeit und Soz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 2.3.2 Jahresmeldungen

Bei bestimmten Unternehmen und bei Selbstständigen in bestimmten Wirtschaftszweigen genügt eine Jahresmeldung. Die Voraussetzungen ist, dass es sich um einen Kleinbetrieb mit höchstens 9 Mitarbeitern handelt, der Geschäftssitz weniger als 100 km von der niederländischen Grenze entfernt ist, das Unternehmen/der selbstständige gelegentlich im letzen Jahr in den Niederlanden tätig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eingeschränkter Werbungskos... / a) Einzelfälle zum Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte

In folgenden Fällen hat der BFH das Vorliegen einer (ggf. großräumigen) ersten Tätigkeitsstätte bejaht: bei einem Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst an seinem ihm zugeordneten Dienstsitz, den er arbeitstäglich aufsucht, um dort zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen, die er dienstrechtlich schuldet und die zu dem Berufsbild eines Polizeivollzugsbeamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Philippinen / 2.1.4 Erneute Entsendung

Sollte der Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitgeber erneut entsandt werden, dann gilt für die erneute Entsendung wiederum eine zeitliche Begrenzung von 48 Kalendermonaten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
China / 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung

Eine Entsendung nach dem deutsch-chinesischen Abkommen liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt ausschließlich vom entsendenden Unternehmen gezahlt wird. Dies gilt auch für Beschäftigungen von bis zu 2 Monaten.mehr

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Quebec / 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung

Nach dem deutsch-quebecischem Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus[1]; die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat; die Entsendung stellt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung nach...mehr

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USA / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und in die USA entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. 2.1.1 Zeitliche Begrenzung Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung von 60 Kalendermonaten. Sollte von Beginn an feststehen, dass die Entsendung über die zeitliche Begrenzung hinausgeht, gelten...mehr

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China / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach China entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung Eine Entsendung nach dem deutsch-chinesischen Abkommen liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt ausschließlich vom entsendenden Unternehmen gezahlt wird. Dies gilt auch für B...mehr

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Marokko / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Marokko entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. 2.1.1 Zeitliche Begrenzung Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung von 36 Kalendermonaten. Sollte von Beginn an feststehen, dass die Entsendung über die zeitliche Begrenzung hinausgeht, gilt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Indien / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Indien entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung Nach dem deutsch-indischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn folgende zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber im Entsendestaat übt ...mehr

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Korea / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Korea entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. 2.1.1 Zeitliche Begrenzung Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung von 24 Kalendermonaten. Sollte von Beginn an feststehen, dass die Entsendung über die zeitliche Begrenzung hinausgeht, gilt F...mehr

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Quebec / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Quebec entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung Nach dem deutsch-quebecischem Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber übt im Entsendestaat ei...mehr

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Australien / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Australien entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung Nach dem deutsch-australischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Chile / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Chile entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. 2.1.1 Zeitliche Begrenzung Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung von 36 Kalendermonaten. Sollte von Beginn an feststehen, dass die Entsendung über die zeitliche Begrenzung hinausgeht, gelten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Japan / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Japan entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. 2.1.1 Zeitliche Begrenzung Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung von 60 Kalendermonaten. Sollte von Beginn an feststehen, dass die Entsendung über die zeitliche Begrenzung hinausgeht, gilt F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Uruguay / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Uruguay entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung Nach dem deutsch-uruguayischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Australien / 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung

Nach dem deutsch-australischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus[1]; die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat; die Entsendung stellt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung nach deutsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Uruguay / 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung

Nach dem deutsch-uruguayischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus[1]; die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat; die Tätigkeit des entsandten Arbeitnehmers entspricht dem Tätigkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Indien / 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung

Nach dem deutsch-indischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn folgende zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber im Entsendestaat übt eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus; die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat; die Entsendung stellt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Türkei / 9 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in der Türkei bei einem türkischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die türkischen Rechtsvorschriften.mehr

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Korea / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Korea bei einem koreanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/K 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbeitslo...mehr

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China / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in China bei einem chinesischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/VCR 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbeits...mehr

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Quebec / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Quebec bei einem quebecischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck Q101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Renten- und Unfallversicherung ...mehr

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Chile / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Chile bei einem chilenischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/RCH 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbe...mehr

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Türkei / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und in die Türkei entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird in die Türkei entsandt Ein deutsches Unternehmen entsendet einen Arbeitnehmer in die Türkei, um den Aufbau einer Maschine zu überwachen. Für den Arbeitnehmer gelten...mehr

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Philippinen / 2.1 Entsendung

2.1.1 Voraussetzungen Nach dem deutsch-philippinischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus. Die entsandte Person ist gewöhnlich im Entsendestaat beschäftigt. Es ist unschädlich, wenn die Person zum Zwecke der Entsendung eingestellt wurde, sofern d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Japan / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Japan bei einem japanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer spezielle Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/J 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Uruguay / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Uruguay bei einem uruguayischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden. Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer die im Punkt 1 bis 3 aufgezeigten Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck UY/DE 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
USA / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in den USA bei einem amerikanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck USA/D 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung auss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Philippinen / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die auf den Philippinen bei einem philippinischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer die in den Punkten 1 bis 3 aufgezeigten Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit der Bescheinigung PH/DE 101 nachweisen, dass für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Australien / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Australien bei einem australischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer die in den Punkten 1 bis 3 aufgezeigten Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck DE/AU 1 nachweisen, dass für ihn im Bereich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Israel / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Israel bei einem israelischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck ISR/D 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Kranken-, Renten- und Unfa...mehr