Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Leistungen an den Arbeitnehmer

Rn. 26 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die in § 40b Abs 1 EStG genannte Pauschalierung der Steuer soll an die Stelle einer an sich verwirklichten individuellen LStPfl des ArbN treten. Daher müssen die Leistungen des ArbG an die Pensionskasse dem ArbN zu Gute kommen. Sie müssen dem ArbN Einnahmen verschaffen und letztlich als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zufließen. Da...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Umschulung

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die berufliche Umschulung soll den Stpfl zu einer anderen als der bisher mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung erlernten beruflichen Tätigkeit befähigen, wie zB die Umschulung einer Verkäuferin zur Arzthelferin (EFG 2000, 424). Der Erwerb einer Befähigung, einen andersartigen Beruf auszuüben, ist keine erstmalige Berufsausbildung, für di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übergangshilfen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Begriff: Menschen, die sich in einer Übergangssituation oder einer anderen schwierigen Lebenssituation befinden, erhalten zT finanzielle Unterstützungen, die als Anpassungsgeld, Ausfallgeld, Überbrückungshilfe, Überbrückungsgeld, Übergangsbeihilfe, Übergangsgebührnisse, Übergangsgeld oder ähnlich bezeichnet werden. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zur Steuerbefreiung nach § 3 EStG

Rn. 4 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Pauschalierung nach § 40b EStG unterliegen nur die Zukunftssicherungsleistungen des ArbG, die zu steuerbarem und stpfl Arbeitslohn führen. Die Pauschalversteuerung scheidet somit aus, sofern die Beiträge des ArbG steuerfreien Arbeitslohn darstellen. § 40b EStG tangiert insoweit insb die folgenden Steuerbefreiungsvorschriften: § 3 Nr 56 ESt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auszahlung des Deckungskapitals an den Arbeitgeber

Rn. 62 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Hat der ArbG die Beiträge für die Direktversicherung pauschal versteuert und lässt er sich später das Deckungskapital auszahlen, liegt keine Lohnrückzahlung vor. Durch die Auszahlung der Versicherungsansprüche soll nicht der ursprüngliche Zufluss von Arbeitslohn, der in den Beitragszahlungen liegt, rückgängig gemacht werden. Aus diesem Grund...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausmeister

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Hauswarte. Eine Hausmeisterzulage gehört zum stpfl > Arbeitslohn.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verhältnis § 40b Abs 1 EStG und § 3 Nr 56 EStG

Rn. 18 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Laufende Umlagen, die der ArbG für die betriebliche Altersversorgung zahlt, stellen nach § 19 Abs 1 S. 1 Nr 3 S 1 EStG Arbeitslohn dar (Urt BFH v 07.05.2009, BStBl II 2010, 194). Die Zuwendungen des ArbG sind seit dem Jahr 2008 vorrangig nach § 3 Nr 56 EStG begrenzt steuerfrei (s § 3 Rn 2639 (Stickan). Übersteigen die Zuwendungen des ArbG den...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

Tz. 66 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber in den Fällen der Befreiung von der Versicherungspflicht einer geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen; dies gilt auch für Versicherte der knappschaftlichen Rentenversicherung. Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.4 Praktikanten, Studierende

Tz. 71 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 172 Abs. 3 Satz 2 SGB VI gilt die Regelung über den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung nicht für Studierende, die nach § 5 Abs. 3 SGB VI rentenversicherungsfrei sind. Dies bedeutet, dass der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung für ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule, die ein in ihrer Studien- oder Prüfungsor...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Übergangsregelungen für vor 2013 aufgenommene Beschäftigungen

Tz. 27 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Arbeitnehmer, die in einer bereits am 31.12.2012 bestehenden Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig waren und ein monatliches Arbeitsentgelt zwischen 400,01 EUR und 450 EUR erzielten, blieben in dieser Beschäftigung längstens bis 31.12.2014 versicherungspflichtig. In der Krankenversicherung galt dies nur, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 77 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungen (Personengruppenschlüssel "109") ist die Beitragsgruppe zur Krankenversicherung mit "6" und die Beitragsgruppe zur Rentenversicherung bei Versicherungsfreiheit nach § 230 Abs. 8 Satz 1 SGB VI oder Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI mit "5" bzw. bei Versicherungspflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.3 Meldedaten zur Unfallversicherung

Tz. 80 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Zwischenzeitlich überprüfen die Rentenversicherungsträger im Rahmen der Betriebsprüfung auch die Beitragszahlung zur Unfallversicherung. Aus diesem Grund wurde das Meldeverfahren zur Sozialversicherung ab 2009 um Informationen zur Unfallversicherung erweitert. Beachte! In allen Entgeltmeldungen – Abgabegründe 30 bis 49, 50 bis 57 und 70 bis 72...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Betreuer

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selber besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (§ 1814 Abs. 1 BGB). Soweit der Volljährige seine Angelegenheiten lediglich aufgrund einer körperlichen Krankheit oder Behinderung n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Verfahrensbeistandschaft

Salgo/Ivanits (Hrsg.), 5. Aufl. 2025, 1075 S., Reguvis Fachmedien GmbH, 89 EURISBN (Print): 978-3-8462-1322-3 Fünf Jahre nach Erscheinen der 4. Auflage haben die Herausgeber die 5. Auflage ihres Standardwerkes zur Verfahrensbeistandschaft veröffentlicht. Die Aktualisierung dieses interdisziplinären Handbuches war erforderlich, weil nach Erscheinen der 4. Auflage im Jahr 2021 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entsprechende Geltung des EStG für die Zuschlagsteuern (§ 51a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 1 EStG enthält die Definition der Zuschlagsteuern. Zuschlagsteuer ist danach eine Steuer, die nach der ESt bemessen wird; die Zuschlagsteuer ist somit dadurch gekennzeichnet, dass ihre Bemessungsgrundlage die ESt ist. Für die Zuschlagsteuern ist die ESt Maßstabsteuer. Rn. 81 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Auf die Festsetzung und die Erh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Hinweise zum Beschäftigungsverhältnis

Rz. 35 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs 1, 2 Satz 1 Alt 1 EStG setzt ein Beschäftigungsverhältnis zum Stpfl voraus. Damit übernimmt das Steuerrecht ein Merkmal aus der SozVers: Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, besonders in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 Abs 1 SGB IV; ergänzend > Sozialversicherung Rz 5 ff). Ob auch ein lohnsteuerrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2026, Vertragliche B... / 2 Aus den Gründen:

[11] a) Das BG hat zu Recht angenommen, dass zwischen den Parteien Verträge, aus welchen der Kl. unmittelbar Vergütungsansprüche gegen die Bekl. herleiten könnte, nicht zustande gekommen sind. [12] aa) Allerdings wird die Frage, ob bei Vereinbarung des Sachverständigenverfahrens in AVB und Benennung des Sachverständigen durch nur eine Partei des Versicherungsvertrages vertrag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechte und Pflichten der einzelnen Beteiligten

Rn. 20 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Gläubiger der KapErtr als der Steuerschuldner muss bei dieser besonderen Erhebungsform idR nicht selbst an das FA leisten, sondern nur den Einbehalt dulden und dadurch an der Entrichtung seiner KapSt durch den dazu Verpflichteten mitwirken. Zu einer normalen Schuld im Sinne eines persönlichen Leistenmüssens verdichtet sich seine Duldungsp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zinsen aus Forderungen, die über eine Internet-Dienstleistungsplattform erworben wurden (sog c-Fälle, § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst c EStG aF)

Rn. 139 Stand: Mit dem Art 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) hatte der Gesetzgeber das Steuerabzugsverfahren mWv 01.01.2020 ausgedehnt auf eine internetbasierte Finanzierungsform, bei der eine Internet-Dienstleistungsplattform (Definition in § 43 Abs 1 Nr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausgewerbetreibende

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Es ist zu unterscheiden zwischen Hausgewerbetreibenden, Zwischenmeistern und Heimarbeitern. Heimarbeiter sind nichtselbständig tätig, also > Arbeitnehmer (> R 15.1 Abs 2 EStR); Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister sind selbständig tätig, also Gewerbetreibende (vgl § 11 Abs 3 GewStG). Wegen Personen, die gleichzeitig Hausgewerbetreibende u...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5. Unterstützung von Personen im erwerbsfähigen Alter (Erwerbsobliegenheit)

Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei Personen im erwerbsfähigen Alter ist davon auszugehen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen (BFH-Urteile vom 2. Dezember 2004, BStBl 2005 II Seite 483 und vom 5. Mai 2010, BStBl 2011 II Seite 115). Hierzu hat die unterhaltene Person ihre Arbeitskraft als die ihr zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Hinweise zu den vom ArbG gestellten Mahlzeiten

Rz. 25 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Verpflegt der ArbG den ArbN bei einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung unentgeltlich oder teilentgeltlich, sind lohnsteuerlich folgende Sachverhalte zu unterscheiden: Rz. 26 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei der Fortbildungsveranstaltung im Betrieb handelt es sich ausnahmsweise um einen außergewöhnlichen Arbeitseinsatz. Dann bleiben Mahlz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fahrtkostenzuschüsse

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Auswärtstätigkeit (Dienstreisen): Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN sind iRv § 3 Nr 13, 16 EStG steuerfrei, wenn sie zu den > Reisekosten gehören. Steuerfrei bleibt ein Fahrtkostenersatz iHd Aufwendungen für > Öffentliche Verkehrsmittel oder – bei Benutzung des ArbN-eigenen (privaten) Kraftfahrzeugs – idR der amtliche Km-Satz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Feuerwerker

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Gefahrenzulagen , die den Feuerwerkern der > Bundeswehr (Berufssoldaten) sowie den Feuerwerkern und Munitionsarbeitern bei den alliierten Streitkräften (> Stationierungsstreitkräfte) gewährt werden, sind als Erschwerniszuschläge stpfl > Arbeitslohn (§ 2 Abs 2 Nr 7 LStDV; > R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 1 LStR; > Lohnzuschläge Rz 2, 14).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Filmgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ob ein Mitarbeiter selbständig oder > Arbeitnehmer ist, bestimmt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Zur Abgrenzung der > Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit im Einzelnen > Arbeitnehmer Rz 8 ff, 60 ff. Bei Filmschaffenden stellt der BFH auf die für > Künstler geltenden Grundsätze ab (BFH 109, 357 = BStBl 1973 II, 636; BFH...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Familienservice

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Arbeitslohn Rz 71, > Arbeitszeitkonto Rz 5, > Kindergarten Rz 10, > Steuerbefreiungen Rz 54 ff; vgl § 3 Nr 33 und Nr 34a Buchst a EStG; > R 19.3 Abs 2 Nr 5 LStR. Beiträge zur Familienzeitversicherung sind > Werbungskosten (zu Einzelheiten vgl BMF vom 23.05.2012, BStBl 2012 I, 617, formal aufgehoben).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Goethe-Institut

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das Goethe-Institut eV gehört zu den > Staatsnahe Einrichtungen. Die Bezüge der bei den Zweigstellen des Goethe-Instituts im > Ausland beschäftigten ArbN werden ihnen nicht von ihrem ArbG, sondern für dessen Rechnung von einer inländischen öffentlichen Kasse ausgezahlt (vgl BT-Drs 13/5952 zu § 49 Abs 1 Nr 4 EStG), denn ihre Tätigkeit dient de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Umsatzbeteiligung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Wird die Entlohnung eines ArbN nach einer Beteiligung am Umsatz bemessen, unterliegt sie auch insoweit als stpfl > Arbeitslohn dem LSt-Abzug.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Umwandlung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zur Umwandlung von Bar- in Versorgungslohn > Gehaltsumwandlung Rz 2 ff. Zur Umwandlung von stpfl > Arbeitslohn in steuerfreie Leistungen wie etwa Kindergartenzuschüsse, iZm der Gestellung eines Firmenwagens (dazu allgemein > Kraftfahrzeuggestellung) ua vgl > Gehaltsumwandlung Rz 12, > Vermögensbeteiligungen, > Vermögensbildung der Arbeitnehmer.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Leistungen des ArbG, die der beruflichen Fortbildung seiner ArbN dienen, führen regelmäßig nicht zu stpfl > Arbeitslohn. Zum Grundsätzlichen > Bildungsaufwendungen Rz 71 ff. Dazu gehören besonders die bei betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen iSd > R 19.7 LStR an Dritte geleisteten Aufwendungen des ArbG für die eigentliche Unterrichtung (zB Le...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 95 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit die Haftung des ArbG reicht, sind ArbG und ArbN > Gesamtschuldner . Das > Betriebsstätten-Finanzamt kann die Steuer- oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem > Ermessen (> Rz 100 ff) grundsätzlich gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen (§ 42d Abs 3 Sätze 1, 2 EStG; BFH 114, 342 = BStBl 1975 II, 297 mwN). Jeder Gesamtschuldner sc...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Dienstkleidung, die nach der staatlichen Dienstkleidungsordnung für Forstbeamte vorgeschrieben und als Dienstkleidungs- und Uniformteile dauerhaft gekennzeichnet sind, gehören zur typischen Berufskleidung (EFG 1987, 552); das gilt aber nicht für einen Lodenmantel (BFH 179, 403 = BStBl 1996 II, 202; H 3.31 LStH). Zahlungen an die Forstkleider...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 1 EStG: § 51a Abs 1 S 1 EStG enthält die Legaldefinition der Zuschlagsteuern und ordnet mit Ausnahme des § 36a EStG die entsprechende Anwendung des EStG an. § 51a Abs 1 S 2 EStG bestimmt im Hinblick auf die DSGVO 2016/679/EU, dass die zum Zweck der Erhebung der ESt im Wege des Steuerabzugs verarbeiteten personenbezogenen Daten auch fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 An- und Abmeldungen

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Flugzeug

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit der > Arbeitnehmer ein vom > Arbeitgeber gestelltes Flugzeug privat nutzt, gehört der geldwerte Vorteil zum > Arbeitslohn. Die Bewertung des Vorteils folgt § 8 Abs 2 Satz 1 EStG; zum "üblichen Endpreis" am Abgabeort > Sachbezüge Rz 38 ff. Hat der ArbG das Flugzeug gechartert, sind uE die (anteiligen) Selbstkosten (Charterkosten) des Ar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fangprämie

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Fangprämien, die ArbN für die Ergreifung von Ladendieben gezahlt werden, sind stpfl > Arbeitslohn. > Arbeitnehmer, die gestohlen haben und ihrem > Arbeitgeber die Fangprämie ersetzen müssen, entstehen aus diesen Aufwendungen keine > Werbungskosten; zu Besonderheiten > Geldstrafen Rz 17.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fitness

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Arbeitslohn Rz 64, > Betriebliche Gesundheitsförderung, > Betriebssport, > Physiotherapie Rz 2–5, > Polizei Rz 12, > Sozialräume. > Außergewöhnliche Belastungen stellt das Rückentraining im Fitness-Studio idR nicht dar (> Krankheitskosten Rz 10 Fitnessstudio). Ergänzend > Krankheitskosten Rz 10 Fitnessstracker.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Abzug bei anderen Einkunftsarten (§ 43 Abs 4 EStG)

Rn. 290 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der KapSt-Abzug ist auch dann vorzunehmen, wenn die KapErtr beim Gläubiger zu den Einkünften aus LuF, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder VuV gehören. Für den Quellensteuerabzug wirkt sich die Subsidiaritätsregel des § 20 Abs 8 EStG nicht aus. Dies erleichtert namentlich dem zum KapSt-Abzug Verpflichteten seine Aufgaben als staatli...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliche Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen für den Umzug von einer Privatwohnung in eine andere gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die private > Lebensführung . Sie sind aber als allgemeine > Werbungskosten iSv § 9 Abs 1 Satz 1 EStG abziehbar, wenn der Stpfl nahezu ausschließlich aus beruflicher Veranlassung (> Rz 15 ff) umzieht. Das betrifft t...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zusammenhang mit im Inland besteuerbaren Einnahmen

Rz. 40 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Umzugskosten sind als WK in Deutschland nur abziehbar, wenn sie mit in Deutschland besteuerbaren > Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (> Werbungskosten Rz 69 ff); sie dürfen mithin nicht durch Einnahmen veranlasst sein, die nicht der deutschen > Einkommensteuer unterliegen (§ 2 Abs 1 EStG; BFH/NV 2006, 1068). Stehen sie mit Ei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Firmenkreditkarte

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Stellt der > Arbeitgeber seinem > Arbeitnehmer eine Kreditkarte zur Verfügung, deren Umsätze einem Firmenkonto belastet werden, und kann der ArbN mit dieser Karte auch private Aufwendungen bezahlen, so kann die Nutzung der Karte für private Zwecke grundsätzlich zu einem Sachbezug im Wert der ersparten Gebühren führen. Benutzt der ArbN die Kar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.7 Sonstige Meldungen

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung

Tz. 61 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 249b Satz 1 SGB V hat der Arbeitgeber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Arbeitnehmer, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 13 % des Arbeitsentgelts zu zahlen. Voraussetzung ist also, dass der geringfügig Beschäftigte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Teilnachweis der durch die Umzugskostenpauschale des § 10 BUKG abgegoltenen Aufwendungen

Rz. 80 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbN, der sich für die ab > Rz 57 dargestellte Methode zur Geltendmachung seiner Umzugskosten entschieden hat, kann anstelle der unter > Rz 72 dargestellten Kostenpauschale des § 10 BUKG höhere als die pauschal erfassten Aufwendungen nachweisen (> R 9.9 Abs 2 Satz 4 LStR). Diese Methode empfiehlt sich vor allem bei Umzügen iRe doppelten ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Nachforderungsbescheid gegen den Arbeitgeber

Rz. 220 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Für pauschale LSt iSv §§ 40–40b EStG haftet der ArbG nicht (> Rz 33). Erhebt das FA auf Antrag des ArbG pauschal LSt nach (vgl § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG), die der ArbG als > Steuerschuldner zu übernehmen hat (§ 40 Abs 3 EStG; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2 ff), so muss es grundsätzlich einen schriftlichen Nachforderungsbescheid (> S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Lohnsteuer als Bemessungsgrundlage (§ 51a Abs 2a S 1 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn ist nach § 51a Abs 2a S 1 EStG die Bemessungsgrundlage die LSt, selbst wenn keine Veranlagung nach § 46 EStG erfolgt und keine Jahres-ESt festgesetzt wird. Beim LSt-Abzug richtet sich die Zuschlagsteuer deshalb nicht (notwendig) nach der einbehaltenen LSt, sondern nach der Jahres-LSt. Sofern Korrekturen erfo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Haftung anderer Personen anstelle des Arbeitgebers nach § 42d Abs 1 EStG

Rz. 150 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 In bestimmten Fällen wird der > Arbeitslohn nicht unmittelbar vom ArbG gezahlt, sondern von einer anderen natürlichen oder > Juristische Person (Dritter). In diesen Fällen verpflichtet § 42d EStG den Dritten zur Wahrnehmung der ArbG-Pflichten, also vor allem zum LSt-Abzug und bürdet ihm die damit einhergehende Haftung auf. Damit folgt der G...mehr