Fachbeiträge & Kommentare zu Elternzeit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 7. Störungen im beA – oder doch vor dem beA?

Rz. 58 In den vorangegangen Abschnitten haben Sie eine Übersicht erhalten, wie das beA aufgebaut und strukturiert ist sowie die Erstellung und den Versand von Nachrichten verinnerlicht. So sehr der elektronische Rechtsverkehr unsere Arbeitsweise digitalisiert und damit auch unabhängiger werden lässt, so ist das System nicht fehlerfrei und auch in den letzten Jahren hat sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildung / 2 Zusätzliche Arbeitgeberleistungen

Der Arbeitgeber kann dem Auszubildenden neben der Ausbildungsvergütung die gleichen Vergünstigungen lohnsteuerfrei zukommen lassen, die er auch dem "normalen" Arbeitnehmer gewährt, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] freiwillig geleistet werden. Dazu gehören u. a: Sachbezüge [2], Teilnahme an üblichen Betriebsveranstaltungen [3], Betriebliche Gesundheitsför...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Krankheit / 2.2.2 Nicht zu berücksichtigende Arbeitnehmer

Einige Personengruppen sind bei der Berechnung der Gesamtzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer nicht zu berücksichtigen. Dies sind: Auszubildende, einschließlich Personen, die ein in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ausüben, und Volontäre, Teilnehmer an einem Freiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (freiw...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 2 Verwendung von Wertguthaben

Die Verwendung des Wertguthabens kann auch ohne konkrete Regelung in der Wertguthabenvereinbarung vom Arbeitnehmer für gesetzliche Freistellungsansprüche beansprucht werden.[1] Dies gilt für gesetzlich geregelte Freistellungen von der Arbeitsleistung oder gesetzlich geregelte Verringerungen der Arbeitszeit, insbesondere bei der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG oder nach § 2 FPfZG d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Diese Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers findet ihre Grenzen in den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO und des BDSG sowie in den grundrechtlichen Wertentscheidungen. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, si...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 1.4 Berechnung der Unverfallbarkeitsfrist

Für die Berechnung der Unverfallbarkeitsfrist gelten die Auslegungsvorschriften des BGB. Dabei ist zu beachten, dass eine Elternzeit bei der Berechnung der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfrist voll anzurechnen ist. Zum Beginn und zum Ende der Unverfallbarkeitsfrist nach § 30f Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BetrAVG hat das BAG[1] entschieden, dass die Unverfallbarkeitsfrist mit dem B...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.10 Anspruch auf Schließung von Versorgungslücken bei Entgeltumwandlung

Beschäftigte dürfen bei der Inanspruchnahme von externen Durchführungswegen auch dann ihre bAV weiter aufbauen, wenn ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht, sie aber kein Entgelt erhalten.[1] Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Arbeitnehmer sich in Elternzeit befinden oder wegen längerer Krankheit kein Entgelt mehr erhalten, sondern Lohnersatzleistungen wie z. B. Krankengeld bezi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnersatzleistungen

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Durch Lohnersatzleistungen erhält ein Arbeitnehmer einen Ausgleich dafür, dass Arbeitslohn aus bestimmten Gründen (Krankheit, Arbeitgeberinsolvenz, Elternzeit, vgl. nachfolgende Übersicht) nicht erzielt werden konnte. Lohnersatzleistungen sind regelmäßig einkommensteuerfrei (vgl. § 3 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2, Nr. 67 EStG, Anhang 10), werden aber in d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 3.2 Voraussetzungen für die Versicherungspflicht auf Antrag

Voraussetzung für die Versicherungspflicht auf Antrag ist, dass die antragstellende Person innerhalb der letzten 30 Monate vor der Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung oder dem Beginn der Elternzeit oder beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat oder unmittelbar vor der Aufnahme der Tätigkeit oder der Beschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 3.1 Personenkreise

Ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag können Personen begründen, die eine selbstständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben, eine Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem Staat außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.4 Ausschluss einer Mehrfachversicherung

Die Arbeitslosenversicherungspflicht der nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen ist als nachrangiges Versicherungsverhältnis konzipiert. Deswegen besteht als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson keine Arbeitslosenversicherungspflicht, wenn nach anderen Vorschriften Arbeitslosenversicherungspflicht besteht oder eintritt. Dies gilt ebenso für die nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.4 Entgeltersatzleistung

Bei Bezug einer Entgeltersatzleistung ist entscheidend, ob diese klassischerweise nur vorübergehend oder ggf. für einen längeren Zeitraum gewährt wird. Unabhängig von der zeitlichen Dauer der Zahlung ist die Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen für folgende Personen ausgeschlossen: Bezieher von Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- oder Pflegeunterstü...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Urlaub / 4.2 Urlaubsanspruch bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme der Schutzfristen und anschließender erneuter Elternzeit wegen eines weiteren Kindes

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin befindet sich in Elternzeit. Sie teilt ihrem Arbeitgeber mit, sie beende diese Elternzeit vorzeitig mit Ablauf des 24.6., um ab 25.6. Schutzfristen wegen der Geburt eines weiteren Kindes nach § 3 MuSchG in Anspruch zu nehmen. Sie entbindet am 6.8. Die Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG endet am 2.10. Ab 3.10. nimmt sie erneut Elternzeit wegen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Urlaub / 4.1 Urlaubsanspruch bei doppelter Elternzeit

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat bei Beginn ihrer Elternzeit noch 10 Urlaubstage offen. Während ihrer Elternzeit bekommt sie ein zweites Kind und schließt mit einer zweiten Elternzeit direkt an die erste an. Was geschieht mit ihrem bei Beginn der ersten Elternzeit noch offenen Urlaubsanspruch? Ergebnis Mit Urteil vom 20.5.2008[1] hat das BAG die frühere anderslautende Rechts...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Urlaub / 4.3 Urlaubsanspruch, erweiterter Zeitraum nach dem Mutterschutzgesetz, nachfolgende Elternzeit mit anschließender Arbeitsunfähigkeit

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin war im Frühjahr 2021 arbeitsunfähig krank. Im Anschluss war sie schwanger. Es folgten Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG. Nahtlos an die Schutzfrist nach der Geburt ihres Kindes hatte sie bis zum 10.12.2022 Elternzeit. Danach war sie bis 31.12.2023 arbeitsunfähig krank. Das Arbeitsverhältnis endete mit Ablauf des 8.1.2024. Anschließend stri...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Urlaub / 4.4 Mutterschutz, Elternzeit und Urlaubskürzung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin verdiente monatlich 3.700 EUR brutto bei 36 Wochenstunden an 5 Arbeitstagen/Woche. Sie hatte einen Jahresurlaubsanspruch von 29 Arbeitstagen. Das Arbeitsverhältnis bestand seit 2009 und endete zum Ablauf des 25.11.2020 aufgrund einer Eigenkündigung der Arbeitnehmerin (spätere Klägerin). Seit 24.8.2015 hatte diese aufgrund der Geburt zweier Kin...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Urlaub / 4 Urlaub bei Elternzeit und Mutterschutz

4.1 Urlaubsanspruch bei doppelter Elternzeit Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat bei Beginn ihrer Elternzeit noch 10 Urlaubstage offen. Während ihrer Elternzeit bekommt sie ein zweites Kind und schließt mit einer zweiten Elternzeit direkt an die erste an. Was geschieht mit ihrem bei Beginn der ersten Elternzeit noch offenen Urlaubsanspruch? Ergebnis Mit Urteil vom 20.5.2008[1] h...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 1.3 Förderungsfähiger Personenkreis

Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören grundsätzlich alle Personen, die erwerbsfähig[1] und leistungsberechtigt[2] sind. Arbeitslosigkeit im gesetzlichen Sinne wird nicht vorausgesetzt, d. h. eine Förderung ist auch im unmittelbaren Anschluss an eine anderweitige Eingliederungsmaßnahme, oder für sog. Berufsrückkehrer im unmittelbaren Anschluss an eine Elternzeit oder an...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Kausalität zwischen Rechtsausübung und Benachteiligung

Rz. 27 Unzulässig ist eine Benachteiligung, "weil" der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Dies erfordert einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Benachteiligung und der Rechtsausübung[1], der aber nicht bereits dann gegeben ist, wenn die Rechtsausübung die Bedingung (conditio sine qua non) für die Benachteiligung ist. Die Rechtsprechung hält darüber h...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.1 Gesetzliche Unwirksamkeitsgründe

Rz. 35 Hierher gehören gesetzliche Bestimmungen im weitesten Sinne, freilich auch die Bestimmungen des Grundgesetzes , die aber selten unmittelbar zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen und in erster Linie für die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des einfachen Rechts, vor allem der §§ 138, 242 und 612a BGB, von Bedeutung sind. Rz. 36 Eine Kündigung ist nach den allg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4.3.3 Privileg für Arbeitszeitguthaben mit Zweckbestimmung

Die Auflösung eines Arbeitszeitguthabens zum Ausgleich der Kurzarbeit kann von einem Arbeitnehmer auch nicht verlangt werden, soweit das Guthaben vertraglich (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelarbeitsvertrag) ausschließlich zur Überbrückung von Arbeitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit bestimmt ist und 50 Stunden nicht übersteigt, zur Vermeidung der Inanspruchn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befristetes Arbeitsverhältnis / 4 Kündigung

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist für beide Seiten das Recht zur ordentlichen Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Nach § 15 Abs. 4 TzBfG ist es aber möglich, einzelvertraglich eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit des Vertrags zu vereinbaren. Eine Besonderheit gilt für Arbeitnehmer, die zur Vertretung eines Mitarbeiters in Elternzeit befristet eingestellt worden s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 9.1 Kündigungsschutz aus anderen Gründen (§ 17)

Rz. 92 Der Arbeitnehmerin wird durch § 17 ein zusätzlicher besonderer Kündigungsschutz gewährt. Natürlich muss die Kündigung auch den allgemeinen Wirksamkeitsanforderungen entsprechen. Daher muss sie der Arbeitnehmerin zugehen, wofür der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast trägt. Die Kündigung muss formgerecht nach § 17 Abs. 2 Satz 2 und § 623 BGB erfolgen. Grds. muss ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befristetes Arbeitsverhältnis / 5 Rechtsfolgen einer wirksamen Befristungsabrede

Der befristete Arbeitsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.[1] Das bedeutet im Einzelnen: Die Vorschriften des BGB über die Kündigungsfristen[2] sind nicht zu beachten, die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes finden unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Größe des Betriebs keine Anwendung, die Rechtsvorschriften über den besonderen Kündig...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.1 Besonderer Fall

Rz. 76 Bei dem Begriff des "besonderen Falles" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Würdigung durch die Verwaltungsbehörde in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.[1] Ein "besonderer Fall" liegt vor, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetzgeber als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.3 Unwirksamkeit von Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 49 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017 wurde in § 17 Abs. 1 Satz 3 die entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 auf Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers, die im Hinblick auf eine Kündigung der Frau trifft, angeordnet. Eine auf noch während des Sonderkündigungsschutzes durchgeführte Vorbereitungsmaßnahmen gestützte Kündigun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.5 Eigenkündigung der Arbeitnehmerin

Rz. 60 Vereinzelt wird vertreten, dass die Eigenkündigung der Frau unzulässig sein müsse, um zu vermeiden, dass der Arbeitgeber den absoluten Schutz umgeht und die Frau zu einer (zulässigen) Eigenkündigung bewegt.[1] Nach der überwiegenden Meinung[2] steht das absolute Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 dagegen einer Eigenkündigung der schwangeren Arbeitnehmerin nicht entgegen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschaftsrechts v. 23.5.2017[1] wurde im Vorgriff auf die Neufassung des Mutterschaftsgesetzes, die weitgehend erst zum 1.1.2018 in Kraft trat, bereits mit der Verkündung des Gesetzes der Kündigungsschutz auf eine nach der 12. Schwangerschaftswoche erfolgte Fehlgeburt erweitert. Mit Wirkung ab dem 1.1.2018 übernahm die Vorschrift...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.3 Ermessen, Nebenbestimmungen

Rz. 83 Auch bei Vorliegen beider Voraussetzungen ist die Behörde nicht verpflichtet, die Kündigung für zulässig zu erklären. Die Zulässigkeitserklärung steht vielmehr in ihrem pflichtgemäßen Ermessen nach § 40 VwVfG . Allerdings ist das Ermessen durch das Wort "ausnahmsweise" in Abs. 2 Satz 1 eingeschränkt. Hierin wird die Anweisung des Gesetzgebers gesehen, grds. zugunsten d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 9.2 Klagefrist (§ 4 KSchG)

Rz. 94 Will sich die Arbeitnehmerin gegen eine Kündigung wehren, so muss sie auch bei Bestehen des Sonderkündigungsschutzes nach § 17 innerhalb der 3-wöchigen Klagefrist des § 4 KSchG Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erheben. Ein Verstoß gegen das absolute Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 ist ein sonstiger Unwirksamkeitsgrund i. S. d. § 4 Satz 1 KSchG. Dies gilt auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 2.2 Ausgleich durch Auszahlung

Es gilt für die Arbeitsentgelte aus einer sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelung das Zuflussprinzip. Sofern Zeitguthaben aus sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelungen nicht durch Freizeit ausgeglichen, sondern in Arbeitsentgelt abgegolten werden, erfolgt dessen Verbeitragung als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.[1] Achtung Besonderheit bei beendetem oder ruhenden Beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.4 Verpflichtender Abbau bei Kurzarbeit

Eine Verpflichtung zum Abbau von Plusstunden eines Zeitkontos kann sich auch im Zusammenhang mit der Beantragung von Kurzarbeitergeld[1] ergeben. Voraussetzung der Gewährung von Kurzarbeitergeld ist insbesondere das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls, der nicht vermeidbar ist.[2] Ein Arbeitsausfall ist danach vermeidbar, wenn er durch im Betrieb zulässige Arbeitszei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7)

Rn. 361 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 7 ist im Anhang anzugeben die "durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen". Mit § 285 Nr. 7 wurden Art. 16 Abs. 1 lit. h) und 17 Abs. 1 lit. e) der Bilanz-R in nationales Recht umgesetzt. Ziel der Angabe ist es, die Bedeutung des UN als Arbeitgeber offenzulegen. Außer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / Zusammenfassung

Begriff Das Baugewerbe ist ein Wirtschaftszweig, der Planungs- und Ausführungsleistungen erbringt, die zur Errichtung von Bauwerken dienen. Zum Baugewerbe gehören hauptsächlich Bauunternehmen, welche die verschiedenen Gewerke ausführen. Die Baustoffindustrie, Baubehörden und Bauforschungsinstitute sowie Bauträgergesellschaften werden regelmäßig nicht zum Baugewerbe gezählt. St...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit.[1] Denn der Wert der Arbeitsleistung wird in der Regel in der Festlegung der Vergütung ausgedrückt. Aus diesem...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebliche Altersversorgung

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Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.9 Ausnahmen von der Bindungsfrist und Nachweispflicht (Satz 9)

Rz. 116 Von der Bindungsfrist des Satzes 1 und der Nachweispflicht einer Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse nach Satz 4 werden für Versicherungsberechtigte in Satz 9 Ausnahmen bei Kündigungen für den Fall einer möglichen Familienversicherung nach § 10 oder des Verlassens der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Der Gesetzgeber hielt diese Besonderheiten fü...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.1 Vertreter während der Elternzeit (§ 21 BEEG)

Gemäß § 21 Abs. 1 BEEG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses vor, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers oder einer anderen Arbeitnehmerin, für die Dauer eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz einer Elternzeit, einer auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 4 Kombination von Zeit- und Zweckbefristung

Es ist auch möglich, eine Zweckbefristung mit einer kalendermäßigen (Höchst-)Befristung zu kombinieren. Eine derartige Doppelbefristung ist nicht nur nach der Rechtsprechung zulässig[1], sondern sogar zu empfehlen, weil durch die Höchstfrist die Unsicherheit über die Dauer der Zweckbefristung beseitigt oder besser begrenzt wird, sodass sich der Arbeitnehmer zumindest auf ein...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Befristung aufgrund von Spezialgesetzen

Der Gesetzgeber hat einige spezielle Gesetzesregelungen über die Zulässigkeit von Befristungsabreden geschaffen. Dazu zählen insbesondere die Folgenden: Vertreter während der Elternzeit nach § 21 BEEG Vertreter während der Pflegezeit gemäß § 6 PflegeZG Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) [1] Ärzte in ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Vertreter während der Pflegezeit (§ 6 PflegeZG)

Mit der Reform der Pflegeversicherung ist zum 1.7.2008 das sog. Pflegezeitgesetz (PflegeZG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Zu diesem Zweck wird zum einen mit § 2 PflegeZG das Recht des Beschäftigten auf ein kurzzeitiges Fernbleiben von der Arbeit in Akutfällen begründe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Befristete Verträge besonders geschützten Personen

Bei befristeten Verträgen mit Schwangeren und anderen vergleichbar geschützten Personengruppen ist zu unterscheiden: Wird der Tatbestand des besonderen Kündigungsschutzes wie z. B. des § 17 MuSchG erst nach Abschluss des befristeten Arbeitsverhältnisses verwirklicht, wird die Arbeitnehmerin also erst während der Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses schwanger, so ist ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 5 Versteuerung bei fehlender Arbeitslohnzahlung

Bezieht ein Arbeitnehmer während der Laufzeit des Darlehens keinen Arbeitslohn, z. B. bei Beurlaubung oder Elternzeit, gelten bei Wiederaufnahme der Arbeitslohnzahlung im Kalenderjahr die Regelungen des § 41c EStG.[1] Daraus folgt, dass der Arbeitgeber die im jeweiligen Zeitraum angefallenen Zinsvorteile grundsätzlich nachversteuern muss. Reicht der Barlohn zur Deckung der St...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 8 Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Gesetze

Soweit nicht das HAG selbst bestimmte arbeitsrechtliche Gesetze oder einzelne Vorschriften daraus für anwendbar erklärt, enthalten einige arbeitsrechtliche Gesetze ausdrückliche Regelungen für in Heimarbeit Beschäftigte. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BetrVG gelten als Arbeitnehmer im Sinne dieses Betriebsverfassungsrechts auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache f...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1.2 Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Beschäftigte werden unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung befreit.[1] Privat krankenversicherte Beschäftigte, die durch die Erhöhung der für sie geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze, durch Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung anlässlich der Elternzeit, durch Reduzierung der Arbeitszeit oder wegen des Übergangs in die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 2.1 Entgeltfortzahlung und Leasing

Erkrankt der Arbeitnehmer, stellt sich die Frage, wer die Leasingraten zu zahlen hat. Mit dieser Frage hat sich das Arbeitsgericht Osnabrück[1] auseinandergesetzt. Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber mit seiner Arbeitnehmerin die Überlassung von 2 Diensträdern für einen Zeitraum von 36 Monaten vereinbart. Die Arbeitnehmerin verzichtete dafür als Sachlohnbezug auf eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandstätigkeit / 2.1 Vertragliche Gestaltung eines Auslandseinsatzes

Bei der vertraglichen Umsetzung und Ausgestaltung eines Auslandseinsatzes ist im ersten Schritt zu prüfen, ob der Auslandseinsatz mit oder ohne Änderungen des bestehenden Arbeitsvertrags durchgeführt werden kann. Keiner Änderung bedarf es, wenn der Auslandseinsatz allein aufgrund des Weisungsrechts des Arbeitgebers möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine (einv...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / 1 Steuerfreie Lohnersatzleistungen

Folgende vom Arbeitgeber gezahlte steuerfreie Entgeltersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt und sind deshalb gesondert im Lohnkonto aufzuzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung (Nummer 15 und Nummer 15a)[1] anzugeben: das Kurzarbeitergeld, das Saison-Kurzarbeitergeld, Achtung Zusätzlicher Ausweis von Kurzarbeitergeld seit 2025 Kurzarbeitergeld einschließlich ...mehr