Fachbeiträge & Kommentare zu Elternzeit

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Mehrlingszuschlag (Abs. 4)

Rz. 7 Bei Mehrlingsgeburten wird der sich aus § 2 BEEG ergebende Betrag des Elterngelds um je 300 EUR für das 2. und jedes weitere Kind erhöht. Der Zuschlag, den der Gesetzgeber nunmehr mit dem Klammerzusatz in Abs. 4 Satz 1 als Mehrlingszuschlag legal definiert hat, soll die bei Mehrlingsgeburten bestehenden besonderen Belastungen der Eltern ausgleichen.[1] Ausgehend von di...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung und Grundsätze

Rz. 1 § 2 BEEG ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes v. 5.12.2006[1] mit dem BEEG neu in Kraft gesetzt worden und am 1.1.2007 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des BEEG v. 17.1.2009[2] ist mit Wirkung v. 24.1.2009 Abs. 7 Satz 6 a. F. redaktionell angepasst und Abs. 7 Satz 7 a. F. eingefügt worden. Abs. 7 Satz 4 a. ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Definition als Gewinneinkünfte und grundsätzlicher Regelungsgehalt (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1, der dem Regelungsgehalt des bisherigen § 2 Abs. 8 Satz 1 BEEG in der bis zum 17.9.2012 geltenden Fassung inhaltlich weitgehend entspricht, trifft die grundlegenden Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und definiert das dem Elterngeld zugrunde zu legende Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit parallel zu § 2c Ab...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Geschwisterbonus (Abs. 1 bis 3)

Rz. 2 Mit dem Geschwisterbonus, der nunmehr in Abs. 1 Satz 1 vom Gesetzgeber mit dem ausdrücklichen Klammerzusatz legal definiert wird, soll die schon als Folge einer ersten Geburt eingetretene Verminderung des Erwerbseinkommens, die durch eine weitere Geburt verlängert wird, zumindest etwas ausgeglichen werden.[1] Der Zuschlag beträgt 10 % des zustehenden, also sich der Höh...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 1 Sätze 2 bis 5)

Rz. 6 Bei den in Abs. 1 Sätze 2 bis 5 geregelten Tatbeständen, die zur Verschiebung des Bemessungszeitraums führen, handelt es sich um gesetzlich geregelte, grds. nicht analogiefähige Sonderfälle, die nur in den geregelten Konstellationen greifen. Der Gesetzgeber beschreibt diese Tatbestände als "Ausklammerungstatbestände"[1], was die Intention aber unvollständig beschreibt....mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Sonstige Bezüge, die nicht als Einnahmen zu berücksichtigen sind (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 2 werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht als Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bei der Einkommensermittlung berücksichtigt. Mit der Neufassung des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 4 Buchst. a) des Gesetzes zur Einführung de...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kein Anspruch auf Inflationsausgleich bei Elternzeit ohne Entgeltbezug

Der Ausschluss von Beschäftigten in Elternzeit ohne Entgeltbezug von Leistungen nach dem TV Inflationsausgleich ist wirksam. Dies stellt weder einen Verstoß gegen das AGG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar. Die Klägerin ist seit 2019 bei der beklagten Stadt beschäftigt. Der TVöD findet auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. Im April 2023 hatten die Tarifvertragsparteien den TV...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 25 Neben den in § 75 BetrVG ausdrücklich genannten Diskriminierungsverboten, die auch nach der seit 2006 geltenden Fassung der Regelung nicht abschließend sind, ist auch der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.[1] Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regel...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 3.3 Bruchteile außerhalb der Zwölftelungsregelung des § 5

Rz. 36 Die Bruchteilsregelung in § 5 Abs. 2 BUrlG gilt nur für die Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 BUrlG. Ergeben sich außerhalb der Zwölftelungsregelung des § 5 Abs. 1 BUrlG bei der Berechnung von Urlaubsansprüchen Bruchteile von mindestens 0,5, findet keine Aufrundung statt. § 5 Abs. 2 BUrlG als Sonderregelung kann nicht verallgemeinert werden.[1] Es kommt daher insbes...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.3 Verlangen (§ 7 Abs. 2 Satz 1)

Rz. 19 Eine stillende Frau muss den Freistellungsanspruch geltend machen – der Arbeitgeber weiß in der Regel ja gar nicht, ob und zu welchen Zeiten die Frau stillt. Dabei soll die Frau ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich – etwa während der Schutzfristen oder der Elternzeit – allgemein mitteilen, dass sie stillt (§ 15 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Es genügt jede formlose Erklärung...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Mitteilungsobliegenheit der stillenden Frau (§ 15 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 28 Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 soll eine Frau ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass sie stillt. Diese Information dient der tatsächlichen Erfüllung der arbeitgeberseitigen Pflichten gegenüber Stillenden (etwa Verbot der Mehr- und Nachtarbeit (§§ 4 Abs. 1, 5 MuSchG), Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 6 MuSchG), Gestaltung der Arbeitsbedingungen (§§ 9 ff. MuSchG))....mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 4 Beteiligung der Versorgungsträger am Scheidungsverfahren

Im gerichtlichen Scheidungsverfahren haben die Versorgungsträger des Ausgleichsverpflichteten sowie die zukünftigen Versorgungsträger für den Ausgleichsberechtigten Beteiligtenstatus.[1] Zu den Verfahrenspflichten der Versorgungsträger gehören insbesondere Auskunftspflichten über Bestand und Höhe der Anrechte sowie den Inhalt der bestehenden Teilungsordnung. Für die Auskunft ...mehr

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Reboarding und Offboarding:... / 1.1 Reboarding nach Elternzeit oder Sabbatical: Kenntnisse und Fähigkeiten auffrischen

Wenn ein Mitarbeiter längere Zeit abwesend war, z. B. nach der Elternzeit oder nach einem Sabbatical ist Reboarding eine lohnende Maßnahme und sorgt für zufriedenere Rückkehrer. Denn je nachdem, wie lange der entsprechende Mitarbeiter "weg" war, kann sich auch für diese Rückkehrer einiges im Unternehmen/Team aufgrund einer Restrukturierung o. Ä. verändert haben. Der Arbeitneh...mehr

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Sommer, SGB V § 230 Rangfol... / 2.1.1 Arbeitsentgelt

Rz. 5 Der Begriff des Arbeitsentgelts entspricht der Vorschrift des § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 14 SGB IV. Für den Personenkreis der §§ 232ff. ist statt des Arbeitsentgelts die in der jeweiligen Vorschrift genannte beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Bei Personen, die unter die Vorschrift des § 235 fallen, wird nach § 235 Abs. 4 Halbsatz 2 vorrangig das ...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.7 Unbezahlter Urlaub

Rz. 34 Wie bereits unter Rz. 15 f. erwähnt, kann der Rehabilitand keine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn im Haushalt eine andere Person (z. B. der Ehegatte oder der Lebenspartner, Großmutter, im Haushalt lebende volljährige Schwester) lebt, die den Haushalt weiterführen kann. In der Praxis sind im Familienhaushalt lebende Ehegatten/Partner/Großeltern etc. oft aus beruflichen...mehr

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Reboarding und Offboarding:... / 1 Reboarding – erfolgreich wieder Fahrt aufnehmen

Zurück nach der Elternzeit, längerer Krankheit, eine Weiterbildung, internem Stellenwechsel oder zwischenzeitlicher Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber: Dem Reboarding, also dem Wiedereinstieg in Job oder Unternehmen, wird oft zu wenig Beachtung geschenkt. Auch ein zurückgekehrter Kollege muss wieder Fuß im Unternehmen fassen und braucht dabei mehr oder weniger Beglei...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 10.2 Teilzeit während der Elternzeit

Rz. 33 Die Kürzungsmöglichkeit ist nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BEEG ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet (§ 15 Abs. 4 BEEG). In diesem Fall kann der Arbeitnehmer von der (reduzierten) Arbeitsverpflichtung freigestellt werden, also Urlaub erhalten; allerdings gegebenenfalls in einem der reduzierten Arbeitspflic...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 10 Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

10.1 Grundsatz[1] Rz. 31 § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG berechtigt den Arbeitgeber, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um 1/12 zu kürzen. Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub kürzen, muss aber von diesem Recht keinen Gebrauch machen. Die Anpassung des Urlaubsanspruchs an die durch die Elternzeit ausgesetzte Arbeitspflic...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 10.1 Grundsatz

Rz. 31 § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG berechtigt den Arbeitgeber, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um 1/12 zu kürzen. Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub kürzen, muss aber von diesem Recht keinen Gebrauch machen. Die Anpassung des Urlaubsanspruchs an die durch die Elternzeit ausgesetzte Arbeitspflicht wird weder aut...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 10.3 Behandlung von Resturlaub

Rz. 34 Auch für die Berechnung des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers, der nach Ende der Elternzeit statt in Vollzeit nur noch in Teilzeit und nicht mehr an allen Werktagen arbeitet und für die Berechnung des nach § 17 Abs. 2 BEEG noch zu gewährenden Resturlaubs aus der Zeit vor der Elternzeit gelten die oben (s. hierzu Rz. 25 ff.) dargestellten Grundsätze. Beispiel Eine rege...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 8 Änderung der Anzahl der vertraglich geschuldeten Arbeitstage

Rz. 25 Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs entsprechend. Sie ist dann jeweils unter Berücksichtigung der nunmehr, d.h. mit Blick in die Zukunft für den Arbeitnehmer maßgeblichen Verteilung seiner Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gratifikation: Anspruch / 1.2 Überblick über die Auswirkungen je nach Zweck der Sonderzahlung

Je nachdem, welchen Zweck die Sonderzahlung verfolgt, sind damit unterschiedliche Folgen verbunden, die hier im Überblick aufgezeigt werden sollen. Eine vertiefte Darstellung findet sich unter den Punkten "Wegfall des Gratifikationsanspruchs aus krankheitsbedingten Gründen" und "Wegfall des Gratifikationsanspruchs bei ruhendem Arbeitsverhältnis". Sonderzahlung mit Entgeltchar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gratifikation: Anspruch / 8.1 Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter

Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter können für die Dauer der Elternzeit für jeden Monat um 1/12 gekürzt werden.[1] Schließlich hat der Arbeitnehmer in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbracht. Dasselbe gilt für Zeiten, in denen andere Ruhenstatbestände vorliegen, wie den oben genannten, z. B. in Form von Pflegezeit oder unbezahltem Urlaub. Ein solches Kürzungsrecht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1 Überblick und arbeitszeitsystematische Einordnung

Die Nutzung von Arbeitszeitkonten zur Ermöglichung eines früheren Übergangs in den Ruhestand oder eines Sabbaticals als längere zusammenhängende"Auszeit" mit Rückkehr in das aktive Arbeitsverhältnis ist für viele Arbeitnehmer attraktiv. Die klassische Altersteilzeit im sog. Blockmodell kann in diesem Zusammenhang als Spezialfall eines Arbeitszeitkontos als "Ansparkonto" ange...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1.1 Rahmenbedingungen für Wertguthabenmodelle und Abgrenzung zu sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelungen

Ein Beschäftigungsverhältnis wird bis zur Dauer von 3 Monaten angenommen, wenn während dieser Zeit Arbeitsentgelt aus einer Vereinbarung zur flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen fällig ist. Solche Arbeitszeitregelungen bezwecken keine (längerfristige) Freistellung von der Arbeits...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.8 Antragserfordernis für eine Höhergruppierung

Eine Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund erfolgte nur auf Antrag. Das Antragserfordernis diente zum einen der Personalverwaltung, die somit nicht die Eingruppierungen sämtlicher Beschäftigten von Amts wegen überprüfen musste, zum anderen aber auch dem Schutz der Beschäftigten, da nicht jede Veränderung unbedingt zum Vorteil des Beschäftigten war. Nachteilige Auswirkung...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.2 Bemessungszeitraum

Rz. 6 Der Bemessungszeitraum wird nur zur Bemessung des Alg gebildet, wenn ein (neuer) Anspruch auf Alg erworben wurde, also insbesondere die Anwartschaftszeit (erneut) erfüllt worden ist. In allen anderen Fällen, in denen der Arbeitslose nach einer Unterbrechungszeit auf seinen früher entstandenen Anspruch in Bezug auf die verbliebene und noch nicht erloschene Restanspruchs...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.2.1 Verpflichteter Personenkreis und Zielsetzung

Rz. 10 Die Verpflichtung zur Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit betrifft alle Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet. Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird oder eine Fortsetzung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber in Auss...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung / Arbeitsrecht

Auf kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie auf das "normale" Arbeitsverhältnis, da die Kurzfristigkeit kein fest umrissener arbeitsrechtlicher, sondern vorrangig ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff ist. Allerdings gelten gewisse arbeitsrechtliche Besonderheiten für Arbeitsverhältnisse von begrenzter Dauer.[...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.3 Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Besonderheiten sind zu beachten, wenn die/der Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitarbeit ausübt, insbesondere wenn dies während des Geburtsjahres des Kindes geschieht. 4.3.3.1 Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, der den TV-L anwendet Der Beschäftigte hat bei seinem bisherigen Arbeitgeber, bei dem er Elternzeit in Anspruch nimmt, für das Kalenderja...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.3 Anspruch bei Mutterschutz und Elternzeit

4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt im Sinne des § 20 Abs. 2 TV-L. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. b und c TV-L) wegen Beschäftigungsverboten nach § 3 Abs. 1 und Abs. ...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt im Sinne des § 20 Abs. 2 TV-L. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. b und c TV-L) wegen Beschäftigungsverboten nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 MuSchG vor und nach der Geburt und/oder...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.3.2 Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber

Üben Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber aus, so gilt Folgendes: Nehmen die Beschäftigten die elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit erst im Jahr nach der Geburt des Kindes auf, so bestehen keine Besonderheiten: Die Beschäftigten haben aus dem Teilzeitarbeitsverhältnis für jeden Kalendermonat, in dem Entgelt gezahlt wurde...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.2 Maßgeblicher Bemessungszeitraum

Grundlage für die Bemessung der Jahressonderzahlung ist grundsätzlich das in den Monaten Juli, August, September gezahlte "monatliche Entgelt". Im Unterschied zu dem während des Regelbemessungszeitraums gezahlten Krankengeldzuschuss – der nach der Protokollerklärung zu § 20 Abs. 3 TV-L, dort: Satz 3, unberücksichtigt bleibt – enthält der Tarifvertrag keine ausdrückliche Rege...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.3.3.1 Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, der den TV-L anwendet

Der Beschäftigte hat bei seinem bisherigen Arbeitgeber, bei dem er Elternzeit in Anspruch nimmt, für das Kalenderjahr, in dem das Kind geboren ist, Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. c TV-L, näher siehe Ziffer 4.3.1). Der zweite Arbeitgeber, bei dem der/die Beschäftigte eine elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit ausübt, hat daneben aus d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 3.5.2 Ausnahmen von der Zwölftelungsregelung

Nach § 20 Abs. 4 Satz 2 TV-L unterbleibt die Verminderung der Jahressonderzahlung für Kalendermonate, für die Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten haben wegen Ableistung von Grundwehrdienst oder Zivildienst, wenn sie diesen vor dem 1. Dezember beendet und die Beschäftigung unverzüglich wieder aufgenommen haben. Dieser Vorschrift kommt aufgrund der befristeten Aussetzung ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 3.5.1 Kein Anspruch auf Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber

Der Anspruch auf Jahressonderzahlung vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TV-L hat (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TV-L). Praxis-Tipp Jeder Kalendermonat, in dem nicht einmal für einen Tag Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus einem zu demselben Arbeitgeber bestehenden Arbeitsver...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 5 Fälligkeit, Zusatzversorgungspflicht

Die Jahressonderzahlung ist mit dem Tabellenentgelt für den Monat November auszuzahlen (§ 20 Abs. 5 Satz 1 TV-L). Die Jahressonderzahlung ist damit am 30. November des Jahres fällig (§ 24 Abs. 1 Satz 2 TV-L). Dies gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis im November – z. B. wegen Elternzeit – ruht, jedoch ein Anspruch auf die (ggf. anteilige) Jahressonderzahlung besteht. Ein Tei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember

Beschäftigte, die am 1. Dezember des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20 TV-L). Die im früheren Tarifrecht (insbesondere Zuwendungstarifvertrag zum BAT) enthaltenen weiteren Voraussetzungen – z. B. die Notwendigkeit, dass der Mitarbeiter seit 1. Oktober des Jahres "im öffentlichen Dienst" stehen musste, sowie die Bi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 3.4.2 Ersatzbemessungszeitraum

Besteht im Regelbemessungszeitraum (Juli, August, September) kein Anspruch auf Entgelt, so ist ein Ersatzbemessungszeitraum maßgebend. Praxis-Beispiel Der Beschäftigte wird erst nach dem 30. September eingestellt. Eine Mitarbeiterin befindet sich seit 15. Juni in Elternzeit. Gleiches gilt, wenn Entgelt oder Entgeltfortzahlung innerhalb des Regelbemessungszeitraums nur für weni...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit

Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich auch an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte gezahlt. Eine länger andauernde Krankheit kann jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt für Kalendermonate, in denen der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach §§ 22 Abs. 1 TV-L i. V. m. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einleitung

Allgemeines Rz. 1 Das Bundesurlaubsgesetz ist zum 1.1.1963 in Kraft getreten. Bis dahin galten nach 1945 unterschiedliche Regelungen auf Landesebene. Ziel war zur Wahrung der Rechtseinheit eine bundeseinheitliche Regelung des Urlaubsrechts und Festschreibung einer einheitlichen Mindestdauer.[1] Bei unverändertem Gesetz haben sich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Elternzeit

Zusammenfassung Begriff Die maximal 3-jährige Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Die Elternzeit ist ein Rechtsanspruch auf unbezahlte (Teil-)Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber. Die Regelungen dürfen vertraglich nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden. Gesetze, Vorschriften und R...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Elternzeit: Sozialversicher... / 2.2 Fortgesetzte Teilzeitbeschäftigung nach Ende der Elternzeit

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wegen einer zulässigen Teilzeitbeschäftigung ist auf die Dauer der Elternzeit beschränkt. Wird nach dem Ende der Elternzeit weiterhin eine Teilzeitbeschäftigung bei dem bisherigen Arbeitgeber ausgeübt, würde Krankenversicherungspflicht eintreten. Für diese Teilzeitbeschäftigung kann jedoch weiterhin Versicherungsfreiheit bean...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Unterbrechung der Beschäfti... / 2 Unterbrechung wegen Elternzeit

Die Inanspruchnahme von Elternzeit im Anschluss an den Bezug von Mutterschaftsgeld begründet für den Arbeitgeber seit 1.1.2024 zusätzliche Meldepflichten. Neben der durch den Bezug von Mutterschaftsgeld eingetretenen Unterbrechung der Beschäftigung ist der Beginn und das Ende der Elternzeit separat zu melden. Die Pflicht zur Meldung des Beginns und des Endes der Elternzeit is...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Elternzeit: Sozialversicher... / 3.2 Unbezahlter Urlaub im Anschluss an Elternzeit bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern

Arbeitnehmer, die ohne die freiwillige Versicherung die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllen, sind ab Beginn eines unbezahlten Urlaubs im Anschluss an die Elternzeit weiterhin beitragsfrei. Ansonsten sind die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung grundsätzlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu bemessen. Die Beteiligung des Arb...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Elternzeit: Sozialversicher... / 1 Ende einer im Voraus befristeten Beschäftigung während der Elternzeit

Endet die Beschäftigung – z. B. wegen Befristung – während der Elternzeit zu einem Zeitpunkt, zu dem auch bereits der Bezug von Elterngeld geendet hat, entfällt das Fortbestehen der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse. Durch die Beendigung der Beschäftigung kann auch keine Elternzeit mehr beansprucht werden, da die Inanspruchnahme von Elternzeit vom Fortbestand einer Beschäf...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Elternzeit: Sozialversicher... / 2 Beschäftigung während der Elternzeit

2.1 Mehrere Minijobs neben der Hauptbeschäftigung Hat in einer zweiten oder weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung bislang (wegen einer Hauptbeschäftigung) Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bestanden, wird diese geringfügige Beschäftigung bei Beginn der Elternzeit versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. D...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Elternzeit: Sozialversicher... / 3.1 Mehrere geringfügige Beschäftigungen während der Elternzeit

Wenn der Hauptarbeitgeber zustimmt, können die Teilzeitbeschäftigungen während der Elternzeit auch bei verschiedenen Arbeitgebern durchgeführt werden. Praxis-Beispiel Mehrere Arbeitgeber während der Elternzeit Eine Arbeitnehmerin ist seit Jahren bei Arbeitgeber A beschäftigt. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 3.000 EUR. Die Mutterschutzfrist beginnt am 5.3.2026. Nach Ablau...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Elternzeit / 6.3.3 Krankenkassenwechsel und Beendigung der Beschäftigung während der Elternzeit

Bei einem Krankenkassenwechsel ist zum Zeitpunkt des Wechsels gegenüber der abgebenden Krankenkasse eine Ende-Meldung und der aufnehmenden Krankenkasse eine Beginn-Meldung abzugeben. Endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit, ist zusätzlich zur Abmeldung eine Ende-Meldung mit dem Datum des Beschäftigungsendes abzugeben.mehr