Fachbeiträge & Kommentare zu Elternzeit

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Gesetzesradar / 3.5 Elterngeld-Einkommensgrenze

Gesetzestitel: Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte in Bezug auf Elterngeld und Elternzeit Für ab dem 1.4.2024 geborene Kinder wurden die ...mehr

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Gesetzesradar / 3.2 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2)

Gesetzestitel: 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Änderungen bzgl. der betrieblichen Altersversorgung Nichttarifgebundene Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebliche Altersversorgung

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 3 Beantragung der Elternzeit

Die Inanspruchnahme von Elternzeit setzt gemäß § 16 Abs. 1 BEEG einen schriftlichen – für seit dem 1.5.2025 geborene Kinder in Textform abgefassten –[1] Antrag des Anspruchsberechtigten gegenüber dem Arbeitgeber voraus. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die beantragte Elternzeit zu bescheinigen. 3.1 Antrag und Frist Der Arbeitnehmer muss für die Beantragung der Elternzeit b...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.1.3 Elternzeit bei mehreren Kindern

Bei mehreren Kindern besteht der Elternzeitanspruch für jedes Kind getrennt, auch wenn sich mögliche Elternzeitansprüche überschneiden.[1] Dies gilt bei Mehrlingsgeburten ebenso wie bei Geburten weiterer Kinder innerhalb der 3-jährigen Elternzeit für das früher geborene Kind. Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb der Elternzeit kommt es folglich zu Überlagerungen. Di...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4 Dauer der Elternzeit

Die Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Sie endet grundsätzlich mit der Vollendung des 3. Lebensjahres. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem 3. und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden[1], kann aber auch vorzeitig beendet werden. Sie endet vorzeitig, wenn das Kind während der Elternzeit stirbt. 4.1 Grundsatz El...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2 Voraussetzungen der Elternzeit

Die Elternzeit für alle Eltern ist im zweiten Abschnitt des BEEG in §§ 15 ff. BEEG geregelt. 2.1 Begünstigter Personenkreis Anspruch auf Elternzeit hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer.[1] Voraussetzung ist also, dass der Anspruchsberechtigte in einem Arbeitsverhältnis steht. Keine Rolle spielt der Umfang der Arbeitsleistung. Teilzeitbeschäftigte haben ebenso Anspruch auf Elte...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Anspruch auf Elternzeit hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer.[1] Voraussetzung ist also, dass der Anspruchsberechtigte in einem Arbeitsverhältnis steht. Keine Rolle spielt der Umfang der Arbeitsleistung. Teilzeitbeschäftigte haben ebenso Anspruch auf Elternzeit wie Vollzeitarbeitnehmer; auch geringfügig Beschäftigte (Mitarbeiter in Minijobs) können den Anspruch erlangen. Uner...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 3.1 Antrag und Frist

Der Arbeitnehmer muss für die Beantragung der Elternzeit bestimmte Fristen einhalten. Für den Zeitraum bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes muss der Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden. Für den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes muss der Antrag spätestens 13 Wochen vor dem Beginn der Elternz...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.2 Verlängerung

Über das spätestmögliche Ende der Elternzeit hinaus kann Elternzeit in keinem Fall verlängert werden. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer auch nach Vollendung der insgesamt 3-jährigen Elternzeit in "Elternzeit" bleibt, so liegt im Zweifel unbezahlter Sonderurlaub vor, der nicht mehr den Bestimmungen des BEEG unterliegt. Hat der Arbeitnehmer Eltern...mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.2 Voraussetzungen

Der Kündigungsschutz greift grundsätzlich nur, wenn die Voraussetzungen für die Elternzeit nach dem BEEG vorliegen und das Arbeitsverhältnis durch das Verlangen des Arbeitnehmers nach Elternzeit bzw. dessen Antritt modifiziert wurde. Bei anderen Freistellungen gilt der Kündigungsschutz grundsätzlich nicht.[1] Während des besonderen Kündigungsschutzes als Arbeitnehmer in der ...mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 2 Kündigung durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer bedarf für die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses keines Kündigungsgrundes. Er hat jedoch in der Regel die für ihn geltenden Kündigungsfristen einzuhalten. Dies gilt grundsätzlich auch im Fall der Inanspruchnahme von Elternzeit. Jedoch gilt während der Elternzeit eine Sonderregel: Will der Arbeitnehmer in Elternzeit das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elte...mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.3 Dauer

Der Kündigungsschutz nach § 18 BEEG beginnt bereits vor Antritt der Elternzeit, und zwar grundsätzlich ab dessen Geltendmachung durch den Arbeitnehmer ("Antragsschutzzeitraum"). Für dieses Verlangen kommt es auf den Zugang der Erklärung beim Arbeitgeber an. Die Vorverlegung des Kündigungsschutzes vor die Elternzeit ist allerdings zeitlich auf 8 Wochen (vor dem tatsächlichen ...mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 1 Kündigung während der Elternzeit

Zu unterscheiden ist zwischen der Kündigung durch den Arbeitgeber und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich des Kündigungsschutzes bei arbeitgeberseitiger Kündigung Der Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich der zu ihrer Berufsbildung oder in Heimarbeit Beschäftigten sowie diesen Gleichgestellten[1...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 3.4 Bescheinigung des Arbeitgebers

Nach § 16 Abs. 1 Sätze 8 und 9 BEEG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die beanspruchte Elternzeit zu bescheinigen . Der Arbeitnehmer hat nach der Formulierung der Gesetzesbestimmung einen Anspruch auf die Bescheinigung. Der Arbeitgeber kann allerdings ein Verlangen des Arbeitnehmers abwarten. Diese Bescheinigung hat der Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitgeberwechsels dem n...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.1 Grundsatz

Elternzeit kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres und für den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden.[1] Der beanspruchende Arbeitnehmer muss für den Zeitraum bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes kundtun, für welche Zeit innerhalb von 2 Jahren Elternzeit genommen werden soll.[2] Will de...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2 Anspruchsvoraussetzungen

§ 15 BEEG zählt die weiteren Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Elternzeit auf: 2.2.1 Verhältnis des Kindes zum Anspruchsberechtigten Das BEEG gewährt Anspruch auf Elternzeit nur, wenn der Arbeitnehmer in einem bestimmten familienrechtlichen Verhältnis zu dem zu erziehenden Kind steht. In Betracht kommen: Leibliche Mutter und leiblicher Vater des Kindes, wenn ihnen die...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.3 Betreuung und Erziehung des Kindes

Anspruch auf Elternzeit hat nur, wer das Kind selbst betreut und erzieht.[1] Nicht erforderlich ist aber, dass der Arbeitnehmer in Elternzeit oder bei Großeltern der entsprechende Großelternteil "rund um die Uhr" das Kind betreut. Es wäre auch lebensfremd zu verlangen, dass der nicht in Elternzeit befindliche Ehegatte überhaupt nicht an der Erziehung und Betreuung des Kindes...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.2 Leben in einem Haushalt

Anspruch auf Elternzeit hat der Arbeitnehmer nur, wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Es kommt darauf an, dass Arbeitnehmer und Kind auf Dauer angelegt räumlich zusammenleben, also eine häusliche Gemeinschaft bilden. Diese Voraussetzung gilt auch für den Anspruch von Großeltern auf Elternzeit gemäß § 15 Abs. 1a BEEG. Unter dem Begriff des Haushalts i. S. v. § 15 Abs....mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.4 Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils nicht Voraussetzung

Das BEEG schließt den Anspruch auf Elternzeit nicht aus, wenn der andere Teil nicht erwerbstätig ist. Selbst wenn also der Ehepartner nicht arbeitet und die Erziehung des Kindes übernehmen kann, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit. Dies gilt nicht für die Elternzeit von Großeltern. In diesem Fall ist erforderlich, dass entweder ein Elternteil des Kindes minderjährig...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.6 Keine Teilzeittätigkeit von mehr als 32 Wochenstunden

Während der Elternzeit für ab dem 1.9.2021 geborene Kinder darf Teilzeittätigkeit bis zu 32 Wochenstunden ausgeübt werden. Für Eltern von bis zum 31.8.2021geborenen Kindern gilt eine Begrenzung auf 30 Wochenstunden.[1] Hält der Arbeitnehmer diesen Rahmen nicht ein, so liegen die Voraussetzungen für Elternzeit nicht vor.mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 3.3 Prüfungsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nach den allgemeinen Regeln darlegen und im Streitfall beweisen. Der Arbeitgeber kann sich in Zweifelsfällen an die Elterngeldstelle wenden; jene ist aber nicht zur Stellungnahme verpflichtet.mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.1 Verhältnis des Kindes zum Anspruchsberechtigten

Das BEEG gewährt Anspruch auf Elternzeit nur, wenn der Arbeitnehmer in einem bestimmten familienrechtlichen Verhältnis zu dem zu erziehenden Kind steht. In Betracht kommen: Leibliche Mutter und leiblicher Vater des Kindes, wenn ihnen die Personensorge zusteht. Sind die Eltern verheiratet, erfüllen sie beide die Voraussetzungen. Bei nicht Verheirateten steht das Sorgerecht und...mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich des Kündigungsschutzes bei arbeitgeberseitiger Kündigung

Der Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich der zu ihrer Berufsbildung oder in Heimarbeit Beschäftigten sowie diesen Gleichgestellten[1], die sich in einer Elternzeit im Sinne des BEEG befinden. Er gilt sowohl für Vollzeit-, als auch für Teilzeitbeschäftigte. Üben Teilzeitbeschäftigte ihre Tätigkeit während der Kindererziehung aus, so gilt Folgendes: Leist...mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.4 Behördliche Zulassung der Kündigung

Während der Dauer des Kündigungsschutzes nach § 18 BEEG ist eine Kündigung nur möglich, wenn die oberste Landesbehörde die Kündigung auf Antrag des Arbeitgebers zuvor für zulässig erklärt hat. Eine ohne vorherige Zulässigkeitserklärung ausgesprochene Kündigung ist rechtsunwirksam. In einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 18 BEEG hat die Bundesregierung festgelegt, unte...mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitnehmer, die Elternzeit nehmen, werden vor Kündigungen durch den Arbeitgeber weitgehend geschützt. Ohne die Zulässigkeitserklärung der Kündigung durch Behörden kann eine Kündigung nicht ausgesprochen werden; sie ist unwirksam (§ 18 BEEG). Das Kündigungsverbot gilt für alle Kündigungen, die der Arbeitgeber ausspricht (ordentliche, außerordentliche Beendigungskü...mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.5 Verhältnis zum sonstigen Kündigungsrecht

Neben dem Kündigungsschutz nach § 18 BEEG gelten die allgemeinen Vorschriften, aus denen sich ebenso und unabhängig vom Sonderkündigungsschutz die Unwirksamkeit einer Kündigung ergeben kann, z. B. nach den Regeln des Kündigungsschutzgesetzes. Außerdem greifen möglicherweise andere Sonderkündigungsbestimmungen, wenn deren Voraussetzungen vorliegen, z. B. wegen Schwerbehinderu...mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.6 Beendigung aus sonstigen Gründen

Der Kündigungsschutz des § 18 BEEG erfasst jede Kündigung des Arbeitgebers. Nicht erfasst werden indes Befristungen. Befristete Arbeitsverhältnisse laufen grundsätzlich auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer zum Endzeitpunkt Elternzeit in Anspruch nimmt. Ebenfalls nicht vom Kündigungsschutz des § 18 BEEG erfasst werden Eigenkündigungen durch den Arbeitnehmer und Aufhebungsvertr...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / Zusammenfassung

Überblick Das BEEG ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Abschnitt werden Voraussetzungen und Zahlungsmodalitäten für das Elterngeld geregelt (§§ 1–14 BEEG). Die Elternzeit selbst ist im zweiten Abschnitt des Gesetzes festgeschrieben (§§ 15 ff. BEEG). Das Gesetz gewährt Arbeitnehmern, zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sowie den in Heimarbeit Beschäftigten und den ihnen G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 1 Rechtsentwicklung

Elternzeit und Elterngeld sind seit dem 1.1.2007 im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt, dessen Vorgänger war das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG). Seit der am 23.1.2009 erfolgten Einführung des BEEGÄndG 1 haben unter eng begrenzten Voraussetzungen auch Großeltern einen Anspruch auf Elternzeit. Zum 18.9.2012 ist das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeld...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Anspruch, Antrag und Dauer

Zusammenfassung Überblick Das BEEG ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Abschnitt werden Voraussetzungen und Zahlungsmodalitäten für das Elterngeld geregelt (§§ 1–14 BEEG). Die Elternzeit selbst ist im zweiten Abschnitt des Gesetzes festgeschrieben (§§ 15 ff. BEEG). Das Gesetz gewährt Arbeitnehmern, zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sowie den in Heimarbeit Beschäftigten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Besonderer Kündigungsschutz

Zusammenfassung Überblick Arbeitnehmer, die Elternzeit nehmen, werden vor Kündigungen durch den Arbeitgeber weitgehend geschützt. Ohne die Zulässigkeitserklärung der Kündigung durch Behörden kann eine Kündigung nicht ausgesprochen werden; sie ist unwirksam (§ 18 BEEG). Das Kündigungsverbot gilt für alle Kündigungen, die der Arbeitgeber ausspricht (ordentliche, außerordentlich...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.9 Elterngeld-Einkommensgrenze

Gesetzestitel: Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte in Bezug auf Elterngeld und Elternzeit Für ab dem 1.4.2024 geborene Kinder wurden die ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.6 Bürokratieentlastung

Gesetzestitel: Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Erleichterung des Schriftformerfordernisses: für den Nachweis über die wesentlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.4.6 Work-Life-Balance

Weitere wichtige Stellschrauben für die Unternehmensbindung sind Angebote zur Unterstützung der Work-Life-Balance. Solche Programme sind ein wichtiges Signal an den Mitarbeiter, denn sie entlasten ihn nicht nur bei dem Versuch, Beruf und Privatleben in Einklang zu bringen, sondern zeigen, dass er in seinem Gesamtkontext ernst genommen wird. Ein flexibles Arbeitszeitsystem, A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.3 Kürzung der Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung ist grundsätzlich um 1/12 für jeden Kalendermonat zu kürzen, in dem Studierende keinen Anspruch auf Studienentgelt (§ 8), Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 9) oder im Krankheitsfall (§ 12) haben. Besteht auch nur für einen Tag im Kalendermonat ein Anspruch auf die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TVSöD genannten Entgelte, kann für den ents...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.1 Anspruchsvoraussetzungen

Einzige Voraussetzung für die Jahressonderzahlung ist das rechtliche Bestehen des Ausbildungs- und Studienverhältnisses am 1.12. Demzufolge haben das Ruhen des Ausbildungs- und Studienverhältnisses (z. B. wegen Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) oder auch Beurlaubungen/Freistellungen keine Auswirkungen auf das Entstehen des Anspru...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1 Beschäftigung während der Elternzeit

Während der Elternzeit sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch beim bisherigen Arbeitgeber stets versicherungsfrei.[1]mehr

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Private Krankenversicherung... / 4 Mutterschutz und Elternzeit

Sowohl während des Mutterschutzes als auch während der Elternzeit bleibt die private Krankenversicherung weiter bestehen. Privat versicherte Arbeitnehmer haben in dieser Zeit den kompletten Beitrag – also einschließlich des Arbeitgeberanteils – selbst zu zahlen. Privat versicherte Arbeitnehmerinnen bekommen auf Antrag bis zu 210 EUR Mutterschaftsgeld für den gesamten Zeitraum...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 4 Geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit

Während der Elternzeit entfällt die versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung. Wird daher während der Elternzeit eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, bleibt diese kranken- und arbeitslosenversicherungsfrei und nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung tritt Versicherungspflicht ein, soweit kein Befreiungsantrag gestel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / 5 Mutterschaftsgeld bei erneuter Schutzfrist während Elternzeit

Frauen, deren Mitgliedschaft während der Elternzeit fortbesteht, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn die neue Schutzfrist während dieser Zeit beginnt. Der Anspruch besteht, solange das Arbeitsverhältnis besteht.[1] Praxis-Tipp Unterbrechung der Elternzeit wegen erneuter Schutzfrist Arbeitnehmerinnen können ihre bereits angemeldete Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.3 Bezug von Entgeltersatzleistungen/Elternzeit

Die Mitgliedschaft des zuvor versicherungspflichtigen Mitglieds besteht bei Anspruch auf Krankengekd oder Mutterschaftsgeld oder dem Bezug dieser Leistungen, dem Bezug von Elterngeld oder während der Elternzeit fort (Beitragsfreiheit). Das gilt auch, wenn von einem anderen Rehabilitationsträger während einer medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation (Rehabilitationsleistung)...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Bestimmung des Referenzzeitraums (§ 18 Sätze 2 und 4, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 und 3)

Rz. 2 Ausgangspunkt der Berechnung der Leistungen nach §§ 18, 20 MuSchG ist im Regelfall das Entgelt, das die Frau in den 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft bzw. der Schutzfrist bezogen hat. Soweit das Gesetz auf die letzten 3 "abgerechneten" vollen Kalendermonate abstellt, regelt es den maßgeblichen Zeitraum, nicht aber die maßgeblichen Entgeltbestandteile. Für die Hö...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / 3 Berechnung des Entgelts

Die Berechnung geschieht wie folgt: Ermittlung des Referenzzeitraums: Grundsätzlich sind die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG zugrunde zu legen, bei wöchentlicher Abrechnung die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist.[1] Das zugrunde zu legende Arbeitsentgelt ermittelt sich nach der Nettovergütung der letzten 3 vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / 2 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben[1], und deren Einkommen das Mutterschaftsgeld übersteigt (das dürfte nahezu immer der Fall sein), haben gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[2] Es soll vermieden werden, dass die Frau wegen ansonsten drohender finanzieller Einbußen weiterarbeitet. Der Anspruch auf den Zuschu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / 1.4 Meldungen

Bei Mutterschaftsgeldbezug entsteht die Meldepflicht, sobald mindestens einen Kalendermonat lang kein Entgelt gezahlt wird.[1] Für den Zeitraum bis zum Ende des Arbeitsentgeltanspruchs ist eine Unterbrechungsmeldung mit dem Abgabegrund "51" zu übermitteln. Achtung Keine Unterbrechungsmeldung bei Elternzeit erforderlich Die Inanspruchnahme von Elternzeit im Anschluss an den Bezu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Berechnung des Durchschnittsverdienstes

Rz. 27 Hat man den maßgeblichen Gesamtverdienst im Referenzzeitraum ermittelt und ggf. nach § 21 Abs. 4 korrigiert (dazu oben, Rz. 19 ff.), ist im nächsten Schritt der maßgebliche Tagesverdienst zu berechnen. Dazu wird das Gesamteinkommen aus dem Referenzzeitraum durch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Tage im Referenzzeitraum dividiert. Rz. 28 Wird ein fixes Gehalt gez...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilzeitausbildung / 1 Vorteile der Teilzeitausbildung für Unternehmen

Bei der oft schwierigen Suche nach geeigneten Auszubildenden können die Unternehmen durch die Möglichkeit der Teilzeitausbildung einen größeren Interessenten- und Bewerberkreis ansprechen. Die meist jungen Mütter oder Väter, die sich für eine Berufsausbildung neben der Kindererziehung entscheiden, sind oft sehr engagiert, pflichtbewusst und organisiert in ihrer Arbeitsweise....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.4 Entgeltersatzleistung

Bei Bezug einer Entgeltersatzleistung ist entscheidend, ob diese klassischerweise nur vorübergehend oder ggf. für einen längeren Zeitraum gewährt wird. Unabhängig von der zeitlichen Dauer der Zahlung ist die Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen für folgende Personen ausgeschlossen: Bezieher von Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- oder Pflegeunterstü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erreichbarkeit Leistungsber... / 6.2 Erteilung der Zustimmung

Bei Abwesenheiten aus wichtigem Grund muss das Jobcenter die Zustimmung erteilen, wenn die Voraussetzungen des wichtigen Grundes, nachgewiesen sind. Zudem muss die leistungsberechtigte Person angeben, auf welchem Weg während der Abwesenheit eine Kontaktaufnahme möglich ist. Bei Abwesenheiten ohne wichtigen Grund kann das Jobcenter die Zustimmung frühestens 3 Monate im Voraus ...mehr