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§ 7 Verfahrensrecht für die Praxis / I. Vorbemerkungen

Gundel Baumgärtel, Ivana Bugarin
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Rz. 232

Ursprünglich hatten wir vor, zu diesem Thema nichts zu schreiben, weil wir ja davon überzeugt sind, dass Sie ein Kapitel über Wiedereinsetzung nicht benötigen, da Sie alle Fristen sicher beherrschen, unter Beachtung aller zu treffenden organisatorischen Maßnahmen notieren und den unerledigten Ablauf verhindern. Soviel zur Theorie.

 

Rz. 233

Eine mögliche Fehlerfreiheit bei der Behandlung von Fristen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Je kleiner eine Kanzlei ist, umso einfacher ist die Organisation. Sie müssen sich im Zweifel nur auf sich selbst und Ihren Arbeitgeber verlassen. Wenn Sie als einzige Mitarbeiterin für einen Anwalt tätig sind, können Sie das Büro so organisieren, wie es genau Ihren Erfordernissen entspricht. Sie kennen dann auch die Besonderheiten Ihres Arbeitgebers und wissen, wie Sie dafür Sorge tragen können, dass Ihr Organisationsschema mit den Vorlieben (und manchmal Eigenarten) Ihres Arbeitgebers übereinstimmt.

 

Rz. 234

Je größer die Zahl der tätigen Anwälte (und natürlich Anwältinnen) und die Mitarbeiterzahl, desto schwieriger die Organisation. Natürlich sind in größeren Kanzleien mehr Mitarbeiterinnen beschäftigt. Dies bedeutet aber auch, dass verschiedene Mitarbeiter für ähnliche Arbeitsabläufe zuständig sind. Schon wird es nicht mehr möglich sein, dass die Organisationsstrukturen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Kommunikation, Anpassung und Kompromisse sind erforderlich. Sobald mehrere Menschen an einem Organisationsablauf beteiligt sind, erhöht sich die Fehlerquelle. Jede Kanzlei ist anders organisiert. Es ist nichts Ungewöhnliches, dass in großen Kanzleien das gesamte Fristenwesen durch eine Mitarbeiterin bearbeitet wird. Aber auch diese ist einmal krank, hat Urlaub, geht in Elternzeit, wechselt den Arbeitgeber u.v.a.m. Dann m...

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