Fachbeiträge & Kommentare zu Elternunterhalt

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / b) Beispiel Abfindung – wie wird sie berücksichtigt?

Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine Abfindung je nach ihrem arbeitsrechtlichen Hintergrund unterschiedlichen Zwecken dienen. Die arbeitsrechtliche Qualifikation der Abfindung lässt keine zwingenden Rückschlüsse auf die Behandlung der Abfindung bei der Berechnung des unterhaltsrechtlichen Einkommens zu. Art und Umfang der Heranziehung der Abfindung zur Errechnung von El...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / c) Beide Ehegatten verdienen

Fall 1: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 100.000 EUR brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Fall 2: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 101.000 EUR[14] brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Maßgebend für die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Kindes ist das bereinigte Nettoeinkommen. Das wird ...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / 2. Der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt und die unterhaltsrechtlichen Abzugsposten

Die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes endet unterhaltsrechtlich beim eigenen angemessenen Selbstbehalt und dem des Ehegatten. Bisher betrug der eigene angemessene Selbstbehalt 1.800,00 EUR für den Unterhaltspflichtigen und 1.440,00 EUR für das Schwiegerkind. Die Düsseldorfer Tabelle 2020 hat lediglich eine Anhebung auf 2.000,00 EUR und 1.600,00 EUR für das ...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / 3. Vermögenseinsatz – Grundsätze

Grundsätzlich hat ein unterhaltspflichtiges Kind für den Unterhalt des Elternteils zivilrechtlich auch den Stamm seines Vermögens einzusetzen[22] und zu verwerten. Gegebenenfalls kommt Verwertung durch freihändige Veräußerung, Versteigerung, Belastung oder durch Geltendmachung geldwerter Ansprüche in Betracht. Eine Umschichtung reicht aus, wenn dadurch ausreichende Erträge e...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / VI. Handlungsempfehlungen: Abänderungsanträge stellen

Die neue Vorschrift des § 94 Abs. 1a SGB XII hindert die Anrechnung von Unterhaltsansprüchen bei einem Leistungsbezug aller SGB XII-Leistungen bei einem Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV bis zu 100.000 EUR. Die Rechtsprechung hat darüber schon bisher entschieden, dass zwar die Anrechnung von Unterhaltsansprüchen gehindert sein kann, aber die sozialhilferechtliche Berüc...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / c) Korrektur überobligatorischen Einkommens?

Einkünfte können unterhaltsrechtlich regulär oder überobligationsmäßig erzielt werden. Dem Steuerrecht ist die Frage, ob Einkünfte überobligationsmäßig erzielt werden, fremd. Einkommen wird unterhaltsrechtlich überobligationsmäßig erzielt, wenn und soweit keine Erwerbsobliegenheit besteht. Wie mit gleichwohl erzielten Einkünften umzugehen ist, ist auch im Unterhaltsrecht nirg...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / b) Das einkommenslose Kind/Das einkommenslose Schwiegerkind

Hinweis Fall 1: Der Schwiegersohn verdient 100.000 EUR im Sinne des § 16 SGB IV und alternativ 101.000 EUR. Die Tochter verdient nichts. Die Tochter muss in keinem Fall mehr mit Inanspruchnahme rechnen, weil Taschengeld die Einkommensgrenze nicht erreicht und auch kein Einkommen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes ist. Auf das Einkommen des Schwiegersohnes oder einen angeme...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / d) Zurechnung von Wohnwert der selbstgenutzten Immobilie – Steuerlich kein Einkommen – unterhaltsrechtlich schon?

Der Wohnvorteil eines Unterhaltspflichtigen ist unterhaltsrechtlich dem Einkommen hinzuzurechnen und nicht lediglich im Rahmen der vom Selbstbehalt umfassten Wohnkosten zu berücksichtigen.[7] In die Bemessung des Wohnvorteils können neben der angemessenen Wohnfläche auch Pkw-Stellplätze in einer Tiefgarage und weitere Nutzflächen einbezogen werden. Bei der Inanspruchnahme auf...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / a) Die alleinstehenden Kinder

Hinweis Fall 1: Die Mutter hat einen alleinstehenden Sohn, der als Manager 100.000 EUR verdient und eine alleinstehende Tochter, die an einem Krankenhaus als Ärztin arbeitet und regulär 101.000 EUR[12] brutto verdient. Fall 2: Die Tochter T verdient (nur) durch Nacht- und Bereitschaftsdienste, durch Samstags- und Sonntagsarbeit 101.000 EUR, weil sie eine Immobilie erworben ha...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / e) Unterhaltsrechtliche Korrektur der steuerrechtlichen Abschreibung?

In der Vergangenheit wurden im Unterhaltsrecht Abschreibungen, denen kein tatsächlicher Werteverzehr gegenüberstand, unterhaltsrechtlich korrigiert und der Abzug dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen wieder zugerechnet. Dazu gehört die sog. Ansparabschreibung nach § 7g EstG, die von Selbstständigen gerne genutzt wird, um das zu versteuernde Einkommen abzusenken: Zitat "[…] D...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / 1. Korrektur der steuerrechtlichen Einkünfteberechnung möglich?

Für die Feststellung, ob ein Elternunterhaltsanspruch besteht, ist vom Jahresbruttoeinkommen des Unterhaltspflichtigen auszugehen. Zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen gehören vorrangig die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen nach Maßgabe sämtlicher Einkunftsarten i.S.d. EStG. Es versteht sich von selbst, dass Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Boni, Tantiemen, Prämien, Pr...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / 1

Bedürftige Eltern, die zur Beseitigung ihrer Notlage Sozialhilfe beziehen möchten, müssen zuvor ihr eigenes Einkommen und Vermögen und das ihres nicht getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartners einsetzen bzw. verwerten, es sei denn dieses Einkommen/vermögen wäre ausdrücklich "normativ geschützt". Als normativer Schutz im Sinne der Rechtsprechung des BSG wirkt auch die gesetz...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / a) Beispiel schwankende Einkünfte

Schwankende Einkünfte – zumeist aus selbstständiger Tätigkeit – werden unterhaltsrechtlich dadurch nivelliert, dass man aus einem längeren Zeitraum einen Durchschnitt bildet. Da Bilanzen und Steuerbescheide regelmäßig erst längere Zeit nach Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums vorgelegt werden können, wird bei Selbstständigen das unterhaltsrechtliche Einkommen aus den...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / 8

Anmerkung Das neue Angehörigenentlastungsgesetz arbeitet zur Differenzierung zwischen unterhaltspflichtigen Kindern, die Elternunterhalt zahlen müssen und solchen, die keine Inanspruchnahme mehr fürchten müssen, mit der steuerlichen 100.000-Euro-Grenze, die als die Summe der Einkünfte des jeweiligen Kalenderjahres zu ermitteln ist. Für diejenigen Kinder, die die 100.000-Euro...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / V. Die Neuregelung für eingliederungshilfebedürftige Eltern durch das Bundesteilhabegesetz – SGB IX

Die Gruppe bedürftiger Eltern besteht nicht nur aus solchen Personen, die (pflege-)bedürftig sind, sondern auch aus solchen Eltern, die behindert im Sinne des § 2 SGB IX sind und aus diesem Grund Eingliederungshilfemaßnahmen benötigen. Eingliederungshilfebedürftige Eltern waren bisher ein besonderes und durchaus vernachlässigtes Problem, weil sie in der Regel bereits in jüng...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / 2. Ändert sich etwas beim Schenkungsrückforderungsanspruch?

Grundsätzlich ist auch ein bestehender Schenkungsrückforderungsanspruch sozialhilferechtlich einzusetzen. Streitig ist lediglich, ob als Einkommen oder als Vermögen.[30] Nach § 529 Abs. 2 BGB hat der Beschenkte die Möglichkeit, die Herausgabe des Geschenkes zu verweigern, wenn dadurch sein eigener angemessener Unterhalt gefährdet wird. Hierzu reicht es aus, wenn die begründet...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / VII. Hat sich etwas an der Einsatzpflicht der Eltern bezüglich ihres eigenen Einkommens und Vermögens geändert?

Die Prüfung jedes sozialhilferechtlichen Anspruchs nach SGB XII eines Elternteils erfolgt immer nach den Prüfungspunkten Eltern müssen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung ihre eigenen Mittel – nämlich Einkommen und Vermögen – vorrangig selbst zur Bedarfsdeckung ...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / 1. Was bleibt dem Daheimgebliebenen?

Sofern Eltern nicht dauernd getrennt leben, leben sie sozialhilferechtlich nämlich in der sogenannten Einsatzgemeinschaft. (§ 19 Abs. 1 i.V.m. § 27 Abs. 2 SGB XII; § 19 Abs. 2 i.V.m. § 43 Abs. 1 S. 2 SGB XII; § 19 Abs. 3 SGB XII). Die Regeln der Einsatzgemeinschaft verdrängen die Regeln des ehelichen Güter- und Unterhaltsrechtes. Auf die Frage "Was bleibt dem Daheimgeblieben...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / IV. Neuregelung zur Auskunftsverpflichtung des Unterhaltspflichtigen zur Ermittlung der Jahreseinkommensgrenze von 100.000,00 EUR

Mit der 100.000-Euro-Grenze für die Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen im SGB XII wird nunmehr auch im Hinblick auf alle in Anspruch genommenen SGB XII-Leistungen, die bisher geltende Regelung zur Auskunftsverpflichtung für alle Fälle des SGB XII wirksam. Um nicht in jedem Einzelfall prüfen zu müssen, ob das Einkommen des an sich Unterhaltspflichtigen die 100.000-Euro-...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / II. Was bedeutet das Unterschreiten der 100.000-Euro-Grenze für das Unterhaltsrecht?

Wer im Wege der steuerrechtlichen Ermittlung nicht mehr als 100.000 EUR jährlich erzielt, ist zwar nach dem Buchstaben des Gesetzes unterhaltsrechtlich nach wie vor unterhaltspflichtig; er wird aber sozialhilferechtlich nicht mehr in Anspruch genommen. Der Einsatz als Einkommen i.S.v. § 82 EStG wird vom bedürftigen Elternteil nicht mehr verlangt. Ein Rechtsträgerwechsel nach...mehr

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ZErb 06/2020, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbststudiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle be...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / 1. Elternunterhalt trifft Steuerrecht – Wie prüft man die 100.000 EUR-Grenze?

Ob ein Kind Elternunterhalt leisten muss, bedarf seit 1.1.2020 vorrangig einer Prüfung steuerrechtlicher Normen. Zunächst einmal muss auf der Ebene der sozialhilferechtlichen Einkommensprüfung (§§ 82 ff. SGB XII) geprüft werden, ob das dem Grunde nach aus § 1601 ff. BGB unterhaltspflichtige Kind über ein Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV von jährlich mehr als 100.000 ...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterhalt und der Rückgriff des Sozialhilfeträgers (Teil 1)

Neuregelung zum 1.1.2020 durch das Angehörigenentlastungs- und das Bundesteilhabegesetz Einführung Kinder sind ihren Eltern nach den §§ 1601 ff. BGB unterhaltspflichtig, wenn die Eltern bedürftig und die Kinder leistungsfähig sind. Das bestimmt sich rein nach unterhaltsrechtlichen Regeln. Daran ändert sich zum 1.1.2020 erst einmal grundsätzlich gar nichts. Geändert hat sich nur...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / b) Wie ermittelt man die steuerlichen Einkünfte nach Einkunftsarten?

(1) Gewinneinkunftsarten Bei den Gewinneinkunftsarten wird der Gewinn im Allgemeinen nach § 4 EStG definiert. Steuerpflichtige, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können z.B. als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die B...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / c) Gesamteinkommen – Welches Kalenderjahr?

Welches Kalenderjahr für das Gesamteinkommen i.S.v. § § 16 SGB IV maßgeblich ist, regelt § 16 SGB IV ausdrücklich nicht. Jedenfalls ist damit nicht der Durchschnitt aus mehreren Jahren gemeint, wie im Unterhaltsrecht bei schwankenden Einkünften. Im Sozialversicherungsrecht wird das zugrunde zu legende Kalenderjahr aus dem Kontext der jeweiligen Regelung – z.B. zur Bestimmung,...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / I. Die Änderungen im Sozialhilferecht (SGB XII)

Die eigentliche Veränderung im Elternunterhalt hat im Sozialhilferecht (SGB XII) und im neuen Eingliederungshilferecht (SGB IX) stattgefunden, und zwar im Wesentlichen beim zu berücksichtigenden Einkommen der Eltern aus Elternunterhalt und beim Rückgriff des Sozialhilfeträgers hierauf. Das lässt sich am besten am Bild des sozialhilferechtlichen Regress-Dreiecks nachvollziehen...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / 1

Durch das Angehörigenentlastungsgesetz ist der Elternunterhalt für eine große Personengruppe seit dem 1.1.2020 erledigt. Für die verbliebene Personengruppe fängt er erst richtig an. Dafür wird man auf die allgemeinen Regeln zur unterhaltsrechtlichen Ermittlung von Bedarf ("Welches Heim darf es denn sein?"), Bedürftigkeit ("Darf der Daheimgebliebene den Verbleib im Eigentum b...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / (1) Gewinneinkunftsarten

Bei den Gewinneinkunftsarten wird der Gewinn im Allgemeinen nach § 4 EStG definiert. Steuerpflichtige, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können z.B. als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / d) Der Nachweis des Gesamteinkommens

Fraglich ist, wie das Gesamteinkommen i.S.d. § 16 SGB IV nachgewiesen wird. Hierzu wird im Wesentlichen auf den Jahressteuerbescheid abgestellt, nicht aber auf Berechnungen des Steuerberaters etc. Tatbestandswirkung soll dem Steuerbescheid – jedenfalls im Sozialversicherungsrecht des SGB IV – aber nicht zukommen; allenfalls habe der Steuerbescheid für die Ermittlung der einze...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / 2

Zitat "Der Selbstbehalt gegenüber den Eltern berücksichtigt die sich aus dem Gesetz zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) möglicherweise ergebenden Änderungen nicht."[1]mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / 3. Und was ist mit Vermögen?

Für die neue Regelung gilt, dass diejenigen, die die 100.000 EUR-Gesamteinkommensgrenze nicht überschreiten, auch aus Vermögen kein Unterhalt leisten müssen. Für diejenigen, die oberhalb der 100.000 EUR-Freigrenze liegen, gilt der Vermögenseinsatz unterhaltsrechtlich wie bisher.mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / 2. Einkommen von Schwiegerkindern

Die 100.000 EUR-Grenze bezieht sich nicht auf Schwiegerkinder. Deren Einkommen spielt keine Rolle, auch wenn sie über 100.000 EUR verdienen. Es wird für die Ermittlung der 100.000 EUR-Gesamteinkommensgrenze nicht auf ein Familieneinkommen abgestellt.mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / a) Die Summe der Einkünfte

Mit dem Verweis auf die Summe der Einkünfte i.S.d. Einkommensteuerrechts sind diejenigen Einkünfte gemeint, die der Steuerpflicht unterliegen, so dass steuerfreie Beträge vorneweg zu eliminieren sind.[7] Zu den steuerfreien Einkünften zählen nach § 3 EStG z.B. Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, Trinkgelder, Kinder-, Eltern- oder Pflegegeld. Berücksichtigt werden nur die Ein...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / (3) Die Zuordnung der Einkünfte

Interessant gestaltet sich die steuerrechtliche Möglichkeit der Zuordnung von Einkünften zu unterschiedlichen Personen. Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht getrennt leben, können nach § 26 EstG eine getrennte-, eine Zusammenveranlagung oder eine besondere Veranlagung wählen, und zwar unabhängig vom Güterstand. Bei der Zusammenveranlagung werden d...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / (2) Überschusseinkunftsarten

Die Überschusseinkunftsarten werden aus dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (nach den §§ 8-9a EStG) errechnet. Einnahmen sind nach § 8 EStG alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EstG zufließen. Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleist...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / 4

Anmerkung Ob ein Kind seinen Eltern unterhaltspflichtig ist, wird eigentlich nach den Regeln des Unterhaltsrechts: ermittelt. Die Prüfung einer Inanspruchnahme wird durch das Angehörigenentlastungsgesetz in das Sozialhilferecht verlagert, wobei aber zuvor das Gesamteinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes und die 100.000 EUR-Grenze st...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / 4. Die Gesamteinkommensgrenze und Geschwisterkinder

Wenn Geschwisterkinder unterschiedlich hohe Einkünfte haben, so war nach altem Recht eine Berechnung vorzunehmen, bei der der ungedeckte Bedarf des Elternteils im Verhältnis der Leistungsfähigkeit der Kinder aufgeteilt wurde. Durch die neue 100.000 EUR-Jahreseinkommensgrenze muss nun eine weitere Berechnung erfolgen. Nunmehr muss für Kinder bis zur 100.000 EUR-Grenze eine Unt...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / Einführung

Kinder sind ihren Eltern nach den §§ 1601 ff. BGB unterhaltspflichtig, wenn die Eltern bedürftig und die Kinder leistungsfähig sind. Das bestimmt sich rein nach unterhaltsrechtlichen Regeln. Daran ändert sich zum 1.1.2020 erst einmal grundsätzlich gar nichts. Geändert hat sich nur die Düsseldorfer Tabelle, die den nach § 1603 BGB zu belassenden Selbstbehalt erhöht hat. Bis zu...mehr

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Elternunterhalt

1 Hintergründe und Grundlagen des Elternunterhaltes 1.1 Allgemeines zum Elternunterhalt Der Elternunterhalt hat in der anwaltlichen Praxis bis zur grundlegenden Entscheidung des BGH vom 23.10.2002[1] ein Schattendasein geführt. Im Laufe der nachfolgenden Jahre gewann die Thematik des Elternunterhaltes aber immer mehr an Bedeutung, was sich u. a. in der Anzahl der veröffentlich...mehr

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Elternunterhalt / 1.3 Besonderheiten beim Elternunterhalt

Der Elternunterhalt weist im Verhältnis zu anderen Unterhaltsrechtsverhältnissen – wie etwa dem Kindesunterhalt oder dem Ehegattenunterhalt – einige Besonderheiten auf, die nachfolgend kurz dargestellt werden. 1.3.1 Schwache Ausgestaltung des Elternunterhaltes Die wichtigste Besonderheit beim Elternunterhalt liegt darin, dass der Unterhaltsanspruch der Eltern im Vergleich zu a...mehr

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Elternunterhalt / 11 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, 23.10.2024, XII ZB 6/24 Nachdem die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München mit ihren Entscheidungen zum Selbstbehalt beim Elternunterhalt für einen Hoffnungsschimmer gesorgt hatten, kippt der BGH in seiner Entscheidung nunmehr den pauschalen Ansatz eines Selbstbehaltes in Höhe von 5.000,00 EUR, wie er sich unter Berücksichtigung der Regelungen des Angehörigen Pflege- ...mehr

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Elternunterhalt / 1.1 Allgemeines zum Elternunterhalt

Der Elternunterhalt hat in der anwaltlichen Praxis bis zur grundlegenden Entscheidung des BGH vom 23.10.2002[1] ein Schattendasein geführt. Im Laufe der nachfolgenden Jahre gewann die Thematik des Elternunterhaltes aber immer mehr an Bedeutung, was sich u. a. in der Anzahl der veröffentlichten höchst- und obergerichtlichen Entscheidungen zum Elternunterhalt widerspiegelte. L...mehr

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Elternunterhalt / 8.4 Vermögenseinsatz für den Elternunterhalt

Wichtig Das Vermögen ist seit dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes unabhängig von der Anlageform und seiner Höhe grds. in Elternunterhaltsfällen unbeachtlich. Die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR gemäß § 94 Abs. 1a SGB XII stellt allein auf das Einkommen ab. Wird die Einkommensgrenze von 100.000 EUR allerdings überschritten, gilt der Grundsatz, dass un...mehr

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Elternunterhalt / 10 Verwirkung von Elternunterhaltsansprüchen

Es gibt Fallkonstellationen, in denen kein Elternunterhalt gezahlt werden muss, obwohl das eigentlich unterhaltspflichtige Kind leistungsfähig zur Zahlung von Elternunterhalt ist. Man spricht dann davon, dass die Unterhaltsansprüche der Eltern verwirkt sind. Es gibt im Wesentlichen zwei Gründe, aus denen sich eine Verwirkung von Elternunterhaltsansprüchen ergeben kann. Diese...mehr

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Elternunterhalt / 8.4.3 Sonstiges Schonvermögen

Neben dem obig dargestellten Schonvermögen können noch weitere Vermögensbeträge vom Elternunterhalt verschont bleiben. Erfordert die eigene Immobilie etwa eine absehbare Erhaltungsmaßnahme (z. B. Dacherneuerung), kann auch für diesen Zweck angespartes Vermögen nicht zur Zahlung von Elternunterhalt herangezogen werden. Die Erhaltungsmaßnahme muss in diesem Fall aber konkret n...mehr

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Elternunterhalt / 8 Die Leistungsfähigkeit

Wenn das eigene Einkommen oder Vermögen des Elternteils ausreicht, um die Heimkosten zu bezahlen – also bereits keine Bedürftigkeit vorliegt – muss kein Elternunterhalt gezahlt werden. Dann ist die Frage der Leistungsfähigkeit des Kindes kein Thema mehr. Dies ist allerdings in den meisten Elternunterhaltsfällen nicht so, weshalb der Schwerpunkt der Problematiken in aller Reg...mehr

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Elternunterhalt / 1.3.2 Zusammenspiel von Sozialrecht und Unterhaltsrecht

Eine weitere Besonderheit besteht beim Elternunterhalt darin, dass der Unterhaltsanspruch in den meisten Fällen nicht von dem eigentlichen Inhaber des Anspruchs (dem Elternteil selbst) geltend gemacht wird, sondern auf Grund des im Regelfall vorliegenden Anspruchsübergangs von einem Sozialamt. Dies führt dazu, dass nicht nur familienrechtliche, sondern auch sozialrechtliche ...mehr

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Elternunterhalt / 1.3.1 Schwache Ausgestaltung des Elternunterhaltes

Die wichtigste Besonderheit beim Elternunterhalt liegt darin, dass der Unterhaltsanspruch der Eltern im Vergleich zu anderen Unterhaltsverhältnissen recht schwach ausgestaltet ist. Ein Kind, welches für seine Eltern Unterhalt zahlen soll, muss grundsätzlich keine spürbare und dauerhafte Senkung seines eigenen berufs- und einkommenstypischen Lebensniveaus hinnehmen. Der BGH[1...mehr

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Elternunterhalt / 1 Hintergründe und Grundlagen des Elternunterhaltes

1.1 Allgemeines zum Elternunterhalt Der Elternunterhalt hat in der anwaltlichen Praxis bis zur grundlegenden Entscheidung des BGH vom 23.10.2002[1] ein Schattendasein geführt. Im Laufe der nachfolgenden Jahre gewann die Thematik des Elternunterhaltes aber immer mehr an Bedeutung, was sich u. a. in der Anzahl der veröffentlichten höchst- und obergerichtlichen Entscheidungen zu...mehr

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Elternunterhalt / 3.1 Die Rolle des Ehegatten

Zur Rolle des Ehegatten des unterhaltspflichtigen Kindes ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Ehegatte als Schwiegerkind der unterhaltsberechtigten Eltern nicht unmittelbar mit seinen Einkünften für den Elternunterhalt haftet. Auch das Vermögen des Ehegatten kann nicht angetastet werden. Und dennoch spielt der Ehegatte des unterhaltspflichtigen Kindes beim Elternunterha...mehr