Fachbeiträge & Kommentare zu Elternunterhalt

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 2 Verarmte Eltern können Schenkungen zurückfordern

2.1 Gesetzliches Rückforderungsrecht Schenkungen, auch im Rahmen vorweggenommener Erbfolge, sind für alle Beteiligten riskant, soweit es um eine umfassende Vermögensübertragung geht. Der Schenker riskiert die finanzielle Abhängigkeit vom Ehepartner und den Kindern, schlimmstenfalls die Altersarmut. Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen ...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6 Sozialhilferegress: Rückforderung beim Unterhaltsverpflichteten

6.1 Anspruchsvoraussetzungen für Sozialhilfe Der Anspruch auf Sozialhilfe entsteht grundsätzlich – auch ohne Antrag – ab dem Tag, an dem der Sozialhilfeträger (Sozialamt) erfährt, dass die Voraussetzungen für die Hilfegewährung vorliegen.[1] Im Sozialhilferecht gilt das "Nachrangigkeitsprinzip": Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, se...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.2 Sozialhilferegresses beim Unterhaltsverpflichteten

6.2.1 Voraussetzungen für einen Sozialhilferegress Das Sozialamt kann gegenüber dem Hilfebedürftigen erbrachte Zahlungen auch gegenüber dem gesetzlich Unterhaltsverpflichteten geltend machen. Das entsprechende Verlangen des Sozialhilfeträgers nennt man "Sozialhilferegress". Soweit der Sozialhilfeträger die betroffenen Angehörigen zur Zahlung in Anspruch nehmen will, muss er di...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 1 Gesetzliche Unterhaltsansprüche der Eltern

1.1 Unterhaltspflichtige Personen – grundsätzliche Unterhaltspflicht Unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern sind zunächst deren Kinder. Aber auch Enkelkinder sind ihren Großeltern gegenüber gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet (Angehörige in gerader Linie).[1] Der gesetzliche Unterhaltsanspruch der Eltern(-teile) gegenüber ihren Kindern setzt voraus, dass die Eltern unter...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 5 Steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen

5.1 Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG Der Steuerpflichtige kann Unterhaltsaufwendungen unter den weiteren Voraussetzungen des § 33a EStG als außergewöhnliche Belastung abziehen, wenn der Unterhaltsempfänger dem Grunde nach gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Auf das Bestehen einer konkreten zivilrechtlichen Unterhaltsberechtigung bzw. die Höhe des zivilrechtlichen Unterha...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 2.2 Bedeutung der 10-Jahres-Frist

Der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Eintritts der Bedürftigkeit des Schenkers seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes 10 Jahre verstrichen sind.[1] Die 10-Jahres-Frist beginnt mit Vollzug der Schenkung zu laufen. Wird ein Grundstück ohne Gegenleistung übertragen, ist dies bereits dann der Fall, wenn der Beschenkte auf der B...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 1.2 Unterhaltsbedarf – Umfang

Der Bedarf der Eltern bemisst sich in erster Linie nach deren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Er ist konkret darzulegen. Lebt ein Unterhalt begehrender Elternteil im Alten- oder Pflegeheim, bestimmt sich sein Unterhaltsbedarf nach den dadurch verursachten Heim- und Pflegekosten zuzüglich eines angemessenen Taschengeldes.[1] Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedür...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 5.1 Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG

Der Steuerpflichtige kann Unterhaltsaufwendungen unter den weiteren Voraussetzungen des § 33a EStG als außergewöhnliche Belastung abziehen, wenn der Unterhaltsempfänger dem Grunde nach gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Auf das Bestehen einer konkreten zivilrechtlichen Unterhaltsberechtigung bzw. die Höhe des zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs kommt es nicht an.[1] Erwach...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 2.1 Gesetzliches Rückforderungsrecht

Schenkungen, auch im Rahmen vorweggenommener Erbfolge, sind für alle Beteiligten riskant, soweit es um eine umfassende Vermögensübertragung geht. Der Schenker riskiert die finanzielle Abhängigkeit vom Ehepartner und den Kindern, schlimmstenfalls die Altersarmut. Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt selbst zu bes...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.1 Anspruchsvoraussetzungen für Sozialhilfe

Der Anspruch auf Sozialhilfe entsteht grundsätzlich – auch ohne Antrag – ab dem Tag, an dem der Sozialhilfeträger (Sozialamt) erfährt, dass die Voraussetzungen für die Hilfegewährung vorliegen.[1] Im Sozialhilferecht gilt das "Nachrangigkeitsprinzip": Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst ...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.3 Rückforderung der Schenkungen seitens des Sozialamts

Ein Herausgabeanspruch nach § 528 BGB steht auch dem Sozialhilfeträger zu, gegebenenfalls auch noch nach dem Tod des Schenkers.[1] Dem Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers und der Überleitung dieses Anspruchs auf den Träger der Sozialhilfe im Hinblick auf die von diesem dem Schenker zu leistende Hilfe zum Lebensunterhalt steht es nicht entgegen, dass das Gesch...mehr

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FF 05/2025, Angemessener Selbstbehalt und einzusetzendes Einkommen beim Elternunterhalt

BGB § 1603 Abs. 1, SGBXII § 94 Abs. 1a Leitsatz 1. Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen beim Elternunterhalt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24, juris). 2. Es ist aus Rechtsgründen grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter für Zeiträume nach dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes dem Unterhal...mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 4 Elternunterhalt

4.1 BGH, Beschl. v. 22.1.2025 – XII ZB 148/24 Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen beim Elternunterhalt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24, juris).mehr

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FF 05/2025, Angemessener Se... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller macht als Sozialhilfeträger gegen den Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der Antragsteller erbrachte der Mutter des Antragsgegners (im Folgenden: Hilfeempfängerin), die psychisch erkrankt ist, für die Zeit von August 2020 bis Dezember 2021 Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ...mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 4.1 BGH, Beschl. v. 22.1.2025 – XII ZB 148/24

Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen beim Elternunterhalt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24, juris).mehr

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FF 05/2025, Angemessener Se... / Leitsatz

1. Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen beim Elternunterhalt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24, juris). 2. Es ist aus Rechtsgründen grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter für Zeiträume nach dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes dem Unterhaltspflichtigen einen über die Hälfte hinausgehe...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt 2.0 - alles beim Alten?

Einführung Welche Folgen hat das Angehörigen Entlastungsgesetz für die Bemessung des Eigenbedarfs der Unterhaltspflichtigen? Im Grunde genommen keine, sofern die gesetzlichen Vorgaben des § 1603 Abs. 1 BGB konsequent umgesetzt werden und den ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtigen Kindern das zur ungefährdeten Fortsetzung ihres bisherigen Lebensniveaus erforderliche Eink...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 2. Das Unterhaltsverhältnis

Die familienrechtlichen Vorschriften haben unverändert Bestand. Die Verwandtschaft in gerader Linie ist weiterhin die Basis aller Unterhaltsverhältnisse einschließlich des Aszendentenunterhalts (§ 1601 BGB). Anders als es das Stereotyp vom nur "schwach ausgestalteten Elternunterhalt"[14] suggerieren mag, handelt es sich bei diesem um einen in jeder Hinsicht vollwertigen Unte...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / II. Praktische Folgen aus dem Beschl. v. 23.10.2024

Der BGH hält an den Grundsätzen einer Rechtsprechung fest, die eine Ausstrahlung der Maßstäbe einer nachrangigen Sozialhilfe auf das Unterhaltsrecht verneint. Die Praxis muss sich daher darauf einstellen, dass ungeachtet aller Bedenken es weiterhin bei den bisher von der Rechtsprechung zum Elternunterhalt entwickelten Regelungen verbleibt. Dabei gibt es jedoch eine wichtige ...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / III. Fazit

Beim Aszendentenunterhalt wird die Rechtsprechung künftig mit Ansprüchen konfrontiert sein, die sich gegen wohlhabende Personen richten. Deren Lebensverhältnisse werden zwar noch weit von den Einkommensspitzen entfernt sein, sich aber auch deutlich von den Mangellagen in Trennungsfamilien abheben, welche die Maßstäbe der Rechtsprechung zum Unterhalt wesentlich geprägt haben....mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 7. Sonstige Verpflichtungen

Die vorstehend für einen Alleinstehenden entwickelten Überlegungen gelten in gleicher Weise für die vorrangig unterhaltsberechtigten Angehörigen. Auch sie brauchen keine Abstriche ihres gewohnten, Lebensbedarfs hinzunehmen, wie er durch das Familieneinkommen geprägt wird. Dies ist im Grunde unproblematisch bei einem Ehepaar oder einer Familie mit nur einem Einkommensbezieher...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / Einführung

Welche Folgen hat das Angehörigen Entlastungsgesetz für die Bemessung des Eigenbedarfs der Unterhaltspflichtigen? Im Grunde genommen keine, sofern die gesetzlichen Vorgaben des § 1603 Abs. 1 BGB konsequent umgesetzt werden und den ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtigen Kindern das zur ungefährdeten Fortsetzung ihres bisherigen Lebensniveaus erforderliche Einkommen unan...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 4. Der angemessene Eigenbedarf

Während alle anderen Unterhaltsverhältnisse an familiäre Ereignisse anknüpfen, die aus rechtlich zugeschriebener Verantwortung unmittelbar die eigene Lebensstellung beeinflussen – Elternschaft, bestehende oder aufgelöste Ehe – folgen Unterhaltsansprüche von Verwandten mit wirtschaftlich selbstständiger Lebensstellung erst aus schicksalhaften Entwicklungen, deren finanzielle ...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 1. Der Sockelbetrag

Nach Auffassung des Senats sollen bereits durchschnittliche Einkommensverhältnisse den Bezugspunkt für die Bemessung des Mindestselbstbehalts bilden. Dies wären in 2023 für Beschäftigte mit einer den unterhaltsrechtlichen Erwartungen entsprechenden Vollzeittätigkeit brutto rund 4.500 EUR (netto 2.850 EUR) monatlich; mit Sonderzahlungen ist es ein Jahresbruttoeinkommen von 59...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 6. Pauschalen mit Risiken und Nebenwirkungen

Auch wenn es sich bei dem zur Wahrung des angemessenen Lebensbedarfs erforderlichen Einkommen um eine individuelle Größe handelt, steht dies einer pauschalen Bemessung nicht generell entgegen. Für solch einen Orientierungsrahmen besteht durchaus ein praktisches Bedürfnis,[40] weil dieser durch Mindeststandards die Einordnung des konkreten Sachverhalts erleichtert und methodi...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 1. Vor- und Nachrang

Im Vergleich zu den früher punktuellen Änderungen vollzieht das Angehörigen-Entlastungsgesetz allerdings einen Paradigmenwechsel. Es erfasst nunmehr alle Leistungen des SGB XII und beschränkt mögliche Regressansprüche von vornherein auf Verwandte mit Jahreseinkünften von mehr als 100.000 EUR – es bleibt letztlich nur eine Spitze von etwa 5 % aller Einkommensbezieher, die jet...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / I. Unterhalt im Spannungsfeld zwischen Familien- und Sozialrecht

Das Verhältnis zwischen Familien- und Sozialrecht ist seit jeher spannungsgeladen. Gegenüber der seit 1900 im Familienverband zwischen Verwandten der auf- und absteigenden Linie (§ 1601 BGB) unverändert geltenden uneingeschränkten Unterhaltspflicht entwickelte sich im Sozialhilferecht bereits seit längerem ein Korrektiv, indem der Nachrang der Leistungen schrittweise zurückg...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 2. Der anrechnungsfreie Teil

Der Sockelbetrag zuzüglich des dem Unterhaltspflichtigen aus dem übersteigenden Einkommen anrechnungsfrei zu belassenden Betrag entspricht einem pauschalen Eigenbedarf, dem auch noch die vorweg vom Einkommen abgesetzten Aufwendungen zuzurechnen sind. Erst der Saldo aus diesen drei Zahlenblöcken ergibt den Betrag, der einem Unterhaltspflichtigen für die eigene Lebensführung z...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 3. Die Bedürftigkeit

Den wichtigsten Effekt entfaltet die gesetzliche Neuregelung gegenüber allen unterhaltspflichtigen Kindern, deren steuerpflichtigen Einkünfte die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR nicht überschreiten. In diesen Fällen entfällt generell der sozialrechtliche Nachrang, ohne dass es noch auf ihre individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse wie das Nettoeinkommen, Nutzungsvo...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 3. Unterhaltspflichtige Geschwister

Übersteigt das Einkommen mehrerer Geschwister die Jahreseinkommensgrenze, bestimmt sich ihr jeweiliger Haftungsanteil nach § 1606 Abs. 1 BGB. Aus dem Beschluss des BGH ergibt sich jedoch eine zusätzliche Komplikation für die Fälle, in denen das Einkommen einzelner Geschwister geringer ausfällt. Auch diese privilegierten Kinder sollen weiterhin als unterhaltspflichtig gelten,...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 5. Veränderte Rahmenbedingungen

Die aus dem Grundsicherungsgesetz bekannte Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR wurde seinerzeit im Vermittlungsverfahrens als politisches Sedativum in das Gesetz eingefügt. Ihre zunächst nur geringe praktische Bedeutung geriet erst mit dem auf alle Leistungen des SGB XII ausgeweiteten Anwendungsbereich in den Focus der sozial- und familienrechtlichen Praxis. Als "Nichtprü...mehr

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FF 04/2025, Altersvorsorge im Fokus: wieviel, worauf, wie und woraus?

Britta Schönborn Das Thema "Altersvorsorge" beschäftigt Familienrechtler insbesondere im Unterhaltsrecht. Die Höhe der Abzüge ist weitgehend geklärt: Primäre und sekundäre Altersvorsorge werden mit insgesamt 22,6 % des Bruttoeinkommens angesetzt (bzw. 23,6 % beim Elternunterhalt). Altersvorsorge wird nur auf Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit akzeptiert, nicht aber auf Einkün...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / II. Umfang der Vorschrift/Anwendungsbereich

Die Vorschrift des § 1614 BGB umfasst den gesamten Verwandtenunterhalt, somit den Kindesunterhalt und den Elternunterhalt, den Familienunterhalt nach § 1360a BGB, den Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB bis zur Rechtskraft der Scheidung und die Unterhaltsansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen dessen Vater nach § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB sowie umgekehr...mehr

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FF 01/2025, Rechtsprechung ... / 4 Elternunterhalt

4.1 BGH, Beschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24 Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts im Elternunterhalt für Unterhaltszeiträume nach dem Inkrafttreten von § 94 Abs. 1a SGBXII in der Fassung von Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe vom 10.12.2019 (Angehörigen-Entlastungsgesetz).mehr

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FF 01/2025, Bundesgerichtshof entscheidet zur Höhe des angemessenen Selbstbehalts beim Elternunterhalt

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 229/2024 vom 4.12.2024 1 Beschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24 Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der Frage befasst, in welchem Umfang Kinder im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit (§ 1603 Abs. 1 BGB) zu Unterhaltsleistungen für ihre Eltern herangezogen werden könne...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 4. Insbesondere: Selbstbehalt beim Elternunterhalt

Beim Elternunterhalt kam es im vergangenen Jahr zu einer überraschenden Wendung: Im Herbst 2024, als die Unterhaltskommission und die Vertreter der Oberlandesgerichte zusammengekommen sind, um die Unterhaltstabelle für 2025 vorzubereiten, war es um den Elternunterhalt unverändert sehr ruhig. Im Verlauf des vergangenen Jahres sind lediglich drei obergerichtliche Entscheidungen...mehr

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FF 01/2025, Rechtsprechung ... / 4.1 BGH, Beschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24

Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts im Elternunterhalt für Unterhaltszeiträume nach dem Inkrafttreten von § 94 Abs. 1a SGBXII in der Fassung von Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe vom 10.12.2019 (Angehörigen-Entlastungsgesetz).mehr

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FF 01/2025, Bundesgerichtsh... / 1.1 Sachverhalt:

Der Antragsteller ist Sozialhilfeträger. Er nimmt den Antragsgegner aus übergegangenem Recht für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2020 auf Elternunterhalt für dessen pflegebedürftige Mutter in Anspruch. Die 1940 geborene Mutter lebt in einer vollstationären Pflegeeinrichtung und kann die Kosten ihrer Heimunterbringung mit ihrer Sozialversicherungsrente und den Leistungen d...mehr

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FF 01/2025, Bundesgerichtsh... / 1.2 Bisheriger Verfahrensverlauf:

Das Amtsgericht hat den auf Zahlung von 7.126 EUR gerichteten Antrag zurückgewiesen. Die Beschwerde des Antragstellers ist vor dem Oberlandesgericht ohne Erfolg geblieben. Das Oberlandesgericht hat das Bruttoeinkommen des Antragsgegners um Steuern und Sozialabgaben, Unterhaltspflichten für eines der volljährigen Kinder, berufsbedingte Aufwendungen, Versicherungen sowie Alter...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Büttner/Niepmann, Die Entwicklung des Unterhaltsrechts seit Mitte 2006, NJW 2007, 2373. Dahm, Gewährung und Entziehung einer Elternrente in der gesetzlichen Unfallversicherung, Kompass 1994, 75. Gitter, Anspruchsvoraussetzungen für die Elternrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, SGb 1985, 168. Höland/Sethe (Hrsg.), Elternunterhalt, Baden-Baden 2011. Ziegler, Elte...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / I. Klage auf Feststellung eines zukünftigen Unterhaltsschadens

Rz. 14 Ist eine Person verstorben, die zum Zeitpunkt des Todeseintritts noch nicht unterhaltsverpflichtet war, bei der jedoch die Möglichkeit besteht, dass sie ohne den Tod zukünftig unterhaltsverpflichtet geworden wäre, können unterhaltsberechtigte Personen u.U. einen Anspruch auf die Feststellung der zukünftigen Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Schädiger haben. Dies k...mehr

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FF 09/2024, Herausgabe eine... / 2 Gründe:

[7] Die zulässige Revision ist begründet und führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [8] I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: [9] Dem Kläger stehe aufgrund der nach § 93 Abs. 1 SGB XII wirksamen Überleitung gegen den Beklagten gemäß § 528 Abs. 1 und § 818 BGB ein Anspruch auf Zahlung von 6.811,44 EUR zu. Dies...mehr

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FF 09/2024, Herausgabe eine... / 3 Anmerkung:

Der X. Zivilsenat des BGH, der für Streitigkeiten aus dem Bereich des Schenkungsrechts zuständig ist, soweit es sich nicht um Schenkungen mit Bezügen zu getrennten oder geschiedenen Ehegatten oder getrennten Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft handelt, hat sich in seiner Entscheidung vom 16.4.2024 mit einer klassischen Fallkonstellation des Schenkungsrückforderu...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der Höhe des angemessenen Selbstbehalts im Rahmen des Elternunterhalts nach Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes

Leitsatz 1. Die Entscheidung des Gesetzgebers, nur noch leistungsstarke Kinder zur Finanzierung des Elternunterhalts in Anspruch zu nehmen, kann nicht ohne Einfluss auf die Frage der Bemessung des Selbstbehalts und damit der Leistungsfähigkeit in derartigen Fällen sein. (Rn 20) 2. Die noch vor Verabschiedung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Selbs...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Verfahrensgegenstand ist der auf den Antragsteller als überörtlicher Sozialhilfeträger nach § 1601 BGB, § 94 Abs. 1 SGB XII übergegangene Anspruch der psychisch kranken Mutter des Antragsgegners auf Elternunterhalt für den Zeitraum 1.8.2020 bis 31.12.2021. In diesem Zeitraum hat der Antragsteller Sozialhilfeaufwendungen i.H.v. 61.663,29 EUR an die Leistungsberechtigte erbr...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

In der vorstehenden Entscheidung ging es um Elternunterhalt für eine psychisch erkrankte Mutter, also um einen Sachverhalt, bei dem die Pflicht zum Elternunterhalt häufig von unabsehbarer Dauer ist, weil solche Eltern häufig schon in jungen Jahren dauerhaft erkranken und hilfebedürftig werden.[1] Das OLG München setzt sich in seiner Entscheidung mit den’unterhaltsrechtlichen ...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / VIII. Neue Entwicklungen

In weiteren Verfahren entschied der BFH [21] zum Beispiel darüber, ob der Verkauf eines Gartengrundstücksteils bei weiterhin bestehender Wohnnutzung als privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbar ist. Dabei ging es um den Fall, dass Steuerpflichtige ein Grundstück mitsamt Gebäude mit einer Grundstücksfläche von 3.863 qm erwarben. Später wurden...mehr

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FF 06/2024, Rechtsprechung ... / 1 Unterhalt

OLG Hamm, Beschl. v. 4.3.2024 – 4 UF 5/23 1. Hat die Anschlussbeschwerde künftig fällig werdenden Unterhalt zum Gegenstand, ist sie auch dann insgesamt zulässig, wenn zudem eine Verpflichtung zur Zahlung höherer Rückstände begehrt wird. 2. Tilgt einer der Ehegatten die Kosten für die Grundsteuer und die Grundbesitzabgaben einer im Miteigentum der Ehegatten stehenden Immobilie,...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / Leitsatz

1. Die Entscheidung des Gesetzgebers, nur noch leistungsstarke Kinder zur Finanzierung des Elternunterhalts in Anspruch zu nehmen, kann nicht ohne Einfluss auf die Frage der Bemessung des Selbstbehalts und damit der Leistungsfähigkeit in derartigen Fällen sein. (Rn 20) 2. Die noch vor Verabschiedung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Selbstbehalts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Zeitler, Typisierung versus Einzelfallgerechtigkeit – in dubio pro fisco?, DStR 1998, 705; Drenseck, Studium und Berufsausbildung im ESt-Recht, StuW 1999, 3; Kanzler, Erste Überlegungen zur Einkommensbesteuerung der Lebenspartnerschaft nach dem Entwurf des LebenspartnerschaftsG, FR 2000, 859; Mattern, Die neuerdings erforderliche Abgrenzung zwischen allg und krankheitsbedingten...mehr