Fachbeiträge & Kommentare zu Elternunterhalt

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Elternunterhalt / 2 Wichtige sozialrechtliche Bestimmungen beim Elternunterhalt

Wie bereits angedeutet, sind bei der Bearbeitung von Elternunterhaltsfällen auch sozialrechtliche Regelungen von Bedeutung. Besonders praxisrelevant sind in diesem Zusammenhang der Übergang von Ansprüchen gemäß § 93 SGB XII, der Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen gemäß § 94 SGB XII und die Auskunftsverpflichtung nach § 117 SGB XII....mehr

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Elternunterhalt / 8.4.1 Schonvermögen für die eigene Altersabsicherung

Die eigene Altersvorsorge des unterhaltspflichtigen Kindes hat Vorrang vor der Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt. Aus diesem Grunde ist anerkannt, dass dem Kind ein verschontes Vermögen für seine eigene Altersvorsorge verbleiben muss. Bei der Bestimmung der Höhe des Altersvorsorgeschonvermögens gibt es keine festen Werte, die herangezogen werden können. Vielmehr ...mehr

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Elternunterhalt / 8.4.2 Die eigene (selbstgenutzte) Immobilie

Die selbstgenutzte eigene Immobilie genießt beim Elternunterhalt einen umfassenden Schutz. Dies bedeutet, dass eine irgendwie geartete Verwertung des selbstgenutzten eigenen Familienheims grds. nicht verlangt werden kann. Die selbstgenutzte Immobilie spielt daher beim Elternunterhalt regelmäßig nur über den anzusetzenden Wohnvorteil eine Rolle. Hinweis Der Wert der selbstgenu...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.2 Ausschluss des Anspruchsübergangs nach § 94 Abs. 1a SGB XII

Nach dem durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz neu eingeführten Abs. 1a sind Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100.000 EUR (Jahreseinkommensgrenze). Der Übergang von Ansprüchen der Leistungsbere...mehr

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Elternunterhalt / 5.4 Wann dem Sozialamt Änderungen beim Einkommen oder Vermögen mitgeteilt werden müssen

Einkommens- und Vermögensverhältnisse können sich verbessern oder verschlechtern. Treten derartige Veränderungen ein, nachdem der Elternunterhalt berechnet und festgelegt wurde, stellt sich regelmäßig die Frage, ob dies dem Sozialamt mitgeteilt werden muss. 5.4.1 Das gilt bei Verschlechterungen Verschlechtern sich die Verhältnisse des Kindes, liegt es auf der Hand, dass dieses...mehr

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Elternunterhalt / 9.2 So wird die Haftungsquote von Geschwistern berechnet

Um die Haftungsquote unter Geschwistern berechnen zu können, muss zunächst das jeweilige unterhaltsrelevante Einkommen aller Geschwister nach den bereits dargestellten Grundsätzen ermittelt werden. Diejenigen Geschwister, deren Einkünfte unterhalb des Selbstbehaltes liegen und deren Vermögen unterhalb der Schongrenze liegt, scheiden bei der Berechnung der Haftungsanteile aus...mehr

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Elternunterhalt / 8.2.1 Erwerbseinkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit

Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit sind regelmäßig alle Leistungen anzusetzen, d. h. auch Einkünfte, die ein Arbeitnehmer unregelmäßig oder einmalig bezieht. So sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstige Zuwendungen, Provisionen bzw. Tantiemen, Prämien und Überstundenvergütungen im Rahmen des Üblichen als Einkommen anzusetzen. Dabei ist bei Einkünft...mehr

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Elternunterhalt / 7.2 Eigenes Vermögen der Eltern

Bevor Kinder Elternunterhalt zahlen müssen, sind die Eltern verpflichtet, ihr Vermögen aufzubrauchen – und zwar vollständig. Nur ein kleiner Notgroschen wird den Eltern als Schonvermögen zugebilligt. Dieser beläuft sich entsprechend dem sozialrechtlichen Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des S...mehr

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Elternunterhalt / 6 Der Unterhaltsbedarf

6.1 Zusammensetzung des Unterhaltsbedarfs der Eltern Der typische Fall beim Elternunterhalt liegt so, dass sich der unterhaltsberechtigte Elternteil bereits in einem Pflegeheim befindet. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Elternunterhalt bereits ein Thema ist, bevor Eltern in einem Heim untergebracht werden. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die Eltern das Rentenalte...mehr

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Elternunterhalt / 7.5.1 Der Anspruch auf Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360a BGB

Soweit ein vorrangiger Anspruch auf Familienunterhalt gem. §§ 1360, 1360a BGB besteht, schulden die Kindern keinen Elternunterhalt. Nach §§ 1360, 1360a BGB sind Eheleute einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Seinem Umfang nach umfasst der Anspruch auf Familienunterhalt gemäß § 1360a BGB alles, was für die Haush...mehr

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Elternunterhalt / 8.1 Selbstbehalt

Der monatliche Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beläuft sich beim Elternunterhalt derzeit auf mindestens 2.000 EUR. Das den Selbstbehalt übersteigende Einkommen ist zudem lediglich zur Hälfte anzurechnen. Praxis-Beispiel Das unterhaltsrelevante Einkommen von S beträgt 2.250 EUR. Nach Abzug des Selbstbehaltes von 2.000 EUR verbleiben noch 250 EUR, von denen 50 % als weit...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.7 Vorrangige Unterhaltsverpflichtungen

Anderweitige Unterhaltsverpflichtungen können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. Der Elternunterhaltsanspruch geht nach dem Gesetz sämtlichen anderen Unterhaltsansprüchen im Rang nach (§ 1609 BGB). Als vorrangige Unterhaltsansprüche kommen insbesondere in Betracht: Kindesunterhaltsansprüche Ehegattenunterhaltsansprüche und Unterhaltsansprüche nach § 1615l BGB [1] Sind ...mehr

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Elternunterhalt / 10.2.3 Schwere Verfehlung gegen das Kind oder nahe Angehörige

Eine vorsätzliche schwere Verfehlung setzt eine tiefgreifende Beeinträchtigung schutzwürdiger entweder wirtschaftlicher oder persönlicher Belange des Kindes durch die Eltern voraus. Das Fehlverhalten kann auch in einer Unterlassung bestehen. In die Beurteilung sind alle Umstände einschließlich des Verhaltens des unterhaltspflichtigen Kindes einzubeziehen. Eine schwere Verfeh...mehr

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Elternunterhalt / 4.1.1 Bedeutung der Rechtswahrungsanzeige

Der Rechtswahrungsanzeige kommt aus rechtlicher Sicht eine große Bedeutung zu. Zum einen können – wie bereits dargestellt – rückwirkend ab dem Zugang der Rechtswahrungsanzeige auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden. Zum anderen muss sich der Unterhaltspflichtige spätestens ab dem Zugang der Rechtswahrungsanzeige darauf einstellen, da...mehr

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Elternunterhalt / 7.1 Eigene Einkünfte der Eltern

Solange die Eltern das Rentenalter noch nicht erreicht haben, sind sie grundsätzlich verpflichtet, einer Arbeit nachzugehen und ihren Bedarf durch eigenes Einkommen zu sichern. Die Eltern können sich im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht einfach darauf berufen, keine Einkünfte zu erzielen. Für sie gilt aus unterhaltsrechtlicher Sicht eine verschärfte Arbeitsverpflichtung. Di...mehr

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Elternunterhalt / 1.2.1 Änderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Die damaligen für den Elternunterhalt relevanten zentralen gesetzlichen Änderungen beziehen sich auf die Vorschriften zum zu berücksichtigenden Einkommen und den Regress (§§ 43, 94 SGB XII). Die Vorschriften sind in § 94 Abs. 1a SGB XII zusammengefasst. Dort heißt es wörtlich: "Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern sind nicht zu berü...mehr

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Elternunterhalt / 7.1.3 Leistungen der Pflegeversicherung

Einen großen Baustein der elterlichen Eigenfinanzierung stellen beim Elternunterhalt die Leistungen aus der Pflegeversicherung dar. Die Pflegeversicherung gewährt eine Vielzahl von Leistungen. Der Leistungskatalog ist § 28 SGB XI zu entnehmen. Im Bereich des Elternunterhaltes sind insbesondere die in § 37 SBG XI geregelten Pflegegelder sowie die in § 43 SGB XI geregelten Lei...mehr

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Elternunterhalt / 1.2 Das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Zum 1.1.2020 ist das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) vom 10.12.2019 in Kraft getreten. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wurden unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Menschen entlastet, die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialh...mehr

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Elternunterhalt / 8.2.7 Der Wohnvorteil

Eine der am häufigsten in der Praxis auftretenden Fragen ist, wie das mietfreie Wohnen in einer im Eigentum stehenden Immobilie zu bewerten ist. Es handelt sich dabei um einen vermögenswerten Vorteil, der unterhaltsrechtlich wie Einkommen behandelt wird, da Unterhaltspflichtige, die keine monatlichen Mietzahlungen aufbringen müssen, entsprechend mehr Geld für den sonstigen L...mehr

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Elternunterhalt / 5 Die Auskunfts – und Belegverpflichtung gegenüber dem Sozialamt

5.1 Der Auskunftsanspruch Bezüglich der Aufforderung, Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen, stehen dem Sozialamt zwei unterschiedliche Auskunftsansprüche zur Verfügung. Unabhängig davon, welcher der zwei nachfolgend dargestellten Auskunftsansprüche gewählt wird, unterscheidet sich der Zeitraum, über den die Auskunft erteilt werden muss, danach, ...mehr

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Elternunterhalt / 6.1 Zusammensetzung des Unterhaltsbedarfs der Eltern

Der typische Fall beim Elternunterhalt liegt so, dass sich der unterhaltsberechtigte Elternteil bereits in einem Pflegeheim befindet. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Elternunterhalt bereits ein Thema ist, bevor Eltern in einem Heim untergebracht werden. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die Eltern das Rentenalter noch nicht erreicht haben und ihnen Hilfe zum Lebe...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.1 Ausschluss des Anspruchsübergang nach § 94 Abs. 1 SGB XII

Es gibt einige Konstellationen, in denen der gesetzliche Übergang von Unterhaltsansprüchen ausgeschlossen ist. Nach § 94 Abs. 1 SGB XII ist dies der Fall soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlungen erfüllt wird (§ 94 Abs. 1 Satz 2 SGB XII), wenn der Unterhaltspflichtige selbst zum Personenkreis des § 19 SGB XII gehört oder der Unterhaltspflichtige mit der leistungsb...mehr

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Elternunterhalt / 3.2 Die Rolle der Geschwister

Hat das unterhaltspflichtige Kind Geschwister, haften alle Geschwister als gleich nahe Verwandte anteilig als Teilschuldner (nicht als Gesamtschuldner) für den Elternunterhalt. Die jeweiligen Haftungsanteile bestimmen sich dabei gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Die anteilige Haftung hat zunächst zur Folge, dass die Leistungsfähigke...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.4 Verfahrensrechtliche Folgen des Anspruchsübergangs

Aufgrund des Anspruchsübergangs ist der Empfänger der Sozialleistungen – also der eigentliche unterhaltsberechtigte Elternteil – nicht mehr zur Geltendmachung des Anspruchs berechtigt. Mit dem gesetzlichen Forderungsübergang entfällt die Verfahrensführungsbefugnis des Unterhaltsberechtigten für die Geltendmachung von Unterhaltsrückständen. Etwas anderes ergibt sich nur bei e...mehr

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Elternunterhalt / 8.2.6 Einkünfte aus Vermögen / Kapital

Einkünfte aus Vermögen erhöhen das unterhaltsrelevante Einkommen. Bei den Einkünften aus Vermögen sind insbesondere Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. an einer GmbH oder einer AG) und Zinsen aus Kapitalvermögen von Bedeutung. Hierzu wiederum zählen insbesondere Zinsen, die aus Sparvermögen, Festgeld, Bausparguthaben, Darlehen, Anleihen etc. erzielt w...mehr

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Elternunterhalt / 7.1.2 Grundsicherungsleistungen

Eltern, die lediglich über geringfügiges Renteneinkommen verfügen, haben häufig einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach den §§ 41 f. SGB XII. Seit dem 1.1.2005 ist die Grundsicherung als eine besondere Form der Sozialhilfe im SGB XII verankert. Mit der Einführung der Grundsicherung im Alter wollte der Gesetzgeber dem Problem der versteckten bzw. versch...mehr

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Elternunterhalt / 2.2 Der Anspruchsübergang nach § 94 SGB XII

Der Unterhaltsanspruch der Eltern gegen die Kinder geht, nachdem das Sozialamt in Vorleistung getreten ist, gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII bis zur Höhe der gewährten Leistungen auf den Sozialhilfeträger über. Das Sozialamt kann dann also den Unterhaltsanspruch, den der Vater oder die Mutter gegen das Kind haben, im eigenen Namen gegen das Kind geltend machen. Voraussetzung...mehr

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Elternunterhalt / 4.1 Der Erstkontakt mit dem Sozialamt

Sobald das Sozialamt für ungedeckte Heimkosten in Vorleistung getreten ist, verschickt es an sämtliche Personen, die gegenüber dem Leistungserbringer unterhaltspflichtig sein können, Rechtswahrungsanzeigen. Dies ist in aller Regel der erste Kontakt der Kinder mit dem Sozialamt. Die Rechtswahrungsanzeige selbst stellt – ebenso wie eine ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ergehen...mehr

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Elternunterhalt / 3.3 Die Rolle des Sozialamtes

Das Sozialamt spielt beim Elternunterhalt eine große Rolle. In den meisten Fällen ist das Sozialamt der "Gegner", mit dem man sich über die Höhe der Unterhaltszahlungen für die Eltern auseinandersetzt. Dies liegt darin begründet, dass in aller Regel nicht die Eltern selbst eigene Unterhaltsansprüche bei den Kindern anmelden. Vielmehr übernimmt das Sozialamt diesen Part, inde...mehr

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Elternunterhalt / 9 Anteilige Haftung der Geschwister

Hat der unterhaltsberechtigte Elternteil mehrere Kinder, haften diese anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen für den Elternunterhalt (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB). Das Sozialamt ist daher verpflichtet, zunächst das unterhaltsrelevante Einkommen und Vermögen aller Geschwister festzustellen, damit die Berechnung der Haftungsanteile erfolgen kann. Die Haftungsq...mehr

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Elternunterhalt / 2.1 Der Anspruchsübergang nach § 93 SGB XII

Der Sozialhilfeträger hat nach § 93 SGB XII die Möglichkeit, Ansprüche, die der Leistungsberechtigte gegenüber Dritten hat, durch eine bloße schriftliche Anzeige bei dem Dritten auf sich überzuleiten und geltend zu machen. Diese Vorschrift soll den Nachrang der Sozialhilfe gem. § 2 SGB XII verwirklichen. Die Überleitungsanzeige stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Wide...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.5 Kreditverbindlichkeiten

Kreditverbindlichkeiten werden im Bereich des Elternunterhaltes grundsätzlich großzügiger anerkannt, als in sonstigen Unterhaltsrechtsverhältnissen. Ob eine Verbindlichkeit im Einzelfall zu berücksichtigen ist, kann gleichwohl – wie im Unterhaltsrecht generell üblich – nur im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach billigem Ermessen entschieden werden. Insoweit sind...mehr

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Elternunterhalt / 4.2 Der weitere Ablauf nach Erhalt der Rechtswahrungsanzeige

Nachdem die notwendigen Auskünfte gegenüber dem Sozialamt erteilt und belegt wurden, kann das Sozialamt die Unterhaltsansprüche überprüfen. Einige Zeit nach der Auskunftserteilung verschickt das Sozialamt dann die gefertigten Berechnungen und gibt bekannt, welche Unterhaltsbeträge für die Vergangenheit und für die Zukunft eingefordert werden. Kommt das Sozialamt zu dem Ergeb...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.8 Fahrtkosten für Heimbesuche

Kosten, die den unterhaltspflichtigen Kindern durch Besuche bei den im Heim lebenden Eltern entstehen, können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. In der Regel handelt es sich dabei um Fahrtkosten. Die Höhe der Fahrtkosten ist entsprechend der Grundsätze zu berechnen, die bei den berufsbedingten Aufwendungen gelten. Der BGH[1] zu den Fahrtkosten für Heimbesuche wie ...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.3 Beiträge zur Altersvorsorge

Hierunter fallen in erster Linie die Aufwendungen für die so genannte primäre Altersvorsorge, also Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung sowie für die Beamtenversorgung. Auch bei Selbstständigen besteht die unterhaltsrechtliche Möglichkeit, entsprechende Aufwendungen für eine Altersversorgung zu betreiben. Es entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH,...mehr

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Elternunterhalt / 1.2.3 Die Vermutungsregelung des § 94 Abs. 1a SGB XII

Es wird gesetzlich vermutet, dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR nicht übersteigt (§ 94 Abs. 1a S. 3 SGB XII). Diese Regelung soll dazu führen, dass im Regelfall auf eine Prüfung von Unterhaltsansprüchen verzichtet wird. Der Sozialhilfeträger darf jedoch eine Prüfung der Einkommensverhältnisse vornehmen, wenn es hinreichend...mehr

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Elternunterhalt / 5.4.2 Das gilt bei Verbesserungen

Schwieriger ist die Frage zu beantworten, inwieweit dem Sozialamt Verbesserungen der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse anzuzeigen sind. In Betracht kommen hier Einkommenssteigerungen, der Wegfall von Verbindlichkeiten oder aber auch Vermögenszuwächse, wie z. B. in Form von Erbschaften oder Lottogewinnen. Vom Grundsatz her kann hierzu gesagt werden, dass generell keine V...mehr

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Elternunterhalt / 5.1.1 Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch

Nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII geht mit dem Unterhaltsanspruch auch der unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch über. Damit hat das Sozialamt zum einen den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 1605 BGB. Dieser Anspruch richtet sich zwar erst einmal nur gegen das Kind selbst als Unterhaltsverpflichteten, sodass der Ehegatte des Kindes nicht zur Auskunftserteilung verpfl...mehr

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Elternunterhalt / 8.3 Unterhaltsrelevante Verbindlichkeiten des Kindes

Das so genannte unterhaltsrelevante Einkommen, das für die Unterhaltsberechnung entscheidend ist, wird dadurch gebildet, dass von den Einkünften die unterhaltsrechtlich relevanten Abzüge erfolgen. In Betracht kommen regelmäßig folgende Abzugspositionen: 8.3.1 Steuern Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind in der Höhe abziehbar, in der ...mehr

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Elternunterhalt / 5.1.2 Der öffentlich-rechtliche Auskunftsanspruch

Daneben steht dem Sozialamt noch ein öffentlich-rechtlicher Auskunftsanspruch aus § 117 SGB XII zur Verfügung. Dieser Auskunftsanspruch richtet sich – anders als der zivilrechtliche Auskunftsanspruch – unmittelbar gegen das Kind selbst sowie zusätzlich auch gegen den Ehegatten und wird im Wege des Verwaltungsaktes geltend gemacht. Die Unterscheidung dieser zwei Auskunftsansp...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.6 Immobilienkredite

Bei den Immobilienkrediten muss unterschieden werden, ob es sich um Kredite für die selbstgenutzte oder eine fremdgenutzte Immobilie handelt. Wie bereits unter dem Punkt "Wohnvorteil" ausgeführt, können bei der selbstgenutzten Immobilie neben den Zinsen auch die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abgezogen werden, o...mehr

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Elternunterhalt / 7 Die Bedürftigkeit

Eltern können nur dann Unterhalt von ihren Kindern verlangen, wenn sie bedürftig sind. Eine Bedürftigkeit setzt voraus, dass die Eltern nicht in der Lage sind, ihren Unterhaltsbedarf durch eigene Einkünfte oder den Einsatz eigenen Vermögens zu decken. 7.1 Eigene Einkünfte der Eltern Solange die Eltern das Rentenalter noch nicht erreicht haben, sind sie grundsätzlich verpflicht...mehr

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Elternunterhalt / 7.1.1 Rentenleistungen

Die eigene monatliche Rente muss von dem Elternteil für den eigenen Bedarf verwendet werden. Gerade in Fällen der Heimunterbringung reicht die Rente aber zumeist bei weitem nicht aus, um die teuren Heimkosten zu bezahlen.mehr

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Elternunterhalt / 3 Die üblichen Beteiligten in Elternunterhaltsfällen

Elternunterhaltsfälle zeichnen sich in der Praxis dadurch aus, dass mehr Beteiligte involviert sind, als in anderen Unterhaltsrechtsverhältnissen üblich. Aufgrund des regelmäßig stattgefundenen Anspruchsübergangs auf den Sozialhilfeträger, spielt dieser naturgemäß eine tragende Rolle. Daneben sind der Ehegatte des unterhaltspflichtigen Kindes sowie die Geschwister des unterh...mehr

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Elternunterhalt / 8.2 Unterhaltsrelevante Einkünfte des Kindes

Entscheidend bei der Berechnung von Elternunterhaltsansprüchen ist die richtige Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens. Dies gilt zum einen natürlich für das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes. Zum anderen gilt dies aber auch – sofern vorhanden – für das Einkommen des Ehegatten des unterhaltspflichtigen Kindes. Aus dem Einkommen des Ehegatten ist zwar nicht u...mehr

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Elternunterhalt / 4 Der übliche Ablauf in Elternunterhaltsfällen

Wenn Elternunterhaltsfälle an den Rechtsanwalt herangetragen werden, befindet sich in den meisten Fällen wenigstens ein Elternteil des Mandanten entweder bereits in einem Pflegeheim oder eine Heimunterbringung steht in absehbarer Zeit bevor. Wenn die Eltern bereits in einem Heim leben, geht dem Besuch beim Rechtsanwalt oft der Erhalt eines Schreibens vom Sozialhilfeträger vo...mehr

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Elternunterhalt / 8.2.8 Sonstige Einkünfte

Es gibt noch eine Reihe weiterer Einkünfte, die zum unterhaltsrelevanten Einkommen gezählt werden. Zu denken ist dabei insbesondere an Lohnersatzzahlungen wie Renten, Pensionen oder Arbeitslosengeld bzw. sonstige Lohnersatzleistungen nach dem SGB III (Übergangs-, Ausbildungs-, Kurzarbeiter und Insolvenzgeld). Selbiges gilt für Krankengeld. Elterngeld wird als unterhaltsrelevan...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.9 Mehrkosten für Krankheit, Behinderung, Alter etc.

Erhöhte Kosten für Krankheit, Behinderung oder Alter sind grundsätzlich abzugsfähig. Erhöhte Aufwendungen können insbesondere aus Krankheit, einem Unfall, Alter, Pflegebedürftigkeit, etc. resultieren. Im Einzelfall können derartige Aufwendungen auch aufgrund einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung entstehen. Wichtig Wichtig ist, dass ein Mehrbedarf konkret dargelegt wer...mehr

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Elternunterhalt / 7.3 Rücklagen für den eigenen Sterbefall

Die Sozialämter stellen sich häufig auf den Standpunkt, dass Vermögensrücklagen für die eigene Beerdigung von den bedürftigen Eltern zur vorrangigen Bedarfsdeckung verwertet werden müssen. Dies ist allerdings so nicht zutreffend, denn nach der Rechtsprechung gehören generell angemessene Rücklagen für Beerdigungen zum geschützten Vermögen nach § 90 SGB XII. Innerhalb der sozi...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.3 Ausschluss des Anspruchsübergangs nach § 94 Abs. 3 SGB XII

Auch im dritten Absatz des § 94 SGB XII finden sich einige Ausnahmetatbestände, nach denen der Übergang von Unterhaltsansprüchen ausgeschlossen ist. Danach gehen Unterhaltsansprüche nicht über wenn der Unterhaltspflichtige leistungsberechtigt nach dem Dritten (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Vierten (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) Kapitel des SGB XII ist od...mehr