Fachbeiträge & Kommentare zu Elternunterhalt

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Elternunterhalt / 3 Die üblichen Beteiligten in Elternunterhaltsfällen

Elternunterhaltsfälle zeichnen sich in der Praxis dadurch aus, dass mehr Beteiligte involviert sind, als in anderen Unterhaltsrechtsverhältnissen üblich. Aufgrund des regelmäßig stattgefundenen Anspruchsübergangs auf den Sozialhilfeträger, spielt dieser naturgemäß eine tragende Rolle. Daneben sind der Ehegatte des unterhaltspflichtigen Kindes sowie die Geschwister des unterh...mehr

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Elternunterhalt / 8.2 Unterhaltsrelevante Einkünfte des Kindes

Entscheidend bei der Berechnung von Elternunterhaltsansprüchen ist die richtige Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens. Dies gilt zum einen natürlich für das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes. Zum anderen gilt dies aber auch – sofern vorhanden – für das Einkommen des Ehegatten des unterhaltspflichtigen Kindes. Aus dem Einkommen des Ehegatten ist zwar nicht u...mehr

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Elternunterhalt / 4 Der übliche Ablauf in Elternunterhaltsfällen

Wenn Elternunterhaltsfälle an den Rechtsanwalt herangetragen werden, befindet sich in den meisten Fällen wenigstens ein Elternteil des Mandanten entweder bereits in einem Pflegeheim oder eine Heimunterbringung steht in absehbarer Zeit bevor. Wenn die Eltern bereits in einem Heim leben, geht dem Besuch beim Rechtsanwalt oft der Erhalt eines Schreibens vom Sozialhilfeträger vo...mehr

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Elternunterhalt / 5.1.2 Der öffentlich-rechtliche Auskunftsanspruch

Daneben steht dem Sozialamt noch ein öffentlich-rechtlicher Auskunftsanspruch aus § 117 SGB XII zur Verfügung. Dieser Auskunftsanspruch richtet sich – anders als der zivilrechtliche Auskunftsanspruch – unmittelbar gegen das Kind selbst sowie zusätzlich auch gegen den Ehegatten und wird im Wege des Verwaltungsaktes geltend gemacht. Die Unterscheidung dieser zwei Auskunftsansp...mehr

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Elternunterhalt / 8.2.8 Sonstige Einkünfte

Es gibt noch eine Reihe weiterer Einkünfte, die zum unterhaltsrelevanten Einkommen gezählt werden. Zu denken ist dabei insbesondere an Lohnersatzzahlungen wie Renten, Pensionen oder Arbeitslosengeld bzw. sonstige Lohnersatzleistungen nach dem SGB III (Übergangs-, Ausbildungs-, Kurzarbeiter und Insolvenzgeld). Selbiges gilt für Krankengeld. Elterngeld wird als unterhaltsrelevan...mehr

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Elternunterhalt / 8.3 Unterhaltsrelevante Verbindlichkeiten des Kindes

Das sog. unterhaltsrelevante Einkommen, das für die Unterhaltsberechnung entscheidend ist, wird dadurch gebildet, dass von den Einkünften die unterhaltsrechtlich relevanten Abzüge erfolgen. In Betracht kommen regelmäßig folgende Abzugspositionen: 8.3.1 Steuern Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind in der Höhe abziehbar, in der sie in ...mehr

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Elternunterhalt / 6.3 Angemessene Kosten für das Pflegeheim

Die Kosten für die in Betracht kommenden Pflegeheime sind uneinheitlich und unterscheiden sich oftmals nicht unerheblich. Die Heimkosten sind aus unterhaltsrechtlicher Sicht im Rahmen des Zumutbaren von dem unterhaltsberechtigten Elternteil so gering wie möglich zu halten. Ein teurer Heimplatz muss daher von dem unterhaltspflichtigen Kind nicht akzeptiert werden. Nur wenn di...mehr

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Elternunterhalt / 7.3 Rücklagen für den eigenen Sterbefall

Die Sozialämter stellen sich häufig auf den Standpunkt, dass Vermögensrücklagen für die eigene Beerdigung von den bedürftigen Eltern zur vorrangigen Bedarfsdeckung verwertet werden müssen. Dies ist allerdings so nicht zutreffend, denn nach der Rechtsprechung gehören generell angemessene Rücklagen für Beerdigungen zum geschützten Vermögen nach § 90 SGB XII. Innerhalb der sozi...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.3 Ausschluss des Anspruchsübergangs nach § 94 Abs. 3 SGB XII

Auch im dritten Absatz des § 94 SGB XII finden sich einige Ausnahmetatbestände, nach denen der Übergang von Unterhaltsansprüchen ausgeschlossen ist. Danach gehen Unterhaltsansprüche nicht über wenn der Unterhaltspflichtige leistungsberechtigt nach dem Dritten (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Vierten (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) Kapitel des SGB XII ist od...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.2 Beiträge zur Kranken- und Arbeitslosenvorsorge

Aufwendungen für die Krankenversicherung sind abzugsfähig, egal ob es sich um eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung handelt. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist nur der Arbeitnehmeranteil abzusetzen. Leistet der Arbeitgeber im Falle einer privaten Krankenversicherung Zuschüsse, sind die Kranken-und Pflegeversicherungskosten um diese Beträge zu red...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.4 Berufsbedingte Aufwendungen

Berufsbedingte Aufwendungen spielen regelmäßig bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit eine Rolle. Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb sind derartige Ausgaben bereits als Betriebsausgaben ausgewiesen, so dass daneben keine zusätzlichen berufsbedingten Aufwendungen in Ansatz zu bringen sind. Ebenso wenig ist ein Abzug für berufsbedin...mehr

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Elternunterhalt / 5.3 Folgen einer falschen Auskunft

Die Erfahrung aus der anwaltlichen Mandatsbearbeitung von Elternunterhaltsfällen zeigt, dass nicht selten die Tendenz der Kinder besteht, Einkünfte und Vermögenswerte vor dem Sozialamt geheim halten zu wollen. Vor einer solchen Vorgehensweise kann allerdings nur gewarnt werden. Denn wer Einkünfte oder Vermögenswerte unvollständig bzw. falsch mitteilt, kann sich wegen (ggf. v...mehr

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Elternunterhalt / 5.4.1 Das gilt bei Verschlechterungen

Verschlechtern sich die Verhältnisse des Kindes, liegt es auf der Hand, dass dieses dem Sozialamt im eigenen Interesse mitgeteilt und nachgewiesen werden sollte, damit ggf. eine Reduzierung der Unterhaltszahlungen erreicht werden kann. Dies sollte auch möglichst frühzeitig geschehen, damit Überzahlungen, die immer nur sehr schwierig zurückverlangt werden können, von Anfang a...mehr

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Elternunterhalt / 6.2 Die Notwendigkeit einer Heimunterbringung

Die durch eine Unterbringung in einem Pflegeheim entstehenden Kosten sind hoch. Solange eine Heimunterbringung nicht notwendig und der Elternteil in der Lage ist, sich im häuslichen Bereich (ggf. mit einer günstigeren ambulanten Pflegehilfe) selbst zu versorgen, sind die Kosten für ein Pflegeheim von dem unterhaltspflichtigen Kind nicht zu finanzieren. Die präventive Unterbr...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.6 Immobilienkredite

Wie bereits unter dem Punkt "Wohnvorteil" ausgeführt, können bei der selbstgenutzten Immobilie neben den Zinsen auch die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abgezogen werden, ohne dass dies seine Befugnis zur Bildung eines zusätzlichen Altersvorsorgevermögens schmälert.[1] Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung...mehr

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Elternunterhalt / 7.4 Realisierbare Ansprüche gegen Dritte

Wenn der unterhaltsbedürftige Elternteil Ansprüche gegen dritte Personen hat, muss er diese realisieren, um seine Bedürftigkeit zu beseitigen. Besonders praxisrelevant sind in diesem Zusammenhang regelmäßig folgende Ansprüche: Schenkungsrückforderungen, Wohnungsrechte und Nießbrauchsrechte sowie Pflegeverpflichtungen. Also immer dann, wenn der bedürftige Elternteil in der Vergan...mehr

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Elternunterhalt / 8.2.2 Erwerbseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit

Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmenüberschussrechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung müssen dann regelmäßig folgende Unterlagen herangezogen werden: Einnahmenüberschussrechnung ...mehr

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Elternunterhalt / 10.2 Unterhaltsverwirkung durch ein Verhalten der Eltern

Eine Verwirkung kann auch aus einem Verhalten des unterhaltsberechtigten Elternteils in der Vergangenheit resultieren. Das Gesetz spricht hierzu in § 1611 BGB von einer Beschränkung oder Wegfall der Unterhaltsverpflichtung wenn der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden ist (§ 1611 Abs. 1 1. Alt BGB), er seine eigene Unterhaltspflicht gegenü...mehr

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Elternunterhalt / 5.1 Der Auskunftsanspruch

Bezüglich der Aufforderung, Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen, stehen dem Sozialamt zwei unterschiedliche Auskunftsansprüche zur Verfügung. Unabhängig davon, welcher der zwei nachfolgend dargestellten Auskunftsansprüche gewählt wird, unterscheidet sich der Zeitraum, über den die Auskunft erteilt werden muss, danach, ob der zur Auskunft Verpf...mehr

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Elternunterhalt / 10.2.2 Vernachlässigung der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind

Eine Verwirkung kann auch gegeben sein, wenn der unterhaltsberechtigte Elternteil in früheren Zeiten seine eigene Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind vernachlässigt hat. Ob dies im Sinne einer Verwirkung bejaht werden kann, richtet sich nach Gewicht und Dauer des Verstoßes. Gelegentliches Nichtzahlen des Kindesunterhaltes reicht für die Annahme einer Verwirkung nicht ...mehr

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Elternunterhalt / 8.2.4 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen. Sie werden durch eine Überschussrechnung ermittelt. Es ist auf den Durchschnitt der letzten 3 Jahre abzustellen. Vielfach falsch behandelt wird in diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit Ausgaben unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind. Oftmals werden einfach die in den Einkommenste...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.1 Steuern

Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind in der Höhe abziehbar, in der sie in dem maßgeblichen Kalenderjahr entrichtet wurden. Es gilt hier das sog. In-Prinzip. Für Lohnsteuerpflichtige besteht grundsätzlich die Obliegenheit, alle gesetzlichen Möglichkeiten zur Steuerentlastung wahrzunehmen. Aus diesem Grunde besteht auch die Obliegenh...mehr

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Elternunterhalt / 5.2 Der Beleganspruch

Das potenziell unterhaltspflichtige Kind muss nicht nur eine Auskunft über die Einkünfte und Vermögenswerte erteilen. Die Auskunft muss auch weitgehend belegt werden. Es handelt sich bei der Auskunftsverpflichtung und der Belegvorlageverpflichtung um zwei unterschiedliche Ansprüche. Aus diesem Grunde ist in der bloßen Übersendung von Belegen keine Auskunftserteilung zu sehen...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.9 Mehrkosten für Krankheit, Behinderung, Alter etc.

Erhöhte Kosten für Krankheit, Behinderung oder Alter sind grundsätzlich abzugsfähig. Erhöhte Aufwendungen können insbesondere aus Krankheit, einem Unfall, Alter, Pflegebedürftigkeit, etc. resultieren. Im Einzelfall können derartige Aufwendungen auch aufgrund einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung entstehen. Wichtig Wichtig ist, dass ein Mehrbedarf konkret dargelegt wer...mehr

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Elternunterhalt / 7.1.4 Pflegewohngeld

In einigen wenigen Bundesländern gibt es Pflegewohngeld. Dies ist aktuell aber nur noch in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern der Fall. Beim Pflegewohngeld handelt es sich um eine bewohnerbezogene Förderung einzelner Pflegeeinrichtungen. Ähnlich wie auch beim Wohngeld sollen beim Pflegewohngeld die Wohnkosten der Pflegebedürftigen (die Wohnkos...mehr

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Elternunterhalt / 9.1 Auskunftsansprüche unter Geschwistern

Damit die Haftungsanteile berechnet werden können, können die Geschwister auch untereinander eine Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einfordern. Dieser Auskunftsanspruch ist im Unterhaltsrecht zwar nicht normiert, er wird aber aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) hergeleitet. Der Auskunftsanspruch besteht allerdings nur gegen die Geschwister selbst und nicht...mehr

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Elternunterhalt / 7.4.3 Nießbrauchsrechte

Schwieriger gestaltet sich die Lage bei einem Nießbrauchsvorbehalt. Denn anders als das Wohnungsrecht zeichnet sich das Nießbrauchsrecht nach § 1030 BGB durch ein umfassendes Nutzungsrecht aus. So darf der Nießbraucher nicht nur lebenslang in der Immobilie wohnen, er kann zudem die Immobilie vermieten und die dabei erzielten Mieteinnahmen behalten. Dementsprechend fordern di...mehr

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Elternunterhalt / 7.5 Die vorrangige Haftung von (Ex-)Ehegatten

Vorrangig vor den Kindern als Verwandten haftet gemäß § 1608 Satz 1 BGB der Ehegatte des unterhaltsbedürftigen Elternteils. Selbiges gilt für Lebenspartner nach § 1608 Satz 4 BGB. Für geschiedene Ehegatten gilt die inhaltsgleiche Vorschrift des § 1584 Satz 1 BGB. Es ist Sache des Unterhaltsbegehrenden und mithin Sache des Sozialhilfeträgers, wenn er aus übergegangenem Recht ...mehr

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Elternunterhalt / 7.5.2 Der Unterhaltsanspruch gegen den getrennt lebenden Ehegatten

Leben die Ehegatten in Trennung, ist die Trennungsunterhaltsverpflichtung im Sinne des § 1361 BGB nach den üblichen Kriterien zu bemessen. Der unterhaltspflichtige Ehegatte muss dann höchstens die Hälfte des bereinigten Gesamteinkommens als Trennungsunterhalt zahlen (Halbteilungsgrundsatz). Der Selbstbehalt beläuft sich auf 1.280 EUR bzw. 1.080 EUR falls nicht erwerbstätig. ...mehr

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Elternunterhalt / 8.2.3 Steuererstattungen

Steuererstattungen stellen aus unterhaltsrechtlicher Sicht Einkommen dar. Sie sind in der Regel in dem Jahr, in dem sie anfallen, als Einkommen zu berücksichtigen (sog. In-Prinzip). Bei Selbstständigen kann hingegen auf den Zeitraum der Veranlagung abgestellt werden (Für-Prinzip). Ist innerhalb der letzten 12 Monate eine Steuererstattung geflossen, erhöht diese grds. das unt...mehr

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Elternunterhalt / 10.2.1 Bedürftigkeit durch sittliches Verschulden

Sittlich verschuldet haben Eltern ihre Bedürftigkeit insbesondere in Fällen von Alkohol-[1], Drogen-[2], Medikamenten- oder Spielsucht. Dies allerdings nur, wenn der bedürftige Elternteil trotz seiner Erkrankung noch in der Lage gewesen ist, diese zu bekämpfen und die Unterhaltsbedürftigkeit gerade auf diesem Verschulden beruht. Als weitere Fälle einer Verwirkung durch sittl...mehr

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Elternunterhalt / 4.1.2 Inhalt der Rechtswahrungsanzeige

Die Rechtswahrungsanzeige muss zwingend nur die Mitteilung enthalten, dass der Sozialhilfeträger Leistungen für die unterhaltsberechtigte Person erbringt. In aller Regel beinhaltet die Rechtswahrungsanzeige aber darüber hinaus die Mitteilung, dass der Adressat des Schreibens als Unterhaltspflichtiger in Betracht kommt, die Mitteilung, dass potenzielle Unterhaltsansprüche der E...mehr

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Elternunterhalt / 8.2.5 Sachbezüge (insbesondere Firmenwagen)

Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers aller Art sind dem Einkommen hinzuzurechnen, soweit sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen. Dabei liegt in der Frage der Höhe der ersparten Eigenaufwendungen regelmäßig der größte Streitpunkt. Besonders praxisrelevant ist in diesem Zusammenhang die Nutzung eines Dienst – bzw. Firmenwagens. Wird einem Arbeitnehmer ein Firmenwagen a...mehr

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Elternunterhalt / 1.2.3 Die Vermutungsregelung des § 94 Abs. 1a SGB XII

Es wird gesetzlich vermutet, dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR nicht übersteigt (§ 94 Abs. 1a S. 3 SGB XII). Diese Regelung soll dazu führen, dass im Regelfall auf eine Prüfung von Unterhaltsansprüchen verzichtet wird. Der Sozialhilfeträger darf jedoch eine Prüfung der Einkommensverhältnisse vornehmen, wenn es hinreichend...mehr

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Elternunterhalt / 1.2.2 Berechnung der Einkommensgrenze von 100.000 EUR

§ 94 Abs. 1a SGB XII verweist auf § 16 SGB IV, soweit es um die Ermittlung der Einkommensgrenze von 100.000 EUR geht. Gemäß § 16 SGB IV ist Gesamteinkommen die Summe der Einkünfte i. S. des Einkommenssteuerrechts. Hierunter fallen nach § 2 Abs. 3 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen...mehr

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Elternunterhalt / 7.4.2 Wohnungsrechte

Häufig wird in Übertragungsverträgen ein Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB zugunsten des Übergebers vereinbart. Wenn der Wohnungsberechtigte dann in ein Pflegeheim zieht, stellt sich regelmäßig die Frage, ob aus dem Wohnungsrecht ein Zahlungsanspruch hergeleitet werden kann. Praxis-Beispiel Die Mutter M hat ihrer Tochter T vor 12 Jahren ihre Immobilie übertragen und sich an der ...mehr

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Elternunterhalt / 7.4.4 Pflegeversprechen

Auch Pflegeversprechen werden häufig im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen vereinbart. Pflegeverpflichtungen sind so lange relativ unproblematisch, wie die Eltern im häuslichen Bereich gepflegt werden können. Die Pflege ist dem Verpflichteten aber nicht mehr möglich, wenn der Berechtigte in ein Pflegeheim zieht. Die Sozialämter versuchen dann oft – soweit sie Sozialhi...mehr

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Elternunterhalt / 7.4.1 Schenkungsrückforderungen

Hat der Elternteil in der Vergangenheit etwas verschenkt, zählt das Verschenkte zwar nicht mehr zu seinem verwertbaren Vermögen. Gemäß § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB kann jedoch jeder Schenker von dem Beschenkten die Schenkung zurückfordern, soweit der Schenker nach Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Aus diesem Grunde kann ...mehr

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Elternunterhalt / 10.1 Verwirkung wegen Zeitablaufs

Unterhalt dient ganz generell dazu, den laufenden Lebensunterhalt des Unterhaltsberechtigten sicherzustellen. Aus diesem Grunde müssen Unterhaltsansprüche zeitnah durchgesetzt werden. Andernfalls können Sie einer Verwirkung wegen Zeitablaufs unterliegen. Vom Grundsatz her gilt, dass das unterhaltspflichtige Kind nach Ablauf eines Jahres diesen Verwirkungseinwand erheben kann...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 2. Die Genese der Rechtsprechung zur sekundären Altersvorsorge

Von diesem Grundsatz hat der BGH zunächst im Jahr 2004 (zum Elternunterhalt) und dann im Jahr 2005 (Ehegattenunterhalt) eine fundamentale Ausnahme zugelassen, indem er die Möglichkeit der Einkommensbereinigung durch eine zusätzliche oder sekundäre Altersvorsorge eröffnet hat.[8] Als Begründung hat der BGH ausgeführt, es habe sich “zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt, dass ...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 1. Anwendungsbereich der Rechtsprechung bezüglich der Unterhaltsansprüche

Die Einkommensbereinigung durch Aufwendungen für eine sekundäre Altersvorsorge ist im Verwandtenunterhalt höchstrichterlich anerkannt. Dies betrifft zunächst den Anspruch auf Elternunterhalt,[31] sowie den Kindesunterhalt, wenngleich hier die Einschränkung besteht, dass die zusätzliche Altersvorsorge die Zahlung des Mindestkindesunterhalts nicht beschneiden darf.[32] Letzter...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / I. Einführung

Das Bedürfnis der Bildung einer zusätzlichen Vermögensrücklage für das Alter ist in unterschiedlicher Ausprägung in allen Unterhaltsrechtsverhältnissen des BGB mittlerweile anerkannt. Die insoweit mögliche Bereinigung des eigenen Einkommens ist immer wieder Gegenstand der (höchstrichterlichen) Rechtsprechung.[1] Jedoch sind bei diesem Thema längst nicht alle Fragen auch höch...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 2. Höhe, Bezugspunkt und generelles Erfordernis der sekundären Altersvorsorge

a) Der BGH hat von Anfang an zwischen dem Anspruch auf Elternunterhalt sowie zwischen Ehegatten- und Kindesunterhalt bezüglich der Höhe differenziert. Diesbezüglich hat er sich ausdrücklich am Altersvermögensgesetz aus dem Jahr 2001 orientiert. Ausgangspunkt war der damalige Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 20 %. Beim Elternunterhalt erachtete der...mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung des Selbstbehalts beim Elternunterhalt unter Berücksichtigung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes

Einführung Der 12. Zivilsenat des BGH hat sich in jüngster Zeit in mehreren Entscheidungen mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die sozialhilferechtlichen Regelungen des seit dem 1.1.2020 geltenden Angehörigen-Entlastungsgesetzes sich auch auf den familienrechtlichen Elternunterhalt auswirken. Es ging dabei um die in der Rechtsprechung und Literatur streitige Rechtsfrag...mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / IV. Vorschläge für die Bestimmung des Mindestselbstbehalts/Änderungen bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs

Der hier vertretenen Anpassung des Selbstbehalts kann nicht das Argument entgegengehalten werden, die durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz geschaffene Rechtslage ziele nicht auf eine Begünstigung von Angehörigen, welche mit ihren Einkünften die Einkommensgrenze von 100.000 EUR überschreiten.[16] Hier geht es nicht um eine Begünstigung, sondern den Ausgleich einer Benachte...mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / 4. Leerlaufen des Unterhaltsanspruchs

Der BGH hat in den hier behandelten neueren Entscheidungen betont, dass es nach dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes am 1.1.2020 dabei bleibe, dass beim Elternunterhalt weiterhin durchschnittliche Einkommensverhältnisse den Bezugspunkt für die Bemessung des Mindestselbstbehalts bildeten.[12] Dies beruht offensichtlich auf der Vorstellung, dass z.B. bei einem...mehr

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ZErb 11/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Andres/Leithaus Insolvenzordnung (InsO) Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79425-4, 139 EUR Der kompakte Kommentar zur Insolvenzo...mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / Einführung

Der 12. Zivilsenat des BGH hat sich in jüngster Zeit in mehreren Entscheidungen mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die sozialhilferechtlichen Regelungen des seit dem 1.1.2020 geltenden Angehörigen-Entlastungsgesetzes sich auch auf den familienrechtlichen Elternunterhalt auswirken. Es ging dabei um die in der Rechtsprechung und Literatur streitige Rechtsfrage, ob und ...mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / I. Situation in der Zeit vom Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes bis zu den Entscheidungen des BGH

Bis zu den aktuellen Entscheidungen des BGH ist die überwiegende Meinung in der Literatur und Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Sinn und Zweck der Änderungen des Angehörigenentlastungsgesetzes auch beim Elternunterhalt zu beachten sei und insbesondere Auswirkungen auf die Höhe des Mindestselbstbehalts haben müsse. So hat die Düsseldorfer Tabelle seit 2021 keinen Min...mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / III. Auseinandersetzung mit der Argumentation des BGH

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der BGH es strikt ablehnt, die Mindestselbstbehaltsbeträge beim Elternunterhalt über die üblichen Anpassungen hinaus aufgrund der Entwicklung der Einkommen und der Lebenshaltungskosten hinaus mit Blick auf das Angehörigen-Entlastungsgesetz zu erhöhen. Die hierfür gegebene Begründung vermag nicht zu überzeugen. 1. Widersprüchlichkeit der A...mehr