Fachbeiträge & Kommentare zu Elternunterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2014, Verwirkung von E... / 1. Der Sachverhalt

Die Fakten des von den Bundesrichtern zu beurteilenden Falles, dem in den allgemeinen Medien große Aufmerksamkeit zuteil wurde,[1] sind rasch berichtet; es handelt sich um eine womöglich gar nicht so seltene Familientragödie: Nach Trennung und Scheidung der Eltern im Jahr 1971 blieb der damals etwa 18 Jahre alte Antragsgegner, das einzige Kind, im Haushalt der Mutter. Mit dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2014, Verwirkung von E... / 2. Unterhaltsverwirkung wegen Kontaktverweigerung – zur Dogmatik des § 1611 Abs. 1 Satz 1, 3. Alt. BGB

a) Wenn man die vorliegende Entscheidung in die Systematik des § 1611 BGB, der maßgeblichen Bestimmung zur Beschränkung oder zum Wegfall der Unterhaltsverpflichtung innerhalb des Verwandtenunterhaltsrechts, einordnen möchte, so ist zunächst einmal festzuhalten, dass ein Unterhaltsanspruch kein Wohlverhalten des Unterhaltsberechtigten voraussetzt.[4] Dessen fehlende Bereitsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, FF / Elternunterhalt

a) Die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt ist auch dann auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs zu ermitteln, wenn der Unterhaltspflichtige über geringere Einkünfte als sein Ehegatte verfügt (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 186, 350 = FamRZ 2010, 1535). b) Der Wohnvorteil eines Unterhaltspflichtigen ist auch bei der Inanspruchnahme auf Elternu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / bb) Verheiratetes Kind mit eigenem geringen Einkommen (Mini-Job)

Erzielt das verheiratete Kind lediglich geringe Einkünfte aus einem Mini-Job oder einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, so stellt sich die Frage, inwieweit diese für einen Elternunterhalt zur Verfügung stehen. Dies ist nur der Fall, wenn der angemessene Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Ehegatten über den Familienunterhalt vollständig gesichert ist.[139] Nach Reinken...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 4. Selbstbehalt

Nach Ansicht des BGH kann der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes gegenüber seinen Eltern nicht losgelöst von der Lebensstellung, die dem Einkommen, Vermögen und dem sozialen Rang des Pflichtigen entspricht, bestimmt und deshalb nicht durchgehend mit einem festen Betrag angesetzt werden.[112] Er ist vielmehr vom Tatrichter nach den konkreten Umständen des Einzelfal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / a) Verbindlichkeiten

Bei der Prüfung der Berücksichtigungswürdigkeit von Verbindlichkeiten ist für die erforderliche Gesamtabwägung (Zweck der Verbindlichkeit, Zeitpunkt und Art der Entstehung der Schuld, Grund, Höhe und Kenntnis der Unterhaltsschuld) ein großzügiger Maßstab angebracht, insbesondere bei Schulden, die vor Kenntnis der Unterhaltspflicht aufgenommen wurden.[62] Schulden, die erst n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / a) Selbstgenutzte Immobilie

Der BGH hat zur selbstgenutzten Immobilie ausgeführt:[87] Der Wert einer selbstgenutzten Immobilie bleibt bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt, soweit es sich um ein angemessenes Wohneigentum handelt. Der BGH führt insoweit aus, dass der Senat bereits entschieden ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 5. Familienselbstbehalt

Ist das unterhaltspflichtige Kind verheiratet, ist wie beim Volljährigen zu differenzieren, ob der Ehegatte über ein eigenes Einkommen verfügt oder nicht. Ist er unterhaltsbedürftig, ist sein Familienunterhalt als Zahlbetrag bei der Bereinigung des Nettoeinkommens vorab abzuziehen. Verfügt er dagegen über ein höheres Einkommen als der Pflichtige, ist zu überprüfen, ob über d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / aa) Verheiratetes Kind ohne eigenes Einkommen mit Anspruch auf Taschengeld

Das Taschengeld eines Ehegatten ist grundsätzlich auch für den Elternunterhalt einzusetzen. Für Unterhaltszwecke verfügbares Einkommen ist das Taschengeld, auf das der unterhaltspflichtige, nicht erwerbstätige, den Haushalt führende Ehegatte als Bestandteil des Familienunterhalts Anspruch hat, üblicherweise als Barbetrag in Höhe von 5–7 % des zur Verfügung stehenden Familien...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / cc) Verheiratetes Kind mit eigenem Einkommen (geringer als Ehegatte)

Neu entschieden hat nunmehr der BGH den Fall, dass das verheiratete Kind geringere Einkünfte als der Ehegatte erzielt.[144] Danach gilt die oben unter 5. Beispiel 2 dargestellte Berechnung auch in diesen Fällen; dies steht auch im Einklang mit der hier vertretenen Auffassung im Beispiel 4 und der dort dargestellten Gesamtbetrachtung, dass die Eheleute insgesamt nicht mit meh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / b) Sonstiges Vermögen

Zusätzlich ist ein individuelles Schonvermögen für die Risiken der allgemeinen Lebensführung zu belassen,[92] so dass i.d.R. Vermögen unter 100.000 EUR nicht einzusetzen ist. Zu belassen sind auch Vermögenswerte, z.B. Immobilien, Wertpapiere, deren Nutzungen (Miete, Zinsen) den eigenen Unterhalt sichern.[93] Der Nachteil einer Vermögensverwertung wird nicht dadurch beseitigt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 6. Leistungsfähigkeit aus Unterhaltsleistungen

Erzielt das verheiratete (getrennt lebende oder geschiedene) unterhaltspflichtige Kind keine oder lediglich geringe Einkünfte, so stellt sich die Frage, inwieweit es für den Elternunterhalt leistungsfähig ist. a) Getrenntlebender/geschiedener Ehegatte Im Falle des Getrenntlebens oder nach Scheidung ist maßgeblich die Höhe des Unterhalts (wie eigenes Einkommen) zuzüglich der ta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 1. Verwirkung, § 1611 BGB

Verwirkung nach § 1611 Abs. 1 BGB kommt in Betracht, wenn der jetzt bedürftige Elternteil gegenüber dem Kind seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt hatte (Bar- oder Naturalunterhalt),[145] die Betreuung des Kindes vernachlässigte, z.B. durch Überlassen der Betreuung allein den Großeltern und Auswanderung ohne Kind,[146] bei völlig grundlosem Kontaktabbruch, vorwerfbarem Alkoh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 1. Einkommen des Berechtigten

Das Eigeneinkommen ist im vollen Umfang bedarfsdeckend anzusetzen, insbesondere Alterseinkünfte aus Renten oder Pensionen sowie ein dem Elternteil zustehendes Pflegegeld. Daneben auch Leistungen zur Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII. [18] Leistungen zur Grundsicherung sind beim Elternunterhalt im Gegensatz zur Sozialhilfe nicht subsidiär, müssen also zunächst in Anspruch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / c) Notgroschen

Nachdem der BGH bereits dem Unterhaltsberechtigten einen Notgroschen zugestanden hat, muss dies letztlich auch für den Unterhaltsbedürftigen gelten, da sich auch bei ihm aus den Wechselfällen des Lebens ein unerwarteter Bedarf ergeben kann, den er aus seinem laufenden Einkommen nicht zu befriedigen vermag. Zur Höhe führt der BGH aus, dass der sozialhilferechtliche Schonbetra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 3. Bedarfsgemeinschaft

Ein Anspruch auf Elternunterhalt besteht nicht, wenn das gesamte Einkommen, bestehend aus Altersrente, sonstigen Einkünften und Pflegegeld den eigenen Bedarf voll abdecken; dies gilt selbst dann, wenn der unterhaltsberechtigte Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und im Hinblick auf die Gesamteinkünfte sozialhilferechtlich ergänzende Ansprüche geltend gemacht werden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / b) Intakte Ehe

Lebt der Ehegatte dagegen in einer intakten Familie und verdient er das geringere Einkommen als der andere Ehegatte, so steht ihm gemäß §§ 1360, 1360a BGB lediglich ein Anspruch auf Familienunterhalt zu. Der Anspruch auf Familienunterhalt beträgt danach 50 % des vorhandenen Familieneinkommens. Er ist allerdings grundsätzlich nicht auf Gewährung einer Geldrente gerichtet,[128...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 1. Wohnwert beim Unterhaltspflichtigen

Beim Wohnwert ist zu beachten, dass regelmäßig nur der Ansatz des angemessenen Wohnwertes in Betracht kommt, nicht der Gebrauchsvorteil in Höhe der objektiven Marktmiete.[52] Der Wohnvorteil eines Unterhaltspflichtigen ist auch bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt dem Einkommen hinzuzurechnen und nicht lediglich im Rahmen der vom Selbstbehalt umfassten Wohnkosten zu b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / c) Besuche des Elternteils

Angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche eines unterhaltsberechtigten Elternteils im Heim entstehen, mindern grundsätzlich die Leistungsfähigkeit,[77] da die Besuche der Aufrechterhaltung der familiären Beziehungen dienen, die durch Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützt sind. Sie entsprechen zudem dem Bedürfnis, dem Elternteil auch im Hei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 2. Verwirkung, § 242 BGB

Die Voraussetzungen für eine Verwirkung des Anspruchs nach den allgemeinen Grundsätzen des § 242 BGB gelten auch beim Elternunterhalt:[161] Hat der unterhaltsberechtigte Elternteil den Verpflichteten längere Zeit nicht in Anspruch genommen und durfte sich dieser mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Elternteils darauf einrichten (und hat er sich auch darauf eingerichte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / IV. Leistungsfähigkeit des Verpflichteten

Wie beim Kindesunterhalt ist auch beim Elternunterhalt das tatsächlich vorhandene Einkommen anzusetzen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verwandtenunterhalt findet nach § 1603 Abs. 1 BGB dort ihre Grenze, wo der Unterhaltspflichtige bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt des Berecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/14, FF / Elternunterhalt

Ein vom unterhaltsberechtigten Elternteil ausgehender Kontaktabbruch stellt wegen der darin liegenden Verletzung der sich aus § 1618a BGB ergebenden Pflicht zu Beistand und Rücksicht zwar regelmäßig eine Verfehlung dar. Sie führt aber nur bei Vorliegen weiterer Umstände, die das Verhalten des Unterhaltsberechtigten auch als schwere Verfehlung i.S.d. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/14, BGH entscheidet zum Elternunterhalt

Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn BGH, Beschl. v. 12.2.2014 – XII ZB 607/12 (AG Delmenhorst, Beschl. v. 27.3.2012 – 22 F 125/11 UK; OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.10.2012 – 14 UF 80/12) Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtsh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 7. Elternunterhalt – Taschengeld

Das Taschengeld eines Ehegatten ist grundsätzlich für den Elternunterhalt einzusetzen. Dies gilt allerdings nicht in Höhe eines Betrags von 5–7 % des Mindestselbstbehalts des Unterhaltspflichtigen sowie in Höhe etwa der Hälfte des darüber hinausgehenden Taschengeldes. Beim Ehegatten des Unterhaltspflichtigen kann eine zusätzliche Altersversorgung in Höhe von von mehr als 5 %...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 9. Elternunterhalt – Haushaltsersparnis bei nichtehelichen Partnern

Auch bei zusammenlebenden nichtehelichen Partnern ist bei Gesamteinkünften bis zur Höhe des für Ehegatten geltenden Familienselbstbehalts keine zusätzliche Haushaltsersparnis zu berücksichtigen, darüber hinaus mit 10 % des Mehreinkommens.[17] Auch wenn ihnen kein Familienselbstbehalt zukommt, ist auch nichtehelichen Partnern bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt zuzuge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 6. Elternunterhalt – Vermögenseinsatz

Der Wert einer selbstgenutzten angemessenen Immobilie bleibt bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt. Sonstiges Vermögen, wie sich aus der Anlage von 5 % des Jahresbruttoeinkommens ergibt, braucht vor dem Bezug einer Alterversorgung regelmäßig nicht für den Elternunter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 8. Elternunterhalt – Besuchskosten

Angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche seines unterhaltsberechtigten Elternteils im Heim entstehen, mindern grundsätzlich seine Leistungsfähigkeit.[16]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 1. Vollstreckung aus verfassungswidrigem Urteil zur Leistungsfähigkeit

Wurde ein unterhaltspflichtiges Kind rechtskräftig dazu verurteilt, Ansprüche auf Elternunterhalt, die der Sozialhilfeträger geltend gemacht hat, durch die Annahme eines Darlehensangebots des Sozialhilfeträgers zu erfüllen, und beruht das Urteil auf einer Rechtsanwendung, die vom BVerfG zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Fall als verfassungswidrig beanstandet wurde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2013, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Der Wert einer selbstgenutzten Immobilie bleibt bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt. Sonstiges Vermögen in einer Höhe, wie sich aus der Anlage von 5 % des Jahresbruttoeinkommens ergibt, braucht vor dem Bezug der Altersversorgung regelmäßig nicht zur Zahlung von Elt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2013, Elternunterhalt bei Unterbringung im Pflegeheim

BGB § 1603 § 1610; SGB XII § 94 Leitsatz 1. Der Unterhaltsbedarf eines im Pflegeheim untergebrachten Elternteils richtet sich regelmäßig nach den notwendigen Heimkosten zuzüglich eines Barbetrags für die Bedürfnisse des täglichen Lebens. Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, beschränkt sich sein angemessener Lebensbedarf in der Regel auf das Existenzminimu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2013, BGH: Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt

Beschl. v. 7.8.2013 – XII ZB 269/12 (AG Fürth, Beschl. v. 10.11.2011 – 203 F 362/11; OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.4.2012 – 9 UF 1747/11) Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu beantworten, ob der Antragsgegner aus seinem Einkommen oder Vermögen Elternunterhalt schuldet. Die 1926 geborene Mutter des Antragsgegners lebt in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2013, Elternunterhalt... / Anmerkung

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2013, 203 m. Anm. Hauß, S. 206.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2013, Elternunterhalt... / Leitsatz

1. Der Unterhaltsbedarf eines im Pflegeheim untergebrachten Elternteils richtet sich regelmäßig nach den notwendigen Heimkosten zuzüglich eines Barbetrags für die Bedürfnisse des täglichen Lebens. Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, beschränkt sich sein angemessener Lebensbedarf in der Regel auf das Existenzminimum und damit verbunden auf eine – dem Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2013, Elternunterhalt... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung greift Teilbereiche zu Fragen des Elternunterhalts auf, die im Rahmen der relativ gefestigten Rechtsprechung des BGH noch nicht abschließend geklärt sind. 1. Behandelt wird zunächst die Frage der Anerkennung der Kosten der jeweiligen Heimunterbringung, insbesondere im Hinblick auf die Qualität des Heimes. Die Vorinstanz hatte hierzu ausgeführt, dass trotz der...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt: Keine Verwendung des eigenen Hauses

Leitsatz Schulden die Kinder ihren Eltern sog. Elternunterhalt, gilt ein eigenes Haus oder eine Wohnung nicht zwangsläufig als Vermögen, das für den Unterhalt verwendet werden muss. Sachverhalt Geklagt hatte ein Sozialhilfeträge, der den Aufenthalt der Mutter in einem Altersheim aus der Sozialhilfe mitfinanziert. Der BGH stellt klar, dass in die Berechnung des für den Unterhal...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch unabhängig von der Höhe einer Unterhaltsleistung

Leitsatz Der Anspruch auf Kindergeld setzt nicht voraus, dass sich der Kindergeldberechtigte in einer "typischen Unterhaltssituation" befindet. Nach der ab 2012 geltenden Regelung kommt es für das Kindergeld nicht mehr auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge an. Leistungen des Ehegatten des Kindes oder des Vaters des Kindeskindes, welche aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2013, Rechtsprechung k... / Elternunterhalt

Wurde ein unterhaltspflichtiges Kind rechtskräftig dazu verurteilt, Ansprüche auf Elternunterhalt, die der Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht geltend macht, durch die Annahme eines Darlehensangebotes des Sozialhilfeträgers zu erfüllen, und beruht das Urteil auf einer Rechtsanwendung, die vom Bundesverfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Fall a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2013, Der familienrech... / b) Vorliegen der Voraussetzungen für die Geltendmachung rückständigen Unterhalts

Wirtschaftlich betrachtet verlangt der Ausgleichsberechtigte rückständigen Barunterhalt, so dass auch sein Anspruch für den zurückliegenden Zeitraum nur unter den Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB besteht. Diese Voraussetzungen müssen allerdings nicht hinsichtlich des Ausgleichsanspruchs selbst gegeben sein, dessen Notwendigkeit – wie im Beispielsfall – sich in der Regel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2013, Rechtsprechung k... / Elternunterhalt

a) Angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche eines unterhaltsberechtigten Elternteils im Heim entstehen, mindern grundsätzlich die Leistungsfähigkeit. b) Auch bei zusammenlebenden nichtehelichen Partnern ist bei Gesamteinkünften bis zur Höhe des für Ehegatten geltenden Familienselbstbehalts keine zusätzliche Haushaltsersparnis zu berücksichtigen (BGH...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2013, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

"Alle Jahre wieder" – so trafen sich am 19. und 20.4.2013 in Köln zur 16. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen. Die Tagung wurde durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann, mit einer Programmübersicht und einem kurzen historischen Überblick über die Entwicklung des Fachinstituts eröffnet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 2. Taschengeld als Einkommen für den Elternunterhalt

Das Taschengeld eines Ehegatten ist grundsätzlich für den Elternunterhalt einzusetzen. Dies gilt allerdings nicht in Höhe eines Betrags von 5–7 % des Mindestselbstbehalts des Unterhaltspflichtigen sowie in Höhe etwa der Hälfte des darüber hinausgehenden Taschengeldes.[7] Bei der Bemessung des Familienunterhalts,[8] in dem das Taschengeld enthalten ist, wurde aufseiten des ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 4. Selbstbehalt gegenüber erwachsenem Kind

Der Selbstbehalt eines Elternteils gegenüber einem erwachsenen Kind, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbstständigkeit wieder verloren hat, kann nach dem Tabellensatz für den Elternunterhalt[11] bemessen werden.[12] Gegebenenfalls kann dieser noch dadurch erhöht werden, dass dem Unterhaltspflichtigen ein etwa hälftiger Anteil seines für den Elternunterhalt einsetz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2013, Die Rechtsprech... / b) Umrechnung von Vermögen in Einkommen

Ein Kind muss sein Vermögen für den Elternunterhalt insoweit einsetzen, als es ihm möglich bleibt, seinen eigenen angemessenen Unterhalt aus dem ihm nach Abzug der Unterhaltsleistungen verbleibenden Vermögen dauerhaft zu befriedigen. Verwertbares Vermögen eines Unterhaltspflichtigen, der selbst bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann in der Weise für den Elternunter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2013, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Das Taschengeld eines Ehegatten ist grundsätzlich auch für den Elternunterhalt einzusetzen. Dies gilt allerdings nicht in Höhe eines Betrages von 5–7 % des Mindest-selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen sowie in Höhe etwa der Hälfte des darüber hinausgehenden Taschengeldes (BGH, Urt. v. 12.12.2012 – XII ZR 43/11).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2013, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Beim Elternunterhalt entstehen Unterhaltsansprüche nicht, wenn Rente und Pflegegeld ausreichen, den eigenen Bedarf zu decken. Allein die Tatsache der Zahlung von Sozialhilfe führt noch nicht zu einem schlüssigen Regressanspruch des Sozialhilfeträgers. Bei der Bedürftigkeitsprüfung ist auch ein fiktiver Anspruch der Hilfeempfängerin auf Zahlung von Pflegegeld in die Berechnun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2013, Selbstgenutzte Immobilie und Altersschonvermögen im Elternunterhalt

1. Im Rahmen des Elternunterhalts sind durch grundlegende Entscheidungen des BGH wesentliche Eckpunkte in Bezug auf die Fragen der Leistungsfähigkeit[1] sowie den Einsatz von Vermögen[2] einer Klärung zugeführt worden. Hierbei sind die Entscheidungen im Wesentlichen von dem Grundsatz getragen worden, dass dieses Unterhaltsverhältnis vergleichsweise schwach ausgestaltet ist u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2013, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Der Unterhaltsbedarf eines im Pflegeheim untergebrachten Elternteils richtet sich regelmäßig nach den notwendigen Heimkosten zuzüglich eines Barbetrags für die Bedürfnisse des täglichen Lebens. Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, beschränkt sich sein angemessener Lebensbedarf in der Regel auf das Existenzminimum und damit verbunden auf eine – dem Unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Erhöhung des Fa... / 2 Aus den Gründen:

[4] Die Revision ist unbegründet. I. [5] Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, dass dem Sohn des Beklagten in dem streitgegenständlichen Zeitraum kein Unterhaltsanspruch gegen den Beklagten zugestanden habe, so dass ein solcher auch nicht auf den Kläger habe übergehen können. Der Beklagte sei leistungsunfähig. Dem Grunde nach stehe einem unterhaltspflichtigen Elternteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Erhöhung des Fa... / Leitsatz

1. Wird der Unterhaltspflichtige von seinem erwachsenen Kind, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbstständigkeit wieder verloren hat, auf Unterhalt in Anspruch genommen, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter ihm und seiner Ehefrau im Regelfall einen Familienselbstbehalt zubilligt, wie ihn die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Das Große Famil... / I. Die Entwicklung des Familiengerichts

Die Idee war nicht neu. Schon der damalige Reichsjustizminister Schiffer hatte 1928, also während der Weimarer Zeit, ein besonderes Gericht für Scheidungsverfahren und scheidungsbezogene Verfahren vorgeschlagen. In der ehemaligen DDR war der Gedanke früh aufgegriffen und umgesetzt worden.[1] Die Bundesrepublik Deutschland brauchte etwas länger: Erst mit dem Inkrafttreten des...mehr