Fachbeiträge & Kommentare zu Elternunterhalt

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FF 12/2010, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Bei Ermittlung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes, das höhere Einkünfte als sein Ehegatte hat, ist vom Familieneinkommen, das nicht um Aufwendungen für eine Hausrats- und Haftpflichtversicherung, wohl aber um die Aufwendungen für eine zusätzliche Altersversicherung bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze zu bereinigen ist, zunächst der Familiense...mehr

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FF 01/2011, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Gemäß § 1611 Abs. 1 S. 1 Alt. 3 BGB setzt Verwirkung wegen einer schweren Verfehlung ein Verschulden des Unterhaltsberechtigten voraus. Es genügt nicht, wenn er im natürlichen Sinne vorsätzlich gehandelt hat. Eine Störung familiärer Beziehungen i.S.d. § 1611 BGB genügt nicht, um eine unbillige Härte i.S.d. § 94 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB XII zu begründen und damit einen Anspruchs...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt – Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den Sozialhilfeträger

BGB § 242 § 1611; SGB XII § 94 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Leitsatz a) Gem. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 BGB setzt die Verwirkung wegen einer schweren Verfehlung ein Verschulden des Unterhaltsberechtigten voraus. Es genügt nicht, wenn er in einem natürlichen Sinne vorsätzlich gehandelt hat. b) Eine Störung familiärer Beziehungen i.S.d. § 1611 BGB genügt grundsätzlich nicht, um eine unbi...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung von Elternunterhalt für seine 1935 geborene Mutter aus übergegangenem Recht in Anspruch. [2] Die Klägerin ist Trägerin der öffentlichen Hilfe, die der Mutter des Beklagten, Frau M., seit November 2005 gewährt wird. Frau M. befindet sich seit April 2005 in einem Pflegeheim. Sie litt schon während der Kindheit des Bek...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Anmerkung

Anmerkung der Redaktion: Siehe auch FamRZ 2010, 1888 m. Anm. Hauß, S. 1892.mehr

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FF 03/2008, Elternunterhalt – Grundlagen und anwaltliche Strategien – mit Exkurs Enkelunterhalt –

Jörn Hauß 2. Aufl. 2007, 253 Seiten, 42 EUR, Gieseking Verlag Die Altersarmut der Elterngeneration nimmt immer mehr zu. Immer häufiger ist man daher in der Beratungspraxis mit den Fällen konfrontiert, in welchen im Pflegefall die Kinder auf Leistungen in Anspruch genommen werden. Auch wenn das Rechtsinstitut des Elternunterhaltes nicht neu ist, so fehlt es dem anwaltlichen Be...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / d) Elternunterhalt, Verwandtenunterhalt

Der Unterhaltsanspruch von Eltern gegen ihre Kinder ist in den §§ 1601 ff. BGB normiert. In der Praxis treten bei unterhaltsbedürftigen Eltern regelmäßig Sozialhilfeträger in Vorleistung mit der Folge, dass wegen des Bezugs öffentlicher Leistungen ein gesetzlicher Forderungsübergang erfolgt. Weil die Ansprüche erst mit erfolgter Hilfeleistung übergehen, betrifft der Übergang...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / 3 Anmerkung

I. Sachverhalt Der Sozialhilfeträger, der die Kosten für die in einem Pflegeheim untergebrachte Mutter des unterhaltspflichtigen Kindes trägt, verlangt von diesem aus übergegangenem Recht Unterhalt für die Zeit bis April 2008 in Höhe von 21.030 EUR, danach gestaffelt 674 EUR und 701 EUR monatlich (§§ 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. §§ 1601 ff. BGB). Die Mutter leidet bereits ...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2010, 303 veröffentlicht ist, hat seine Entscheidung wie folgt begründet: (wird ausgeführt) II. [15] Diese Ausführungen halten einer rechtlichen Überprüfung stand. [16] 1. Allerdings weist der Beklagte zu Recht darauf hin, dass seine Revision uneingeschränkt zulässig s...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Leitsatz

a) Gem. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 BGB setzt die Verwirkung wegen einer schweren Verfehlung ein Verschulden des Unterhaltsberechtigten voraus. Es genügt nicht, wenn er in einem natürlichen Sinne vorsätzlich gehandelt hat. b) Eine Störung familiärer Beziehungen i.S.d. § 1611 BGB genügt grundsätzlich nicht, um eine unbillige Härte i.S.d. § 94 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII zu beg...mehr

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FF 01/2011, Das unterhaltsrechtliche Stichwort

Selbstbehalt Unter Selbstbehalt versteht man die Mittel, die dem Unterhaltspflichtigen für seinen eigenen Lebensbedarf bleiben müssen. Nur wer mehr hat, als er für seinen Unterhalt und die angemessene Bedienung von sonstigen Verbindlichkeiten braucht, muss einem anderen Unterhalt leisten. Sonst besteht keine Unterhaltspflicht (§§ 1603, 1581 BGB). Der Selbstbehalt kann nach den...mehr

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FF 04/2008, In den nächsten Ausgaben

Finke : Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich : Patientenautonomie am Lebensende Hauß : Elternunterhalt Klinkhammer : Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Kogel : Reform des Zugewinnausgleichsrechts – quo vadis? Niebling : Neues Unterhaltsrecht: bleibt alles beim Alten? – Zur Auslegung von § 1570 BGB Offermann-Burckart : Wahrnehmung widerstreitender Inte...mehr

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FF 02/2008, In den nächsten Ausgaben

Balloff: "Vom Gehilfen zum Vermittler?" – Die Rolle des Sachverständigen im Verfahren Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen … (§ 1578b BGB) Clausius: Neues zum Karrieresprung – zwei obergerichtliche Entscheidungen im Vergleich Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Offermann-Burckart: Wahrnehmung w...mehr

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FF 04/2008, Herabsetzung de... / Aus den Gründen

Gründe: Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das OLG, dessen Entscheidung in FamRZ 2005, 2091 veröffentlicht ist, hat die Leistungsfähigkeit des Beklagten – getrennt nach Zeitabschnitten – auf der Grundlage der Erwerbseinkünfte bzw. des Arbeitslosengeldes des Beklagten ermi...mehr

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FF 01/2008, In den nächsten Ausgaben

Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen … (§ 1578b BGB) Clausius: Neues zum Karrieresprung – zwei obergerichtliche Entscheidungen im Vergleich Graba: Die Abänderung von Unterhaltstiteln und Unterhaltsvereinbarungen nach dem UÄndG 2007 Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friederici: Verfahren vor einem (Familien-)Schiedsgericht Friedrich: Patientenautonomie am L...mehr

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FF 03/2008, In den nächsten Ausgaben

Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen nach dem Tode des Unterhaltsschuldners unter Berücksichtigung der sich aus § 1586b BGB ergebenden Besonderheiten Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Klinkhammer: Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Offermann-Burckart: Wahrnehmung widerstre...mehr

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FF 04/2011, Stellungnahme d... / 2. Bestimmung des individuellen Bedarfs

Eine Bestimmung des nach der individuellen Lebensstellung angemessenen Bedarfs findet sich beim Kindesunterhalt auf der Basis des gesetzlichen Mindestunterhalts in der Düsseldorfer Tabelle, die abhängig von Einkommensgruppe und Alter des Kindes einen Betrag festlegt bzw. für Studenten einen festen Satz vorgibt. Bei Ansprüchen auf Unterhalt wegen der Betreuung nichtehelicher ...mehr

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FF 05/2008, In den nächsten Ausgaben

Büttner: Ist das Bundesverfassungsgericht das oberste Amtsgericht der Bundesrepublik? Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Klinkhammer: Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Offermann-Burckart: Wahrnehmung widerstreitender Interessen Rixe: Der Einfluss der neuen Rechtsprechung des Bundesverfa...mehr

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FF 07_08/2011, Bindung an r... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller macht gegen die Antragsgegnerin Ansprüche aus übergegangenem Recht auf Elternunterhalt in Höhe von 39.580,02 EUR für die Zeit vom 17.2.2006 bis zum 31.1.2009 geltend. Die Antragsgegnerin ist die Tochter der am 31.9.2009 verstorbenen H N. Die Antragsgegnerin hat noch zwei weitere Geschwister, eine Schwester und einen Bruder. H N hat in der Zeit vom 17.2.20...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / 2. Grundsatz der sog. Halbteilung

Der berechtigten geschiedenen Ehefrau stehen 383 EUR + 1.000 EUR eigenes Einkommen = 1.383 EUR zur Verfügung, dem verpflichteten geschiedenen Ehegatten (ohne Haushaltsersparnis) nur 1.050 EUR. Ist der nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH[12] beim Bedarf nach § 1578 BGB berücksichtigte sog. Halbteilungsgrundsatz, dass dem Verpflichteten nicht weniger verbleiben muss, al...mehr

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FF 02/2011, Das unterhaltsr... / Bar- und Betreuungsunterhalt

Das gesetzliche Unterhaltsrecht war in seiner ursprünglichen Fassung völlig und ist auch heute noch weitgehend auf Geldleistungen ausgerichtet, im allgemeinen Sprachgebrauch als Barunterhalt bezeichnet. Die monatlich zahlbare Geldrente ist die Regelform der Unterhaltsleistung (§§ 1612 Abs. 1 S. 1, 1585 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB). Dadurch soll dem Unterhaltsgläubiger eine vom Sch...mehr

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FF 10/2009, Dauer des nache... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach dem bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Unterhaltsrecht konnten nur Unterhaltsansprüche nach § 1573 Abs. 1 bis Abs. 4 BGB, nicht aber Unterhaltsansprüche nach §§ 1570 bis 1572 BGB, zeitlich begrenzt werden. Bei allen Unterhaltstatbeständen bestand allerdings nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB die Möglichkeit, die Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensve...mehr

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FF 05/2008, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.), 2. Auflage 2008, 1529 Seiten, 108 EUR, Verlag C.H. Beck Nach 5 ½ Jahren ist die zweite Auflage des mit Recht gelobten Werkes erschienen (vgl. Vorbesprechung der 1. Aufl. z.B. bei Brudermüller, FamRZ 2003, 145). Um es vorweg zu sagen: Auch die 2. Auflage verdient Lob und Anerkennung, gerade weil sie die Unterhaltsrechtsreform in der Kürze der Zeit se...mehr

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FF 06/2008, Ist das Bundesv... / 5. Entscheidungen des BVerfG zu sonstigen Fragen

Zum Elternunterhalt hat das BVerfG[17] eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG darin gesehen, dass das LG (das damals noch zuständig war) nicht von der Kongruenz zwischen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit ausgegangen ist. Wenn sich die Gerichte in krassen Widerspruch "zu allen zur Anwendung gebrachten Normen" setzten, entzögen sie sich der Bindung an Gesetz und Recht i.S.v. ...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / B. Bedarf und Leistungsfähigkeit

Der Unterhaltsrechtler ist damit vertraut, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit voneinander zu unterscheiden. Auf diese Unterscheidung baut das Gesetz auf, indem es in §§ 1577, 1578 BGB Bedürftigkeit und Bedarf festlegt und sodann erst in § 1581 BGB eine Anpassung nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen vorsieht. Bedarf und Leistungsfähigkeit lassen sich unschwe...mehr

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FF 02/2008, Bericht: 10 Jahre Saas Fee

Vom 26.8. bis zum 1.9.2007 trafen sich alle "Fans" von Saas Fee, dem Versorgungsausgleich und natürlich von Rainer Glockner zum 10. Mal in Folge zur traditionellen Fortbildungsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht in besonders schöner Umgebung – und damit sind sowohl die beeindruckend hohen Berge um Saas Fee als auch der Ort selbst, aber vor allem auch das ...mehr

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FF 02/2011, Das unterhaltsr... / Leistungsfähigkeit

Leistungsfähig ist, wer neben seinem eigenen angemessenen Unterhalt und der Bedienung von sonstigen Verbindlichkeiten für den Lebensbedarf eines anderen aufkommen kann. Fehlende Leistungsfähigkeit im Unterhaltszeitraum hindert die Entstehung einer Unterhaltspflicht des Verwandten (§ 1603 Abs. 1 BGB) und letztlich auch die des getrennt lebenden und des geschiedenen Ehegatten,...mehr

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FF 12/2010, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Hat das unterhaltsberechtigte volljährige Kind eine eigene Lebensstellung erlangt und wird dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder unterhaltsbedürftig, so steht dem sich seit mehreren Jahren im Rentenalter befindlichen Unterhaltsverpflichteten ein pauschaler Selbstbehalt von 1.400 EUR zu, wie er auch im Rahmen des Elternunterhalts Anwendung findet (OLG Köln, Urt. v. 19.1.201...mehr

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FF 06/2008, Berechnung des ... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision ist begründet. Sie führt in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Das Berufungsgericht hat von dem unterhaltsrelevanten Einkommen des Beklagten zunächst dessen Barunterhalt für die beiden Kinder abgesetzt. Von dem Unterhaltsbedarf des vol...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung bei Juris (OLG Naumburg – 4 UF 33/06) veröffentlicht ist, hat die Klage für zulässig und begründet erachtet. Der im Zeitpunkt seiner Entscheidung 16-jährige Kläger sei bedürftig, weil er sich nicht selbst unterhalten könne und auch nicht über Vermögen verfüge. Der Beklagte könne sich gegenüber dem Anspruch auf...mehr

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FF 01/2008, Seniorenrecht in der anwaltlichen Praxis

Richter/Schmidt/Klatt/Doering-Striening (Hrsg.) 2006, 293 S., 39 EUR, Nomos Verlag In den letzten Wochen wurde in der Tagespresse wieder einmal publiziert, dass die Lebenserwartung der Deutschen sich wieder einmal erhöht habe. Innerhalb der letzten 100 Jahre soll sich das Lebensalter verdoppelt haben. Man geht davon aus, dass aber nicht nur die Gesellschaft älter werden wird...mehr

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FF 02/2011, Auskunft zum Fa... / 2 Entscheidungsgründe:

[6] Die Revision ist nicht begründet. [7] 1. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in OLGR Jena 2008, 823 veröffentlicht ist, hat angenommen, dass dem Kläger gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf grobe Information über die Einkommensverhältnisse seiner Ehefrau zustehe (§ 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Beklagten sei der Unterhalt...mehr

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Vermögenseinsatz im Elternunterhalt

Leitsatz In dem vom OLG Düsseldorf zu entscheidenden Fall ging es um Elternunterhalt. Das unterhaltspflichtige Kind war seinerseits bereits 69 Jahre alt und Rentner. Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage des Vermögenseinsatzes des Unterhaltspflichtigen und die Verrentung eines für Unterhaltszwecke einzusetzenden Kapitals. Sachverhalt Der Beklagte war der Sohn de...mehr

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Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit einer Fallkonstellation auseinandergesetzt, dass jemand, der über mehrere Jahrzehnte keinen Kontakt zu einem Elternteil hatte, vom Sozialamt auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen wurde, weil dieser Elternteil in einem Pflegeheim zu Lasten des Sozialhilfeträgers lebte. Schwerpunkt war die Frage der Verwirkung des U...mehr

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Sohn muss Unterhaltskosten tragen, auch wenn er schlechte elterliche Betreuung erfuhr

Leitsatz Die Verpflichtung bedürftige Eltern zu unterstützen besteht auch, wenn diese zuvor krankheitsbedingt wenig Hilfreiches für das Kind tun konnten. Der BGH erkennt nur sehr begrenzt wegen unbilliger Härte die Möglichkeit an, nicht vom Staat zum Unterhalt für die Eltern herangezogen zu werden. Sachverhalt Es ging um die Frage, ob die Allgemeinheit die Kosten eines Pflege...mehr

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Elternunterhalt: Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

Leitsatz Die Unterhaltspflicht von Kindern ggü. ihren pflegebedürftigen Eltern ist in § 1601 BGB geregelt. Dieser Vorschrift ist jedoch nicht zu entnehmen, wie die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Kindes konkret zu berechnen ist, welche Abzugspositionen zu berücksichtigen sind und von welchem Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen auszugeh...mehr

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Elternunterhalt: Bemessung des Unterhaltsbedarfs eines im Pflegeheim lebenden Elternteils

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung des OLG Karlsruhe war die Bemessung des Unterhaltsbedarfs eines Elternteils und die hierbei zugrunde zu legenden Kriterien. Sachverhalt Die Parteien stritten um Elternunterhalt für die Zeit ab Mai 2007. Der Beklagte war der Sohn der im Jahre 1935 geborenen Frau P. Er war ihr einziges Kind. Frau P. stand seit 2002 unter Betreuung ...mehr

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Familienunterhalt: Wechselseitiger Auskunftsanspruch der Ehegatten über die zur Feststellung des Unterhaltsanspruchs erforderlichen finanziellen Verhältnisse

Leitsatz In dieser Entscheidung hat sich der BGH mit den wechselseitigen Informationspflichten zwischen Eheleuten während der intakten Ehe auseinandergesetzt. Diese Informationspflichten spielen eine Rolle in Fällen, in denen ein unterhaltsberechtigter Dritter - wie hier ein volljähriges Kind - zur Berechnung seiner Unterhaltsansprüche von einem der Ehegatten Auskunft über d...mehr

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Elternunterhalt: Kürzung des Unterhaltsanspruchs der Mutter bei fehlendem persönlichen Kontakt zu ihrem Sohn über mehrere Jahrzehnte

Leitsatz Die Beklagte wurde aus übergegangenem Recht auf Zahlung von Unterhalt für seine im April 1920 geborene und im März 2010 verstorbene Mutter für die Zeit von Mai 2007 bis September 2009 an Anspruch genommen. Das erstinstanzliche Gericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Mutter des Beklagten habe ihre Unterhaltsansprüche gegen ihn gemäß § 1611 BGB verwirk...mehr

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Volljährigenunterhalt: Erhöhter Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen im Rentenalter

Leitsatz Der Beklagte wurde aus übergegangenem Recht auf Zahlung von Unterhalt für seine volljährige Tochter in Anspruch genommen. Die Kindesmutter war am 12.1.2008 verstorben. Der Beklagte war Rentner und bezog lediglich Renteneinkünfte. Zentrales Problem der Entscheidung war die Frage der Höhe des dem Beklagten zustehenden Selbstbehalts. Sachverhalt Der Kläger nahm den Bekl...mehr

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Elternunterhalt: Wegfall auf den Sozialhilfeträger übergangsfähiger Barunterhaltsansprüche wegen häuslicher Pflegeleistungen gegenüber einem pflegebedürftigen Elternteil

Leitsatz Im Rahmen eines Rechtsstreits zum Elternunterhalt ging es primär um die Frage, ob von der Unterhaltspflichtigen übernommene Versorgungs- und Pflegeleistungen der Unterhaltsberechtigten eine Erfüllung der Verpflichtung zur Leistung von Elternunterhalt darstellen können. Sachverhalt Die Klägerin als Sozialhilfeträgerin nahm die Beklagte aus übergegangenem Recht auf Ers...mehr

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FF 07/2010, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Bei der Frage der Verwirkung von Elternunterhalt nach § 1611 Abs. 1 BGB wegen grober Unbilligkeit ist nicht auf die früheren Erziehungs- und Aufmerksamkeitsmaßstäbe abzustellen, sondern darauf, ob sich das damalige Verhalten der Eltern – Verweigerung des Ausbildungsunterhalts und frühzeitiger Kontaktabbruch – nach heutigen veränderten Zeitumständen als gröbliche Verletzung d...mehr

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FF 05/2010, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Betreut ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil, kann es seine Unterhaltspflicht durch die in Natur erbrachten Unterhaltsleistungen erfüllen, so dass ein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch, der auf den Träger der Sozialhilfe übergehen könnte, entfällt. Erbringt ein Kind erhebliche Leistungen zur häuslichen Pflege, stellt sich die Inanspruchnahme auf ergänzenden Barunter...mehr

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FF 10/2010, Elternunterhalt – Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den Sozialhilfeträger

Mitteilung der Pressestelle des BGH vom 15.9.2010 Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Sozialhilfeträger, der einem im Heim lebenden Elternteil Sozialleistungen erbracht hat, von dessen Kindern eine Erstattung seiner Kosten verlangen kann. Die Klägerin, Trägerin der öffentlichen Hilfe, nimmt den Beklagten aus ü...mehr

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FF 09/2010, Das unterhaltsr... / • Halbteilungsgrundsatz

Die Ehegatten sind gleichberechtigt. Sie tragen durch Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit gleichwertig zu den ehelichen Lebensverhältnissen bei[1] und haben einen Anspruch auf gleiche Teilhabe an dem für ihren Unterhalt verteilbaren Einkommen.[2] Dieses ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH[3] hälftig auf sie aufzuteilen. Als Ausnahme vom Halbteilungsgrundsatz ist vom ...mehr

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AGS 02/2010, Das Mandat im Familienrecht

Das Mandat im Familienrecht. Von Beate Heiß und Dr. Hans Heiß. 2. Aufl. 2010. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1408 S. 98,00 EUR. Aufgrund der gravierenden Änderungen zum Verfahrensrecht in Familiensachen, Kindschaftssachen, im Unterhaltsrecht, im Versorgungsausgleichsverfahren sowie im Zugewinnausgleich war eine völlige Neubearbeitung des Werks erforderlich. Das nunmehr 1.408 Seit...mehr

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AGS 06/2010, Strategien im Unterhaltsrecht, 2. Aufl. 2009

Monika Hamm, Strategien im Unterhaltsrecht, 2. Aufl. 2009, Verlag C. H. Beck, München. XIX, 228 S. 34,00 EUR Das in zweiter Auflage erscheinende Werk ist auf dem Rechtsstand Mai 2009 und berücksichtigt die umfangreiche Rechtsprechung zum neuen Unterhaltsrecht sowie die verfahrensrechtlichen Änderungen, die aufgrund des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Ange...mehr

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FF 09/2010, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein: Mitgliederversammlung und Herbsttagung 2010

Thema: Vielfalt der Lebensformen 25.–27. November 2010 in Hannover Programm Donnerstag, 25. November 2010mehr

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FF 09/2010, Die Vielfalt der Lebensformen

Inge Saathoff … um uns herum nimmt immer weiter zu. So sind wir es als Familienanwälte natürlich gewohnt, Ansprüche zwischen Eheleuten oder auch nicht miteinander verheirateten Eltern zu klären. Immer mehr haben inzwischen auch Auseinandersetzungen mit Behörden zugenommen, wenn Großeltern auf Enkelunterhalt oder auch Kinder auf Elternunterhalt in Anspruch genommen werden. Ang...mehr

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Elternunterhalt: Anspruchsverlust wegen Trunksucht; Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den Sozialhilfeträger wegen unbilliger Härte

Leitsatz Die Klägerin als örtlicher Sozialhilfeträger machte aus übergegangenem Recht Elterunterhalt gegen den Beklagten geltend, zu dem dieser ggü. seiner Mutter - der Hilfeempfängerin - verpflichtet war. Ursprünglich wurden 2.176,00 EUR klageweise geltend gemacht. Nach einer teilweisen Klagerücknahme hat das erstinstanzliche Gericht für März 2006 bis Juli 2007 insgesamt 2....mehr