Fachbeiträge & Kommentare zu Elternunterhalt

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ZAP 19/2019, Die Leistungsf... / aa) Abzug der Kosten vom Einkommen

Wenn die in Zusammenhang mit der Ausübung des Umgangsrechts anfallenden Kosten (ganz oder teilweise) als Abzugsposten beim unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen berücksichtigt werden (OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.10.2012 – 10 UF 10/12, FamFR 2012, 535; OLG Schleswig, Urt. v. 5.9.2005 – 15 UF 63/05, OLGR Schleswig 2005, 695-696; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.5....mehr

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ZAP 8/2021, Buchreport / 6.3 Eschenbruch/Schürmann/Menne (Hrsg.), Der Unterhaltsprozess. Praxishandbuch des materiellen Unterhaltsrechts und des Verfahrens in Unterhaltssachen, 7. Aufl. 2021, Luchterhand, 1.892 S., 139 EUR

1.892 Seiten geballtes Recht bietet die jetzt erschienene Neuauflage dieses von Schürmann und Menne herausgegebenen Standardwerks. Den wesentlichen Teil des Buchs nimmt das materielle Unterhaltsrecht ein, wobei der von Frank, Menne und Schürmann bearbeitete Ehegattenunterhalt wiederum Schwerpunkt ist. Selbstverständlich wird auch der Kindesunterhalt umfassend dargestellt (be...mehr

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FF 08/2025, Bedeutsame Ents... / 2. Teilschuldnerische Haftung von Geschwisterkindern

An der teilschuldnerischen Haftung aller Kinder für den Unterhaltsbedarf der Eltern hat das Angehörigen-Entlastungsgesetz nichts geändert. Es bestehen auch keine verfassungsrechtlich bedenklichen Verwerfungen bei der Ungleichbehandlung von Kindern mit steuerrechtlichen Einkünften knapp oberhalb und knapp unterhalb der Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR.[38] Sind die durch...mehr

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ZAP 19/2025, Unterhaltsrele... / a) Vorgaben für die unterhaltsrechtliche Berücksichtigung

Der Unterhaltsbeteiligte darf bei der Berechnung seiner unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit von seinen Einkünften neben der gesetzlichen Altersvorsorge Aufwendungen für eine zusätzliche Altersvorsorge abziehen, und zwar beim Elternunterhalt i.H.v. bis zu 5 % des Bruttoeinkommens und sonst bis zu 4 % des Bruttoeinkommens (BGH, Beschl. v. 25.9.2019 – XII ZB 25/19, NJW 201...mehr

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ZAP 21/2022, Der Unterhalt ... / bb) Anspruch auf Taschengeld

Der Anspruch auf Taschengeld ist Bestandteil des Familienunterhalts nach den §§ 1360, 1360a BGB und ist gerichtet auf einen Geldbetrag, der dem Ehegatten die Befriedigung seiner persönlichen Bedürfnisse nach eigenem Gutdünken und freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten ermöglichen soll. Es dient daher zunächst dem Zweck, die notwendigen Bedürfnisse ...mehr

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ZAP 19/2019, Die Leistungsf... / a) Angemessene Höhe der Aufwendungen

Der Unterhaltspflichtige darf aber auch Vorsorge für sein eigenes Alter treffen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgung sind deshalb abzugsfähig. Hier wird ein Anteil von ca. 20 % des Bruttoeinkommens für die Altersversorgung akzeptiert (BGH NJW 2003, 1660 [BGH, Urt. v. 19.2.2003 – XII ZR 67/00]). Es sind jedo...mehr

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ZAP 24/2019, Anwaltsmagazin / 2 Bundesrat billigt zahlreiche Gesetze

In seiner vorletzten Sitzung vor dem Jahreswechsel hat der Bundesrat am 29.11.2019 noch zahlreiche Gesetzesvorhaben gebilligt, einige aber auch an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Insgesamt 30 Gesetze aus dem Bundestag erhielten die Zustimmung der Länder, angehalten wurde allerdings der gesamte steuerrechtliche Teil des sog. Klimapakets. Ohne Beanstandung passierten hing...mehr

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ZAP 19/2025, Unterhaltsrele... / a) Frühere Rechtsprechung

Nach der früheren Rspr. wurde die Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen auf Darlehen, die mit der Immobilie verbunden sind, nur beim angemessenen Wohnvorteil anerkannt. Spätestens nach der Zustellung des Scheidungsantrags wurden Tilgungsleistungen nicht mehr abgezogen, denn dies führe zur einseitigen Vermögensbildung eines Ehegatten, die unterhaltsrechtlich nicht akzeptiert...mehr

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ZAP 1/2020, Basiswissen 1: ... / II. Die gesetzlichen Unterhaltsansprüche

Der Unterhalt eines Kindes ergibt sich aus den §§ 1602 ff. BGB. Der getrenntlebende Ehegatte kann nach § 1361 BGB Trennungsunterhalt verlangen. Nach Rechtskraft der Scheidung stehen dem geschiedenen Ehegatten die folgenden Unterhaltsansprüche zur Verfügung: Kindesbetreuungsunterhalt (§ 1570 BGB); Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB); Unterhalt wegen Krankheit (§ 1572 BGB); Unterhal...mehr

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ZAP 8/2020, / 4.3 Schnitzler (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht, 5. überarb. und erweiterte Aufl. 2020, C.H. Beck, 1.959 S., 179 EUR

Es hat lange gedauert, aber nach 5 Jahren ist die Neuauflage des bewährten Münchener Anwaltshandbuchs Familienrecht erschienen. Die einzelnen Abschnitte des Werkes sind verfasst von einer hochkarätigen Mischung praxiserfahrener Autorinnen und Autoren aus Justiz, Anwaltschaft, Notariat und Sachverständigen. Behandelt wird die gesamte Palette des Familienrechts. Beginnend mit ...mehr

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ZAP 21/2022, Buchreport / 4.3 Sitzmann, 50 Fälle zum Unterhaltsrecht, 8. Aufl. 2022, Deutscher AnwaltVerlag, 672 S., 64 EUR

Das Buch von Sitzmann – aktuell erschienen bereits in achter Auflage mit einem Umfang von nunmehr 672 Seiten – bietet einen interessanten Zugang zum Unterhaltsrecht anhand konkreter Fallbeispiele und Berechnungen auf der Basis der Düsseldorfer Tabelle 2022. Das Werk ist Arbeitshilfe und Leitfaden für die Praxis und soll v.a. Anwälten und Anwältinnen, die sich nicht ständig d...mehr

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ZAP 4/2021, Basiswissen 3: ... / 4. Beratung bei Vereinbarungen der Partei, insb. bei Scheidungsfolgenregelung

Einvernehmliche Regelungen sind immer einem möglicherweise langwierigen Rechtstreit vorzuziehen. Oft hat der Mandant schon recht genaue Vorstellungen, wenn er zum Anwalt kommt. Aber auch dann, wenn die Parteien sich eigentlich schon in den wesentlichen Zügen geeinigt haben, muss der Anwalt den Mandanten über seine Rechte genau in Kenntnis setzen. Denn möglicherweise haben die...mehr

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FF 07+08/2021, Law - Made in Germany. In family matters as well

Dr. Martin Menne Exportweltmeister sind wir seit einigen Jahren nicht mehr. Den Titel haben wir an China weiterreichen müssen. Aber Deutschland nimmt unter den Ländern mit dem größten Außenhandelsbilanzüberschuss nach China und den USA immer noch einen respektablen dritten Platz ein. Dass zu den Gütern, die wir in alle Welt exportieren, in erster Linie Autos gehören, wird niem...mehr

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ZAP 12/2024, Anwaltsmagazin / 2.1 Duderstadt, Familienrecht heute – Unterhaltsrecht

2. Aufl. 2023, Erich Schmidt Verlag, 297 S., 48 EUR Mit dem Buch „Unterhaltsrecht” wird das vierbändige Werk „Familienrecht heute”, erschienen im Erich Schmidt Verlag, Berlin, abgeschlossen, das noch die weiteren Bände „Vermögensrecht”, „Kindschaftsrecht” (besprochen in ZAP 2023, 1043 f.) sowie „Scheidung und Scheidungsfolgen” umfasst. Im ersten Abschnitt „Einkommenslehre” des...mehr

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ZAP 24/2020, / 2 Neue Düsseldorfer Tabelle

Anfang Dezember hat das OLG Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2021 und enthält höhere Sätze beim Mindestunterhalt für Minderjährige und auch für volljährige Trennungskinder. Grund für die jüngste Anpassung sind die Erhöhungen beim Kindergeld und beim Mindestunterhalt. Im Einzelnen sehen die Neuerungen wie folgt aus: Die Anhebung der Be...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Der Eigenbedarf (Selbstbehalt) ist dem Unterhaltspflichtigen zu belassen. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB). 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der notwendige Selbstbehalt gilt in allen Fällen der Inanspruchnah...mehr

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FF 07+08/2024, Wohnwert und... / 1. Ausgangspunkt

Die Kosten für Unterkunft und Wohnung gehören zum allgemeinen Lebensbedarf (§§ 1578 Abs. 1 S. 2, 1610 Abs. 2 BGB), nicht anders als die Kosten für Ernährung und Kleidung. Nach diesem Ausgangspunkt kann die konkrete Höhe der Miete für die Unterhaltsbemessung grundsätzlich keine Rolle spielen. Wie der Unterhaltsberechtigte den ihm zustehenden Unterhalt verbraucht, ob er besond...mehr

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ZAP 4/2025, Schenkungsrückf... / Zusammenfassung

Seit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes (v. 10.12.2019, BGBI 2019 I, S. 2135; dazu Viefhues, ZAP 2020, 345) ist die praktische Bedeutung des Elternunterhalts sehr stark gesunken.mehr

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FF 07+08/2024, Rechtsprechu... / 2 Unterhalt

BGH, Beschl. v. 24.4.2024 – XII ZB 282/23 a) … b) Mehrbedarf eines Kindes kann für die Vergangenheit nicht erst von dem Zeitpunkt an verlangt werden, in dem er ausdrücklich geltend gemacht worden ist. Es reicht für die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen vielmehr aus, dass von diesem Auskunft mit dem Ziel der Geltendmachung des Kindesunterhaltsanspruchs begehrt worden is...mehr

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ZAP 7/2020, Die Bedeutung d... / III. Keine Änderung des Unterhaltsrechts

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz greift auch nicht in das Unterhaltsrecht selbst ein, sondern betrifft allein den sozialrechtlichen Anspruchsübergang auf den Träger der Sozialleistungen. Erfolgt also kein Übergang des Elternunterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger, kann der pflegebedürftige Elternteil weiterhin sein Kind auch dann selbst in Anspruch auf Unterhalt nehme...mehr