Fachbeiträge & Kommentare zu Elternunterhalt

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / b) Sonstiges Vermögen

Zusätzlich ist ein individuelles Schonvermögen für die Risiken der allgemeinen Lebensführung zu belassen,[92] so dass i.d.R. Vermögen unter 100.000 EUR nicht einzusetzen ist. Zu belassen sind auch Vermögenswerte, z.B. Immobilien, Wertpapiere, deren Nutzungen (Miete, Zinsen) den eigenen Unterhalt sichern.[93] Der Nachteil einer Vermögensverwertung wird nicht dadurch beseitigt...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 6. Leistungsfähigkeit aus Unterhaltsleistungen

Erzielt das verheiratete (getrennt lebende oder geschiedene) unterhaltspflichtige Kind keine oder lediglich geringe Einkünfte, so stellt sich die Frage, inwieweit es für den Elternunterhalt leistungsfähig ist. a) Getrenntlebender/geschiedener Ehegatte Im Falle des Getrenntlebens oder nach Scheidung ist maßgeblich die Höhe des Unterhalts (wie eigenes Einkommen) zuzüglich der ta...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 1. Verwirkung, § 1611 BGB

Verwirkung nach § 1611 Abs. 1 BGB kommt in Betracht, wenn der jetzt bedürftige Elternteil gegenüber dem Kind seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt hatte (Bar- oder Naturalunterhalt),[145] die Betreuung des Kindes vernachlässigte, z.B. durch Überlassen der Betreuung allein den Großeltern und Auswanderung ohne Kind,[146] bei völlig grundlosem Kontaktabbruch, vorwerfbarem Alkoh...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 1. Einkommen des Berechtigten

Das Eigeneinkommen ist im vollen Umfang bedarfsdeckend anzusetzen, insbesondere Alterseinkünfte aus Renten oder Pensionen sowie ein dem Elternteil zustehendes Pflegegeld. Daneben auch Leistungen zur Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII. [18] Leistungen zur Grundsicherung sind beim Elternunterhalt im Gegensatz zur Sozialhilfe nicht subsidiär, müssen also zunächst in Anspruch ...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / b) Intakte Ehe

Lebt der Ehegatte dagegen in einer intakten Familie und verdient er das geringere Einkommen als der andere Ehegatte, so steht ihm gemäß §§ 1360, 1360a BGB lediglich ein Anspruch auf Familienunterhalt zu. Der Anspruch auf Familienunterhalt beträgt danach 50 % des vorhandenen Familieneinkommens. Er ist allerdings grundsätzlich nicht auf Gewährung einer Geldrente gerichtet,[128...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 3. Bedarfsgemeinschaft

Ein Anspruch auf Elternunterhalt besteht nicht, wenn das gesamte Einkommen, bestehend aus Altersrente, sonstigen Einkünften und Pflegegeld den eigenen Bedarf voll abdecken; dies gilt selbst dann, wenn der unterhaltsberechtigte Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und im Hinblick auf die Gesamteinkünfte sozialhilferechtlich ergänzende Ansprüche geltend gemacht werden ...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 1. Wohnwert beim Unterhaltspflichtigen

Beim Wohnwert ist zu beachten, dass regelmäßig nur der Ansatz des angemessenen Wohnwertes in Betracht kommt, nicht der Gebrauchsvorteil in Höhe der objektiven Marktmiete.[52] Der Wohnvorteil eines Unterhaltspflichtigen ist auch bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt dem Einkommen hinzuzurechnen und nicht lediglich im Rahmen der vom Selbstbehalt umfassten Wohnkosten zu b...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / c) Besuche des Elternteils

Angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche eines unterhaltsberechtigten Elternteils im Heim entstehen, mindern grundsätzlich die Leistungsfähigkeit,[77] da die Besuche der Aufrechterhaltung der familiären Beziehungen dienen, die durch Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützt sind. Sie entsprechen zudem dem Bedürfnis, dem Elternteil auch im Hei...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / c) Notgroschen

Nachdem der BGH bereits dem Unterhaltsberechtigten einen Notgroschen zugestanden hat, muss dies letztlich auch für den Unterhaltsbedürftigen gelten, da sich auch bei ihm aus den Wechselfällen des Lebens ein unerwarteter Bedarf ergeben kann, den er aus seinem laufenden Einkommen nicht zu befriedigen vermag. Zur Höhe führt der BGH aus, dass der sozialhilferechtliche Schonbetra...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 2. Verwirkung, § 242 BGB

Die Voraussetzungen für eine Verwirkung des Anspruchs nach den allgemeinen Grundsätzen des § 242 BGB gelten auch beim Elternunterhalt:[161] Hat der unterhaltsberechtigte Elternteil den Verpflichteten längere Zeit nicht in Anspruch genommen und durfte sich dieser mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Elternteils darauf einrichten (und hat er sich auch darauf eingerichte...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / IV. Leistungsfähigkeit des Verpflichteten

Wie beim Kindesunterhalt ist auch beim Elternunterhalt das tatsächlich vorhandene Einkommen anzusetzen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verwandtenunterhalt findet nach § 1603 Abs. 1 BGB dort ihre Grenze, wo der Unterhaltspflichtige bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt des Berecht...mehr

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FF 3/14, FF / Elternunterhalt

Ein vom unterhaltsberechtigten Elternteil ausgehender Kontaktabbruch stellt wegen der darin liegenden Verletzung der sich aus § 1618a BGB ergebenden Pflicht zu Beistand und Rücksicht zwar regelmäßig eine Verfehlung dar. Sie führt aber nur bei Vorliegen weiterer Umstände, die das Verhalten des Unterhaltsberechtigten auch als schwere Verfehlung i.S.d. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt....mehr

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FF 3/14, BGH entscheidet zum Elternunterhalt

Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn BGH, Beschl. v. 12.2.2014 – XII ZB 607/12 (AG Delmenhorst, Beschl. v. 27.3.2012 – 22 F 125/11 UK; OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.10.2012 – 14 UF 80/12) Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtsh...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 6. Elternunterhalt – Vermögenseinsatz

Der Wert einer selbstgenutzten angemessenen Immobilie bleibt bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt. Sonstiges Vermögen, wie sich aus der Anlage von 5 % des Jahresbruttoeinkommens ergibt, braucht vor dem Bezug einer Alterversorgung regelmäßig nicht für den Elternunter...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 7. Elternunterhalt – Taschengeld

Das Taschengeld eines Ehegatten ist grundsätzlich für den Elternunterhalt einzusetzen. Dies gilt allerdings nicht in Höhe eines Betrags von 5–7 % des Mindestselbstbehalts des Unterhaltspflichtigen sowie in Höhe etwa der Hälfte des darüber hinausgehenden Taschengeldes. Beim Ehegatten des Unterhaltspflichtigen kann eine zusätzliche Altersversorgung in Höhe von von mehr als 5 %...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 9. Elternunterhalt – Haushaltsersparnis bei nichtehelichen Partnern

Auch bei zusammenlebenden nichtehelichen Partnern ist bei Gesamteinkünften bis zur Höhe des für Ehegatten geltenden Familienselbstbehalts keine zusätzliche Haushaltsersparnis zu berücksichtigen, darüber hinaus mit 10 % des Mehreinkommens.[17] Auch wenn ihnen kein Familienselbstbehalt zukommt, ist auch nichtehelichen Partnern bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt zuzuge...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 8. Elternunterhalt – Besuchskosten

Angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche seines unterhaltsberechtigten Elternteils im Heim entstehen, mindern grundsätzlich seine Leistungsfähigkeit.[16]mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 1. Vollstreckung aus verfassungswidrigem Urteil zur Leistungsfähigkeit

Wurde ein unterhaltspflichtiges Kind rechtskräftig dazu verurteilt, Ansprüche auf Elternunterhalt, die der Sozialhilfeträger geltend gemacht hat, durch die Annahme eines Darlehensangebots des Sozialhilfeträgers zu erfüllen, und beruht das Urteil auf einer Rechtsanwendung, die vom BVerfG zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Fall als verfassungswidrig beanstandet wurde...mehr

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FF 10/2013, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Der Wert einer selbstgenutzten Immobilie bleibt bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt. Sonstiges Vermögen in einer Höhe, wie sich aus der Anlage von 5 % des Jahresbruttoeinkommens ergibt, braucht vor dem Bezug der Altersversorgung regelmäßig nicht zur Zahlung von Elt...mehr

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FF 09/2013, Elternunterhalt bei Unterbringung im Pflegeheim

BGB § 1603 § 1610; SGB XII § 94 Leitsatz 1. Der Unterhaltsbedarf eines im Pflegeheim untergebrachten Elternteils richtet sich regelmäßig nach den notwendigen Heimkosten zuzüglich eines Barbetrags für die Bedürfnisse des täglichen Lebens. Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, beschränkt sich sein angemessener Lebensbedarf in der Regel auf das Existenzminimu...mehr

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FF 09/2013, BGH: Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt

Beschl. v. 7.8.2013 – XII ZB 269/12 (AG Fürth, Beschl. v. 10.11.2011 – 203 F 362/11; OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.4.2012 – 9 UF 1747/11) Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu beantworten, ob der Antragsgegner aus seinem Einkommen oder Vermögen Elternunterhalt schuldet. Die 1926 geborene Mutter des Antragsgegners lebt in ...mehr

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FF 09/2013, Elternunterhalt... / Anmerkung

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2013, 203 m. Anm. Hauß, S. 206.mehr

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FF 09/2013, Elternunterhalt... / Leitsatz

1. Der Unterhaltsbedarf eines im Pflegeheim untergebrachten Elternteils richtet sich regelmäßig nach den notwendigen Heimkosten zuzüglich eines Barbetrags für die Bedürfnisse des täglichen Lebens. Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, beschränkt sich sein angemessener Lebensbedarf in der Regel auf das Existenzminimum und damit verbunden auf eine – dem Un...mehr

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FF 09/2013, Elternunterhalt... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung greift Teilbereiche zu Fragen des Elternunterhalts auf, die im Rahmen der relativ gefestigten Rechtsprechung des BGH noch nicht abschließend geklärt sind. 1. Behandelt wird zunächst die Frage der Anerkennung der Kosten der jeweiligen Heimunterbringung, insbesondere im Hinblick auf die Qualität des Heimes. Die Vorinstanz hatte hierzu ausgeführt, dass trotz der...mehr

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Elternunterhalt: Keine Verwendung des eigenen Hauses

Leitsatz Schulden die Kinder ihren Eltern sog. Elternunterhalt, gilt ein eigenes Haus oder eine Wohnung nicht zwangsläufig als Vermögen, das für den Unterhalt verwendet werden muss. Sachverhalt Geklagt hatte ein Sozialhilfeträge, der den Aufenthalt der Mutter in einem Altersheim aus der Sozialhilfe mitfinanziert. Der BGH stellt klar, dass in die Berechnung des für den Unterhal...mehr

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Kindergeldanspruch unabhängig von der Höhe einer Unterhaltsleistung

Leitsatz Der Anspruch auf Kindergeld setzt nicht voraus, dass sich der Kindergeldberechtigte in einer "typischen Unterhaltssituation" befindet. Nach der ab 2012 geltenden Regelung kommt es für das Kindergeld nicht mehr auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge an. Leistungen des Ehegatten des Kindes oder des Vaters des Kindeskindes, welche aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsp...mehr

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FF 6/2013, Rechtsprechung k... / Elternunterhalt

Wurde ein unterhaltspflichtiges Kind rechtskräftig dazu verurteilt, Ansprüche auf Elternunterhalt, die der Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht geltend macht, durch die Annahme eines Darlehensangebotes des Sozialhilfeträgers zu erfüllen, und beruht das Urteil auf einer Rechtsanwendung, die vom Bundesverfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Fall a...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / b) Vorliegen der Voraussetzungen für die Geltendmachung rückständigen Unterhalts

Wirtschaftlich betrachtet verlangt der Ausgleichsberechtigte rückständigen Barunterhalt, so dass auch sein Anspruch für den zurückliegenden Zeitraum nur unter den Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB besteht. Diese Voraussetzungen müssen allerdings nicht hinsichtlich des Ausgleichsanspruchs selbst gegeben sein, dessen Notwendigkeit – wie im Beispielsfall – sich in der Regel...mehr

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FF 5/2013, Rechtsprechung k... / Elternunterhalt

a) Angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche eines unterhaltsberechtigten Elternteils im Heim entstehen, mindern grundsätzlich die Leistungsfähigkeit. b) Auch bei zusammenlebenden nichtehelichen Partnern ist bei Gesamteinkünften bis zur Höhe des für Ehegatten geltenden Familienselbstbehalts keine zusätzliche Haushaltsersparnis zu berücksichtigen (BGH...mehr

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FF 5/2013, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

"Alle Jahre wieder" – so trafen sich am 19. und 20.4.2013 in Köln zur 16. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen. Die Tagung wurde durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann, mit einer Programmübersicht und einem kurzen historischen Überblick über die Entwicklung des Fachinstituts eröffnet...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 2. Taschengeld als Einkommen für den Elternunterhalt

Das Taschengeld eines Ehegatten ist grundsätzlich für den Elternunterhalt einzusetzen. Dies gilt allerdings nicht in Höhe eines Betrags von 5–7 % des Mindestselbstbehalts des Unterhaltspflichtigen sowie in Höhe etwa der Hälfte des darüber hinausgehenden Taschengeldes.[7] Bei der Bemessung des Familienunterhalts,[8] in dem das Taschengeld enthalten ist, wurde aufseiten des ni...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 4. Selbstbehalt gegenüber erwachsenem Kind

Der Selbstbehalt eines Elternteils gegenüber einem erwachsenen Kind, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbstständigkeit wieder verloren hat, kann nach dem Tabellensatz für den Elternunterhalt[11] bemessen werden.[12] Gegebenenfalls kann dieser noch dadurch erhöht werden, dass dem Unterhaltspflichtigen ein etwa hälftiger Anteil seines für den Elternunterhalt einsetz...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / b) Umrechnung von Vermögen in Einkommen

Ein Kind muss sein Vermögen für den Elternunterhalt insoweit einsetzen, als es ihm möglich bleibt, seinen eigenen angemessenen Unterhalt aus dem ihm nach Abzug der Unterhaltsleistungen verbleibenden Vermögen dauerhaft zu befriedigen. Verwertbares Vermögen eines Unterhaltspflichtigen, der selbst bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann in der Weise für den Elternunter...mehr

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FF 03/2013, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Das Taschengeld eines Ehegatten ist grundsätzlich auch für den Elternunterhalt einzusetzen. Dies gilt allerdings nicht in Höhe eines Betrages von 5–7 % des Mindest-selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen sowie in Höhe etwa der Hälfte des darüber hinausgehenden Taschengeldes (BGH, Urt. v. 12.12.2012 – XII ZR 43/11).mehr

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FF 02/2013, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Beim Elternunterhalt entstehen Unterhaltsansprüche nicht, wenn Rente und Pflegegeld ausreichen, den eigenen Bedarf zu decken. Allein die Tatsache der Zahlung von Sozialhilfe führt noch nicht zu einem schlüssigen Regressanspruch des Sozialhilfeträgers. Bei der Bedürftigkeitsprüfung ist auch ein fiktiver Anspruch der Hilfeempfängerin auf Zahlung von Pflegegeld in die Berechnun...mehr

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FF 02/2013, Selbstgenutzte Immobilie und Altersschonvermögen im Elternunterhalt

1. Im Rahmen des Elternunterhalts sind durch grundlegende Entscheidungen des BGH wesentliche Eckpunkte in Bezug auf die Fragen der Leistungsfähigkeit[1] sowie den Einsatz von Vermögen[2] einer Klärung zugeführt worden. Hierbei sind die Entscheidungen im Wesentlichen von dem Grundsatz getragen worden, dass dieses Unterhaltsverhältnis vergleichsweise schwach ausgestaltet ist u...mehr

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FF 01/2013, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Der Unterhaltsbedarf eines im Pflegeheim untergebrachten Elternteils richtet sich regelmäßig nach den notwendigen Heimkosten zuzüglich eines Barbetrags für die Bedürfnisse des täglichen Lebens. Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, beschränkt sich sein angemessener Lebensbedarf in der Regel auf das Existenzminimum und damit verbunden auf eine – dem Unter...mehr

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FF 11/2012, Erhöhung des Fa... / 2 Aus den Gründen:

[4] Die Revision ist unbegründet. I. [5] Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, dass dem Sohn des Beklagten in dem streitgegenständlichen Zeitraum kein Unterhaltsanspruch gegen den Beklagten zugestanden habe, so dass ein solcher auch nicht auf den Kläger habe übergehen können. Der Beklagte sei leistungsunfähig. Dem Grunde nach stehe einem unterhaltspflichtigen Elternteil...mehr

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FF 11/2012, Erhöhung des Fa... / Leitsatz

1. Wird der Unterhaltspflichtige von seinem erwachsenen Kind, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbstständigkeit wieder verloren hat, auf Unterhalt in Anspruch genommen, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter ihm und seiner Ehefrau im Regelfall einen Familienselbstbehalt zubilligt, wie ihn die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien ...mehr

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FF 11/2012, Das Große Famil... / I. Die Entwicklung des Familiengerichts

Die Idee war nicht neu. Schon der damalige Reichsjustizminister Schiffer hatte 1928, also während der Weimarer Zeit, ein besonderes Gericht für Scheidungsverfahren und scheidungsbezogene Verfahren vorgeschlagen. In der ehemaligen DDR war der Gedanke früh aufgegriffen und umgesetzt worden.[1] Die Bundesrepublik Deutschland brauchte etwas länger: Erst mit dem Inkrafttreten des...mehr

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FF 11/2012, Anwaltshaftung ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet. Dem Kläger steht entgegen der Auffassung des Landgerichts ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 12.765,00 EUR gegen die Beklagte aus anwaltlicher Pflichtverletzung zu. Denn der Beklagten ist eine schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten aus dem mit dem Kläger geschlossenen Anwaltsdienstvertrag anzulasten. Keinen Erfolg hat ...mehr

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FF 11/2012, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Die 15. Jahresarbeitstagung Familienrecht des Deutschen Anwaltsinstituts fand wie in den Vorjahren in Köln statt, und zwar vom 27. bis 28.4.2012. Rechtsanwalt Dr. Norbert Kleffmann konnte zum Jubiläum eine anspruchsvolle Fortbildungsveranstaltung mit insgesamt zwölf Referentinnen und Referenten aus Richterschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft eröffnen. Nach den obligatorischen...mehr

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FF 10/2012, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Im Rahmen der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt ist der Wert der vom Unterhaltspflichtigen selbst bewohnten Immobilie nicht dem Altersvorsorgeschonvermögen zuzurechnen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.6.2012 – II-9 UF 190/11, FamRB 2012, 270 [Thormeyer]).mehr

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FF 10/2012, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Die Zurechnung fiktiver Einkünfte setzt neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners voraus, dass er die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte objektiv erzielen kann. Um den Mindestkindesunterhalt der 1. Altersstufe (derzeit 225 EUR) zahlen zu können, muss ein Unterhaltspflichtiger einen Bruttoverdienst von rund 1.795 EU...mehr

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FF 9/2012, Reihenfolge der ... / 5. Drittelmethode im Rahmen von § 1581 BGB

Wenn zuerst der Unterhaltsanspruch nach § 1578b BGB zu beschränken und dann nach § 1581 BGB zu vermindern ist, und zwar auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des BGH nach der Drittelmethode, ist zu fragen, ob diese dogmatisch in § 1581 BGB eingebaut werden kann. Für die Drittelmethode werden drei Gründe angeführt: Die Gleichwertigkeit der geschiedenen und der neuen Ehe...mehr

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FF 7/2012, Elternunterhalt: Höhe des Schonvermögens; Vermögensverwertungspflicht; Berechnung des Altersvorsorgevermögens

BGB § 1602, § 1601 Leitsatz 1. Eine Vermögensverwertung kann nicht gefordert werden, wenn sie für den Unterhaltspflichtigen mit einem unangemessenen wirtschaftlichen Nachteil verbunden wäre. Der Unterhaltsschuldner muss nicht seinen eigenen angemessenen Unterhalt einschließlich der angemessenen Altersvorsorge gefährden. Beim Elternunterhalt sind die Interessen des Unterhaltspf...mehr

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FF 7/2012, Elternunterhalt:... / Aus den Gründen

I. Der Antragsteller macht aus übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt gegen den Antragsgegner geltend. Er hat der am … 1926 geborenen Mutter des Antragsgegners, Frau V. B., vom Juli 2008 bis Februar 2011 Sozialhilfe in Höhe von 17.014,68 EUR gewährt. Die verwitwete Mutter des Antragsgegners lebt im Städtischen Altenpflegeheim in F. Ihre Einkünfte, bestehend aus Re...mehr

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FF 7/2012, Elternunterhalt:... / 2 Anmerkung

Von Interesse ist die Entscheidung insbesondere, soweit sie sich mit der Verpflichtung eines zum Unterhalt für seine Eltern herangezogenen, aus seinem Einkommen nicht leistungsfähigen Kindes befasst, zur Erfüllung dieser Verpflichtung den Stamm seines Vermögens einzusetzen. Unbestritten ist grundsätzlich von einer Einsatzpflicht auszugehen. Sie findet nach § 1603 Abs. 1 BGB ...mehr

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FF 7/2012, Elternunterhalt:... / Leitsatz

1. Eine Vermögensverwertung kann nicht gefordert werden, wenn sie für den Unterhaltspflichtigen mit einem unangemessenen wirtschaftlichen Nachteil verbunden wäre. Der Unterhaltsschuldner muss nicht seinen eigenen angemessenen Unterhalt einschließlich der angemessenen Altersvorsorge gefährden. Beim Elternunterhalt sind die Interessen des Unterhaltspflichtigen danach stärker z...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / I. Einführung

Im Unterhaltsrecht bestehen zahlreiche Auskunftspflichten. Die Auskunft soll die Beteiligten in die Lage versetzen, ihren Anspruch richtig zu bemessen und ein Verfahren durch Abschluss einer einvernehmlichen Unterhaltsvereinbarung zu vermeiden. Eine Auskunft verschafft dem vermeintlichen Unterhaltsberechtigten erst die notwendigen Informationen, um die Höhe seines Unterhalts...mehr