Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronische Rechnung

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / b) Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen

Geltungsbereich der Verpflichtung: Die Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung gilt nur, wenn es sich beim Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger um einen im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ansässigen Unternehmer handelt, also um einen Unternehmer, der in einem dieser Gebiete seinen Sitz, seine Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / c) Zulässige Formate einer E-Rechnung

Das Konzept der E-Rechnung ist insoweit technologieoffen, als dass die Software für die Generierung, den Transport und die empfängerseitige Verarbeitung der Informationen nicht vorgegeben ist.[40] E-Rechnungen können sowohl in einem rein strukturierten als auch in einem hybriden Format erstellt werden. Ein zulässiges elektronisches Rechnungsformat muss insbesondere gewährleis...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / a) Rechnungsarten ab dem 1.1.2025 (E-Rechnung sowie "Sonstige Rechnung")

Neudefinition der E-Rechnung: Ab dem 1.1.2025 wird durch § 14 Abs. 1 UStG der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Zukünftig liegt eine elektronische Rechnung (im Folgenden: E-Rechnung) nur vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 ...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / a) Umfang einer E-Rechnung

Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG müssen enthalten sein: Voraussetzung für eine E-Rechnung ist u.a., dass sie eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG). Dies bedeutet, dass für eine ordnungsmäßige Rechnung alle umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG im strukturierten Teil der E-Rechnung enthalten sein müssen. Aus § 31 Abs. 1 ...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / b) Übermittlung und Empfang von E-Rechnungen

Versand per E-Mail oder Share-Point-Nutzung: Die Übermittlung von E-Rechnungen hat in elektronischer Form zu erfolgen. Eine bestimmte elektronische Übermittlungsart ist nicht vorgeschrieben. Für die E-Rechnung kommen (analog zu den hybriden Rechnungsformaten) Übermittlungen per E-Mail, per Webservice oder über das Peppol-Netzwerk infrage.[61] Ausdrücklich in der Verwaltungsa...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / 2. Neuregelungen zur obligatorischen elektronischen Rechnung durch das Wachstumschancengesetz

a) Rechnungsarten ab dem 1.1.2025 (E-Rechnung sowie "Sonstige Rechnung") Neudefinition der E-Rechnung: Ab dem 1.1.2025 wird durch § 14 Abs. 1 UStG der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Zukünftig liegt eine elektronische Rechnung (im Folgenden: E-Rechnung) nur vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und emp...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / 4. E-Rechnung und Vorsteuerabzug

Grds. kein Vorsteuerabzugsrecht: Besteht eine Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung und wird stattdessen eine sonstige Rechnung i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 4 UStG ausgestellt, handelt es sich nicht um eine ordnungsmäßige Rechnung i.S.v. §§ 14, 14a UStG.[90] Folglich berechtigt die ausgestellte Rechnung dem Grunde nach nicht zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr....mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024 zu den elektronischen Rechnungen ab 2025 (USTB 2024, Heft 12, S. 373)

MR Dr. Christian Sterzinger[*] Mit der Verwaltungsanweisung vom 15.10.2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 veröffentlicht (BMF, Schr. v. 15.10.2024 – III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007, BStBl. I 2024, 1320 = UR 2024, 820 ff.). Au...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / II. Aktuelle Verwaltungsanweisung zu elektronischen Rechnungen

1. Rechtslage bis zum 31.12.2024 Schon bisher konnten neben Papierrechnungen mit Zustimmung des Empfängers elektronische Rechnungen ausgestellt werden. Für bis zum 31.12.2024 ausgeführte Umsätze gilt als elektronische Rechnung eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird (z.B. ein PDF-Dokument oder eine E-Mail mit den Rechnungspflichtangaben...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / 3. Besondere Fragen im Zusammenhang mit einer E-Rechnung

a) Umfang einer E-Rechnung Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG müssen enthalten sein: Voraussetzung für eine E-Rechnung ist u.a., dass sie eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG). Dies bedeutet, dass für eine ordnungsmäßige Rechnung alle umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG im strukturierten Teil der E-Rechnung enthalten sei...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / f) Juristische Personen des öffentlichen Rechts

E-Rechnungspflicht gilt auch für jPöR: Für die Pflicht zur Erteilung einer E-Rechnung ist es unerheblich, ob die Leistung auf zivilrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Grundlage ausgeführt wird, solange über eine umsatzsteuerbare Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Daher unterliegen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts unter den übrigen Vorauss...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / 7. Übergangsregelungen

Zu der in § 14 Abs. 1 und 2 UStG normierten Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung gelten nach § 27 Abs. 38 UStG verschiedene Übergangsregelungen, nach denen der Rechnungsaussteller unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine sonstige Rechnung ausstellen kann. Empfang der E-Rechnung muss ab 1.1.2025 gewährleistet sein: Hinsichtlich des Empfangs einer E-Rechnung gilt...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / c) Verträge als Rechnung

Verträge können als Rechnung angesehen werden, wenn sie die nach §§ 14, 14a UStG erforderlichen Angaben enthalten. In diesen Fällen ist zwischen der Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung und der Möglichkeit zur Ausstellung einer sonstigen Rechnung zu unterscheiden. Besteht eine Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung, kann der zugrunde liegende Vertrag als er...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / g) Vereine

E-Rechnungspflicht kann auch für Vereine gelten: Vereine können sowohl eine nichtunternehmerische als auch eine unternehmerische Tätigkeit ausüben. Soweit der Verein unternehmerisch tätig ist, sind die allgemeinen Regelungen für die verpflichtende E-Rechnung anzuwenden. In diesen Fällen muss der Verein E-Rechnungen empfangen können und selbst E-Rechnungen ausstellen. Betreffen...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / d) End- oder Restrechnung bei zuvor erteilten Voraus- und Anzahlungsrechnungen

In einer Endrechnung, mit der ein Unternehmer über die ausgeführte Leistung insgesamt abrechnet, sind die vor der Ausführung der Leistung vereinnahmten Entgelte oder Teilentgelte sowie die hierauf entfallenden Steuerbeträge abzusetzen, wenn über diese Entgelte oder Teilentgelte Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis erteilt worden sind (vgl. § 14 Abs. 5 Satz 2 UStG und Abs...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / I. Hintergrund

Mit dem Wachstumschancengesetz[1] sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als Kernpunkt der Neuregelung wird die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei inländischen B2B-Umsätzen eingeführt.[2] Ausgenommen sind Rechnungen über Leistungen, die nach § 4 Nr. 8 bis Nr. 2...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / e) Rechnungsberichtigung

Rechnungsberichtigung hat identische Anforderungen an Form und Inhalt: Der Rechnungsaussteller kann die ausgestellte E-Rechnung berichtigen. Für eine Rechnungsberichtigung gelten nach § 31 Abs. 5 Satz 3 UStDV die gleichen Anforderungen an Form und Inhalt wie in § 14 UStG. Daher muss die Berichtigung einer E-Rechnung ebenfalls in der für diese vorgeschriebenen Form (unter Ver...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / III. Zusammenfassung und Ausblick

Ab dem 1.1.2025 sind inländische umsatzsteuerliche Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, sowohl über steuerpflichtige entgeltliche Lieferungen und sonstige Leistungen als auch über nach § 4 Nr. 1 bis Nr. 7 UStG steuerfreie Vorgänge zwingend elektronische Rechnungen auszustellen und zu übermitteln. Die Ausstellung einer Rechnung im sog. strukturierten elektronischen Format s...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / 6. Aufbewahrung

Archivierung der Rechnungen im Originalformat notwendig: Sowohl Rechnungsaussteller als auch Rechnungsempfänger haben die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung zu gewährleisten (§ 14 Abs. 3 UStG.). Es ist daher zwingend erforderlich, die empfangene E-Rechnung als Datensatz in ihrem ursprünglichen Format unveränderbar und revisionss...mehr

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Update: Neuregelungen für K... / III. Sonstige Änderungen

Innergemeinschaftliche Erwerbe: Da der Kleinunternehmer systematisch nunmehr steuerfreie Umsätze erbringt, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen (vgl. auch § 15 Abs. 3 Satz 2 UStG n.F.), wurde § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b UStG aufgehoben. Der Kleinunternehmer fällt aufgrund seiner unechten steuerfreien Umsätze daher ab 1.1.2025 bezüglich der innergemeinschaftlichen Erwerbe...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / 1. Rechtslage bis zum 31.12.2024

Schon bisher konnten neben Papierrechnungen mit Zustimmung des Empfängers elektronische Rechnungen ausgestellt werden. Für bis zum 31.12.2024 ausgeführte Umsätze gilt als elektronische Rechnung eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird (z.B. ein PDF-Dokument oder eine E-Mail mit den Rechnungspflichtangaben), § 14 Abs. 1 Satz 8 UStG in de...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / 5. Folgen bei Nichtbeachtung der Neuregelungen

Für den Rechnungsaussteller ergeben sich auf den ersten Blick keine Sanktionen, sofern er die E-Rechnungspflicht nicht erfüllt. Denkbar ist jedoch die Anwendung der Regelung des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG. Danach handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Satz 2 UStG eine Rechnung nicht oder nicht rechtzeitig ausstellt....mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / [Ohne Titel]

MR Dr. Christian Sterzinger[*] Mit der Verwaltungsanweisung vom 15.10.2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 veröffentlicht (BMF, Schr. v. 15.10.2024 – III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007, BStBl. I 2024, 1320 = UR 2024, 820 ff.). Auß...mehr

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E-Rechnungen ab 2025: Umset... / 2.3 Formanforderungen an die E-Rechnung

Eine elektronische Rechnung i. S. der Neuregelung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen und ermöglicht eine elektronische Verarbeitung. Dabei muss das strukturierte elektronische Format der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) entsprechen. Das bedeutet zugleich auch, dass eine Rechnungsausste...mehr

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E-Rechnungen ab 2025: Umset... / Zusammenfassung

Seit dem 1.1.2025 sind elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) auch in Deutschland verpflichtend. Dies gilt zumindest für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen. Hinsichtlich der Verpflichtung zur Stellung von E-Rechnungen hat der Gesetzgeber verschiedene Übergangszeiträume abhängig von der Unternehmensgröße oder eingesetztem Verfahren erlassen. Dabei gelten sämtl...mehr

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E-Rechnungen ab 2025: Umset... / 2.1 Verpflichtung zur E-Rechnungsstellung

Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 wurde die verpflichtende E-Rechnung ab dem 1.1.2025 eingeführt. Nach der neuen Definition der E-Rechnung[1] liegt eine solche nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Die E-Rechnungspflicht gilt jedoch n...mehr

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E-Rechnungen ab 2025: Umset... / 2.2 Umsetzungsfristen

Die Pflicht, E-Rechnungen im B2B-Geschäftsverkehr zu empfangen bzw. die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit die Rechnungen empfangen und verarbeitet werden können, gilt für alle Unternehmer seit dem 1.1.2025. Die Ausstellung einer E-Rechnung ist nicht mehr wie bisher an die Zustimmung des Empfängers gebunden. Bei Rechnungen an Endverbraucher (B2C) bleibt das Zustim...mehr

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E-Rechnungen ab 2025: Umsetzung (auch) für kleine Unternehmen

Zusammenfassung Seit dem 1.1.2025 sind elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) auch in Deutschland verpflichtend. Dies gilt zumindest für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen. Hinsichtlich der Verpflichtung zur Stellung von E-Rechnungen hat der Gesetzgeber verschiedene Übergangszeiträume abhängig von der Unternehmensgröße oder eingesetztem Verfahren erlassen. Dab...mehr

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E-Rechnungen ab 2025: Umset... / 1 Problematik

Gerade für kleine und mittelgroße Unternehmen können sich durch die E-Rechnung besondere Herausforderungen ergeben, da die Unternehmen vielfach (noch) nicht über die erforderlichen Prozesse und technischen Systeme verfügen. Deshalb ist es gerade für diese Unternehmen wichtig, sich frühzeitig mit den Anforderungen der E-Rechnung zu beschäftigen und die geeigneten Maßnahmen zu...mehr

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E-Rechnungen ab 2025: Umset... / 2 Gestaltungsempfehlungen

2.1 Verpflichtung zur E-Rechnungsstellung Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 wurde die verpflichtende E-Rechnung ab dem 1.1.2025 eingeführt. Nach der neuen Definition der E-Rechnung[1] liegt eine solche nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermögli...mehr

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Kleinunternehmer mit grenzü... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer [1], die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Alle Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Maurermeister M führt mit der Errichtung der Trennwand eine Werklieferung [2] aus, da er den Hauptstoff für die von ihm aus...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.1.2 Die neue E-Rechnung ab 2025

Das bei Weitem wichtigste Thema bei den umsatzsteuerrechtlichen Änderungen durch das Wachstumschancengesetz ist die verpflichtende Einführung der neuen E-Rechnung ab dem 1.1.2025. Hinweis Hier nur die wichtigsten Punkte zur E-Rechnung Die neuen Regelungen zur E-Rechnung ab 2025 sind ein sehr umfassendes Thema, das die Möglichkeiten dieser Darstellung sprengen würde. Es werden ...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.13 Reform der Kleinunternehmerregelung (§§ 19 und 19a UStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Die Neuregelung dient der Umsetzung der sog. Kleinunternehmer-Richtlinie (RL (EU) 2020/285). Bisher konnten nur im Inland ansässige Unternehmer die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG im Inland in Anspruch nehmen. Die Neuregelung ermöglicht es auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern, die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anzuwenden. Damit im Inlan...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1 Die gesetzlichen Änderungen im Umsatzsteuerrecht 2024/2025

Das Kalenderjahr 2024 war bzw. ist für gesetzliche Änderungen im Umsatzsteuerbereich ein besonderes Jahr gewesen. Während sich die gesetzlichen Veränderungen in den Vorjahren eher in Grenzen hielten, sind im Jahr 2024 diverse wesentliche Veränderungen verabschiedet worden bzw. sind auch schon in Kraft getreten. Wichtige Änderungen treten zum 1.1.2025 in Kraft. Darunter befin...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.3 Umfassende Reform der Kleinunternehmerbesteuerung zum 1.1.2025

Hinweis Hier nur die wichtigsten Punkte zur Kleinunternehmerbesteuerung Die Reform der Kleinunternehmerbesteuerung zum 1.1.2025 ist ein vielschichtiges Thema, das die Möglichkeiten dieser Darstellung sprengen würde. Es werden an dieser Stelle deshalb nur die wichtigsten Punkte dargestellt. Bis zum 31.12.2024 ist die Kleinunternehmerbesteuerung ausschließlich national aufgestel...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.4 Ausblick auf Änderungen zum 1.1.2026 und 1.1.2028

Durch das JStG 2024 werden auch weitere Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen, die allerdings erst zum 1.1.2026 bzw. zum 1.1.2028 in Kraft treten werden. Obwohl dies zum Jahreswechsel 2024/2025 damit noch nicht zu berücksichtigen ist, sollte mittelfristig zur Anpassung der praktischen Umsetzung darauf schon geachtet werden. Zum 1.1.2026 wird die 2004 in das nationale Um...mehr

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Elektronische Dienstleister / 2.1 Leistungen an im Inland ansässige Auftraggeber

Werden elektronische Dienstleistungen an im Inland ansässige Auftraggeber erbracht, unterliegt die Leistung – unabhängig vom steuerlichen Status des Kunden – der Steuerpflicht im Inland. Anzuwenden ist der jeweils gültige Regelsteuersatz (derzeit 19 %). Wichtig Hinweis auf Umsatzsteuer Angebote im Internet zur Ausführung elektronischer Dienstleistungen, die sich an einen offen...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.4.4 Fragebogen des Finanzamts

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss von Freiberuflern zwecks Mitteilung der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ans Finanzamt ohne Aufforderung abgegeben werden. Gewerbetreibende erhalten i. d. R. vom Finanzamt die entsprechende Aufforderung. Über die Gewerbeanzeige/-anmeldung unterrichtet das Gewerbeamt das zuständige Finanzamt, das dann den Gewerbetreibenden ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / Zusammenfassung

Überblick Das Zahlungsverhalten von privaten und gewerblichen Schuldnern, bedingt durch deren eigene bestehende Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, ist ein wesentlicher Grund für die finanziellen Schwierigkeiten von vielen Unternehmen. Unternehmer selbst machen allerdings auch oft Fehler, sei es bei Beginn der Vertragsbeziehung, bei der Rechnungsstellung oder im...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 11 Wichtige Tipps für die Praxis

Folgende Maßnahmen sind auch für den Kleinbetrieb/Handwerker leicht und ohne (großen) Kostenaufwand umsetzbar: Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch (übers Internet) gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest bei Firmenkunden über deren Homepage ...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 12 Informationsbedarf über Forderungsmanagement

Immer mehr Kunden lassen sich immer mehr Zeit mit der Bezahlung ihrer Rechnungen. Zahlungsfristen zwischen 30 und 60 Tagen sind die Regel – totale Forderungsausfälle durch Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit der Kunden auch. Der Steuerberater als Unternehmer (und ausgebildeter Betriebswirt) kann und muss dem Gründer deutlich machen, dass von Anfang an das Forderungsmanagement ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.15 Elektronische Rechnungen (bisherige Rechtslage)

Rz. 327 Die Rechnungen können sowohl auf Papier als auch auf elektronischem Weg übermittelt werden.[1] Elektronische Rechnungen müssen bisher seitens der Mitgliedstaaten unter der Voraussetzung akzeptiert werden, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet werden. Dies wird unterstellt, wenn die Rechnungen mit einer fortgeschrittenen elekt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.3 Einführung digitaler Meldepflichten (Digital Reporting Requirements – DRRs)

Rz. 1182 Durch die DRRs wird im Zusammenhang mit der Bekämpfung des aus dem innergemeinschaftlichen Handel resultierenden Mehrwertsteuerbetrugs EU-weit ein transaktionsbezogenes Meldesystem eingeführt, das den EU-Mitgliedstaaten nahezu in Echtzeit Informationen liefern soll. Das System soll zugleich im Einklang mit den erfolgreichen Systemen einiger Mitgliedstaaten stehen, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.1 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 613 Rechnungen auf Papier und elektronische Rechnungen wurden weitestgehend gleichgestellt. Die Verwendung elektronischer Rechnungen hängt aber nach wie vor von der Zustimmung des Rechnungsempfängers ab.[1] Rz. 614 Die Grundregel zur Rechnungsstellung[2] schreibt vor, dass die Echtheit der Herkunft einer Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit unabh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.16 Aufbewahrung von Rechnungen

Rz. 330 Für Zwecke der USt kann der Steuerpflichtige grundsätzlich den Aufbewahrungsort der Rechnung bestimmen, sofern er den zuständigen Behörden auf deren Verlangen alle aufzubewahrenden Rechnungen oder Daten unverzüglich zur Verfügung stellt.[1] Die Mitgliedstaaten ihrerseits können den Steuerpflichtigen zur Auflage machen, ihnen den Aufbewahrungsort mitzuteilen, wenn sic...mehr

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XRechnung: So stellen Sie e... / 1.2 PDF-Rechnungen gelten nicht als elektronische Rechnungen

Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige, die PDF-Rechnungen versenden oder empfangen, nutzen dabei ihrer Ansicht nach elektronische Rechnungen. Doch das ist so nicht korrekt, auch wenn der Versand elektronisch erfolgt. PDF-Rechnungen gelten, ebenso wie Papierrechnungen, als sonstige Rechnung. Als echte elektronische Rechnung im Sinne des Gesetzgebers zählen nur Dokum...mehr

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XRechnung: So stellen Sie e... / Zusammenfassung

Überblick Immer mehr Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige nutzen elektronische Rechnungen, um Zeit, Aufwand und Geld zu sparen und versenden und empfangen dazu nach wie vor in erster Linie PDF-Rechnungen. Doch diese sind keine echten elektronischen Rechnungen i. S. d. Gesetzgebers, weil sie vom Empfänger manuell bearbeitet werden müssen. Als echte E-Rechnungen zä...mehr

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XRechnung: So stellen Sie e... / 1.4 Thema betrifft alle Unternehmen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen

Unternehmer und Selbstständige müssen jetzt handeln, wollen Sie Nachteile wie Auftragsrückgänge oder den Verlust des Vorsteuerabzugs vermeiden. Das gilt auch vor dem Hintergrund, dass es für kleinere Betriebe Übergangsfristen gibt. Bis Ende 2026 dürfen für alle Umsätze aus den Jahren 2025 und 2026 weiter PDF- und Papierrechnungen (sonstige Rechnungen) genutzt werden, ebenso...mehr

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XRechnung: So stellen Sie e... / 5 Fazit und Ausblick zur XRechnung

Die Digitalisierung hält seit Längerem Einzug in die Unternehmen und betrifft auch das Rechnungswesen. Ein zentraler Aspekt ist die Umstellung auf die XRechnung. Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige müssen das Thema kurzfristig angehen und umsetzen, da ab 2025 alle Unternehmen und Selbstständige echte E-Rechnungen zumindest empfangen können müssen. Wer nicht hand...mehr

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XRechnung: So stellen Sie e... / 2 ZUGFeRD-Formate in Deutschland ebenfalls nutzbar

Wichtig zu wissen ist, dass es Rechnungsstellern grundsätzlich freigestellt ist, auch andere XML-Formate zu nutzen, soweit diese den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen. In Deutschland ist das z. B. das sogenannte ZUGFeRD-Format relativ weit verbreitet. [1] Für Unternehmer stellt sich u. a. die Frage, ob sich dieses Format auch für den Rechnungsverkehr mit Behörden...mehr