Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronische Rechnung

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Einführung der obligatorisc... / 10. Müssen E-Rechnungen auch für Barkäufe ausgestellt werden?

Für Leistungen, die bar bezahlt werden, gelten keine besonderen Regelungen. Daher ist z. B. auch für ein Geschäftsessen in einem Restaurant oder für einen Materialeinkauf eines Unternehmers in einem Baumarkt eine E-Rechnung auszustellen, wenn der Rechnungsbetrag über 250 Euro liegt und der Rechnungsaussteller keinen Gebrauch von den Übergangsregelungen machen kann oder möcht...mehr

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Einführung der obligatorisc... / 14. Wie kann eine E-Rechnung beim Finanzamt eingereicht werden?

Steuerpflichtige können auf Anforderung (z. B. für das Veranlagungsverfahren) E-Rechnungen über ELSTER an die Finanzverwaltung einreichen. Hierfür kann die Funktion "Belegnachreichung zur Steuererklärung" genutzt werden (www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/belegnachreichung) und die E-Rechnung dort unter "5 - Anhänge" hochgeladen werden.mehr

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Einführung der obligatorisc... / 7. Welche Formate sind für eine E-Rechnung zulässig?

Eine E-Rechnung liegt insbesondere dann vor, wenn sie die Vorgaben der europäischen Normenreihe EN 16931 erfüllt (siehe dazu auch Frage 15), die ein strukturiertes, auf einer XML-Datei basierendes Format vorgibt. Dies bedeutet, dass die Inhalte der Rechnung automatisch elektronisch weiterverarbeitet werden können. Das BMF ist dabei für die steuerlichen Vorgaben und Rahmenbedi...mehr

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Einführung der obligatorisc... / 5. Fallen auch Vereine unter die Regelungen zur verpflichtenden E-Rechnung?

Vereine können sowohl eine nichtunternehmerische als auch eine unternehmerische Tätigkeit ausüben. Soweit der Verein unternehmerisch tätig ist, sind die allgemeinen Regelungen für die verpflichtende E-Rechnung anzuwenden. Das bedeutet: Der Verein muss dann E-Rechnungen empfangen können. Darüber hinaus muss der Verein selbst E-Rechnungen ausstellen, sofern keine der unter Fra...mehr

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Einführung der obligatorisc... / 7a. Welche Angaben müssen im strukturierten Teil einer E-Rechnung enthalten sein?

Voraussetzung für eine E-Rechnung ist u. a., dass sie eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Absatz 1 Satz 3 UStG). Dies bedeutet, dass für eine ordnungsmäßige Rechnung alle umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben im strukturierten Teil der E-Rechnung enthalten sein müssen. Denn nur dann ist eine automatisierte Weiterverarbeitung der Daten möglich und die gesetzlich...mehr

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Einführung der obligatorisc... / 11. Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer E-Rechnung?

In dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können sich alle Rechnungsaussteller dafür entscheiden, statt einer E-Rechnung eine sonstige Rechnung auszustellen. Dabei kann eine Papierrechnung immer verwendet werden. Eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format als eine E-Rechnung (z. B. E-Mail mit einer PDF-Datei) kann – wie bisher – nur verw...mehr

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Einführung der obligatorisc... / 12a. Welche Möglichkeiten bestehen, eine empfangene E-Rechnung für das menschliche Auge lesbar darzustellen?

Bisher ging bei einem hybriden Format (z. B. ZUGFeRD) – im Falle einer Abweichung zwischen elektronischer Information und dem lesbaren Bildteil – der Bildteil vor. Mit Einführung der obligatorischen E-Rechnung hat sich dieses Verhältnis umgekehrt. Bei hybriden E-Rechnungen bilden nunmehr die im strukturierten Teil (z. B. XML) vorliegenden Rechnungsdaten den führenden Teil. U...mehr

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Einführung der obligatorisc... / 4. Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnung?

Die Regelungen zur verpflichtenden E-Rechnung gelten nur, wenn überhaupt eine umsatzsteuerliche Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung besteht. Daher gelten die Regelungen nicht bei Rechnungen an Endverbraucher (sogenannte B2C-Umsätze) und für viele steuerfreie Umsätze (solche nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG, z. B. steuerfreie Finanzdienstleistungen, steuerfreie Grundstücksvermi...mehr

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Einführung der obligatorisc... / 1. Warum wird die verpflichtende E-Rechnung eingeführt?

Durch die E-Rechnung soll die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft gefördert werden. Insbesondere im Rechnungswesen können Prozesse vereinfacht werden. So müssen zukünftig z. B. die Rechnungsdaten beim Empfänger nicht nochmals erfasst werden. Dadurch werden doppelte Arbeitsgänge und hierbei entstehende Fehler vermieden. Für die Rechnungsaussteller und -empfänger ergeben s...mehr

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Einführung der obligatorisc... / 9. In welchem Umfang muss eine E-Rechnung eine elektronische Verarbeitung ermöglichen?

Aus der Definition, dass eine E-Rechnung eine elektronische Verarbeitung ermöglichen muss, ergeben sich keine weitergehenden Verpflichtungen. Der Rechnungsempfänger ist nicht verpflichtet, tatsächlich eine weitergehende elektronische Verarbeitung durchzuführen, als dies ohnehin schon durch die Regelungen zur Aufbewahrung erforderlich ist (siehe hierzu Frage 13). Er kann durc...mehr

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Rechnung / 2.3 Pflicht zu Ausstellung, Übermittlung, Empfang und Möglichkeit der Berichtigung der E-Rechnung

Die Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung als E-Rechnung betrifft nur Leistungen zwischen im Inland ansässigen Unternehmern (B2B). Umsätze zwischen inländischen Unternehmern liegen vor, wenn sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete (z. B. Freihafen) ansässig sind. Hinweis Ansäss...mehr

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Einführung der obligatorisc... / 13. Wie muss eine E-Rechnung aufbewahrt werden?

Umsatzsteuerlich gilt nach § 14b Absatz 1 UStG, dass ein Unternehmer ein Doppel jeder ein- und ausgehenden Rechnung acht Jahre aufzubewahren hat. Bei einer E-Rechnung ist zumindest deren strukturierter Teil so aufzubewahren, dass er unversehrt in seiner ursprünglichen Form vorliegt. Für Zwecke der Umsatzsteuer gilt, dass alleine wegen einer Speicherung und Archivierung von-R...mehr

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Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025

Zusammenfassung Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Bei de...mehr

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Rechnung / 2.1 Elektronische Rechnungstellung als Standard

Ab dem 1.1.2025 besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur sog. elektronischen Rechnungstellung. Eine elektronische Rechnung ("E-Rechnung") ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.[1] Eine Rechnung kann jedoch vorbehaltlich bestimmter Voraussetzungen auch...mehr

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Rechnung / 2.2 Übergangsregelungen zur Einführung einer elektronischen Rechnungstellung

Rechtslage bis zum 31.12.2024: Neben Papierrechnungen konnte bereits bisher mit Zustimmung des Empfängers eine elektronische Rechnung ausgestellt werden. Für bis zum 31.12.2024 ausgeführte Umsätze galt als elektronische Rechnung eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird (z. B. ein PDF-Dokument oder eine E-Mail mit den Rechnungspflichtan...mehr

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Einführung der obligatorisc... / Zusammenfassung

Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Bei der Einführung di...mehr

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Rechnung / 2 Form der Rechnung

Mit dem Wachstumschancengesetz[1] sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als wesentlicher Kernpunkt der Neuregelung wird die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung als Form der Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze) eingeführ...mehr

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Einführung der obligatorisc... / 7b Was gilt in bestimmten Einzelfällen?

Sammelrechnung: Auch in einer E-Rechnung ist es rechtlich zulässig, den Kalendermonat als Leistungszeitpunkt anzugeben (§ 31 Absatz 4 UStDV). Somit können mehrere in einem Monat erfolgte Leistungen in einer einzigen E-Rechnung zusammengefasst werden ("Sammelrechnung"). Berichtigung: Sofern eine Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung besteht, hat auch die Berichtigung (§ 31 ...mehr

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Rechnung / 2.4 Weitere zulässige Formen der Rechnung

Die Regelungen zur E-Rechnung gelten nicht für sog. Kleinbetragsrechnungen, d. h. Rechnungen deren Gesamtbetrag 250 EUR nicht übersteigt, Rechnungen von Kleinunternehmern [1] und Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden. Kleinbetragsrechnungen, Rechnungen von Kleinunternehmern und Fahrausweise können immer als sonstige Rechnung ausgestellt und über...mehr

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Rechnung / Zusammenfassung

Begriff Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Eine ordnungsgemäße Rechnung ist bei steuerpflichtigen Leistungen zwischen Unternehmern i. d. R. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnung finden sich in den §§ 14...mehr

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Rechnung / 4 Erforderliche Rechnungsangaben

Sofern eine Verpflichtung zur Erteilung einer Rechnung besteht, muss die Rechnung alle Pflichtangaben enthalten und die übrigen formalen Voraussetzungen des § 14 UStG erfüllen. Rechnungen an andere Unternehmer oder an juristische Personen, soweit sie nicht Unternehmer sind, sowie an andere in § 14a UStG bezeichnete Leistungsempfänger müssen insbesondere folgende Pflichtangab...mehr

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Rechnung / 4.5 Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung muss eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet worden ist.[1] Unrichtige oder ungenaue Angaben, die evtl. auch keinen Rückschluss auf den Ort der Leistungserbringung und eine mögliche Steuerpflicht ermöglichen, genügen diesen Anforderungen nicht. Bezeichnungen allgemeiner Art, die Gruppen ver...mehr

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Einführung der obligatorisc... / 4a. Wie ist das Verhältnis zwischen den Vorschriften im B2B- und im B2G-Bereich?

Rechnungen an die öffentliche Verwaltung (sogenannte B2G-Umsätze) fallen nicht unter die umsatzsteuerlichen Regelungen für die verpflichtende E-Rechnung, wenn die Verwaltung nicht als Unternehmer handelt. Allerdings sind Lieferanten und Dienstleister auch zur elektronischen Rechnungsstellung gegenüber öffentlichen Auftraggebern verpflichtet, z. B. seit dem 27. November 2020 ...mehr

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Einführung der obligatorisc... / 6. Brauchen Unternehmen eine Leitweg-ID?

Für die Erstellung von E-Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B-Bereich) wird grundsätzlich keine sogenannte Leitweg-ID benötigt. Eine Leitweg-ID ist nur erforderlich, wenn eine E-Rechnung an eine Behörde gestellt werden soll (sogenannter B2G-Bereich, siehe auch Frage 4a). Nur dann benötigt der Rechnungssteller die Leitweg-ID der rechnungsempfangenden Behörde, da so eine einde...mehr

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Rechnung / 1 Begriff und Bedeutung der Rechnung

Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird.[1] Rechnungen müssen nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Es ist ausreichend, wenn sich aus dem Inhalt des Dokuments ergibt, dass es sich um eine Abrechnung des Unternehmers über eine Lieferung oder sonstige Leistung handelt, unabhängig von der Benennung (in der...mehr

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Rechnung / 6 Aufbewahrung von Rechnungen

Nach § 14b Abs. 1 UStG hat der Unternehmer ein Doppel der Rechnung, die er selbst (oder ein Dritter in seinem Namen oder für seine Rechnung) ausgestellt oder erhalten hat, aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist[1] beträgt 8 Jahre nach Schluss des Ausstellungsjahrs.[2] Die Rechnungen müssen über den gesamten Aufbewahrungszeitraum die gesetzlichen Anforderungen an Echtheit der ...mehr

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Einführung der obligatorisc... / 3. Was ist ein "inländisches Unternehmen"?

Als Unternehmer gilt, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (§ 2 UStG). Darunter fallen z. B. auch Freiberufler oder Personen, die selbst ausschließlich steuerfreie Umsätze erbringen, wie etwa Vermieter von Wohnungen, Kleinunternehmer oder Ärzte. Als inländisches Unternehmen gilt eines, das seinen Sitz, seine Geschäftsleitung oder eine am Umsatz be...mehr

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Einführung der obligatorisc... / 15 Wohin kann ich mich bei Fragen zur Norm EN 16931 wenden oder Hinweise für deren Überarbeitung melden?

Die Formatvorgaben für die E-Rechnung beruhen auf unionsrechtlichen Vorgaben. Diese wurden ursprünglich für die Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung (B2G-Bereich) erarbeitet. Die Vorgaben wurden von dem Europäischen Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation – CEN) mit der europäischen Normenreihe EN 16931 technisch umgesetzt. Die Vorgaben gelten nunmeh...mehr

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Umsatzsteuer in Griechenland / 7 Elektronische Rechnungsstellung

Bezüglich der Versendung von Rechnungen mit fortgeschrittenen elektronischen Signaturen gelten die Bestimmungen des Präsidialdekrets 150/2001 (Amtsblatt der Regierung FEK 125/Α’/25.6.2001); ein anerkanntes Zertifikat ist nicht erforderlich. Allerdings wird die Erstellung einer digitalen Unterschrift durch spezielle sichere Erstellungseinheiten (Auszeichnungsmechanismen) verl...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Rechnungen können elektronisch übermittelt werden. Eine fortgeschrittene elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Der Leistungsempfänger muss die Echtheit und Integrität der Daten gewährleisten. Bei im EDI-System erteilten Rechnungen müssen der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger über eine Sammelliste verfügen, die die erteilten bzw. empfangenen Rechnungen...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Rechnungen können in elektronischer Form ausgestellt, versendet und aufbewahrt werden – unter der Voraussetzung, dass die Echtheit ihrer Herkunft und die Unversehrtheit ihres Inhalts durch eine sichere elektronische Signatur im Sinne von Art. 3 Punkt 2 des Gesetzes vom 18.9.2001 über die elektronische Signatur (Gesetzblatt Nr. 130, Pos. 1450, mit späteren Änderungen), die mit...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Elektronische Rechnungen können mit Hilfe einer fortschrittlichen elektronischen Signatur, eines Zeitstempels oder eines elektronischen Datenaustauschsystems ausgestellt werden. Die Begriffe "fortgeschrittene elektronische Signatur" und "Zeitstempel" werden in dem Gesetz Nr. XXXV von 2001 definiert.mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 5.2 Aufbewahrung von Rechnungen

Die Rechnungen sind innerhalb des Gebietes der Europäischen Gemeinschaft aufzubewahren. Jeder Steuerpflichtige muss Auskunft geben darüber, wo genau er seine Rechnungen (und sonstigen Dokumente) aufbewahrt. Diese Vorschrift ist immer anzuwenden (für elektronische Rechnungen und solche in Papierform gleichermaßen, ob sie im Inland oder einem anderen Mitgliedstaat aufbewahrt w...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 4.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die Pflichten zur Rechnungsstellung werden in Art. 106-108 des Mehrwertsteuergesetzes vom 11.3.2004 (Gesetzblatt Nr. 54, Pos. 535 mit Änderungen) sowie in § 9-27 der Verordnung des Finanzministers vom 25.5.2005 über die Rückerstattung der Steuer an bestimmte Steuerzahler, die Steuerrückerstattung im Rahmen eines Vorschusses, die Ausstellung von Rechnungen, die Art ihrer Aufb...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 1.7 Elektronische Rechnung

In Deutschland sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Dies bedeutet auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Rechnungen an unternehmerische Mandanten im Inland ausstellen, dies gemäß § 14 Abs. 2 ff. UStG grundsätzlich seit dem 1.1.2025 zu tun.[1] Das bedeutet: Papierrechnungen oder einfache PDF-Rechnungen an Unternehmer-Mandanten sind dann prinz...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 3.1 Bewirtungskosten

Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG können Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass (soweit angemessen) zu 70 % als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.[1] Zur "geschäftlichen" Veranlassung von Bewirtungskosten bzw. dem Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG hat sich das FG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 17.10.2023, 6 K 6089/20, E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 1.5 Eingangsrechnungen

Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehbar.[1] Besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung nach § § 14 UStG, kann der Leistungsempfänger das von ihm geschuldete Entgelt g...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 1.6.1 Grundsätze

Führt der Anwalt eine Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person (z. B. GmbH, AG) aus, muss er innerhalb von sechs Monaten nach Ausführen der Leistung eine Rechnung ausstellen.[1] Der Leistungsempfänger hat in diesen Fällen einen zivilrechtlichen Anspruch auf die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, den er notfalls auch e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 2.1 Steuerfreie Einnahmen

Der Freibetrag von 3.300 EUR gemäß § 3 Nr. 26 EStG (ab Vz 2026) [1] gilt für nebenberufliche Tätigkeiten im Auftrag von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Einrichtungen und für Personen, die nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher tätig sind: Dazu gehören Vorträge des Anwalts an Volkshochschulen oder Unterrichtstätigkeit an der HWK ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 1.2 Abrechnung mit Bürogemeinschaft

Eine unangenehme Überraschung droht Anwälten, wenn sie eine Bürogemeinschaft bilden oder zeitweise Leistungen eines Kooperationspartners in Anspruch nehmen und diese nur pauschal abgerechnet werden. Laut BFH kommt bei fehlenden Rechnungsangaben der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger nicht infrage.[1] Notwendige Inhalte bei Abrechnung gegenüber Kollegen bei Bürogemeinscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 12.2 Einführung digitaler Meldepflichten (Digital Reporting Requirements – DRRs)

Durch die DRRs sollen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des aus dem innergemeinschaftlichen Handel resultierenden Mehrwertsteuerbetrugs EU-weit ein transaktionsbezogenes Meldesystem eingeführt werden, das den EU-Mitgliedstaaten nahezu in Echtzeit Informationen liefern soll. Das System soll zugleich im Einklang mit den erfolgreichen Systemen einiger Mitgliedstaaten stehen, d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 12.5 Stand der Verhandlungen im Rat

Am 8.12.2023 hat der ECOFIN-Rat Kenntnis vom Stand der Beratungen über die ViDA-Vorschläge der EU-Kommission genommen. Der entsprechende Bericht des Rates v. 30.11.2023 enthält zum Stand der Beratungen allerdings wenig konkrete Aussagen. Während danach der spanische Ratsvorsitz die Arbeit an allen drei Teilen des Richtlinienpakets (Modernisierung der Umsatzsteuer-Meldepflich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fremdleistungen: Unterschie... / Zusammenfassung

Überblick Bei Fremdleistungsaufwendungen handelt es sich um Aufwendungen für außerhalb des eigenen Unternehmens in Anspruch genommene (Vor-) Leistungen, die in engem und direktem Zusammenhang mit der eigenen Leistungserstellung stehen und somit dem eigenen Betrieb dienen. Sie werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) unter dem Posten "Materialaufwand"...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ zur Einführung der verp... / 2.4. Bedarf es zusätzlich der Aufbewahrung einer E-Mail, soweit elektronische Rechnungen via E-Mail übermittelt werden?

E-Mails mit der Funktion eines Handels- oder Geschäftsbriefs oder Buchungsbelegs sind in elektronischer Form unveränderbar aufzubewahren. Soweit eine E-Mail jedoch ausschließlich als reines Transportmittel (analog dem Briefumschlag) dient, um die angehängte elektronische Rechnung zu übermitteln, ist diese grundsätzlich nicht zusätzlich aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ zur Einführung der verp... / 2.2. Handelt es sich bei der E-Rechnung, welche an die Buchung geheftet wurde, weiterhin um die Originalrechnung oder muss der Mandant die an ihn vom Lieferanten übersandte E-Rechnung extra archivieren?

Wenn bei der Verbuchung die digitale Rechnung mit dem Buchungssatz verknüpft und die Buchung festgeschrieben wird, diese Rechnung im E-Rechnungsformat vom Lieferanten an den Mandanten übersandt und anschließend vom Mandanten an den Steuerberater übermittelt wurde, gelten die nachstehenden Erwägungen. Um eine GoBD-konforme Archivierung zu erreichen, muss bei einer elektronisc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ zur Einführung der verp... / 1.4. Wo kann ich weitere Informationen zur E-Rechnung finden?

Wachstumschancengesetz, BGBl. I 2024, Nr. 108, (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO.html). Zweites BMF-Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 vom 15. Oktober 2025, BStBl. I 2025, S. 1806. Erstes BMF-Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ zur Einführung der verp... / 2.3. Sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass E-Rechnungen beim Empfang und Versand nicht manipuliert werden können?

Ja. Beim Versand und Empfang von E-Rechnungen sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die gewährleisten, dass eine E-Rechnung nicht abgefangen und manipuliert werden kann bzw. dass die DSGVO eingehalten wird. Als vorteilhaft können sich Plattformlösungen erweisen. Die Versandart E-Mail sollte daher bis zur Einführung einer Übermittlungspflicht der E-Rechnung an die F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ zur Einführung der verp... / 4.7. Was ist beim Versand der E-Rechnung zu beachten?

Versandwege: Die erstellte E-Rechnung wird an den Empfänger versendet. Die vorgesehenen Versandwege sind zurzeit (voraussichtlich bis zur Einführung der Meldestufe an die Finanzverwaltung) u. a.: E-Mail (vgl. Frage 2.3), Plattformen wie Peppol oder TRAFFIQX u. a., unternehmenseigene Webportale/Kundenportale, Schnittstellen zwischen den Softwareprogrammen von Rechnungssender und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ zur Einführung der verp... / 3.1. Wie werden der Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen sichergestellt?

Regelmäßiger Abruf: E-Rechnungen werden regelmäßig abgerufen, entweder per E-Mail, über ein spezielles E-Mail-Postfach, eine elektronische Schnittstelle, einen zentralen Speicherort oder ein Internetportal. Der Abruf sollte täglich oder mehrmals täglich erfolgen. Dokumentation: Der Abruf und Eingang der E-Rechnungen wird dokumentiert, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ zur Einführung der verp... / 4.1. Auf welcher Grundlage basiert die inhaltliche Erstellung einer E-Rechnung?

Datenquelle: Die inhaltliche Erstellung der E-Rechnung (Rechnungsentwurf) erfolgt auf Grundlage von Daten aus dem Warenwirtschaftssystem oder manuell erfasster Daten. Daraus wird im Fakturierungssystem der Rechnungsentwurf unter Berücksichtigung der aktuellen Stammdaten, insbesondere der Geschäftspartnerstammdaten, erstellt. Einhaltung von Vorgaben: Organisatorisch ist sicher...mehr