Fachbeiträge & Kommentare zu Einzelunternehmen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.7 Abgrenzung zur freiberuflichen Tätigkeit und zur sonstigen selbstständigen Arbeit

Rz. 91 Die freiberufliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und die sonstige selbstständige Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG) bilden zusammen mit der Betätigung als Einnehmer einer staatlichen Lotterie (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG) den Bereich der selbstständigen Arbeit i. S. v. § 18 EStG. Alle drei Tätigkeitsbereiche erfassen Betätigungen, die ebenso wie die gewerbliche Tätigkeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.2 Betriebsaufspaltung, Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung bei Mitunternehmerschaften

Rz. 285 Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung[1], Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung (Rz. 128; § 16 EStG Rz. 145) gelten auch für Betriebe einer Personengesellschaft. Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Besitzunternehmen (typischerweise Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine (operativ tätige) Betriebsgesell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.1 Regelungsinhalt und Systematik des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 213 Sind mehrere (natürliche oder juristische) Personen an einer einheitlichen, als gewerblich einzustufenden Einkunftsquelle in einer Weise beteiligt, dass ihnen die Einkünfte steuerlich anteilig zuzurechnen sind (§§ 179, 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO), so sind sie Mitunternehmer. Eine solche Besteuerungssituation liegt vor, wenn eine Einkunftsquelle von einem selbst nicht ertr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.1 Begriff und Voraussetzungen

Rz. 219 Der Begriff Mitunternehmerschaft wird vom Gesetz selbst – sieht man vom Begriff "Mitunternehmer" ab – nicht verwendet, er hat sich jedoch eingebürgert zur Bezeichnung der Rechtsgebilde, die unter den Regelungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG fallen. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nennt als Voraussetzung für seine Anwendung das Vorhandensein einer offenen Handelsge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.3 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 505 Tierzucht ist die nachhaltige Auswahl von Elterntieren zur Fortpflanzung, deren Paarung und erneute Auswahl von Elterntieren aus den so entstandenen Nachkommen zur weiteren Fortpflanzung. Zweck ist die Steigerung der tierischen Leistung einschließlich der Fleischerzeugung auf ein gestecktes Zuchtziel hin durch Zusammenführen wirtschaftlich wertvoller und Ausmerzen wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6.2 Betriebliche Veranlassung von Termingeschäften

Rz. 531 Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 15 Abs. 4 S. 3ff. EStG ist zunächst, dass die entsprechenden Termingeschäfte betrieblich veranlasst sind. § 15 EStG setzt als Steuerbarkeits- bzw. Einkünftequalifikationsnorm einen entstandenen Gewinn i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG voraus. Vom Regelungsinhalt des § 15 Abs. 4 EStG betroffen können also nur solche Termingeschäf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 2 S. 1 EStG ist Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen, und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn sie weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit i. S. ...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 8.1 Sonderregelungen des EStG sind zu beachten

§ 6 Abs. 3 EStG regelt die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen und ordnet zwingend die Buchwertfortführung an. Auch die unentgeltliche Aufnahme natürlicher Personen in Einzelunternehmen und unentgeltliche Übertragungen von Teilen eines Mitunternehmeranteils sind erfasst. Das Tatbestandsmerkmal der unentgeltlichen Übertragung erf...mehr

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Personengesellschaft, Verei... / 7 Unentgeltliche Aufnahme von Familienangehörigen in das Einzelunternehmen bzw. die Einzelpraxis

Vermögensübertragungen zwischen nahen Angehörigen können wie zwischen fremden Dritten abgewickelt werden. Ohne Vereinbarungen eines Entgelts kann bei Vermögensübertragungen zwischen nahen Angehörigen jedoch davon ausgegangen werden, dass die Übertragung unentgeltlich erfolgt. Ein unentgeltlicher Vorgang liegt auch dann vor, wenn das vom Angehörigen übernommene Kapitalkonto n...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Personengesellschaft, Verei... / 5 Steuerliche Anerkennung von Familiengesellschaften

Bei Gesellschaftsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen hängt die steuerliche Anerkennung dieser regelmäßig davon ab, ob sie einem Fremdvergleich standhalten. D. h. Verträge zwischen nahen Angehörigen müssen regelmäßig wirtschaftlich denen zwischen Fremden gleichgestellt sein. Das Finanzamt kann einen Gesellschaftsvertrag, der zwischen nahen Angehörigen abgeschlossen worde...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Personengesellschaft, Verei... / 6 Besonderheiten bei einer Beteiligung von Familienangehörigen als stiller Gesellschafter

Soll ein Familienangehöriger an einem Unternehmen wirtschaftlich partizipieren ohne tatsächlich auch an diesem beteiligt zu sein, bietet sich regelmäßig die Beteiligung in Form einer stillen Gesellschaft an. Hierbei beteiligt sich ein naher Angehöriger nur mit einer Kapitalzahlung an dem bestehenden Einzelunternehmen bzw. der bestehenden Gesellschaft.[1] Der stille Gesellsch...mehr

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Personengesellschaft, Verei... / 6.2 Der a-typisch Stille

Ist der stille Gesellschafter nicht nur am Gewinn und Verlust beteiligt, sondern auch an den stillen Reserven des Betriebs, liegt steuerlich eine sog. atypische stille Beteiligung vor. Das bedeutet, dass ein Ehegatte oder ein Kind, der/das als stiller Gesellschafter auftritt, Mitunternehmer des Einzelunternehmens bzw. der Gesellschaft wird. Der stille Gesellschafter erzielt ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.1 Einzelunternehmen

Rz. 252 Für Einzelunternehmen verweist § 95 Abs. 1 BewG auf die ertragsteuerliche Beurteilung. Das Betriebsvermögen umfasst danach alle Teile eines Gewerbebetriebs i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Dies sind die Wirtschaftsgüter des notwendigen und des gewillkürten Betriebsvermögens. Wirtschaftsgüter des ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Überblick

Rz. 250 Durch das ErbStRG ist die Bewertung von nicht börsennotierten Unternehmen grundsätzlich rechtsformunabhängig auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 BewG geregelt worden. Unternehmen i. d. S. sind: gewerbliche Einzelunternehmen [1], gewerblich tätige Personengesellschaften [2], freiberuflich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften[3] sowie Kapitalgesellschaften [4], d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.7 Sonstige Hinzurechnungen und Abzüge

Rz. 368 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BewG sind auch sonstige wirtschaftlich nicht begründete Vermögensminderungen oder -erhöhungen mit Einfluss auf den zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrag und gesellschaftsrechtlichem Bezug hinzuzurechnen oder abzuziehen, soweit sie nicht nach Nrn. 1 und 2 berücksichtigt wurden. Die Vorschrift soll über die in den Nrn. 1 und 2 genann...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.1 Grundsatz: Kapitalisierung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags

Rz. 328 Nach § 200 Abs. 1 BewG ergibt sich der Ertragswert – vorbehaltlich der Abs. 2–4 – durch Multiplikation des zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrags mit dem in § 203 BewG definierten Kapitalisierungsfaktor. Der Unternehmenswert wird damit im Wege der "ewigen" Verrentung des nachhaltig erzielbaren Ertragswerts ermittelt. Das Prinzip der unendlichen Unternehmenspe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen (§ 11 Abs. 2 S. 2 BewG)

Rz. 271 Aus der Fassung des § 11 Abs. 2 S. 2 BewG ergibt sich, dass die Ermittlung des gemeinen Werts aus Verkäufen den Vorrang vor den anderen in der Vorschrift genannten Methoden hat.[1] Da es bei Einzelunternehmen keine Anteile gibt, die Gegenstand von Verkäufen sein könnten, kommt die Ableitung des gemeinen Werts aus Verkaufspreisen bei ihnen nur für den Fall in Betracht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Materielle Bewertungsregeln

Rz. 8 Hiernach ergibt sich für die erbschaftsteuerliche Bewertung folgende Rechtslage: Die Generalverweisung des § 12 Abs. 1 ErbStG auf den 1. Teil des BewG gilt grundsätzlich für alle Vermögensarten. Allerdings steht sie unter dem Vorbehalt, dass sich aus den Vorschriften des 6. Abschnitts des 2. Teils des BewG keine abweichenden Regelungen für den Ansatz oder die Wertermitt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.7 Zusammenfassendes Beispiel für eine Bewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren

Rz. 377 V betreibt ein Speditionsunternehmen, für das er den Gewinn nach § 5 EStG ermittelt. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Ehefrau des V arbeitet durchschnittlich 10 Stunden pro Woche unentgeltlich als Bürokraft in dem Betrieb mit. Eine familienfremde Halbtagskraft erhält für vergleichbare Tätigkeiten ein Jahresgehalt von 15.000 EUR, das sich um Lohnne...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.2 Passivseite

Rz. 258 Schulden und sonstige Abzüge werden bei der Ermittlung des Werts der wirtschaftlichen Einheit berücksichtigt, soweit sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[1] Damit besteht bei bilanzierenden Gewerbebetreibenden und freiberuflich Tätigen auch auf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.1 Ausgangswert im Allgemeinen

Rz. 341 Nach § 202 Abs. 1 S. 1 BewG ist zur Ermittlung des Betriebsergebnisses von dem Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auszugehen. Die früher in R 99 Abs. 1 S. 4 ErbStR 2003 vorgesehene Anknüpfung an das zu versteuernde Einkommen i. S. d. §§ 7 und 8 KStG kommt nach neuem Recht nicht mehr in Betracht, weil Einzelunternehmen und Personengesellschaften anders als Kapitalge...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.3 Besonderheiten bei Betriebsgrundstücken

Rz. 256 Nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung des § 99 Abs. 2 BewG gehörten Betriebsgrundstücke je nach dem Maß ihrer betrieblichen oder nicht betrieblichen Nutzung entweder in vollem Umfang zum Betriebsvermögen oder zum Grundvermögen bzw. land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Durch Art. 2 Nr. 7 ErbStRG wurde diese Regelung ersatzlos gestrichen; nach der Begründu...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.3 Offenlegung des Umlaufvermögens in Abhängigkeit von Rechtsform und Unternehmensgröße

Rz. 32 Zu den nach § 325 HGB offenlegungspflichtigen Unterlagen rechnet in allen Fällen die Bilanz. Allerdings bestehen größenabhängige Erleichterungen für bestimmte Kapitalgesellschaften und den über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften. Während große Gesellschaften dazu verpflichtet sind, eine ungekürzte Bilanz offenzulegen, genügt es nach § 326 HGB bei...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.1 Zusammensetzung des Umlaufvermögens nach § 266 Abs. 2 HGB

Rz. 18 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz vor:mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.6 Wechsel der Vermögensart

Rz. 13 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, entscheidet sich nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag des Zugangsjahrs. Ändert sich der betriebliche Zweck eines Vermögensgegenstands, ist es erforderlich, die ursprüngliche Zuordnung zu einer der Vermögenskategorien zu korrigieren und einen zunächst dem Anlagevermögen zugewiesenen Vermöge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Verstoß gegen die Behaltensfrist nach § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG (2011)

Ein Verstoß gegen die Behaltensfrist des § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG i.d.F. v. 1.7.2011 liegt dann vor, wenn i.R.d. Ausgliederung eines geerbten Einzelunternehmens in eine GmbH neben Geschäftsanteilen zusätzlich eine Forderung gegen die GmbH als Gegenleistung eingeräumt wird. FG Münster v. 25.2.2025 – 3 K 2046/23 Erb, Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 20/25mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 1 Begriff und Zielsetzung der Bilanzanalyse

Rz. 1 Der Jahresabschluss ist – zusammen mit dem in jüngster Zeit immer wichtiger werdenden Lagebericht – für externe Interessenten ein zentrales, oft sogar das einzige Instrument zur Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage von Unternehmen.[1] Bei Nichtkapitalgesellschaften besteht er aus der Bilanz und GuV,[2] bei Kapitalgesellschaften tritt der Anhang hinzu.[3] Von mit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungs- und Vorbehaltsn... / 1. Zuwendungsnießbrauch an einem Einzelunternehmen

Bei Einräumung eines Nießbrauchs an einem Einzelunternehmen erstreckt sich der Nießbrauch auf alle Unternehmensgegenstände. Der das Unternehmen betreibende Nießbraucher erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, unabhängig davon, ob der Nießbrauch unentgeltlich oder entgeltlich zugewendet oder i.R. einer Betriebsübertragung vorbehalten worden ist (BFH v. 3.12.2015 – IV R 43/13, B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungs- und Vorbehaltsn... / 2. Unternehmensübertragung unter Vorbehaltsnießbrauch

Wird ein Einzelunternehmen unter Vorbehalt des Nießbrauchs unentgeltlich auf einen Abkömmling übertragen, stellt sich die Frage, ob es sich um eine Übertragung i.S.v. § 6 Abs. 3 EStG mit zwingend vorgeschriebener Buchwertfortführung handelt. Hinsichtlich der Rechtsfolgen ist zwischen der Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (LuF-Betrieb) und eines gewer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Einzelunternehmen

Rz. 134 [Autor/Zitation] Bei einem Einzelkaufmann betrifft die Gewerbesteuer als Objektsteuer den Gewerbebetrieb. Sie lässt sich nach allgemeiner Auffassung zweifelsfrei und eindeutig dem Unternehmen zuordnen (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1587; Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 126 [9/2024]; Kirsch, Rechnungslegung, § 5 PublG Rz. 108 [7/2022]). Für die Bewertung latenter Steuern b...mehr

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ZErb 07/2025, Der digitale ... / I. Einleitung

Im ersten Teil dieses Aufsatzes wurde die bemerkenswerte Rechtsprechung des OLG Oldenburg, Urt. v. 30.12.2024 – 13 U 116/23 zur aktiven Nutzung eines Profils bei einem sozialen Netzwerk durch die Erben besprochen und diese Rechtsprechung auch aus österreichischer Perspektive untersucht. Es ist für die rechtsberatende Praxis begrüßenswert, dass das OLG Oldenburg anerkennt, das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3.2 Nachträgliche Anschaffungskosten in der Interimszeit

Tz. 53 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Fraglich erscheint, inwieweit nach dem stlichen Übertragungsstichtag entstehende nachträgliche AK bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses zu berücksichtigen sind. UE sind nachträgliche AK, die durch offene oder verdeckte Einlagen nach dem stlichen Übertragungsstichtag entstehen, bei der Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts grds nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beteiligungen an PersGes

Rn. 186a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bei Beteiligung an einer mitunternehmerischen PersGes ist die Beteiligung zwar stets BV des Beteiligten (§§ 15 Abs 1 Nr 2 EStG; § 16 Abs 1 Nr 2 EStG); sie erscheint aber im Gegensatz zum Ansatz in der HB in der StB als ergebnisbestimmendes WG nicht. Für die ertragsteuerliche Gewinnermittlung hat der Posten "Beteiligung an einer betrieblich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendung bei PersGes

Rn. 1658 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Beschränkung des Abzugs der betrieblichen Schuldzinsen führt bei PersGes bzw Mitunternehmerschaften auch in der geänderten Fassung zu einer Reihe offener Fragen und wirft hinsichtlich der Anwendung nicht unerhebliche Probleme auf. Nach dem Gesetzeswortlaut muss für die Ermittlung etwaiger Überentnahmen von der StB der PersGes ausgegang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einlagefähigkeit

Rn. 278 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Grundsatz: Einlagefähig sind nach dem Wortlaut des § 4 Abs 1 S 8 Hs 1 EStG nur WG. Mangels WG-Qualität nicht einlagefähig sind dagegen bloße Nutzungsvorteile (s Rn 279). Nutzungsrechte dinglicher ebenso wie obligatorischer Natur sind dagegen selbstständige (immaterielle) WG und als solche grds auch einlagefähig (s Rn 279a, grundlegend BFH v...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Normadressaten

Rz. 13 [Autor/Zitation] Bei § 340m Abs. 1 Satz 2 handelt es sich um ein Sonderdelikt, durch das der Täterkreis des § 331 (nicht auch der §§ 331a, 332, 333) erweitert wird. Die Strafnorm des § 331 richtet sich grds. an die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder des AR einer KapGes. sowie an die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder an die vertretungsbe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vereinfachte Gliederung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 PublG dürfen Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute in ihrem JA die GuV nach den für ihr Unternehmen geltenden Bestimmungen aufstellen (s. ausführlich hierzu § 5 Rz. 253). Die Erleichterung darf über die Verweisung in § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 PublG entsprechend in deren KA angewendet werden. Das Wahlrecht beschränkt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Betriebliche Versorgungsrente

Rn. 7 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Eine betriebliche Versorgungsrente liegt vor, wenn aus betrieblichen Gründen als Gegenleistung für frühere im Betrieb erbrachte Leistungen eine Versorgungsrente gezahlt wird (BFH BFH/NV 1998, 835). Sie kommt vor allem bei PersGes vor, ausnahmsweise auch bei Einzelunternehmen (BFH BStBl II 1978, 301). Wurde eine Versorgungsrente einem Familien...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Pe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nicht nach § 1 PublG zur Rechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen

Rz. 46 [Autor/Zitation] Die Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 HGB sind für den JA des MU zum einen dann nicht bindend, wenn das MU nur nach allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätzen (§§ 238–263 HGB) Rechnung zu legen hat, mithin also ein Unternehmen vorliegt, das nicht nach § 1 PublG zur Rechnungslegung verpflichtet ist (bspw. nicht haftungsbeschränkte Personenhandelsg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsnachfolge/Umwandlung

Rn. 1658b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Kommt es zu einer Rechtsnachfolge/Umwandlung, so stellt sich die Frage, wie sich diese auf den periodenübergreifenden steuerlichen Tatbestand des § 4 Abs 4a EStG auswirkt. Können oder müssen die Über- bzw Unterentnahmen der Vorjahre fortgeschrieben werden? Unentgeltliche Übertragung Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmerantei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Prüfungspflicht

Rz. 67 [Autor/Zitation] Tatbestandsvoraussetzung ist das Vorliegen einer handelsrechtlichen Pflichtprüfung (Altenhain in HKMS3/4, § 332 HGB Rz. 2 [9/2024]; Grottel/Hoffmann in Beck BilKomm.14, § 332 HGB Rz. 2). Rz. 68 [Autor/Zitation] Unstrittig ist, dass gesetzliche JA und Konzernabschlussprüfungen nach § 316 in den Anwendungsbereich fallen. Rz. 69 [Autor/Zitation] Zu beachten i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 680 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 5 Abs 2 EStG verlangt ("ist") einen Bilanzansatz für entgeltlich erworbene – körperlich nicht greifbare – immaterielle WG des AV. Im Umkehrschluss ist bei nicht entgeltlichem Erwerb die Bilanzierung ausgeschlossen. Die Vorschrift hatte bis zur Gültigkeit des BilMoG nur klarstellende Bedeutung, denn über § 5 Abs 1 S 1 EStG aF ("Maßgeblichk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Aufgabe des Betriebs

Tz. 42 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb aufgegeben worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2025 Rn 18.06). Eine Betriebsaufgabe erfordert nach R 16 Abs 2 EStR 2012 eine Willensentsch oder Handlung des Stpfl, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Heilung (Satz 2 und 3)

Rz. 19 [Autor/Zitation] § 10 Satz 2 PublG stimmt mit der entsprechenden Regelung des AktG überein. Es ergeben sich insoweit keine Besonderheiten. Eine Heilungsmöglichkeit gibt es nur dann, wenn der Mangel in der Person des Abschlussprüfers liegt. Die Heilung tritt durch Zeitablauf ein (auch wenn der Nichtigkeitsgrund fortbesteht). Hiervon zu unterscheiden ist die präventive Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zur Erklärung verpflichtete Personen

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Beurteilung, ob die Größenkriterien erfüllt sind, muss grds. durch die gesetzlichen Vertreter des MU erfolgen. Die Mitteilungspflicht des § 12 Abs. 2 PublG richtet sich daher grds. an diese Personen. Bei einem Einzelunternehmen als MU ist hierbei gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 PublG regelmäßig der Inhaber des Unternehmens gemeint. Hat der Einzelkaufmann se...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 15 [Autor/Zitation] Der sachliche Geltungsbereich des § 319b ist eng an den sachlichen Geltungsbereich des § 319 angelehnt (s. § 319 Rz. 8 ff.). § 319b Abs. 1 findet nach seinem Wortlaut unmittelbar auf "Abschlussprüfungen" Anwendung. Darunter fallen nach der systematischen Verortung im Dritten Unterabschnitt des zweiten Abschnitts des Dritten Buches des HGB alle Pflichtp...mehr