Fachbeiträge & Kommentare zu Einzelunternehmen

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§ 17 Auflagenanordnungen / 3. Testamentsvollstreckung mit Kombination aus Treuhand- und Vollmachtslösung

Rz. 81 Bei der Vollmachtslösung[99] führt der Testamentsvollstrecker das Unternehmen im Namen der Erben als Bevollmächtigter. Es sind die Erben, die persönlich für die Geschäftsverbindlichkeiten haften. Die Verbindlichkeiten sind dann keine Nachlassverbindlichkeiten, sondern Eigenverbindlichkeiten der Erben. Zu deren Begründung bedarf der Testamentsvollstrecker daher ebenfal...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / d) Weisungsgeberlösung

Rz. 228 Nach der Weisungsgeberlösung gibt der Testamentsvollstrecker das Einzelunternehmen gem. § 2217 BGB frei und behält sich im Innenverhältnis die Entscheidungsbefugnis vor.[278] Dies setzt entweder eine entsprechende Ermächtigung durch den Erblasser oder eine Einigung mit den Erben voraus.[279] Die Erben sind Inhaber des Handelsgeschäfts und werden in das Handelsregiste...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / aa) Allgemeines

Rz. 237 Soll der Testamentsvollstrecker längerfristig die Beteiligung eines voll haftenden Gesellschafters verwalten, kommt nur die Verwaltungsvollstreckung bzw. Dauertestamentsvollstreckung infrage. Zur Vereinfachung wird im Folgenden nur noch von Verwaltungsvollstreckung gesprochen, die nachstehend dargestellten Grundsätze beziehen sich jedoch sowohl auf die Verwaltungsvol...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 2. Verwaltungsvollstreckung/Dauertestamentsvollstreckung

a) Allgemeines Rz. 214 Soll der Testamentsvollstrecker längerfristig das Einzelunternehmen verwalten, kommt nur die Verwaltungsvollstreckung bzw. Dauertestamentsvollstreckung infrage. Zur Vereinfachung wird im Folgenden nur noch von Verwaltungsvollstreckung gesprochen, die nachstehend dargestellten Grundsätze beziehen sich jedoch sowohl auf die Verwaltungsvollstreckung als au...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / II. Spannungsverhältnis zwischen Erbrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht

Rz. 207 Problematisch ist, dass der Testamentsvollstrecker gem. §§ 2206, 2207 BGB aufgrund der nur auf den Nachlass beschränkten Verpflichtungsbefugnis außerstande ist, eine persönliche Haftung der Erben zu begründen. Hingegen haftet der Inhaber eines Einzelunternehmens nach den Grundsätzen des Handels- und Gesellschaftsrechts gem. §§ 22, 25, 27 HGB ebenso wie der persönlich...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 6. Nießbrauch am Personengesellschaftsanteil

Rz. 177 Die Bestellung des Nießbrauchs am Personengesellschaftsanteil ist nach h.M. zulässig.[181] Voraussetzung für die Zulässigkeit ist jedoch stets die Zustimmung der Mitgesellschafter, die entweder im Gesellschaftsvertrag oder ad hoc erteilt werden kann.[182] Rz. 178 Bei der Anordnung eines Nießbrauchs am Personengesellschaftsanteil sollte genau differenziert werden, um w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Vermögens- (Abs 1) und Firmenübernehmer (Abs 2) sind juristisch keine Rechtsnachfolger iSd § 727, weil sie neben dem früheren Inhaber des Vermögens und der Firma als Gesamtschuldner haften (BGH NJW 57, 420, für den Vermögensübernehmer; ThoPu/Seiler § 729 Rz 1). Der kraft Gesetzes eintretende Schuldbeitritt des Übernehmers wird dem Fall der privativen Schuldnachfolge in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachträglicher Wegfall von vertraglichem Ausschluss oder Unwahrscheinlichkeit einer Vermögensminderung

Rn. 33 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Wird nachträglich zu einem späteren Bilanzstichtag entweder der Vertrag über den Ausschluss der Vermögensminderung geändert bzw eine Umwandlung in eine OHG oder ein Einzelunternehmen durchgeführt oder die Unwahrscheinlichkeit der Vermögensminderung beseitigt (bei der hier vertretenden Gesetzesinterpretation nur selten möglich, zB bei wertlos we...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 265 Sowohl der Erblasser als auch der Testamentsvollstrecker sollte zumindest die steuerrechtlichen Grundzüge der Testamentsvollstreckung kennen. Neben der Frage, wer Steuerschuldner ist, stellt sich im Zusammenhang mit der Durchführung der Testamentsvollstreckung regelmäßig die Frage, welche steuerrechtlichen Verpflichtungen auf den Testamentsvollstrecker zukommen. Dabe...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Anwendbarkeit der Begünstigungen auf das Betriebsvermögen

Rz. 187 Die Betriebsvermögensbegünstigungen sind dem Grunde nach auf das sog. begünstigungsfähige Unternehmensvermögen anwendbar. Begünstigungsfähig ist inländisches bzw. in einem Mitgliedstaat des EU- bzw. EWR-Raums gelegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Betriebsvermögen beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs (Einzelunternehmen) oder Teilbetriebs, einer ...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / cc) Vollmachtslösung

Rz. 241 Die Vollmachtslösung sieht vor, dass der Testamentsvollstrecker im Namen der Gesellschaftererben handelt. Sowohl im Hinblick auf die Zulässigkeit als auch im Hinblick auf die Bedenklichkeit der Vollmachtslösung gelten die Ausführungen zum Einzelunternehmen (Rdn 222 ff.) entsprechend. Rz. 242 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 20.46: Anordnung de...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / c) Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich

Rz. 13 In vielen Fällen sind Umwandlungsmaßnahmen erforderlich, wenn der Unternehmer Testamentsvollstreckung anordnen möchte. Auch im unternehmerischen Bereich hat die Testamentsvollstreckung eine sehr hohe Bedeutung.[6] Denn häufig verfügt der testamentarisch vorgesehene Nachfolger noch nicht über die erforderliche Erfahrung oder benötigt noch etwas Zeit, um sich in die Unt...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zustellung/Hemmung der Verjährung.

Rn 18 Gem § 204 I Nr 7 BGB ist die Rechtsfolge der Hemmung der Verjährung von der Zustellung des Antrags auf Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens abhängig. Bei dem selbstständigen Beweisverfahren handelt es sich um einen abgekoppelten, eigenständigen u vorweggenommenen Teil eines etwa nachfolgenden Hauptsacheprozesses, nach dessen Beendigung angeordnet werden kann...mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / 1. Überblick

Rz. 76 Die Testamentsvollstreckung über Unternehmensbeteiligungen ist für Kapitalgesellschaftsanteile seit Langem anerkannt[88] und mittlerweile auch für Kommanditbeteiligungen.[89] Hinsichtlich der persönlich haftenden Gesellschafter ist die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung jedoch bis heute aufgrund der Unvereinbarkeit von Erbrecht und Handels- und Gesellschaftsrech...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Bruttoverwaltungsvermögenstest

Rz. 191 Vor einer Aufteilung des Betriebsvermögens in zu begünstigendes Produktivvermögen und nicht zu begünstigendes Verwaltungsvermögen ist der Bruttoverwaltungsvermögenstest gem. § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG durchzuführen. Danach ist der Wert des begünstigungsfähigen Vermögens des Unternehmens vollständig nicht zu begünstigen, wenn das Verwaltungsvermögen mindestens 90 % des ...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / II. Haftung

Rz. 23 Führt der Erbe (auch als Mit-, Vor- oder Nacherbe) eines einzelkaufmännischen Handelsgeschäfts dieses fort, haftet er gem. § 27 Abs. 1 HGB für Geschäftsschulden des Erblassers unter der alten Firma mit seinem gesamten Vermögen in entsprechender Anwendung von § 25 HGB; dies gilt auch, wenn die Fortführung mit Nachfolgezusatz gem. §§ 22 Abs. 1 S. 1, 25 Abs. 1 S. 1 HGB e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerbe in Erfüllung einer rechtsgeschäftlichen Bedingung (Alt. 2)

Rz. 231 [Autor/Stand] Auch hier ist lediglich der Erwerb des Dritten Gegenstand der Besteuerung. Die ursächliche Bedingung muss allerdings nicht im Rahmen einer (Auflagen-)Schenkung vereinbart, sonden kann auch Bestandteil eines sonstigen Rechtsgeschäfts zwischen anderen Personen sein. Ob die ausbedungene Leistung in diesem (Deckungs-)Verhältnis synallagmatisch, konditional ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erwerb einer Beteiligung (Satz 1)

Rz. 505 [Autor/Stand] Nach § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG [2] gilt der Erwerb einer Beteiligung an vermögensverwaltenden Personengesellschaften als anteiliger Erwerb der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens. Umkehrschließend beschränkt sich der Anwendungsbereich des § 7 Abs. 5 ErbStG somit auf Beteiligungen an mitunternehmerischen Personengesellschaften i.S.d. § 97 Abs. 1 N...mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / 4. Weitgehende Testamentsvollstreckung über Kommanditanteile

Rz. 84 Betreffend Kommanditbeteiligungen besteht das bereits zuvor skizzierte Spannungsverhältnis im Hinblick auf die persönliche (sog.) "Innenseite" der Kommanditbeteiligung. Diese umfasst insbesondere das Stimmrecht und die Verwaltungsrechte der Kommanditisten. Über die vermögensrechtliche (sog.) "Außenseite" der Kommanditbeteiligung kann der Erbe nur mit Zustimmung des Te...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / d) Rentenvermächtnis

Rz. 119 Möchte der Unternehmer vermächtnisweise seine Angehörigen absichern und deren Versorgung sicherstellen, ohne ihnen Mitwirkungsrechte bzw. Entscheidungsbefugnisse am Einzelunternehmen zu gewähren, kommt die Anordnung eines Rentenvermächtnisses infrage. Mit einem solchen werden dem Bedachten periodisch wiederkehrende gleichbleibende Leistungen in Geld oder vertretbare ...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Gehören zum Vermögen des Testators Unternehmensbeteiligungen oder führt er ein (kaufmännisches) Einzelunternehmen, sind bei den Nachfolgeüberlegungen und der Gestaltung der Verfügungen von Todes wegen nicht nur die erbrechtlichen und steuerlichen Vorgaben, sondern auch handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen in den Blick zu nehmen. Die Verfügung von Todes wegen...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 2. Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 14 Mehrere Personen können sich unmittelbar oder mittelbar in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zwecks zusammenschließen. Rz. 15 Personengesellschaften fußen maßgeblich auf dem individuellen Beitrag des einzelnen Gesellschafters. Daher ist die Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft vor...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / III. Registerrecht

Rz. 27 Aus § 29 HGB folgt die Verpflichtung für jeden Kaufmann, die Firma, den Ort und die inländische Geschäftsanschrift der Handelsniederlassung bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet, zum Handelsregister anzumelden.[38] Ferner sind Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnort des Inhabers des Unternehmens erforderlich (§§ 24 Abs. 1 und 40 Nr....mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 4. Teilungsanordnung

Rz. 133 Die Teilungsanordnung betrifft die Nachlassverteilung unter bestimmten Miterben mit feststehenden Erbteilen. Sie verändert weder die Größe der Erbteile der einzelnen Miterben noch deren Wert und wirkt erst bei der Auseinandersetzung.[129] Nachlassgegenstände, die durch Teilungsanordnung einzelnen Miterben zugewiesen werden, sind daher wertmäßig auf deren Erbteil anzu...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 6. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Rz. 116 Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sind oftmals bereits zu Lebzeiten des Erblassers mit dessen Vermögensangelegenheiten betraut. Sie eignen sich daher besonders gut als Testamentsvollstrecker. Auch die berufsrechtlichen Regelungen sind zwar zu beachten, stehen der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker jedoch nicht entgegen.[135] Rz....mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 7. Notare

Rz. 119 Notare (und Notarvertreter, vgl. § 41 Abs. 2 BNotO) können grundsätzlich und ohne Genehmigung der Dienstaufsichtsbehörde (§ 8 Abs. 4 BNotO) Testamentsvollstrecker sein.[139] Die Führung eines Einzelunternehmens als Testamentsvollstrecker oder die Verwaltung eines Gesellschaftsanteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Personengesellschaft bedarf jedoch ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.1 Übersicht über die Regelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG (bis Vz 2023)

Rz. 145 Nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG war die Regelung über die Zinsschranke nicht anwendbar, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilig zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 wird nicht mehr auf eine Konzernangehörigkeit abgestellt, sondern auf Beziehungen zu nahestehenden Personen. Die folgenden Ausführungen zum Begriff des Konzerns sind aber noch für § 8a Abs. 3 KStG a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2 Rechtstatsachen

Rz. 18 Den Tatsachen stehen sog. Rechtstatsachen im außersteuerlichen Bereich gleich. Die Ungewissheit kann sich deshalb auch auf präjudizielle Rechtsverhältnisse beziehen, die Voraussetzung für die Erfüllung des steuerlichen Tatbestands sind.[1] Beruht die Ungewissheit darauf, dass das Bestehen oder Nichtbestehen eines (zivilrechtlichen, verwaltungsrechtlichen) Rechtsverhäl...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine neue Zinsfestsetzung nach Übergang von der Zusammen- zur Einzelveranlagung

Leitsatz 1. Der Antrag auf Änderung der Veranlagungsform von Ehegatten ist ein rückwirkendes Ereignis, so dass für Zwecke der Zinsfestsetzung die in § 233a Abs. 2a, 7 der Abgabenordnung (AO) getroffenen Regelungen anzuwenden sind. 2. Eine Festsetzung von Nachzahlungszinsen, die ursprünglich aufgrund eines Einkommensteuer-Zusammenveranlagungsbescheids ergangen war, bleibt auch dann unverändert gegenüber beiden Eheleuten bestehen, wenn der Zusammenveranlagungsbescheid aufgehoben und durch Einzelver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7.2 Verfall des Zins- und EBITDA-Vortrags bei einem Einzelunternehmen

Rz. 189 Für einen Einzelunternehmer sowie Körperschaften, die nicht unter § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 KStG fallen, verfallen Zins- und EBITDA-Vorträge bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs. Unter "Betrieb" ist derselbe Betrieb zu verstehen wie in § 4h Abs. 1 EStG (Rz. 25). Dieser Betrieb muss übertragen oder aufgegeben werden. Rz. 189a Aufgabe des Betriebs bedeutet, dass die wesen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.3.1 Regelung für Wirtschaftsjahre, die vor 2024 beginnen

Rz. 64 Die Regelung über eine fehlende Konzernzugehörigkeit ist durch Gesetz v. 22.12.2023[1] durch Verweis auf § 1 Abs. 2 AStG neu gestaltet worden. Die bisherige Regelung ist nach § 52 Abs. 8b EStG weiter anwendbar für Wirtschaftsjahre, die nach dem 14.12.2023 beginnen und vor dem 1.1.2024 enden. In der für diesen Zeitraum geltenden Fassung war § 1 Abs. 1 S. 1 AStG nicht a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.3 Konzernzugehörigkeit, Abs. 3 S. 4 (bisher S. 5, 6)

Rz. 154 § 4h Abs. 3 S. 5, 6 EStG definiert, wann ein Betrieb zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 ist S. 6 ersatzlos gestrichen worden, während der bisherige S. 5 zu S. 4 geworden ist.[1] Diese Regelung ergänzt bis Vz 2023 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG, wonach die Zinsschranke nicht anwendbar ist, wenn der Betrieb nicht (oder nur anteilsmäßig) zu einem Konzern gehört (Rz. 64...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.6 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 589 Betriebsausgaben können bereits in einem Zeitpunkt anfallen, in dem der Organismus "Betrieb" als Einkunftsquelle noch nicht entstanden (vorab entstandene oder vorweggenommene Betriebsausgaben) oder bereits weggefallen (aufgegeben) ist. § 6 EStDV steht dem nicht entgegen; diese Vorschrift beschränkt lediglich den Betriebsvermögensvergleich als Gewinnermittlungsart auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.1 Begriff der Bilanzänderung

Rz. 456 Bilanzänderung bedeutet, dass ein handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässiger (richtiger) Bilanzansatz durch einen anderen handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässigen Bilanzansatz ersetzt wird. Sie setzt grundsätzlich ein Wahlrecht des Stpfl. voraus, das durch die Bilanzänderung anders, als es in der ursprünglichen Bilanz der Fall war, ausgeübt werden soll. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.2 Überentnahmen als Bemessungsgrundlage

Rz. 629 Nach § 4 Abs. 4a S. 1 EStG sind Schuldzinsen insoweit bei der Gewinnermittlung nicht abziehbar, als Überentnahmen getätigt worden sind. Die Regelung ist nur anwendbar auf Schuldzinsen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst sind. Diese Zinsen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Überentnahmen) als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben eingestuft. Sind Zi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.4.1.3 Übersicht über die Regelung

Rz. 72c Das Gesetz fordert damit, dass der inländische Betrieb im gleichen Verhältnis finanziert wird wie der Durchschnitt des Konzerns. Unterschiede im Aufgabenbereich, die eine unterschiedliche Finanzierungsstruktur erforderlich machen können, werden damit nicht berücksichtigt. Es wird nicht auf eine angemessene oder betriebswirtschaftlich notwendige oder sinnvolle oder ma...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.10 Versicherungen

Rz. 222 Versicherungen gehören zum Betriebsvermögen, wenn sie betrieblich veranlasst sind, also ein betriebliches Risiko abdecken; sie gehören zum Privatvermögen, wenn sie Vorsorge für ein privates Risiko treffen. Nicht entscheidend ist, welche Aufwendungen oder Schäden bei Eintritt des Versicherungsfalls vom Versicherer zu ersetzen sind. Stammt das versicherte Risiko aus de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.7 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 166 Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alle Wirtschaftsgüter, die sich nicht in einer Sache (als stofflichem Substrat) manifestiert haben. Es handelt sich um Rechte (mit der Ausnahme der grundstücksgleichen Rechte, die als Sachen behandelt werden) und nicht rechtlich gesicherte vermögenswerte Positionen. Geldforderungen sind an sich immaterielle Wirtschaftsgüter i. d. S....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.4.2.2 Korrektur des Eigenkapitals

Rz. 80 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 4–7 EStG enthält Sonderregelungen für den Ansatz des Eigenkapitals bzw. der Bilanzsumme; dadurch sollen Verzerrungen vermieden werden. Wesentlich ist dabei, dass nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8 EStG für den Eigenkapitalvergleich der Abschluss des Konzerns und der des inländischen Betriebs nach den Regeln eines Konzernabschlusses aufz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.2 Persönlicher und sachlicher Regelungsbereich

Rz. 365 In persönlicher Hinsicht erfasst werden alle ESt-Subjekte. Ist der Stpfl. an einer Personengesellschaft beteiligt und verbringt diese Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut in das Ausland, ist dieser Vorgang (anteilig) den Gesellschaftern zuzurechnen, da die Personengesellschaft im internationalen Steuerrecht als "transparent" behandelt wird. Sind an der Personenges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.13 Organschaftliche Ausgleichszahlungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 9 EStG)

Rz. 850 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben sind auch organschaftliche Ausgleichszahlungen, die an Minderheitsgesellschafter geleistet werden.[1] Die Vorschrift dient der Klarstellung. Es ist systematisch zweifelhaft, ob Ausgleichszahlungen überhaupt dem Grunde nach Betriebsausgaben sind; als Leistungen an Anteilseigner können sie auch als Gewinnverwendung eingeordnet werden....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 4.2.2 Kleine Gesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften (Größenklassen) dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen, in der nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.[1] Aber auch kleine Kapitalgesellschaften müssen die Posten in der Bilanz hinreichend aufgliedern.[2] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 3 Gliederung des Jahresabschlusses: Mindestausweis

Aus den Grundsätzen der Vollständigkeit und der Klarheit ergeben sich für die Gliederung des Jahresabschlusses für Unternehmen aller Rechtsformen allgemein folgende Mindestanforderungen:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 1 Gliederungsbestimmungen für alle Unternehmen

Allgemein ist für alle Unternehmen, also für Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften,[1] bestimmt, dass sie eine das Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellende Bilanz und eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge in einer Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen haben.[2] Die Kaufleute, die verpflichtet s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.10 Beendigung der gewerblichen Betätigung

Rz. 204 Im Bereich der Ertragsteuern gehören auch Gewinne und Verluste, die anlässlich der Beendigung der gewerblichen Betätigung entstehen, zu den gewerblichen Einkünften. Das bestätigt der Wortlaut des § 16 Abs. 1 S. 1 EStG ausdrücklich. Diese Erkenntnis (§ 16 EStG Rz. 1) soll allerdings für die GewSt bei natürlichen Personen und Personengemeinschaften nicht gelten (§ 16 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.4 Stille Gesellschaft

Rz. 249 Stiller Gesellschafter ist, wer am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Einlage beteiligt ist (§ 230 HGB). Die Einlage ist so zu leisten, dass sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht und muss in bilanzierungsfähigen Vermögenswerten bestehen.[1] Dienstleistungsverpflichtungen allein können mangels Bilanzierungsfähigkeit eine stille Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.3 Gewerbliches Unternehmen oder Gewerbebetrieb

Rz. 17 Was mit dem Begriff "gewerbliches Unternehmen" in Abs. 1 Nr. 1 gemeint ist, ist dem Gesetzeswortlaut unmittelbar nicht zu entnehmen. Erst die Gesamtsystematik des Gesetzes erschließt, dass mit "gewerblichem Unternehmen" das gewerblich tätige Einzelunternehmen, der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers, gemeint ist (Rz. 5). Rz. 18 Dem stellt Abs. 1 Nr. 2 den Gesamtberei...mehr