Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.4 Auswirkungen der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

Rz. 13 Zu einer weiteren Besonderheit der Beitragstragung führt die wegen des gewährten Versicherungsschutzes gebotene Mindestbeitragsbemessungsgrundlage des § 163 Abs. 8 (wegen des Berechnungsvorgangs vgl. § 2 Abs. 1 Beitragsverfahrensverordnung). Da gemäß § 163 Abs. 8 (Fassung ab 1.4.1999; damals nur im Falle eines Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit) bei Arbeitne...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 4.4.1 Einnahmen

Zunächst müssen in die Gesamtabrechnung sämtliche Einnahmen aufgenommen werden, also auch Zinseinnahmen, Miet- oder Pachteinnahmen sowie geleistete Versicherungszahlungen.[1] Ebenfalls sind in der Jahresgesamtabrechnung sämtlich eingenommene Hausgelder und geleistete Beiträge (z. B. auf beschlossene Sonderumlagen) darzustellen.mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 2.1.1 Einnahmen

2.1.1.1 Hausgelder Die wichtigste Einnahmequelle stellen die von den Wohnungseigentümern zu leistenden Hausgeldvorschüsse dar. Gleichwohl müssen sie nicht zwingend im Wirtschaftsplan dargestellt werden, weil sie sich aus der Summe der nach den Einzelwirtschaftsplänen unter Saldierung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben von den Wohnungseigentümern zu zahlenden Hausgel...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 4.5.4 Periodenfremde Einnahmen und Ausgaben

4.5.4.1 Jahresübergreifende Sonderumlage Wird eine Sonderumlage im Jahr 1 erhoben, kommt sie jedoch erst im Jahr 2 zur Verwendung, ist sie im Jahr 1 als Einnahme darzustellen. Zu beachten ist, dass diese Hausgeldeinnahme wie die übrigen Hausgeldeinnahmen abrechnungsneutral ist und nicht in den Jahreseinzelabrechnungen unter den Wohnungseigentümern ausgeschüttet werden darf. D...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 4.3 Grundsatz der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Die Jahresabrechnung ist in Form einer Gegenüberstellung aller tatsächlich in der jeweiligen Wirtschaftsperiode getätigten Ausgaben sowie erzielten Einnahmen zu fertigen.[1] Die Jahresabrechnung ist demnach keine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Bilanzmäßige Darstellungen haben in Jahresabrechnungen nichts zu suchen.[2] Dies gilt weiterhin auch nach Inkrafttreten des ...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 4.5.1 Heizkosten

Zwei wesentliche Aspekte sind bei der Verteilung der Heizkosten in der Jahresabrechnung zu berücksichtigen: In der Jahresabrechnung sind die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben darzustellen.[1] § 4 Abs. 1 HeizkostenV ordnet die Erfassung des anteiligen Verbrauchs der Wohnungseigentümer an. Konsequenz für die Darstellung in der Jahresabrechnung: Die tatsächlich getätigten Ausgab...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 2.1.1.4 Nutzungsentgelte

Bei Nutzungsentgelten bzw. Einnahmen aus der Benutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen, wie insbesondere Waschmarken, ist stets zu prüfen, ob diese der Erhaltungsrücklage zuzuführen sind, um die Betriebsbereitschaft der Einrichtungen finanzieren zu können. Sie sind dann nicht im Einnahmen-/Ausgabenteil des Wirtschaftsplans zu berücksichtigen, da sie gerade nicht ausgeschütt...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 2.2.3 Zuführungen zur Erhaltungsrücklage

Da die Zuführungen zur Erhaltungsrücklage keine Ausgaben oder sonstigen Kosten, sondern Einnahmen der Gemeinschaft darstellen, sind diese auch nicht als Kostenposition im Wirtschaftsplan aufzuführen.[1] Allerdings begründet eine dennoch vorgenommene Darstellung als Kostenposition keine Anfechtungsklage mehr. Gerade solche Klagen, die allein wegen formeller Mängel des Wirtsch...mehr

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Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.9 Abrechnung

Da die Sonderumlage eine Ergänzung bzw. einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan darstellt, ist über sie ebenso wie über den Wirtschaftsplan in der Jahresabrechnung und nicht gesondert abzurechnen.[1] Die von den Wohnungseigentümern zu einer beschlossenen Sonderumlage geleisteten Zahlungen sind als Einnahmen darzustellen, was auch für mehrjährige Sonderumlagen gilt. Die nicht verb...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 4.5.4.4 Versicherungsleistungen

Entsprechendes gilt bezüglich jahresübergreifender Versicherungsfälle. Ereignet sich im Jahr 2025 ein Leitungswasserschaden, der erst im Folgejahr von der Versicherung reguliert wird, müssen die im Jahr 2025 entstandenen und verausgabten Erhaltungskosten in die Jahresabrechnung 2025 aufgenommen werden. Erfolgt dann im Jahr 2026 die Erstattung seitens der Versicherung, wird d...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 2.1.1.3 Darlehensauszahlung

Als Finanzierungsinstrument kommt auch eine Kreditaufnahme der GdWE infrage. Einnahmen in Form von Darlehensauszahlungen sind dann im Wirtschaftsplan darzustellen, soweit die GdWE bereits ein Darlehen aufgenommen hat und in der Wirtschaftsperiode ein entsprechender Geldfluss erfolgt bzw. in der Wirtschaftsperiode die Darlehensaufnahme unter entsprechendem Geldfluss erfolgen ...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 2.1 Bestandteile des Einzel-/Gesamtwirtschaftsplans

Nach § 28 Abs. 1 WEG muss der Wirtschaftsplan die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, die anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Kostentragung, die Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zu der in § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG vorgesehenen Erhaltungsrücklage und ggf. die Beitragsleistungen zu weiter gebildeten Rücklagen enthalten. Positionen des Wirtschaftsplans Der W...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 2.1.1.5 Zinseinnahmen

Zinseinnahmen sind stets als Einnahmen auszuweisen. Erzielt die GdWE etwa Einnahmen aus der Verzinsung des gemeinschaftlichen Girokontos, sind diese entsprechend im Einnahmenteil des Wirtschaftsplans zu berücksichtigen und darzustellen. Entstammen sie aus der verzinslichen Anlage der Erhaltungsrücklage, ist zu differenzieren, ob eine Ausschüttung an die Wohnungseigentümer ge...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 4.5.4.3 Hausgeldirritationen

Praxis-Beispiel Periodenfremde Zahlung Seitens eines Wohnungseigentümers wurde die Hausgeldzahlung für Januar 2026 bereits im Dezember 2025 geleistet. Diese Zahlung ist in der Jahresgesamtabrechnung 2025 zu berücksichtigen, da sie in diesem Jahr tatsächlich geleistet wurde. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Hausgeldzahlung für Dezember 2025 erst im Januar 2026 geleist...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 4.5 Verhältnis Gesamt- zu Einzelabrechnungen

Aus der Jahresgesamtabrechnung leitet sich als notwendiger Bestandteil die Einzelabrechnung ab, indem das Ergebnis auf die Wohnungseigentümer aufgeteilt wird. Die Einzelabrechnungen sind insoweit von maßgeblicher Bedeutung für die nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG durch Beschluss festzusetzenden Nachschüsse bzw. Beitragsanpassungen. Allerdings lassen sich die Einzelabrechnungen ni...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 2.1.1.1 Hausgelder

Die wichtigste Einnahmequelle stellen die von den Wohnungseigentümern zu leistenden Hausgeldvorschüsse dar. Gleichwohl müssen sie nicht zwingend im Wirtschaftsplan dargestellt werden, weil sie sich aus der Summe der nach den Einzelwirtschaftsplänen unter Saldierung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben von den Wohnungseigentümern zu zahlenden Hausgeldern ergeben.[1] U...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 4.5.4.1 Jahresübergreifende Sonderumlage

Wird eine Sonderumlage im Jahr 1 erhoben, kommt sie jedoch erst im Jahr 2 zur Verwendung, ist sie im Jahr 1 als Einnahme darzustellen. Zu beachten ist, dass diese Hausgeldeinnahme wie die übrigen Hausgeldeinnahmen abrechnungsneutral ist und nicht in den Jahreseinzelabrechnungen unter den Wohnungseigentümern ausgeschüttet werden darf. Denn dann stünde sie zur Finanzierung der...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 2.1.1.2 Erträge aus Vermietung und Verpachtung

Erträge aus Vermietung und Verpachtung des gemeinschaftlichen Eigentums sind als Einnahmeposition zu berücksichtigen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich beim Mieter bzw. Pächter um einen Wohnungseigentümer oder einen gemeinschaftsfremden Dritten handelt.mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 2.1.1.6 Gemeinschaftliche Forderungen

Forderungen der Gemeinschaft darf der Verwalter nur dann in den Wirtschaftsplan aufnehmen, wenn mit ihrer Erfüllung während der Wirtschaftsperiode tatsächlich und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerechnet werden kann.[1] Im Übrigen sind Forderungen der GdWE in dem nach § 28 Abs. 4 WEG zu erstellenden Vermögensbericht darzustellen (siehe Kap. C.II.2.5.7.1).mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 4.5.4.2 Mehrjährige Sonderumlage

Grundsätzlich möglich ist auch die Erhebung einer mehrjährigen Sonderumlage, wenn bspw. eine größere Erhaltungsmaßnahme in Großanlagen in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird (siehe auch Kap. C.II.1.1.9). Praxisrelevant ist hier die Beantwortung der Frage, wann die Ausgaben, die über die Sonderumlage finanziert werden, abrechnungsrelevant werden. Hier wurde es für zuläs...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 4.9 Schlüssigkeit/Plausibilitätskontrolle

Die Jahresabrechnung ist stets nur dann ordnungsmäßig, wenn sie in sich schlüssig ist und einer Plausibilitätskontrolle standhält. Für eine schlüssige Jahresgesamtabrechnung reichen die Angaben von Anfangs- und Endstand der Gemeinschaftskonten sowie der nach Kostenarten aufgegliederten Einnahmen und Ausgaben aus. Stimmt die Addition der Salden von Anfangsstand und Endstand d...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 2.2 Bedeutung der Einzelwirtschaftspläne

Nach dem dualen System des § 28 Abs. 1 WEG sind die Einzelwirtschaftspläne von erheblicher Bedeutung für die Finanzverfassung der Gemeinschaft. Letztlich ergeben sich die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zu beschließenden Vorschüsse nämlich gerade aus den Einzelwirtschaftsplänen. Vermag man einen Verzicht auf die Erstellung von Einzelwirtschaftsplänen ausnahmsweise dann tolerieren...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 4.7.1 Grundsätze

Die GdWE ist zwar Unternehmerin i. S. d. Umsatzsteuergesetzes (UStG), weil sie Leistungen an die Wohnungs- und Teileigentümer erbringt. Nach § 4 Nr. 13 UStG sind jedoch die Leistungen der Gemeinschaft an die Eigentümer von der Umsatzsteuer befreit. Einzige Ausnahme nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG stellen Einnahmen aus Stellplatzvermietungen dar, die allerdings erst umsatzsteuerp...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 5.3 Bekanntmachung des Vermögensberichts

Das Gesetz schreibt in § 28 Abs. 4 Satz 2 WEG lediglich vor, dass der Vermögensbericht jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen ist. Wie dies geschieht, bleibt letztlich dem Verwalter überlassen. Da es sich auch bei der Pflicht zur Erstellung und Vorlage des Vermögensberichts um eine solche der GdWE handelt, deren Erfüllung im Innenverhältnis dem Verwalter zugewiese...mehr

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Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 2.3.3 Liquiditätsentnahmen

In der Praxis wird die Erhaltungsrücklage häufig bei Liquiditätsengpässen in Anspruch genommen. Dass dies ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, liegt bereits deshalb auf der Hand, weil es sich bei der Erhaltungsrücklage um zweckgebundenes Verwaltungsvermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.[1] Insoweit stellt auch eine lediglich vorübergehende Inanspruchnahme d...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.1 Organisation des DRSC

Rz. 2 Um den Aufgaben i. S. d. § 342 HGB nachkommen zu können, muss das DRSC bestimmte Anforderungen erfüllen. So ist gem. § 342 Abs. 1 Satz 2 HGB zu gewährleisten, dass die Empfehlungen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht. Die Finanzierung der Arbeit ...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 4.4.2 Ausgaben

Hiermit korrespondierend sind auch sämtliche in der abzurechnenden Wirtschaftsperiode getätigten Ausgaben darzustellen. Da sämtliche Ausgaben darzustellen sind, gilt dies auch für solche, die unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt wurden.[1] Dies gilt auch für solche Zahlungen, für die wegen fehlender Kontounterlagen oder Belege eine Prüfung der sachlichen...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 3.2 Liebhaberei bei schriftstellerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender oder künstlerischer Tätigkeit

Liebhaberei im Bereich der selbstständigen, insbesondere freiberuflichen Arbeit verwirklicht sich meist in schriftstellerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender[1] oder künstlerischer[2] Tätigkeit von Personen, die auf die Einnahmen hieraus nicht angewiesen sind, weil sie sonst ein gesichertes Einkommen aufzuweisen haben.[3] Dies gilt insbesondere für eine schriftstelle...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 7 Sonstige Einkünfte und Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

Die Grundsätze zur Liebhaberei sind auch auf sonstige Einkünfte und Spekulationsgewinne anzuwenden.[1] Rentenzahlungen: Bei der Beurteilung der Frage, ob der Steuerpflichtige beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung mit Einkunftserzielungsabsicht gehandelt hat, sind in die gebotene Prognose der insgesamt anfallenden steuerpflichtigen Einnahmen auch solche künftigen Re...mehr

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Liebhaberei – ABC / Übungsleiter

Sie können den sog. Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG übersteigende Aufwendungen abziehen, wenn ihre Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wird.[1] Danach sind bei steuerfreien Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfreibetrags damit zusammenhängende Aufwendungen insoweit abziehbar, als sie die Einnahmen übersteigen, wenn hinsichtlich der Tätigkeit ei...mehr

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Liebhaberei – ABC / Sportler

Auch für sie sind, wenn sie Verluste aus ihrer Tätigkeit geltend machen wollen, Feststellungen dazu zu treffen, ob sie eine Tätigkeit als aktiver Sportler mit nennenswerten Siegchancen begonnen und beendet haben oder beenden wollen; für den nach dieser Maßgabe festzustellenden Zeitraum sind die insgesamt erzielten und ggf. zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben festzustellen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 5.1 Überschusserzielungsabsicht

Die bei Verträgen unter fremden Dritten bestehende Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts ist im Fall der Übertragung eines Kapitalgesellschaftsanteils, für den der Zuwendende hohe Anschaffungskosten getragen hat, nicht alleine wegen eines Freundschaftsverhältnisses zwischen dem Zuwendenden und dem Empfänger als widerlegt anzusehen.[1] In die (Gesamt-)Bere...mehr

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Liebhaberei – ABC / Sporttrainer

Ihre Einkünfteerzielungsabsicht ist nicht schon deshalb zu verneinen, weil die Ausgaben die dem Übungsleiterfreibetrag[1] unterfallenden Einnahmen übersteigen. Die insoweit gebotene Totalgewinnprognose ist vielmehr mit Blick auf die Regelung des § 3c EStG unter Ansatz der die Höhe des Freibetrags übersteigenden Ausgaben vorzunehmen.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 4 Umsatzsteuer

Umsatzsteuerrechtlich kommt es nicht auf Gewinnerzielungs-, sondern auf (nachhaltige)[1] Einnahmeerzielungsabsicht an, sodass Einnahmen aus Liebhaberei umsatzsteuerbar sein können. Der umsatzsteuerrechtliche Begriff des Unternehmers wird mithin nicht durch die Grundsätze der Liebhaberei eingeschränkt.[2] Da das Umsatzsteuerrecht keine besondere Liebhabereiregelung kennt, kön...mehr

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Liebhaberei – ABC / Homeoffice

Bei einer Einliegerwohnung des Steuerpflichtigen, die er zweckfremd als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet, ist stets im Einzelfall festzustellen, ob er beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.[1]Betrifft die Vermietung die Überlassung eines häuslichen A...mehr

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Liebhaberei – ABC / Blockheizkraftwerk

Die Vermietung eines im Privatvermögen gehaltenen Blockheizkraftwerks (BHKW) führt, wenn sich der Steuerpflichtige auf die bloße Gebrauchsüberlassung des BHKW beschränkt, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung[1] unter der weiteren Voraussetzung, dass das BHKW mit der Absicht betrieben wird, auf die voraussichtliche Dauer der Betätigung oder Vermögensnutzung einen Tota...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 6.1 Einkunftserzielungsabsicht

Die Einkunftserzielungsabsicht ist bei Vermietungseinkünften nur bei Gesamtüberlassung eines Grundstücks, im Übrigen aber vermietungsobjektbezogen zu prüfen.[1] Werden verschiedene, auf einem Grundstück gelegene Gebäudeteile (einzeln) vermietet, bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht mithin jeweils nur auf das entsprechende Objekt; fällt sie nachträglich weg, können auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.4.1 Maßgeblichkeit des Totalgewinns

Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist im Wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung, weil sie sich als innere Tatsache nur anhand äußerer Umstände feststellen lässt.[1] Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht (Einkünfteerzielungsabsicht) hat ein Steuerpflichtiger, der eine dem Grunde nach zu den Einkunftsarten ­i. S.d. § 2 EStG gehörende Tätigkeit ausübt und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei – ABC / Ferienhaus, Ferienwohnung

Allein die Nichtvermietung eines Ferienhauses reicht für die Annahme von Liebhaberei nicht aus. Auch wenn sich für eine Reihe von Jahren Werbungskostenüberschüsse ergeben, kommt es auf das Vorhandensein weiterer Beweisanzeichen dafür an, dass der Steuerpflichtige die Vermögensnutzung nur aus persönlichen Gründen oder Neigungen aufrecht erhält.[1] Allerdings kann das Fehlen so...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei – ABC / Fotovoltaikanlage

Nach § 3 Nr. 72 EStG i. d. F. vom 16.12.2022 i. V. m. § 3c Abs. 1 EStG bleibt ein erklärter Verlust aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage bei der Einkommensteuerfestsetzung für den Veranlagungszeitraum 2022 unberücksichtigt.[1] Für die früheren Veranlagungszeiträume haben Betreiber kleinerer Fotovoltaik-Anlagen oder vergleichbarer Blockheizwerke nach den BMF-Schreiben v. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 3.1 Ausübung einer Tätigkeit aus persönlich motivierten Gründen

Wird die Tätigkeit aber nur aus im Bereich der Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausgeübt, liegt eine Liebhaberei vor.[1] Dafür sprechen z. B. langjährige Verluste eines selbstständig tätigen Rechtsanwalts, dessen Einnahmen ohne plausible Gründe auf niedrigstem Niveau stagnieren und der seinen Lebensunterhalt aus erheblichen anderweitigen Einkünften...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.44 Gewinnermittlung

Pollmann/Tanski, Ausgewählte Zweifelsfragen beim Gewinnausweis in der OHG-Bilanz – Eine wortlautkonforme Auslegung, DStR 43/2025, S. 2503; Farwick, Zulässigkeit zur nachträglichen Änderung der Gewinnermittlu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.12 Betriebsausgaben nach EStG

Schäfer, Einnahmen-Überschussrechnung – Betriebsausgaben und Umsatzsteuer, b+b 9/2024, S. 20; Wald, Zum nachträglichen Abzug von Betriebsausgaben, DB 40-41/2024, S. 2465; Zöllner, Betriebsausgaben – Abstimmen von Geschenken und Betriebsausgaben, b+b 10/2024, S. 21; Lüdenbach, Konventionalstrafe für verspätete Fertigstellung in der GuV des Auftragnehmers, PiR 6/2024, S. 183; Sc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.2.1 Laufende Gewinne

Rz. 93 Nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 EStG ist bei Land- und Forstwirten der Gewinn des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr beginnt, und auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr endet, entsprechend dem zeitlichen Anteil aufzuteilen. Für Land- und Forstwirte, deren Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht (§ 8c Abs. 2 Satz 1 EStDV), is...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.3 Gewinnzuordnung bei Gewerbetreibenden

Rz. 105 In den Jahren von 1950–1956 wurde auch bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr vorübergehend eine zeitanteilige Zuordnung der Gewinne nach dem Verhältnis der Umsätze vorgenommen.[1] Aktuell sieht § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG für die Gewinne von Gewerbetreibenden aber keine derartige Aufteilung auf verschiedene Kalenderjahre mehr vor; vielmehr fingiert die No...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.1 Wirtschaftsjahr bei Freiberuflern

Rz. 42 Bei der Einkommensteuer handelt es sich nach § 2 Abs. 7 Satz 1 EStG um eine Jahressteuer. Die ihr unterliegenden Einkünfte sind jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln (§ 2 Abs. 7 Satz 2 EStG). Für Freiberufler bestehen keine Ausnahmeregelungen wie sie für Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende gelten (§ 4a EStG, § 7 Abs. 4 KStG).[1] Der Gewinn ist für Freiberufl...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2026, Entziehung der Fahrerlaubnis; schlüssiger und glaubhafter Vortag bei Behauptung unbewusster Einnahme von Betäubungsmitteln; Konsum einmalig harter Drogen; Dokumentation zur Blutentnahme: formelle Mängel und Zuordnung zum Ast

StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 46 Abs. 1; FeV Ziff. 9.1 Anlage 4 Leitsatz Wer sich auf eine unbewusste Einnahme von Betäubungsmitteln beruft, muss einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist. Hierzu rei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.4 Bilanzansatz auch bei Buchwertfortführung?

Tz. 121 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfolgt für die Einbringung gem § 24 Abs 1 UmwStG eine Bewertung zum gW oder einem Zwischenwert (§ 24 Abs 2 S 1 UmwStG oder auf Antrag gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG), hat die aufnehmende Pers-Ges die eingebrachten WG dementspr in einer St-Bil auszuweisen (s Tz 125). Der Einbringende, der bisher seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG (Einnahmen-Übers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.3 Wahl/Wechsel der Gewinnermittlungsart

Tz. 176 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfolgt eine Einbringung mit Aufdeckung stiller Reserven, wird der Ansatz der eingebrachten WG (dem Umfang und der Höhe nach) in einer Einbringungsbil oder Eröffnungsbil dargestellt (s Tz 125). Dies gilt auch bei einer Bw-Einbringung, wenn der Einbringende seinem Gewinn nach den §§ 4 Abs 1, 5 Abs 1 EStG ermittelt oder wenn dieser freiwillig...mehr