Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2 Einzelne Einkünfte

2.2.1 Land- und Forstwirtschaft, Nr. 1 Rz. 58 Die Einkünfte eines Stpfl., der im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, sind inländische Einkünfte, wenn die Land- und Forstwirtschaft im Inland betrieben wird. Das ist der Fall, wenn der Grund und Boden im Inland belegen ist (§ 34d EStG Rz. 5). Auf das Vorliegen einer Betriebsstätte nach § 12 AO bzw. den Ort de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.2 Betriebsstätte

Rz. 65 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG Rz. 24ff.) einschließlich der Veräußerungsgewinne nach § 16 EStG unterliegen nach § 49 Nr. 2 Buchst. a EStG der beschr. Steuerpflicht, wenn im Inland eine Betriebsstätte (§ 34d EStG Rz. 7ff.) unterhalten oder ein ständiger Vertreter (§ 34d EStG Rz. 56ff.) bestellt wird.[1] Insoweit ist der Ort der Ausübung der Tätigkeit (außerhal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.1 Allgemeines

Rz. 118 Durch G. v. 19.12.1985[1] mit Wirkung ab Vz 1986 ist Nr. 2 Buchst. d mit einer Sonderregelung für künstlerische, sportliche, artistische oder ähnliche Darbietungen eingefügt worden.[2] Mit dieser Regelung sollte eine Lücke geschlossen werden, die sich in zweifacher Hinsicht aus der bisherigen Regelung ergab: Berufssportler, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.4.1 Erträge aus dinglich gesicherten Forderungen

Rz. 328 Der Tatbestand Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa) unterwirft Erträge der beschr. Steuerpflicht, bei denen die zugrunde liegende Forderung durch einen im Inland belegenen Vermögensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dinglich gesichert ist. Anknüpfungspunkt der beschr. Steuerpflicht ist hier der besonders enge Bezug zu einem inländischen Vermögensgegenstand durch die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.9 Einkünfte aus der Verschaffung der Gelegenheit zur Verpflichtung eines Berufssportlers, Buchst. g

Rz. 213 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] ist ein neuer Buchst. g an § 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG angefügt worden. Dadurch werden Einkünfte in die beschr. Steuerpflicht einbezogen, die aus der Verschaffung der Gelegenheit erzielt werden, einen Berufssportler im Inland vertraglich zu verpflichten. Die Neuregelung ist ab Vz 2010 anwendbar. Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.10 Erfasste Einkünfte

Rz. 146 Erfasst werden die Einkünfte aus der Darbietung sowie auch mit der Darbietung zusammenhängende Leistungen. Letztere sind solche Einkünfte, die unmittelbar mit der Darbietung zusammenhängen, die also der ausübenden Person oder dem Veranstalter als Gegenleistung für die Darbietung zufließen. Werden einem Künstler, Entertainer oder sonstigen in Buchst. d) genannten Pers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.2 Besteuerung der Grenzpendler

Rz. 250a Grenzpendler bzw. Grenzgänger sind Personen, die in dem einen Staat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, in dem anderen Staat jedoch ihren Arbeitsort, wo sie ihren Lebensunterhalt im Wesentlichen verdienen. Flugzeitpersonal im grenzüberschreitenden Flugverkehr haben ihren Arbeitsort im Flugzeug, nicht am Sitz der Fluggesellschaft, und können daher nich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.6 Tätigkeit an Bord eines Luftfahrzeugs, Buchst. e)

Rz. 281 § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e) EStG enthält eine Sondervorschrift für die Tätigkeit in einem Luftfahrzeug. Für Schiffspersonal gilt diese Regelung nicht. Rz. 282 Die Vorschrift ist eingefügt worden durch G. v. 19.7.2006[1] mit Wirkung ab Vz 2007. Die Vorschrift wurde dadurch erforderlich, dass durch die übrigen Tatbestände der Nr. 4 ein Besteuerungsrecht nur bei Tätigke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.4 Ständiger Vertreter

Rz. 101 Neben der inländischen Betriebsstätte bildet auch der inländische ständige Vertreter nach § 13 AO einen Anknüpfungstatbestand für die beschr. Steuerpflicht.[1] Während der ständige Vertreter nach inländischem Recht einen selbstständigen Anknüpfungstatbestand für die beschr. Steuerpflicht bildet, mit der Folge, dass keine GewSt-Pflicht eintritt, weil keine inländische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.4 Sportliche Tätigkeit

Rz. 127 Der Begriff des Sports bei den "sportlichen" Darbietungen ist ebenso zu fassen wie bei § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO.[1] Wesensmerkmal ist die körperliche Ertüchtigung. Schach ist kraft ausdrücklicher Regelung in § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO Sport, ebenso Auto- und Motorradrennsport[2], Modellsport und Hundesport. Unter die Regelung fallen nur Berufssportler, die eine planmäßige, a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.12 Rechtsfolge

Rz. 154 Die Rechtsfolge besteht darin, dass die Tätigkeit beschr. stpfl. wird. Diese beschr. Steuerpflicht ist allerdings subsidiär. Sie greift nur ein, wenn und soweit die Einnahmen nicht bereits von Nr. 3 (selbstständige Arbeit) oder Nr. 4 (nichtselbstständige Arbeit) erfasst werden. Ebenfalls subsidiär ist Nr. 2 Buchst. d gegenüber Nr. 2 Buchst. a (Betriebsstätte).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten, Nr. 2 Buchst. f

2.2.2.8.1 Allgemeines Rz. 177 Durch G. v. 21.12.1993[1] ist die beschr. Steuerpflicht auf gewerbliche Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG ausgedehnt worden. Durch G. v. 19.7.2006[2] wurde die Vorschrift neu gefasst. Hintergrund der Neuregelung war, dass die vorherige Fassung für die Definition ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.13 Besonderheiten der DBA

Rz. 155 Besteht ein DBA, hängt die Erfassung unter der beschr. Steuerpflicht davon ab, ob das DBA die deutsche Besteuerung aufrechterhält. So gehören Einkünfte eines Berufssportlers, wenn er nicht Arbeitnehmer ist, zu den gewerblichen Einkünften (Rz. 118). Regelmäßig darf die Bundesrepublik nach den einschlägigen DBA solche Einkünfte nur besteuern, wenn sie im Rahmen einer i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2 Einkommensteuertarif 2020-2026

Rz. 10 Durch das G. v. 19.7.2006[1] gibt es als sog. Reichensteuer wieder eine fünfte Tarifstufe mit einer zweiten Proportionalstufe. Durch G. v. 2.3.2009[2] wurden der Grundfreibetrag und die Tarifgrenzen angehoben. Durch G. zum Abbau der kalten Progression v. 20.2.2013[3] ist der Grundfreibetrag für Vz 2013 und ab 2014 erhöht worden. Durch G. v. 16.7.2015[4] ist der Grundf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 1 Realteilungsregelung des § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 5EStG im Überblick

§ 16 Abs. 3 Satz 2 EStG ordnet an, dass alle bei der Realteilung einer Mitunternehmerschaft zugewiesenen Wirtschaftsgüter zwingend mit den Buchwerten anzusetzen sind, wenn sie in ein Betriebsvermögen des bisherigen Mitunternehmers überführt werden und die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist; der übernehmende Mitunternehmer ist an diese Werte gebunden. Das gil...mehr

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Tarifabschluss TV-H 2024 - ... / 1 Laufzeit und Entgelt

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine Laufzeit von 24 Monaten (1. Februar 2024 bis 31. Januar 2026) verständigt. Dies bedeutet, dass die nächste Entgeltrunde zum TV-H voraussichtlich im Frühjahr 2026 verhandelt wird. Es wurden 2 Erhöhungen vereinbart. Die erste Erhöhung der Tabellenentgelte findet zum 1. Februar 2025 in Höhe von 200,00 Euro statt. Für Auszubildende so...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 8.2 Sperrfrist bei Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens sind nur insoweit Gegenstand der Realteilung, als sie im Rahmen der Realteilung auf einen anderen Mitunternehmer übertragen werden.[1] Daher können sie auch nur insoweit unter die Sperrfristregelung des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG fallen als sie auf einen anderen Mitunternehmer übertragen worden sind. Die Überführung von Wirtschaftsgüt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 8.1.1 Sperrfrist nur bei Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter

Nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG ist für den jeweiligen Übertragungsvorgang rückwirkend der gemeine Wert anzusetzen, soweit bei einer Realteilung, bei der einzelne Wirtschaftsgüter übertragen worden sind, zum Buchwert übertragener Grund und Boden, übertragene Gebäude oder andere übertragene wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb einer Sperrfrist nach der Übertragung veräußert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 7.3 Übergangsbesteuerung bei Mitunternehmerschaften mit Einnahmenüberschussrechnung

Veräußert ein Unternehmer, der seinen Gewinn bislang durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt hatte, seinen Betrieb, so muss er nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich[1] übergehen. Die dabei – zur Vermeidung von Doppel- und Nichterfassungen von Erträgen und Aufwendungen – gebotenen Übergangskorrekturen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 4.6.2 Überführung einzelner Wirtschaftsgüter in das steuerliche Gesamthandsvermögen einer beteiligungsidentischen Mitunternehmerschaft

Nach überholter Auffassung der Finanzverwaltung sollte eine Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des steuerlichen Gesamthandsvermögens in das steuerliche Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der der Realteiler ebenfalls beteiligt ist, zu Buchwerten nicht möglich sein, auch wenn Beteiligungskongruenz besteht, es sich also um eine personen- und beteilun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 8.4.2 Gewinnzurechnung aufgrund einer Sperrfristverletzung

Die Nachversteuerung nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG erfasst nach Auffassung der Finanzverwaltung alle Gesellschafter der ehemaligen Mitunternehmerschaft. Sie versteuern einen laufenden – nicht nach §§ 16, 34 EStG begünstigten – Gewinn entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel.[1] Verwaltungsseitig wird jedoch akzeptiert, in die schriftliche Realteilungsvereinbarung eine Nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 2.2 Ausscheiden aus einer fortbestehenden Personengesellschaft unter Übernahme eines Einzelwirtschaftsguts

Die Finanzverwaltung akzeptierte diese Rechtsprechung zunächst nur für den Fall, dass der aus der Mitunternehmerschaft ausscheidende Gesellschafter einen Teilbetrieb übernimmt. Verwaltungsseitig wurde jedoch weiterhin die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in denen ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft ausscheidet und diese im Übrigen von de...mehr

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Realteilung / 4.1 Zuweisung von betrieblichen Sachgesamtheiten oder Einzelwirtschaftsgütern

Gegenstand einer Realteilung ist grundsätzlich das steuerliche Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft. Das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers ist nur insoweit Gegenstand der Realteilung, als es im Rahmen der Realteilung auf einen anderen Mitunternehmer übertragen wird. Ausreichend ist, dass jedenfalls einer der Realteiler eine der ihm zugeteilten Betriebsgrun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 5.2 Sachwertabfindung in das Betriebsvermögen

Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus und erhält er für den übertragenen Mitunternehmeranteil Wirtschaftsgüter aus dem steuerlichen Gesamthandsvermögen der Gesellschaft, die er in sein Betriebsvermögen übernimmt, sind auf diese Sachwertabfindung nach der jüngeren Rechtsprechung des BFH[1] die Grundsätze der Realteilung anwendbar (sog. unechte Realtei...mehr

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Realteilung / Zusammenfassung

Begriff Nach Auflösung einer GbR, OHG[1] oder KG[2] findet prinzipiell die Liquidation statt.[3] Die Liquidation erfolgt nach den Vorschriften der § 736 ff. BGB bzw. § 144 ff. HGB, sofern sich nicht aus dem Gesellschaftsvertrag etwas anderes ergibt.[4] Die Gesellschafter können anstelle der Liquidation eine "andere Art der Abwicklung" vereinbaren.[5] Eine "andere Art der Abwick...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Zusammenfassung

Überblick Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern gehören Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile. Sie unterscheiden sich von den materiellen Wirtschaftsgütern durch ihre "Unkörperlichkeit". Es handelt sich regelmäßig um "geistige Werte", wie z. B. Ideen, sowie um Rechte, wie z. B. Schutz-, Urheber- oder Lizenzrechte.[1] Als Anlagevermögen sind die immateriellen Wi...mehr

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Realteilung / 5.1 Sachwertabfindung in das Privatvermögen

Nach § 723 Abs. 1 Nr. 2 BGB führt z. B. die Kündigung eines GbR-Gesellschafters zum Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft. Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist die Gesellschaft verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschafter von der Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu befreien und ihm eine dem Wert seines Anteils...mehr

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Realteilung / 2.1 Ausscheiden aus einer fortbestehenden Personengesellschaft unter Übernahme eines Teilbetriebs

Der Begriff der "Realteilung" wird vom Gesetz nur vorausgesetzt, aber nicht definiert.[1] Der BFH[2] und die Finanzverwaltung verstanden unter Realteilung ertragsteuerlich – in Anlehnung an das Zivilrecht – lange Zeit die Aufgabe einer Mitunternehmerschaft durch Aufteilung des Gesellschaftsvermögens unter den Mitunternehmern, bei der zumindest einer der bisherigen Mitunterne...mehr

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Realteilung / 8.4.1 Rückwirkende Nachversteuerung

Die schädliche Veräußerung oder Entnahme stellt ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung i. S. d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. Eine schädliche Veräußerung oder Entnahme führt wegen des Ansatzes des gemeinen Werts zu einer rückwirkenden Aufdeckung der in den veräußerten oder entnommenen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven, bei den übrigen Wirtschaftsgütern bl...mehr

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Realteilung / 11.3 Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag

Der maßgebende Gewerbeertrag wird bis zu einer bestimmten Höher um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume nach den Vorschriften der 7 bis 10 GewStG ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume berücksichtigt w...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Computerprogramme

Selbstständige Computer-Anwendungsprogramme aller Kategorien – Software – sind grundsätzlich immaterielle Wirtschaftsgüter, die gesondert neben der Datenverarbeitungsanlage (Hardware) als körperlichem Wirtschaftsgut stehen.[1] Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich um Standardsoftware handelt, die auf einem Datenträger gespeichert ist.[2] Auch eine etwa bestehende ur...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Milchlieferrechte

Das Milchlieferrecht (die Milchquote, die Anlieferungsreferenzmenge) nach der Milchgarantiemengen-VO (MGV) ist ein abschreibbares eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Es ist nicht Bestandteil des Grund und Bodens; sein Buchwert ist ggf. durch Abspaltung vom Buchwert des Grund und Bodens zu ermitteln.[1] Sind Milcherzeugungsflächen, die nach dem 30....mehr

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Realteilung / 3.2 Echte Realteilung: Auflösung der Personengesellschaft unter Verteilung des Vermögens auf die Mitunternehmer

Unter "echter" Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG wird nach neuerem Verständnis des BFH und der Finanzverwaltung[1] die Auflösung der Personengesellschaft unter Auskehrung des Vermögens an die Realteiler verstanden. Da es sich bei der Realteilung um einen Sonderfall der Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG handelt, ist bei der echten Realteilung der G...mehr

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Realteilung / 4.8 Sicherstellung der stillen Reserven

Eine Übertragung des übernommenen Betriebsvermögens des Realteilers zu Buchwerten in ein anderes Betriebsvermögen ist nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG nur dann möglich und zwingend, wenn die Besteuerung der stillen Reserven weiterhin sichergestellt ist. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass auch die Überführung von Wirtschaftsgütern in ein freiberufliches/nichtgewerbliches ...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Beförderungsgenehmigungen

Der mit dem entgeltlichen Erwerb von Güterfernverkehrskonzessionen verbundene wirtschaftliche Vorteil ist ein vom Geschäfts- und Firmenwert unabhängiges, selbstständig zu aktivierendes Wirtschaftsgut des Anlagevermögens.[1] Der Vorteil besteht in der Chance, auf dem kontingentierten Markt des Güterfernverkehrs Gewinne erzielen zu können. Das Wirtschaftsgut ist mit den Anscha...mehr

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Realteilung / 11.1 Eintritt in die Reinvestitionsfristen der Ausgangsmitunternehmerschaft

Die Realteiler treten hinsichtlich der von ihnen übernommenen Wirtschaftsgüter in die seitens der Ausgangsmitunternehmerschaft ausgelösten Behaltefristen nach § 6b Abs. 4 Nr. 2 EStG sowie in die Reinvestitionsfristen nach § 6b Abs. 3 EStG ein.[1]mehr

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Realteilung / 3.3 Unechte Realteilung: Ausscheiden von Mitunternehmern aus einer fortbestehenden Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung in ein Betriebsvermögen

Eine "unechte" Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG liegt vor, wenn ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft gegen Übertragung von Wirtschaftsgütern ausscheidet, die beim ausscheidenden Mitunternehmer zumindest teilweise weiterhin Betriebsvermögen darstellen, während die verbleibenden Mitunternehmern die Mitunternehmerschaft fortführen [1...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Firmen- oder Geschäftswert/Praxiswert

Bei dem Firmen- oder Geschäftswert handelt es sich um den Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter abzüglich Schulden innewohnt; er wird durch die Gewinnaussichten bestimmt. Ob ein Firmen- oder Geschäftswert vorhanden ist, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Ein Geschäfts- oder Firm...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Optionsrechte

Ein Optionsrecht ist bei einem betrieblich veranlassten Erwerb in der Bilanz des Unternehmens als immaterieller Vermögensgegenstand zu aktivieren und damit auch steuerrechtlich ein Wirtschaftsgut i. S. v. § 4 Abs. 1 EStG. Es ist nicht abnutzbar. Ggf. kommt eine Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG in Betracht, z. B., wenn im Fall einer Aktienoption der Börs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 8.4.3 Gewerbesteuerliche Behandlung

Gewerbesteuerrechtlich ist zu beachten, dass die "echte" Realteilung auch nach Gewerbesteuerrecht eine Betriebsaufgabe ist. Die nachträgliche Aufdeckung stiller Reserven bei einem Verstoß gegen die Sperrfrist ist diesem Vorgang zuzuordnen.[1] Entsteht also ein Gewinn, weil Wirtschaftsgüter innerhalb der Sperrfrist veräußert oder ins Privatvermögen übertragen werden, zählt di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 4.5 Einbeziehung von Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen

Die Realteilung umfasst das steuerliche Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft. Das Sonderbetriebsvermögen ist wie erwähnt nur insoweit Gegenstand der Realteilung, als es im Rahmen der Realteilung auf einen anderen Mitunternehmer, d. h. in dessen (Sonder-)Betriebsvermögen, übertragen wird. Die buchwertneutrale Überführung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermöge...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Domain-Name

Eine Domain ist eine technische Adresse im Internet. Sie ist verkehrsfähig und selbstständig bewertbar, da ein eigener Markt für den Handel mit Domain-Namen besteht. Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein i. d. R. nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermö...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 4.7 Betriebsverpachtung im Anschluss an die Realteilung

Das Verpächterwahlrecht i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG, d. h. Wahl zwischen Betriebsaufgabe und gewerblicher Betriebsverpachtung (sog. ruhender Gewerbebetrieb), setzt u. a. voraus, dass der Verpächter den Gewerbebetrieb prinzipiell selbst geführt hat. Wer einen noch nicht verpachteten Gewerbebetrieb entgeltlich erwirbt und unmittelbar darauf verpachtet, hat kein Wahlrecht.[1] Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 4.6.1 Übertragung in das Betriebsvermögen des jeweiligen Realteilers

Voraussetzung für die Buchwertfortführung ist, dass die Gegenstände der Realteilung "in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übertragen werden". Es ist nicht erforderlich, dass die Realteiler bereits vor der Realteilung außerhalb der real zu teilenden Mitunternehmerschaft noch Betriebsvermögen haben, z. B. im Rahmen eines Einzelunternehmens. Es ist aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 4.2 Zuweisung von einzelnen Wirtschaftsgütern

Eine Realteilung kann zwar auch unter Zuweisung von Einzelwirtschaftsgütern ertragsteuerneutral durchgeführt werden. Die Unterscheidung zwischen betrieblichen Sachgesamtheiten (Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile bzw. Mitunternehmerteilanteile) und einzelnen Wirtschaftsgütern hat jedoch – wie erwähnt – Bedeutung für die Anwendung der Sperrfrist nach § 16 Abs. 3 Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 4.4 Begünstigte Realteilung

Jeder Realteiler muss einen Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil, Mitunternehmerteilanteil oder Einzelwirtschaftsgüter (nicht zwingend notwendige Betriebsgrundlagen) erhalten. Es ist nicht erforderlich, dass jeder Realteiler wesentliche Betriebsgrundlagen des steuerlichen Gesamthandsvermögens erhält.[1] Wesentliche Betriebsgrundlage i. S. d. § 16 Absatz 3 Satz 3 EStG s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 8.3 Beginn und Ende der Sperrfrist

Die Sperrfrist beginnt "im Zeitpunkt der Realteilung"[1] und endet unterjährig und taggenau (Fristberechnung nach § 108 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 187, 188 BGB) 3 Jahre nach Abgabe der Feststellungserklärung der Mitunternehmerschaft für den Veranlagungszeitraum der Realteilung (§ 16 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 EStG). Die Realteilung beginnt mit der Übertragung der 1. wesentlichen Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 8.1.2 Keine Sperrfrist bei Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen

Bei einer Realteilung durch Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen bzw. Mitunternehmerteilanteilen ist die Sperrfrist unbeachtlich.[1] Es erfolgt in diesem Fall keine Nachversteuerung, auch wenn innerhalb der Sperrfrist Veräußerungen – auch einzelner Wirtschaftsgüter – erfolgen. Es ist jedoch § 16 Abs. 5 EStG zu beachten. Praxis-Beispiel Veräußer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 4.9 Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor Realteilung der Mitunternehmerschaft

Die vorherige Einbringung der Anteile an einer Mitunternehmerschaft in andere Personengesellschaften steht einer Realteilung der Mitunternehmerschaft mit Buchwertfortführung nicht entgegen, wenn an den anderen Personengesellschaften vermögensmäßig nur die Personen beteiligt sind, die zuvor auch an der Mitunternehmerschaft vermögensmäßig beteiligt waren.[1] Verwaltungsseitig ...mehr

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Realteilung / 8.4 Steuerliche Folgen bei Veräußerung oder Entnahme innerhalb der Sperrfrist

8.4.1 Rückwirkende Nachversteuerung Die schädliche Veräußerung oder Entnahme stellt ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung i. S. d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. Eine schädliche Veräußerung oder Entnahme führt wegen des Ansatzes des gemeinen Werts zu einer rückwirkenden Aufdeckung der in den veräußerten oder entnommenen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven, b...mehr