Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Land- und Forstwirtschaft / 3.5 Gewinnermittlung durch Buchführung

Neben der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1 oder 4 Abs. 3 EStG finden auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die in der Rechtsform einer OHG, KG oder GmbH betrieben werden, auch die handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften nach §§ 242 ff. HGB Anwendung. Auch als Kannkaufmann (§ 3 HGB) nach § 2 HGB eingetragene land- und forstwirtschaftliche Einzelunternehmer, die d...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 5 Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Grundstücks: Übergangs- und Vertrauensschutz-Regelungen

Praktische Relevanz – Verfassungsrechtlicher Inhalt In der Beratungspraxis stellt sich bei Steuerpflichtigen mit Bezug zur Land- und Forstwirtschaft bei langen zeitlichen Verläufen in der Verpachtung oder Nichtbewirtschaftung die Frage, ob ihre landwirtschaftlichen Flächen noch Betriebsvermögen sind oder "schleichend" zum notwendigen Privatvermögen geworden sind. Relevant ist...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 2 Liebhaberei

Ein Betrieb setzt voraus, dass er mit Gewinnerzielungsabsicht wirtschaftet.[1] Das bedeutet, dass neben den laufenden Betriebsergebnissen unter Einschluss realisierter und nicht realisierter Wertsteigerungen des Betriebsvermögens ein positiver Totalgewinn objektiv möglich ist. Totalgewinne sind nur Erträge, die tatsächlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden. Dabei kann be...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 3.3 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Anders als das notwendige Betriebsvermögen bietet gewillkürtes Betriebsvermögen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, da es bei Vorliegen der für die Zuordnung zum Betriebsvermögen erforderlichen steuerrechtlichen Voraussetzungen auf die Willensentscheidung des Steuerpflichtigen ankommt, ob das Wirtschaftsgut letztendlich zum Betriebsvermögen wird oder Privatvermögen bleibt ...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 3 Betriebsvermögen

Die Definition des Betriebsvermögens spielt im land- und forstwirtschaftlichen Steuerrecht besonders bei Grund und Boden eine besondere Rolle. Bei Grund und Boden treten häufig Interessenskonflikte zwischen der Finanzverwaltung und dem Steuerpflichtigen auf. Denn bei auslaufenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben werden Grundstücke oftmals verkauft oder im Rahmen ein...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.2 Bewertungsergebnisse aus Cashflow-Hedges

Rz. 140 Cashflow Hedges haben die Absicherung von Zahlungsstromänderungen zum Gegenstand. Die Risiken aus schwankenden Cashflows können aus folgenden Grundgeschäften herrühren: bereits bilanzierte Vermögenswerte und Schulden (z. B. die Absicherung variabel verzinslicher Forderungen und Verbindlichkeiten mittels eines Zinsswaps gegen Zinsänderungsrisiken) oder geplante Transakt...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 4.1 Potenzielle Fälle der unternehmerischen Wertabgabe

Durch § 3 Abs. 1b Nr. 3 UStG werden auch andere (nicht für den Privatbereich des Unternehmers oder dessen Personal bestimmte), aus unternehmerischen Erwägungen erfolgte unentgeltliche Zuwendungen besteuert, z. B.: Werbung, Verkaufsförderung oder Imagepflege, z. B. höherwertige Geschenke an Geschäftsfreunde; Sachspenden an Vereine, Warenabgaben aus Anlass von Tombolas, Verlosunge...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / Zusammenfassung

Begriff Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entstehen durch die Erzeugung von Pflanzen und Pflanzenteilen mit Hilfe der Naturkräfte einschließlich deren Verarbeitung bis zu einer bestimmten Verarbeitungsstufe, sowie deren Vermarktung und deren Verbrauch. Aber auch die Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Daran än...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.2 Veräußerungsgewinn bei Anteilen nach § 17 EStG, Doppelbuchst. aa)

Rz. 168 Der Tatbestand des Doppelbuchst. aa) erfasst die Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH, SE), die Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben.[1] Es handelt sich insoweit um inländische Kapitalgesellschaften, die unbeschränkt stpfl. sind. Deutschland nimmt das Besteuerungsrecht bei diesen Kapitalgesellschaften nicht nur für die Einkünft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 4 Besteuerung von Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen (§ 49 Abs. 3, 4 EStG)

Rz. 435 § 49 Abs. 3 und 4 ÉStG enthalten Sonderregelungen für die Besteuerung von Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen. Zum Anknüpfungspunkt, der diese Einkünfte zu inländischen Einkünften macht und daher der beschr. Steuerpflicht unterwirft, vgl. Rz. 105. Die Regelungen haben nur Bedeutung, soweit mit dem betroffenen Staat kein DBA abgeschlossen worden ist, das Schiff- und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.2 Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 294 Unter die beschr. Steuerpflicht fallen alle von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfassten Gewinnanteile und sonstigen Bezüge (§ 20 n. F. EStG Rz. 95ff.). Auskehrungen auf Genussrechte fallen hierunter, wenn die Genussrechte beteiligungsähnlich sind, also eine Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös gewähren.[1] Mit erfasst werden auch die verdeckten Gewinnausschüttungen.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.5 Erträge aus Versicherungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG)

Rz. 307 Der beschr. Steuerpflicht unterliegen bestimmte Erträge aus Versicherungen. Anknüpfungstatbestand für die beschr. Steuerpflicht ist auch hier, dass der Leistende der Erträge (Versicherungsunternehmen) im Inland ansässig ist (Rz. 290). Der Umfang der erfassten Einkünfte und damit der beschr. Steuerpflicht wird durch Verweis auf § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG geregelt. Rz. 308...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.4 Stille Gesellschaft und partiarisches Darlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 302 Zu den Begriffen "stille Gesellschaft" und "partiarisches Darlehen" vgl. § 20 n. F. EStG Rz. 138, 147. Die Erträge unterliegen einer KapESt von 25 % zuzüglich SolZ. Ist Anteilseigner eine Körperschaft, gilt die Reduzierung auf 15 % nach § 44a Abs. 9 S. 1 EStG (Rz. 298). Rz. 302a Die beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG greift nur ein, wenn der stille Gese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.6 Einnahmen aus Leistungen sonstiger Körperschaftsteuersubjekte (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG)

Rz. 311 Durch § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG sind auch Zuwendungen durch KSt-Subjekte, die keine Kapitalgesellschaften und keine Genossenschaften sind, Einnahmen aus Kapitalvermögen und damit den Gewinnausschüttungen gleichgestellt. Diese KSt-Subjekte (Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des Privatrechts, insbesondere rechtsfähige Vereine, nichtre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.3 Private Veräußerungsgeschäfte

Rz. 397 Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG, § 23 EStG) unterliegen nach § 49 Abs. 1 Nr. 8 EStG nur dann der beschr. Steuerpflicht, wenn Gegenstand des Veräußerungsgewinns im Inland belegene Grundstücke (Buchst. a) oder grundstücksgleiche Rechte (Buchst. b) sind. Rz. 398 einstweilen frei Rz. 399 Durch die Verweisung in § 49 Abs. 1 Nr. 8 EStG auf § 22...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.3 Bezüge aus Kapitalherabsetzung und Auflösung (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 301 Bezüge aus einer Kapitalherabsetzung oder Auflösung einer Körperschaft können zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören. Bei Kapitalherabsetzung (Rückzahlung von Nennkapital) ist das der Fall, wenn und soweit das Nennkapital aus der Umwandlung von Gewinnrücklagen in Eigenkapital stammt und die Beträge als Sonderausweis festgestellt worden sind.[1] Entsprechendes ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.6 Sonstige Vorteile, Nr. 5 S. 2

Rz. 358 Entsprechend § 20 Abs. 3 EStG, der auch die sonstigen Vorteile zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählt, erstreckt sich aufgrund der Verweisung in § 49 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 EStG die beschr. Steuerpflicht auch hierauf. Der beschr. Steuerpflicht unterliegen daher alle Vergütungen für die Kapitalnutzung, ohne Rücksicht darauf, in welcher Form sie gewährt werden (hierzu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7 Veräußerung einer Beteiligung nach § 17 EStG, Nr. 2 Buchst. e

2.2.2.7.1 Allgemeines Rz. 161 Einkünfte aus der Veräußerung einer Beteiligung, die unter § 17 EStG fällt, sind nach Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. aa) inländische Einkünfte und damit beschr. stpfl., wenn die Tatbestandsmerkmale des § 17 EStG erfüllt sind und die Kapitalgesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat. Diese Fassung der Vorschrift geht auf das G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.5.1 Allgemeines

Rz. 406 Der Tatbestand erfasst die sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Die Formulierung des § 22 Nr. 3 EStG ist sehr weit und umfasst jedes mit Einkunftserzielungsabsicht vorgenommene Handeln, Tun oder Unterlassen (hierzu § 22 EStG Rz. 166).Zur Abgrenzung von anderen Einkunftsarten bestimmt § 22 Nr. 3 EStG, dass keine sonstigen Einkünfte i. d. S. vorliegen, wenn die Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.1 Allgemeines

Rz. 161 Einkünfte aus der Veräußerung einer Beteiligung, die unter § 17 EStG fällt, sind nach Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. aa) inländische Einkünfte und damit beschr. stpfl., wenn die Tatbestandsmerkmale des § 17 EStG erfüllt sind und die Kapitalgesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat. Diese Fassung der Vorschrift geht auf das G. v. 19.12.1985[1] zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.5 Zinsen bei Tafelgeschäften, Nr. 5 Buchst. d

Rz. 341 Durch den Tatbestand des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. cc) EStG, der durch G. v. 9.11.1992[1] eingefügt wurde, sind bestimmte Kapitalerträge der beschr. Steuerpflicht unterworfen worden, die im Zusammenhang mit Tafelgeschäften stehen. Durch G. v. 14.8.2007[2] wurde die Vorschrift in Buchst. d verselbstständigt und dabei an die Reform der Besteuerung der K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.1 Allgemeines

Rz. 287 § 49 Nr. 5 EStG enthält die Regelung, welche Einkünfte aus Kapitalvermögen unter die beschr. Steuerpflicht fallen. Es fallen nur solche Einkünfte aus Kapitalvermögen unter die beschr. Steuerpflicht, die eine besonders enge Verbindung zum Inland aufweisen. Deutlich wird dies aus § 49 Nr. 5 Buchst. c EStG, wonach ein dinglicher Bezug zum Inland bestehen muss, um die be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.1 Überblick über den Regelungsinhalt

Rz. 1 § 32a EStG enthält in Abs. 1 den Grundfreibetrag, mit dem das sächliche Existenzminimum steuerfrei gestellt wird, und die Formel zur Berechnung des Grundtarifs der tariflichen ESt, ausgehend von der Bemessungsgrundlage zu versteuerndes Einkommen, in Abs. 5 die Vorschriften zum Splittingverfahren bei zusammenveranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 2 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4.2 Splitting nach Auflösung der Ehe

Rz. 27 Ist eine Ehe, für die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorgelegen haben, im Vz aufgelöst worden (Scheidung, Aufhebung, Nichtigkeitserklärung) und ist der Stpfl. im selben Vz eine neue Ehe eingegangen, für die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 S. 1 EStG ebenfalls vorliegen, so kann nach § 26 Abs. 1 S. 2 EStG für die aufgelöste Ehe das Wahlrecht zwischen Einze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.6 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8a § 32a EStG knüpft an das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage für die ESt an, sodass bestimmte Aufwendungen bzw. Freibeträge (z. B. §§ 32, 33 bis 33b EStG) gem. § 2 Abs. 4, 5 EStG vorab zu berücksichtigen sind. § 2 Abs. 5b EStG ist ab Vz 2009 zu beachten. Die besonderen Steuersätze der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und § 34c EStG sind vorrangig vor § 32a EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 1.2 Besteuerung im Inland und Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 8 Während §§ 34c, 34d EStG nur auf Fälle anwendbar sind, in denen kein DBA besteht (§ 34c Abs. 6 EStG), ist der Anwendungsbereich der §§ 49ff. EStG weiter. Diese Vorschriften bilden die Grundlage der Besteuerung beschr. Stpfl. sowohl in den Fällen, in denen kein DBA besteht, als auch in den Fällen, in denen ein solches Abkommen eingreift. Rz. 9 Ein DBA begründet oder erwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.2 Erfasste Einkünfte

Rz. 181 Der Tatbestand ist eingeschränkt und erfordert sorgfältige Interpretation. Im Einzelnen werden erfasst: Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, die, isoliert betrachtet, nicht steuerbar oder nur stpfl. nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wäre (Rz. 186); Veräußerung von Sachinbegriffen und Rechten, die, isoliert betrachtet, der Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.1 Voraussetzung der Steuerpflicht (Inlandsbezug)

Rz. 289 § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG ist der umfangreichste der Einzeltatbestände der Nr. 5. Von der beschr. Steuerpflicht werden, bei Ansässigkeit des Schuldners im Inland, folgende Sachverhalte erfasst: Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Rz. 294); Bezüge aus Kapitalherabsetzung und Auflösung, § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Rz. 301); Einnahmen aus stiller Gesellschaft und par...mehr

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Realteilung / 9.2 Der neue § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG

Nach dem durch das JStG 2024[1] eingefügten § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG gilt der ebenfalls neu eingefügte § 6 Abs. 5 Satz 7 EStG entsprechend. § 6 Abs. 5 Satz 7 EStG ordnet an, dass eine unmittelbare oder mittelbare Begründung oder Erhöhung eines Anteils einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem übertragenen Wirtschaftsgut im Sinne von § 6 Abs. 5 Satz 5 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Zusammenveranlagte Ehegatten

Rz. 17 Das Splittingverfahren findet nur bei Ehegatten Anwendung, die nach §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden.[1] Bei einer Einzelveranlagung nach § 26a EStG ist dagegen die Grundtabelle anzuwenden. Diese Ungleichbehandlung, die letztlich Ausfluss eines von den Ehegatten selbst ausgeübten Wahlrechts ist, verstößt nicht gegen Art. 3 GG. Rz. 18 Die Zusammenveranl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.4 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Der Tarif nach § 32a EStG gilt für unbeschränkt Stpfl., sofern das Gesetz keine Sonderregelungen vorsieht.[1] Für beschränkt Stpfl. gilt nach § 50 Abs. 1 S. 2 EStG grundsätzlich der Grundtarif ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrags. Die Regelung verstößt weder gegen Verfassungsrecht noch gegen die Grundfreiheiten des EG-Vertrags.[2] Allerdings ist für Stpfl. mit EU...mehr

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Realteilung / 9.1 Ansatz des gemeinen Werts nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG

Nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG ist eine Buchwertfortführung bei Zuteilung von einzelnen Wirtschaftsgütern unzulässig, "soweit" die Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse übertragen werden; in diesem Fall ist bei der Übertragung statt des Buchwerts der übertragenen Einzelwirtschaftsgüter der gemeine Wert anzuse...mehr

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Realteilung / 10 Körperschaftsteuerklausel II nach § 16 Abs. 5 EStG

Werden bei einer Realteilung, bei der Teilbetriebe auf einzelne Mitunternehmer übertragen werden, Anteile an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse unmittelbar oder mittelbar von einem nicht von § 8b Absatz 2 KStG begünstigten Steuerpflichtigen auf einen von § 8b Abs. 2 KStG begünstigten Mitunternehmer übertragen, ist abweichend von § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG r...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.4 Steuerabzug und Veranlagung

Rz. 205 Die Besteuerung erfolgt für Miet- und Pachtzinsen aus unbeweglichem Vermögen und Sachgesamtheiten sowie für Veräußerungsgewinne aus unbeweglichem Vermögen, Sachgesamtheiten und Rechten durch Veranlagung. Insoweit ist ein Tatbestand des Steuerabzugs, abgesehen von dem Sicherungsabzug nach § 50a Abs. 7 EStG, nicht erfüllt. Unterliegen mehrere Vermögensgegenstände der b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.7 Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen

Rz. 319 Der Tatbestand des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG ist, über die Fälle des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 6 EStG, auf Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) ausgedehnt worden. Gewinnobligationen sind immer, Wandelanleihen sind bis zur Umwandlung in Gesellschaftsrechte Gläubigerrechte, keine Mitgliedschaftsrechte; sie fallen daher nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 64 § 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG erfasst die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und definiert diesen Begriff durch Verweis auf §§ 15–17 EStG. Damit werden alle Einzeltatbestände der §§ 17–17 EStG für die beschr. Stpfl. in Bezug genommen. Damit werden neben Veräußerungs- und Aufgabegewinnen nach § 16 EStG Einkünfte aller Mitunternehmerschaften einschließlich der atypischen stillen Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.7 Einkünfte aus anderen Tätigkeiten

Rz. 136 Vom Tatbestand des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG werden nur künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende und ähnliche Darbietungen erfasst. Diese Aufzählung ist abschließend. Einkünfte aus anderen Tätigkeiten fallen daher nicht unter diesen Tatbestand. Das betrifft z. B. Schiedsrichter, die keine "sportliche" oder "unterhaltende" Tätigkeit erbringen, oder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.3 Wirkung des Splittingverfahrens

Rz. 20 Beim Splittingverfahren wird das nach § 26b EStG ermittelte gemeinsame Einkommen der Ehegatten halbiert, die ESt für das so ermittelte Einkommen der Grundtabelle entnommen und dieser Betrag verdoppelt (§ 26b EStG Rz. 6ff.). Dies gilt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c EStG. Rz. 21 Ferner werden die in Rz. 10 genannten Grenzen des Tarifs verdoppelt. Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.5.2 Einkünfte aus unterhaltenden Darbietungen

Rz. 410 Ab Vz 2009 erfasst der Tatbestand der Nr. 9 Einkünfte aus unterhaltenden Darbietungen (Rz. 131). Regelungsgrund war, dass Einkünfte aus Talkshows und ähnlichen Darbietungen, an denen Künstler und Sportler teilnehmen, nicht als künstlerische oder sportliche Darbietungen i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG eingeordnet werden konnten.[1] Der Gesetzgeber hat daher ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 § 49 EStG knüpft an die Definition der beschr. Steuerpflicht in § 1 Abs. 4 EStG an. Zur Unterscheidung zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht vgl. daher Erl. zu § 1 EStG. Durch die beschr. Steuerpflicht soll die wirtschaftliche Tätigkeit nicht im Inland ansässiger natürlicher Personen und Körperschaften steuerlich belastet werden. Diese Belastung ist aus 2 G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.1 Allgemeines

Rz. 48 Bei der unbeschränkten Steuerpflicht bildet den Anknüpfungstatbestand, und damit die Rechtfertigung, für die steuerliche Erfassung regelmäßig die persönliche Beziehung zum Inland, d. h. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt. Bei der beschr. Steuerpflicht tritt an die Stelle dieser persönlichen Beziehung eine sachliche Beziehung, nämlich die Einkunftsquelle im Inlan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.6 Vermietung und Verpachtung, Nr. 6

Rz. 363 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen unter die beschr. Steuerpflicht, wenn der in § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG beschriebene Inlandsbezug (Rz. 384) besteht. Der Tatbestand erfasst alle Einkünfte des § 21 EStG, d. h., bei Bestehen des erforderlichen Inlandsbezugs können alle in § 21 EStG erfassten Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen. Rz. 364 Die Einkünf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 3 Isolierende Betrachtungsweise, Abs. 2

Rz. 425 § 49 Abs. 2 EStG enthält die gesetzliche Regelung der sog. "isolierenden Betrachtungsweise". Hierbei handelt es sich um die einer Fiktion ähnlichen Regelung zur Begrenzung des der steuerlichen Beurteilung unterliegenden Sachverhalts. Der Sachverhalt wird danach nicht in seiner vollen Komplexität gewürdigt und unter eine steuerliche Vorschrift subsumiert, sondern er w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.6 Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen

Rz. 422 § 49 Abs. 1 Nr. 10 EStG wurde durch G. v. 19.12.2008[1] mit Wirkung ab Vz 2009 eingefügt. Damit werden Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG in die beschr. Steuerpflicht einbezogen. Regelungsgrund ist, dass diese Einkünfte aus Beiträgen entstehen, die nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder an eine Direktv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.1 Land- und Forstwirtschaft, Nr. 1

Rz. 58 Die Einkünfte eines Stpfl., der im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, sind inländische Einkünfte, wenn die Land- und Forstwirtschaft im Inland betrieben wird. Das ist der Fall, wenn der Grund und Boden im Inland belegen ist (§ 34d EStG Rz. 5). Auf das Vorliegen einer Betriebsstätte nach § 12 AO bzw. den Ort der Geschäftsleitung des land- und forst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.4.2 Erträge aus nicht beteiligungsähnlichen Genussrechten

Rz. 337 Der Tatbestand Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. bb) unterwirft Erträge aus Genussrechten der beschr. Steuerpflicht, die nicht in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannt sind. Diese Genussrechte sind sog. nicht beteiligungsähnliche Genussrechte und fallen unter § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Hierbei handelt es sich um Genussrechte, mit denen kein Recht am Gewinn und/oder Liquidationserl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32a Einkommensteuertarif

1 Grundlagen 1.1 Überblick über den Regelungsinhalt Rz. 1 § 32a EStG enthält in Abs. 1 den Grundfreibetrag, mit dem das sächliche Existenzminimum steuerfrei gestellt wird, und die Formel zur Berechnung des Grundtarifs der tariflichen ESt, ausgehend von der Bemessungsgrundlage zu versteuerndes Einkommen, in Abs. 5 die Vorschriften zum Splittingverfahren bei zusammenveranlagten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

1 Einführung 1.1 Beschränkte Steuerpflicht Rz. 1 § 49 EStG knüpft an die Definition der beschr. Steuerpflicht in § 1 Abs. 4 EStG an. Zur Unterscheidung zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht vgl. daher Erl. zu § 1 EStG. Durch die beschr. Steuerpflicht soll die wirtschaftliche Tätigkeit nicht im Inland ansässiger natürlicher Personen und Körperschaften steuerlich bel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.3 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 198 Hinsichtlich der Besteuerung der laufenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ab Vz 2009 unterliegen der Besteuerung die "Einkünfte". Diese Einkünfte sind grundsätzlich nach inländischen Vorschriften über die Einkünfteermittlung zu berechnen. Da es sich um originär oder, nach S. 2, um fiktiv gewerbliche Einkünfte handelt, hat eine Gewinnermittlung nach § 4 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 12 § 49 EStG war mit einem dem jetzigen Abs. 1 entsprechenden Inhalt im EStG v. 10.8.1949[1] enthalten, wobei die Gliederung in Nr. 1–8 den jetzigen Nr. 1–8 entsprachen. Der Aufbau des Abs. 1 hat sich daher seit 1949 nicht grundsätzlich geändert. Rz. 13 Durch G. v. 5.10.1956[2] wurde ein Abs. 2 angefügt, der eine Steuerfreiheit für Einkünfte aus Schiffen und Luftfahrzeuge...mehr