Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steuerfrei. Im Jahr 2017 sind somit jährlich 3.048...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.2.3 Veräußerungen nach § 17 EStG

Die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen wird nach § 17 EStG besteuert, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft zu mindestens 1 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. Der Veräußerungspreis unterliegt nach § 3 Nr. 40 Satz 1c EStG ab dem VZ 2009 dem Teileinkünfteverfahren, wonach dieser zu 40 % steuerfrei...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steuerfrei. Im Jahr 2017 sind somit jährlich 3.048...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.2 Beiträge an eine umlagefinanzierte Pensionskasse

Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten (= umlagefinanzierten) betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist, sind nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei. Seit...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.2 Beiträge an eine umlagefinanzierte Pensionskasse

Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem 1. Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten (= umlagefinanzierten) betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist, sind nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei. Seit dem...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.1.2 Pauschalierung der kapitalgedeckten Altersversorgung

Nach § 40b EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung kann die Lohnsteuer von Beiträgen für eine Direktversicherung des Arbeitnehmers und von Zuwendungen an eine Pensionskasse mit 20 % pauschal erhoben werden, soweit die Beiträge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer 1.752,00 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen und aus dem ersten Dienstverhältnis des Arbeitnehmers bezogen...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.1.2 Pauschalierung der kapitalgedeckten Altersversorgung

Nach § 40b EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung kann die Lohnsteuer von Beiträgen für eine Direktversicherung des Arbeitnehmers und von Zuwendungen an eine Pensionskasse mit 20 % pauschal erhoben werden, soweit die Beiträge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer 1.752,00 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen und aus dem ersten Dienstverhältnis des Arbeitnehmers bezogen...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.2 Leistungsphase

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte versteuert (lex specialis).[1] Die Versorgungsleistungen führen deshalb unabhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht stets zu den sonstigen Einkünften. Dies gilt z. B. auch dann, wenn ein Dire...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.2 Leistungsphase

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden seit dem Jahr 2007 ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte versteuert (lex specialis).[1] Die Versorgungsleistungen führen deshalb unabhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht, stets zu den sonstigen Einkünften. Dies gilt z. B. auch...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.1.1 Rechtslage ab 2009

Das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wurde ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 zugunsten der Abgeltungsteuer abgeschafft.[1] Somit unterliegt die volle Gewinnausschüttung/Dividende dem fixen Steuersatz von 25 % [2], welcher auch für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs gilt und Abgeltungswirkung hat.[3] Der Abzug von Aufwendungen in Zusammenhang mit Gewinnausschüttu...mehr

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Kapitalvermögen / 3.6 Verlustverrechnung

Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nach § 20 Abs. 6 EStG nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Für diese Verluste ist lediglich eine Verrechnung mit zukünftigen Kapitalerträgen vorgesehen (Verlustvortrag). Verluste, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Aktienveräuße...mehr

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Kapitalvermögen / Zusammenfassung

Begriff Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist in § 20 EStG geregelt. Es handelt sich um Überschuss­einkünfte. Hierdurch sollte bis zum Jahr 2008 die Frucht des Kapitals versteuert werden. Wertsteigerungen im Vermögensstamm waren nur im Ausnahmefall nach § 20 EStG anzusetzen. Es ergab sich ggf. eine Steuerpflicht nach § 23 EStG. Durch die Einführung der Abgelt...mehr

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Kapitalvermögen / 3.4.1 Laufende Erträge und Veräußerungsgewinne

Zinsen und Dividenden sind in voller Höhe steuerpflichtig; bei Stillhaltergeschäften und Lebensversicherungserträgen gelten Besonderheiten.[1] Der Veräußerungsgewinn wird für Kapitalanlagen nach § 20 Abs. 2 EStG ab 2009 nach den Sonderregelungen des § 20 Abs. 4 EStG ermittelt. Es gilt:mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.2.2 Private Veräußerungsgeschäfte

Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns, insbesondere aus Aktienverkäufen, waren für bis 2008 erworbene Gesellschaftsanteile im Rahmen des § 23 EStG nur 50 % des Veräußerungsgewinns anzusetzen.[1] Veräußerungsverluste konnten ebenfalls nur zur Hälfte berücksichtigt werden. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG in der am 31.12.2008 geltenden Fassung einschließlich des Hal...mehr

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Teileinkünfteverfahren / Zusammenfassung

Begriff Ab 2001 wurde die Besteuerung von Kapitalgesellschaften vom sog. Anrechnungsverfahren auf eine Definitivbesteuerung mit einem Körperschaftsteuersatz von 25 % umgestellt. Da die Einkünfte auf Ebene der Körperschaft schon versteuert werden, sollen Einkünfte von natürlichen Personen, die mit einer Beteiligung an Körperschaften zusammenhängen, nicht nochmals in voller Hö...mehr

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Kapitalvermögen / 2 Besteuerungs­grundsätze

Durch die ab 2009 geltende Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wurde die Versteuerung von Kapitaleinkünften reformiert. Die folgende Übersicht zeigt die frühere und die aktuelle Rechtslage:mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.4.2 Leistungsphase

Die im Rahmen einer Direktzusage zugesagten Leistungen des Arbeitgebers und die Leistungen aus einer Unterstützungskasse stellen bei Eintritt des Versorgungsfalls steuerpflichtigen Arbeitslohn dar (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG), die vom Arbeitgeber dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen sind. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann es sich um Versorgungsbezüge (§ 19 Abs....mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.4.2 Leistungsphase

Die im Rahmen einer Direktzusage zugesagten Leistungen des Arbeitgebers und die Leistungen aus einer Unterstützungskasse stellen bei Eintritt des Versorgungsfalls steuerpflichtigen Arbeitslohn dar (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG), die vom Arbeitgeber dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen sind. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann es sich um Versorgungsbezüge (§ 19 Abs....mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.4 Steuerrechtliche Auswirkungen

Steuerrechtlich führen die Zahlungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Übertragung der Zusage auf eine Versicherung grundsätzlich zu einem lohnsteuerlichen Problem. Das liegt vor allem daran, dass die betroffenen Arbeitnehmer nach der Übertragung an die Versicherung selbst eigene Ansprüche gegenüber der Versicherung haben. Insoweit würden die Arbeitgeberzahlungen im Z...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.1 Ordnungsgemäße Vertragsgestaltung

Gerade weil eine Versorgungszusage, das arbeitgebende Unternehmen auf lange Dauer und mit weitreichenden finanziellen Folgen belastet, sollten Versorgungszusagen nur auf der Grundlage individueller Verträge erteilt werden. Keinesfalls sollten hierzu frei im Internet kursierende vorformulierte Vertragstexte benutzt werden. Bei ungenauen, unklaren oder sogar rechtsfehlerhaften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 1 Vorrang anderer ­Einkunftsarten

Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG liegen nicht vor, wenn die Kapitalerträge einer anderen Einkunftsart, z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG, zuzurechnen sind. § 20 EStG ist nachrangig anzuwenden.[1]mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 12.1 Externe Durchführungswege

Dem Arbeitsentgelt sind die nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 EStG steuerfreien Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nicht hinzuzurechnen (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Dies gilt auch für Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Das heißt, sowohl zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Zuwendungen an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensi...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1 Externe Durchführungswege

Dem Arbeitsentgelt sind die nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 EStG steuerfreien Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nicht hinzuzurechnen (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Dies gilt auch für Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Das heißt, sowohl zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Zuwendungen an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teileinkünfteverfahren / 2.1 Gewinnausschüttungen und laufende Aufwendungen

DasTeileinkünfteverfahren (bis 2008: Halbeinkünfteverfahren) gilt auch für Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG, die einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind[1], d. h. für Einnahmen im Betriebsvermögen. Achtung Streubesitzdividenden Ab dem 1.3.2013 wurde die Steuerbefreiung von "Streubesitzdividenden" (= Dividenden bis zu einer Beteiligung von 10 %) im KStG abgeschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 4.4 Steuertarif

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden wie alle anderen Einkünfte nach dem EStG mit dem progressiven Steuersatz versteuert[1] und sind in der Einkommensteuererklärung aufzuführen (Anlage KAP). Ausländische Steuern werden nach den Regeln des § 34c EStG angerechnet bzw. abgezogen. Die Eintragungen erfolgen auf der Anlage AUS.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teileinkünfteverfahren / 1.1.2 Rechtslage bis 2008

Die Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG unterlagen dem Halbeinkünfteverfahren.[1] Die damit wirtschaftlich zusammenhängenden Werbungskosten konnten nach § 3c Abs. 2 EStG auch nur zur Hälfte abgezogen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teileinkünfteverfahren / 1.2.1 Kapitaleinkünfte

Die Veräußerung von nach dem 31.12.2008 erworbenen Anteilen an Körperschaften unterliegt grundsätzlich ab 2009 der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge.[1] Das Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren findet für diese Norm keine Anwendung.[2] Die Veräußerung bei Beteiligungen von mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft fällt unter § 17 EStG.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teileinkünfteverfahren / 2.2 Teilwertabschreibungen

Teilwertabschreibungen auf Anteile im Betriebsvermögen sind nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG insoweit nicht abzugsfähig, als die Einnahmen steuerfrei sind. Dementsprechend sind auch Wertaufholungen nur zum Teil bzw. zur Hälfte steuerpflichtig. Gesetzestechnisch erscheint die Wertaufholung in § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a EStG (Betriebsvermögensmehrung), während der teilweise/hälft...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wertpapiere im Betriebsverm... / 7 Erträge aus Wertpapieren

Gehören Wertpapiere zum notwendigen oder aber gewillkürten Betriebsvermögen sind die aus Ihnen bezogenen Erträge grundsätzlich ebenfalls dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Zu den Erträgen aus Wertpapieren gehören: Dividenden aus Aktien oder Anteilen an einer GmbH Ausschüttungen aus Aktien- oder Rentenfonds Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren Zinsen aus variabel verzinsten Pa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teileinkünfteverfahren / 4 Kirchensteuer

Zur Ermittlung der Kirchensteuer ist das zu versteuernde Einkommen um die nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreien Beträge zu erhöhen und um die nach § 3c Abs. 2 EStG nicht abziehbaren Beträge zu mindern.[1]mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1 Ansparphase

Beiträge des Arbeitgebers an kapitalgedeckte oder umlagefinanzierte (nicht kapitalgedeckte) Versorgungssysteme (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung) führen im Zeitpunkt der Beitragsleistung zu Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG). Entscheidend hierfür ist, dass dem Arbeitnehmer bei diesen Durchführungswegen ein Rechtsanspruch...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1 Ansparphase

Beiträge des Arbeitgebers an kapitalgedeckte oder umlagefinanzierte (nicht kapitalgedeckte) Versorgungssysteme (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung) führen im Zeitpunkt der Beitragsleistung zu Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG). Entscheidend hierfür ist, dass dem Arbeitnehmer bei diesen Durchführungswegen ein Rechtsanspruch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 3.3 Sonstige Erträge

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in § 20 Abs. 1, 2 EStG bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden.[1] Hierzu gehören z. B. Sachdividenden oder Entgelte von dritter Seite.mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.2 Verzicht aufgrund gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

Im Zusammenhang mit einem gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht auf eine Versorgungszusage ergeben sich Besonderheiten, wenn die zusageerteilende Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und unmittelbar nach der Umwandlung oder erst während der folgenden Mitunternehmerschaft des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Zusage verzichtet w...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teileinkünfteverfahren / 2 Betriebsvermögen

Für Beteiligungserträge und Veräußerungsvorgänge im Betriebsvermögen wurde das Halbeinkünfteverfahren ab dem 1.1.2009 zu einem Teileinkünfteverfahren umgewandelt. Danach sind nur noch 40 % der Einnahmen steuerfrei.[1] Kosten können zu 60 % abgezogen werden.[2] 2.1 Gewinnausschüttungen und laufende Aufwendungen DasTeileinkünfteverfahren (bis 2008: Halbeinkünfteverfahren) gilt a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 3.2 Veräußerungserträge

Ab 2009 unterliegt der Verkauf aller Kapitalforderungen der Einkommensteuer[1], wobei für die meisten der bis zum 31.12.2008 erworbenen Kapitalanlagen ein Bestandsschutz gilt. Werden "Bestandsschutzpapiere" veräußert, ist dies nach Ablauf der Jahresfrist des § 23 EStG steuerfrei. Ab 2009 sind insbesondere folgende Geschäfte steuerpflichtig: Verkauf von Aktien und anderen Antei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 3.4.2 Kostenabzug und Sparer-Pauschbetrag

Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten in Zusammenhang mit den (laufenden) Kapitalerträgen ist ab 2009 ausgeschlossen.[1] Ein Abzug laufender Kosten im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist nur noch in den Fällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und 3 EStG (Darlehen an nahestehende Personen bzw. an die "eigene" GmbH/bestimmte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften) möglich. V...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teileinkünfteverfahren / 2.3 Anteilsveräußerungen

Gehören Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen, sind die Einnahmen im Fall der Veräußerung, Auflösung oder Herabsetzung des Nennkapitals der Kapitalgesellschaft nur teilweise (bis 2008: hälftig) steuerpflichtig (§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a Satz 1 EStG; § 3c Abs. 2 EStG).mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wertpapiere im Betriebsverm... / 5 Einnahmen-Überschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen zulässig

Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung kann ebenso wie bei der Bilanzierung gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet werden. Auch hier gilt: Voraussetzung ist, dass die Wertpapiere objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, dem Betrieb zu dienen und ihn zu fördern. Ebenso ist auch bei der Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung ein verbindlicher und nach au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 3.5 Kapitalmaßnahmen

Ab 2009 ergibt sich für bestimmte Kapitalmaßnahmen eine Steuerneutralität: [1] Qualifizierter Anteilstausch von Gesellschaftsanteilen (Sätze 1 und 2), soweit § 17 EStG keine Anwendung findet. Beispiele: Verschmelzungen, Aufspaltungen – eine erhaltene Barzuzahlung gilt als steuerpflichtige Dividende; steuerneutraler Tausch von Kapitalforderungen, wenn zum Fälligkeitszeitpunkt an...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 3.7 Steuertarif

Kapitaleinkünfte unterliegen ab 2009 dem Abgeltungsteuersatz von 25 % zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer. Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist für diese Erträge nicht mehr erforderlich, soweit die Kapitalerträge dem Steuerabzug unterlegen haben.[1] Es besteht ein Veranlagungswahlrecht. In der Einkommensteuererklärung sind diese in der Anlage KAP aufzuführen, ab 2018 g...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 12.1.1 Auswirkungen auf geringfügig Beschäftigte

Zu dem nach § 3 Nr. 63 EStG begünstigten Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer (§ 1 LStDV), unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Die Steuerfreiheit setzt lediglich ein bestehendes erstes Dienstverhältnis voraus. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1.1 Auswirkungen auf geringfügig Beschäftigte

Zu dem nach § 3 Nr. 63 EStG begünstigten Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer (§ 1 LStDV), unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Die Steuerfreiheit setzt lediglich ein bestehendes erstes Dienstverhältnis voraus. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / Zusammenfassung

Überblick Vielfach haben Unternehmungen den Wunsch, sich der bilanziellen Lasten aus den Versorgungszusagen durch deren Auslagerung aus dem Unternehmen zu entledigen. Hierbei soll jedoch das arbeitgebende Unternehmen rechtlich enthaftet werden. Nachfolgend werden in diesem Zusammenhang der Verzicht, die Abfindung und die Übertragung der Zusage im Liquidationsfall in die Betr...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.1 Verzicht aufgrund gesellschaftsrechtlicher Veranlassung

Eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung des Verzichts auf einen Pensionsanspruch liegt vor, wenn ein Nicht-Gesellschafter der Kapitalgesellschaft den Vermögensvorteil bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht eingeräumt hätte. Insoweit ist ein Fremdvergleich vorzunehmen.[1] Im Fall des gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzichts auf eine unverfallbare ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regeln der TV-EntgeltU-B/L, der TV-EntgeltU-Ärzte sowie der TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L jeweils in § 3 Abs. 2 Satz 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der Rentenversicherung ("BBG") umzuwandeln. Zusätzlich dürfen die jeweiligen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teileinkünfteverfahren / 2.4.1 Veräußerungsgewinnermittlung

Wird ein Betrieb veräußert oder aufgegeben[1], sind im Rahmen der Veräußerungsgewinnermittlung die anteiligen Gewinne aus den im Betriebsvermögen enthaltenen Beteiligungen zu 60 % (bzw. bis 2008 zur Hälfte) steuerpflichtig. Bei der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen gelten Besonderheiten bei der Anwendung des Halb-/Teileinkünfteverfahrens.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teileinkünfteverfahren / 2.4.2 Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge

Bei der Veräußerung eines Betriebs gegen wiederkehrende Leistungen hat der Veräußerer ein Wahlrecht zwischen Sofortbesteuerung (mit Anwendung des § 16 EStG) und nachträglicher Besteuerung der Leistungen.[1]mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.4 Steuerrechtliche Sonderregelungen

Steuerrechtliche Sonderregelungen stehen dem Wertaufholungsgebot nicht entgegen. So dienen die Regelungen der § 3 Nr. 40 und § 3 c Abs. 2 EStG der Umsetzung des Teileinkünfteverfahrens. Die Teilwertabschreibung als solche und damit das Wertaufholungsgebot bleiben hiervon unberührt.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 4.1 Einnahmen

Zu den Kapitalerträgen gehörten bis 2008 insbesondere Gewinnausschüttungen (Halbeinkünfteverfahren)[1], Erträge als stiller Gesellschafter bzw. aus partiarischen Darlehen, Erträge aus Kapitallebensversicherungen (Erlebensfallleistungen), Zinsen sowie gesondert ausgewiesene Stückzinsen, der Verkauf/die Einlösung sog. Finanzinnovationen.mehr