Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Tabellarischer Vergleich der Altersvorsorgeförderformen

Rn. 51 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die folgende Tabelle beinhaltet eine Zusammenstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Altersvorsorgeförderformen (Riester-, Rürup-Verträge):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Regelungen des § 92a EStG . Sie regelt das Verfahren, mit dem der StPfl angespartes und gefördertes Altersvorsorgekapital zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie oder zur Finanzierung eines Genossenschaftsanteils einer Wohnungsbaugesellschaft entnehmen kann. Rn. 2 Stand: EL 179 –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Verfahrensrechtliche Bedeutung der Vorschrift

Rn. 26 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber hat das Verfahren zur Beantragung und Auszahlung der Zulage als sog Anbieterverfahren ausgestaltet, dh, die Anbieter von privaten Altersvorsorgeverträgen sind in erheblichem Umfang in die Abwicklung des Zulageverfahrens mit einbezogen worden. Für Versorgungseinrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gilt Entsprechendes, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift steht zum einen mit §§ 84ff EStG in Zusammenhang, da sie die Möglichkeit eröffnet, die Grund- und die Kinderzulage auf mehrere Altersvorsorgeverträge zu verteilen. Zum anderen ergibt sich ein inhaltlicher Zusammenhang mit § 89 EStG (Zulageantrag). Das Wahlrecht zur anteiligen Zuordnung der Zulagen übt der StPfl über den Zulageant...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Abgrenzung zum Sonderausgabenabzug

Rn. 19 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Für den Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs 1 EStG ist keine Begrenzung der Anzahl der zu berücksichtigenden Verträge vorgesehen. Der StPfl kann Steuerminderungen geltend machen sowohl bei Verträgen, für die eine Altersvorsorgezulage gewährt worden ist, als auch solchen, für die keine Altersvorsorgezulage beantragt oder nach § 87 Abs 1 EStG gew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Definition der schädlichen Verwendung

Rn. 30 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Wird über das geförderte Altersvorsorgevermögen in einer Weise verfügt, die nicht den Regelungen des AltZertG entspricht, liegt eine schädliche Verwendung des Altersvorsorgevermögens vor. Rn. 31 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Folgende Sachverhalte werden als schädliche Verwendung qualifiziert: Eine Kapitalauszahlung oder eine Teilkapitalauszahlung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVmG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt; in dieser Fassung war aber die Vorschrift gegenstandslos. Durch das G zur Änderung steuerlicher Vorschriften (SteueränderungsG 200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Mit der Einführung des AltersvermögensG (AVmG) beabsichtigte der Gesetzgeber, den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge zu fördern, um das sinkende Rentenniveau aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. So wird in der amtlichen Begründung (vgl BT-Drs 14/4595) ausgeführt, dass für die Sicherung des Lebensstandards ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verfahren

Rn. 11 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Das Zulageverfahren nach § 10a EStG und Abschn XI soll unbürokratisch, aber auch weitestgehend vollautomatisiert ausgestaltet sein. Dies ergab sich bis einschließlich VZ 2023 daraus, dass die zentrale Stelle bei der Ermittlung der Zulage zunächst auf die Angaben des Zulageberechtigten vertraute. Der Zulageberechtigte musste seinem Antrag kei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Durch das AVmG v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) wurde die Vorschrift in das EStG eingeführt. In 2001 erfolgten noch zwei Änderungen der Vorschrift, so dass sie in der ursprünglichen Fassung nicht in Kraft getreten ist. Durch das StÄndG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3794) erfolgte mit Wirkung v 01.01.2002 eine Neufassung des Abs 2. Mit dem Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift nimmt im Zulageverfahren eine zentrale Rolle ein, denn allein durch Stellen des Zulageantrags wird das Verfahren zur Ermittlung und Auszahlung der Zulage in Gang gesetzt. Insoweit ergibt sich ein unmittelbarer Zusammenhang mit den Vorschriften der §§ 90–92 EStG. Darüber hinaus besteht ein inhaltlicher Zusammenhang mit § 87 EStG....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift nimmt den Gedanken auf, dass das Zulageverfahren nach § 10a EStG und Abschn XI unbürokratisch, aber auch weitestgehend vollautomatisiert ausgestaltet sein soll. Dies ergab sich bis einschließlich VZ 2023 daraus, dass die zentrale Stelle bei der Ermittlung der Zulage zunächst auf die Angaben des Zulageberechtigten vertraute. Der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 91 EStG steht in unmittelbarem Zusammenhang mit § 89 EStG und ist ebenfalls den Verfahrensvorschriften des Abschn XI zuzuordnen. Durch die Ausgestaltung des Riester-Verfahrens als möglichst kundenfreundliches Verfahren kommt dem Zulageantrag besondere Bedeutung zu. Auch diese Vorschrift nimmt den Gedanken auf, dass das Zulageverfahren nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Verweis auf mittelbare Zulageberechtigung

Rn. 17 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Für mittelbar Zulageberechtigte gelten hinsichtlich der Beitragszahlung Besonderheiten, die sich aus der Vorschrift des § 79 EStG ergeben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 6 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und trat zum 01.01.2002 in Kraft. MWv 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2002, 4210). In dieser Fassung blieb die Vors...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In den letzten ca 25 Jahren ist die Tatsache, dass die StPfl aufgrund des demographischen Wandels mit einer Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus rechnen müssen, immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit, aber auch der politischen Entscheidungsträger gerückt. Um die StPfl über die im Rentenalter zu erwartenden Leistungen und damit auch üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Rn. 3 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Mit Wirkung vom 21.09.2002 wurde das EStG neu ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Überprüfungsverfahren durch die ZfA

Rn. 31 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Das Überprüfungsverfahren der ZfA ist in § 91 EStG geregelt. Auch diese Vorschrift nimmt den Gedanken auf, dass das Zulageverfahren nach § 10a EStG und Abschn XI unbürokratisch, aber auch weitestgehend vollautomatisiert ausgestaltet sein soll. Dies ergab sich bis einschließlich VZ 2023 daraus, dass die zentrale Stelle bei der Ermittlung der Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Weitere Änderungen

Rn. 15 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Darüber hinaus hat es vielfältige Rechtsänderungen geben, so zB auch die Anpassung der Zulage oder aufgrund des Brexit-Steuerbegleitgesetzes v 25.03.2019 (BGBl I 2019, 357), um Vertrauensschutzregelungen für Altfälle zu schaffen. Diese Änderungen haben aber nicht so massiv in die Strukturen der steuerlich geförderten kapitalgedeckten Altersv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines zur Basisrente

Rn. 50 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 StPfl, die nicht die Fördervoraussetzungen des § 10a EStG erfüllen und somit nicht in den Genuss der Altersvorsorgezulage nach Abschn XI EStG kommen können, haben die Möglichkeit, zum Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge einen Basisrentenvertrag nach § 10 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b EStG abzuschließen. Die Basisrente bietet sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Stellung des Antrags

Rn. 20 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Da die Altersvorsorgezulage nur auf Antrag gewährt wird, kommt diesem konstitutive Wirkung zu. Aufgrund der Anpassungen aus dem Wachstumschancengesetz v 27.03.2024 (BGBl I 2024 Nr 108) steht es dem StPfl frei, den Antrag schriftlich oder auch elektronisch zu übermitteln. Der Weg der elektronischen Übermittlung ist dann eröffnet, wenn der Anb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift hat eine verfahrensrechtliche Bedeutung, indem sie die Frist für die Beantragung der Altersvorsorgezulage bestimmt. Darüber hinaus hat sie eine materiell-rechtliche Bedeutung, weil sie neben § 79 EStG bestimmt, welche Voraussetzungen für die Ermittlung und Auszahlung der Altersvorsorgezulage erfüllt sein müssen. In diesem Zusamm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Beendigung der mittelbaren Zulageberechtigung

Rn. 26 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die mittelbare Zulageberechtigung endet, wenn der mittelbar Zulageberechtigte unmittelbar zulageberechtigt wird oder der unmittelbar zulageberechtigte Ehegatte nicht mehr zum zulageberechtigten Personenkreis gehört oder die Ehegatten dauernd getrennt leben oder mindestens ein Ehegatte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Rn. 3 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Mit Wirkung vom 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Es handelt sich um eine für den Zulageberechtigten zentrale materiell-rechtliche Regelung, denn diese Regelung erläutert, wer in den Genuss der steuerlichen Förderung kommt. Die Vorschrift steht in engem inhaltlichem Zusammenhang mit der Vorschrift § 10a EStG. Dort finden sich die Detailregelungen zu der Frage, wer zum zulageberechtigten Perso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Steuerliche Einordnung

Rn. 20 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Das Förderkonzept des AVmG (sog Riester-Rente) ähnelt der Regelung des Familienlastenausgleichs. Konzipiert ist die steuerliche Förderung zweigleisig über einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und progressionsunabhängige Zulagen nach §§ 79ff EStG . Der für den StPfl günstigere Förderweg wird vom FA von Amts wegen ermittelt (Güns...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkungen

A. Norminhalt Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift beschreibt die Möglichkeiten des StPfl, das in seinem Altersvorsorgevertrag angesparte Altersvorsorgevermögen zu entnehmen, um wohnungswirtschaftliche Maßnahmen an einer Wohnung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und sollte zum 01.01.2002 in Kraft treten. MWv 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2002, 4210). In dieser Fassung blieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Norminhalt

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift beschreibt die Möglichkeiten des StPfl, das in seinem Altersvorsorgevertrag angesparte Altersvorsorgevermögen zu entnehmen, um wohnungswirtschaftliche Maßnahmen an einer Wohnung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anwendbar ist, zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Pflichten des StPfl

Rn. 25 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Korrespondierend mit der Ausgestaltung des Verfahrens als modifiziertes Anbieterverfahren obliegt es dem StPfl, unverzüglich alle Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen, die für die Ermittlung und Auszahlung der Altersvorsorgezulage entscheidungserheblich sind, dem Anbieter mitzuteilen. Der StPfl ist gehalten, Änderungen in der Art de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Bedeutung für die Produktgestaltung

Rn. 14 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach der Systematik des Abschn XI des EStG fließt die Altersvorsorgezulage dem Altersvorsorgevertrag zeitversetzt zu. Der genaue Zeitpunkt des Zuflusses der Zulage in den jeweiligen Altersvorsorgevertrag ist nicht vorab bestimmbar, der Zahlungseingang ist somit unregelmäßig. Bei der versicherungs- bzw bankmathematischen Kalkulation der Alters...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erweiterung des zulageberechtigten Personenkreises

Rn. 11 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Zulageberechtigt sind auch Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus der Alterssicherung für Landwirte erhalten, wenn sie vor dem Leistungsbezug zu dem förderberechtigten Personenkreis gehört haben. Eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aus einer privaten Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Doetsch/förster/Rühmann, Änderungen des BetriebsrentenG durch das RentenreformG 1999, DB 1998, 258; Horlemann, Einordnung des Gerke-Gutachtens zur Einführung von Pensions-Fonds, FR 1999, 20; Schmeisser/Blömer, Modelle der betrieblichen Altersversorgung, DStR 1999, 334; Cramer, Ist die Steuerreform Wegbereiter der privaten Altersversorgung?, BB 2000, 1993; Grabner/Bode, Betriebli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 09.11.2020, BStBl I 2020, 1061 (Mitteilung über stpfl Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kj 2020); BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niermann/Risthaus, Kommentierte Verwaltungsregelungen zur privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung, Beilage 4/2008, 54 Tz 87–92. Verwaltungsanweisung: BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inzwischen erfolgte erhebliche Rechtsänderungen

A. Neuregelungen anlässlich des Eigenheimrentengesetzes Rn. 10 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der nach der Bundestagwahl 2005 geschlossene Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sah vor, dass die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in die geförderte Altersvorsorge integriert werden soll. Dieser politische Auftrag wurde durch das Gesetz zur verbesserten Einbeziehung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Ergänzung und Verweis auf Basisrente

A. Allgemeines zur Basisrente Rn. 50 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 StPfl, die nicht die Fördervoraussetzungen des § 10a EStG erfüllen und somit nicht in den Genuss der Altersvorsorgezulage nach Abschn XI EStG kommen können, haben die Möglichkeit, zum Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge einen Basisrentenvertrag nach § 10 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b EStG abzuschließe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Myssen, Vereinfachungen bei der Riester-Rente, NWB 2005, 13 281; Stosberg, AltEinkG und private steuerlich geförderte Altersvorsorge, Informationen StW 2005, 256. Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). Ferner s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Verfahrensrechtliche Bedeutung

Rn. 12 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Frist für die Berechnung bzw Festsetzung der Altersvorsorgezulage beträgt nach § 169 Abs 2 S 1 Nr 2 AO vier Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kj, in dem sie entstanden ist. Dieser Zeitpunkt ist gem § 88 AO iVm § 170 Abs 1 AO der Ablauf des Beitragsjahres (s BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 Rz 310). Rn. 13 Stand: EL 179 – ET: 02/2025...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 – 111/99 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze; Auszug der Tz. 1]), BStBl. I 1999, 1076

Rz. 8 [Autor/Stand] 1. Rechtsgrundlagen zur Besteuerung von gewerblichen Betriebsstätten 1.1 Nationales Steuerrecht Bei der Prüfung und Anwendung von nationalen Vorschriften zur Besteuerung von Betriebsstätten gewerblich tätiger Unternehmen ist zunächst zu untersuchen, ob die DBA das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einschränken, denn die DBA werden durch das j...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerunschädliche Verfügungen über das Altersvorsorgekapital (Abgrenzung zu den steuerschädlichen Verfügungen)

Rn. 50 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Es gibt eine Vielzahl steuerunschädlich durchzuführender Verfügungen über das angesparte Altersvorsorgekapital (vgl BMF 25.10.2023, BStBl I 2023, 1726 Rz 197ff). Diese sind insbesondere: Rn. 51 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Auszahlung des Altersvorsorgekapitals in Form einer gleichbleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente ist keine st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Kritik

Rn. 30 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In der Tat wirkt das Riester-System auf den ersten Blick bürokratisch. Der Dauerzulageantrag hat aber erheblich zur Vereinfachung beigetragen. Darüber hinaus müssen die einzelnen Fördervoraussetzungen nicht vorab gegenüber der zentralen Stelle nachgewiesen werden. Diverse erforderliche Prüfungen zB zur Kinderzulage oder zum erforderlichen Mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausblick

Rn. 40 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Über mehrere Legislaturperioden hinweg sind Diskussionen zur Stärkung der Altersvorsorge geführt worden (17. Legislaturperiode, Lebensleistungsrente, 18. Legislaturperiode, solidarische Lebensleistungsrente). Beide Vorhaben sind nicht umgesetzt worden. Rn. 41 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In der 19. Legislaturperiode hatte sich die große Koaliti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Neuregelungen anlässlich des Eigenheimrentengesetzes

Rn. 10 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der nach der Bundestagwahl 2005 geschlossene Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sah vor, dass die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in die geförderte Altersvorsorge integriert werden soll. Dieser politische Auftrag wurde durch das Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die geförderte Alte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verbesserung der Entnahmemöglichkeiten

Rn. 12 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Das angesparte steuerlich geförderte Altersvermögen kann bis zum Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden, um unmittelbar für die Finanzierung einer Anschaffung oder einer Herstellung einer selbst genutzten Wohnimmobilie genutzt zu werden; es kann somit zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation herangezogen werden. Eine Entnahme ist auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Diese Vorschrift nimmt den zentralen Gedanken des Gesetzgebers auf, dass die volle Zulage nur dann gewährt wird, wenn sich der Zulageberechtigte mit einem eigenen Sparanteil an der Schließung seiner Versorgungslücke beteiligt. Dadurch soll herausgestellt werden, dass durch die Zulage die private Altersversorgung gefördert wird, und nicht eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Myssen/M. Fischer, Basisvorsorge und Wohn-Riester, NWB 2013, 661; Myssen/M. Fischer, AltvVerbG – Basisvorsorge im Alter und Wohn-Riester, NWB 2013, 1977; Myssen/M. Fischer, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge, DB 2014, 617. Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Statistik

Rn. 25 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Mit Stand 30.06.2023 sind 15,68 Mio Riester-Verträge vorhanden (Quelle: BMAS Pressemitteilung v 09.11.2023). Geschätzt wird, dass für ca. ein Fünftel bis knapp ein Viertel dieser Verträge aktuell keine Beiträge geleistet werden. Die Verträge entfallen mit einem Anteil von 10,36 Mio auf Versicherungsverträge, mit einem Anteil von 3,175 Mio auf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Erweiterung der Förderformen

Rn. 14 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der Kauf weiterer Geschäftsanteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft kann ebenso gefördert werden wie Darlehenstilgungen. Zertifiziert werden können sowohl reine Darlehensverträge als auch Kombinationen aus Spar- und Darlehensverträgen (idR Bausparverträge) als auch Vorfinanzierungsdarlehen (idR vorfinanzierte Bausparverträge). Nach den bish...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Anm zu BFH v 21.07.2009, X R 33/07 (Erstes BFH-Urt zur Riester-Rente; Mittelbare Förderberechtigung nur mit zertifiziertem Altersvorsorgevertrag), DB 2009, 2185; Förster, Anm zu BFH v 21.07.2009 (Riester-Rente bei nur mittelbar zulageberechtigten Ehegatten), BFH/PR 11/2009, 421. Verwaltungsanweisungen: H 79 EStH 2023; BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche F...mehr