Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 2.7 Ergänzende Regelungen

Rz. 20 Die Regelungen in Abs. 5 enthalten mehrere Klarstellungen. Gemäß Abs. 5 Satz 1 wird kein Arbeitsverhältnis und kein Beschäftigungsverhältnis i. S. der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung begründet. Da im Gesetzeswortlaut die gesetzliche Unfallversicherung nicht genannt wird, dürfte eine sog. "wie-Beschäftigung" nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII anzunehmen sein m...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.6.1 Anwendungsfälle

Rz. 46b Das Verfahren der vorläufigen Beitragsfestsetzung aus dem Arbeitseinkommen findet nach gesetzlichen Vorgaben Anwendung unabhängig davon, ob es sich bei der selbstständigen Tätigkeit um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Ebenfalls ist ohne Bedeutung, ob eine Veranlagung zur Einkommensteuer aus der entsprechenden Tätigkeit bereits erfolgt ist oder noch...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.6.3 Endgültige Beitragsfestsetzung (Satz 3 und 4)

Rz. 46e Mit Vorlage des Einkommensteuerbescheids sind die Beiträge rückwirkend für das Kalenderjahr, für das der Einkommensteuerbescheid erlassen wurde, endgültig festzusetzen. Bei der endgültigen Beitragsfestsetzung sind diese Beiträge entsprechend der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen zu berechnen, so dass es möglicherweise zu Erstattungen oder Nacherhebu...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 7 Das AsylbLG regelt als eigenständiges Gesetz die materiellen Leistungen des in § 1 Abs. 1 genannten Personenkreises, der von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII grundsätzlich ausgenommen ist. Es ist nicht Bestandteil des Sozialgesetzbuches, weil es in Art. II § 1 SGB I a. F. nicht aufgeführt war und auch in § 68 SGB I (Besondere Teile des Sozialgesetzbuches) nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Klarstellung für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags für Personen, die nach § 10a Abs 6 EStG zulageberechtigt sind (§ 86 Abs 5 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der durch das G zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) eingefügte § 86 Abs 5 EStG nimmt inhaltlich die Vorschrift des § 52 Abs 64 EStG aF auf. Mit dem G zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Überblick über Altersvorsorgezulage (Abschn XI des EStG)

Rn. 28 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Wie umfangreich die Vorschriften zur Regelung der Bestimmungen zur Altersvorsorge neben § 10a EStG (s Erläut zu § 10a (Mühlenharz)) inzwischen sind (derzeit 24 Paragraphen), zeigt die folgende Übersicht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Tatbestandsvoraussetzungen aus § 79 S 2 Nr 1–5 EStG

Rn. 17 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Für eine mittelbare Zulageberechtigung nach § 79 S 2 EStG ist es erforderlich, dass beide Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. § 79 S2 Nr 1 EStG verweist auf die Regelung aus § 26 Abs 1 EStG (s § 26 Rn 38ff (Schneider)). Nach § 79 S 2 Nr 2 EStG müssen beide Ehegatten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Festsetzung der Zulage (§ 90 Abs 4 EStG)

Rn. 32 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Aus der Ausgestaltung des Zulageverfahrens nach § 10a EStG und Abschn XI als unbürokratisches, aber auch weitestgehend vollautomatisiertes Verfahren folgt, dass die Kommunikation im einzelnen Steuerfall zwischen dem Anbieter und der zentralen Stelle durch Datensätze erfolgt. Der Zulageberechtigte wird über den Stand seines Altersvorsorgeverm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Materiell-rechtliche Bedeutung des § 88 EStG

Rn. 11 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift legt den Zeitpunkt fest, zu dem der Anspruch auf Altersvorsorgezulage entsteht. Neben der Zulageberechtigung nach § 79 EStG folgt aus § 88 EStG, dass die Zahlung der Altersvorsorgebeiträge Voraussetzung für die Gewährung der Altersvorsorgezulage ist. Für die Bestimmung des Zeitpunktes der Zahlung ist § 11 EStG einschlägig.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zahlung einer Hinterbliebenenrente (§ 93 Abs 1 S 4 Buchst a EStG)

Rn. 66 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Wird eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt, besteht nach § 93 Abs 1 S 4 Buchst a EStG keine Verpflichtung zur Rückzahlung der entsprechenden Zulagen und Steuervorteile. Die Hinterbliebenenrente ist durch die Hinterbliebenen nachgelagert nach § 22 Nr 5 EStG zu versteuern.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 52 Abs 63b EStG aF (Nachzahlungsmöglichkeit)

Rn. 33 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Übergangsregelung des § 52 Abs 63b EStG aF lautete wie folgt: Zitat (63b) 1Der Zulageberechtigte kann für ein abgelaufenes Beitragsjahr bis zum Beitragsjahr 2011 Altersvorsorgebeiträge auf einen auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag leisten, wenn der Anbieter des Altersvorsorgevertrages davon Kenntnis erhält, in welcher Höhe und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Rückforderung der Zulage (§ 90 Abs 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Regelungen in § 90 Abs 3 EStG haben bis einschließlich VZ 2023 die Verfahrenskonzeption als für den Zulageberechtigten unbürokratisches Verfahren insoweit aufgenommen, als dass die ZfA zunächst bei der Ermittlung und Auszahlung der Zulage auf die Angaben des Zulageberechtigten vertraute und dann nachträgliche Überprüfungen nach § 91 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Inhalt der Bescheinigung (§ 92 S 1 EStG)

Rn. 8 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Bescheinigung muss dem amtlich vorgeschriebenen Muster folgen. Hier hat der BMF von seiner Ermächtigung nach § 99 EStG Gebrauch gemacht und vorgegeben, wie die Bescheinigung zu gestalten ist. Die Norm macht nicht deutlich, ob beim Stand des Altersvorsorgevermögens auf den Tag der Erstellung der Bescheinigung oder auf das Ende des abgelaufe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Kürzung der Zulage (§ 86 Abs 1 S 1 und 6 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Wird der erforderliche Mindesteigenbeitrag nicht erbracht, so ist die für dieses Beitragsjahr zustehende Zulage (Grundzulage und Kinderzulage) nach dem Verhältnis der geleisteten Altersvorsorgebeiträge zum erforderlichen Mindesteigenbeitrag zu kürzen (§ 86 Abs 1 S 6 EStG). Der für einen unmittelbar Berechtigten geltende Kürzungsmaßstab gilt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Verzicht auf die Bescheinigung (§ 92 S 2 und 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Regelungen der S 2 und 3 des § 92 EStG tragen zur Entlastung von Verwaltungskosten bei, denn sie erlauben dem Anbieter auf die Erstellung einer Bescheinigung zu verzichten, wenn keine Angaben zu den in § 92 S 1 Nr 1, 2, 6 und 7 EStG benannten Daten erforderlich sind und sich zu den in § 92 S 1 Nr 3–5 EStG benannten Daten keine Änderungen e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Berufsbedingter Wegfall der Selbstnutzung (§ 92a Abs 4 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Wird die Selbstnutzung der geförderten Wohnung aufgrund eines beruflich veranlassten Umzugs aufgegeben, kann der Zulageberechtigte auf Antrag die Folgen einer Auflösung und Besteuerung des Wohnförderkontos nach § 22 Nr 5 EStG vermeiden. Im Detail müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Rn. 121 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der StPfl muss d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. § 52 Abs 63a EStG aF

Rn. 32 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Eine der Übergangsregelungen war in § 52 Abs 63a EStG aF normiert und lautete wie folgt: Zitat (63a) 1 § 79 S 1 EStG gilt entsprechend für die in § 52 Absatz 24c Satz 2 und 3 EStG genannten Personen, sofern sie unbeschränkt steuerpflichtig sind oder für das Beitragsjahr nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt steuerpflichtigt behandelt werden. 2Der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG Vor §§ 79ff EStG (Einführung AVmG)

Schrifttum: Doetsch/förster/Rühmann, Änderungen des BetriebsrentenG durch das RentenreformG 1999, DB 1998, 258; Horlemann, Einordnung des Gerke-Gutachtens zur Einführung von Pensions-Fonds, FR 1999, 20; Schmeisser/Blömer, Modelle der betrieblichen Altersversorgung, DStR 1999, 334; Cramer, Ist die Steuerreform Wegbereiter der privaten Altersversorgung?, BB 2000, 1993; Grabner/Bode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Bindungswirkung (§ 91 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die in Abschn IV (s Rn 11) zitierte Rspr hat der Gesetzgeber aufgegriffen. Im JStG 2022 v 16.12.2022, (BGBl I 2022, 2294) erfolgten Anpassungen des Abs 1. Der bisherige S 3 wurde entfernt. Aus dem bisherigen S 4 wurde S 3 und ein neuer S 4 wurde angefügt. Diese Änderungen greifen ab dem 01.01.2024. Im Referentenentwurf wird ausgeführt, dass ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mitwirkung des StPfl (§ 92a Abs 3 S 1–8 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der StPfl muss nach § 92a Abs 3 S 1 EStG die Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Wohnung offenlegen. Während der Ansparphase muss der StPfl diesen Sachverhalt dem Anbieter, während der Auszahlungsphase muss der StPfl diesen Sachverhalt der zentralen Stelle mitteilen. Die Mitteilungspflichten gehen bei Tod des StPfl auf den Rechtsnachf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zulageberechtigter Personenkreis, unmittelbare Zulageberechtigung (§ 79 S 1 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Diese Vorschrift ist eng mit den Regelungen aus § 10a EStG verwoben. In § 10a Abs 1 findet sich eine detaillierte Beschreibung zum förderberechtigten Personenkreis. Die hier normierten Regelungen ergänzen die Voraussetzungen für die Förderberechtigung. Rn. 12 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In der Vorschrift des § 79 EStG entfällt durch das G zur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Korrekturvorschrift (§ 91 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 91 Abs 1 S 3 EStG ist als lex specialis zu den Korrekturvorschriften der AO zu qualifizieren. Kommt die zentrale Stelle bei der Überprüfung zu einem anderen Ergebnis als das, was als Sonderausgabenabzug festgestellt oder als das, was nach § 10a Abs 4 EStG gesondert festgestellt worden ist, muss sie das Überprüfungsergebnis dem zuständigen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sockelbetrag (§ 86 Abs 1 S 4 und 5 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 86 Abs 1 S 4 EStG definiert in Fällen, in denen bereits die Zulagen dem Mindesteigenbeitrag entsprechen oder ihn übersteigen, den sog Sockelbetrag, der jedenfalls zu leisten ist. Selbst wenn in einem Beitragsjahr überhaupt keine Einnahmen erzielt werden, ist die Zahlung des Sockelbetrages erforderlich, s BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 172...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ehegatten (§ 86 Abs 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Gehören beide Ehegatten zum unmittelbar begünstigten Personenkreis, ist für jeden Ehegatten anhand seiner Einnahmen ein eigener Mindestbeitrag zu berechnen. § 86 Abs 2 S 1 EStG begründet einen Anspruch eines nicht pflichtversicherten Ehegatten bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 26 EStG auf eine ungekürzte Zulage, wenn der pflichtversiche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Ermittlung des Restkapitals (§ 92a Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 58 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach § 92a Abs 1 S 1 EStG ist vorgesehen, dass bei einer nicht vollständigen Entnahme ein Restbetrag von EUR 3 000 im Altersvorsorgevertrag verbleiben muss. Damit wird den Interessen der Anbieter Rechnung getragen. Es ist nicht zumutbar, den Anbieter zur Fortführung von Altersvorsorgeverträgen mit Minimalvermögen bei unverändertem Verwaltung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Antragstellung durch den Anbieter (§ 89 Abs 1a EStG)

Rn. 27 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Mit dem AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) ist die Möglichkeit der Bevollmächtigung des Anbieters zur Stellung des Zulageantrags in Abschn XI EStG eingefügt worden. Diese Gesetzesänderung entspringt ebenfalls dem Gedanken, das Riester-Verfahren für den StPfl möglichst unbürokratisch auszugestalten. Indem er seinen Anbieter bevollmächt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Folgen der schädlichen Verwendung (§ 93 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Liegt eine schädliche Verwendung vor, müssen die während der Ansparphase auf das entsprechende schädlich verwendete Altersvorsorgekapital entfallenden und gezahlten Altersvorsorgezulagen und die nach § 10a Abs 4 EStG gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden. Somit wird aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen ein un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zusatzrisikoabsicherung (§ 93 Abs 1 S 4 Buchst b EStG)

Rn. 67 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Wird neben dem Aufbau der Altersvorsorge die Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit oder eine zusätzliche Hinterbliebenenversorgung abgesichert, besteht nach § 93 Abs 1 S 4 Buchst b EStG keine Verpflichtung zur Rückzahlung der entsprechenden Zulagen und Steuervorteile.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Definition begünstigte Wohnung (§ 92a Abs 1 S 5 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Als erste Voraussetzung ist hier auf die geographische Bedingung abzustellen. Die begünstigte Wohnung muss im eigenen Haus liegen, eine eigene Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft sein und in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat liegen, auf den das Abkommen über den EWR anwendbar ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verminderung des Wohnförderkontos (§ 92a Abs 2 S 4–5 EStG)

Rn. 75 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der StPfl verfügt über zwei Möglichkeiten, das Wohnförderkonto zu verringern. Der StPfl kann entweder bis zum Beginn der Auszahlungsphase Zahlungen auf einen auf seinen Namen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag zur Minderung der im Wohnförderkonto eingestellten Beträge erbringen, oder er kann einen Verminderungsbetrag nach § 92a Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Reinvestition (§ 92a Abs 3 S 9–13 EStG)

Rn. 111 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Dem StPfl steht ein Gestaltungsspielraum zur Vermeidung der steuerlichen Konsequenzen aus der Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Wohnung zur Verfügung. § 92a Abs 3 S 9 EStG regelt abschließend, welche Reinvestitionsmöglichkeiten der StPfl dafür nutzen kann. Rn. 112 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Es besteht nach § 92a Abs 3 S 9 Nr 1 EStG d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Übertragung auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag (§ 92a Abs 2 S 8–10 EStG)

Rn. 86 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der in § 93 Abs 2 S 1 EStG normierte Anspruch des StPfl, gefördertes Altersvorsorgevermögen auf einen anderen zertifizierten auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag zu übertragen, greift auch in den Fällen, wenn der StPfl Gestaltungsmöglichkeiten nach § 92a Abs 1 EStG genutzt hat. Die Vorschriften des § 92a Abs 2 S 8–10 EStG regeln,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Datenübermittlung (§ 89 Abs 2 und 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Dem Anbieter obliegt es, die Daten des StPfl mit einem amtlich bestimmten Datensatz nach amtlich bestimmter Datenfernübertragung an die zentrale Stelle zu übermitteln. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Daten (§ 89 Abs 2 S 1 EStG): Vertragsdaten ID-Nr Sozialversicherungsnummer oder Zulagenummer des StPfl und seines Ehegatten oder einen An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Auflösung des Wohnförderkontos (§ 92a Abs 2 S 6 EStG)

Rn. 83 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Diese Regelung räumt dem StPfl einen weiteren Gestaltungsspielraum ein. Er kann jederzeit die Auflösung des Wohnförderkontos beantragen (s BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 Rz 181). Bis zum VZ 2013 einschließlich war dies nur zum Beginn der Auszahlungsphase möglich, ab dem VZ 2014 ist die Regelung flexibilisiert worden. Der Auflösungsbetra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anteilige Übertragung des Wohnförderkontos bei einer Scheidung (§ 92a Abs 2a S 1 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Wird iRd Vermögensausgleichs entschieden, dass eine geförderte Wohnung ganz oder teilweise auf den Ehegatten übergeht, entsteht dem Grunde nach eine schädliche Verwendung iSd § 92 Abs 3 EStG. Dann muss nach § 92a Abs 3 S 5 EStG eine Versteuerung des Wohnförderkontos im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs erfolgen. Rn. 91 Stand: EL 179 – ET: 02/2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Datenübermittlung der zuständigen Stelle (§ 91 Abs 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift korrespondiert mit der Regelung des § 10a Abs 1 S 1 Hs 2 EStG. Darüber hinaus bildet sie eine notwendige Ergänzung zu § 91 Abs 1 EStG. Ist der StPfl im öffentlichen Dienst beschäftigt, verfügen die in Abs 1 des § 91 EStG genannten an der Datenerhebung beteiligten Stellen nicht über die erforderlichen Daten. Für die Prüfung der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einstellen in das Wohnförderkonto (§ 92a Abs 2 S 1–3 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Das Wohnförderkonto ist die Basis der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr 5 S 4–6 EStG . § 92a Abs 2 S 1–3 EStG regelt abschließend, welche Beträge in das Wohnförderkonto eingestellt werden müssen. Diese sind: der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen iSv § 82 Abs 1 Nr 2 EStG, die auf Tilgungsleistungen gewährten Altersvorso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Wohnförderkonto (§ 92b Abs 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Das Wohnförderkonto dient der Sicherstellung der nachgelagerten Besteuerung der Leistungen aus einem nach § 10a EStG und Abschn XI EStG geförderten Altersvorsorgevertrag. Entnimmt der StPfl gefördertes Kapital aus seinem Altersvorsorgevertrag, steht dieses für die Rentenauszahlung und im Ergebnis für die nachgelagerte Besteuerung nicht mehr ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Antragsverfahren (§ 92b Abs 1 EStG)

Rn. 7 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der StPfl muss die Entnahme von gefördertem Altersvorsorgevermögen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie bei der zentralen Stelle beantragen. Dabei muss er nachweisen, dass er das entnommene Kapital entsprechend der Vorgaben des § 92a EStG verwendet. Eindeutige Hinweise, welche Nachweise zu erbringen sind, enthält die Vorschrift ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Wegfall der Voraussetzungen für die Kinderzulage (§ 86 Abs 4 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 86 Abs 4 EStG regelt Fälle, in denen sich nach Ablauf des Beitragsjahres herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Kinderzulage nicht vorgelegen haben. Dies war für VZ bis einschließlich 2011 insb dann relevant, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs 4 S 2 EStG überstiegen haben. Für...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Fördertatbestände (§ 92a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In § 92a Abs 1 S 1 EStG ist abschließend geregelt, für welche Zwecke der StPfl gefördertes Kapital (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag) aus seinem Altersvorsorgevertrag entnehmen darf. Da sich der Regelungsgehalt der Norm auf das geförderte Altersvorsorgevermögen bezieht, ist es für die Prüfung der Zulässigkeit der Entnahme entscheidend, ob für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Umbau einer Wohnung (§ 92a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Ab dem VZ 2014 ist es zulässig, einen Altersvorsorge-Eigenheimbetrag zur Finanzierung eines barrierereduzierenden Umbaus zu verwenden (s BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 Rz 265ff). Das entnommene Kapital muss mindestens EUR 6 000 betragen, wenn die Umbaumaßnahme innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung oder Herstellung erfolgt. Erfolge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Wohnförderkonto bei Tod des StPfl (§ 92a Abs 2a S 4 EStG)

Rn. 96 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Leben die Ehegatten/Lebenspartner im Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt und haben sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den EWR anwendbar ist, greifen bei Tod des einen Ehegatten/Lebenspartners die Regeln, die auch für Scheidungen gelten. Das Wohn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Auszahlung des Altersvorsorgevermögens an den überlebenden Ehegatten/Lebenspartner (§ 93 Abs 1 S 4 Buchst c EStG)

Rn. 68 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Auszahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen an den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner ist dann steuerunschädlich möglich, wenn die Ehegatten/Lebenspartner im Zeitpunkt des Todes des Zulageberechtigten nicht dauernd getrennt gelebt haben, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Mitteilungspflichten des Anbieters (§ 92a Abs 2 S 7 EStG)

Rn. 84 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Da die Führung des Wohnförderkontos der zentralen Stelle obliegt und der Stand des Wohnförderkontos maßgebend für die nachgelagerte Besteuerung ist, benötigt die zentrale Stelle Informationen des Anbieters. Der Anbieter ist daher verpflichtet, der zentralen Stelle im Zeitpunkt der Tilgung eines Vorausdarlehens die Tilgungsleistungen iSd § 82...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anteilige Übertragung des Wohnförderkontos während der Auszahlungsphase (§ 92a Abs 2a S 2 und 3 EStG)

Rn. 93 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In diesem Lebenssachverhalt hat der StPfl bereits die Entscheidung getroffen, ob er die Zahlung des Auflösungsbetrages oder die Zurückführung des Wohnförderkontos durch die Verminderungsbeträge wünscht. Diese Entscheidung greift zunächst auch für den übernehmenden Ehegatten/Lebenspartner. Bis zum VZ 2013 einschließlich konnte die Entscheidung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Besondere Voraussetzungen für die mittelbare Zulageberechtigung (§ 79 S 2 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Gehören beide Ehegatten zum zulageberechtigten Personenkreis, steht jedem Ehegatten ein eigener Zulageanspruch nach § 79 S 1 EStG zu. Das ist systemkonsequent, da beide Ehegatten von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen sind. Bei Ehegatten, von denen ein Ehegatte unmittelbar zulageberechtigt ist, kann auch der andere Ehegatte mit den gle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Energetische Sanierung ab VZ 2024 (§ 92a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 44 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Rechtsänderungen, die mit der Förderung der energetischen Sanierung verbunden sind, sind über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses zur Diskussion des JStG 2022 (BT-Drs 20/4729) nachzuvollziehen. In dieser Diskussion ist der Gedanke aufgekommen, die energetische Sanierung einer selbstgenutzten Immobilie ebenfalls ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Keine vorgelagerte Besteuerung (§ 92a Abs 1 S 8 EStG)

Rn. 59 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Systematisch gesehen werden die Leistungen aus einem geförderten Altersvorsorgevertrag nachgelagert bei Zufluss in der Auszahlungsphase besteuert. Daran wird auch im Falle der Entnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrages festgehalten. Die Auszahlung dieses Betrages ist nach dieser Regelung nicht als Zufluss im Zeitpunkt der Auszahlung zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auszahlung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrages (§ 93 Abs 1 S 4 Buchst d EStG)

Rn. 69 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Eine Rückzahlungsverpflichtung besteht nicht für den Teil der Zulagen und der Steuerermäßigung, der auf den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag entfällt. Rn. 70–73 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 vorläufig freimehr