Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Tausch

Rn. 455 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Tausch iSd § 480 BGB ist ein gegenseitiger Vertrag über die Übertragung eines Sachwerts gegen einen anderen Sachwert (oder Erbringung einer Dienstleistung). Kennzeichnend ist das Fehlen eines Kaufpreises in Geld. Die Aufwendungen für die Anschaffung eines WG bestehen nicht in einem Kaufpreis (Zahlungsanspruch), sondern in der Hi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kein anderer Arbeitsplatz steht zur Verfügung

Rn. 1770 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 4 Abs 5 Nr 6b S 2 EStG nF ist ein auf 1 250 EUR begrenzter Abzug der Aufwendungen möglich, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. "Anderer Arbeitsplatz" iSd Abzugsbeschränkung ist grundsätzlich jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist (BFH BS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 20 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei der zweiten (selbstständigen) Bemessungsgrundlage ist von allen (beachte Ausnahmen in s Rn 32) Einkünften auszugehen, mit Ausnahme der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und der Einkünfte aus Versorgungsbezügen und Leibrenten. Diese sind zu einer Summe zusammenzurechnen; dabei findet bei positiven und negativen Einkünften grundsät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Geschenkbegriff

Rn. 1669 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Begriff "Geschenk" in § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG entspricht nach Ansicht mehrerer Senate des BFH demjenigen der bürgerlich-rechtlichen Schenkung (§ 516 BGB; BFH BFH/NV 2011, 650; 2020, 207; 2020, 1258; BStBl II 1982, 394; 1993, 806 mwN). Dies hat zur Folge, dass es sich nicht nur objektiv um eine unentgeltliche Zuwendung handelt, sondern ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. "Betrieb"

Rn. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Betriebswirtschaftlich wird zwischen "Unternehmen" und "Betrieb" unterschieden. Die Unterscheidung ist dabei räumlich orientiert: Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe haben, der "Betrieb" kann als örtliche Sachgesamtheit verstanden werden. Steuerlich kann diesem Unterscheidungsmerkmal nicht (ohne weiteres) gefolgt werden; der betriebswirtsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 93 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Einsatz (erste Alternative) und die Vercharterung (zweite Alternative) von gecharterten Handelsschiffen gilt nur dann als Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr, wenn gleichzeitig eigene oder ausgerüstete Handelsschiffe im internationalen Verkehr betrieben werden. Beim Einsatz eines Handelsschiffs wird dieses befrachtet. B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Besteuerung des Unterschiedsbetrages

Rn. 283 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Auflösung des Unterschiedsbetrages rechnet zum Gewerbeertrag (BMF v 12.06.2002, BStBl I 2002, 614 Rz 38 und BMF v 10.07.2023, BStBl I 2023, 1486 Rz 37). Die entstehende GewSt mindert nicht den hinzuzurechnenden Unterschiedsbetrag. Die GewSt-Rückstellung ist nach herkömmlichen Grundsätzen der Bilanzierung in der StB als Passivposten auszu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Sonderposten mit Rücklageanteil – andere Sonderposten

Rn. 856 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Es handelt sich um die handelsbilanzrechtliche Bezeichnung für eine besondere Art von Passivposten, § 247 Abs 3 HGB aF, in dem steuersubventionelle Förderungsmaßnahmen bilanziell gespeichert werden. Man spricht auch von steuerfreien Rücklagen, meint damit vorerst gewinnmindernd gebildete Posten, die irgendwann einmal später wieder zugunsten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendungszeitraum

Rn. 1656 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gemäß § 52 Abs 11 S 1 EStG idF StBereinG 1999 ist der § 4 Abs 4a EStG erstmals für das Wj anzuwenden, das nach dem 31.12.1998 endet. Daraus folgt, dass die neue Fassung grds schon für das in 1999 endende Wj zur Anwendung kommt und somit die frühere Regelung des Abs 4a idF StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend entfällt. Aufgrund dieser Anwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1850 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die ausschließlich mit einem betrieblichen bzw beruflichen Fehlverhalten zusammenhängen, sind als BA zu qualifizieren. § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG ordnet hinsichtlich dieser Aufwendungen ein Abzugsverbot an. Einschränkend gilt das Abzugsverbot nicht, soweit mit der Geldbuße auch der durch den Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Aufwendungen

Rn. 2088 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Betroffen sind nur Aufwendungen. Dazu gehören Geldbeträge und Sachleistungen. Insoweit besteht kein Unterschied zu dem Begriff "Zuwendungen" in § 10b Abs 2 EStG. Dies ergibt sich auch aus dem Hinweis auf § 10b Abs 2 EStG in der Vorschrift. Aufwendungen sind somit Mitgliedsbeiträge und Spenden. Zur Abgrenzung zwischen Mitgliedsbeiträgen und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Rn. 40 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das der ESt unterliegende (gemeinsame) zvE beider Ehegatten wird ermittelt, indem das Einkommen um die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG und die sonstigen abziehbaren Beträge vermindert wird, § 2 Abs 5 EStG. Rn. 41 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nach § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Schätzung und Gewinnermittlungsart

Rn. 2266 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wird der Gewinn durch die FinBeh geschätzt, so hängt der Korrekturbedarf zunächst davon ab, ob der Gewinn bisher nach der Einnahme-Überschussrechnung oder dem Bestandsvergleich ermittelt wurde. Darüber hinaus ist von Bedeutung, ob nur eine Teilschätzung oder eine Schätzung des Vermögenszuwachses vorliegt. Rn. 2267 Stand: EL 168 – ET: 10/202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Arbeitszeitkonten

Rn. 1256 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Arbeitszeitkonten haben wegen der damit ermöglichten Flexibilisierung der Arbeitszeit eine breite Verwendung gefunden. Aus Sicht des ArbN besteht der Vorteil in der nachgelagerten Besteuerung (es wird durch die Gutschrift auf dem Konto kein Zufluss unterstellt; gilt auch für die Sozialversicherung). Die Guthaben können wahlweise in einer sp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Materiality-Gedanke

Rn. 804 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Aus Sicht der Bilanzierungspraxis (handels- und steuerrechtlich) handelt es sich bei – aktiven und passiven – RAP häufig um recht geringfügige Beträge. In Übereinstimmung mit FG Nds EFG 1981, 552 kann die Aktivierung (und auch Passivierung) solcher Beträge unterbleiben. Die Begründung hierfür liegt im Kriterium der Wesentlichkeit (hier Unwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Kurzfristiger Ausgleich (ab VZ 2001)

Rn. 1657b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Zwar hat der Gesetzgeber § 4 Abs 4a S 3 EStG im StÄndG 2001 vom 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3794) aufgehoben und zur Begründung ausgeführt, die Regelung führe dazu, dass bei allen StPfl mit Gewinneinkünften der Abschluss der Buchführungsarbeiten eines Wj und damit vielfach auch die Abgabe der Steuererklärung um drei Monate verzögert werde. A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Sog transitorische Posten iwS

Rn. 824 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Als RAP dürfen jedoch sog transitorische Posten iwS nicht angesetzt werden, wie zB Werbeaufwendungen, Entwicklungskosten. Hier handelt es sich zwar auch um Ausgaben zur Erzielung eines künftigen Nutzens; Ausgabe u Nutzen stehen aber nicht in einem rechtlichen Abhängigkeitsverhältnis zueinander, wie Leistung u Gegenleistung in Dauerschuldverh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 103 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der persönliche Geltungsbereich der VO (EG) 883/2004 ergibt sich aus Art 2 der genannten VO. Die VO gilt für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats, Staatenlose, Flüchtlinge iSd Genfer Flüchtlingskonvention, BFH v 07.07.2016, III R 11/13, BStBl II 2017, 407 mit Wohnort in einem Mitgliedsstaat, für die die Rechtsvorschriften eines oder mehre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerbilanz

Rn. 233 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Neben der Gewinnermittlung nach § 5a Abs 1 EStG ist eine Bilanz nach den allg Grundsätzen aufzustellen. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen. Der StPfl kann auch eine den steuerl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Übersicht zur Abzugsmöglichkeit in den verschiedenen Zeiträumen

Rn. 1757 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die folgende Übersicht gibt die Abzugsmöglichkeiten für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach der Gesetzeslage, wie sie vor 2007, zwischen VZ 2007 und VZ 2022, sowie ab VZ 2023 galt bzw gilt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 71 Abs 1 EStG regelt die Voraussetzungen, unter denen die Familienkasse die Zahlung des Kindergeldes ohne Erteilung eines Bescheides vorläufig einstellen kann. § 71 Abs 2 EStG regelt, in welchen Fällen dem Berechtigten unverzüglich die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes sowie die dafür maßgebenden Gründe mitzuteilen und ihm ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Tatsächliche Durchführung

Rn. 7 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Da § 28 EStG eine Durchbrechung des das EStG durchziehenden Konzepts der Einkunftszurechnung ist und daher aufgrund des Ausnahmecharakters eng auszulegen ist, verlangt die Rspr die tatsächliche Durchführung der fortgesetzten Gütergemeinschaft, s BFH BStBl III 1966, 505. Rn. 8 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Aufhebung der fortgesetzten Gütergeme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / kb) Nicht aktiv abzugrenzen sind nach der Rspr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Umfang der WG

Rn. 254 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 5a Abs 6 EStG ist in der StB zum Schluss des Wj, in dem § 5a Abs 1 EStG letztmalig angewendet wird, für jedes WG, das unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dient, der Teilwert anzusetzen. Rn. 255 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Wiedereintritt in die herkömmliche Gewinnermittlung entspricht in der Behand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Einzelne Aufwendungen

Rn. 17 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Zu den Reisekosten zählen alle Aufwendungen, die durch die Reise veranlasst sind. Hierzu gehören zB Folgende: Fahrtkosten (s "Fahrtkosten"). Reisenebenkosten (zB Taxikosten, Gepäckbeförderung, Telefonkosten; s R 9.8 LStR 2023). Verpflegungskosten: Die Mehraufwendungen für die Verpflegung werden als BA anerkannt, wenn sie eindeutig betrieblich o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) 1999: Grundannahme als sachliche Billigkeit mit Rücksicht auf § 82f EStDV

Rn. 148a Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die FinVerw verstand unter Ausscheiden des Gesellschafters nicht die Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge (natürlicher Personen). Vielmehr wurde nur auf die Fälle abgestellt, in denen der Mitunternehmeranteil ganz oder teilweise veräußert oder aufgegeben wurde (§ 16 EStG). In den Fällen, in denen in der Gesamthandsbilanz nach Übertragung eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Materielle Wirtschaftsgüter

Rn. 645 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Materielle WG ieS sind körperliche Gegenstände, dh, sie sind beschränkt auf Sachen iSd § 90 BGB, Bestandteile von Sachen iSd § 93 BGB, Zubehör iSd § 97 BGB (BFH v 04.12.2008, GrS 1/05, BStBl II 2007, 508) und Tiere iSd § 90a BGB (BFH v 15.05.1997, III R 143/93, BStBl II 1997, 575 zu HK einer Kuh). Orientiert an der Bilanzgliederung des § 26...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Abgrenzungskriterien

Rn. 649 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für die Abgrenzung zwischen beweglichen und unbeweglichen WG knüpft die Rspr an die zivilrechtliche Differenzierung an. Ausgehend von der Legaldefinition des Begriffs "Sachen" als körperliche Gegenstände (§ 90 BGB) könne nur für körperliche = materielle Güter ieS (s Rn 644) zwischen den Kategorien beweglich und unbeweglich unterschieden wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wesensgehalt der RAP

Rn. 799 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Die RAP sind in § 5 Abs 5 EStG identisch definiert mit § 250 Abs 1 u 2 HGB. Das Handelsrecht passt sich hier spürbar den einkommensteuerlichen Vorgaben im Interesse einer steuerneutralen Umsetzung der 4. EG-Richtlinie an das nationale Recht an. Historisch sind die RAP ein Relikt aus der dynamischen Bilanztheorie Eugen Schmalenbachs. Derzufol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) 2019/2020: Anderslautende BFH-Rspr

Rn. 148c Stand: EL 178 – ET: 01/2025 In einem Widerspruch zur Grundannahme zzgl der Erweiterung der FinVerw urteilt der BFH v 28.11.2019, IV R 28/19, BFH/NV 2020, 412 und BFH v 29.04.2020, IV R 17/19, BFH/NV 2020, 1058. Der BFH orientiert sich ausschließlich an dem Wortlaut des Gesetzes. Der Begriff des Ausscheidens in § 5a Abs 4 S 3 Nr 3 EStG umfasst jedes Ausscheiden eines ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Rest-Betriebsvermögen

Rn. 98 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Der BV-Begriff setzt grundsätzlich einen Betrieb voraus. In Sonderfällen kann BV aber auch ohne einen aktiven Betrieb vorliegen (sog "Rest-BV"/"BV ohne Betrieb", BFH v 04.12.2012, VIII R 41/09, BStBl II 2014, 288). Das Rest-BV bilden nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehörende WG, die nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit no...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Leistungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen

Rn. 1860 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Werden Leistungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen in einem berufsgerichtlichen Verfahren erteilt, so unterliegen sie nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 S 2 EStG auch dem Abzugsverbot, wenn sie nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen. Als derartige Leistungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung

Rn. 20 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach st Finanz-Rspr, der das Gutachten des BFH BStBl III 1959, 263 zugrunde liegt, hat die Vereinbarung eines Güterstandes keine unmittelbaren Auswirkungen auf das ESt-Recht. Die Wirkung güterrechtlicher Regelungen beschränkt sich vielmehr zunächst auf die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten zueinander und zu Dritten. Der gesetzlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Rn. 268 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Vereinbarkeit der Entstrickungsbesteuerung mit EU-Recht wurde in der Vergangenheit vielfach in Frage gestellt (stellvertretend Förster, DB 2007, 75), wird durch die Entscheidung des EuGH v 21.05.2015, C-657/13, BFH/NV 2015, 1069 Rs Verder LabTec jedoch bejaht (s auch FG D'dorf v 19.11.2015, 8 K 3664/11 F, EFG 2016, 209; FG Köln v 16.02....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Aktive RAP u geleistete Anzahlungen

Rn. 803 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Abgrenzungsprobleme können sich auch gegenüber der Position "Anzahlungen" ergeben. Das Steuerrecht macht hier eine Anleihe bei der handelsrechtlichen Gliederung der Aktivseite der Bilanz (BFH BStBl II 1974, 25), denn im EStG sind solche Bilanzposten nicht genannt. Das gesetzliche Gliederungsschema des § 266 HGB kennt geleistete Anzahlungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Tatbestandsmerkmale der aktiven RAP

Rn. 807 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Die Bildung der aktiven RAP iSd § 5 Abs 5 Nr 1 EStG hat drei Voraussetzungen, nämlich Es gibt keinen handelsrechtlichen Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung noch einen steuerrechtlichen Grundsatz, demzufolge allg Ausgaben ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis zum 31.12.2007

Rn. 1651 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 6 EStG aF hatte der StPfl die Wahlmöglichkeit, die AK bzw HK für GWG (bis zu 410 EUR) entweder zu aktivieren und auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen oder in voller Höhe im Jahr der Aufwendung abzuschreiben. Dabei galt bei der Aktivierung seit 2004 die monatsgenaue Berechnung des Abschreibungsbetrages im Herstellun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seer, Auswirkungen des BVerfG-Beschlusses vom 12.03.1985 auf die Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen?, DB 1987, 713; Schulze zur Wiesche, "Andere" Gesellschaften als "Faktische bzw verdeckte Mitunternehmerschaften", DStZ 1987, 9; Hiller, Stillschweigende Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten in der LuF, INF 1987; Voss, Eheverträge in steuerlicher Sicht, DB 1988, 108...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 480ff. Rn. 794 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Nach der Gliederungssystematik des § 266 HGB zählen zum UV einerseits Vorräte, zum anderen Forderungen verschiedenster Art. Eine Legaldefinition des UV gibt es nicht. Stattdessen ist auch für steuerliche Zwecke (s § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG) auf den Umkehrschluss nach Maßgabe des § 247 Abs 2 HGB zurückzugrei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unterhaltsleistungen

Rn. 65 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aufwendungen, die der StPfl für den üblichen Lebensunterhalt seines nicht dauernd getrennt lebenden, unbeschränkt stpfl Ehegatten erbringt, sind nach st Rspr des BFH nicht nach § 33a Abs 1 EStG abziehbar, denn die allg Vorschrift über den Unterhaltsabzug wird bei Unterhaltsleistungen zwischen Ehegatten iSd § 26 Abs 1 S 1 EStG durch die Sonde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Finanzierungskosten

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aufwendungen für die Finanzierung eines Darlehens (Kosten der Beschaffung, Bereitstellung und Nutzung von Kreditmitteln – Schuldzinsen –, Vermittlungsprovisionen, Gebühren, Notar- und Gerichtskosten, Abschlussgebühren, Beratungsgebühren, Verwaltungsgebühren, Damnum – Disagio –, Kontogebühren) sind grds als BA abzugsfähig. Sie gehören grds nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Problem des Buchwertansatzes und Rückwirkung

Rn. 1658f Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gegenüber den KapGes ergibt sich für die betroffenen StPfl ein Nachteil und damit eine Ungleichbehandlung dadurch, dass Verlustfinanzierungen unter Umständen (zumindest in Höhe der Entnahmen für den persönlichen Bedarf/Unternehmerlohn) zu einer Einschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs führen. Dies gilt insbesondere für Verluste ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Konsortien

Rn. 95 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Charterverträge sind Raumfrachtverträge (§ 556 Nr 1 HGB), die sich auf ein ganzes Schiff oder Teile eines Schiffes beziehen können (s Rn 90). Letzteres entspricht insb der Schifffahrtspraxis in internationalen Konsortien der Linienschifffahrt. Konsortien sind Gelegenheitsgesellschaften und werden in dieser Branche normalerweise nicht als Mitu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfassungsrechtliche Bedenken

Rn. 2078 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der BFH hat mittlerweile über die Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs 5b EStG entschieden und diese bejaht. Das Nettoprinzip sei zwar durch das Abzugsverbot beschränkt worden. Die Regelung sei aber trotzdem sachlich gerechtfertigt und mit dem Grundsatz der Folgerichtigkeit vereinbar (BFH BStBl II 2014, 531 jedoch ist Verfassungsbeschwerde ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Studium

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aufwendungen für ein Erststudium oder erstmalige Berufsausbildung sind nach § 4 Abs 9 und § 12 Nr 5 EStG nF (idF BeitrRLUmsG) keine BA. Diese Neuregelung gilt auch nach § 52 Abs 12 S 11 und Abs 30a EStG aF rückwirkend für VZ ab 2004. Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die gesetzliche Neuregelung als partielles NichtanwendungsG beruht auf der Rsp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einführung

Rn. 1522 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Da sich die Grundform der Einnahme-Überschussrechnung von der des Bestandsvergleichs grundlegend unterscheidet, hat dies Folgen für viele Vorgänge der Unternehmenstätigkeit. So sind zB Einlagen und Entnahmen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG gewinnwirksam zu berücksichtigen, während sie bei dem Bestandsvergleich keinen Einfluss ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Inhalt

Rn. 1655d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung das sog "Überentnahme-Modell" zugrunde gelegt und sich damit von der liquiditätsbezogenen Betrachtungsweise verabschiedet, so dass es für die Beurteilung des Schuldzinsenabzugs nicht mehr auf positive oder negative Kontenstände, sondern lediglich darauf ankommt, ob Überentnahmen, dh Entnahmen, die d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anforderungen an die Aufzeichnungen

Rn. 2105 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Aufzeichnen heißt, schriftlich festhalten, verbuchen; es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze bzgl der Aufzeichnungen. Das Ablegen von Belegen ist grundsätzlich kein Aufzeichnen (BFH BStBl II 1988, 613; BFH/NV 2004, 1402). Dies gilt auch dann, wenn die Belegsammlung geordnet ist (BFH BStBl II 1988, 611; BFH/NV 2004, 1402; BStBl II 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Rechnungslegung für Software, DStR 1988, 727; Pensel/Hild, Benutzungsgebühren und HK, DB 1989, 2348; Voss, Steuerbilanzielle Behandlung von PC-Software, FR 1989, 358; von Westphalen, Zivilrechtliche und steuerrechtliche Fragen beim Software-Leasing, DB Beil 3/1989; Stapperfend, Die steuer- und bilanzrechtliche Behandlung von Software, Diss Bochum 1990/91; Welf Müller, DStZ...mehr