Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.1 Aufbewahrungsfrist

Rz. 45 Nach § 147 Abs. 3 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist: zehn Jahre für Geschäftsunterlagen i. S. v. § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO, also Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen sowie die zugehörigen Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen; Zollunterlagen i. S. v. § 147 Abs. 1 Nr. 4a AO; acht Jahre für Buchungsbelege i. S. v. § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO.[1] Die Neufassung gilt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.1 Allgemeines zum Verzögerungsgeld

Rz. 45 Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde zusammen mit der Möglichkeit, die elektronische Buchführung in das EU-Ausland und weitere Länder zu verlagern (vgl. Rz. 35ff.), auch eine neue Sanktionsmöglichkeit für die Finanzverwaltung geschaffen. Diese wird als Verzögerungsgeld bezeichnet.[1] Die Rechtsgrundlage findet sich nunmehr in § 146 Abs. 2c AO. Trotz der Stellung in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3.2.1 Grundsatz

Rz. 8 Welche zeitliche Differenz zwischen Geschäftsvorfall und Buchung bzw. bei der DV-gestützten Buchführung der Erfassung noch gerechtfertigt erscheint, richtet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls[1], insbesondere nach dem Zweck der zeitnahen Buchung, bezogen auf den jeweiligen Geschäftsvorfall[2], aber auch nach der technischen Organisation der Buchführung und nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 2.2 Darlehen an Gesellschafter einer Personengesellschaft

Gewährt die Gesellschaft einem Gesellschafter ein Darlehen, kann das Darlehensverhältnis auch steuerlich anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass der Vertrag in dieser Form auch zwischen fremden Dritten zustande gekommen wäre (sog. Fremdvergleich).[1] Vergleichsmaßstab sind grundsätzlich die vertraglichen Gestaltungen, die zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten übli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.4 Wertung der Rechtslage

Rz. 52 Der Gesetzgeber hat mit der Regelung des Verzögerungsgelds quasi als Annex zur Möglichkeit des Transfers der elektronischen Buchführung einen schweren systematischen Fehlgriff getan. Eindeutig besser wäre die Regelung im Rahmen der §§ 193ff. AO aufgehoben gewesen. Die Bandbreite des Verzögerungsgelds ist als unangemessen groß anzusehen, sodass eine Beschränkung einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Rz. 51 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch Vernichtung oder Verlust der Unterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist (s. Rz. 48) hat, wie die Verletzung der Buchführungspflicht selbst, zur Folge, dass die Buchführung nicht als ordnungsmäßig anerkannt werden kann.[1] Der steuerliche Zweck der Buchführung, also die Schaffung von Kontrollunterlagen, ist dann nicht err...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.5.1 Hinzu- und Abrechnungen (Zeilen 94 bis 109)

In der Zeile 93 ist der Zwischenwert Substanzwert zu erfassen (laut Zeile 91). In den Zeilen 95 bis 108 sind aus dem Wert des Betriebs zum Zeitpunkt des letzten Jahresabschlusses (Bilanzstichtag) der Wert zum Bewertungsstichtag abzuleiten und entsprechende Angaben zu machen. Angaben in den Zeilen 94 bis 108 sind jedoch entbehrlich, wenn der Bewertungsstichtag mit dem Bilanzst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.3 Durchsuchung

Rz. 7 Die Regeln über die Zulässigkeit einer Durchsuchung gelten nur, soweit die Durchsuchung der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen in Sachen dient. Soweit es sich um reine Ermittlungshandlungen handelt, die in den Räumen des Vollstreckungsschuldners durchgeführt werden, finden stattdessen die allgemeinen Regelungen der AO Anwendung. Dies betrifft insbesondere die Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / Zusammenfassung

Begriff Einen arbeitsrechtlich fest umrissenen Begriff der Dienstreise gibt es nicht. Angeknüpft werden kann an die Legaldefinition in § 2 Bundesreisekostengesetz. Eine Dienstreise ist danach die Fahrt an einen Ort, an dem ein Dienstgeschäft zu erledigen ist.[1] Dabei muss es sich um eine Reise zu einem anderen als dem regelmäßigen Arbeitsort handeln. Keine Dienstreise ist d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2.4 § 122a Abs. 4 AO

Rz. 14 Eine wesentliche Änderung ergibt sich aus § 122a Abs. 4 S. 1 AO. Ein zum Abruf bereitgestellter Verwaltungsakt gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als bekannt gegeben. Diese Bekanntgabe-Vermutung unterscheidet sich von dem bis 31.12.2025 geltenden Recht, die auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe-Vermutung nach § 122a Abs. 4 AO a. F. verzichtet. Rz. 15 Sow...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.2 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Nach § 14 Abs. 1 SGB IV gehören zum Arbeitsentgelt alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch hierauf besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Der Begriff "Arbeitsentgelt" umfasst somit ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.6 Übergangsgeldbezieher, die in Deutschland nicht einkommenspflichtig sind (Abs. 5)

Rz. 52 Zu einer Doppelbesteuerung kann es kommen, wenn mehrere Staaten aufgrund ihrer nationalen Steuervorschriften für dieselben Einkünfte einen Anspruch auf die Besteuerung erheben. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist dies der Fall, wenn sowohl der Wohnsitzstaat als auch der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte beanspruchen. Um dies zu v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 1. Allgemeines

Die IdNr. oder Identifikationsmerkmal gem. §§ 139a, b AO – umgangssprachlich teilweise bloß als IdNr. oder als Steuer-ID, international auch als TIN ("Tax Identification Number") bezeichnet – wird vom BZSt vergeben und bleibt lebenslang unverändert gültig, unabhängig von Änderungen des Namens, der Anschrift oder des Personenstandes. Sie besteht aus 11 Ziffern, die nicht aus ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 2. Vergabe der IdNr.

Im Jahr 2008 haben alle deutschen Bürger ihre IdNr. mit einem Schreiben des BZSt erhalten, mittlerweile wird sie mit der Geburt zugeteilt. Außer in der BZSt-Mitteilung steht sie beispielsweise auch im Einkommensteuerbescheid und in der Lohnsteuerbescheinigung. Im Falle des Verlustes kann sie beim BZSt über ein Online-Antragsformular oder schriftlich erneut angefordert werden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 3. Umfang der Datenspeicherung

Das BZSt speichert gem. § 139b Abs. 3 AO folgende Daten zur IdNr. einer natürlichen Person: IdNr. W-IdNr. Familienname frühere Namen Vornamen Doktorgrad Tag und Ort der Geburt Geschlecht gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift zuständige Finanzbehörde Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz Sterbetag Tag des Ein- und Auszugs Staatsangehörigkeit Datum des letzten Verwaltungskontakts...mehr

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Steueränderungsgesetz 2025 / 2 Änderungen im Einkommensteuergesetz

2.1 Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, § 3 Nr. 26, 26a EStG Ab dem VZ 2026 wird die Übungsleiterpauschale von 3.000 EUR auf 3.300 EUR und die Ehrenamtspauschale von 840 EUR auf 960 EUR erhöht. Außerdem wird klargestellt, dass die Voraussetzung der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 AO) sowohl für juristischen Person des ...mehr

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Steueränderungsgesetz 2025 / 2.7 Anhebung der Höchstbeträge für Parteispenden, §§ 10b Abs. 2 Satz 1 EStG, § 34g Satz 2 EStG

Zur Inflationsbereinigung wird der Höchstbetrag des Spendenabzugs für Zuwendungen an politische Parteien von 1.650 EUR auf 3.300 EUR (bei Zusammenveranlagung 6.600 EUR) erhöht. Nach § 10b Abs. 2 Satz 2 EStG kommt ein Sonderausgabenabzug für Zuwendungen an politische Parteien aber nur insoweit in Betracht, als für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g EStG gewährt worden...mehr

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Steueränderungsgesetz 2025 / 2.3 Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, § 7b Abs. 5 EStG

Der Verweis auf die De-minimis-Verordnung im Rahmen der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG und der Forschungszulage (§ 9 Absatz 5 FZulG) wird aktualisiert, was der Umsetzung der Vorgaben aus der neu gefassten De-minimis-Verordnung und damit der Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit dienen soll. Gilt ab dem Tag nach der Verkündungmehr

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Steueränderungsgesetz 2025 / 2.2 Steuerbefreiung von Prämien bei Olympischen und Paralympischen Spielen, § 3 Nr. 73 EStG

Prämienzahlungen der Stiftung der Deutsche Sporthilfen, die für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen gewährt werden, werden von der Einkommensteuer befreit. Gilt ab VZ 2026mehr

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Steueränderungsgesetz 2025 / 2.10 Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie, § 101 Satz 1 EStG

Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie sollen Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie erhalten. Gilt ab VZ 2026mehr

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Steueränderungsgesetz 2025 / 2.9 Klarstellung zur Pauschalierungsmöglichkeit bei Betriebsveranstaltungen, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG

Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH entschieden, dass eine Betriebsveranstaltung i. S. d. § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG auch dann vorliegt, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Der BFH begründet dies damit, dass das Tatbestandsmerkmal "Betriebsveranstaltung" in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG der Legaldefinition...mehr

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Steueränderungsgesetz 2025 / 2.4 Anhebung der Entfernungspauschale, § 9 Abs. 1 Satz 3 EStG

Durch die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent soll die Entlastung Fernpendler verstetigt werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden nunmehr ab dem ersten Entfernungskilometer 38 Cent für alle Steuerpflichtigen gewährt. Bisher konnten erst ab dem 21. Entfernungskilometer 38 Cent und bis zum 20. Entfernungskilometer nur 30 Cent angesetzt werden. Gleiches wird au...mehr

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Steueränderungsgesetz 2025 / 2.6 Berücksichtigung von Gewerkschaftsbeiträgen als Werbungskosten, § 9a Satz 3 EStG

Beitragszahlungen an Gewerkschaften als Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, werden zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie zum Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen und zum Pauschbetrag bei sonstigen Einkünften als Werbungskosten berücksichtigt. Gilt ab VZ 2026mehr

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Steueränderungsgesetz 2025 / 2.8 Verlustabzug bei der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, § 32c Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG

§ 32c Ab. 5 EStG enthält Tatbestände, die die Tarifermäßigung ausschließen. Ein Ausschlussgrund ist dabei der Verlustrücktrag aus einem Veranlagungszeitraum (VZ) des zweiten Betrachtungszeitraums in einen VZ des ersten Betrachtungszeitraums. Die bisherige Fassung berücksichtigt nicht die Fallkonstellation, in der ein Verlust des ersten VZ des zweiten Betrachtungszeitraums in...mehr

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Steueränderungsgesetz 2025 / 2.5 Doppelte Haushaltsführung im Ausland, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG

Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden. Neu ist, dass nun für einen Wohnung im Ausland ein Höchstbetrag von 2.000 EUR eingeführt wird, was dem doppelten Inlandsbetrag entspricht. Der Höchstbetrag für die Wohnung im Ausland gilt nicht, wenn eine Dienst- oder Werkswohnung ve...mehr

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Steueränderungsgesetz 2025 / 2.1 Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, § 3 Nr. 26, 26a EStG

Ab dem VZ 2026 wird die Übungsleiterpauschale von 3.000 EUR auf 3.300 EUR und die Ehrenamtspauschale von 840 EUR auf 960 EUR erhöht. Außerdem wird klargestellt, dass die Voraussetzung der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 AO) sowohl für juristischen Person des öffentlichen Rechts als auch für Körperschaften, die unter § 5 Abs. 1 Nr. 9...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / Zusammenfassung

Überblick Durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland werden betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge steuerlich weiter gefördert. Lohnsteuerlich ist vor allem die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Bedeutung. Zudem ändern sich ab dem Jahr 2026 die lohnsteuerlichen Regelu...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Um das Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ab dem 1.1.2026 einen monatlichen Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. H. v. 2.000 EUR eingeführt. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, durch steu...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.1 Erhöhung Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale

Um das Ehrenamt zu stärken, werden zum 1.1.2026 der Übungsleiterfreibetrag[1] von bisher 3.000 EUR auf 3.300 EUR sowie die Ehrenamtspauschale[2] von bisher 840 EUR auf 900 EUR angehoben. Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens sind die erhöhten Freibeträge erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31.12.2025 endenden Lohnzahlungszeitraum gezah...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3 ELStAM-Verfahren und Vorsorgepauschale

Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden für jeden Arbeitnehmer elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet und dem Arbeitgeber zum automatisierten Abruf bereitgestellt.[1] Hinweis Ausführliches Anwendungsschreiben Um Arbeitgeber bei der Anwendung des elektronischen Verfahrens zu unterstützen, hat die Finanzverwaltung die Verfahrensgrundsätze in einem ausf...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.2 Erhöhung Entfernungspauschale

Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind Werbungskosten.[1] Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzus...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.3.3 BAV-Förderbetrag

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung besteht für Arbeitnehmer mit einem geringen Arbeitslohn eine gesonderte steuerliche Förderung. Leistet der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen 30 % seines zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] geleisteten Beit...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.3.1 Abfindung von Kleinanwartschaften

Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung können grds. nicht abgefunden werden.[1] Eine Ausnahme hiervon gilt bisher bereits für sog. Kleinanwartschaften.[2] Danach kann der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze eine Kleinanwartschaft abfinden, wenn die monatliche Rente bisher 1 % bzw. bei Einmalzahlung 12/10 de...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.6 Pauschalierung bei Betriebsveranstaltung

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter.[1] Sie sollen den Kontakt der Mitarbeiter untereinander sowie das Betriebsklima fördern. Für Betriebsveranstaltungen gilt je Arbeitnehmer eine steuerfreie Obergrenze von 110 EUR pro Veranstaltung, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 1.2 Änderungen bei Kindern

Die einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Kindes erfolgt bei den Eltern durch die Gewährung der Freibeträge für Kinder oder des Kindergelds.[1] Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien gilt 2026 ein um 4 EUR angehobenes monatliches Kindergeld von 259 EUR je Kind.[2] Der alternativ zu gewährende Kinderfreibetrag erhöht sich für jeden Elternteil um 78 EUR auf...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 4.1 Haftungsbefreiende Anzeige des Arbeitgebers

Im laufenden Jahr ist der Arbeitgeber i. d. R. verpflichtet, einen fehlerhaften Lohnsteuerabzug bis zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren.[1] Die Änderung ist zugunsten oder zuungunsten des Arbeitnehmers zulässig, ohne dass es dabei auf die Höhe der zu erstattenden oder nachträglich einzubehaltenden Steuer ankommt.[2] Dies bedeutet, dass d...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 4.2 Behinderten-Pauschbetrag

Behinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Behinderten-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen.[1] Die Höhe des Pauschbetrags ist abhängig vom festgestellten Grad der Behinderung.[2] Der Nachweis einer Behinderung ist vom Steuerpflichtigen bislang in Papierform zu erbringen (z. B. Vorlage des Behindertenausweises). Ab ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.4 Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland

Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind Werbungskosten[1], soweit der Arbeitgeber diese nicht steuerfrei erstattet. Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland können die tatsächlichen Kosten für eine Unterkunft oder Wohnung angesetzt werden; höchstens...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 2.2 Vom Arbeitnehmer selbst getragene Stromkosten

Lädt der Arbeitnehmer einen vom Arbeitgeber überlassenen Elektro- oder Hybridelektrodienstwagen bei sich Zuhause oder bei einem Dritten (z. B. öffentliche Ladesäule) auf, kann ihm der Arbeitgeber diese Stromkosten als Auslagenersatz [1] steuerfrei erstatten.[2] Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten nicht, mindern die vom Arbeitnehmer aufgrund einer arbeitsvert...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3.1 Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss

Zuschüsse des Arbeitgebers[1] zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen eines nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers, der eine private Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung abgeschlossen hat, sind steuerfrei, soweit der Arbeitgeber zur Zuschussleistung[2] verpflichtet ist[3] Der Beitragszuschuss entspricht dem Betrag, der vom Arbeitgeber bei ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3.3 Ausländische Krankenversicherung

Unter die Mitteilungspflicht fallen lediglich im Inland ansässige Versicherungsunternehmen. Dementsprechend können die Beträge des Arbeitnehmers an ein ausländisches Versicherungsunternehmen im Rahmen des ELStAM-Verfahrens nicht berücksichtigt werden. In diesen Fällen gilt hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung der Beiträge des Arbeitnehmers für seine private Kranken- ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.5 Beitragszahlungen an Gewerkschaften

Gewerkschaftsbeiträge des Arbeitnehmers sind im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als Werbungskosten abziehbar.[1] Ab dem Jahr 2026 kann der Arbeitnehmer entsprechende Beitragszahlungen zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigen.[2]mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.3.2 Einzahlung Kleinanwartschaft in Rentenversicherung

Der Arbeitgeber kann zukünftig eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung mit Zustimmung des Arbeitnehmers bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze zur Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung lohnsteuerfrei übertragen, wenn die monatliche Betriebsrente 2 % bzw. bei Einmalzahlung 24/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB VI nicht überstei...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 2.1 Listenpreis bei Elektrodienstwagen

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, ist der Nutzungsvorteil als Sachbezug zu versteuern.[1] Die Überlassung eines Elektrofahrzeugs wird dabei ermäßigt versteuert. Die Ermäßigung ist auf bis zum 31.12.2030 angeschaffte Fahrzeuge begrenzt. Hinweis Anwendungsschreiben für E-/Hybriddienstwagen Die Verwalt...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3.2 Vorsorgepauschale

Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens werden die Vorsorgeaufwendungen des Arbeitnehmers über die sog. Vorsorgepauschale[1] steuermindernd berücksichtigt.[2] Möchte ein privat versicherter Arbeitnehmer mit Steuerklasse I bis V bisher seine Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflegeversicherung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren im Rahmen der Vorsorgepauschale in tats...mehr

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Steueränderungsgesetz 2025 / 3.3 Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung, § 58 Nr. 11 AO

Nach der neu einzufügenden Vorschrift gilt eine Betätigung einer Körperschaft als steuerlich unschädlich, wenn sie Mittel für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verwendet, soweit es sich dabei nicht um den Hauptzweck der Körperschaft handelt. Die Einspeisung von nicht selbst verbrauchtem Strom begrün...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 5 Geringfügigkeitsgrenze ab 2026

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (einheitliche Pauschsteuer) für das Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (sog. Minijob) mit 2 % pauschalieren.[1] Voraussetzung ist, dass eine abhängige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherungsrechts vorliegt[2], das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im M...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.3 Entfristung der Mobilitätsprämie

Pendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegen, erhalten seit dem Veranlagungszeitraum 2021 neben der Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie. Die gesetzlichen Regelungen zur Mobilitätsprämie waren bisher bis zum Veranlagungszeitraum 2026 befristet. Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 20...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 1.1 Entlastung für Arbeitnehmer ab 2026

Beim Lohnsteuertarif wird der Grundfreibetrag für das Jahr 2026 auf 12.348 EUR angehoben und die Tarifeckwerte verschoben. Der Spitzensteuersatz beginnt erst bei 69.799 EUR statt bisher 68.430 EUR.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.2 Fiktion der unbeschränkten Steuerpflicht (Auswirkungen des § 1 Abs. 3 EStG)

Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland über keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, können auf Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen beschränkt steuerpflichtiger inländischer Einkünfte im Sinne des § 49 EStG. Die "originäre" unbeschränkte Einkommensteuerpflicht, ...mehr