Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ermittlung der laufenden Einkünfte

Rn. 284 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bevor der Frage der Liebhaberei überhaupt näher zu treten ist, ist vorweg zu untersuchen, ob erklärte Verluste nicht etwa nur darauf zurückzuführen sind, dass der StPfl Aufwendungen als BA geltend macht, die entweder von vornherein auszuscheiden sind (zB Kosten der privaten Lebensführung, wie für Hauspersonal usw) oder wegen deren Vermischu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Besteuerung bei Anteilseignern, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist

Tz. 28 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 7 UmwStG regelt ergänzend zu § 20 EStG einen Sondertatbestand der Eink aus KapV. Den AE, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist, werden die anteiligen offenen Rücklagen als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zugerechnet. Tz. 29 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 AE, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist (s Tz 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmer / 5.2.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Damit der Arbeitgeber vom gezahlten Arbeitslohn den gesetzlich vorgeschriebenen Lohnsteuereinbehalt zutreffend durchführen kann, muss ein unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis im Rahmen des ELStAM-Verfahrens folgende Angaben mitteilen: Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr), das Geburtsdatum, ob es sich um das Haupt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.2 Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 102 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Rechtsfolge des § 8a KStG wird ausgelöst, wenn ein bestimmter Teil der Vergütungen für FK iHv 10 % der Nettozinsaufwendungen an den wes beteiligten AE, eine diesem nahe stehende Pers oder einen rückgriffberechtigten Dritten fließt. Für die in § 8a Abs 2 KStG aF und § 8a Abs 3 KStG vorgeschriebene 10 %-Prüfberechnung sind nach dem Gesetz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Allgemeines

Tz. 771 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 KStG ist das Einkommen der OG, soweit sich aus § 16 KStG nichts anderes ergibt, dem OT (außerhalb) der Bil zuzurechnen. Wie bereits ausgeführt (s Tz 765), ist die Verwendung des Begriffs "Einkommen" in § 14 Abs 1 S 1 KStG ungenau. Was § 14 Abs 1 S 1 KStG meint, ist das Einkommen, welches sie selbst besteuern müsste, wenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Zinsaufwendungen definiert § 4h Abs 3 S 2 EStG idFd KrZwMG 2023 als Vergütungen für (die Überlassung von) FK, wirtsch gleichwertige Aufwendungen und so Aufwendungen iZm der Beschaffung von FK. Zusätzlich wird auf Art 2 Abs 1 ATAD verwiesen. Der statische Verweis zielt auf den Katalog von Regelbsp, die in jedem Fall von dem Zinsbegriff erfas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 In Betracht kommende Gesellschaften

Tz. 75 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 OG kann nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nur eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Europäische Gesellschaft ist sowohl die SE, die der AG vergleichbar ist, als auch die SCE (Europäische Genossenschaft). Da als OG nur eine Kap-Ges in Betracht kommt, kann mit der Erwähnung des § 14 Abs 1 S 1 KStG nur die SE gemeint sein (glA s Frotsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Personengesellschaften und KGaA

Tz. 56 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei einer Pers-Ges ist die Zinsschranke sowohl auf der Ebene der Pers-Ges als ggf auch auf derjenigen des Gesellschafters (zB einer Kö) zu prüfen, obwohl die Pers-Ges für die Besteuerung nach dem Einkommen an sich stlich transparent ist. Das ergibt sich jedenfalls dann, wenn es sich bei der Pers-Ges um eine MU-Schaft handelt, denn die MU-Sch...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.4 Doppelbesteuerungsabkommen

Können Wirtschaftsgüter nach einem Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft-und Schenkungsteuer nicht in Deutschland besteuert werden, so sind diese mit ihrem gemeinen Wert anzugeben- dies wegen eines eventuell nach diesen Abkommen möglichen Progressionsvorbehalts. Das Gleiche gilt für Schulden, die mit diesen Wirtschaftsgütern in wirtschaftlichem Zusammenhang ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.2 Ausländische Betriebsstätten und Organgesellschaften

Rz. 34 Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Ort der Buchführung und Aufbewahrung im Inland liegen muss, gilt nach § 146 Abs. 2 S. 2 AO nur für ausländische Betriebsstätten und Organgesellschaften, die nach ausländischem Recht zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind und diese Verpflichtung erfüllt haben.[1] In diesem Fall muss das hiesige Unternehme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.3 Aufbewahrungsort

Rz. 8 Die Aufbewahrung hat nach § 146 Abs. 2 S. 1 AO grundsätzlich im Geltungsbereich der AO zu erfolgen[1], damit die Unterlagen zur Prüfung im Zugriffsbereich der Finanzbehörde sind. Soweit § 147 Abs. 2 S. 2, 3 AO für ausländische Betriebsstätten und Organgesellschaften Sonderregelungen trifft, müssen nur die für die deutsche Besteuerung auch unter Berücksichtigung von DB...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.6 Übergangsgeldbezieher, die in Deutschland nicht einkommenspflichtig sind (Abs. 5)

Rz. 52 Zu einer Doppelbesteuerung kann es kommen, wenn mehrere Staaten aufgrund ihrer nationalen Steuervorschriften für dieselben Einkünfte einen Anspruch auf die Besteuerung erheben. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist dies der Fall, wenn sowohl der Wohnsitzstaat als auch der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte beanspruchen. Um dies zu v...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Zur Lösung derartiger Doppelbesteuerungsprobleme hat die Bundesrepublik rund 100 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, die dem nationalen Recht vorgehen (§ 2 AO). Sie regeln vorrangig in den Zuweisungsartikeln die Abgrenzung der Besteuerung zwischen dem Quellenstaat (Ausland) und Wohnsitzstaat (Deutsch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.3 Umfang der Doppelbesteuerungsabkommen

Zu beachten ist, dass neben dem eigentlichen Abkommenstext häufig ein Schlussprotokoll oder Protokoll existiert, das ergänzende oder interpretierende Aussagen enthält. Diese haben ebenso wie der Briefwechsel der Botschafter bei der Abkommensunterzeichnung gesetzlichen Charakter. Praxis-Beispiel Umfang der Doppelbesteuerungsabkommen Sie betreuen den Mandanten K, einen Popstar, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1. Doppelbesteuerung und Doppelbesteuerungsabkommen

1.1 Begriff der Doppelbesteuerung Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die meisten anderen Staaten in der Welt knüpfen bei der Besteuerung regelmäßig an folgende Tatbestände an: Welteinkommensprinzip Für im Inland ansässige natürliche Personen oder Gesellschaften (Steuerinländer) erstreckt sich das Besteuerungsrecht aufgrund der Festlegung der unbeschränkten Steuerpfl...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.5 Umsetzung für "Alt"-Doppelbesteuerungsabkommen

Dies soll durch das multinationale Instrument (MLI) nach BEPS Action 15 erfolgen. Die Bundesregierung hat hierzu am 21.12.2016 der Unterzeichnung des "Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung" zugestimmt. Dieses Übereinkommen hat zum Ziel, die steuerabkommensbezogenen Empfehlungen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.5 Stand der DBA und Arbeitshilfen

In der ersten Ausgabe des BStBl jedes Jahres sind die aktuellen DBA und deren Fundstellen sowie Hinweise über laufende Verhandlungen enthalten[1] Hierbei sind nicht nur die Fundstellen der aktuellen DBA und deren erstmalige Anwendung, sondern auch Hinweise zu besonderen "Staatenverhältnissen" wie den Folgen des Zerfalls der UdSSR, der Tschechoslowakei und Jugolawiens (z. T. W...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.1 Unterschiede bei der Vermeidung der Doppelbesteuerung DBA zum EStG/KStG

Bereits das EStG versucht bei ausländischen Einkünften (§ 34d EStG) eine Doppelbesteuerung durch den Zugriff der Steuerverwaltung eines ausländischen Staates dadurch zu vermeiden, dass die ausländische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird (§ 34c EStG/§ 26 KStG). Der Unterschied zwischen den Regelungen der DBA zu einer derartigen Maßnahme eines Wohnsitzstaates (= u...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.4 Verhältnis DBA zum innerstaatlichen deutschen Steuerrecht

Die DBA-Regelungen gehen, soweit sie durch die Ratifizierung unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind, den deutschen Steuergesetzen vor (§ 2 AO). Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die DBA nur die Zuteilung des Besteuerungsrechts regeln. Durch die DBA kann damit der deutsche Besteuerungsanspruch eingeschränkt, aber nicht über bestehende innerstaatlich...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.2 Entstehen eines DBA

Die DBA sind zwischenstaatliche Verträge, die von Delegationen der zuständigen Behörden (in der Bundesrepublik das BMF und ggf. unter Beteiligung eines Landesfinanzministeriums) ausgehandelt werden. Den Abschluss der Verhandlungsphase bildet nach einer Vorabunterrichtung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages die Paraphierung durch die Leiter der Delegationen. Nach V...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.2 Überlagerung der DBA

§ 1 Abs. 3 Satz 1 StAbwG regelt den Vorrang der Bestimmungen des StAbwG vor entgegen stehenden Vorschriften in etwaigen DBA. Es handelt sich um einen sog. offenen Treaty Override, der zulässig ist, d. h. Die Rechtsfolgen des StAbwG treten also selbst dann ein, wenn in einem DBA ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Aufbau eines deutschen DBA

Die deutschen DBA folgen in ihrem Aufbau regelmäßig dem von der OECD in Paris herausgegebenen Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (OECD-MA). Die einleitenden Bestimmungen grenzen den Geltungsbereich des Abkommens ab und enthalten die für die Anwendung wichtigen Definitionen (wie z. B. Ansässigkeit, Betr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Besteht ein DBA?

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2.1 Muster der Limitation-on-Benefits-Regel

Die OECD schlägt hierzu nachfolgenden Artikel 10 "Schranken für die Abkommensvergünstigungen" vor: Eine in einem Vertragsstaat ansässige Person hat keinen Anspruch auf alle Vergünstigungen nach diesem Abkommen, wenn sie keine "berechtigte Person" im Sinne von Absatz 2 ist. Eine in einem Vertragsstaat ansässige Person ist nur dann eine berechtigte Person, wenn sie eine natürlich...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.4 Folgen der Ansässigkeitsregelungen im DBA

Durch die Zuordnung der Ansässigkeit im DBA ergeben sich unmittelbare Folgen nur hinsichtlich der Zuweisung des Besteuerungsrechts, d. h. ob bspw. die Bundesrepublik Deutschland Quellen oder Wohnsitzstaat ist.[1] Hierbei ist zu entscheiden, ob nur ein Wohnsitz vorliegt oder ob Doppelansässigkeit gegeben ist: Ansässigkeit bei natürlichen Personen: Rechtsfolgen der Doppelansässig...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.4 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Rückverweisungsklauseln in den DBA

Zur Vermeidung sog. weißer, d. h. unbesteuerter Einkünfte sehen verschiedene DBA vor, dass die Freistellung nur erfolgt, wenn die tatsächliche Besteuerung im Quellenstaat nachgewiesen wird. Entsprechende Formulierungen werden als Rückverweisungsklauseln bezeichnet. Einige DBA, bspw. die DBA mit Kanada, Italien, Dänemark, Norwegen, Neuseeland, Österreich und den USA, weichen i...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5 Überlagerung eines DBA durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz

4.5.1 Überblick Das Steueroasen-Abwehrgesetz ist die nationale Umsetzung der auf EU-Ebene eingesetzten Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung – Code of Conduct Group), deren Aufgabe die Entwicklung, Prüfung und Anpassung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ist. Das Gesetz ist am 25.6.2021 in Kraft getreten[1] Es wird ergänzt durch die...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 12 Nationale Vorschriften zur DBA-Anwendung

§ 50d EStG enthält u. a. folgende Vorschriften, die die DBA ergänzen. Anti-Treaty-Shopping-Regelungen: § 50d Abs. 3 EStG regelt zusätzlich zu den DBA als Art "Mindestvoraussetzung" Mindestanforderungen an die Abkommensberechtigung ausländischer Kapitalgesellschaften, damit diese nicht von Nicht-Abkommensberechtigten als "Mantel" zur Kapitalertragsteuerentlastung genutzt werden...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.7 Anpassungen zur Beseitigung von Unsicherheiten in der Auslegung und Anwendung von DBA

Neben Klauseln in den DBA (nach § 2 AO Vorrang vor nationalen Vorschriften) bestehen in den Abs. 8 bis 11 des § 50d EStG nationale Rückfallklauseln, die eine doppelte Nichtbesteuerung von DBA-Einkünften vermeiden sollen. § 50d Abs. 9 EStG macht zur Verhinderung der Nichtbesteuerung oder Geringbesteuerung bestimmter Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen die Anwendung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2. Arbeiten mit einem DBA (Prüfungsreihenfolge)

2.1 Aufbau eines deutschen DBA Die deutschen DBA folgen in ihrem Aufbau regelmäßig dem von der OECD in Paris herausgegebenen Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (OECD-MA). Die einleitenden Bestimmungen grenzen den Geltungsbereich des Abkommens ab und enthalten die für die Anwendung wichtigen Definitionen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff des Internationalen Steuerrechts wird als übergeordnete Umschreibung der 4 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschriften mit Auslandsbezug; des Außensteuergesetzes; der Vorschriften des EU...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4. Prüfungsschritt 2: Wird das Besteuerungsrecht durch ein DBA eingeschränkt?

4.1 Besteht ein DBA? Vgl. hierzu 1.2.5. 4.2 Sachlicher Geltungsbereich (betroffene Steuern) In Fragen des Abkommensschutzes und der Abkommensvergünstigungen (insbesondere Steueranrechnung) ist zu prüfen, ob die jeweilige ausländische (und deutsche) Steuer überhaupt unter das Abkommen fällt (d. h. ob sie z. B. überhaupt anrechenbar ist). Praxis-Beispiel Regelungsbereich der DBA Fü...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.4 Notifikationsklauseln (§ 2 AO)

Das BMF ist ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, um die in einer Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene "Notifikationsklausel", die einen Übergang von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode für bestimmte Einkünfte ermöglicht, anzuwenden[1], und um die in zahlreichen deutschen DBA enthaltene "Kassenstaatsklausel" in Konstellationen, in denen die Wahrnehm...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.4.1 Switch over Klauseln (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 AO)

In zahlreichen von Deutschland abgeschlossenen DBA werden sog. Switch-over-Klauseln zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen, Doppelfreistellungen oder einer niedrigen Besteuerung, die ihre Ursache in Qualifikationskonflikten haben, vereinbart. Danach kann Deutschland als Ansässigkeitsstaat unter bestimmten Voraussetzungen an Stelle der Freistellungsmethode die Anrechnungsmeth...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.3 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Switch-over-Klausel

Alle Einzelmaßnahmen wie z. B. die Aktivitätsklausel können nicht verhindern, dass es in einzelnen nicht vorhersehbaren Fällen bei Anwendung der Freistellungsmethode zu nicht hinnehmbaren Steuervorteilen kommt. Z. B. kann sich das Steuerrecht im Ausland so ändern, dass dort künftig keine oder nur noch eine geringe Besteuerung bestimmter Einkünfte stattfindet. Praxis-Beispiel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Begriff der Doppelbesteuerung

Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die meisten anderen Staaten in der Welt knüpfen bei der Besteuerung regelmäßig an folgende Tatbestände an: Welteinkommensprinzip Für im Inland ansässige natürliche Personen oder Gesellschaften (Steuerinländer) erstreckt sich das Besteuerungsrecht aufgrund der Festlegung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.6 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Rückfall des Besteuerungsrechts bei unbesteuerten Auslandseinkünften durch § 50d Abs. 9 EStG

Deutschland vermeidet als Ansässigkeitsstaat im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) die Doppelbesteuerung traditionell durch Freistellung der Auslandseinkünfte von der deutschen Besteuerung, sofern die Einkünfte aus einer aktiven Tätigkeit stammen. Dabei kann es zu einer völligen Nichtbesteuerung der Einkünfte kommen, wenn die beiden Vertragsstaaten von unterschiedlic...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / Zusammenfassung

Überblick Im BEPS[1]-Projekt haben erstmals OECD, G20-Staaten und Entwicklungsländer in enger Kooperation Maßnahmen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen erarbeitet. Konkret wurden am 5. Oktober 2015 internationale Standards gegen Gewinnkürzung und -verlagerung multinationaler Unternehmen festgelegt und in sog....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.6 Dreiecksfälle

Die deutschen DBA enthalten keine Regelungen zu sog. Dreiecksfällen. Ungeachtet dessen bestehen häufig bei Arbeitnehmern derartige Situationen. Praxis-Beispiel Dreiecksfall Arbeitnehmer A ist "Mehrfachgrenzgänger". Sein Familienwohnsitz ist in Österreich. Arbeitsort ist Deutschland. Wohnort während der Woche ist eine französische Gemeinde im Grenzgebiet zu Deutschland Das Finan...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Sachlicher Geltungsbereich (betroffene Steuern)

In Fragen des Abkommensschutzes und der Abkommensvergünstigungen (insbesondere Steueranrechnung) ist zu prüfen, ob die jeweilige ausländische (und deutsche) Steuer überhaupt unter das Abkommen fällt (d. h. ob sie z. B. überhaupt anrechenbar ist). Praxis-Beispiel Regelungsbereich der DBA Für den Mandanten A wird festgestellt, dass für sein ausländisches Mietwohngrundstück 5 Ste...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.7.4 Atypisch stille Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften

Die Gestaltung "atypische Beteiligung" an einer ausländischen Kapitalgesellschaft wurde in der Vergangenheit einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform Kapitalgesellschaft), andererseits aber auch, um steuerlich den Verlustabzug nach § 2a Abs. 3 EStG bis 1999 in Anspruch nehmen zu können (Rechtsform: Mitunternehmerschaft). Des Weiteren kann s...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.3 Doppelwohnsitz von natürlichen Personen (sog. "tie breaker rule")

Hat ein Steuerpflichtiger sowohl im Ausland als auch in Deutschland einen Wohnsitz, bestimmt sich die Ansässigkeit in diesen Doppelwohnsitzfällen nach der sog. tie breakter rule[1]. Hierbei ist folgende nachgeordnete Prüfungsreihenfolge abzuarbeiten: Erläuterungen: Die Erläuterung erfolgen anhand des Art. 4 Abs. 2 DBA-Schweiz , für den umfangreiche Rechtsprechung und Verwaltung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.4 Überlagernde Besteuerung im Doppelansässigkeitsfall

Verschiedene DBA, wie z. B. Art. 4 Abs. 3 DBA-Schweiz, enthalten auch ergänzende Sonderregelungen für eine Doppelansässigkeit. In den Fällen, in denen natürliche Personen nach den in Abs. 2 genannten Kriterien als in der Schweiz ansässig gelten und in Deutschland ebenso auf Grund einer ständigen Wohnstätte oder eines gewöhnlichen Aufenthalts von mindestens 6 Monaten im Kalend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.2 Fiktion der unbeschränkten Steuerpflicht (Auswirkungen des § 1 Abs. 3 EStG)

Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland über keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, können auf Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen beschränkt steuerpflichtiger inländischer Einkünfte im Sinne des § 49 EStG. Die "originäre" unbeschränkte Einkommensteuerpflicht, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Prüfungsreihenfolge

Hieraus lassen sich folgende Grundsätze ableiten, die in den folgenden Abschnitten erläutert werden:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich bestimmt sich durch den für die DBA maßgebenden Begriff des "Vertragsstaates". Auf deutscher Seite umfasst dieser Begriff die Bundesrepublik Deutschland, wobei in neuesten DBA wegen der Besteuerung von Windkraftanlagen auf die ausschließliche Wirtschaftszone abgestellt wird. Bei ausländischen Staaten ist dieser Punkt detailliert zu prüfen, da ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.4.1 Abkommensberechtigung

Die deutschen DBA regeln die Frage, für welchen Personenkreis das Abkommen anwendbar ist, regelmäßig entsprechend Artikel 1 des OECD MA. Dieser lautet: "Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind".[1] Verschiedene Kapitalgesellschaften (Holding , Kapitalanlagegesellschaften) können je nach DBA ausdrücklich von de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.5 Absicherung der Wegzugsbesteuerung

Art. 4 Abs. 4 DBA/Schweiz und vergleichbare Sonderregelungen in anderen DBA stellen die abkommensrechtliche Verbindung zum deutschen Außensteuergesetz – der Wegzugsbesteuerung – her. Die unbeschränkte Steuerpflicht muss zum Zeitpunkt des Wegzugs geendet haben; ansonsten ist Art. 4 Abs. 3 DBA/Schweiz einschlägig. Um die Voraussetzung der Wegzüglerregelung zu erfüllen, muss di...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3 Umsetzung von BEPS in der deutschen Abkommenspolitik

Das BMF hat am 18.4.2013 die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA im Bereich der Steuern und Einkommen und Vermögen vorgestellt, aktuell gilt die Fassung vom 22.8.2013[1]. Das deutsche Abkommensnetz umfasst im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen derzeit über 100 DBA[2] . Ungeachtet des Einflusses der Abkommensmuster der OECD und der Vereinten Nationen werden DBA i...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2.3.1 Empfehlung der Europäischen Kommission vom 28.1.2016

Die Kommission sprach am 28. Januar 2016 die Empfehlung aus, eine allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch auf Basis einer "Prüfung des Hauptzwecks" in die Doppelbesteuerungsabkommen untereinander und mit Drittstaaten aufzunehmen. Diese Empfehlung kann vom Rat nicht mehr verändert werden. Sie ist jedoch unverbindlich. Die Empfehlung[1] lautet wie folgt: Unbeschad...mehr