Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.2 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Aktivitätsklauseln

Aktivitätsklauseln sollen die Verlagerung von "privaten Einkünften" wie Kapitalanlageeinkünften in begünstigte, freigestellte gewerbliche Einkünfte verhindern. Diese Klausel findet sich daher fast nur im Verhältnis zu "Niedrigsteuerstaaten". Ca. 2/3 der deutschen DBA[1] enthalten Aktivitätsklauseln, die für Betriebsstätteneinkünfte, bewegliches und unbewegliches Vermögen diese...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.5 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Rückfall des Besteuerungsrechts für unbesteuerten ausländischen Arbeitslohn

Ab 2004[1] ist allerdings nur für den Fall einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit die Rückfallklausel des § 50d Abs. 8 EStG zu beachten. Um zu vermeiden, dass in den Fällen ohne DBA-Rückfallklausel die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit völlig unversteuert bleiben, macht § 50d Abs. 8 EStG die nach dem DBA gebotene Freistellung der Lohneinkünfte in Deutschland...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.1 Allgemeines

Die DBA regeln nicht Einzelheiten, sondern verweisen auf die nationalen Maßnahmen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, bei der es sich grundsätzlich nach innerstaatlichem Recht nur um die sog. Anrechnungsmethode handelt. Das EStG sieht hierfür folgende Varianten vor: Im Regelfall kommt es zu einer Anrechnung der ausländischen Steuern (§ 34c Abs. 1 EStG). In Sonderfällen erfo...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.7.3 Sondervergütungen bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften

Nur wenige DBA wie z. B. Art. 7 Abs. 7 DBA Schweiz übertragen den Regelungsinhalt des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG in das DBA. In anderen Fällen droht eine doppelte Begünstigung durch Nichtbesteuerung und Abzug als Betriebsausgabe. Praxis-Beispiel Sondervergütung aus Beteiligungen an ausl. Personengesellschaften Der Steuerinländer D beteiligt sich an einer ausländischen, gewerblich ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.7.2 Der ausländische Staat kennt keine gewerbliche Prägung von Personengesellschaften

Dasselbe Ergebnis kann eintreten, wenn das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zusteht, dieser sich jedoch wegen seines innerstaatlichen Rechts an der Besteuerung dieser Einkünfte gehindert sieht. Praxis-Beispiel Qualifikationskonflikt der ausl. Einkünfte Eine in Deutschland wohnhafte natürliche Person C erzielt Einkünfte aus einer gewerbliche geprägten Personengesellsch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.3 Anwendungsbereich

Aktuell sind folgende Staaten betroffen: Amerikanisch-Samoa (seit dem 24. Dezember 2021), Anguilla (seit dem 21. Dezember 2022), Fidschi (seit dem 24. Dezember 2021), Guam (seit dem 24. Dezember 2021), Palau (seit dem 24. Dezember 2021), Panama (seit dem 24. Dezember 2021), Russische Föderation (seit dem 20. Dezember 2023), Samoa (seit dem 24. Dezember 2021), Trinidad und Tobago (sei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.8 Ansässigkeit bei Steuervergünstigungen (Vorzugsbesteuerung)

Nur wenige DBA enthalten noch ergänzende Regelungen zur Steuerflucht. Art. 4 Abs. 6 Buchst. a DBA/Schweiz ist eine Ausnahmeregelung zu Art. 4 Abs. 1 und 2 DBA und versagt die Abkommensentlastungen auf Grund einer Aberkennung der Ansässigkeit denjenigen natürlichen Personen, die im anderen Vertragsstaat einer Pauschal- bzw. Vorzugsbesteuerung unterliegen. Praxis-Beispiel Vorzu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.7 Wohnsitzwechsel

Nur wenige DBA, wie z. B. Art. 4 Abs. 5 DBA/Schweiz, regen explizit die zeitliche Aufteilung des Besteuerungsanspruchs bei einem Wohnsitzwechsel einer natürlichen Person von einem Vertragsstaat in den anderen Vertragsstaat. Bei einem Wechsel der unbeschränkten Steuerpflicht von einem Vertragsstaat in den anderen dürfen beide Staaten ihre Steuern auf der Grundlage der unbesch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.4 Anrechnungsüberhänge – Anrechnung auf die Gewerbesteuer?

Bei hoher Brutto-Quellensteuer und niedrigen inländischen Einkünften ergibt sich häufig ein Anrechnungsüberhang. Nach der Grundsatzbeurteilung der Finanzverwaltung enthält das GewStG keine Regelung über eine Anrechnung ausländischer Steuern auf die GewSt. In der Literatur wird hingegen die Auffassung vertreten, dass Art. 23A Abs. 2 OECD-MA nicht differenziert zwischen der Anre...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.12 Nicht realisierte Regelungen – Vorrang des §1 AStG vor den Regelungen der DBAs

Entgegen dem Regierungsentwurf und der Aufforderung des Bundesrats zu einem weiteren treaty override wurde in der Endfassung des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen nicht der ursprünglich geplante Vorrang des § 1 AStG vor den DBA Regelungen gesetzlich geregelt. Hinweis BFH-Rechts...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.3 Gesetzgebung unbeachtlich des BFH-Musterverfahrens I R 92/12

Die gesetzliche Regelung des § 4i EStG greift erst mit Wirkung ab 2017. Jedoch ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung grenzüberschreitende douple dip-Fälle[1] bei Personengesellschaften bereits nach aktuellem Recht aufgreift. Im Revisionsverfahren I R 92/12 besteht aus Sicht der Finanzverwaltung u. a. die Gelegenheit, höchstrichterlich klären zu lassen, ob § 50d Abs. 10 ES...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3.1 Auskunftsaustausch nach BEPS Action 5

Ausgangspunkt des Abschlussberichts der OECD (S. 45 ff.) sind die Arbeiten des Forum on Harmful Tax Practices (FHTP). Dieses schlägt einen spontaner Informationsaustausch nicht nur für individuelle Rulings, sondern auch für Advanced Pricing Agreements (APA), ex-post-Auskünfte und sonstige Verständigungen vor. Adressaten sollen die jeweiligen Ansässigkeitsstaaten sowohl der b...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.4 Höchstbetragsberechnung

In DBA-Fällen ist eine einbehaltene ausländische Quellensteuer stets nur insoweit auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen, als dem ausländischen Staat nach dem jeweiligen DBA ein Quellensteuereinbehalt zusteht. Die auf die ausländischen Einkünfte entfallende anteilige deutsche Einkommensteuer ist für die Einkünfte, die aus einem Staat stammen, jeweils insgesamt zu ermit...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.1 Allgemeines

Die deutschen DBA gewähren die Freistellung[1] regelmäßig für die folgenden ausländischen Einkünfte: gewerbliche Einkünfte, freiberufliche Einkünfte, Arbeitslohn, Schachteldividenden (überlagert durch § 8b Abs. 1 KStG). Die Freistellung erfolgt regelmäßig unter Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Dies gilt selbst dann, wenn der Verzicht auf die deutsche Besteuerung nicht im Me...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.8 Einfügung eines § 50d Abs. 12 EStG für Abfindungen

Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses können grundsätzlich keiner bestimmten Tätigkeit zugeordnet werden. Sie dienen vielmehr dem Ausgleich der wegfallenden Einkunftsquelle. DBA-rechtlich obliegt das Besteuerungsrecht daher dem Ansässigkeitsstaat im Zeitpunkt der Auszahlung[1]. Unabhängig hiervon wurden mit vielen Staaten Konsultationsvereinbar...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Allgemeines

Während der Zuweisungsartikel regelt, ob und in welchem Umfang der Quellenstaat besteuern kann, legt der Methodenartikel für den Staat der Ansässigkeit des Steuerbürgers ("Wohnsitzstaat") die Methode fest, nach der dieser die Doppelbesteuerung zu vermeiden hat (Freistellung mit Progressionsvorbehalt oder Anrechnung). Die Auswirkungen der Methodenwahl können erheblich sein, w...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.9 Ansässigkeit von bevormundeten Personen

Die durch die Vormundschaft geschaffenen besonderen Verhältnisse sollen für die Abkommensanwendung außer Betracht bleiben (Beispiel Art. 4 Abs 7 DBA-Schweiz). Praxis-Beispiel Ansässigkeit bevormundeter Personen Der 17-jährige L mit Wohnort Lörrach ist als Lehrling im 3. Jahr bei der X-Bank Basel beschäftigt. Sein Vormund O wohnt in Basel. L wohnt in Lörrach bei seinem Onkel. D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.6 Anrechnung fiktiver Steuern

Nach einigen DBA (z. B. Indien, Portugal, Türkei) ist eine Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zulässig; d. h. selbst wenn im Ausland keine oder eine niedrigere Quellensteuer einbehalten wird, erfolgt bei der Einkommensteuer-Veranlagung im Rahmen des § 34c EStG eine Anrechnung ausländischer Steuern....mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1 Neuregelung des Betriebsstättenbegriffs

Das ab 2018in Kraft getretene DBA Australien vom 12.11.2015 enthält als erstes deutsches DBA die wesentlichen Elemente der Neufassung des Art. 5 OECD-MA, die punktuell sicherstellen sollen, dass gewisse Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Betriebstättenbesteuerung nicht mehr möglich sind.[1] 3.1.1 Vorbereitende Tätigkeiten/Hilfstätigkeiten (Ausnahmekatalog) Tätigkeiten...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.4.2 Kassenstaatsklauseln (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 AO)

Die Kassenstaatsklausel ist nach Artikel 18 Abs. 3 und 5 der deutschen DBA-Verhandlungsgrundlage vom August 2013 und zahlreichen DBA auch für Löhne, Gehälter, Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen anzuwenden, die von bestimmten juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. für Dienste gezahlt werden, die dem Goethe-Institut, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (D...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.4 Kommissionärsmodell

Ein Kommissionär wird künftig grundsätzlich als abhängiger Vertreter behandelt, wenn dieser seine Tätigkeit "exclusively or almost exclusively" für verbundene Unternehmen "for the transfer of ownership…" or "for the provision of services" ausübt.[1] Nach dem BEPS-Bericht zu Aktionspunkt 7 gilt eine Person als unabhängiger Vertreter, wenn sie im Rahmen ihrer gewöhnlichen Gesch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.1 Überblick

Das Steueroasen-Abwehrgesetz ist die nationale Umsetzung der auf EU-Ebene eingesetzten Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung – Code of Conduct Group), deren Aufgabe die Entwicklung, Prüfung und Anpassung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ist. Das Gesetz ist am 25.6.2021 in Kraft getreten[1] Es wird ergänzt durch die Steueroasen-Ab...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 13.2 Wegzugsbesteuerung/Vermögenszuwachsbesteuerung

Hält der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung ins Ausland wesentliche Beteiligungen an inländischen und ab 1.1.2006 auch ausländischen Kapitalgesellschaften in seinem Privatvermögen, ordnet § 6 AStG unter bestimmten Voraussetzungen eine Besteuerung der darin enthaltenen stillen Reserven nach den Grundsätzen des § 17 EStG an (sog. Vermögenszuwachsbesteuerung). D...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.3 Gesetzliche Neuregelungen – erste Stufe -

Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags Als Reaktion auf diese Rechtsprechung des BFH wurde die gewerbesteuerliche Erfassung der Hinzurechnungsbeträge i. S. des § 10 Abs. 1 AStG gesetzlich festgeschrieben: Die Hinzurechnungsbeträge gelten per gesetzlicher Definition als Einkünfte, die in einer inländischen Betriebsstätte anfallen.[1] Da § 9 Nr. 3 GewStG nur den Gewerbe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.3 Ansässigkeit bei juristischen Personen

Maßgebend ist regelmäßig nicht der statuarische Sitz, sondern der Mittelpunkt der Geschäftsleitung. Hierbei kann auf die Rechtsprechung und Literatur zu § 10 AO zurückgegriffen werden. Bei einer GmbH ist dies im Allgemeinen der Ort, wo sich das Büro ihres Geschäftsführers, notfalls dessen Wohnsitz befindet. Für den Fall eines im Ausland ansässigen Geschäftsführers übt allerd...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5. Prüfungsschritt 3: Zuweisungsartikel

Die Zuweisungsartikel (Art. 6 – 21 OECD-MA) regeln die Besteuerungsmöglichkeit im Quellenstaat, "wo" ist "was" in "welchem Umfang" zu besteuern. Praxis-Beispiel Abgrenzung der Besteuerungsrechte Der Mandant B hält Aktien der Fa. ABB/Baden (Schweiz). Er erhält für das Jahr 02 eine Dividende von 1.000 SFR. Da 35 % Verrechnungssteuer einbehalten werden, werden nur 650 SFR ausbeza...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.9 Gesetzliche Neufassung des § 50i EStG

§ 50i Abs. 1 EStG wurde 2013 durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz eingeführt, um in DBA-Wegzugsfällen die Entstrickungsbesteuerung von Anteilen i. S. des § 17 EStG, die in gewerblich geprägte Personengesellschaften übertragen/überführt werden und Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens sicherzustellen. § 50i Abs. 2 EStG entfaltet, gemessen an dem Sinn und Zweck der...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4 Persönlicher Geltungsbereich

4.4.1 Abkommensberechtigung Die deutschen DBA regeln die Frage, für welchen Personenkreis das Abkommen anwendbar ist, regelmäßig entsprechend Artikel 1 des OECD MA. Dieser lautet: "Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind".[1] Verschiedene Kapitalgesellschaften (Holding , Kapitalanlagegesellschaften) können je n...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2 Ansässigkeit natürlicher Personen

4.4.2.1 Allgemeines Im Rahmen der grenzüberschreitenden Tätigkeit bzw. Einkunftserzielung stellt sich immer die Frage, ob dem Wohnsitzstaat oder dem jeweiligen Tätigkeitsstaat/Quellenstaat das Besteuerungsrecht zuzuweisen ist. Die Ansässigkeit selbst wird im OECD-MA sowie den deutschen Abkommen nicht näher definiert, sondern nach den innerstaatlichen Kriterien des steuerlichen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.2 Per Country Limitation

Die Ermittlung der Höchstbeträge für die Anrechnung wird pro Land durchgeführt, d. h. in die Berechnung werden alle Einkünfte und alle gezahlten Steuern eines Landes einbezogen. Einbezogen werden nicht Einkünfte, die nach dem DBA steuerfrei sind oder für die keine Quellensteuerberechtigung besteht. Nach der Höchstbetragsberechnung kann nur die festgesetzte, gezahlte und um ei...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3.2 Auskunftsaustausch in der EU

Gegenüber der BEPS 5-Umsetzung ergeben sich folgende Unterschiede: Zeitlicher Anwendungsbereich Die Neuregelung ist grundsätzlich anwendbar auf alle Neufälle ab 1.1.2017. Altfälle ab 1.1.2012 sind mit folgenden Einzelvorgaben meldepflichtig: Für Altregelungen, die innerhalb dieser 5 Jahre nicht geändert oder erneuert wurden, besteht nach derzeitigem Stand nur die Vorlagepflich...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Auskunftsaustausch und andere Amtshilfeverpflichtungen

Die deutschen DBA enthalten regelmäßig Regelungen über die Amtshilfeverpflichtung. Hinsichtlich Einzelheiten vgl. das Amtshilfemerkblatt.[1] Hinsichtlich der Amtshilfe und der sonstigen grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit mit Steuerverwaltungen anderer Staaten vgl. das entsprechende Merkblatt[2] ; Zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung vgl. das Beitre...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8. Qualifikation ausländischer Gesellschaften

Bevor bei der Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft geprüft werden kann, ob und in welchem Umfang Deutschland und/oder der ausländische Staat besteuern darf, ist zu prüfen, wie diese Gesellschaft zu qualifizieren ist. Praxis-Beispiel Qualifikation ausländischer Gesellschaften Der Mandat A ist an der ungarischen X Kozkereseli Larasasag beteiligt. Diese hat nach ungari...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.8 Rückfallklausel für hybride Strukturen

Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) wird rückwirkend ab 2020 eine dritte Fallgruppe in § 50d Abs. 9 EStG eingefügt. Bei hybriden Strukturen (z. B. eine Personengesellschaft wird unterschiedlich eingeordnet und dadurch erfolgt eine Nichtbesteuerung) erfolgt ebenfalls ein Rückfall des Besteuerungsrechts, ungeach...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.1 Schiedskonvention und EU-Streitbeilegungsrichtlinie

Die EU-Schiedskonvention bzw. die EU Streitbeilegungsrichtline ((Rl 2917/1852 des Rates über Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union; ABl. EU vom 14.10.2017 Nr. L 265/1) ergänzt die DBA-Verständigungsklauseln/Schiedsklauseln um einen faktischen Einigungszwang und gibt formelle Vorgaben, wie z. B. eine Zwei-Jahres-Regelung vor. H...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.2 Anti-Fragmentierungsregelungen

Die Verteilung von Geschäftstätigkeiten auf verschiedene, einander nahestehende Gesellschaften (so, dass jede Gesellschaft nur vorbereitende oder Hilfstätigkeiten erbringt) umgeht nicht den Status einer Betriebsstätte[1]. Die Vorschrift soll verhindern, dass eng verbundene Unternehmen die Ausnahmebestimmungen des Absatzes 4 (Hilfs-/Nebentätigkeit) missbrauchen, indem sie ein...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.4 Nochmalige gesetzliche Regelungen

Mit dem Jahressteuergesetz 2024[1] erfolgt eine nochmalige gesetzliche Nachbesserung, indem § 7 S. 8 GewSt neu gefasst wird. Danach gelten Einkünfte, die in einer ausländischen Betriebsstätte anfallen und nach den §§ 7 – 13 ff AStG steuerpflichtig wären (falls diese Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft im Sinne dieser Vorschriften wäre), als in einer inländischen Be...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.2 Allgemeine Missbrauchsverhinderungsregelungen

Allgemeine Missbrauchsbekämpfungsklauseln regeln keine konkreten Sachverhalte, sondern stellen Grundanforderungen an Personen oder Gestaltungen. Diese Vorschriften sollen auch künftige, noch nicht bekannte Steuervermeidungspraktiken verhindern. Am 5. Oktober 2015 stellte die OECD ihre Abschlussberichte zu dem Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Projekt vor. Der finale Be...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.1 Negative ausländische Einkünfte/Auslandsverluste

§ 2a EStG schränkt für bestimmte negative Einkünfte aus ausländischen Quellen den Verlustausgleich und den Verlustabzug ein. Hiervon ausgenommen sind nach § 2a Abs. 2 EStG negative Einkünfte aus einer aktiven gewerblichen Betriebsstätte im Ausland sowie bestimmte negative Einkünfte/Gewinnminderungen aus Anteilen an einer aktiven gewerblichen ausländischen Körperschaft. Unerh...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.10 Weitere Regelungen gegen Cum/Cum Gestaltungen (§ 50j EStG)

§ 50j EStG soll dem sog. Cum/Cum treaty shopping entgegenwirken. Der Begriff Cum/Cum treaty shopping beschreibt Fälle, in denen sich ein im Inland oder im Ausland ansässiger Empfänger einer aus Deutschland fließenden Dividende mittels einer künstlichen Gestaltung einen niedrigeren DBA-Quellensteuersatz verschafft, auf den er ohne diese Gestaltung keinen Anspruch hätte. Eine g...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.4 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch die Switch-over-Klausel des § 20 AStG

Nach § 20 Abs. 2 AStG erfolgt im Rahmen eines sog. treaty overrides ein Übergang auf die Anrechnungsmethode – selbst wenn das DBA keinen Aktivitätsvorbehalt enthält, falls eine gewerbliche Betriebsstätte passive Einkünfte erzielt, die bei einer Tochterkapitalgesellschaft zur Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG führen würden[1].mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.3 Progressionsvorbehalt für ausländische, steuerfreie Einkünfte

Die deutschen DBA ermöglichen grundsätzlich für steuerfreie ausländische Einkünfte die Anwendung des Progressionsvorbehalts. Die "Rechenschritte" ergeben sich hierbau aus § 32 b EStG. Hierbei werden die Einkünfte in einer Nebenrechnung nur für Ermittlung des "Welteinkommenssteuersatzes" einbezogen. Einzelheiten sind in dem gesonderten Beitrag Internationales Steuerrecht: Arb...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.6 Ergänzende Problematik der Gewinnzuweisung

Mit der Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs ist aber noch nicht entschieden, welche Gewinnanteile diesen durch Änderungen des Betriebsstätten-Artikels "neu" entstehenden Betriebsstätten zuzurechnen sein sollen. Am 4.7.2016 hat die OECD hierzu ein Diskussionspapier zur Gewinnzurechnung zu Betriebsstätten veröffentlicht. Die OECD empfiehlt – obwohl dieses Vorgehen bislang n...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.2 EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (MTRL)

Unabhängig von den Quellensteuerregelungen der DBA regelt die MTRL (RL 2003/48/EG und 2004/66/EG) die Verpflichtung zur Steuerfreiheit von Dividenden im Mutter-Tochter-Verhältnis, die sog. Schachteldividenden ab 10 % und wurde durch § 43b EStG umgesetzt.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.6 Zins-/Lizenzgebühren-Richtlinie

Diese Richtlinie (RL 2003/49/EG) regelt ergänzend zu den DBA den Verzicht bzw. die Reduktion bzgl. Quellensteuern auf Zinsen und Lizenzen zwischen verbundenen Unternehmen (sowohl in der EU, EWR als auch Schweiz). Sie wurde durch § 50d Abs. 6, § 50g und § 50h EStG umgesetzt.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.1 Allgemeines

Im Rahmen der grenzüberschreitenden Tätigkeit bzw. Einkunftserzielung stellt sich immer die Frage, ob dem Wohnsitzstaat oder dem jeweiligen Tätigkeitsstaat/Quellenstaat das Besteuerungsrecht zuzuweisen ist. Die Ansässigkeit selbst wird im OECD-MA sowie den deutschen Abkommen nicht näher definiert, sondern nach den innerstaatlichen Kriterien des steuerlichen Wohnsitzes bestimm...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.7.1 Nicht besteuerte Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften (bei intransparenter Besteuerung im Ausland)

Praxis-Beispiel Veräußerung Beteiligungen an Personengesellschaft An einer Personengesellschaft sind die in Deutschland wohnhaften Gesellschafter A und B beteiligt. Die Personengesellschaft übt ihre Tätigkeit im Ausland in einer dort belegenen Betriebsstätte aus. Nach dem DBA werden die dort erzielten Einkünfte in Deutschland freigestellt. Der ausländische Staat behandelt die...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.1 Ansatz ausländischer Einkünfte

Bei den ausländischen Einkünften muss es sich um Einkünfte handeln, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG einkommensteuerpflichtig sind. Ein DBA kann eine inländische Steuerpflicht nicht begründen, sondern lediglich einen durch inländisches Steuerrecht begründeten Steueranspruch der Bundesrepublik Deutschland belassen oder ganz oder teilweise entziehen. Sofern bereits eine aus...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3 Transparenz bei Rulings – BEPS Action 5

Die Änderung des EU-Amtshilfegesetzes setzt die vom Europäischen Rat am 8.12.2015 beschlossene Änderung der EU-Amtshilferichtlinie[1] in das nationale Recht um. Hintergrund sind die Bemühungen um verstärkte Transparenz; danach sollen innerhalb der Europäischen Union sog. Rulings (Vorbescheide und Vorabverständigungen) zwischen den Finanzverwaltungen ausgetauscht werden. Die R...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.5 Änderung des § 6 Abs. 3 EStG

Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Änderung des § 50i EStG [1] wurde als ergänzendes Tatbestandsmerkmal zur Möglichkeit einer Buchwertübertragung die Sicherstellung der (inländischen) Besteuerung der stillen Reserven aufgenommen. Insoweit handelt es sich um einen weiteren gesetzlich geregelten Fall der Steuerentstrickung[2] In § 50i Abs. 2 EStG ist korrespondierend die "Sper...mehr